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Österreich

 

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Neue Nachrichten im März 2008

Rahmen der Finanzberichterstattung in Österreich (Aktualisierung Februar 2008)

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäische Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Österreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Nach geltendem EU-Recht ist die Verwendung der IFRS nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss gestattet; im Einzelabschluss ist dies verboten.

 

 

Wiener Börse

 

Die Wiener Börse teilt sich in zwei geregelte Märkte und einen dritten Markt. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere die Emittentenpflichten, und der IAS-Verodnung gelten für im Dritten Markt als MTF (Multilateral Trading Facility) gehandelte Finanzinstrumente nicht.

 

Die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente werden in folgende Segmente unterteilt: Aktienmarkt, Anleihenmarkt, Markt für Derivative (Futures und Optionen), Markt für strukturierte Produkte (Zertifikate, Exchange Traded Funds, Investmentfonds und Optionsscheine) und Markt für andere Wertpapiere (Aktien, Partizipationsscheine und Genussrechte). Die Segmente können jeweils sowohl IFRS unterliegende Unternehmen als auch nicht IFRS unterliegenden Unternehmen enthalten.

 

Aktualisierung Juli 2010

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB zur Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache):

bullet Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/12: Wertminderung von Finanzinstrumenten (69 KB)
bullet Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/4: Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten (38 KB)

Das AFRAC nimmt insbesondere zum Entwurf ED/2009/12 eine kritische Stellung ein.

 

Aktualisierung Juni 2010

 

AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme "Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" veröffentlicht (167 KB). Diese Stellungnahme übernimmt und ersetzt die Stellungnahme "Aktuelle Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" vom Dezember 2008. Im Vorfeld wurde im Dezember 2009 der Entwurf veröffentlicht, der auch das Thema "Derivate und Sicherungsinstrumente" behandelte. Der besseren Übersicht halber wird dieser Themenbereich getrennt in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme behandelt werden, deren Veröffentlichung für Ende September 2010 geplant ist.

 

 

Aktualisiertes AFRAC-Arbeitsprogramm

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine aktualisierte Fassung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Schwerpunkte der Facharbeit stellen die nationale und internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar. Des Weiteren beschäftigt sich das AFRAC derzeit mit der Aktualisierung der iwp-Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG, dem unternehmensrechtlichen Wertaufhellungszeitraum sowie mit der Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Schließlich soll zu ausgewählten Veröffentlichungen des IASB Stellung bezogen werden. Einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm finden Sie hier.

 

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Bewertung von Schulden nach IAS 37

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/1 zur Bewertung von Schulden nach IAS 37 veröffentlicht. Grundsätzlich stimmt das AFRAC dem Ziel des IASB, einen allgemeinen Wertmaßstab für Rückstellungen festzulegen, zu. Das AFRAC gibt aber zu bedenken, dass der Erwartungswert bei den sogenannten singulären Ereignissen und somit bei subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen oftmals nicht die entscheidungsnützlichste Information an die Bilanzadressaten weitergibt. Des Weiteren spricht sich das AFRAC bei den subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen im Gegensatz zum IASB weiterhin für den 50%igen Wahrscheinlichkeitsgrenzwert aus. Letztlich hinterfragt das AFRAC das IASB-Vorhaben, jedenfalls auf Marktpreise abzustellen und in Ausnahmefällen theoretische Marktpreise in Gestalt der Kosten plus Gewinnaufschlag zuzulassen. Die englischsprachige Stellungnahme des AFRAC finden Sie hier (59 KB).

 

Aktualisierung April 2010

 

Positionspapier zur Durchsetzung der IFRS in Österreich

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat gemeinsam mit dem Aktienforum, der Industriellenvereinigung und dem CFO-Club Austria ein Positionspapier veröffentlicht (272 KB). Damit wollen die Vertreter wesentlicher Teilnehmer des österreichischen Kapitalmarktes Vorschläge in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen, die wesentlich erscheinen, um eine effektive, aber auch effiziente Überprüfung der Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Österreich zu gewährleisten. Das Einrichten einer Enforcementeinrichtung sollte nach Ansicht der Verfasser wie folgt motiviert sein (Zitat aus dem Positionspapier):

