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Österreich

 

bullet Internetseiten der nationalen berufsständischen Organisationen:
bullet Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer
bullet Kammer der Wirtschaftstreuhänder
bullet englischsprachige Antworten auf die Erhebung des IFAC bezüglich Standardsetzung und Regulierung in den Mitgliedsorganen

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet Januar 2012
bullet Dezember 2011
bullet November 2011
bullet Oktober 2011
bullet September 2011
bullet August 2011
bullet Juli 2011
bullet Juni 2011
bullet April 2011
bullet März 2011
bullet Januar 2011
bullet Dezember 2010
bullet November 2010
bullet Oktober 2010
bullet September 2010
bullet Juli 2010
bullet Juni 2010
bullet April 2010
bullet März 2010
bullet Februar 2010
bullet Dezember 2009
bullet November 2009
bullet Oktober 2009
bullet September 2009
bullet August 2009
bullet Juli 2009
bullet Juni 2009
bullet Mai 2009
bullet April 2009
bullet März 2009
bullet Februar 2009
bullet Januar 2009
bullet Dezember 2008
bullet November 2008
bullet Oktober 2008
bullet August 2008
bullet Juli 2008
bullet April 2008
bullet März 2008
 

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Österreich (Aktualisierung Februar 2008)

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Österreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Nach geltendem EU-Recht ist die Verwendung der IFRS nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss gestattet; im Einzelabschluss ist dies verboten.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Wiener Börse

 

Die Wiener Börse teilt sich in zwei geregelte Märkte und einen dritten Markt. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere die Emittentenpflichten, und der IAS-Verodnung gelten für im Dritten Markt als MTF (Multilateral Trading Facility) gehandelte Finanzinstrumente nicht.

 

Die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente werden in folgende Segmente unterteilt: Aktienmarkt, Anleihenmarkt, Markt für Derivative (Futures und Optionen), Markt für strukturierte Produkte (Zertifikate, Exchange Traded Funds, Investmentfonds und Optionsscheine) und Markt für andere Wertpapiere (Aktien, Partizipationsscheine und Genussrechte). Die Segmente können jeweils sowohl IFRS unterliegende Unternehmen als auch nicht IFRS unterliegenden Unternehmen enthalten.

 

Accounting News
Deloitte Österreich gibt regelmäßig einen anlassbezogenen Newsletter zu aktuellen österreichischen und internationalen Themen und Entwicklungen in der Rechnungslegung heraus. Einen Überblick über alle verfügbaren Ausgaben haben Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite von Deloitte Österreich).
Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können.
Januar 2012

 

Änderung der AFRAC-Stellungnahme zu Derivaten und Sicherungsinstrumenten

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat aufgrund aktueller Entwicklungen beschlossen, den Abschnitt "Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch Kreditinstitute" (Kapitel 9) der AFRAC-Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" vom September 2010 zu überarbeiten und den Zeitpunkt der Erstanwendung des Abschnitts zu verschieben. Abschnitt 9 (Rz 76-91) ist nun erstmals für Perioden anzuwenden, die am 1. Januar 2013 oder später beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die geänderte Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung (169 KB).

 

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Bilanzstichtag im Konzern

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme: Geschäftsjahr des Konzernabschlusses – UGB vs. BörseG veröffentlicht (98 KB). Die Stellungnahme behandelt die Frage, ob das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses mit dem Geschäftsjahr des Jahresabschlusses übereinstimmen muss bzw. nach welchen Regeln sich der Stichtag des IFRS-Konzernabschlusses bestimmt. Stellungnahmen sind bis zum 24. Februar 2012 einzureichen.

 

Dezember 2011

 

AFRAC-Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB zur Verfügung.

