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| Österreich |

Neue Nachrichten im Juli 2010
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Neue Nachrichten im April 2008
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Österreich (Aktualisierung
Februar 2008)
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Anwendung der IFRS in Europa
seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäische Union eine
IAS-Verordnung verabschiedet,
die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse
notiert sind, (einschließlich Banken und
Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005
ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen
Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht
konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu
fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige
börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung
der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten,
und |
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Unternehmen, die an
außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit
ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten
Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der
Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder
der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind
– Island, Liechtenstein und Norwegen.
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle
österreichischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert
sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010
hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach
2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch
alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine
tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die
Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang
und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung")
nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind" oder |
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie
sie in
der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote
auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben"
hinweisen, wenn dies der Fall ist.
Nach geltendem EU-Recht ist die Verwendung der IFRS nicht
börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss gestattet; im
Einzelabschluss ist dies verboten.
Wiener Börse
Die Wiener Börse teilt sich in zwei geregelte Märkte und einen
dritten Markt. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel
an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere
die Emittentenpflichten, und der IAS-Verodnung gelten für im Dritten
Markt als MTF (Multilateral Trading Facility) gehandelte
Finanzinstrumente nicht.
Die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente
werden in folgende Segmente unterteilt: Aktienmarkt, Anleihenmarkt,
Markt für Derivative (Futures und Optionen),
Markt für strukturierte Produkte (Zertifikate, Exchange Traded Funds,
Investmentfonds und Optionsscheine) und Markt für andere Wertpapiere (Aktien, Partizipationsscheine und
Genussrechte). Die Segmente können jeweils sowohl IFRS unterliegende
Unternehmen als auch nicht IFRS unterliegenden Unternehmen enthalten.
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| Aktualisierung Juli 2010 |
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AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and
Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei
Stellungnahmen gegenüber dem IASB zur Verfügung (beide Dokumente in
englischer Sprache):
Das AFRAC nimmt insbesondere zum Entwurf ED/2009/12 eine kritische Stellung ein.
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| Aktualisierung Juni 2010 |
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AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and
Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme
"Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen"
veröffentlicht (167 KB). Diese Stellungnahme übernimmt und ersetzt die Stellungnahme "Aktuelle Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" vom Dezember 2008.
Im Vorfeld wurde im Dezember 2009 der Entwurf veröffentlicht, der auch das Thema "Derivate und Sicherungsinstrumente"
behandelte. Der besseren Übersicht halber wird dieser Themenbereich getrennt in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme behandelt werden, deren Veröffentlichung für Ende September 2010 geplant ist.
Aktualisiertes AFRAC-Arbeitsprogramm
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)
hat eine aktualisierte Fassung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung
gestellt. Die aktuellen Schwerpunkte der Facharbeit stellen
die nationale und internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar.
Des Weiteren beschäftigt sich das AFRAC derzeit mit der Aktualisierung
der iwp-Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH
& Co KG, dem unternehmensrechtlichen Wertaufhellungszeitraum sowie mit der
Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Schließlich soll zu
ausgewählten Veröffentlichungen des IASB Stellung bezogen werden.
Einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm finden Sie
hier.
AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Bewertung von Schulden nach IAS 37
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)
seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/1 zur Bewertung von
Schulden nach IAS 37 veröffentlicht. Grundsätzlich stimmt das AFRAC dem Ziel des IASB, einen allgemeinen Wertmaßstab für Rückstellungen festzulegen,
zu. Das AFRAC gibt aber zu bedenken, dass der Erwartungswert bei den
sogenannten singulären Ereignissen und somit bei subjektiven
Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen oftmals nicht die
entscheidungsnützlichste Information an die Bilanzadressaten
weitergibt. Des Weiteren spricht sich das AFRAC bei den subjektiven
Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen im Gegensatz zum
IASB weiterhin für den 50%igen Wahrscheinlichkeitsgrenzwert aus.
Letztlich hinterfragt das AFRAC das IASB-Vorhaben, jedenfalls auf
Marktpreise abzustellen und in Ausnahmefällen theoretische
Marktpreise in Gestalt der Kosten plus Gewinnaufschlag zuzulassen.
Die englischsprachige Stellungnahme des AFRAC finden Sie
hier (59 KB).
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| Aktualisierung April 2010 |
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Positionspapier zur Durchsetzung der IFRS in Österreich
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat gemeinsam mit dem Aktienforum, der Industriellenvereinigung und dem CFO-Club Austria ein
Positionspapier veröffentlicht
(272 KB). Damit wollen die Vertreter wesentlicher Teilnehmer des österreichischen Kapitalmarktes Vorschläge in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen, die wesentlich erscheinen, um eine effektive, aber auch effiziente Überprüfung der Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Österreich zu gewährleisten.
