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Südafrika

 

bullet Südafrika ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: The South African Institute of Chartered Accountants (SAICA)
bullet Internetseite des nationalen Standardsetzers (für staatliche Unternehmen): South African Accounting Standards Board
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Neue Nachrichten im Oktober 2011

Neue Nachrichten im Juli 2011

Neue Nachrichten im Januar 2011

Neue Nachrichten im August 2009

Neue Nachrichten im August 2008

Neue Nachrichten im Oktober 2007

Neue Nachrichten im Januar 2007

 

vierteljährlicher Newsletter Technically speaking

 

Unsere Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen englischsprachigen Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren. Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls dargestellt. Sie können die bisher erschienenen Ausgaben unten herunterladen.

 

Der Technically Speaking-Newsletter unserer südafrikanischen Kollegen
bullet Ausgabe März 2011 (2,34 MB)
bullet Ausgabe November 2010 (PDF 1,56 MB)
bullet Ausgabe August 2010 (385 KB)
bullet Ausgabe Februar 2009 (282 KB)
bullet Ausgabe Oktober 2008 (420 KB)
bullet Ausgabe Mai 2008 (515 KB)
bullet Ausgabe Januar 2008 (433 KB)
bullet Ausgabe September 2007 (657 KB)
bullet Ausgabe Juni 2007 (509 KB)

 

Aktualisierung Oktober 2011

 

Erster Vierteljahresbericht von Deloitte Südafrika zu Trends in der integrierten Berichterstattung

Unsere südafrikanischen Kollegen haben die Ergebnisse des ersten Vierteljahresberichts von Deloitte zu Trends in der integrierten Berichterstattung in Südafrika veröffentlicht, in dem Entwicklungen und Bereiche vorbildlicher Praxis in der integrierten Berichterstattung südafrikanischer Unternehmen analysiert werden.

Unsere Kollegen haben tiefgehende Untersuchungen zur Qualität und zum Umfang integrierter Berichte durchgeführt, die in der Übergangsphase vom traditionellen Jahresabschluss, der von einem Nachhaltigkeitsbericht ergänzt wird zum umfassenden integrierten Bericht wie von der Börse in Johannesburg (Johannesburg Stock Exchange, JSE) empfohlen erstellt wurden.

Hier gelangen Sie zum einem Blog unserer südafrikanischen Kollegen, in dem die Ergebnisse dargestellt werden (in englischer Sprache).

Aktualisierung Juli 2011

 

Neue Publikationen von Deloitte Südafrika

Die folgenden neuen Publikationen unserer südafrikanischen Kollegen stehen Ihnen zur Verfügung:

bullet Finanzinstrumente: Wertminderung – Anpassung an einen Wandel (in englischer Sprache, 1.313 KB)
In dieser Publikation wird das IASB-Projekt zur Wertminderung von Finanzinstrumenten näher beleuchtet.
bullet Finanzinstrumente: Sicherungsbilanzierung – Anpassung an einen Wandel (in englischer Sprache, 2.731 KB)
In dieser Publikation wird das IASB-Projekt zur Sicherungsbilanzierung näher beleuchtet.
bullet Integrierte Berichterstattung – Geht Ihre Borschaft durch Regulierung verloren? (in englischer Sprache, 1.353 KB)
Die Publikation soll die wichtigsten Fragen in Bezug auf Südafrikas Leitlinien zur integrierten Berichterstattung nach dem King Code of Governance Principles for South Africa ("King III") beantworten.
Aktualisierung Januar 2011

 

Südafrika gibt Leitlinien zur integrierten Berichterstattung heraus

Der der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) hat ein Diskussionspapier Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung und der integrierte Bericht zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Im Februar 2010 hatte die Börse von Johannesburg (Johannesburg Stock Exchange,JSE) im Rahmen ihrer Notierungsvorschriften es für alle Unternehmen verpflichtend erklärt, den King Code of Governance Principles for South Africa 2009 (genannt "King III") anzuwenden, der die Vorschrift enthält, dass ein Unternehmen einen integrierten Bericht für alle Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. März 2010 beginnen, oder eine Erklärung zu veröffentlichen, warum dies nicht geschieht. Der IRC wurde im Mai 2010 gegründet, um Leitlinien für die beste ausgeübte Praxis für integrierte Berichterstattung zu entwickeln, die diesen Vorschriften genügt.

