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Tansania

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: National Board of Accountants and Auditors (NBAA) of Tanzania
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Aktualisierung Mai 2010

Aktualisierung November 2002

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Tansania (Aktualisierung Mai 2010)

Tansania klärt Anwendung des IFRS für KMU

 

Seit 2004 müssen alle Unternehmen in Tansania mit Ausnahme von staatlichen Unternehmen IFRS anwenden. Staatliche Unternehmen wenden die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) an. Der nationale Board der Rechnungsleger und Prüfer von Tansania hat nun klargestellt, welche Unternehmen den IFRS für KMU anwenden dürfen. Folgendes gilt:

bullet Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen wenden die vollen IFRS an. Zu diesen Unternehmen gehören:
bullet Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden;
bullet Finanzinstitute wie Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Investmentfonds, Wertpapierhändler;
bullet Unternehmen, die einen grundlegenden öffentlichen Auftrag haben oder eine grundlegende Öffentliche Leistung erbringen wie beispielsweise Versorgungsunternehmen;
bullet alle Unternehmen einschließlich staatlicher Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern oder mit Kapitalanlagen in langfristigen Vermögenswerten von mehr als 800.000.000 Tansania-Schilling (etwa 425.000 Euro).
bullet Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht dürfen den IFRS für KMU anwenden. Zu diesen Unternehmen gehören nicht börsennotierte Unternehmen oder staatliche Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern oder mit Kapitalanlagen in langfristigen Vermögenswerten von weniger als 800.000.000 Tansania-Schilling (etwa 425.000 Euro). Diese Unternehmen dürfen alternativ auch die vollen IFRS anwenden.
bullet Unternehmen des öffentlichen Sektors dürfen auch die IPSAS anwenden, solange sie nicht als öffentlich rechenschaftpflichtig (s.o.) anzusehen sind.

Unternehmen, die die IFRS oder den IFRS für KMU anwenden, müssen diese Anwendung wie vom IASB herausgegeben vollständig und ohne Änderungen anwenden. Die entsprechend Verordnung des nationalen Boards der Rechnungsleger und Prüfer von Tansania finden Sie hier (in englischer Sprache, 194 KB).

 

November 2002

Tansania verlangt die IFRS für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen ab 2004

 

Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 hat der nationale Board der Rechnungsleger und Prüfer die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die International Accounting Standards (IAS), dem vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, sowie die internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA), die vom internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) herausgegeben werden, als tansanische Standards übernommen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Board die Rechtskraft der folgenden tansanischen Bilanzierungsstandards (Tanzania Financial Accounting Standards, TFAS) und tansanischen Verlautbarungen empfohlener Praxis (Tanzania Statements of Recommended Practice, TSRPs) aufrechthalten, für die es in den internationalen Standards kein Pendent gibt:

 

Tanzania Financial Accounting Standards (TFASs)

bullet TFAS Nr. 12 Bericht der Geschäftsleitung
bullet TFAS Nr. 16 Bilanzierung in der Rohstoffindustrie
bullet TFAS Nr. 23 Bilanzierung der Mehrwertsteuer
bullet TFAS Nr. 24 Bilanzierung im öffentlichen Sektor

 

Tanzania Statements of Recommended Practice (TSRPs)

bullet TSRP 2 Bilanzierung nicht staatlicher Organisationen
bullet TSRP 3 Governance im öffentlichen Sektor - die Sichtweise eines Bilanzierungsverantwortlichen

 

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