AFRAC empfiehlt dem IASB nach der Fertigstellung der vier aktuell wichtigen Kernprojekte Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente eine Phase der Ruhe anzusetzen, in der keine neuen Standards oder maßgeblichen Änderungen zu vorhandenen Standards von IFRS Anwendern implementiert werden müssen. Ferner empfindet es AFRAC als zentral, die prinzipienorientierte Natur der IFRS zu forcieren, das Rahmenkonzept weiterzuentwickeln und künftig die Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu vernachlässigen. Im Hinblick auf die Priorisierung jener Projektliste, die im Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm abgebildet war, hat AFRAC folgende Projekte als vorrangig identifiziert (in alphabetischer Reihenfolge):

bullet Emissionshandelsprogramme
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Unternehmenszusammenschlüsse zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle
bullet sonstiges Gesamtergebnis
bullet Standard zur Darstellung und zu Angaben (einschließlich eines Projekts zur Vereinfachung/Reduktion von Offenlegungspflichten)

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (62 KB).

 

November 2011

 

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes nach IAS 19

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes der "Abfertigung alt" nach IAS 19 veröffentlicht (81 KB). Die Stellungnahme behandelt die Frage der Klassifizierung der Leistungsarten gemäß §§ 23 und 23a AngG als Leistung an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes für Ansprüche aus Anlass der Pensionierung unter Berücksichtigung von IAS 19 (wie derzeit von der EU übernommen) gegeben. Stellungnahmen sind bis zum 16. Januar 2012 einzureichen.

 

Österreichischer Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

Mitte November wurden sechzehn österreichische Unternehmen mit dem österreichischen Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) ausgezeichnet. Der Preis wird für ausgewogene und angemessene Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen verliehen. Ziel des ASRA ist es, den Trend zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich auf internationalem Niveau zu fördern und auf innovative Berichte aufmerksam zu machen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt der Tatsache Rechnung, dass die herkömmliche Ausrichtung auf historische und kurzfristige Finanzkennzahlen dazu führt, dass die Finanzberichterstattung wichtige nichtfinanzielle Aspekte, die erheblichen Einfluss auf den Ruf und damit den Unternehmenswert haben, nicht abbildet.

Die Presseerklärung zur Preisverleihung finden Sie auf der Internetseite des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (50,5 KB).

Oktober 2011

 

IASB@AFRAC 2011 – Einladung und genaues Programm verfügbar

 

Wie berichtet findet am 24. November 2011 das jährliche Diskussionsforum des österreichischen Standardsetzers Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) IASB@AFRAC statt. Eine Einladung mit dem genauen Programm ist jetzt verfügbar.

Hauptteil der Veranstaltung wird ein Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB durch IASB-Mitglied Elke König sein, dem sich zwei Parallel-Workshops zu den Themen 'Finanzinstrumente' und 'Erlöserfassung' anschließen.

Einladung und Veranstaltungsprogramm für IASB@AFRAC 2011 können Sie hier herunterladen (392 KB).

 

 

Offizielle Verlautbarungen zum 1. Januar 2011 erscheinen demnächst

 

Die IFRS-Stiftung teilt mit, dass die deutsche Ausgabe der International Financial Reporting Standards 2011 am 24. Oktober 2011 erscheint und ab sofort bestellt werden kann.

International Financial Reporting Standards 2011 ist die einzige offizielle gedruckte Ausgabe der konsolidierten Fassung der vom IASB veröffentlichten maßgeblichen Verlautbarungen zum 1. Januar 2011. Die Ausgabe ist in zwei Teile gegliedert:

bullet Teil A (Rahmenkonzept und Vorschriften) enthält die neueste Fassung der International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich IFRS 9, International Accounting Standards (IAS) sowie der IFRIC- und SIC-Interpretationen und des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung.
bullet Teil B enthält vom IASB verabschiedete ergänzende Dokumente wie erläuternde Beispiele, Anwendungsleitlinien, Grundlage für Schlussfolgerungen und abweichende Meinungen.

Das Set aus beiden Teilen kostet € 89, inklusive USt und zuzüglich Versandkosten. Es gibt Mengenrabatte und Nachlässe für Buchhandlungen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier im Internetshop des IASB.

 

 

AFRAC-Stellungnahme zum Entwurf zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 veröffentlicht. AFRAC unterstützt den Vorschlag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 von 2013 auf 2015 zu verschieben und spricht sich dafür aus, auch die vorzeitige Anwendung, die im neuen Entwurf unverändert blieb, nach hinten zu verschieben. Ferner schlägt AFRAC die Übereinstimmung der Daten des Inkrafttretens von IFRS 9 und nahestehenden Standards wie beispielsweise des neuen Standards zu Leasingverhältnissen vor, um eine konsistente Anwendung zu ermöglichen. Die englischsprachige Stellungnahme Sie direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (21 KB).

