| Schweiz |

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Internetseite der nationalen berufsständischen
Rechnungslegungsorganisation:
Treuhandkammer |
Aktualisierung Juni 2010
Aktualisierung März 2010
Aktualisierung Dezember 2009
Aktualisierung November 2009
Aktualisierung Oktober 2009
Aktualisierung September 2009
Aktualisierung Juni 2009
Aktualisierung Mai 2009
Aktualisierung April 2009
Aktualisierung März 2009
Aktualisierung Februar 2009
Aktualisierung Januar 2009
Aktualisierung Dezember 2008
Aktualisierung Oktober 2008
Aktualisierung März 2008
Aktualisierung Oktober 2007
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| Rahmen der
Finanzberichterstattung in der Schweiz |
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Anwendung der IFRS in Europa mit Wirkung ab 2005
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und fällt
dementsprechend nicht unter die IAS-Verordnung der EU oder unter die
Bilanzierungsrichtlinien. Die Schweizer Vereinigung für Bilanzierung und
Berichterstattung veröffentlicht Bilanzierungsstandards
(Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, FER). Die Befolgung der FER durch
alle Unternehmen ist verpflichtend. Allerdings bedeutet eine Befolgung
der IFRS gleichzeitig eine Befolgung der FER, und viele große Schweizer
Unternehmen folgen der IAS/IFRS seit einer Reihe von Jahren.
Die meisten Schweizer Unternehmen, deren Aktien im Hauptsegment der
Schweizer Börse notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse seit 2005 und
die Zwischenberichte seit 2006 entweder nach IFRS oder nach US GAAP
erstellen. Die Anwendung der FER ist nicht mehr gestattet.
Die einzige Ausnahme besteht für Schweizer Unternehmen, die im
Hauptsegment gelistet, aber nicht multinational sind (d.h. sie arbeiten
vorrangig in der Schweiz). Diese Unternehmen dürfen die FER weiterhin
anwenden, dürfen aber auch für IFRS oder US GAAP optieren.
Ausländische gelistete Unternehmen dürfen nationale
Rechnungslegungsvorschriften, die die Börse als gleichwertig zu IFRS
oder US GAAP ansieht, weiter verwenden. Im Hauptsegment der Schweizer
Börse sind die Aktien von ungefähr 280 Schweizer und 120 ausländischen
Unternehmen notiert.
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, FER
Auf der Internetseite der schweizerischen
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht eine
Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER zur Verfügung. Die vierseitige
Broschüre mit Stand Oktober 2008 kann frei
heruntergeladen oder mit Hilfe eines Formulars in größeren
Mengen bestellt werden.
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| Aktualisierung Juni 2010 |
PS 880 – Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten
Der Kammervorstand der schweizerischen Treuhand-Kammer hat den neuen Prüfungsstandard PS 880 zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten verabschiedet.
Alle Prüfungsstandards der Treuhand-Kammer finden Sie
hier.
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| Aktualisierung März 2010 |
Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2010
Die Treuhand-Kammer der Schweiz hat die Ausgabe 2010 der Prüfungsstandards (PS) zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz.
Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert.
Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260 Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den
Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700 Bericht des Abschlussprüfers.
Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp.
für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS
erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich
Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS,
welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben,
behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie
von der
Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.
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| Aktualisierung Dezember 2009 |
Änderungen an den Swiss GAAP FER
Auf der letzten Fachkommissionssitzung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) haben die Mitglieder
Änderungen bzw. Präzisierungen bezüglich Swiss GAAP FER 16, Swiss GAAP FER
18, Swiss GAAP FER 23 und Swiss GAAP FER 27 beschlossen. Zusätzlich ist der
neu überarbeitete Entwurf von Swiss GAAP FER 41 "Rechnungslegung für Gebäudeversicherer
und Krankenversicherer" genehmigt und in eine abschließende
"kleine" Vernehmlassung bei den direktbetroffenen Versicherungsgesellschaften
geschickt worden. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie
hier (19 KB); die einzelnen Änderungen können Sie direkt auf der
FER-Internetseite abrufen.
Publikation zur Rechnungslegung und Prüfung von Banken und Effektenhändlern
Seit Anfang Dezember ist das neue Handbuch der Wirtschaftsprüfung HWP 2009 erhältlich
(weitere Hinweise und Bestellinformationen).
Ergänzend zum neuen HWP biete die schweizerische Treuhand-Kammer auf ihrer
Internetseite als zusätzlichen kostenlosen Service eine umfassende
Dokumentation zur Rechnungslegung
und Revision von Banken und Finanzdienstleistern
(60 Seiten, 470 KB).
Diese Dokumentation wurde ganz bewusst nicht in das neue HWP 2009 integriert, da die Ausführungen
bereits in kurzer bzw. mittelfristiger Perspektive starken Änderungen unterliegen dürften.
