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Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Rumänien wurde am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die
europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen)
vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum
Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der
IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Rumänien ist seit Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.
Daher haben rumänische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder
des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, die IFRS ab dem
Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission
das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die
Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle
EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine
tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung
Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind"
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies
der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen
Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht
beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der
Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
Der Rahmen der Rechnungslegung in Rumänien wird durch die folgenden wesentlichen Gesetze bestimmt:
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Bilanzgesetz 82/1991 (überarbeitet), in welchem die Vorschriften für den allgemeinen Bilanzierungsrahmen rumänischer
Unternehmen ausgeführt werden; |
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Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 907/27.05.2005 ('OMF 907') hinsichtlich der Übereinstimmung der
Bilanzierungsvorschriften mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Berücksichtigung der
Übereinstimmung der Bilanzierungsvorschriften mit den EG-Richtlinien; |
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Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 1752 /17.11.2005 ('OMF 1752'), in welcher die Rechnungslegungs- und
damit verbundene Bilanzierungsanforderungen abgedeckt werden. Die OMF 1752 wurde erstellt, um die maßgeblichen in Kraft
befindlichen EG-Richtlinien widerzuspiegeln, namentlich die 4. Richtlinie zum Einzelabschluss und die 7.Richtlinien für den
Konzernabschluss; |
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Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 2001/22.11.2006 ('OMF 2001'), ändert OMF 1752;
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Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 1121/4.07.2006 ('OMF 1121'), hinsichtlich der Anwendung der IFRS.
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Die OMF 1752, die den für alle Unternehmen anzuwendenden Standard wiedergibt (mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitute),
enthält keinen unmittelbaren Verweis auf die IFRS, sondern auf die 4. und 7. EG-Richtlinie.
Die OMF 907 hinsichtlich der Anwendung der IFRS bezieht sich auf börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen,
Tochterunternehmen von Konzernen, die die IFRS anwenden und dies tun müssen, ohne Erwähnung einer Aufstellung des Abschlusses in
Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien. OMF 1121 vervollständigt die OMF 907 durch die statutarische Verpflichtung aller Unternehmen zur
Aufstellung von Abschlüssen, die mit den EG-Richtlinien in Einklang stehen, zusätzlich zur Aufstellung des IFRS-Abschlusses (entweder
verpflichtend oder wahlweise).
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'Rotes Buch' der IFRS 2011 in rumänischer Sprache
Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass ab sofort die folgende
IASB-Verlautbarung auch in rumänischer Übersetzung zur Verfügung
steht: 'Rotes Buch' der IFRS 2011. Sie ist für
eIFRS-Abonnenten
kostenfrei verfügbar und im
online-Shop das IASB
erhältlich.
Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien in Europa
Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur
Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von
Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien
veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der
EWR-Staaten aufgenommen wurden.
Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten
zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor
zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle
zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne
Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27
EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen
Antworten ist 1. Juli 2010.
Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
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