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Singapur

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institute of Certified Public Accountants of Singapore
bullet Nationaler Standardsetzer: Singapore Accounting Standards Council
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet Januar 2012
bullet Juni 2011
bullet Dezember 2010
bullet September 2010
bullet Juni 2010
bullet Dezember 2009
bullet Oktober 2009
bullet Juni 2009
bullet Mai 2009
bullet Februar 2008
bullet Oktober 2005

 

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur

Rechnungslegungsstandards

 

2002-2007 Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG)

 

2002 richtete die singapurische Regierung den Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) ein, der das Institut der Wirtschaftsprüfer von Singapur als Standardsetzer für alle in Singapur ansässigen Unternehmen ablöste.

 

Seit 2007 Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC)

 

Der CCDG wurde zum 1. November 2007 vom Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) abgelöst. Der ASC wurde durch das Gesetz über Rechnungslegungsstandards eingerichtet, das das Parlament am 27. August 2007 verabschiedet hatte. Zusätzlich zum Erlass von Rechnungslegungsstandards für Unternehmen erlässt der ASC auch Standards für gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Gesellschaften. Die singapurische Regierung war der Meinung, dass 'die Einrichtung des ASC ein positiver Schritt zur Sicherstellung von Einheitlichkeit bei den Rechnungslegungsstandards, von Erleichterung des Vergleichs von Abschlüssen verschiedener Unternehmen und von Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Transparenz von Finanzberichterstattung' darstelle.

 

Der ASC ist verantwortlich für die Abfassung und Verkündigung von Rechnungslegungsstandards. Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Rechnungslegungsstandards bleibt Aufgabe der entsprechenden Aufsichtsbehörden: Die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) für Unternehmen, der Commissioner of Charities für gemeinnützige Organisationen, der Registrar of Co-operative Societies für Genossenschaften und der Registrar of Societies für Gesellschaften.

 

IFRS für KMU

 

Der ASC von Singapur hat im Dezember 2010 den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities) herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS für KMU. Die wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die SFRS anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen.

Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

bullet Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
bullet Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
bullet nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

 

Jährliche Veröffentlichung zum aktuellen Stand der singapurischen Rechnungslegungsstandards

 

Jedes Jahr veröffentlichen unsere singapurischen Kollegen eine Broschüre über die jüngsten Änderungen am Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur: Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore:

 

bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2010) (in englischer Sprache, 1.376 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2009) (in englischer Sprache, 1.492 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2008) (in englischer Sprache, 300 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2007) (in englischer Sprache, 210 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2006) (in englischer Sprache, 207 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2005) (in englischer Sprache, 207 KB)
bullet Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore (2004) (in englischer Sprache, 267 KB)

 

Vergleich der singapurischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS (Stand Dezember 2010)

 

Der ASC hat einen Satz von singapurischen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen herausgegeben (Singapore Financial Reporting Standards (FRS) und Singapore Interpretations (INT FRS)), die mit den Internationale Financial Reporting Standards (IFRS) fast identisch sind, obwohl einige Unterschiede zwischen den FRS und den IFRS bleiben. Unter anderem sind dies folgende Unterschiede:

 

bullet Nach FRS 16 Sachanlagen sind einzeln vorgenommene Neubewertungen von solchen Vermögenswerten, die zwischen 1984 und 1996 stattfanden, ohne fortlaufende Anwendung des Neubewertungsmodells zulässig
bullet In FRS 17 sind die Worte in den Paragraphen 14 und 15 von IAS 17 gestrichen, in denen ausgesagt wird, dass Grundstücke normalerweise eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer besitzen und und sofern nicht erwartet werden kann, dass das Eigentum am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht, ihm normalerweise im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
bullet Es bestehen einige Unterschiede in den Vorschriften zur Darstellung des Konzernabschlusses und in der Bilanzierung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Vergleich zu IAS 27, IAS 28 und IAS 31.
bullet Es gibt einige Unterschiede hinsichtlich der Daten des Inkrafttretens bei den singapurischen Äquivalenten von IFRS 2 und IFRS 7
bullet Die folgenden Verlautbarungen sind bis jetzt noch nicht übernommen worden:
bullet IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

 

IFRS für KMU

 

Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem SFRS für kleine Unternehmen und dem IFRS für KMU sind die Verweise auf die SFRS anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen. Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit des SFRS für kleine Unternehmen darauf hin, dass diese Änderungen keine Abweichung vom IFRS für KMU darstellen.