 

 

AFRAC 2011 am 9. November, IASB@AFRAC 2011 am 24. November

 

Am 9. November 2011 lädt der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) zu einer Veranstaltung ein, bei der ein Überblick über die aktuellen Facharbeiten des AFRAC gegeben wird. Einladung und Veranstaltungsprogramm für AFRAC 2011 können Sie hier herunterladen (377 KB).

Am 24. November 2011 lädt AFRAC zu seinem jährlichen Diskussionsforum mit dem IASB ein. Das Programm für IASB@AFRAC 2011 ist noch nicht bekanntgegeben worden.

September 2011

 

Accounting News – Newsletter unserer österreichischen Kollegen

 

Deloitte Österreich gibt regelmäßig einen anlassbezogenen Newsletter zu aktuellen österreichischen und internationalen Themen und Entwicklungen in der Rechnungslegung heraus. Die beiden jüngsten Ausgaben der Accounting News waren beispielsweise den Themen

bullet Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten (Newsletter auf der Internetseite von Deloitte Österreich) und
bullet Verzögerung der Fertigstellung des neuen Leasingstandards des IASB (Newsletter auf der Internetseite von Deloitte Österreich)

gewidmet. Wir werden Sie in Zukunft auf neue Ausgaben des Newsletters mit Bezug zur internationalen Rechnungslegung hinweisen. Wir haben für Sie weiter oben auf dieser Seite eine dauerhafte Verknüpfung auf alle Ausgaben des Newsletters eingerichtet.

 

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Neue Nachrichten im August 2011
Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Eigenkapitals

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG betrifft (125 KB). Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz. Fragen der Buchung auf den Gesellschafterkonten werden nicht behandelt und verbleiben in der Verantwortung des bilanzierenden Unternehmens. Stellungnahmen sind bis zum 9. September 2011 einzureichen.

Neue Nachrichten im Juli 2011
Deutsche Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards

 

Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in Kooperation mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und der schweizerischen Treuhand-Kammer eine Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie des internationalen Standards zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) erarbeitet.

Diese Übersetzungen sind von der IFAC und der EU-Kommission genehmigt worden. Die IDW Textausgabe Englisch - Deutsch, die einen Zugang zur elektronischen Ausgabe einschließt, ist die einzige autorisierte deutsche Übersetzung der ISA und des ISQC. Die synoptische Gegenüberstellung der deutschen und englischen Texte wird ergänzt um eine Auflistung der im ISQC und in den ISA definierten Begriffe sowie um Anmerkungen der Übersetzer zum Verständnis für die Bedeutung bestimmter übersetzter Begriffe sowie eventuell abweichender Begrifflichkeiten in Österreich oder in der Schweiz.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IDW. Um seinen Mitgliedern dieses Werk gratis zugänglich zu machen, hat der Vorstand des IWP einen Sonderdruck anfertigen lassen, den die Mitglieder unentgeltlich vom IWP beziehen können. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IWP.

 

Neue Nachrichten im Juni 2011
Zwei neue AFRAC-Verlautbarungen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat mit Datum 15. Juni 2001 zwei neue Verlautbarungen herausgegeben, die direkt von der AFRAC-Internetseite heruntergeladen werden können:

bullet AFRAC-Stellungnahme Prüfung des Corporate Governance-Berichts (99 KB)
bullet AFRAC-Stellungnahme Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen (112 KB)

 

 

Jahresberichte deutschsprachiger Aufsichtsbehörden

 

Die Finanzmarktaufsichten der verschiedenen Länder legen ihre Jahresberichte vor. Bestimmendes Thema ist nach wie vor die Finanzmarktkrise; daneben werden aber auch Basel III und die Entwicklungen bei den IFRS thematisiert. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die in den letzten Tagen veröffentlichten Jahresberichte deutschsprachiger Aufsichtsbehörden:

bullet Deutschland: Jahresbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2010 (Verknüpfung auf die Internetseite der BaFin, 2,92 MB); Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung
bullet Österreich: Jahresbericht 2010 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (Verknüpfung auf die Internetseite der FMA, 2 MB); Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung
bullet Schweiz: Jahresbericht 2010 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Verknüpfung auf die Internetseite der FINMA, 8,07 MB)
bullet Liechtenstein: Geschäftsberichts 2010 der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (Verknüpfung auf die Internetseite der FMA, 1,98 MB)

