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Schweiz

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Treuhandkammer

 

Aktualisierung Juni 2010

Aktualisierung März 2010

Aktualisierung Dezember 2009

Aktualisierung November 2009

Aktualisierung Oktober 2009

Aktualisierung September 2009

Aktualisierung Juni 2009

Aktualisierung Mai 2009

Aktualisierung April 2009

Aktualisierung März 2009

Aktualisierung Februar 2009

Aktualisierung Januar 2009

Aktualisierung Dezember 2008

Aktualisierung Oktober 2008

Aktualisierung März 2008

Aktualisierung Oktober 2007

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Schweiz

 

Anwendung der IFRS in Europa mit Wirkung ab 2005

 

Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und fällt dementsprechend nicht unter die IAS-Verordnung der EU oder unter die Bilanzierungsrichtlinien. Die Schweizer Vereinigung für Bilanzierung und Berichterstattung veröffentlicht Bilanzierungsstandards (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, FER). Die Befolgung der FER durch alle Unternehmen ist verpflichtend. Allerdings bedeutet eine Befolgung der IFRS gleichzeitig eine Befolgung der FER, und viele große Schweizer Unternehmen folgen der IAS/IFRS seit einer Reihe von Jahren.

 

Die meisten Schweizer Unternehmen, deren Aktien im Hauptsegment der Schweizer Börse notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse seit 2005 und die Zwischenberichte seit 2006 entweder nach IFRS oder nach US GAAP erstellen. Die Anwendung der FER ist nicht mehr gestattet.

 

Die einzige Ausnahme besteht für Schweizer Unternehmen, die im Hauptsegment gelistet, aber nicht multinational sind (d.h. sie arbeiten vorrangig in der Schweiz). Diese Unternehmen dürfen die FER weiterhin anwenden, dürfen aber auch für IFRS oder US GAAP optieren.

 

Ausländische gelistete Unternehmen dürfen nationale Rechnungslegungsvorschriften, die die Börse als gleichwertig zu IFRS oder US GAAP ansieht, weiter verwenden. Im Hauptsegment der Schweizer Börse sind die Aktien von ungefähr 280 Schweizer und 120 ausländischen Unternehmen notiert.

 

 

Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, FER

 

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht eine Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER zur Verfügung. Die vierseitige Broschüre mit Stand Oktober 2008 kann frei heruntergeladen oder mit Hilfe eines Formulars in größeren Mengen bestellt werden.

 

Aktualisierung Juni 2010
PS 880 – Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten

Der Kammervorstand der schweizerischen Treuhand-Kammer hat den neuen Prüfungsstandard PS 880 zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten verabschiedet. Alle Prüfungsstandards der Treuhand-Kammer finden Sie hier.

 

Aktualisierung März 2010
Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2010

Die Treuhand-Kammer der Schweiz hat die Ausgabe 2010 der Prüfungsstandards (PS) zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz. Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert. Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260 Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700 Bericht des Abschlussprüfers. Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp. für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS, welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben, behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.

 

Aktualisierung Dezember 2009
Änderungen an den Swiss GAAP FER

Auf der letzten Fachkommissionssitzung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) haben die Mitglieder Änderungen bzw. Präzisierungen bezüglich Swiss GAAP FER 16, Swiss GAAP FER 18, Swiss GAAP FER 23 und Swiss GAAP FER 27 beschlossen. Zusätzlich ist der neu überarbeitete Entwurf von Swiss GAAP FER 41 "Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer" genehmigt und in eine abschließende "kleine" Vernehmlassung bei den direktbetroffenen Versicherungsgesellschaften geschickt worden. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (19 KB); die einzelnen Änderungen können Sie direkt auf der FER-Internetseite abrufen.

 

 

Publikation zur Rechnungslegung und Prüfung von Banken und Effektenhändlern

Seit Anfang Dezember ist das neue Handbuch der Wirtschaftsprüfung HWP 2009 erhältlich (weitere Hinweise und Bestellinformationen). Ergänzend zum neuen HWP biete die schweizerische Treuhand-Kammer auf ihrer Internetseite als zusätzlichen kostenlosen Service eine umfassende Dokumentation zur Rechnungslegung und Revision von Banken und Finanzdienstleistern (60 Seiten, 470 KB). Diese Dokumentation wurde ganz bewusst nicht in das neue HWP 2009 integriert, da die Ausführungen bereits in kurzer bzw. mittelfristiger Perspektive starken Änderungen unterliegen dürften. Denn sowohl die Einführung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) als auch die derzeit laufenden weltweiten Konsultationen zur weiteren Regulierung der Finanzbranche als Folge der globalen Finanzmarktkrise werden die Rechnungslegung und Revision im Bankensektor nicht unberührt lassen. Die Treuhand-Kammer begleitet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine ergänzende Publikation ins Auge fassen.
Aktualisierung November 2009
Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst (720 KB). Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.
Aktualisierung Oktober 2009

Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2009 der Schweizer Börse


Die SIX Swiss Exchange hat die Mitteilung Nr. 5/2009 herausgegeben, die die Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2009 beinhaltet. Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 insbesondere die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu überwachen:

bullet A. Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7)
bullet B. Ausweis der Geschäftssegmente (IFRS 8/IAS 36)

Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 2 aktualisiert, in welchem IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.

