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Malta

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: The Malta Institute of Accountants
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

 

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im März 2009

Neue Nachrichten im Januar 2009

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Malta

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Malta ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle maltekischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Malta fordert von allen Unternehmen – nicht nur von börsennotierten Unternehmen – die Anwendung der IFRS.

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung März 2009
Malta führt besonderen Standard für KMU ein

 

Malta hat sein Aktiengesetz geändert, um einen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (General Accounting Principles for Smaller Entities, GAPSE) einzuführen. Dieser besondere Standard kann von Unternehmen angewendet werden, die verschiedene Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter, Vermögenswerte in einem Gesamtwert von weniger als €17,5 Millionen, Erlöse von weniger als €35 Millionen, sie werden nicht öffentlich gehandelt und sind kein Finanzinstitut. Seit 1995 müssen alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta unabhängig von ihrer Größe ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS erstellen (IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen). Im Laufe der Jahre war man zu der Ansicht gekommen, dass diese Forderung zunehmend belastend für lokale kleine Unternehmen sei. Daraus entstand die Initiative des Wirtschaftsprüferinstituts von Malta, den GAPSE zu entwickeln. Nach GAPSE ist eine Anschaffungskostenoption für alle Vermögenswerte und Schulden gegeben, unter bestimmten Umständen sind alternative Bewertungsgrundlagen möglich. Im Vergleich zu den IFRS sind die Angabevorschriften deutlich reduziert. Wir haben unsere tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit entsprechend angepasst.
Aktualisierung Januar 2009
Malta wechselt auf IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen

 

Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung in Malta (als Mitglied der Europäischen Union), die am 16. Januar 2009 veröffentlicht wurde, hat die Rechnungslegungsvorschriften für gesetzliche Jahresabschlüsse (sowohl Einzel- als auch konsolidierte Abschlüsse) von allen maltekischen Unternehmen (sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen) auf IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen geändert. Vorher galten IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die Änderung trat für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Den entsprechenden Auszug aus dem maltekischen Amtsblatt finden Sie hier: Suppliment tal-Gazzetta tal-Gvern ta’ Malta Nru. 18,366, 16 ta’ Jannar, 2009 (in englischer Sprache, 139 KB).

 

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