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Liechtenstein

 

Neue Nachrichten im Juli 2011

Neue Nachrichten im Mai 2011

Neue Nachrichten im April 2011

Neue Nachrichten im Juni 2009

Neue Nachrichten im April 2008

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Liechtenstein

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Daher müssen alle liechtensteinischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Juli 2011

 

Deutsche Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards

 

Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in Kooperation mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und der schweizerischen Treuhand-Kammer eine Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie des internationalen Standards zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) erarbeitet.

Diese Übersetzungen sind von der IFAC und der EU-Kommission genehmigt worden. Die IDW Textausgabe Englisch - Deutsch, die einen Zugang zur elektronischen Ausgabe einschließt, ist die einzige autorisierte deutsche Übersetzung der ISA und des ISQC. Die synoptische Gegenüberstellung der deutschen und englischen Texte wird ergänzt um eine Auflistung der im ISQC und in den ISA definierten Begriffe sowie um Anmerkungen der Übersetzer zum Verständnis für die Bedeutung bestimmter übersetzter Begriffe sowie eventuell abweichender Begrifflichkeiten in Österreich oder in der Schweiz.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IDW. Um seinen Mitgliedern dieses Werk gratis zugänglich zu machen, hat der Vorstand des IWP einen Sonderdruck anfertigen lassen, den die Mitglieder unentgeltlich vom IWP beziehen können. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IWP.

 

Mai 2011

 

Geschäftsbericht 2010 der FMA Liechtenstein

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) von Liechtenstein stellt auf ihrer Internetseite ihren Geschäftsbericht 2010 zur Verfügung. Außerdem kündigt sie eine Medienkonferenz am 8. Juni 2011 mit weiteren Informationen zur Entwicklung des Finanzplatzes und zu aktuellen Finanzplatz- und Aufsichtsthemen an. Weitere Informationen und den Geschäftsbericht finden Sie auf der Internetseite der FMA.

 

April 2011

 

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein neues Mitglied der IOSCO

 

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als ordentliches Mitglied aufgenommen. Die FMA hatte diese Aufnahme seit 2007 angestrebt (s. Jahresbericht 2007), weil sie davon ausgeht, dass sie die internationale Integration des Finanzplatzes stärkt und den Marktzutritt für liechtensteinische Finanzintermediäre zu ausländischen Märkten erleichtert. Auf europäischer Ebene strebt die FMA nun den Beobachterstatus bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority ESMA) an.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung auf der Internetseite der FMA (128 KB)
bullet Presseerklärung auf der Internetseite der IOSCO (in englischer Sprache, 128 KB)

 

Juni 2009

 

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2008 vor

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren Jahresbericht 2008 vorgelegt (1,32 MB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über internationale Außenbeziehungen berichtet. "Die Zusammenarbeit [...] war im ersten Halbjahr 2008 insbesondere geprägt von den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei liechtensteinischen Finanzintermediären. Im zweiten Halbjahr 2008 stand das Thema Finanzkrise im Vordergrund."

 

April 2008

 

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2007 vor

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren Jahresbericht 2007 vorgelegt (3.498 KB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über internationale Außenbeziehungen berichtet. „Aufgrund der Tatsache, dass Kunden liechtensteinischer Finanzintermediäre die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Finanzgeschäften stets steigern, ist es für den Finanzplatz Liechtenstein unerlässlich, Zugang zu den internationalen Finanzmärkten zu haben. Voraussetzung für den Zugang zu diesen internationalen Märkten ist namentlich eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung solcher Märkte bzw. Markthandlungen zuständigen Aufsichtsbehörden.“ Konkret werden die folgenden Aspekte internationaler Zusammenarbeit genannt:

 

bullet Globale Zusammenarbeit:
„IOSCO ist der internationale Dachverband der Wertpapier- und Börsenaufsichtsstellen. Die Zugehörigkeit zu dieser Organisation würde der FMA bzw. mittelbar dem Finanzplatz Liechtenstein diejenige Anerkennung verleihen, die für die weltweite Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, insbesondere den Handel mit Wertpapieren, notwendig ist. Um diese Anerkennung zu erlangen und damit die globale Tätigkeit hiesiger Finanzintermediäre weiterhin aufrechterhalten zu können, strebt die FMA den Beitritt zu IOSCO an.“
bullet Europäische Zusammenarbeit:
„Im Rahmen der EWR -Mitgliedschaft nahmen Vertreter der FMA im Jahr 2007 in folgenden
EU-Gremien Einsitz: Committee of European Banking Supervision (CEBS) inkl. Groupe de Contact; Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors (CEIOPS); European Banking Committee (EBC); European Insurance and Occupational Pensions Committee (EIOPC); European Securities Committee (ESC).“
bullet Regionale Zusammenarbeit:
„Im Jahr 2007 standen insbesondere die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit den deutschsprachigen Aufsichtsbehörden im Vordergrund. In diesem Zusammenhang war die FMA erstmals Gastgeberin für das jährlich stattfindende Treffen der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein (DACHL), wo sich deren Vertreter über aktuelle Aufsichtsthemen ausgetauscht haben.“

 

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