Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

Malawi

 

Aufzählung Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Gesellschaft der Rechnungsleger von Malawi
Aufzählung Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
Aufzählung ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank
Rahmen der Finanzberichterstattung in Malawi (Stand August 2009)

In Malawi müssen alle Unternehmen, die öffentlich rechenschaftpflichtig sind, die vollen IFRS anwenden. Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn

Aufzählung es ein börsennotiertes Unternehmen oder im Begriff ist, sich an der Wertpapierbörse von Malawi oder einer anderen anerkannten Wertpapierbörse listen zu lassen. Die Börsennotierung kann entweder in Eigen- oder Fremdkapitaltitel des Unternehmens geschehen;
Aufzählung seine Satzung eine unbeschränkte Übertragung von Aktien zulässt oder es sich um ein öffentliches Unternehmen gemäß dem malawischen Unternehmensgesetz von 1984 handelt;
Aufzählung es ihm qua Satzung gestattet ist, der Öffentlichkeit Aktien anzubieten;
Aufzählung es Anteile in einer Treuhandfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden hält, wie beispielsweise eine Bank, eine Versicherung, ein Wertpapierhändler/-broker, ein Pensions- oder Wertpapierfonds;
Aufzählung es eine Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, das der öffentlichen Hand über die Regierung gehört, wie beispielsweise eine Körperschaft (auch als 'Parastatals' bezeichnet)
Aufzählung es ihm rechtlich vorgeschrieben ist, allgemeine Mehrzweckabschlüsse in irgendeinem öffentlichen Organ zu veröffentlichen; oder
Aufzählung es ein wesentliches Tochterunternehmen eines Unternehmen ist, das öffentlich rechenschaftspflichtig ist.

Malawi beabsichtigt, den IFRS für KMU für alle anderen Unternehmen vorzuschreiben.

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.