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Mauritius

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Mauritius Institute of Professional Accountants
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Neue Nachrichten im Juli 2011

Neue Nachrichten im Februar 2010

Neue Nachrichten im Dezember 2009

Rahmen der Finanzberichterstattung in Mauritius (Juli 2011)

 

Nach dem Inkraftsetzen des Finanzgesetz 2009 durch das Parlament und der Änderung des Aktiengesetzes von 2001 sieht die Struktur der Bilanzierungsstandards in Mauritius derzeit wie folgt aus:

bullet Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
bullet Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro) wenden die vollen IFRS an.
bullet Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben.
bullet Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden).
bullet Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
bullet Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben).
bullet Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen und börsennotierten Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifizieren und jede Gruppe von Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifiziert, dürfen den IFRS für KMU anwenden.

 

Aktualisierung Juli 2011

 

Anwendung des IFRS für KMU für weitere Unternehmen gestattet

 

Das Parlament von Mauritius hat mit dem Finanzgesetz 2009 kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt, den IFRS für KMU zu verwenden. Im Juli 2011 hat das Parlament mit Änderungen am Aktiengesetz (Companies Act) von 2001 die Erlaubnis der Anwendung des IFRS für KMU wie vom IASB herausgegeben auf folgende Unternehmen ausgeweitet:

 

bullet Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen und börsennotierten Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifizieren und
bullet jede Gruppe von Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifiziert.

 

Das Gesetz Nr. XVI von 2011, das die entsprechenden Änderungen beinhaltet, steht Ihnen als Word-Dokument auf der Internetseite des mauritianischen Parlaments zur Verfügung (in englischer Sprache, 295 KB).

 

Aktualisierung Februar 2010

 

IFRS für KMU für kleine Staatsunternehmen verabschiedet und Ausweitung seiner Nutzung in Mauritius vorgeschlagen

 

Das Parlament hat das Finanzgesetz 2009 in Kraft gesetzt, mit welchem die Bilanzierungsvorschriften in Mauritius dergestalt geändert werden, dass kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt wird, den IFRS für KMU zu verwenden. Damit ergibt sich die Struktur der Bilanzierungsstandards in Mauritius wie folgt:

 

bullet Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
bullet Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro) wenden die vollen IFRS an.
bullet Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben.
bullet Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden).
bullet Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
bullet Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben).

 

Darüber hinaus laufen derzeit Beratungen zu einem Vorschlag, das Wahlrecht zur Anwendung des IFRS für KMU auf alle Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen und einen Umsatz von mehr als 50, jedoch weniger als 200 Millionen Rupien haben, auszudehnen. Damit würde sich der Anwendungsbereich des IFRS für KMU auf die Mehrzahl der in Mauritius domizilierten Unternehmen erstrecken, die Abschlüsse aufstellen müssen.

 

Aktualisierung Dezember 2009

 

Das Finanzgesetz 2009, das im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, würde die Rechnungslegungsvorschriften in Mauritius dergestalt ändern, dass der IFRS für KMU wahlweise von kleinen Staatsunternehmen angewendet werden dürfte. Das Gesetz muss allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach der Verabschiedung wird der Rechnungslegungsrahmen in Mauritius wie folgt aussehen:

 

bullet Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
bullet Staatsunternehmen mit Erlösen über 50 Millionen Rupien (etwa USD 1,7 Mio.) wenden die vollen IFRS an.
bullet Einige Staatsunternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU.
bullet Die verbleibenden Staatsunternehmen mit Erlösen von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmenkonzept und den Standards, die nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet werden. Diese Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag wurde im September 2009 veröffentlicht).
bullet Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von über 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
bullet Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Erstellung von Abschlüssen ausgenommen, müssen aber eine Übersicht über Finanzinformationen vorlegen (eine kurz gefasste Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ohne Anhang).

 

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