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Slowakei

 

bullet Internetseite des slowakischen Wirtschaftsprüferverbandes: Slovenska Komora Auditorov
bullet Stellungnahmen zur Studie hinsichtlich Standardsetzung und Regulierung durch die Mitgliedsorgane des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC)
bullet Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank

 

Neue Nachrichten im Dezember 2007

Neue Nachrichten im September 2007

Neue Nachrichten im März 2006

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Slowakei

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäische Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Die Slowakei ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben slowakische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

Aktualisierung Dezember 2007 – Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache

 

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2007 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (114 Seiten, 1.582 KB). Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS.

 

Aktualisierung September 2007 – IFRS-Musterkonzernabschluss 2006 in slowakischer Sprache

 

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2006 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (94 Seiten, 1.956 KB). Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS.

 

Aktualisierung März 2006

 

IFRS für börsennotierte und große nicht börsennotierte Unternehmen gefordert

 

Zusätzlich zu der Anforderung der EU, nach der börsennotierte Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen müssen, müssen per gesetzlicher Verordnung ab 2006 auch große nicht börsennotierte Unternehmen (etwa 300 Unternehmen) ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen und veröffentlichen. Kleinen nicht börsennotierten Unternehmen ist die Anwendung von IFRS ebenfalls gestattet.

 

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