 

Deloitte iGAAP Rechnungslegungsstandards in Singapur

 

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore auf den Markt gebracht – ein praxisorientiertes und umfassender Leitfaden für Unternehmen mit Sitz in Singapur, die nach den Rechnungslegungsstandards Financial Reporting Standards (FRS) von Singapur bilanzieren. Dieses Buch

 

bullet konzentriert sich auf die Praxisprobleme, die Unternehmen bei den Anwendung der FRS antreffen;
bullet erläutert die Vorschriften der FRS in klarer Sprache;
bullet interpretiert und kommentiert die FRS, wo diese Lücken enthalten oder unklar sind und
bullet benennt Vorschriften, die nur in Singapur auftreten

 

iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore (ISBN-13 978-981-4197-89-2 und ISBN-10 981-4197-89-0) wird von CCH Asia Pte Limited vertrieben und kann von der CCH Singapore Website bestellt werden.

 

Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur

 

Unsere singapurischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.562 KB). Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS) vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS identisch und werden bis 2012 vollständig konvergiert sein.

 

Newsletter zur Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive

 

Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung im südostasiatischen Raum haben die erste Ausgabe eines Newsletters herausgegeben, dessen Schwerpunkt auf der Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive liegen soll. Dieser Newsletter wird gemeinsam von unseren Schwesterfirmen in Brunei, Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam erarbeitet. Er bietet neueste Nachrichten zum Stand sowohl der internationalen als auch der regionalen Entwicklungen in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die für unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter von Interesse sind. Viele unserer Mandanten haben um mehr Informationen über die Auswirkungen der jüngsten Verlautbarungen, zu branchenspezifischen Bilanzierungsfragen und den Unterschieden zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsstandards im jeweiligen Land gebeten. Dieser Newsletter soll eine Antwort auf diese Bitten darstellen.

bullet Die einzelnen Ausgabe des Point of View-Newsletters stehen Ihnen hier zur Verfügung.

 

Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können.
Januar 2012

 

Treuhänder der IFRS-Stiftung treffen sich mit Vertretern Singapurs

 

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben sich mit Vertretern des Standardsetzers von Singapur (Singapore Accounting Standards Council, ASC) und Vertretern aus der Wirtschaft zu einem gemeinsamen Gespräch getroffen.

Die Teilnehmer des Gesprächs tauschten sich über die Arbeit der Treuhänder und des IASB aus, die unter anderem dazu führen soll, die IFRS als weltweit gültigen Satz von Rechnungslegungsstandards zu etablieren. Außerdem wurde auf Herausforderungen eingegangen, denen sich Unternehmen in Singapur bei der Umsetzung der IFRS gegenübersehen.

Singapur unterstützt die IFRS und das Ziel der weltweiten Einführung seit langem, hat sie selbst aber noch nicht vollständig übernommen. Die Rechnungslegungsstandards in Singapur (Singapore Financial Reporting Standards, SFRSs) sind allerdings weitgehend mit den IFRS harmonisiert, und der ASC bemüht sich um eine vollständige Konvergenz.

Das Gespräch mit den Vertretern aus Singapur fand am Rand der vierteljährlich stattfindenden Sitzung der IFRS-Treuhänder statt, die am 12. Januar 2012 in Singapur abgehalten wurde. Unsere Übersetzung der Mitschrift von dieser Sitzung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB

 

Juni 2011

 

Börse von Singapur gibt Leitfaden für Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus

 

Die Börse von Singapur (SGX) hat für ihre börsennotierten Unternehmen einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgegeben (der "Leitfaden").

Die Veröffentlichung des Leitfadens ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses, der im August 2010 zu Angaben und Rechenschaft bereits tätiger und sich entwickelnder Unternehmen in nachhaltiger Weise eingeleitet wurde.

Innerhalb des Leitfadens werden die Prinzipien und der Leitfaden mit Fragen und Antworten für börsennotierte Unternehmen in einer Grundsatzerklärung dargelegt; dadurch kommt es zur einer Ausweitung ihrer Berichterstattung über die finanzielle Governance hinaus auch auf Nachhaltigkeitsaspekte. In dem Leitfaden wird auf die Norm ISO 26000 Leitlinien zur sozialen Verantwortlichkeit sowie auf die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Globalen Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) Bezug genommen. Dies erfolgt für börsennotierte Unternehmen, die nach detaillierten Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung suchen.

