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| Singapur |

Aktuelle Nachrichten des Monats
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur |
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Rechnungslegungsstandards
2002-2007 Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG)
2002 richtete die singapurische Regierung den Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG)
ein, der das Institut der Wirtschaftsprüfer von Singapur als
Standardsetzer für alle in Singapur ansässigen Unternehmen ablöste.
Seit 2007 Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC)
Der CCDG wurde zum 1. November 2007 vom Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC)
abgelöst. Der ASC wurde durch das Gesetz über Rechnungslegungsstandards
eingerichtet, das das Parlament am 27. August 2007 verabschiedet hatte.
Zusätzlich zum Erlass von Rechnungslegungsstandards für Unternehmen
erlässt der ASC auch Standards für gemeinnützige Organisationen,
Genossenschaften und Gesellschaften. Die singapurische Regierung war der
Meinung, dass 'die Einrichtung des ASC ein positiver Schritt zur
Sicherstellung von Einheitlichkeit bei den Rechnungslegungsstandards,
von Erleichterung des Vergleichs von Abschlüssen verschiedener
Unternehmen und von Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Transparenz von
Finanzberichterstattung' darstelle.
Der ASC ist verantwortlich für die Abfassung und Verkündigung von
Rechnungslegungsstandards. Die Überwachung und Durchsetzung der
Einhaltung der Rechnungslegungsstandards bleibt Aufgabe der
entsprechenden Aufsichtsbehörden: Die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) für
Unternehmen, der Commissioner of Charities für gemeinnützige
Organisationen, der Registrar of Co-operative Societies für
Genossenschaften und der Registrar of Societies für Gesellschaften.
IFRS für KMU
Der ASC von Singapur
hat im Dezember 2010 den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities)
herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine
Unternehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS
für KMU. Die wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die
SFRS anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des
Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine
Unternehmen.
Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für
kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für
externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen
Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei
Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende
Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein
Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei
der folgenden drei Kriterien erfüllt:
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Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; |
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Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder |
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nicht mehr als 50 Mitarbeiter. |
Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den
vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung
von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden,
die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.
Jährliche Veröffentlichung zum aktuellen Stand der singapurischen Rechnungslegungsstandards
Jedes Jahr veröffentlichen unsere singapurischen Kollegen eine
Broschüre über die jüngsten Änderungen am Rahmen der
Finanzberichterstattung in Singapur: Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore:
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| Vergleich der singapurischen
Rechnungslegungsstandards mit den IFRS (Stand Dezember 2010) |
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Der ASC hat einen Satz von singapurischen
Rechnungslegungsstandards und Interpretationen herausgegeben (Singapore Financial Reporting Standards
(FRS) und Singapore Interpretations (INT FRS)), die mit den
Internationale Financial Reporting Standards (IFRS) fast identisch sind,
obwohl einige Unterschiede zwischen den FRS und den IFRS bleiben. Unter
anderem sind dies folgende Unterschiede:
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Nach FRS 16 Sachanlagen sind einzeln vorgenommene
Neubewertungen von solchen Vermögenswerten, die zwischen 1984
und 1996 stattfanden, ohne fortlaufende Anwendung des
Neubewertungsmodells zulässig |
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In FRS 17 sind die Worte in den Paragraphen 14 und 15 von
IAS 17 gestrichen, in denen ausgesagt wird, dass Grundstücke
normalerweise eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer
besitzen und und sofern nicht erwartet werden
kann, dass das Eigentum am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht,
ihm normalerweise im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen
übertragen werden. |
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Es bestehen einige Unterschiede in den Vorschriften zur
Darstellung des Konzernabschlusses und in der Bilanzierung von
assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Vergleich zu
IAS 27, IAS 28 und IAS 31. |
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Es gibt einige Unterschiede hinsichtlich der Daten des
Inkrafttretens bei den singapurischen Äquivalenten von IFRS 2
und IFRS 7 |
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Die folgenden Verlautbarungen sind bis jetzt noch nicht
übernommen worden:
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IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRS für KMU
Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem SFRS für kleine
Unternehmen und dem IFRS für KMU sind die Verweise auf die SFRS anstelle
der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der
Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen. Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit
des SFRS für kleine Unternehmen darauf hin, dass diese Änderungen
keine Abweichung vom IFRS für KMU darstellen.
