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| Sambia |

Aktuelle Nachrichten des Monats
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Sambia |
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA)
hat im Januar 2011 in Sambia ein dreistufiges Rechnungslegungssystem eingeführt.
Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem ZICA das
Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren.
Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften der
drei Stufen des Rahmenkonzepts sehen folgendermaßen aus:
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Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen. Börsennotierte
Unternehmen, Unternehmen des Öffentlichen Interesses und Unternehmen
im Staatsbesitz müssen die vollen IFRS anwenden, und die Abschlüsse müssen geprüft
werden. |
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Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Unternehmen, die
nicht der ersten Stufe zuzurechnen sind und einen jährlichen Umsatz
von 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) oder mehr haben, haben die
Wahl, ob sie die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anwenden wollen;
ihre Abschlüsse müssen ebenfalls geprüft werden. |
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Kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem
jährlichen Umsatz von weniger als 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro)
wenden den sambischen Rechnungslegungsstandard für kleine und Kleinstunternehmen an. Eine
Prüfung ist nicht erforderlich. |
Das dreistufige Rechnungslegungssystem tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011
beginnen. Dies bedeutet, dass das Rahmenkonzept auf Abschlüsse zu
Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 31. Dezember
2011 enden.
Das verpflichtende Datum für die vollständige
Einhaltung des IFRS für KMU und des sambischen
Rechnungslegungsstandards für kleine und Kleinstunternehmen ist der
1. Januar 2012. Die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember
2011 soll den Übergang auf die Erstellung der Abschlüsse nach dem
neuen Rahmenkonzept erleichtern.
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| Aktuelle Nachrichten |
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| Januar 2011 |
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ZICA führt dreistufiges Rechnungslegungssystem in Sambia ein
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA)
hat in Sambia ein dreistufiges Rechnungslegungssystem eingeführt.
Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem ZICA das
Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren.
Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften der
drei Stufen des neuen Rahmenkonzepts sehen folgendermaßen aus:
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Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen. Börsennotierte
Unternehmen, Unternehmen des Öffentlichen Interesses und Unternehmen
im Staatsbesitz müssen die vollen IFRS anwenden, und die Abschlüsse müssen geprüft
werden. |
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Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Unternehmen, die
nicht der ersten Stufe zuzurechnen sind und einen jährlichen Umsatz
von 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) oder mehr haben, haben die
Wahl, ob sie die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anwenden wollen;
ihre Abschlüsse müssen ebenfalls geprüft werden. |
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Kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem
jährlichen Umsatz von weniger als 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro)
wenden den sambischen Rechnungslegungsstandard für kleine und Kleinstunternehmen an. Eine
Prüfung ist nicht erforderlich. |
Das dreistufige Rechnungslegungssystem tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011
beginnen. Dies bedeutet, dass das Rahmenkonzept auf Abschlüsse zu
Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 31. Dezember
2011 enden.
Das verpflichtende Datum für die vollständige
Einhaltung des IFRS für KMU und des sambischen
Rechnungslegungsstandards für kleine und Kleinstunternehmen ist der
1. Januar 2012. Die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember
2011 soll den Übergang auf die Erstellung der Abschlüsse nach dem
neuen Rahmenkonzept erleichtern.
Die entsprechende Presseerklärung des ZICA vom Januar
2011 finden Sie hier
(in englischer Sprache, 16 KB).
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| November 2009 |
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Stand der Rechnungslegung im November 2009
Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of
Chartered Accountants, ZICA) das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren. Ein früheres Gesetz aus dem
Jahr 1982 verlieh dem ZICA ähnliche Rechte.
Seit 2004 hat das ZICA die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Gänze ohne Abänderungen übernommen. Die
Mitglieder des ZICA, zu denen alle Prüfer in Sambia gehören, sind durch ihre Mitgliedschaft im ZICA verpflichtet, die Befolgung
der IFRS sicherzustellen. Es gibt allerdings keine statutarische Vorschrift für börsen- oder nicht börsennotierte Unternehmen,
die IFRS anzuwenden.
Das Wertpapiergesetz und die Wertpapierbörse von Lusaka schreiben Wirtschaftsprüfern vor, registriert zu sein und eine vom
ZICA ausgestellte Praxisbescheinigung innezuhaben, aber sie fordern nicht die Befolgung der IFRS.
Gegenwärtig ist die Anwendung der IFRS nach dem Versicherungs- und dem Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Es sind allerdings Bestrebungen auf dem Weg, die IFRS für Finanzdienstleister, die durch diese Gesetze reguliert
werden, verpflichtend zu machen.
Eine Ergänzung zur ROSC-Bericht 2007 der Weltbank zu Sambia aus dem Juni 2009, die vom Ministerium für Finanzen und nationale
Planung eingebracht wurde, enthält folgenden Passus:
Um die Einhaltung der internationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards zu gewährleisten, auf der Rat des ZICA einen
Standards and Regulation Board eingerichtet, der die Prüfungsdurchsicht und die Einführung der IFRS und IAS durch tätige
Wirtschaftsprüfer (Ersteller von Prüfungsberichten) und die öffentliche Praxis überwacht ...
Die IFRS müssen durch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht verpflichtend angewendet werden.
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