Die Grundsatzerklärung und der Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für alle börsennotierten Unternehmen gedacht, die in den Kernsegmenten der SGX notiert sind (Mainboard und Catalist). Der Leitfaden ist nicht verpflichtend, jedoch ermutigt die SGX all ihre börsennotierten Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung als integralen Teil guter Corporate Governance anzusehen und stellt fest, dass "es vorstellbar ist, dass es zukünftig Fortschritte in Richtung einer verpflichtenden Berichterstattung mittels Verordnungen und Regeln geben wird."

Sowohl die Grundsatzerklärung als auch der Leitfaden sind auf www.sgx.com erhältlich (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX). Die englischsprachige Ankündigung können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX).

 

 

Singapur veröffentlicht Rechnungslegungsstandards für die Wohlfahrtsindustrie

 

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) in Singapur hat einen Rechnungslegungsstandard für die Wohlfahrtsindustrie herausgegeben (sog. Charities Accounting Standard, CAS), der die Bedürfnisse des Wohlfahrtssektors und der entsprechenden Interessengruppen erfüllen soll.

Das neue Rechnungslegungsrahmengesetz des ASC ist für die Berichterstattung durch Wohlfahrtsunternehmen für Jahresabschlüsse gedacht, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Die meisten Wohlfahrtsunternehmen können wählen, ob sie in Abhängigkeit von ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten die Rechnungslegungsstandards von Singapur (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) oder den neuen CAS anwenden.

Bei der Entwicklung des CAS hat der ASC auf den IFRS für KMU, den britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (FRSSE) und andere Quellen zurückgegriffen.

Die entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des ASC.

 

Dezember 2010

 

Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur

 

Unsere singapurischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss 2010 für Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.562 KB). Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS) vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS identisch und werden bis 2012 vollständig konvergiert sein.

 

 

Singapur gibt SFRS für kleine Unternehmen heraus

 

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities) herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS für KMU. Die wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards, SFRS) anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen. Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit darauf hin, dass diese Änderungen keine Abweichung vom IFRS für KMU darstellen.

Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

bullet Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
bullet Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
bullet nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Sie können die englischsprachige Presseerklärung des ASC auf der Internetseite des ASC einsehen.

 

September 2010

 

Börse von Singapur ermutigt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

Die Börse von Singapur (Singapore Exchange, SGX) hat eine vorgeschlagene "Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" sowie zugehörige Leitlinien veröffentlicht, die von an der SGX notierten Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte verwendet werden können. Die vorgeschlagene Nachhaltigkeitsberichterstattung ist freiwillig. Bei der SGX ist man der Ansicht, dass der natürliche nächste Schritt sein wird, Leitlinien, Standards und verbindliche Regelungen zu erlassen, wenn zunehmend mehr Unternehmen sich davon überzeugen lassen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus den vorgeschlagenen Leitlinien:

Die Börse ermutigt zur Übernahme international anerkannter Berichtserstattungskonzepte wie beispielsweise das Rahmenkonzept der Global Reporting Initiative (GRI) für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsbemühungen eines Emittenten. Das GRI-Rahmenkonzept gilt weltweit für alle Arten von Organisationen und bietet allgemeine Prinzipien und Indikatoren, die Emittenten verwenden können, um ihre wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Leistungen Reporting Framework zu bewerten und darzustellen.

Die Kommentierungsfrist zur Grundsatzerklärung endet am 29.Oktober 2010. Weitere Informationen

bullet Presseerklärung der SGX (in englischer Sprache)
bullet Zugang zur Grundsatzerklärung auf der Internetseite der SGX (in englischer Sprache)

 

Juni 2010

 

Singapur schlägt Einführung des IFRS für KMU vor

 

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der die Gründe dargelegt werden, warum der ASC beabsichtigt, den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) des IASB als singapurischen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen (Singapore Financial Reporting Standards for Small Entities, SFRS for Small Entities) zu übernehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen wäre eine Option bei der Berichterstattung von Unternehmen in Singapur, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

"Der ASC ist der Meinung, dass die Einführung des IFRS für KMU kleineren Unternehmen in Singapur nutzen würde, in dem eine übermäßige Belastung bei der Berichterstattung, die aus der beachtlichen Menge von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen und detaillierten Angabevorschriften entsteht, verringert wird."

Die Absichtserklärung des ASC können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 258 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. August 2010.

Singapurische Unternehmen, die für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage kommen:

Ein Unternehmen kommt für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage, wenn folgendes gilt: (I) Es ist nicht öffentlich rechenschaftspflichtig; und (II) es gilt als kleines Unternehmen, weil es mindestens zwei der drei Größenkriterien erfüllt, die vom ASC vorgeschrieben werden.