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| Deloitte iGAAP Rechnungslegungsstandards in Singapur |
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iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore
(ISBN-13 978-981-4197-89-2 und ISBN-10
981-4197-89-0) wird von CCH Asia Pte Limited
vertrieben und kann von der
CCH Singapore Website bestellt werden.
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| Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur |
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Unsere singapurischen Kollegen haben einen
Musterkonzernabschluss 2010 für
Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.562 KB).
Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen
börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet
Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das
singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST
und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS)
und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS)
vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS
identisch und werden bis
2012 vollständig konvergiert sein. |
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| Newsletter zur Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive |
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Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung
im südostasiatischen Raum haben die erste Ausgabe eines Newsletters
herausgegeben, dessen Schwerpunkt auf der Finanzberichterstattung aus
südostasiatischer Perspektive liegen soll. Dieser Newsletter wird
gemeinsam von unseren Schwesterfirmen in Brunei, Guam, Indonesien,
Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam erarbeitet. Er
bietet neueste Nachrichten zum Stand sowohl der internationalen als auch
der regionalen Entwicklungen in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die
für unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter von Interesse sind. Viele
unserer Mandanten haben um mehr Informationen über die Auswirkungen der
jüngsten Verlautbarungen, zu branchenspezifischen Bilanzierungsfragen
und den Unterschieden zwischen den IFRS und den
Rechnungslegungsstandards im jeweiligen Land gebeten. Dieser Newsletter
soll eine Antwort auf diese Bitten darstellen.
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Die einzelnen Ausgabe des Point of View-Newsletters
stehen Ihnen hier
zur Verfügung. |
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| Aktuelle Nachrichten |
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Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite
verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen
Gründen veraltet sein können.
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| Januar 2012 |
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Treuhänder der IFRS-Stiftung treffen sich mit Vertretern Singapurs
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben sich mit Vertretern des
Standardsetzers von Singapur (Singapore Accounting Standards Council, ASC)
und Vertretern aus der Wirtschaft zu einem gemeinsamen Gespräch
getroffen.
Die Teilnehmer des Gesprächs tauschten sich über die
Arbeit der Treuhänder und des IASB aus, die unter anderem dazu
führen soll, die IFRS als weltweit gültigen Satz von
Rechnungslegungsstandards zu etablieren. Außerdem wurde auf
Herausforderungen eingegangen, denen sich Unternehmen in Singapur
bei der Umsetzung der IFRS gegenübersehen.
Singapur unterstützt die IFRS und das
Ziel der weltweiten Einführung seit langem, hat sie
selbst aber noch nicht vollständig übernommen. Die
Rechnungslegungsstandards in Singapur (Singapore Financial Reporting Standards, SFRSs)
sind allerdings weitgehend mit den IFRS
harmonisiert, und der ASC bemüht sich um eine
vollständige Konvergenz.
Das Gespräch mit den Vertretern aus Singapur fand am Rand
der vierteljährlich stattfindenden Sitzung der IFRS-Treuhänder
statt, die am 12. Januar 2012 in Singapur abgehalten wurde. Unsere
Übersetzung der Mitschrift von dieser Sitzung finden Sie
hier.
Weiterführende Informationen:
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| Juni 2011 |
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Börse von Singapur gibt Leitfaden für Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus
Die Börse von Singapur (SGX) hat für ihre börsennotierten Unternehmen einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
herausgegeben (der "Leitfaden").
Die Veröffentlichung des Leitfadens ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses, der im August 2010 zu Angaben und
Rechenschaft bereits tätiger und sich entwickelnder Unternehmen in nachhaltiger Weise eingeleitet wurde.