bullet Die Emittenten haben ein vitales Interesse an einer professionell organisierten Enforcementeinrichtung, weil dadurch die Vergleichbarkeit von veröffentlichten Finanzinformationen sichergestellt wird.
bullet Eine Enforcementeinrichtung sollte daher auch aus Sicht der Emittenten effektiv sein und gleichzeitig sicherstellen, dass in einem professionell abgewickelten Verfahren hoch komplexe Themen, wie die Bilanzierung nach IFRS, so diskutiert werden, dass sie für den Kapitalmarkt nachvollziehbar und sinnvoll dargestellt werden können.
bullet Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die „besten Köpfe“ dazu veranlassen, sich für die zu vergebenden Positionen zu bewerben. Weiters muss sichergestellt sein, dass die Besetzungen so erfolgen, dass eine ausgewogene Repräsentation von Finanzexperten ermöglicht wird, die auch hinreichend Erfahrung aus Emittenten- und Kapitalmarktsicht einbringen.
bullet Die Attraktivität der Einrichtung für die „besten Köpfe“ wird nur dadurch gewährleistet werden können, dass die operative und technische Umsetzung privatrechtlich organisiert wird [...] und in einem ersten Schritt eine freiwillige Einlassung des Emittenten in die Prüfung ermöglicht wird, um eine ausgewogene und offene Auseinandersetzung zu ermöglichen.
bullet Die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass durch dieses Modell eine hohe Anzahl von Feststellungen und damit eine dynamische Weiterentwicklung der Berichtsstandards ermöglicht wird, gleichzeitig aber auch eine hohe Zustimmung der Unternehmen zu den Feststellungen. [...]
bullet Prävention ist gerade für den Kapitalmarkt als Adressat von Bilanzinformationen vielfach besser als Sanktion. Daher sollten sich die Vertreter der Unternehmen im Enforcementverfahren ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bewegen können und das Bilanzstrafrecht in diesem Sinne entsprechend angepasst werden.

 

 

Neue AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat seinen Konsultationsprozess zur überarbeiteten Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" abgeschlossen. Es handelt sich um eine Überarbeitung der gleichnamigen Stellungnahme vom Dezember 2008. Die Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 sind vor dem Inhaltsüberblick der überarbeiteten Stellungnahme zusammengefasst. Die überarbeitete Stellungnahme finden Sie hier (97 KB).

 

Aktualisierung März 2010

 

AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Lageberichterstattung

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf zur Lagerberichterstattung eingereicht. Im Wesentlichen sind nach Meinung von AFRAC die Vorschriften nicht detailliert genug, und man wünscht sich eine Unterteilung in verpflichtende und nicht verpflichtende Bestandteile. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (42 KB).

 

 

AFRAC für Übernahme des IFRS für KMU

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) spricht sich für die Übernahme des IFRS für KMU durch ein der IAS-Verordnung (Nr. 1606/2002) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") aus. Des Weiteren spricht man sich für ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-Verordnung vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (nicht jedoch für ein europäisches Unternehmenswahlrecht) aus, sodass der jeweilige Mitgliedstaat seinen KMU gestatten kann, ihre Konzern- und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für zu erstellen. Diese Ansicht tritt aus österreichischer Sicht dafür ein, nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen einen befreienden Konzernabschluss gemäß IFRS für KMU gestatten zu können, nachdem dieser von der EU-Kommission übernommen wurde. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hätten daher nicht mehr nur die bisherige Möglichkeit, einen befreienden Konzernabschluss nach den vollen IFRS zu erstellen. Die Stellungnahme, die in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Justizministerium, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) erarbeitet wurde, steht Ihnen hier zur Verfügung (38 KB).

 

Aktualisierung Februar 2010

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die den Wertaufhellungszeitraum im Unternehmensrecht betrifft (65 KB). Die Stellungnahme befasst sich mit der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt wertaufhellende Erkenntnisse im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres zu berücksichtigen sind. Auf ertragsteuerliche Gesichtspunkte wird in dieser Stellungnahme nicht eingegangen. Stellungnahmen sind bis zum 10. März 2010 einzureichen.

 

Aktualisierung Dezember 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, der auf Basis der Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) zur Bewertung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten sowie des Diskussionspapiers zur Bilanzierung von Derivaten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde. Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (227 KB).

 

 

Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008

 

Der Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) verabschiedete eine Stellungnahme zu "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008". Mit der Stellungnahme (121 KB) wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.

 

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

bullet Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (99 KB).

 

Aktualisierung November 2009

 

IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen. In der Stellungnahme wird von dieser Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations- und Transparenzfunktion sei vor allem in Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (364 KB).

