|
Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen
Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem
Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen.
Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
 |
IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
 |
IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
 |
Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr
2007 zu gestatten, und |
 |
Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis
zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben
spanische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des
Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005
anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis
einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der
vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die
Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht
der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des
Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.
1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
 |
"in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder |
 |
"in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies
der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen
Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht
beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der
Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
|
|
Neue spanische Übersetzungen von IASB-Verlautbarungen
Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass ab sofort die folgenden
IASB-Verlautbarungen auch in spanischer Übersetzung zur Verfügung
stehen: Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses
(Änderungen an IAS 1), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und
die Grundlagen für Schlussfolgerungen für IAS 27 (2011), IAS 28 (2011)
und IFRS 10. Sie sind für eIFRS-Abonnenten
kostenfrei verfügbar.
Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien in Europa
Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur
Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von
Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien
veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der
EWR-Staaten aufgenommen wurden.
Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten
zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor
zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle
zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne
Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27
EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen
Antworten ist 1. Juli 2010.
Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
|