Innerhalb des Leitfadens werden die Prinzipien und der Leitfaden mit Fragen und Antworten für börsennotierte
Unternehmen in einer Grundsatzerklärung dargelegt; dadurch kommt es zur einer Ausweitung ihrer Berichterstattung über die
finanzielle Governance hinaus auch auf Nachhaltigkeitsaspekte. In dem Leitfaden wird auf die Norm ISO 26000 Leitlinien
zur sozialen Verantwortlichkeit sowie auf die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Globalen Initiative
zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) Bezug genommen. Dies erfolgt für börsennotierte Unternehmen, die
nach detaillierten Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung suchen.
Die Grundsatzerklärung und der Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für alle börsennotierten
Unternehmen gedacht, die in den Kernsegmenten der SGX notiert sind (Mainboard und Catalist). Der Leitfaden ist nicht
verpflichtend, jedoch ermutigt die SGX all ihre börsennotierten Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung als
integralen Teil guter Corporate Governance anzusehen und stellt fest, dass "es vorstellbar ist, dass es zukünftig
Fortschritte in Richtung einer verpflichtenden Berichterstattung mittels Verordnungen und Regeln geben wird."
Sowohl die Grundsatzerklärung als auch der Leitfaden sind auf
www.sgx.com
erhältlich (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX). Die englischsprachige Ankündigung können Sie
hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX).
Singapur veröffentlicht Rechnungslegungsstandards für die Wohlfahrtsindustrie
Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards
Council, ASC) in Singapur hat einen Rechnungslegungsstandard für die
Wohlfahrtsindustrie herausgegeben (sog. Charities Accounting Standard, CAS),
der die Bedürfnisse des Wohlfahrtssektors und der entsprechenden
Interessengruppen erfüllen soll.
Das neue Rechnungslegungsrahmengesetz des ASC ist für die
Berichterstattung durch Wohlfahrtsunternehmen für Jahresabschlüsse
gedacht, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am oder nach dem
1. Juli 2011 beginnen. Die meisten Wohlfahrtsunternehmen können wählen,
ob sie in Abhängigkeit von ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten die
Rechnungslegungsstandards von Singapur (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) oder
den neuen CAS anwenden.
Bei der Entwicklung des CAS hat der ASC auf den IFRS für KMU,
den britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (FRSSE)
und andere Quellen zurückgegriffen.
Die entsprechende Presseerklärung in englischer
Sprache finden Sie auf der Internetseite des ASC.
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| Dezember 2010 |
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Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur
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Unsere singapurischen Kollegen haben einen
Musterkonzernabschluss 2010 für
Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.562 KB).
Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen
börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet
Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das
singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST
und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS)
und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS)
vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS
identisch und werden bis
2012 vollständig konvergiert sein. |
Singapur gibt SFRS für kleine Unternehmen heraus
Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur
hat den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities)
herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen.
Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS für KMU. Die
wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die singapurischen
Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards, SFRS)
anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des
Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen.
Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit
darauf hin, dass diese Änderungen keine Abweichung vom IFRS für KMU
darstellen.
Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für
kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für
externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen
Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei
Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende
Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein
Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei
der folgenden drei Kriterien erfüllt:
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Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; |
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Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder |
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nicht mehr als 50 Mitarbeiter. |
Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den
vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung
von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden,
die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Sie können die
englischsprachige Presseerklärung des ASC auf der Internetseite des
ASC einsehen.
