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Spanien

 

bullet Spanien ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Instituto de Auditores-Censores Jurados de Cuentas de España (IACJCE)
bullet Antwort auf die Mitgliederumfrage von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Neue Nachrichten im Januar 2012

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im Februar 2008

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Spanien

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben spanische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.  1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

IFRS-Publikationen von Deloitte in spanischer Sprache

 

Wir bieten Ihnen auf unserer Mutterseite IAS Plus.com eine Sammlung von Publikationen in spanischer Sprache: Nuestros Recursos en Español.

 

Januar 2012

 

Überblick über spanische Rechnungslegungsvorschriften für Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen

Unsere spanischen Kollegen haben einen aktualisierten Überblick über die spanischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt, die auf Einzelabschlüsse und nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind. Nach EU-Recht müssen spanische börsennotierte Unternehmen die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden.

Der gegenwärtige geltende Plan General de Contabilidad (allgemeiner Plan für die Rechnungslegung) wurde für Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. 2010 wurden weitere Regelungen für die Erstellung von Konzernabschlüssen verabschiedet. Außerdem wurden bestimmte Änderungen vorgenommen, die vier Ansatz- und Bewertungsstandards im Plan General betrafen. Darunter waren so bedeutende wie der Standard 19 zu Unternehmenszusammenschlüssen und der Standard 21 zu Transaktionen zwischen konzerneigenen Unternehmen. Spanische Rechnungslegungsvorschriften sind "von den IFRS inspiriert", aber sind nicht äquivalent, und es verbleiben Unterschiede. Der aktualisierte Überblick enthält auch eine Liste der wichtigsten Unterschiede zu den IFRS.

Sie können sich den Leitfaden kostenlos herunterladen. Er steht in spanischer Sprache (817 KB) und englischer Sprache (555 KB) zur Verfügung.

September 2011

 

Neue spanische Übersetzungen von IASB-Verlautbarungen

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass ab sofort die folgenden IASB-Verlautbarungen auch in spanischer Übersetzung zur Verfügung stehen: Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (Änderungen an IAS 1), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und
die Grundlagen für Schlussfolgerungen für IAS 27 (2011), IAS 28 (2011) und IFRS 10. Sie sind für eIFRS-Abonnenten kostenfrei verfügbar.

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung Februar 2008

 

Als Ergebnis der spanischen Gesellschaftsrechts- und Bilanzrechtsreformen hat das spanische Parlament vor kurzem einen neuen Plan General de Contabilidad (spanische Rechnungslegungsvorschriften) erlassen, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Er gilt für Einzelunternehmen und nicht börsennotierte Konzerne (börsennotierte Konzerne haben die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anzuwenden). Die neuen spanischen Rechnungslegungsvorschriften sind  den IFRS „geistig verwandt" aber nicht gleichwertig; es bleiben Abweichungen. Unsere spanischen Kollegen haben einen kleinen spanischsprachigen Taschenführer zu den neuen Rechnungslegungsvorschriften verfasst: : Nuevo Plan General de Contabilidad – Guía de bolsillo (361 KB). Die Publikation enthält außerdem eine Zusammenfassung der gleichzeitig verabschiedeten Änderungen des Gesellschaftsrechts und eine kurze Einführung zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber den alten Rechnungslegungsvorschriften und gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS).

 

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