 

Aktualisierung Oktober 2009

 

Kodex Rechnungslegung und Prüfung

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) einen Kodex veröffentlicht, der die Stellungnahmen, Fachgutachten und Richtlinien dieser drei Organisationen sowie wesentliche Rechtsvorschriften (WTBG, A-QSG) beinhaltet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.

 

 

Österreichisches Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz

 

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25 % zu reduzieren. Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext, erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer Presserklärung finden Sie hier.

 

 

Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Bei den Überarbeitungen handelt es sich um geringfügige Änderungen, die sich aufgrund von Anregungen ergeben haben. Die Musterberichte stehen Ihnen als Word-Dateien auf der entsprechenden Seite des IWP zur Verfügung.

 

 

Neue AFRAC-Stellungnahmen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen und einen Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung:

bullet Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (Stellungnahme, 96 KB)
bullet Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB (Stellungnahme, 72 KB)
bullet Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs. 2 UGB (Stellungnahmeentwurf, 54 KB)

Entwurf einer Stellungnahme zu den Unabhängigkeitsvorschriften

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete einen Entwurf zu einer Stellungnahme "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008)" (116 KB). Mit der Stellungnahme wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.

 

Aktualisierung September 2009

 

FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches Finanzaufsichtssystem

 

Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung". Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR, in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt. Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine „Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen", insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden, müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands finden Sie hier (23 KB).

 

 

AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009 veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll. Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie hier (143 KB).

 

Aktualisierung August 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB" zur Verfügung gestellt (72 KB). Bereits im Februar 2009 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde entschieden, aufgrund von nicht unwesentlichen Veränderungen erneut einen Entwurf zu veröffentlichen.

 

Aktualisierung Juli 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB). Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben.

 

Aktualisierung Juni 2009

 

Drei neue AFRAC-Stellungnahmen

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei neue Stellungnahmen auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt:

bullet Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB
bullet Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§ 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB
bullet Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS

Die aktualisierte Stellungnahme zur Lageberichterstattung ersetzt die gleichnamige Stellungnahme aus dem Dezember 2006. Alle Stellungnahmen finden Sie in der entsprechenden Rubrik der AFRAC-Seite. Des Weiteren hat das AFRAC seinen Comment Letter zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen eingereicht. Diesen finden Sie hier.

 

Aktualisierung Mai 2009

 

AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Abschlusses

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses eingereicht. Eine der Hauptaussagen der Stellungnahme ist, dass eine Überfrachtung des Abschlusses mit Informationen nicht unbedingt der Transparenz und damit der Vergleichbarkeit dient. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (64 KB).

 

Aktualisierung April 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach §12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Folgende Beschlüsse werden in der Stellungnahme (98 KB) vorgeschlagen:

bullet Steuerlich noch nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Siebentelabschreibungen stellen einen latenten Steueranspruch vergleichbar einem Verlustvortrag nach IAS 12.34ff dar.
bullet Es ist daher bei Vornahme einer Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ein latenter Steueranspruch in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann.
bullet Auf den Ansatz einer möglichen latenten Steuerschuld im Sinne von IAS 12.39 für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ist zu achten.
bullet Im Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS sind als zusätzliche Erläuterungen entsprechend IAS 12.81(e) der Betrag der abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen und der Siebentelabschreibungen, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, anzugeben. Des Weiteren sind die nach IAS 12.81(g) erforderlichen Angaben auch für die Siebentelabschreibungen zu beachten.
bullet Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

 

Aktualisierung März 2009

 

AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor. Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzesbestimmungen des UGB.

 

Aktualisierung Februar 2009

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §237 Z 8b UGB" (67 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
bullet Die Stellungnahme behandelt die §§237 und 266 UGB idF des Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG). Diese Bestimmungen beruhen auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards" angeordnet wurde.
bullet Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen.
bullet Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener Geschäftsfälle.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden.

 

Aktualisierung Januar 2009

 

Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

 

Aktualisierung Dezember 2008

 

Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex

 

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der neue Kodex kann auf der Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

 

  • Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
  • Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
  • Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten

 

 

Änderung der Richtlinie IWP/BA 5

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine Stellungnahme zu Fragestellungen zur Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der Richtlinie IWP/BA 5 zum Ausweis und zur Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten vom August 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden. Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC widersprechen, zurückgenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IWP (17 KB).

