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Börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen (sowie von Rechtswegen anerkannte Finanzinstitutionen) müssen die
vollen IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden.
Am 30. Dezember 2009 hat der Rat für Bilanzierungs-, Prüfungs- sowie Unternehmensführungsstandards (Council for Standards of Accounting,
Auditing, Corporate and Institutional Governance, CSAAG) von Sierra Leone einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach der IFRS für
KMU für gewinnorientierte Unternehmen, auf die die Bedingungen für die Anwendung der vollen IFRS nicht zutreffen, übernommen wird. Der
IFRS für KMU ist freiwillig (d.h. zulässigerweise) für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2010 beginnen, anwendbar und muss verpflichtend
für Berichtsperioden angewendet werden, die am 1. Januar 2011 beginnen.
Der CSAAG hat ferner einen eigenständigen Standard für nicht-gewinnorientierte/gemeinnützige Unternehmen auf der Grundlage des britischen
SORP 2005 für Wohltätigkeitsorganisationen verabschiedet.
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