|

| Liechtenstein |
|

Neue Nachrichten im Juli 2011
Neue Nachrichten im Mai 2011
Neue Nachrichten im April 2011
Neue Nachrichten im Juni 2009
Neue Nachrichten im April 2008
|
| Rahmen der Finanzberichterstattung in Liechtenstein
|
|
Anwendung der IFRS in Europa
seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine
IAS-Verordnung verabschiedet,
die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse
notiert sind, (einschließlich Banken und
Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005
ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen
Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
 |
IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
 |
IFRS im nicht
konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu
fordern oder zuzulassen, |
 |
Unternehmen, deren einzige
börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung
der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten,
und |
 |
Unternehmen, die an
außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit
ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten
Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der
Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder
der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind
– Island, Liechtenstein und Norwegen.
Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Daher müssen
alle liechtensteinischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse
notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im
Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten
Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten
Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des
Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht.
Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die
Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang
und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung")
nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
 |
"in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind" oder |
 |
"in Übereinstimmung mit IFRS, wie
sie in
der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote
auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben"
hinweisen, wenn dies der Fall ist.
|
| Juli 2011 |
|
Deutsche Übersetzung der internationalen Prüfungsstandards
Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in Kooperation mit dem Institut
Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und der
schweizerischen Treuhand-Kammer eine Übersetzung der internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie des
internationalen Standards zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) erarbeitet.
Diese Übersetzungen sind von der IFAC und der EU-Kommission genehmigt worden. Die IDW Textausgabe Englisch - Deutsch,
die einen Zugang zur elektronischen Ausgabe einschließt,
ist die einzige autorisierte deutsche Übersetzung der ISA und des ISQC.
Die synoptische Gegenüberstellung der deutschen und englischen Texte wird ergänzt um eine Auflistung der im ISQC und in den ISA definierten Begriffe sowie um Anmerkungen der Übersetzer zum Verständnis für die Bedeutung bestimmter übersetzter Begriffe sowie eventuell abweichender Begrifflichkeiten in Österreich oder in der Schweiz.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung
finden Sie auf der
Internetseite des IDW. Um seinen Mitgliedern dieses Werk gratis zugänglich zu machen, hat der Vorstand des IWP einen Sonderdruck anfertigen lassen, den die Mitglieder unentgeltlich vom IWP beziehen können.
Weiter Informationen dazu finden Sie auf der
Internetseite des IWP.
|
| Mai 2011 |
|
Geschäftsbericht 2010 der FMA Liechtenstein
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) von Liechtenstein stellt auf ihrer
Internetseite ihren Geschäftsbericht 2010 zur Verfügung. Außerdem
kündigt sie eine Medienkonferenz am 8. Juni 2011 mit weiteren
Informationen zur Entwicklung des Finanzplatzes und zu aktuellen
Finanzplatz- und Aufsichtsthemen an. Weitere Informationen und den
Geschäftsbericht finden Sie auf der
Internetseite der FMA.
|
| April 2011 |
|
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein neues Mitglied der IOSCO
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als ordentliches Mitglied aufgenommen.
Die FMA hatte diese Aufnahme seit 2007 angestrebt (s.
Jahresbericht 2007), weil sie davon
ausgeht, dass sie die internationale Integration des Finanzplatzes
stärkt und den Marktzutritt für liechtensteinische
Finanzintermediäre zu ausländischen Märkten erleichtert.
Auf europäischer Ebene strebt die FMA nun den Beobachterstatus
bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities
and Markets Authority ESMA) an.
Weiterführende Informationen:
|
| Juni 2009 |
|
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2008 vor
Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren
Jahresbericht 2008
vorgelegt (1,32 MB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch
über internationale Außenbeziehungen berichtet. "Die Zusammenarbeit
[...] war im ersten Halbjahr
2008 insbesondere geprägt von den Ereignissen
im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei
liechtensteinischen Finanzintermediären. Im zweiten
Halbjahr 2008 stand das Thema Finanzkrise
im Vordergrund."
|
| April 2008 |
|
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2007 vor
Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren
Jahresbericht 2007
vorgelegt (3.498 KB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über
internationale Außenbeziehungen berichtet.
„Aufgrund der Tatsache, dass
Kunden liechtensteinischer Finanzintermediäre die Nachfrage nach
grenzüberschreitenden Finanzgeschäften stets steigern, ist es für
den Finanzplatz Liechtenstein unerlässlich, Zugang zu den
internationalen Finanzmärkten zu haben. Voraussetzung für den Zugang
zu diesen internationalen Märkten ist namentlich eine enge
Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung solcher Märkte bzw.
Markthandlungen zuständigen Aufsichtsbehörden.“ Konkret werden die
folgenden Aspekte internationaler Zusammenarbeit genannt:
 |
Globale Zusammenarbeit:
„IOSCO ist der internationale Dachverband der Wertpapier-
und Börsenaufsichtsstellen. Die Zugehörigkeit zu dieser
Organisation würde der FMA bzw. mittelbar dem
Finanzplatz Liechtenstein diejenige Anerkennung
verleihen, die für die weltweite Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen, insbesondere den Handel mit
Wertpapieren, notwendig ist. Um diese Anerkennung zu
erlangen und damit die globale Tätigkeit hiesiger
Finanzintermediäre weiterhin aufrechterhalten zu können,
strebt die FMA den Beitritt zu IOSCO an.“ |
 |
Europäische Zusammenarbeit:
„Im Rahmen der EWR -Mitgliedschaft nahmen Vertreter der
FMA im Jahr 2007 in folgenden
EU-Gremien Einsitz: Committee of European Banking
Supervision (CEBS) inkl. Groupe de Contact; Committee of
European Insurance and Occupational Pension Supervisors
(CEIOPS); European Banking Committee (EBC); European
Insurance and Occupational Pensions Committee (EIOPC);
European Securities Committee (ESC).“ |
 |
Regionale Zusammenarbeit:
„Im Jahr 2007 standen insbesondere die Zusammenarbeit und
der Erfahrungsaustausch mit den deutschsprachigen
Aufsichtsbehörden im Vordergrund. In diesem Zusammenhang
war die FMA erstmals Gastgeberin für das jährlich
stattfindende Treffen der integrierten
Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Deutschland,
Österreich, der Schweiz und Liechtenstein (DACHL), wo
sich deren Vertreter über aktuelle Aufsichtsthemen
ausgetauscht haben.“ |
|
|
|
|
|