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Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of
Chartered Accountants, ZICA)das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren. Ein früheres Gesetz aus dem
Jahr 1982 verlieh dem ZICA ähnliche Rechte.
Seit 2004 hat das ZICA die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Gänze ohne Abänderungen übernommen. Die
Mitglieder des ZICA, zu denen alle Prüfer in Sambia gehören, sind durch ihre Mitgliedschaft im ZICA verpflichtet, die Befolgung
der IFRS sicherzustellen. Es gibt allerdings keine statutarische Vorschrift für börsen- oder nicht börsennotierte Unternehmen,
die IFRS anzuwenden.
Das Wertpapiergesetz und die Wertpapierbörse von Lusaka schreiben Wirtschaftsprüfern vor, registriert zu sein und eine vom
ZICA ausgestellte Praxisbescheinigung innezuhaben, aber sie fordern nicht die Befolgung der IFRS.
Gegenwärtig ist die Anwendung der IFRS nach dem Versicherungs- und dem Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Es sind allerdings Bestrebungen auf dem Weg, die IFRS für Finanzdienstleister, die durch diese Gesetze reguliert
werden, verpflichtend zu machen.
Eine Ergänzung zur ROSC-Bericht 2007 der Weltbank zu Sambia aus dem Juni 2009, die vom Ministerium für Finanzen und nationale
Planung eingebracht wurde, enthält folgenden Passus:
Um die Einhaltung der internationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards zu gewährleisten, auf der Rat des ZICA einen
Standards and Regulation Board eingerichtet, der die Prüfungsdurchsicht und die Einführung der IFRS und IAS durch tätige
Wirtschaftsprüfer (Ersteller von Prüfungsberichten) und die öffentliche Praxis überwacht ...
Die IFRS müssen durch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht verpflichtend angewendet werden.
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