 

 

Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz

 

Die Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich eine Studie durchgeführt, in der mit einer umfassenden Erhebung den Stand der Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz ermittelt wird. 4.848 kleine und mittelgroße Unternehmen ohne Kotierung (Börsennotierung) wurden angeschrieben. Davon haben 849 an der Befragung teilgenommen (17.5%). Ergänzt wurde die Erhebung um 55 Unternehmen mit Kotierung am Domestic Standard SIX Swiss Exchange oder an der BX Berne eXchange. Die Rücklaufquote betrug 36.4%. Einige Ergebnisse der Studie:

Rechnungslegung und Informationsstand

bullet 71% der befragten Unternehmen orientieren ihre Rechnungslegung ausschließlich an den gesetzlichen Bestimmungen.
bullet Mit zunehmender Unternehmensgröße erhöht sich der Anteil der Anwender eines anerkannten Rechnungslegungsstandards (Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP). So basieren 16% der Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden, 31% der Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitenden und 38% der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ihr Accounting auf den Swiss GAAP FER.
bullet Unternehmen mit Kotierung wenden Swiss GAAP FER (85%) und IFRS (15%) an.
bullet 67% der Unternehmen ohne Kotierung verzichten auf eine aktive Informationsbeschaffung bezüglich der Entwicklung der Rechnungslegung.
bullet 90% der mittelgroßen Unternehmen mit Kotierung bestätigen, dass sie aktiv Informationen zur Rechnungslegung beschaffen.

Zukünftige Entwicklungen

bullet Über die Bestrebungen zur Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung sind 70% der Unternehmen ohne Kotierung orientiert.
bullet Nur 31% der Unternehmen, die ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwenden, begrüßen diese Entwicklung.
bullet Grundsätzlich sprechen sich 73% der befragten Unternehmen ohne Kotierung für einen Rechnungslegungsstandard aus, der sich an ihren Bedürfnissen ausrichtet.
bullet Mit dem neuen IFRS für KMU haben sich 10% der Unternehmen ohne Kotierung befasst, jedoch nur 9% der Swiss GAAP FER-Anwender befürworten den IFRS für KMU als eine Alternative zu Swiss GAAP FER.
bullet Die Vorteile von Swiss GAAP FER werden in der geringeren Komplexität (72%), im begrenzteren Umfang (69%) und im niedrigeren Umsetzungsaufwand (65%) gesehen.
Die vollständige Studie steht kostenfrei auf der Internetseite der FER zur Verfügung (1.648 KB). Die Presseerklärung zur Studie finden Sie hier (15 KB).

 

 

Vernehmlassung zu E-PS 880 und PS-Neuausgabe

 

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat die öffentliche Vernehmlassung zu zwei Verlautbarungen eröffnet. Zweck des neu erarbeiteten E-PS 880 ist die Aufstellung von Grundsätzen und Erläuterungen für die Prüfstelle bei einem Auftrag zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten sowie zu Form und Inhalt der Berichte, die die Prüfstelle im Zusammenhang mit solchen Aufträgen erstattet. Des Weiteren haben die Neuregelung der Revision sowie das Revisionsaufsichtsgesetz eine Überarbeitung diverser Schweizer Prüfungsstandards (PS) notwendig gemacht. Angepasst wurden die schweizerischen Besonderheiten in PS 120, PS 200, PS 210, PS 220, PS 240, PS 250, PS 290, PS 560, PS 570, PS 580, PS 620 sowie PS 800, die ansonsten den internationalen Prüfungsstandards mit Stand 30. Juni 2003 entsprechen. Umfassend revidiert wurden hingegen PS 260 sowie PS 700, um die gesetzgeberischen Vorgaben in Bezug auf den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat sowie den zusammenfassenden Bericht an die Generalversammlung angemessen und praxisgerecht zu berücksichtigen. Vernehmlassungsfrist ist jeweils der 13. November 2009.

bullet E-PS 880
bullet Entwurf zur Vernehmlassung (230 KB)
bullet Begleitschreiben zur Vernehmlassung (211 KB)
bullet PS-Neuausgabe
bullet Entwurf zur Vernehmlassung (1,43 MB)
bullet Begleitschreiben zur Vernehmlassung (207 KB)

 

Aktualisierung September 2009

FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor

 

Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf. Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der Kernpunkte finden Sie in der Presseerklärung der FINMA.
Aktualisierung Juni 2009

Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 an der Schweizer Börse

 

Die SIX Swiss Exchange hat die Mitteilung Nr. 1/2009 herausgegeben, die die Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 beinhaltet (56 KB). Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der Halbjahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 insbesondere die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu überwachen:

bullet Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39)
bullet Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36)
bullet Ausweis der Geschäftssegmente (IFRS 8)
bullet Anwendung der Bestimmungen zu Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3 und IAS 27)
bullet Ausweis des Gesamtergebnisses («comprehensive income») (IAS 1)

Beinahe drei Viertel der an der Börse notierten Unternehmen wenden IFRS an. Weitere Informationen zur Kotierung (Börsennotierung) und den Anforderungen an die Finanzberichterstattung finden Sie auf der Unterseite Rechnungslegung der Internetpräsenz der Schweizer Börse. Die Börse hat außerdem zum 1. Juli 2009 neue Kotierungsregularien erlassen, die Sie hier finden (59 KB). 