 

April 2011

 

AFRAC-Stellungnahme zum Entwurf zur Aufrechnung in der Bilanz

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden veröffentlicht. Generell äußert sich der AFRAC wie folgt: "Wir ermutigen den IASB ausdrücklich, sich weiterhin wo immer möglich an prinzipienbasierte Regelungen zu halten und außerdem gleichartige Informationen an einer Stelle im Abschluss zusammen darzustellen." Die vollständige Stellungnahme im englischen Original können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (34 KB).

 

 

AFRAC veröffentlicht Stellungnahme zur Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zur Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 Wertminderung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Der AFRAC unterstützt den Entwurf, weist jedoch darauf hin, dass die neuen Vorschriften nicht unnötig kompliziert sein und außerdem für alle Finanzinstrumente gleich sein sollten, also für Einzelinstrumente, offene und geschlossene Portfolien. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (44 KB).

 

März 2011

 

AFRAC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/13 Sicherungsbilanzierung

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/13 Sicherungsbilanzierung veröffentlicht. AFRAC nimmt im Wesentlichen eine befürwortende Haltung zum Entwurf ein. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (37 KB).

 

Januar 2011

 

AFRAC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse veröffentlicht. AFRAC befürwortet das Konzept des Nutzungsrechtansatzes beim Leasingnehmer, kritisiert jedoch die vom IASB vorgeschlagene Bewertung. AFRAC lehnt außerdem die dichotome Bilanzierung beim Leasinggeber ab und spricht sich für die alleinige Anwendung des Ausbuchungsansatzes aus. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (54 KB).

 

Dezember 2010

 

Österreichischer Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

Ende November wurden neunzehn österreichische Unternehmen mit dem österreichischen Preis für Nachhaltigkeitsberichterstattung Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) ausgezeichnet. Der Preis wird für ausgewogene und angemessene Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen verliehen. Ziel des ASRA ist es, den Trend zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich auf internationalem Niveau zu fördern und auf innovative Berichte aufmerksam zu machen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt der Tatsache Rechnung, dass die herkömmliche Ausrichtung auf historische und kurzfristige Finanzkennzahlen dazu führt, dass die Finanzberichterstattung wichtige nichtfinanzielle Aspekte, die erheblichen Einfluss auf den Ruf und damit den Unternehmenswert haben, nicht abbildet.

Die Presseerklärung zur Preisverleihung finden Sie auf der Internetseite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (45 KB).

 

 

AFRAC veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge veröffentlicht. AFRAC nimmt eine kritische Stellung ein. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (67 KB).

 

November 2010

 

Kodex Rechnungslegung und Prüfung

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) veröffentlicht gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) einen Kodex, der die Stellungnahmen, Fachgutachten und Richtlinien dieser drei Organisationen sowie wesentliche Rechtsvorschriften (WTBG, A-QSG) beinhaltet. Im November 2010 erschien die 2. Auflage. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.

 

Oktober 2010

 

AFRAC veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/6

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden veröffentlicht. AFRAC nimmt eine kritische Stellung ein. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (42 KB).

 

September 2010

 

AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten herausgegeben. Im Vorfeld war im Dezember 2009 ein Entwurf veröffentlicht worden, der auch die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen behandelte. Zur besseren Übersicht wurde dieser Themenbereich getrennt in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme im Juni 2010 veröffentlicht. Die neue Stellungnahme zur Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten finden Sie hier (167 KB). Sie tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

 

 

Überarbeiteter AFRAC-Entwurf zum Wertaufhellungszeitraum im Unternehmensrecht

 

Im Februar 2010 hatte der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) einen ersten Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel Der Wertaufhellungszeitraum im Unternehmensrecht herausgegeben. Aufgrund der öffentlichen Stellungnahmen wurde dieser Entwurf in wesentlichen Teilen überarbeitet. Er wird nunmehr mit dem Titel Wertaufhellung und Wertbegründung vor und nach Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen als überarbeiteter Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme erneut veröffentlicht. Den neuen Entwurf finden Sie hier (112 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 14. Oktober 2010.

