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| Marokko |
Neue Nachrichten im Februar 2009
Neue Nachrichten im August 2006
Neue Nachrichten im Juli 2005
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Marokko (Aktualisierung Februar 2009) |
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Banken müssen IFRS anwenden
Die Zentralbank von Morokko (Bank Al Maghrib) schreibt allen Banken und vergleichbaren Finanzinstitutionen vor, dass sie für
Bilanzierungsperioden ab dem 1. Januar 2008 IFRS anwenden müssen.
Das marokkanische Börsengesetz verpflichtet alle Unternehmen, die an der Wertpapierböse von Casablanca notiert und keine Banken oder
vergleichbare Finanzinstitutionen sind, zwischen IFRS und marokkanischen allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien zu wählen.
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| Aktualisierung August 2006 |
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August 2006: Zentralbank arbeitet an einer IFRS-Verordnung für Finanzinstitutionen
Nach Abschluss der Beratungen mit der Bank- und Finanzbranche ist die Zentralbank von Marokko (Bank Al Maghrib) nunmehr dabei, eine
Verordnung auszuarbeiten, von der erwartet wird, dass marokkanische Banken und andere Finanzinstitutionen ihre Konzernabschlüsse 2008
unter Verwendung der International Financial Reporting Standards erstellen müssen.
Derzeit verpflichtet das marokkanische Börsengesetz alle Unternehmen, die an der Wertpapierbörse von Casablanca notiert und keine
Banken und Finanzinstitutionen sind, zwischen IFRS und marokkanischen allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien zu wählen.
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| Aktualisierung Juli 2005 |
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Juli 2005: Börsennotierte Unternehmen, die keine Finanzinstitutionen sind, dürfen die IFRS in Marokko verwenden
Nach einer Änderung des Börsengesetzes (Gesetz Nr. 52-01), das im Mai 2004 in Kraft trat, dürfen alle Unternehmen, die an der
Wertpapierbörse von Casablanca notiert und keine Banken und Finanzinstitutionen sind, für die Aufstellung ihres Abschlusses zwischen
IFRS und marokkanischen allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien wählen. Banken und andere Finanzinstitutionen müssen die marokkanischen
allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien verwenden.
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