Aktualisierung Mai 2009

Broschüre Swiss GAAP FER 2009 erschienen

 

Die Broschüre Swiss GAAP FER 2009 ist erschienen und in vier Sprachen (deutsch, französisch, italienisch und englisch) über den Verlag SKV erhältlich. Die Ausgabe 2009 enthält den Entwurf zu „Swiss GAAP FER 14 (überarbeitet) – Rechnungslegung für Versicherungsorganisationen“ unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung. Ansonsten erfolgten vorwiegend formelle Anpassungen. Auf der Seite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht Ihnen ein Dokument zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie die Änderungen im Einzelnen nachvollziehen können (24 KB).

 

Aktualisierung April 2009

Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER

 

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 4/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel "Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER" wurde von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst. Leasinggeschäfte sind gemäß Swiss GAAP FER nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach Maßgabe der rechtlichen Form anzusetzen. Die Problematik liegt dabei in der Beurteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte, die in Swiss GAAP FER 13 explizit geregelt wird. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art eine Bilanzierung von Leasinggeschäften im Rahmen der Swiss GAAP FER vorzunehmen ist und welche bilanziellen Konsequenzen sich ergeben.

bullet Verknüpfung auf den Artikel auf der Seite der FER (383 KB)

 

Aktualisierung März 2009

Ertragsvereinnahmung nach SWISS GAAP FER

 

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel "Langfristiger Aufträge nach SWISS GAAP FER", der von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst wurde, behandelt die Frage, ob und auf welche Art ein zwischenzeitlicher Projekterfolg gemäß Swiss GAAP FER 22 auszuweisen ist.

 

bullet Verknüpfung auf den Artikel auf der Seite der FER (349 KB)

 

Aktualisierung Februar 2009

Treuhand-Kammer überarbeitet Leitliniendokument zu Prüfungsfragen

 

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat ihre ausgewählten Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht aufgrund neuerer Erkenntnisse überarbeitet und ergänzt. Die Neuerungen gegenüber der Fassung vom Juni 2008 sind zur besseren Orientierung durch Unterstreichung kenntlich gemacht: Überarbeitete Fassung der Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht (209 KB).

Aktualisierung Januar 2009

Lehrbuch zu Swiss GAAP FER erschienen

 

Im Januar 2009 ist ein Lehrbuch zu Swiss GAAP FER mit dem Titel «Swiss GAAP FER – Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele» im Handel erschienen. Im Zentrum des neuen Lehrbuchs stehen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Jede Fachempfehlung wird erläutert, es werden die relevanten Problemstellungen gezeigt und praxisgerechte Lösungen präsentiert. Die Kapitel sind durch anschauliche Illustrationsbeispiele ergänzt. Abgerundet wird das Lehrbuch durch eine Gesamtfallstudie, welche die konkrete Anwendung der Swiss GAAP FER am Beispiel eines Konzerns aufzeigt. Die Autoren des Lehrbuchs sind mehrheitlich Mitglieder des Fachausschusses der FER, aber das Lehrbuch ist kein offizieller Erlass der FER. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung.

 

Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts

 

Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA) im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB). Danach gilt folgendes:

 

bullet RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden.
bullet Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit.
bullet RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden.
bullet RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden.
Aktualisierung Dezember 2008

FINMA-Start steht kurz bevor

Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.

 

Aktualisierung Oktober 2008

Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX hat in der Mitteilung Nr. 9/2008 (52 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2008 und der Halbjahresberichte 2009 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse SIX gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

 

bullet Bewertung und Angaben von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7)
bullet Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36)
bullet Vorsorgeaktiven und -verpflichtungen (IAS 19/IFRIC 14)
bullet Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

 

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 22 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.
Aktualisierung März 2008

Neuordnung der schweizerischen Finanzmarktaufsicht

Am 22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) verabschiedet. Die Referendumsfrist endete am 11. Oktober 2007. Das Gesetz bezweckt die Zusammenführung der drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Das FINMAG tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Der Bundesrat erlässt zwei ausführende Verordnungen zum FINMAG:

 

bullet die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV)
bullet die Finanzmarktprüfverordung (FINMA-PV).

 

Die Verordnungen liegen im Entwurf nun vor. Mit der Eröffnung der Anhörung gibt das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) allen interessierten Organisationen und Personen die Gelegenheit, sich bis zum 6. Mai 2008 zu den Verordnungsentwürfen zu äußern. Alle Dokumente finden Sie auf der Internetseite des EFD.
Aktualisierung Oktober 2007
Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der Mitteilung Nr. 8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

 

bullet Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7)
bullet Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1)
bullet Ertragsteuern (IAS 12)
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)
bullet Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3)

 

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.

 

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