Das Diskussionspapier des IRC ist so aufgebaut, dass es Prinzipien und Leitlinien für die Erstellung eines integrierten Berichts bietet. Die wichtigsten Berichterstattungsprinzipien werden erörtert (Anwendungsbereich, Umfang, Inhalt), sowie Elemente vorgeschlagen, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden sollten, und Hinweise zur Überprüfung des Berichts gegeben. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus dem Diskussionspapier:

Das übergeordnete Ziel der integrierten Berichterstattung liegt darin, Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, die Fähigkeit eines Unternehmen einzuschätzen, kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung und -erhaltung zu erzielen. Die Adressaten des integrierten Berichts eines Unternehmens sollten in der Lage sein, aus dem Bericht entnehmen zu können, ob die Führung des Unternehmens in gemeinsamen Bemühungen in ausreichendem Maß die sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb identifiziert hat und ob die Sachverhalte sachgerecht in die Strategie des Unternehmens aufgenommen wurden.

Ein integrierter Bericht ist nicht einfach eine Vermischung des Abschlusses und des Nachhaltigkeitsberichts. Er enthält in klarer Sprache wesentliche Informationen aus diesen Berichten und anderen Quellen, um interessierte Parteien in die Lage zu setzen, die Leistung des Unternehmens zu beurteilen und eine informierte Einschätzung der Fähigkeit des Unternehmens treffen zu können, Werte zu schöpfen und zu erhalten. Ein integrierter Bericht sollte den Interessengruppen einen genauen Überblick über das Unternehmen geben und wichtige Informationen zur Strategie und  zu Chancen und Risiken enthalten und verknüpfen und sie in Bezug zu sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalten setzen.

Der im August 2010 gegründete internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) beabsichtigt ebenfalls, im Lauf des Jahres 2011 ein internationales Diskussionspapier zu veröffentlicht, und will integrierte Berichterstattung auf die Sitzung der G-20 im November 2011 setzen lassen. Der dringende Bedarf an Leitlinien in Südafrika hat dazu geführt, dass das dortige Diskussionspapier vor der internationalen Initiative herausgegeben wurde. Es kann ein nützlicher Hinweis sein, was später global vorgeschlagen werden wird. Zum südafrikanischen Diskussionspapier kann bis zum 25. April 2011 Stellung genommen werden. Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung steht hier zur Verfügung (49 KB); das Diskussionspapier selbst finden Sie hier (422 KB).

 

Aktualisierung August 2009

 

Südafrika übernimmt den IFRS für KMU – als erstes Land, das dies tut

Auf seiner Sitzung am 13. August 2009 stimmte der Accounting Practices Board des Südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer dafür, den IFRS für KMU als südafrikanische Verlautbarung allgemein akzeptierter Rechnungslegungsprinzipien: IFRS für KMU zur sofortigen Anwendung freizugeben. Der Originaltext des IFRS für KMU wurde ohne jede Änderung übernommen. Wenn ein Prüfer einen Prüfungsbericht für ein Unternehmen herausgibt, das den neuen südafrikanischen Standard anwendet, wird der Rechnungslegungsrahmen in dem Prüfungsbericht als der International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen bezeichnet werden. Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen (d.h. Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschafspflichtig sind), können den neuen Standard anwenden. Damit ist Südafrika das erste Land weltweit, das den IFRS für KMU, den vom IASB am 9. Juli 2009 herausgegeben wurde, übernommen hat. Alle Unternehmen, die an der Wertpapierbörse von Johannesburg notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden. Weiterführende Informationen zum IFRS für KMU erhalten Sie auf unseres Standardseite zum IFRS für KMU.

 

Aktualisierung August 2008

 

Börse in Johannesburg fordert von Prüfern 800 Stunden IFRS-Erfahrung

 

Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange, JSE) hat ihre Vorschriften für eine Börsennotierung dahingehend verschärft, dass alle unabhängigen Prüfungsgesellschaften, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen, über erfahrene IFRS-Experten verfügen müssen und sich bei der JSE registrieren lassen müssen. Folgende Punkte sind durch die neue JSE-Verlautbarung geregelt:

 

bullet Einrichtung eines JSE-Registers für Prüfungsgesellschaften und ihre IFRS-Berater,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen will, dass sie bei der JSE registriert sein muss,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens drei ihrer Prüfer individuell bei der JSE registriert sein müssen,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens einer ihrer IFRS-Berater (egal ob extern oder zur Gesellschaft gehörig) bei der JSE registriert sein muss; die Rolle des IFRS-Beraters beinhaltet „fachliche Hilfestellung und Beratung, die das Prüfungsurteil unterstützen“
bullet Vorschrift, dass die IFRS-Berater eine festgelegte Anzahl von Stunden „mit der Durchführung praktischer und interpretativer IFRS-Beratung innerhalb der letzten 12 Monate verbracht haben, um über ein umfassendes Arbeitswissen in Bezug auf die IFRS zu verfügen“;
bullet wenn der IFRS-Berater eine Einzelperson ist, sind 800 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorgeschrieben,
bullet wenn der IFRS-Berater eine von zwei Personen ist, die gemeinsam als IFRS-Beratungsgruppe arbeiten, muss jede dieser Einzelpersonen über 500 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorweisen können.