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| September 2010 |
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Börse von Singapur ermutigt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Börse von Singapur (Singapore Exchange, SGX) hat eine
vorgeschlagene "Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung"
sowie zugehörige Leitlinien veröffentlicht, die von an der SGX notierten
Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte verwendet
werden können. Die vorgeschlagene Nachhaltigkeitsberichterstattung ist
freiwillig. Bei der SGX ist man der Ansicht, dass der natürliche nächste
Schritt sein wird, Leitlinien, Standards und verbindliche Regelungen zu
erlassen, wenn zunehmend mehr Unternehmen sich davon überzeugen lassen,
eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Nachfolgend
übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus den vorgeschlagenen Leitlinien:
Die Börse ermutigt zur
Übernahme international anerkannter
Berichtserstattungskonzepte wie beispielsweise das
Rahmenkonzept der Global Reporting Initiative (GRI) für
die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsbemühungen
eines Emittenten. Das GRI-Rahmenkonzept gilt weltweit
für alle Arten von Organisationen und bietet allgemeine
Prinzipien und Indikatoren, die Emittenten verwenden
können, um ihre wirtschaftlichen, umweltbezogenen und
sozialen Leistungen Reporting Framework zu bewerten und
darzustellen. |
Die Kommentierungsfrist zur Grundsatzerklärung endet am
29.Oktober 2010. Weitere Informationen
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| Juni 2010 |
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Singapur schlägt Einführung des IFRS für KMU vor
Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC)
von Singapur hat eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der die
Gründe dargelegt werden, warum der ASC beabsichtigt, den International Financial Reporting Standard
für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) des IASB als singapurischen Rechnungslegungsstandard
für kleine Unternehmen (Singapore Financial Reporting Standards for Small Entities, SFRS for Small Entities)
zu übernehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen wäre eine Option bei
der Berichterstattung von Unternehmen in Singapur, die nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig sind und bestimmte Kriterien
erfüllen.
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"Der ASC ist der Meinung, dass die Einführung des IFRS für KMU
kleineren Unternehmen in Singapur nutzen würde, in dem eine
übermäßige Belastung bei der Berichterstattung, die aus der
beachtlichen Menge von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen und
detaillierten Angabevorschriften entsteht, verringert wird."
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Die Absichtserklärung des ASC können sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 258 KB).
Die Kommentierungsfrist endet am 18. August 2010.
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Singapurische Unternehmen, die für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage kommen:
Ein Unternehmen kommt für eine Anwendung des IFRS für KMU in
Frage, wenn folgendes gilt: (I) Es ist nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig; und (II) es gilt als kleines
Unternehmen, weil es mindestens zwei der drei Größenkriterien
erfüllt, die vom ASC vorgeschrieben werden.
(I) Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn
mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Seine Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente werden an
einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist
dabei, solche Instrumente für einen Handel an einem öffentlichen
Markt zu emittieren (beispielsweise an einer in- oder
ausländischen Börse oder einem OTC-Markt, einschließlich lokaler
und regionaler Märkte).
- Es ist im Einlagengeschäft tätig
und/oder hält Vermögenswerte in treuhänderischer Eigenschaft für
eine große Gruppe von Außenstehenden als hauptsächlichen
Geschäftszweck. Dies ist typischerweise der Fall bei Banken,
Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker und -händler,
Investmentfonds und Investmentbanken.
- Es ist nach dem Aktiengesetz von Singapur ein
börsengehandeltes Unternehmen.
- Es ist ein
Wohltätigkeitsunternehmen nach dem Wohlfahrtsgesetz.
- Es ist
eine Kreditgesellschaft nach dem Genossenschaftsgesetz oder eine
Gesellschaft, die nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes
von 2008 als Kreditgesellschaft anzusehen ist.
(II) Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei
der folgenden drei Kriterien erfüllt (auf konsolidierter Basis):
- Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen
singapurischen Dollar;
- Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen
singapurischen Dollar; oder
- nicht mehr als 50 Mitarbeiter.
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| Dezember 2009 |
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Musterkonzernabschluss 2009 für Singapur
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Unsere singapurischen Kollegen haben einen
Musterkonzernabschluss 2009 für
Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.107 KB).
Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen
börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet
Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das
singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST
und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS)
und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS)
vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS
identisch und werden bis
2012 vollständig konvergiert sein. |
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| Oktober 2009 |
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Standardsetzer aus Asien/Ozeanien werden tagen
Die erste Sitzung der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters
Group, AOSSG) wird am 4. und 5. November 2009 in Kuala Lumpur auf Einladung des Accounting Standards Board
von Malaysia stattfinden. Die Zielsetzung dieser ersten Sitzung im November besteht darin, eine Satzung
für die AOSSG zu erarbeiten und sich auf diese zu verständigen sowie verschiedene der unlängst vom
International Accounting Standards Board herausgegebenen Standardentwürf zu erörtern und Rückmeldung zu
geben. Die Diskussionen werden Ansichten zu den Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Darstellung
des Abschlusses, Erlöserfassung und IAS 39 beinhalten. Standardsetzer aus mindestens 24 Staaten haben ihre
Teilnahme an der AOSSG-Sitzung zugesagt und werden eine Absichtserklärung der AOSSG unterzeichnen. Dazu
gehören Australien, China, Indien, Japan, Hongkong, Korea, Malaysia, Neuseeland, Pakistan, Saudi-Arabien
und Singapur. Die Presseerklärung können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 65 KB). Wir werden von den Tätigkeiten der AOSSG von Zeit zu Zeit
auf IAS PLUS berichten und haben ein neue
AOSSG-Seite auf IAS PLUS eingerichtet,
auf wir unsere AOSSG-Nachrichten einstellen werden.
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| Juni 2009 |
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Vereinigung der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum
Die Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums haben sich zu
einer Interessengemeinschaft, der Asian-Oceanian Standards Setters Group (AOSSG), zusammengeschlossen, um gegenüber dem
IASB mit einer Stimme sprechen zu können. Nach Ansicht der
Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum gibt es derzeit
zwei starke Stimmen, die den IASB beeinflussen, die Vereinigten
Staaten und Europa. Bedenke man allerdings, dass der Anteil der
Länder aus dieser Region 30% des Weltbruttoprodukts ausmacht und mit
einer Steigerung auf 34% im Jahr 2014 gerechnet wird, sei es Zeit,
der wachsenden Bedeutung der Region für die Weltwirtschaft Rechnung
zu tragen. Das Auftreten einer weiteren starken Interessengruppe
würde außerdem den IASB in seiner Rolle als globaler, unabhängiger
Standardsetzer stärken. Derzeit gehören der AOSSG folgende Länder an: Brunei, China,
Indonesien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Macao und Australien.
Ein englischsprachiger
Artikel im Insight-Magazin der IASC-Stiftung beschäftigt sich mit Hintergründen und Zielen der AOSSG.
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| Mai 2009 |
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Vollständige Konvergenz mit den IFRSs in Singapur bis 2012
Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards (Singapore Accounting Standards Council,
ASC) hat entschieden, die singapurischen Rechnungslegungsstandards
bis 2012 vollständig mit den IFRS zu konvergieren. Die vollständig
konvergierten Standards wären von allen an der singapurischen Börse
notierten Unternehmen anzuwenden. Dieser Beschluss wurde in einer
Rede von Tharman Shanmugaratnam, dem Finanzminister von Singapur,
auf einer IFRS-Konferenz in Singapur am 27. Mai 2009 verkündet. Die
vollständige Rede von Minister Shanmugaratnam in englischer
Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für
Sie:
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Singapurs Fahrplan für die Konvergenz
Als internationales Geschäfts- und Finanzzentrum hat
Singapur ein großes Interesse an der Entwicklung der IFRS als weltweit
gültige Rechnungslegungsstandards. Wir haben uns seit langem für einen
einzigen Satz weltweit gültiger Rechungslegungsstandards ausgesprochen,
und seit 2002 verfolgt Singapur eine Strategie, in deren Rahmen wir die
singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards oder SFRS)
eng an den IFRs ausrichten wir weichen von den IFRS nur unter
bestimmten und außergewöhnlichen Umständen ab, bei denen es starke
Gründe gibt, die auf Argumenten basieren, die der Erhaltung des
wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeldes gelten.