(I) Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Seine Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente werden an einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist dabei, solche Instrumente für einen Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren (beispielsweise an einer in- oder ausländischen Börse oder einem OTC-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte).
  2. Es ist im Einlagengeschäft tätig und/oder hält Vermögenswerte in treuhänderischer Eigenschaft für eine große Gruppe von Außenstehenden als hauptsächlichen Geschäftszweck. Dies ist typischerweise der Fall bei Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker und -händler, Investmentfonds und Investmentbanken.
  3. Es ist nach dem Aktiengesetz von Singapur ein börsengehandeltes Unternehmen.
  4. Es ist ein Wohltätigkeitsunternehmen nach dem Wohlfahrtsgesetz.
  5. Es ist eine Kreditgesellschaft nach dem Genossenschaftsgesetz oder eine Gesellschaft, die nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes von 2008 als Kreditgesellschaft anzusehen ist.

(II) Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt (auf konsolidierter Basis):

  1. Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  2. Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  3. nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

 

Dezember 2009

 

Musterkonzernabschluss 2009 für Singapur

 

Unsere singapurischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss 2009 für Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.107 KB). Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS) vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS identisch und werden bis 2012 vollständig konvergiert sein.

 

Oktober 2009

 

Standardsetzer aus Asien/Ozeanien werden tagen

 

Die erste Sitzung der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) wird am 4. und 5. November 2009 in Kuala Lumpur auf Einladung des Accounting Standards Board von Malaysia stattfinden. Die Zielsetzung dieser ersten Sitzung im November besteht darin, eine Satzung für die AOSSG zu erarbeiten und sich auf diese zu verständigen sowie verschiedene der unlängst vom International Accounting Standards Board herausgegebenen Standardentwürf zu erörtern und Rückmeldung zu geben. Die Diskussionen werden Ansichten zu den Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Darstellung des Abschlusses, Erlöserfassung und IAS 39 beinhalten. Standardsetzer aus mindestens 24 Staaten haben ihre Teilnahme an der AOSSG-Sitzung zugesagt und werden eine Absichtserklärung der AOSSG unterzeichnen. Dazu gehören Australien, China, Indien, Japan, Hongkong, Korea, Malaysia, Neuseeland, Pakistan, Saudi-Arabien und Singapur. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 65 KB). Wir werden von den Tätigkeiten der AOSSG von Zeit zu Zeit auf IAS PLUS berichten und haben ein neue AOSSG-Seite auf IAS PLUS eingerichtet, auf wir unsere AOSSG-Nachrichten einstellen werden.

 

Juni 2009

 

Vereinigung der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum

 

Die Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums haben sich zu einer Interessengemeinschaft, der Asian-Oceanian Standards Setters Group (AOSSG), zusammengeschlossen, um gegenüber dem IASB mit einer Stimme sprechen zu können. Nach Ansicht der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum gibt es derzeit zwei starke Stimmen, die den IASB beeinflussen, die Vereinigten Staaten und Europa. Bedenke man allerdings, dass der Anteil der Länder aus dieser Region 30% des Weltbruttoprodukts ausmacht und mit einer Steigerung auf 34% im Jahr 2014 gerechnet wird, sei es Zeit, der wachsenden Bedeutung der Region für die Weltwirtschaft Rechnung zu tragen. Das Auftreten einer weiteren starken Interessengruppe würde außerdem den IASB in seiner Rolle als globaler, unabhängiger Standardsetzer stärken. Derzeit gehören der AOSSG folgende Länder an: Brunei, China, Indonesien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Macao und Australien. Ein englischsprachiger Artikel im Insight-Magazin der IASC-Stiftung beschäftigt sich mit Hintergründen und Zielen der AOSSG.

 

Mai 2009

 

Vollständige Konvergenz mit den IFRSs in Singapur bis 2012

 

Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards (Singapore Accounting Standards Council, ASC) hat entschieden, die singapurischen Rechnungslegungsstandards bis 2012 vollständig mit den IFRS zu konvergieren. Die vollständig konvergierten Standards wären von allen an der singapurischen Börse notierten Unternehmen anzuwenden. Dieser Beschluss wurde in einer Rede von Tharman Shanmugaratnam, dem Finanzminister von Singapur, auf einer IFRS-Konferenz in Singapur am 27. Mai 2009 verkündet. Die vollständige Rede von Minister Shanmugaratnam in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Singapurs Fahrplan für die Konvergenz

Als internationales Geschäfts- und Finanzzentrum hat Singapur ein großes Interesse an der Entwicklung der IFRS als weltweit gültige Rechnungslegungsstandards. Wir haben uns seit langem für einen einzigen Satz weltweit gültiger Rechungslegungsstandards ausgesprochen, und seit 2002 verfolgt Singapur eine Strategie, in deren Rahmen wir die singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards oder SFRS) eng an den IFRs ausrichten – wir weichen von den IFRS nur unter bestimmten und außergewöhnlichen Umständen ab, bei denen es starke Gründe gibt, die auf Argumenten basieren, die der Erhaltung des wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeldes gelten.