 

 

AFRAC veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/7

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht. AFRAC nimmt eine kritische Stellung ein. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (36 KB).

 

Juli 2010

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB zur Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache):

bullet Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/12: Wertminderung von Finanzinstrumenten (69 KB)
bullet Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/4: Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten (38 KB)

Das AFRAC nimmt insbesondere zum Entwurf ED/2009/12 eine kritische Stellung ein.

 

Juni 2010

 

AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme "Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" veröffentlicht (167 KB). Diese Stellungnahme übernimmt und ersetzt die Stellungnahme "Aktuelle Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" vom Dezember 2008. Im Vorfeld wurde im Dezember 2009 der Entwurf veröffentlicht, der auch das Thema "Derivate und Sicherungsinstrumente" behandelte. Der besseren Übersicht halber wird dieser Themenbereich getrennt in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme behandelt werden, deren Veröffentlichung für Ende September 2010 geplant ist.

 

 

Aktualisiertes AFRAC-Arbeitsprogramm

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine aktualisierte Fassung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Schwerpunkte der Facharbeit stellen die nationale und internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar. Des Weiteren beschäftigt sich das AFRAC derzeit mit der Aktualisierung der iwp-Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG, dem unternehmensrechtlichen Wertaufhellungszeitraum sowie mit der Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Schließlich soll zu ausgewählten Veröffentlichungen des IASB Stellung bezogen werden. Einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm finden Sie hier.

 

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Bewertung von Schulden nach IAS 37

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/1 zur Bewertung von Schulden nach IAS 37 veröffentlicht. Grundsätzlich stimmt das AFRAC dem Ziel des IASB, einen allgemeinen Wertmaßstab für Rückstellungen festzulegen, zu. Das AFRAC gibt aber zu bedenken, dass der Erwartungswert bei den sogenannten singulären Ereignissen und somit bei subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen oftmals nicht die entscheidungsnützlichste Information an die Bilanzadressaten weitergibt. Des Weiteren spricht sich das AFRAC bei den subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen im Gegensatz zum IASB weiterhin für den 50%igen Wahrscheinlichkeitsgrenzwert aus. Letztlich hinterfragt das AFRAC das IASB-Vorhaben, jedenfalls auf Marktpreise abzustellen und in Ausnahmefällen theoretische Marktpreise in Gestalt der Kosten plus Gewinnaufschlag zuzulassen. Die englischsprachige Stellungnahme des AFRAC finden Sie hier (59 KB).

 

April 2010

 

Positionspapier zur Durchsetzung der IFRS in Österreich

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat gemeinsam mit dem Aktienforum, der Industriellenvereinigung und dem CFO-Club Austria ein Positionspapier veröffentlicht (272 KB). Damit wollen die Vertreter wesentlicher Teilnehmer des österreichischen Kapitalmarktes Vorschläge in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen, die wesentlich erscheinen, um eine effektive, aber auch effiziente Überprüfung der Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Österreich zu gewährleisten. Das Einrichten einer Enforcementeinrichtung sollte nach Ansicht der Verfasser wie folgt motiviert sein (Zitat aus dem Positionspapier):