 

 

Zwei neue Stellungnahmen des AFRAC

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung gestellt:

 

 

Die zweite Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer erarbeitet. Die nun vorliegende Stellungnahme (Dezember 2008) ist die dritte Stellungnahme zu dem Thema (frühere Versionen September 2007 und Dezember 2007) und wurde einerseits durch eine Basis for Conclusions ergänzt, ohne den Inhalt der Stellungnahme zu verändern. und andererseits folgendermaßen geändert: Die Anwendung des Kapitels 3.3. "Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988" wurde einstweilen ausgesetzt. Grund für diese Maßnahme ist einerseits eine Änderung des derzeit geltenden IAS 12 durch den IFRS 3 (2008) und andererseits die Ankündigung des IASB, noch im 4. Quartal 2008 einen Entwurf zu einer Neufassung des IAS 12 zu veröffentlichen.

 

 

AFRAC-Stellungnahme finalisiert

Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert. In der Stellungnahme (67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet:

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

 

Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP

 

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.

 

 

Aktualisierung November 2008

 

Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

 

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Daher hat sich das AFRAC entschlossen, in einem Entwurf einer Stellungnahme (70 KB) die folgenden vier ausgewählten Fragen zu beantworten:

 

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5 UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an office@afrac.at zu mailen.

 

Aktualisierung Oktober 2008

 

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht

 

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB). Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte, verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008. Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an office@afrac.at gesendet werden.

 

Aktualisierung August 2008

 

FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

 

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen. Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:

 

bullet Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.
bullet Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.
bullet Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

 

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

 

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

Aktualisierung Juli 2008

 

Entwurf zur Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex

 

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann, betreffen:

 

bullet Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
bullet Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
bullet Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
bullet Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen (Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel)

 

Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute Corporate Governance, die den modernsten internationalen und europäischen Standards entspricht. Durch den im Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.“

Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

 

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:
  1. Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
  2. Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB)

 

bullet Der Entwurf Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen trifft keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu. Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren Anwendungsbereich des Entwurfs.
bullet Der neue § 243b UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) bekennt.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind als pdf-Datei bis zum 15. September 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen

 

AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht. Ein Entwurf war bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

 

bullet Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor
bullet Von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Rechnungslegungsvorschriften
bullet Definition von Zuschüssen
bullet Bilanzierung von echten Zuschüssen
bullet Bilanzierung von unechten Zuschüssen
bullet Berechnung der URG-Kennzahlen

 

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).

 

Aktualisierung April 2008

AFRAC-Entwurf zum Bilanzeid

 

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid) (73 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet. Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Österreich

 

Das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde während der 55. Sitzung einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Damit treten für börsennotierte und sonstige große Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG (216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar und tritt zum 1. Juni 2008 in Kraft. Mit der Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom Dezember 2004, das zur Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.

 

bullet Abstimmungsvorlage des URÄG 2008
bullet Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
bullet Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz

 

Aktualisierung März 2008

AFRAC-Stellungnahmen zur Bilanzierung von Zuschüssen im öffentlichen Sektor

 

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor (95 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Zur Motivation von Kommentaren zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor heißt es in der Stellungnahme wie folgt:

 

In den vergangenen Jahren wurden Betriebe und Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung vermehrt in eigenständige Rechtskörper, sei es in Kapitalgesellschaften des Privatrechts oder in eigenständige Anstalten und Stiftungen ausgegliedert.

 

International ist der Trend festzustellen, auch das Rechungswesen der öffentlichen Verwaltung selbst auf die doppelte Buchführung umzustellen. Vorschläge zur Gestaltung der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten (sog. „Public Sector Entities“) wurden durch den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der IFAC mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSASs) veröffentlicht. Neben dem bestehenden Entwurf des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW ERS ÖFA 1)1 stellen diese somit den Stand in der Diskussion um die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten nach den Grundzügen der doppelten Buchführung dar.

 

Daraus abgeleitet, erscheint es auch hinsichtlich der österreichischen Rechnungslegungslegungsvorschriften für solche Einrichtungen („Betriebe und sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor“) vertretbar, besondere Grundsätze zu normieren. Mit diesem Ziel sollen vom AFRAC, als zuständigem Rechungslegungsgremium, Einzelfragen behandelt werden, die unter diesem Überbegriff gesammelt und herausgegeben werden.

 

Der Entwurf beantwortet unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

 

bullet Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor,
bullet von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Bilanzierungsvorschriften,
bullet Definition von Zuschüssen,
bullet Bilanzierung von echten Zuschüssen,
bullet Bilanzierung von unechten Zuschüssen,
bullet Berechnung der URG-Kennzahlen.

 

Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 7. April 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

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