Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

Sambia

 

bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Zambia Institute of Chartered Accountants (ZICA)
bullet Antwort auf die Mitgliederumfrage von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet Januar 2011
bullet November 2009

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Sambia

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) hat im Januar 2011 in Sambia ein dreistufiges Rechnungslegungssystem eingeführt. Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem ZICA das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren.

Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften der drei Stufen des Rahmenkonzepts sehen folgendermaßen aus:

bullet Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen, Unternehmen des Öffentlichen Interesses und Unternehmen im Staatsbesitz müssen die vollen IFRS anwenden, und die Abschlüsse müssen geprüft werden.
bullet Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Unternehmen, die nicht der ersten Stufe zuzurechnen sind und einen jährlichen Umsatz von 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) oder mehr haben, haben die Wahl, ob sie die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anwenden wollen; ihre Abschlüsse müssen ebenfalls geprüft werden.
bullet Kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) wenden den sambischen Rechnungslegungsstandard für kleine und Kleinstunternehmen an. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Das dreistufige Rechnungslegungssystem tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Dies bedeutet, dass das Rahmenkonzept auf Abschlüsse zu Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 31. Dezember 2011 enden.

Das verpflichtende Datum für die vollständige Einhaltung des IFRS für KMU und des sambischen Rechnungslegungsstandards für kleine und Kleinstunternehmen ist der 1. Januar 2012. Die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 soll den Übergang auf die Erstellung der Abschlüsse nach dem neuen Rahmenkonzept erleichtern.

 

Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
Januar 2011

 

ZICA führt dreistufiges Rechnungslegungssystem in Sambia ein

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) hat in Sambia ein dreistufiges Rechnungslegungssystem eingeführt. Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem ZICA das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren.

Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften der drei Stufen des neuen Rahmenkonzepts sehen folgendermaßen aus:

bullet Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen, Unternehmen des Öffentlichen Interesses und Unternehmen im Staatsbesitz müssen die vollen IFRS anwenden, und die Abschlüsse müssen geprüft werden.
bullet Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Unternehmen, die nicht der ersten Stufe zuzurechnen sind und einen jährlichen Umsatz von 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) oder mehr haben, haben die Wahl, ob sie die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anwenden wollen; ihre Abschlüsse müssen ebenfalls geprüft werden.
bullet Kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) wenden den sambischen Rechnungslegungsstandard für kleine und Kleinstunternehmen an. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Das dreistufige Rechnungslegungssystem tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Dies bedeutet, dass das Rahmenkonzept auf Abschlüsse zu Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 31. Dezember 2011 enden.

Das verpflichtende Datum für die vollständige Einhaltung des IFRS für KMU und des sambischen Rechnungslegungsstandards für kleine und Kleinstunternehmen ist der 1. Januar 2012. Die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 soll den Übergang auf die Erstellung der Abschlüsse nach dem neuen Rahmenkonzept erleichtern.

Die entsprechende Presseerklärung des ZICA vom Januar 2011 finden Sie hier (in englischer Sprache, 16 KB).

 

November 2009

 

Stand der Rechnungslegung im November 2009

 

Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren. Ein früheres Gesetz aus dem Jahr 1982 verlieh dem ZICA ähnliche Rechte.

 

Seit 2004 hat das ZICA die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Gänze ohne Abänderungen übernommen. Die Mitglieder des ZICA, zu denen alle Prüfer in Sambia gehören, sind durch ihre Mitgliedschaft im ZICA verpflichtet, die Befolgung der IFRS sicherzustellen. Es gibt allerdings keine statutarische Vorschrift für börsen- oder nicht börsennotierte Unternehmen, die IFRS anzuwenden.

 

Das Wertpapiergesetz und die Wertpapierbörse von Lusaka schreiben Wirtschaftsprüfern vor, registriert zu sein und eine vom ZICA ausgestellte Praxisbescheinigung innezuhaben, aber sie fordern nicht die Befolgung der IFRS.

 

Gegenwärtig ist die Anwendung der IFRS nach dem Versicherungs- und dem Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sind allerdings Bestrebungen auf dem Weg, die IFRS für Finanzdienstleister, die durch diese Gesetze reguliert werden, verpflichtend zu machen.

 

Eine Ergänzung zur ROSC-Bericht 2007 der Weltbank zu Sambia aus dem Juni 2009, die vom Ministerium für Finanzen und nationale Planung eingebracht wurde, enthält folgenden Passus:

Um die Einhaltung der internationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards zu gewährleisten, auf der Rat des ZICA einen Standards and Regulation Board eingerichtet, der die Prüfungsdurchsicht und die Einführung der IFRS und IAS durch tätige Wirtschaftsprüfer (Ersteller von Prüfungsberichten) und die öffentliche Praxis überwacht ...

Die IFRS müssen durch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht verpflichtend angewendet werden.

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.