Das Einrichten einer Enforcementeinrichtung sollte nach Ansicht der Verfasser
wie folgt motiviert sein (Zitat aus dem Positionspapier):
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Die Emittenten haben ein vitales Interesse an einer professionell
organisierten Enforcementeinrichtung, weil dadurch die Vergleichbarkeit
von veröffentlichten Finanzinformationen sichergestellt wird. |
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Eine Enforcementeinrichtung sollte daher auch aus Sicht der Emittenten
effektiv sein und gleichzeitig sicherstellen, dass in einem professionell
abgewickelten Verfahren hoch komplexe Themen, wie die Bilanzierung nach
IFRS, so diskutiert werden, dass sie für den Kapitalmarkt nachvollziehbar
und sinnvoll dargestellt werden können. |
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Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die „besten
Köpfe“ dazu veranlassen, sich für die zu vergebenden Positionen zu
bewerben. Weiters muss sichergestellt sein, dass die Besetzungen so
erfolgen, dass eine ausgewogene Repräsentation von Finanzexperten
ermöglicht wird, die auch hinreichend Erfahrung aus Emittenten- und
Kapitalmarktsicht einbringen. |
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Die Attraktivität der Einrichtung für die „besten Köpfe“ wird nur dadurch
gewährleistet werden können, dass die operative und technische
Umsetzung privatrechtlich organisiert wird [...] und in einem ersten Schritt eine freiwillige Einlassung des
Emittenten in die Prüfung ermöglicht wird, um eine ausgewogene und
offene Auseinandersetzung zu ermöglichen. |
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Die Erfahrungen in Deutschland zeigen,
dass durch dieses Modell eine hohe Anzahl von Feststellungen
und damit eine dynamische Weiterentwicklung der
Berichtsstandards ermöglicht wird, gleichzeitig aber auch
eine hohe Zustimmung der Unternehmen zu den Feststellungen.
[...] |
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Prävention ist gerade für den Kapitalmarkt als Adressat von
Bilanzinformationen vielfach besser als Sanktion. Daher sollten sich die
Vertreter der Unternehmen im Enforcementverfahren ohne die Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung bewegen können und das Bilanzstrafrecht in
diesem Sinne entsprechend angepasst werden. |
Neue AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) hat seinen Konsultationsprozess zur
überarbeiteten Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und
-Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der
Gruppenbesteuerung" abgeschlossen. Es handelt sich um eine
Überarbeitung der gleichnamigen Stellungnahme vom Dezember 2008. Die
Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 sind vor
dem Inhaltsüberblick der überarbeiteten Stellungnahme
zusammengefasst. Die überarbeitete Stellungnahme finden Sie
hier (97 KB).
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| Aktualisierung März 2010 |
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AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Lageberichterstattung
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen
Entwurf zur Lagerberichterstattung eingereicht. Im Wesentlichen sind
nach Meinung von AFRAC die Vorschriften nicht detailliert genug, und
man wünscht sich eine Unterteilung in verpflichtende und nicht
verpflichtende Bestandteile. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie
hier (42 KB).
AFRAC für Übernahme des IFRS für KMU
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) spricht sich für die Übernahme des IFRS für KMU durch ein der IAS-Verordnung (Nr. 1606/2002) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") aus.
Des Weiteren spricht man sich für ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-Verordnung vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (nicht jedoch für ein europäisches Unternehmenswahlrecht) aus, sodass der jeweilige Mitgliedstaat seinen KMU gestatten kann, ihre Konzern- und/oder Jahresabschlüsse
nach dem IFRS für zu erstellen.
Diese Ansicht tritt aus österreichischer Sicht dafür ein, nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen einen befreienden Konzernabschluss gemäß IFRS für
KMU gestatten zu können, nachdem dieser von der EU-Kommission übernommen wurde. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hätten daher nicht mehr nur
die bisherige Möglichkeit, einen befreienden Konzernabschluss nach
den vollen IFRS zu erstellen. Die Stellungnahme, die in
Zusammenarbeit mit dem österreichischen Justizministerium,
der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder (KWT) und dem
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer
(IWP) erarbeitet wurde, steht Ihnen
hier zur Verfügung (38 KB).
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| Aktualisierung Februar 2010 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die den
Wertaufhellungszeitraum im Unternehmensrecht betrifft
(65 KB).
