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Namibia

 

bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation

 

Neue Nachrichten Mai 2005

Neue Nachrichten März 2010

Rahmen der Finanzberichterstattung in Namibia (Aktualisierung Mai 2005)

 

Namibia übernimmt die IFRS

 

Gemäß den Bestimmungen des namibischen Wertpapierhandelsgesetzes müssen alle inländischen börsennotierten Unternehmen in Namibia seit dem 1. Januar 2005 in Übereinstimmung mit den IFRS bilanzieren. Nicht börsennotierte namibische Unternehmen haben ein Wahlrecht hinsichtlich der Anwendung der IFRS oder namibischer Rechnungslegungsgrundsätze. Namibia arbeitet daran, die nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS zum 31. Dezember 2007 zu harmonisieren.

 

Aktualisierung März 2010

 

Namibia übernimmt den IFRS für KMU

 

Mittels einer Resolution seines Rates (in englischer Sprache, 330 KB) hat das namibische Institut der Wirtschaftsprüfer den IFRS für KMU für die Anwendung in Abschlüssen in Namibia, die nach dem 17. Februar 2010 für die Veröffentlichung freigegeben werden, übernommen. Danach ergibt sich die Anwendbarkeit wie folgt:
1.1 Der Rat des Instituts hat entschieden, dass der IFRS für KMU durch folgende Unternehmen angewendet werden darf: ein 'börsennotiertes Unternehmen' oder ein 'nicht börsennotiertes Unternehmen', wie im Unternehmensgesetz von 1973 definiert, sofern es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

1.2 Andere Unternehmen als jene, für die das Gründungsdokument oder eine anderweitige Verordnung eine Überstimmung mit einem 'Rahmen getreuer Darstellung' wie durch die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung vorgesehen erfordert, dürfen den IFRS für KMU anwenden, sofern das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist - mit Ausnahme der Umstände, die in 1.4 unten beschrieben werden.

1.3 Unternehmen, für die rechtliche Vorschriften oder anderweitige Verordnungen eine Befolgung eines bestimmten Rechnungslegungsrahmens verlangen (und nicht den IFRS für KMU), dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden, selbst wenn sie nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU sind.

1.4 Unternehmen, deren Rechnungslegungsrahmen keinen rechtlichen Anforderungen, einem Gründungsdokument oder einer anderweitigen Verordnung unterliegt, haben zu beurteilen, ob es sachgerecht ist, den IFRS für KMU anzuwenden, soweit das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

 

 

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