Die Unternehmen in Singapur sind generell seit einer Reihe
von Jahren im wesentlichen 'IFRS-bereit' und 'IFRS-befolgend'
gewesen. Mit unseren Erfahrungen der Umsetzung von IFRS sind wir in
Singapur also in einer guten Position, eine aktive Rolle in der
Entwicklung der IFRS als weltweit gültige Rechungslegungsstandards zu
spielen. Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards hat
deshalb entschieden, einen wichtigen Schritt vorwärts in seiner
strategischen Ausrichtung zu gehen und auf die vollständige Konvergenz
der singapurischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS für
singapurische Unternehmen, die an der Börse von Singapur notiert sind,
bis 2012 hinzuarbeiten.
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| Februar 2008 |
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CFA-Institut dringt auf bessere Angaben zur Vorstandsvergütung
Das Centre für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial
Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel
veröffentlicht „Es macht sich bezahlt Angaben zu machen: Schließen
der Informationslücke in Angaben zu Vorstandsvergütungen in Asien„ (It
Pays to Disclose: Bridging the Information Gap in Executive
Compensation Disclosures in Asia, in englischer Sprache,
350 KB). Darin kommt das Centre zu dem Ergebnis, dass die
derzeitigen Angabevorschriften und -praxis in Hongkong, Singapur und
Japan „Raum dafür lassen, dass fragwürdige Vergütungsvereinbarungen
fortgesetzt oder zukünftig ausgebaut werden; möglicherweise kann
sich dies schädigend auf den Unternehmenswert und das
Anlegervertrauen auswirken." In der Studie werden fünf Faktoren
herausgearbeitet, „die sich verschworen haben, um die asiatischen
Märkte bezüglich mißbräuchlicher Ausnutzung von
Zahlungsvereinbarungen zu machen":
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ein Mangel an
aufsichtsbehördlichem Schwung, |
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unzureichende Informationen in
den Abschlüssen, |
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geringe Verwendung
langfristiger Leistungsanreize, |
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mangelnde Aufsicht durch den
Aufsichtsrat |
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und Mangel einer
Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf die
Vorstandsvergütung der Unternehmen. |
In der Studie werden sowohl freiwillige Angaben durch die
Unternehmen als auch strengere Angabevorschriften gefordert. Lesen
Sie auch die englischsprachige
Presseerklärung des CFA-Instituts (74 KB).
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| Oktober 2005 |
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Regionales asiatisch-pazifisches Forum zu IFRS
Am
24. Oktober 2005 waren Australien und Neuseeland gemeinsame Gastgeber eines
regionalen asiatisch-pazifischen Forums zu IFRS in Sydney (Australien).
Teilnehmende Rechtskreise waren China, die Sonderverwaltungszone Hongkong,
Indonesien, Japan, Südkorea, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand
und die beiden Veranstalter. Die Delegationen beinhalteten hochrangige
Vertreter der Standardsetzungs- und Aufsichtsorgane, des Berufsstands, sowie
von Zentralbanken und Regierungen. Das Ziel des Forums ist die Ausweitung
der regionalen Zusammenarbeit und Koordination bei der Einführung der IFRS.
Unter den diskutierten Sachverhalten waren:
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die Vorteile
eines erweiterten Dialogs in der asiatisch-pazifischen Region; |
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die
Unterschiede in der Übernahme, Konvergenz und Harmonisierung der
IFRS und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile; |
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die Bedeutung
und Auswirkungen des IASB-Projekts zu kleinen und mittelgroßen
Unternehmen für die Region. In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass in einigen Ländern eine große Anzahl an
kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Anwendung der IFRS
verpflichtet sind; |
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die
Verzögerungen bei der Einführung von Standards infolge der
Übersetzung der internationalen Standards in die lokalen
Sprachen und/oder die Einfügung der internationalen Standards in
das nationale Rechtsgerüst; hierbei kamen einige Probleme bei
der Fragestellung auf, wann ein nationales System und darauf
begründende Geschäftsberichte als „mit den IFRS übereinstimmend“
bezeichnet werden können; |
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das
Zusammenspiel zwischen den IFRS und aufsichtsrechtlichen und
steuerrechtlichen Regelungen. |
Das
im Anschluss an das Forum herausgegebene Kommuniqué können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 13 KB). Ein vergleichbares Forum ist
auch für 2006 geplant.
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