Die Stellungnahme befasst sich mit der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt wertaufhellende
Erkenntnisse im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres
zu berücksichtigen sind. Auf ertragsteuerliche Gesichtspunkte wird in
dieser Stellungnahme nicht eingegangen. Stellungnahmen sind bis zum
10. März 2010 einzureichen.
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| Aktualisierung Dezember 2009 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme
veröffentlicht, der auf Basis der Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe
des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) zur Bewertung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten sowie des Diskussionspapiers zur Bilanzierung von Derivaten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde.
Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von
Finanzinstrumenten können Sie
hier herunterladen (227 KB).
Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008
Der Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) verabschiedete eine Stellungnahme zu "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF
URÄG 2008". Mit der
Stellungnahme
(121 KB) wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele
eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.
Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat
den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang
mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme
vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden. |
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Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden. |
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Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen. |
Die vollständige Stellungnahme können Sie
hier herunterladen (99 KB).
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| Aktualisierung November 2009 |
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IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame
Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und
Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen. In der Stellungnahme wird von dieser
Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares
Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information
wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations-
und Transparenzfunktion sei vor allem in
Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie
hier
(364 KB).
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| Aktualisierung Oktober 2009 |
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Kodex Rechnungslegung und Prüfung
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) einen Kodex veröffentlicht,
der die Stellungnahmen, Fachgutachten und Richtlinien dieser drei Organisationen sowie wesentliche
Rechtsvorschriften (WTBG, A-QSG) beinhaltet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie
hier.
Österreichisches Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz
Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen,
die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen
bis 2010 um 25 % zu reduzieren. Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen
des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist
als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die
Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und
Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die
Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen.
Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext,
erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer
Presserklärung finden Sie
hier.
Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Bei den Überarbeitungen handelt es sich um geringfügige Änderungen,
die sich aufgrund von Anregungen ergeben haben.
Die Musterberichte stehen Ihnen als Word-Dateien auf der
entsprechenden
Seite des IWP zur Verfügung.
Neue AFRAC-Stellungnahmen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC)
stellt auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen und einen
Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung:
Entwurf einer Stellungnahme zu den Unabhängigkeitsvorschriften
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete einen
Entwurf zu einer Stellungnahme "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) idF
Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008)" (116 KB). Mit der Stellungnahme wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.
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| Aktualisierung September 2009 |
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FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches Finanzaufsichtssystem
Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung". Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken
(ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen
Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems
(ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR,
in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit
Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt.
Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine
„Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen",
insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier
müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden,
müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über
die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt
werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands
finden Sie
hier (23 KB).
AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009
veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle
Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll.
Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie
hier (143 KB).
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| Aktualisierung August 2009 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB"
zur Verfügung gestellt (72 KB).
Bereits im Februar 2009 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde entschieden, aufgrund von nicht unwesentlichen Veränderungen erneut einen Entwurf zu veröffentlichen.
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| Aktualisierung Juli 2009 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner
Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung
von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB).
Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem
Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen
Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von
Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen
Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der
Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier
für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben.
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| Aktualisierung Juni 2009 |
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Drei neue AFRAC-Stellungnahmen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial
Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei neue
Stellungnahmen auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt:
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Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB |
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Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§ 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB |
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Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von
Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS
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Die aktualisierte Stellungnahme zur Lageberichterstattung ersetzt die gleichnamige Stellungnahme aus
dem Dezember 2006.
Alle Stellungnahmen finden Sie in der entsprechenden
Rubrik der AFRAC-Seite. Des Weiteren
hat das AFRAC seinen Comment Letter zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen eingereicht. Diesen finden Sie
hier.
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| Aktualisierung Mai 2009 |
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AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Abschlusses
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
(AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses eingereicht.
Eine der Hauptaussagen der Stellungnahme ist, dass eine
Überfrachtung des Abschlusses mit Informationen nicht unbedingt
der Transparenz und damit der Vergleichbarkeit dient. Die
englischsprachige Stellungnahme finden Sie
hier (64 KB).
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| Aktualisierung April 2009 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat
einen Entwurf einer
Stellungnahme zum Thema "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach §12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern
nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS"
auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Folgende Beschlüsse werden in der
Stellungnahme
(98 KB) vorgeschlagen:
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Steuerlich noch nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Siebentelabschreibungen
stellen einen latenten Steueranspruch vergleichbar einem Verlustvortrag
nach IAS 12.34ff dar. |
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Es ist daher bei Vornahme einer Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ein
latenter Steueranspruch in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich
ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen
wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. |
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Auf den Ansatz einer möglichen latenten Steuerschuld im Sinne von IAS 12.39
für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung
bei Beteiligungen ist zu achten. |
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Im Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS
sind als zusätzliche Erläuterungen entsprechend IAS 12.81(e)
der Betrag der abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen und der Siebentelabschreibungen, für welche
in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, anzugeben.