Die Unternehmen in Singapur sind generell seit einer Reihe von Jahren im wesentlichen 'IFRS-bereit' und 'IFRS-befolgend' gewesen. Mit unseren Erfahrungen der Umsetzung von IFRS sind wir in Singapur also in einer guten Position, eine aktive Rolle in der Entwicklung der IFRS als weltweit gültige Rechungslegungsstandards zu spielen. Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards hat deshalb entschieden, einen wichtigen Schritt vorwärts in seiner strategischen Ausrichtung zu gehen und auf die vollständige Konvergenz der singapurischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS für singapurische Unternehmen, die an der Börse von Singapur notiert sind, bis 2012 hinzuarbeiten.

 

Februar 2008

 

CFA-Institut dringt auf bessere Angaben zur Vorstandsvergütung

 

Das Centre für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel veröffentlicht „Es macht sich bezahlt Angaben zu machen: Schließen der Informationslücke in Angaben zu Vorstandsvergütungen in Asien„ (It Pays to Disclose: Bridging the Information Gap in Executive Compensation Disclosures in Asia, in englischer Sprache, 350 KB). Darin kommt das Centre zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Angabevorschriften und -praxis in Hongkong, Singapur und Japan „Raum dafür lassen, dass fragwürdige Vergütungsvereinbarungen fortgesetzt oder zukünftig ausgebaut werden; möglicherweise kann sich dies schädigend auf den Unternehmenswert und das Anlegervertrauen auswirken." In der Studie werden fünf Faktoren herausgearbeitet, „die sich verschworen haben, um die asiatischen Märkte bezüglich mißbräuchlicher Ausnutzung von Zahlungsvereinbarungen zu machen":

 

bullet ein Mangel an aufsichtsbehördlichem Schwung,
bullet unzureichende Informationen in den Abschlüssen,
bullet geringe Verwendung langfristiger Leistungsanreize,
bullet mangelnde Aufsicht durch den Aufsichtsrat
bullet und Mangel einer Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf die Vorstandsvergütung der Unternehmen.

 

In der Studie werden sowohl freiwillige Angaben durch die Unternehmen als auch strengere Angabevorschriften gefordert. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des CFA-Instituts (74 KB).

 

Oktober 2005

 

Regionales asiatisch-pazifisches Forum zu IFRS

 

Am 24. Oktober 2005 waren Australien und Neuseeland gemeinsame Gastgeber eines regionalen asiatisch-pazifischen Forums zu IFRS in Sydney (Australien). Teilnehmende Rechtskreise waren China, die Sonderverwaltungszone Hongkong, Indonesien, Japan, Südkorea, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und die beiden Veranstalter. Die Delegationen beinhalteten hochrangige Vertreter der Standardsetzungs- und Aufsichtsorgane, des Berufsstands, sowie von Zentralbanken und Regierungen. Das Ziel des Forums ist die Ausweitung der regionalen Zusammenarbeit und Koordination bei der Einführung der IFRS. Unter den diskutierten Sachverhalten waren:

 

bullet die Vorteile eines erweiterten Dialogs in der asiatisch-pazifischen Region;
bullet die Unterschiede in der Übernahme, Konvergenz und Harmonisierung der IFRS und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile;
bullet die Bedeutung und Auswirkungen des IASB-Projekts zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen für die Region. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass in einigen Ländern eine große Anzahl an kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Anwendung der IFRS verpflichtet sind;
bullet die Verzögerungen bei der Einführung von Standards infolge der Übersetzung der internationalen Standards in die lokalen Sprachen und/oder die Einfügung der internationalen Standards in das nationale Rechtsgerüst; hierbei kamen einige Probleme bei der Fragestellung auf, wann ein nationales System und darauf begründende Geschäftsberichte als „mit den IFRS übereinstimmend“ bezeichnet werden können;
bullet das Zusammenspiel zwischen den IFRS und aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen.

 

Das im Anschluss an das Forum herausgegebene Kommuniqué können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 13 KB). Ein vergleichbares Forum ist auch für 2006 geplant.

 

 

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