 

Die JSE schreibt den an ihr notierten Unternehmen vor, dass sie die IFRS anwenden müssen, und fordert von den Prüfungsgesellschaften die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards. Die geänderten Vorschriften für die Börsennotierung können Sie hier einsehen (169 KB). Alle Vorschriften für die Börsennotierung finden Sie hier im Überblick.

 

Aktualisierung Oktober 2007

 

Südafrika übernimmt den KMU-Vorschlag des IASB als Rechnungslegungsgrundsatz für KMU

 

Der Accounting Principles Board (APB) des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat den vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard des IASB zu KMU als endgültigen Standard der Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittelgroße Unternehmen übernommen. Der Grund des APB für dieses Vorgehen besteht darin, dass die vollen südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften mit den vollen IFRS übereinstimmen und viele südafrikanische KMU diese Anforderungen als Bürde und zu komplex für ihre Belange ansehen. Mit einer kürzlich erfolgten Änderung im Gesellschaftsrecht Südafrikas wurden nun die Voraussetzungen für eine von den südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften abweichende Rechnungslegung für KMU geschaffen, falls diese dies wollen.

 

Einheiten, die den neuen Standard für KMU anwenden dürfen:

 

bullet Unternehmen: Der KMU-Standard kann durch sog. "limited interest companies" angewendet werden, die im Änderungsgesetz 2006 zum Handelsrecht definiert werden (d.h. Unternehmen, die keine breite Anlegerschaft besitzen), wenn diese nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind (d.h. nicht börsennotiert oder Finanzinstitution sind). Alternativ kann das Unternehmen sich dafür entscheiden, die vollen südafrikanischen Standards oder die vollen IFRS anzuwenden.
bullet Einheiten außer den Unternehmen:
bullet Falls das Gesetz oder eine Verordnung von einer Einheit die Befolgung eines spezifischen Finanzberichtsrahmens und nicht die südafrikanischen Rechnungslegungsstandards verlangt, ist die Einheit nicht berechtigt, den KMU-Standard anzuwenden.
bullet In allen anderen Fällen soll die Einheit - sofern sie keine öffentliche Rechenschaftspflicht besitzt - feststellen, ob es sachgerecht ist, den KMU-Standard anzuwenden.

 

Angabe der Grundlagen für die Rechnungslegung:

 

bullet Unternehmen und sonstige Einheiten, die den KMU-Standard anwenden, müssen dies im Anhang zum Abschluss entsprechend erklären. Der Prüfungsbericht soll dies ebenfalls tun. Es soll nicht auf den IFRS für KMU Bezug genommen werden.

 

Datum des Inkrafttretens:

 

bullet Unternehmen: Der Standard kann auf Abschlüsse für Finanzperioden angewendet werden, die am oder nach dem 31. Dezember 2005 enden und am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.
bullet Einheiten außer den Unternehmen: Der Standard kann für Jahresabschlüsse angewendet werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.

 

Hier finden Sie weiterführende Informationen (alle in englischer Sprache):

 

bullet Rundschreiben des SAICA mit Hintergrundinformationen (68 KB). Das Rundschreiben deckt solche Sachverhalte ab wie die Unternehmen, die den Standard anwenden dürfen, Gründe für die Übernahme des Standards, Schritte des Standardsetzungsverfahrens, "einige Gebiete, derer man sich bei der Anwendung des Standards bewusst sein sollte" sowie Erwägungen für den Prüfungsbericht.
bullet SAICA-Dokument mit häufig gestellten Fragen (179 KB). Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Prüfen Sie diesbezüglich die Website des SAICA.
bullet Anschreiben, das an alle SAICA-Mitglieder versendet wurde (100 KB)
bullet Presseerklärung des SAICA (47 KB)
bullet Link auf die Website des SAICA

 

Aktualisierung Januar 2007

 

2003 traf der nationale Standardsetzer von Südafrika die Entscheidung, die IFRS in Südafrika als südafrikanische Rechnungslegungsstandards (South African Statements of Generally Accepted Accounting Practice, SA-GAAP) zu übernehmen.

 

Mit Beginn des Jahres 2007 sind SA-GAAP und IFRS mit Ausnahme von IFRS 1, der nur auf Erstanwender der IFRS zutrifft, vollständig konvergiert. Um die Äquivalenz auszuweisen, sind die SA-GAAP mit einer Doppelnummerierung versehen, die sowohl auf die IFRS- als auf auf die SA-GAAP-Zählung verweist.

 

 

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