Des Weiteren sind die nach IAS 12.81(g) erforderlichen Angaben auch für die Siebentelabschreibungen
zu beachten. |
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Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach
dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. |
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| Aktualisierung März 2009 |
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AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and
Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer
Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle
Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner
Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung
gestellt. Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz
2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig
anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der
Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden
Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften
entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile
für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a
UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor.
Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu
anderen Gesetzesbestimmungen des
UGB.
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| Aktualisierung Februar 2009 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer
Stellungnahme
zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §237 Z 8b UGB"
(67 KB) auf seiner
Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
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Die Stellungnahme behandelt die §§237 und 266 UGB idF des
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG). Diese Bestimmungen beruhen
auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die
direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften
mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards"
angeordnet wurde. |
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Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen
Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß
auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen. |
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Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen
und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden
Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine
Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen
und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der
UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch
nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener
Geschäftsfälle. |
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden.
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| Aktualisierung Januar 2009 |
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Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.
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| Aktualisierung Dezember 2008 |
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Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen,
der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der neue Kodex kann auf der
Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden.
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
- Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
- Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
- Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
Änderung der Richtlinie IWP/BA 5
Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine
Stellungnahme zu Fragestellungen
zur
Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der
Richtlinie IWP/BA 5 zum Ausweis und
zur Bewertung der Wertpapiere im
Jahresabschluss von Kreditinstituten vom
August 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden.
Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC
widersprechen, zurückgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IWP (17 KB).
Zwei neue Stellungnahmen des AFRAC
Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee)
hat auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung gestellt:
Die zweite Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe
"Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. Alfred Wagenhofer erarbeitet. Die nun vorliegende Stellungnahme (Dezember 2008)
ist die dritte Stellungnahme zu dem Thema (frühere Versionen
September 2007 und Dezember 2007) und wurde einerseits durch eine Basis for Conclusions ergänzt,
ohne den Inhalt der Stellungnahme zu verändern. und andererseits
folgendermaßen geändert: Die Anwendung des Kapitels 3.3.
"Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung
gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988" wurde einstweilen ausgesetzt. Grund für diese Maßnahme
ist einerseits eine Änderung des derzeit geltenden IAS 12 durch den IFRS 3 (2008) und andererseits die Ankündigung des IASB,
noch im 4. Quartal 2008 einen Entwurf zu einer Neufassung des IAS 12 zu veröffentlichen.
AFRAC-Stellungnahme finalisiert
Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme
zu aktuellen Fragen der
unternehmensrechtlichen Bewertung von
Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert. In der
Stellungnahme
(67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet:
- Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von
aktiven Märkten unterschieden werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
- Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses
am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen
werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner
Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine
Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von
Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine
gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009.
Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.
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| Aktualisierung November 2008 |
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Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der
unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Daher hat sich das AFRAC entschlossen, in einem
Entwurf einer Stellungnahme
(70 KB) die folgenden vier ausgewählten Fragen zu beantworten:
- Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von
aktiven Märkten unterschieden werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
- Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses
am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen
werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5
UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll
bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen
Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an
office@afrac.at
zu mailen.
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| Aktualisierung Oktober 2008 |
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Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht
Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and
Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den
Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur
Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB). Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine
Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine
Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte,
verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008.
Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an
office@afrac.at
gesendet werden.
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| Aktualisierung August 2008 |
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FMA und
OeNB legen
Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in
Österreich vor
Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1.
Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische
Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die
Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein
„Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen
Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und
Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein
„Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht
noch effizienter und effektiver durchzusetzen. Folgende
Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von
Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien
werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets
geltend gemacht:
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Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und
Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen
müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die
Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank
unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann
die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren
Anerkennung verweigern. |
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Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte
die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der
konkrete Wert ist generell und nicht erst bei
Verlustrealisierung in der Bilanz zu erfassen, und es
bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum
aktuellen Marktwert und welche zu historischen
Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging
also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten muss effektiv
sein und dokumentiert werden. |
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Auch für die Bilanzierung von Garantien
besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen. |
Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit
wie möglich am international anerkannten
Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.
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Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden
Sie in der gemeinsamen
Presseerklärung (46 KB).
