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| Mauritius |
Neue Nachrichten im Juli 2011
Neue Nachrichten im Februar 2010
Neue Nachrichten im Dezember 2009
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Mauritius (Juli 2011) |
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Nach dem Inkraftsetzen des Finanzgesetz 2009 durch das Parlament
und der Änderung des Aktiengesetzes von 2001 sieht die Struktur der Bilanzierungsstandards in Mauritius
derzeit wie folgt aus:
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Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an. |
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Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro)
wenden die vollen IFRS an. |
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Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl
zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben. |
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Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich
zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des
Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt
(ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden). |
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Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben,
müssen die vollen IFRS anwenden. |
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Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger
haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen
bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben). |
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Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz
stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht
börsennotierten Unternehmen und börsennotierten
Unternehmen, die nicht als Unternehmen von
öffentlichem Interesse nach dem
Bilanzierungsgesetz qualifizieren und jede
Gruppe von Unternehmen, die nicht
als Unternehmen von öffentlichem
Interesse nach dem
Bilanzierungsgesetz qualifiziert,
dürfen den IFRS für KMU anwenden. |
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| Aktualisierung Juli 2011 |
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Anwendung des IFRS für KMU für weitere Unternehmen gestattet
Das Parlament von Mauritius hat mit dem Finanzgesetz 2009 kleinen
Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt, den IFRS für KMU zu
verwenden. Im Juli 2011 hat das Parlament mit Änderungen am
Aktiengesetz (Companies Act) von 2001 die Erlaubnis der Anwendung
des IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben auf folgende Unternehmen
ausgeweitet:
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Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz
stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht
börsennotierten Unternehmen und börsennotierten
Unternehmen, die nicht als Unternehmen von
öffentlichem Interesse nach dem
Bilanzierungsgesetz qualifizieren und |
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jede Gruppe von
Unternehmen, die nicht als
Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem
Bilanzierungsgesetz qualifiziert. |
Das Gesetz Nr. XVI von 2011, das die entsprechenden
Änderungen beinhaltet, steht Ihnen als Word-Dokument auf der
Internetseite des mauritianischen Parlaments zur Verfügung (in
englischer Sprache, 295 KB).
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| Aktualisierung Februar 2010 |
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IFRS für KMU für kleine Staatsunternehmen verabschiedet und Ausweitung seiner Nutzung in Mauritius vorgeschlagen
Das Parlament hat das Finanzgesetz 2009 in Kraft gesetzt, mit welchem die Bilanzierungsvorschriften in Mauritius dergestalt geändert
werden, dass kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt wird, den IFRS für KMU zu verwenden. Damit ergibt sich die Struktur der
Bilanzierungsstandards in Mauritius wie folgt:
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Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an. |
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Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro)
wenden die vollen IFRS an. |
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Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl
zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben. |
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Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich
zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des
Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt
(ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden). |
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Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben,
müssen die vollen IFRS anwenden. |
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Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger
haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen
bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben). |
Darüber hinaus laufen derzeit Beratungen zu einem Vorschlag, das Wahlrecht zur Anwendung des IFRS für KMU auf
alle Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen und einen Umsatz von mehr als 50, jedoch weniger als 200 Millionen
Rupien haben, auszudehnen. Damit würde sich der Anwendungsbereich des IFRS für KMU auf die Mehrzahl der in Mauritius
domizilierten Unternehmen erstrecken, die Abschlüsse aufstellen müssen.
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| Aktualisierung Dezember 2009 |
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Das Finanzgesetz 2009, das im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, würde die Rechnungslegungsvorschriften in Mauritius dergestalt
ändern, dass der IFRS für KMU wahlweise von kleinen Staatsunternehmen angewendet werden dürfte. Das Gesetz muss allerdings noch vom
Parlament verabschiedet werden. Nach der Verabschiedung wird der Rechnungslegungsrahmen in Mauritius wie folgt aussehen:
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Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an. |
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Staatsunternehmen mit Erlösen über 50 Millionen Rupien (etwa USD 1,7 Mio.) wenden die vollen IFRS an. |
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Einige Staatsunternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen den vollen IFRS
und dem IFRS für KMU. |
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Die verbleibenden Staatsunternehmen mit Erlösen von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen dem IFRS für
KMU und dem Rechnungslegungsrahmenkonzept und den Standards, die nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet
werden. Diese Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag wurde im September 2009
veröffentlicht). |
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Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von über 50 Millionen Rupien haben,
müssen die vollen IFRS anwenden. |
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Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger
haben, sind von der Erstellung von Abschlüssen ausgenommen, müssen aber eine Übersicht über Finanzinformationen vorlegen (eine
kurz gefasste Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ohne Anhang). |
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