Denn sowohl die Einführung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) als auch die derzeit
laufenden weltweiten Konsultationen zur weiteren Regulierung der Finanzbranche als Folge der
globalen Finanzmarktkrise werden die Rechnungslegung und Revision im Bankensektor nicht unberührt lassen.
Die Treuhand-Kammer begleitet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine ergänzende
Publikation ins Auge fassen. |
| Aktualisierung November 2009 |
Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das
Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken"
leicht angepasst (720 KB). Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2.
Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen.
Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit. |
| Aktualisierung Oktober 2009 |
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Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2009 der Schweizer Börse
Die SIX Swiss Exchange hat die Mitteilung Nr. 5/2009 herausgegeben, die die
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der
Jahresabschlüsse 2009 beinhaltet. Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der Jahresabschlüsse für das
Geschäftsjahr 2009 insbesondere die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu überwachen:
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A. Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7) |
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B. Ausweis der Geschäftssegmente (IFRS 8/IAS 36) |
Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat ferner ihr
Rundschreiben Nr. 2 aktualisiert, in welchem
IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.
Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz
Die Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat
in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität
Zürich eine Studie durchgeführt, in der mit einer umfassenden Erhebung den
Stand der Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in der Schweiz
ermittelt wird. 4.848 kleine und mittelgroße Unternehmen ohne Kotierung (Börsennotierung) wurden angeschrieben. Davon
haben 849 an der Befragung teilgenommen (17.5%). Ergänzt wurde die Erhebung um 55 Unternehmen
mit Kotierung am Domestic Standard SIX Swiss Exchange oder an der BX Berne
eXchange. Die Rücklaufquote betrug 36.4%. Einige Ergebnisse der Studie:
Die vollständige Studie steht kostenfrei auf der
Internetseite der FER zur Verfügung (1.648 KB). Die Presseerklärung zur Studie finden Sie
hier (15 KB).
Vernehmlassung zu E-PS 880 und PS-Neuausgabe
Die Schweizer Treuhand-Kammer hat die öffentliche Vernehmlassung zu zwei
Verlautbarungen eröffnet. Zweck des neu erarbeiteten E-PS 880 ist
die Aufstellung von Grundsätzen und Erläuterungen für die Prüfstelle bei einem Auftrag zur
Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten sowie zu Form und Inhalt der Berichte, die die Prüfstelle
im Zusammenhang mit solchen Aufträgen erstattet. Des Weiteren haben die Neuregelung der Revision sowie das Revisionsaufsichtsgesetz eine Überarbeitung
diverser Schweizer Prüfungsstandards (PS) notwendig gemacht. Angepasst wurden die schweizerischen Besonderheiten in PS 120, PS 200, PS
210, PS 220, PS 240, PS 250, PS 290, PS 560, PS 570, PS 580, PS 620 sowie PS 800,
die ansonsten den internationalen Prüfungsstandards mit Stand
30. Juni 2003 entsprechen.
Umfassend revidiert wurden hingegen PS 260 sowie PS 700, um die gesetzgeberischen
Vorgaben in Bezug auf den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat sowie den zusammenfassenden
Bericht an die Generalversammlung angemessen und praxisgerecht zu berücksichtigen. Vernehmlassungsfrist ist jeweils der 13. November 2009.
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E-PS 880
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PS-Neuausgabe
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| Aktualisierung September 2009 |
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FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine
umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor.
Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt.
Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf.
Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der
Kernpunkte finden Sie in der
Presseerklärung der FINMA.
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| Aktualisierung Juni 2009 |
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Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 an der Schweizer Börse
Die SIX Swiss Exchange hat die Mitteilung Nr. 1/2009 herausgegeben, die die
Schwerpunkte betreffend Durchsicht
der Halbjahresabschlüsse 2009 beinhaltet (56 KB). Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der
Halbjahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 insbesondere die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu
überwachen:
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Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39)
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Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36)
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Ausweis der Geschäftssegmente (IFRS 8)
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Anwendung der Bestimmungen zu Unternehmenszusammenschlüssen
(IFRS 3 und IAS 27)
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Ausweis des Gesamtergebnisses («comprehensive income») (IAS 1)
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Beinahe drei Viertel der an der Börse notierten Unternehmen wenden IFRS an. Weitere Informationen
zur Kotierung (Börsennotierung) und den Anforderungen an die Finanzberichterstattung
finden Sie auf der Unterseite
Rechnungslegung der Internetpräsenz der Schweizer Börse. Die Börse hat außerdem zum 1. Juli 2009 neue
Kotierungsregularien erlassen,
die Sie hier finden (59 KB).
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| Aktualisierung Mai 2009 |
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Broschüre Swiss GAAP FER 2009 erschienen
Die Broschüre Swiss GAAP FER 2009 ist erschienen und in vier Sprachen (deutsch, französisch, italienisch und englisch) über den
Verlag SKV erhältlich. Die Ausgabe 2009
enthält den Entwurf zu „Swiss GAAP FER 14 (überarbeitet) – Rechnungslegung für Versicherungsorganisationen“ unter
Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung. Ansonsten erfolgten vorwiegend formelle Anpassungen.