bullet Die Emittenten haben ein vitales Interesse an einer professionell organisierten Enforcementeinrichtung, weil dadurch die Vergleichbarkeit von veröffentlichten Finanzinformationen sichergestellt wird.
bullet Eine Enforcementeinrichtung sollte daher auch aus Sicht der Emittenten effektiv sein und gleichzeitig sicherstellen, dass in einem professionell abgewickelten Verfahren hoch komplexe Themen, wie die Bilanzierung nach IFRS, so diskutiert werden, dass sie für den Kapitalmarkt nachvollziehbar und sinnvoll dargestellt werden können.
bullet Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die „besten Köpfe“ dazu veranlassen, sich für die zu vergebenden Positionen zu bewerben. Weiters muss sichergestellt sein, dass die Besetzungen so erfolgen, dass eine ausgewogene Repräsentation von Finanzexperten ermöglicht wird, die auch hinreichend Erfahrung aus Emittenten- und Kapitalmarktsicht einbringen.
bullet Die Attraktivität der Einrichtung für die „besten Köpfe“ wird nur dadurch gewährleistet werden können, dass die operative und technische Umsetzung privatrechtlich organisiert wird [...] und in einem ersten Schritt eine freiwillige Einlassung des Emittenten in die Prüfung ermöglicht wird, um eine ausgewogene und offene Auseinandersetzung zu ermöglichen.
bullet Die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass durch dieses Modell eine hohe Anzahl von Feststellungen und damit eine dynamische Weiterentwicklung der Berichtsstandards ermöglicht wird, gleichzeitig aber auch eine hohe Zustimmung der Unternehmen zu den Feststellungen. [...]
bullet Prävention ist gerade für den Kapitalmarkt als Adressat von Bilanzinformationen vielfach besser als Sanktion. Daher sollten sich die Vertreter der Unternehmen im Enforcementverfahren ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bewegen können und das Bilanzstrafrecht in diesem Sinne entsprechend angepasst werden.

 

 

Neue AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat seinen Konsultationsprozess zur überarbeiteten Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" abgeschlossen. Es handelt sich um eine Überarbeitung der gleichnamigen Stellungnahme vom Dezember 2008. Die Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 sind vor dem Inhaltsüberblick der überarbeiteten Stellungnahme zusammengefasst. Die überarbeitete Stellungnahme finden Sie hier (97 KB).

 

März 2010

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Lageberichterstattung

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf zur Lagerberichterstattung eingereicht. Im Wesentlichen sind nach Meinung von AFRAC die Vorschriften nicht detailliert genug, und man wünscht sich eine Unterteilung in verpflichtende und nicht verpflichtende Bestandteile. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (42 KB).

 

 

AFRAC für Übernahme des IFRS für KMU

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) spricht sich für die Übernahme des IFRS für KMU durch ein der IAS-Verordnung (Nr. 1606/2002) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") aus. Des Weiteren spricht man sich für ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-Verordnung vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (nicht jedoch für ein europäisches Unternehmenswahlrecht) aus, sodass der jeweilige Mitgliedstaat seinen KMU gestatten kann, ihre Konzern- und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für zu erstellen. Diese Ansicht tritt aus österreichischer Sicht dafür ein, nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen einen befreienden Konzernabschluss gemäß IFRS für KMU gestatten zu können, nachdem dieser von der EU-Kommission übernommen wurde. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hätten daher nicht mehr nur die bisherige Möglichkeit, einen befreienden Konzernabschluss nach den vollen IFRS zu erstellen. Die Stellungnahme, die in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Justizministerium, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) erarbeitet wurde, steht Ihnen hier zur Verfügung (38 KB).

 

Februar 2010

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die den Wertaufhellungszeitraum im Unternehmensrecht betrifft (65 KB). Die Stellungnahme befasst sich mit der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt wertaufhellende Erkenntnisse im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres zu berücksichtigen sind. Auf ertragsteuerliche Gesichtspunkte wird in dieser Stellungnahme nicht eingegangen. Stellungnahmen sind bis zum 10. März 2010 einzureichen.

 

Dezember 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, der auf Basis der Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) zur Bewertung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten sowie des Diskussionspapiers zur Bilanzierung von Derivaten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde. Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (227 KB).

 

 

Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008

 

Der Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) verabschiedete eine Stellungnahme zu "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008". Mit der Stellungnahme (121 KB) wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.

 

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

bullet Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (99 KB).

 

November 2009

 

IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen. In der Stellungnahme wird von dieser Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations- und Transparenzfunktion sei vor allem in Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (364 KB).

 

Oktober 2009

 

Kodex Rechnungslegung und Prüfung

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) einen Kodex veröffentlicht, der die Stellungnahmen, Fachgutachten und Richtlinien dieser drei Organisationen sowie wesentliche Rechtsvorschriften (WTBG, A-QSG) beinhaltet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.

