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Rumänien

 

bullet Rumänien ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Corpul Expertilor Contabili si Contabililor Autorizati din Romania
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet September 2011
bullet April 2011
       

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Rumänien

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Rumänien wurde am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Rumänien ist seit Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Daher haben rumänische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, die IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Der Rahmen der Rechnungslegung in Rumänien wird durch die folgenden wesentlichen Gesetze bestimmt:

 

bullet Bilanzgesetz 82/1991 (überarbeitet), in welchem die Vorschriften für den allgemeinen Bilanzierungsrahmen rumänischer Unternehmen ausgeführt werden;
bullet Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 907/27.05.2005 ('OMF 907') hinsichtlich der Übereinstimmung der Bilanzierungsvorschriften mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Berücksichtigung der Übereinstimmung der Bilanzierungsvorschriften mit den EG-Richtlinien;
bullet Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 1752 /17.11.2005 ('OMF 1752'), in welcher die Rechnungslegungs- und damit verbundene Bilanzierungsanforderungen abgedeckt werden. Die OMF 1752 wurde erstellt, um die maßgeblichen in Kraft befindlichen EG-Richtlinien widerzuspiegeln, namentlich die 4. Richtlinie zum Einzelabschluss und die 7.Richtlinien für den Konzernabschluss;
bullet Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 2001/22.11.2006 ('OMF 2001'), ändert OMF 1752;
bullet Anordnung des Ministerium für öffentliche Finanzen 1121/4.07.2006 ('OMF 1121'), hinsichtlich der Anwendung der IFRS.

 

Die OMF 1752, die den für alle Unternehmen anzuwendenden Standard wiedergibt (mit Ausnahme von Banken und Finanzinstitute), enthält keinen unmittelbaren Verweis auf die IFRS, sondern auf die 4. und 7. EG-Richtlinie.

 

Die OMF 907 hinsichtlich der Anwendung der IFRS bezieht sich auf börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Tochterunternehmen von Konzernen, die die IFRS anwenden und dies tun müssen, ohne Erwähnung einer Aufstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien. OMF 1121 vervollständigt die OMF 907 durch die statutarische Verpflichtung aller Unternehmen zur Aufstellung von Abschlüssen, die mit den EG-Richtlinien in Einklang stehen, zusätzlich zur Aufstellung des IFRS-Abschlusses (entweder verpflichtend oder wahlweise).

 

Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können.
September 2011

 

'Rotes Buch' der IFRS 2011 in rumänischer Sprache


Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass ab sofort die folgende IASB-Verlautbarung auch in rumänischer Übersetzung zur Verfügung steht: 'Rotes Buch' der IFRS 2011. Sie ist für eIFRS-Abonnenten kostenfrei verfügbar und im online-Shop das IASB erhältlich.

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa


Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

April 2011

 

Rumänische Banken setzen IFRS ab 2012 vollständig um

 

Im Nachgang eine Absichtserklärung der rumänischen Behörden vom 5. Februar 2010, die vom Internationalen Währungsfonds am 19. Februar 2010 genehmigt wurde, hat die rumänische Nationalbank am 16. Juli 2010 die Verfügung Nr. 9 erlassen, mit der alle Kreditinstitute in Rumänien verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2012 sämtliche Geschäftsbücher im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu führen. Rumänische Banken (börsennotierte und nicht börsennotierte) sind bereits verpflichtet, neben Abschlüssen nach rumänischen Rechnungslegungsgrundsätzen auch Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Ab 2012 werden die IFRS die rumänischen Rechnungslegungsgrundsätze vollständig ersetzen und alleinige Rechnungslegungsgrundlage werden.

Die Verfügung Nr. 9 steht Ihnen auf der Internetseite der rumänischen Nationalbank zur Verfügung (in rumänischer Sprache).

 

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