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| Aktualisierung Juli 2008 |
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Entwurf zur Weiterentwicklung des
österreichischen Corporate Governance Kodex
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat
einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate
Governance Kodex veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen
des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des
Arbeitskreises
www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann,
betreffen:
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Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete
Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise
des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance
Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance
relevanter Informationen) |
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Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der
Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
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Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf
Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und
Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden
Aufsichtsratsmandaten |
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Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen
(Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel) |
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Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des
Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance,
Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische
Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent
vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen
Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die
Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen
der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten
Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate
Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute
Corporate Governance, die den modernsten internationalen und
europäischen Standards entspricht. Durch den im
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen
verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle
börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische
Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und
stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und
Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.“ |
Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht
AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von
AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:
-
Unternehmensrechtliche Bilanzierung von
Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
-
Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008
(59KB)
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Der Entwurf
Unternehmensrechtliche Bilanzierung von
Umweltschutzrückstellungen trifft
keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung
nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum
Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht
Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem
Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu.
Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen
darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des
Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei
der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser
Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen
relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren
Anwendungsbereich des Entwurfs. |
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Der neue § 243b
UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen
Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur
geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische
Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz
unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die
Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance
herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
bekennt. |
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind
als pdf-Datei bis zum 15. September 2008
an office@afrac.at zu mailen.
AFRAC-Stellungnahme
zur Bilanzierung von Zuschüssen
AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema
"Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht.
Ein Entwurf war
bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die
öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der
Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden
Gebieten:
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Definition von Betrieben und
sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor |
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Von Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu
beachtende Rechnungslegungsvorschriften |
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Definition von Zuschüssen |
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Bilanzierung von echten Zuschüssen |
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Bilanzierung von unechten
Zuschüssen |
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Berechnung der URG-Kennzahlen |
Die Stellungnahme ist auf der
Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).
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| Aktualisierung April 2008 |
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AFRAC-Entwurf
zum Bilanzeid
Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel
Erklärung der
gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid)
(73 KB) zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die
gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im
Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet.
Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine
bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC
beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen
Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008
an office@afrac.at zu mailen.
Umsetzung der
Abschlussprüferrichtlinie in Österreich
Das
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde
während der 55. Sitzung einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Damit treten für börsennotierte und sonstige große
Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über
Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in
Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der
Richtlinie 2006/43/EG (216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und
konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar und tritt zum
1. Juni 2008 in Kraft. Mit der
Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen
Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die
Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In
Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem
Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom
Dezember 2004, das zur Gründung der
Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.
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| Aktualisierung März 2008 |
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AFRAC-Stellungnahmen
zur Bilanzierung von Zuschüssen im öffentlichen Sektor
Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme zur
Bilanzierung von Zuschüssen
bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im
öffentlichen Sektor (95 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Zur
Motivation von Kommentaren zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor
heißt es in der Stellungnahme wie folgt:
| In den vergangenen Jahren wurden Betriebe
und Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung
vermehrt in eigenständige Rechtskörper, sei es in
Kapitalgesellschaften des Privatrechts oder in eigenständige
Anstalten und Stiftungen ausgegliedert.
International ist der Trend festzustellen, auch das
Rechungswesen der öffentlichen Verwaltung selbst auf die
doppelte Buchführung umzustellen. Vorschläge zur Gestaltung
der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren
Einheiten (sog. „Public Sector Entities“) wurden durch den
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
der IFAC mit den International Public Sector Accounting
Standards (IPSASs) veröffentlicht. Neben dem bestehenden
Entwurf des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW
ERS ÖFA 1)1 stellen diese somit den Stand in der Diskussion
um die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren
Einheiten nach den Grundzügen der doppelten Buchführung dar.
Daraus abgeleitet, erscheint es auch hinsichtlich der
österreichischen Rechnungslegungslegungsvorschriften für
solche Einrichtungen („Betriebe und sonstige ausgegliederte
Rechtsträger im öffentlichen Sektor“) vertretbar, besondere
Grundsätze zu normieren. Mit diesem Ziel sollen vom AFRAC,
als zuständigem Rechungslegungsgremium, Einzelfragen
behandelt werden, die unter diesem Überbegriff gesammelt und
herausgegeben werden. |
Der Entwurf beantwortet unter anderem Fragen zu
den folgenden Gebieten:
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Definition von Betrieben und
sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor, |
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von Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu
beachtende Bilanzierungsvorschriften, |
 |
Definition von Zuschüssen, |
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Bilanzierung von echten Zuschüssen, |
 |
Bilanzierung von unechten
Zuschüssen, |
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Berechnung der URG-Kennzahlen. |
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 7. April 2008 an
office@afrac.at zu mailen.
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