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In Malawi müssen alle Unternehmen, die öffentlich
rechenschaftpflichtig sind, die vollen IFRS anwenden. Ein
Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn
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es ein börsennotiertes Unternehmen oder im Begriff ist, sich an der Wertpapierbörse von Malawi oder einer anderen anerkannten
Wertpapierbörse listen zu lassen. Die Börsennotierung kann entweder in Eigen- oder Fremdkapitaltitel des Unternehmens geschehen; |
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seine Satzung eine unbeschränkte Übertragung von Aktien zulässt oder es sich um ein öffentliches Unternehmen gemäß dem
malawischen Unternehmensgesetz von 1984 handelt; |
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es ihm qua Satzung gestattet ist, der Öffentlichkeit Aktien anzubieten; |
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es Anteile in einer Treuhandfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden hält, wie beispielsweise eine Bank, eine Versicherung,
ein Wertpapierhändler/-broker, ein Pensions- oder Wertpapierfonds; |
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es eine Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, das der öffentlichen Hand über die Regierung gehört, wie beispielsweise
eine Körperschaft (auch als 'Parastatals' bezeichnet)
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es ihm rechtlich vorgeschrieben ist, allgemeine Mehrzweckabschlüsse in irgendeinem öffentlichen Organ zu veröffentlichen; oder
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es ein wesentliches Tochterunternehmen eines Unternehmen ist, das öffentlich rechenschaftspflichtig ist. |
Malawi beabsichtigt, den IFRS für KMU für alle anderen Unternehmen vorzuschreiben.
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