 

 

Österreichisches Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz

 

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25 % zu reduzieren. Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext, erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer Presserklärung finden Sie hier.

 

 

Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Bei den Überarbeitungen handelt es sich um geringfügige Änderungen, die sich aufgrund von Anregungen ergeben haben. Die Musterberichte stehen Ihnen als Word-Dateien auf der entsprechenden Seite des IWP zur Verfügung.

 

 

Neue AFRAC-Stellungnahmen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen und einen Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung:

bullet Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (Stellungnahme, 96 KB)
bullet Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB (Stellungnahme, 72 KB)
bullet Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs. 2 UGB (Stellungnahmeentwurf, 54 KB)

Entwurf einer Stellungnahme zu den Unabhängigkeitsvorschriften

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete einen Entwurf zu einer Stellungnahme "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008)" (116 KB). Mit der Stellungnahme wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.

 

September 2009

 

FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches Finanzaufsichtssystem

 

Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung". Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR, in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt. Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine „Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen", insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden, müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands finden Sie hier (23 KB).

 

 

AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009 veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll. Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie hier (143 KB).

 

August 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB" zur Verfügung gestellt (72 KB). Bereits im Februar 2009 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde entschieden, aufgrund von nicht unwesentlichen Veränderungen erneut einen Entwurf zu veröffentlichen.

 

Juli 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB). Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben.

 

Juni 2009

 

Drei neue AFRAC-Stellungnahmen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei neue Stellungnahmen auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt:

bullet Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB
bullet Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§ 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB
bullet Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS

Die aktualisierte Stellungnahme zur Lageberichterstattung ersetzt die gleichnamige Stellungnahme aus dem Dezember 2006. Alle Stellungnahmen finden Sie in der entsprechenden Rubrik der AFRAC-Seite. Des Weiteren hat das AFRAC seinen Comment Letter zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen eingereicht. Diesen finden Sie hier.

 

Mai 2009

 

AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Abschlusses

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses eingereicht. Eine der Hauptaussagen der Stellungnahme ist, dass eine Überfrachtung des Abschlusses mit Informationen nicht unbedingt der Transparenz und damit der Vergleichbarkeit dient. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (64 KB).

 

April 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach §12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Folgende Beschlüsse werden in der Stellungnahme (98 KB) vorgeschlagen:

bullet Steuerlich noch nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Siebentelabschreibungen stellen einen latenten Steueranspruch vergleichbar einem Verlustvortrag nach IAS 12.34ff dar.
bullet Es ist daher bei Vornahme einer Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ein latenter Steueranspruch in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann.
bullet Auf den Ansatz einer möglichen latenten Steuerschuld im Sinne von IAS 12.39 für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ist zu achten.
bullet Im Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS sind als zusätzliche Erläuterungen entsprechend IAS 12.81(e) der Betrag der abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen und der Siebentelabschreibungen, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, anzugeben. Des Weiteren sind die nach IAS 12.81(g) erforderlichen Angaben auch für die Siebentelabschreibungen zu beachten.
bullet Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

 

März 2009

 

AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor. Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzesbestimmungen des UGB.

 

Februar 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §237 Z 8b UGB" (67 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
bullet Die Stellungnahme behandelt die §§237 und 266 UGB idF des Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG). Diese Bestimmungen beruhen auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards" angeordnet wurde.
bullet Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen.
bullet Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener Geschäftsfälle.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden.

 

Januar 2009

 

Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

 

Dezember 2008

 

Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex

 

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der neue Kodex kann auf der Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

 

  • Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
  • Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
  • Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten

 

 

Änderung der Richtlinie IWP/BA 5

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine Stellungnahme zu Fragestellungen zur Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der Richtlinie IWP/BA 5 zum Ausweis und zur Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten vom August 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden. Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC widersprechen, zurückgenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IWP (17 KB).