Auf der Seite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht Ihnen ein Dokument zur Verfügung, mit dessen Hilfe
Sie die
Änderungen im Einzelnen nachvollziehen können (24 KB).
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| Aktualisierung April 2009 |
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Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER
Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel
zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 4/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel
"Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER" wurde von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst.
Leasinggeschäfte sind gemäß Swiss GAAP FER nach ihrem
wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach Maßgabe der rechtlichen Form
anzusetzen. Die Problematik liegt dabei in der Beurteilung der
rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte, die in Swiss GAAP FER
13 explizit geregelt wird. Der Beitrag zeigt, unter welchen
Voraussetzungen und auf welche Art eine Bilanzierung von
Leasinggeschäften im Rahmen der Swiss GAAP FER vorzunehmen ist und
welche bilanziellen Konsequenzen sich ergeben.
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| Aktualisierung März 2009 |
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Ertragsvereinnahmung nach SWISS GAAP FER
Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur
Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der
in der Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der
Artikel mit dem Titel "Langfristiger Aufträge nach SWISS GAAP FER",
der von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit
verfasst wurde, behandelt die Frage, ob und auf welche Art ein
zwischenzeitlicher Projekterfolg gemäß Swiss GAAP FER 22 auszuweisen
ist.
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| Aktualisierung Februar 2009 |
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Treuhand-Kammer überarbeitet Leitliniendokument zu Prüfungsfragen
Die Schweizer Treuhand-Kammer hat ihre ausgewählten Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht aufgrund neuerer Erkenntnisse
überarbeitet und ergänzt. Die Neuerungen gegenüber der Fassung vom Juni 2008 sind zur besseren Orientierung durch Unterstreichung
kenntlich gemacht:
Überarbeitete Fassung der Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht
(209 KB).
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| Aktualisierung Januar 2009 |
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Lehrbuch zu Swiss GAAP FER erschienen
Im Januar 2009 ist ein Lehrbuch zu Swiss GAAP FER mit dem Titel «Swiss GAAP FER – Erläuterungen,
Illustrationen und Beispiele» im Handel erschienen.
Im Zentrum des neuen Lehrbuchs stehen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER).
Jede Fachempfehlung wird erläutert, es werden die relevanten Problemstellungen gezeigt
und praxisgerechte Lösungen präsentiert. Die Kapitel sind durch anschauliche Illustrationsbeispiele ergänzt.
Abgerundet wird das Lehrbuch durch eine Gesamtfallstudie, welche die konkrete Anwendung der Swiss
GAAP FER am Beispiel eines Konzerns aufzeigt. Die Autoren des Lehrbuchs sind mehrheitlich Mitglieder
des Fachausschusses der FER, aber das Lehrbuch ist kein offizieller Erlass der FER. Weitere Informationen
finden Sie in der
Presseerklärung der Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung.
Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts
Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine
Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA)
im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB). Danach gilt folgendes:
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RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden. |
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Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit. |
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RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden. |
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RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden. |
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| Aktualisierung Dezember 2008 |
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FINMA-Start steht kurz bevor
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Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf.
Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV),
die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG)
in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die
drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig. |
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| Aktualisierung Oktober 2008 |
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Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung
Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX hat in der
Mitteilung Nr. 9/2008 (52 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie
bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2008 und der
Halbjahresberichte 2009 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der
Schweizer Börse SIX gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die
folgenden:
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Bewertung und Angaben von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7) |
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Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36) |
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Vorsorgeaktiven und -verpflichtungen (IAS 19/IFRIC 14) |
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Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5) |
Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr
Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 22
IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu
Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben. |
| Aktualisierung März 2008 |
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Neuordnung der schweizerischen
Finanzmarktaufsicht
Am 22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz
über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) verabschiedet.
Die Referendumsfrist endete am 11. Oktober 2007. Das Gesetz bezweckt
die Zusammenführung der drei Behörden Eidgenössische
Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Das FINMAG tritt am
1. Januar 2009 in Kraft. Der Bundesrat erlässt zwei ausführende
Verordnungen zum FINMAG:
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die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben
durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung;
FINMA-GebV) |
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die Finanzmarktprüfverordung (FINMA-PV).
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Die Verordnungen liegen im Entwurf nun vor. Mit der Eröffnung der
Anhörung gibt das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) allen
interessierten Organisationen und Personen die Gelegenheit, sich bis
zum 6. Mai 2008 zu den Verordnungsentwürfen zu äußern. Alle
Dokumente finden Sie auf der
Internetseite des EFD. |
| Aktualisierung Oktober 2007 |
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Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung
Die
Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der
Mitteilung Nr. 8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie
bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der
Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der
Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die
folgenden:
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Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7) |
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Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1) |
 |
Ertragsteuern (IAS 12) |
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Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24) |
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Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene
immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3) |
Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr
Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24
IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu
Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.
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