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Anwendung der IFRS in Europa
seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine
IAS-Verordnung verabschiedet,
die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse
notiert sind, (einschließlich Banken und
Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005
ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen
Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht
konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu
fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige
börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung
der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten,
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Unternehmen, die an
außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit
ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten
Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der
Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder
der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind
– Island, Liechtenstein und Norwegen.
Malta ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle
maltekischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind,
seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat
die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005
und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle
EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine
tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die
Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang
und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung")
nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind" oder |
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie
sie in
der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote
auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben"
hinweisen, wenn dies der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen
Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet
eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der
Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
Malta fordert von allen Unternehmen – nicht nur von börsennotierten Unternehmen – die Anwendung der IFRS.
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Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien in Europa
Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur
Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von
Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien
veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der
EWR-Staaten aufgenommen wurden.
Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten
zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor
zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle
zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne
Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27
EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen
Antworten ist 1. Juli 2010.
Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
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Malta führt besonderen Standard für KMU ein
Malta hat sein Aktiengesetz geändert, um einen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (General Accounting
Principles for Smaller Entities, GAPSE) einzuführen. Dieser
besondere Standard kann von Unternehmen angewendet werden, die
verschiedene Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter,
Vermögenswerte in einem Gesamtwert von weniger als €17,5 Millionen,
Erlöse von weniger als €35 Millionen, sie werden nicht öffentlich
gehandelt und sind kein Finanzinstitut. Seit 1995 müssen alle
Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta unabhängig von
ihrer Größe ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS
erstellen (IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen für
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen). Im
Laufe der Jahre war man zu der Ansicht gekommen, dass diese
Forderung zunehmend belastend für lokale kleine Unternehmen sei.
Daraus entstand die Initiative des Wirtschaftsprüferinstituts von
Malta, den GAPSE zu entwickeln. Nach GAPSE ist eine
Anschaffungskostenoption für alle Vermögenswerte und Schulden
gegeben, unter bestimmten Umständen sind alternative
Bewertungsgrundlagen möglich. Im Vergleich zu den IFRS sind die
Angabevorschriften deutlich reduziert. Wir haben unsere
tabellarische Übersicht über die
Anwendung der IFRS weltweit entsprechend angepasst. |