 

 

Zwei neue Stellungnahmen des AFRAC

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung gestellt:

 

 

Die zweite Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer erarbeitet. Die nun vorliegende Stellungnahme (Dezember 2008) ist die dritte Stellungnahme zu dem Thema (frühere Versionen September 2007 und Dezember 2007) und wurde einerseits durch eine Basis for Conclusions ergänzt, ohne den Inhalt der Stellungnahme zu verändern. und andererseits folgendermaßen geändert: Die Anwendung des Kapitels 3.3. "Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988" wurde einstweilen ausgesetzt. Grund für diese Maßnahme ist einerseits eine Änderung des derzeit geltenden IAS 12 durch den IFRS 3 (2008) und andererseits die Ankündigung des IASB, noch im 4. Quartal 2008 einen Entwurf zu einer Neufassung des IAS 12 zu veröffentlichen.

 

 

AFRAC-Stellungnahme finalisiert

Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert. In der Stellungnahme (67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet:

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

 

Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.

 

 

November 2008

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Daher hat sich das AFRAC entschlossen, in einem Entwurf einer Stellungnahme (70 KB) die folgenden vier ausgewählten Fragen zu beantworten:

 

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5 UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an office@afrac.at zu mailen.

 

Oktober 2008

 

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB). Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte, verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008. Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an office@afrac.at gesendet werden.

 

August 2008

 

FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

 

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen. Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:

 

bullet Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.
bullet Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.
bullet Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

 

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

 

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

Juli 2008

 

Entwurf zur Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex

 

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann, betreffen:

 

bullet Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
bullet Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
bullet Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
bullet Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen (Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel)

 

Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute Corporate Governance, die den modernsten internationalen und europäischen Standards entspricht. Durch den im Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.“

Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

 

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:
  1. Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
  2. Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB)

 

bullet Der Entwurf Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen trifft keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu. Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren Anwendungsbereich des Entwurfs.
bullet Der neue § 243b UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) bekennt.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind als pdf-Datei bis zum 15. September 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen

 

AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht. Ein Entwurf war bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

 

bullet Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor
bullet Von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Rechnungslegungsvorschriften
bullet Definition von Zuschüssen
bullet Bilanzierung von echten Zuschüssen
bullet Bilanzierung von unechten Zuschüssen
bullet Berechnung der URG-Kennzahlen

 

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).

 

April 2008

AFRAC-Entwurf zum Bilanzeid

 

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid) (73 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet. Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Österreich

 

Das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde während der 55. Sitzung einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Damit treten für börsennotierte und sonstige große Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG (216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar und tritt zum 1. Juni 2008 in Kraft. Mit der Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom Dezember 2004, das zur Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.

 

bullet Abstimmungsvorlage des URÄG 2008
bullet Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
bullet Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz

 

März 2008

AFRAC-Stellungnahmen zur Bilanzierung von Zuschüssen im öffentlichen Sektor

 

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor (95 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Zur Motivation von Kommentaren zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor heißt es in der Stellungnahme wie folgt:

 

In den vergangenen Jahren wurden Betriebe und Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung vermehrt in eigenständige Rechtskörper, sei es in Kapitalgesellschaften des Privatrechts oder in eigenständige Anstalten und Stiftungen ausgegliedert.

 

International ist der Trend festzustellen, auch das Rechungswesen der öffentlichen Verwaltung selbst auf die doppelte Buchführung umzustellen. Vorschläge zur Gestaltung der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten (sog. „Public Sector Entities“) wurden durch den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der IFAC mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSASs) veröffentlicht. Neben dem bestehenden Entwurf des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW ERS ÖFA 1)1 stellen diese somit den Stand in der Diskussion um die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten nach den Grundzügen der doppelten Buchführung dar.

 

Daraus abgeleitet, erscheint es auch hinsichtlich der österreichischen Rechnungslegungslegungsvorschriften für solche Einrichtungen („Betriebe und sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor“) vertretbar, besondere Grundsätze zu normieren. Mit diesem Ziel sollen vom AFRAC, als zuständigem Rechungslegungsgremium, Einzelfragen behandelt werden, die unter diesem Überbegriff gesammelt und herausgegeben werden.

 

Der Entwurf beantwortet unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

 

bullet Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor,
bullet von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Bilanzierungsvorschriften,
bullet Definition von Zuschüssen,
bullet Bilanzierung von echten Zuschüssen,
bullet Bilanzierung von unechten Zuschüssen,
bullet Berechnung der URG-Kennzahlen.

 

Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 7. April 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
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