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Germäß dem Nationalen
Bilanzierungsgesetz von Kroatien (i.d.F. vom 24. Oktober 2007) müssen die folgenden Arten von Unternehmen
die IFRS anwenden*:
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Alle börsennotierten Unternehmen und diejenigen, die sich auf ein Börsenlisting vorbereiten. |
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Alle Finanzinstitutionen |
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Alle großen Unternehmen. Große Unternehmen sind jene, die zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:
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Umsatz größer als HRK 260 Millionen |
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Bilanzsumme größer als HRK 130 Millionen |
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Mitarbeiterzahl größer als 250 |
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Jedwedes andere Unternehmen, das von den Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor dazu verpflichtet wird. |
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All jene, die Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. |
Alle anderen Unternehmen können die IFRS freiwillig anwenden oder die Standards anwenden, die vom Financial
Reporting Standards Board übernommen wurden (derzeit bedeutet dies die IAS, die im Jahr 2000 bestanden).
*Es ist wichtig festzuhalten, dass das Nationale Bilanzierungsgesetz von Unternehmen, die die IFRS
anwenden, verlangt, die IFRS zu verwenden, die im Nationalanzeiger durch den kroatischen Financial Reporting Standards
Board übersetzt und veröffentlicht wurden. Die jüngsten Übernahmen an IFRS durch den Board beinhalten folgende:
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IFRS 6 und 7 wurden übersetzt und in Ausgabe 30 des Nationalanzeigers vom 12. März 2008 veröffentlicht (Datum
des Inkrafttretens für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 begannen),
Link auf die Publikation
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IFRS 8 wurde übersetzt und in Ausgabe 29 des Nationalanzeigers vom 6. März 2008 veröffentlicht (Datum
des Inkrafttretens für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 begannen),
Link auf die Publikation
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Die Änderungen an IAS 39 wurden in Ausgabe 137 des Nationalanzeigers vom 26. November 2008 veröffentlicht,
Link auf die Publikation
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Die Änderungen an IFRS 6 wurden in Ausgabe 137 des Nationalanzeigers vom 26. November 2008 veröffentlicht,
Link auf die Publikation
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In ihrem Prüfungsbericht der Abschlüsse, die mit diesen Standards übereinstimmen, beziehen sich die
Prüfer auf verschiedenste Weise auf den Rechnungslegungsrahmen:
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in Übereinstimmung mit den IFRS |
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in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Bilanzierung und den IFRS |
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in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Bilanzierung
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in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie im Nationalanzeiger veröffentlicht sind |
Der Rahmen wird in ähnlicher Weise in der Angabe zur Grundlage der Rechnungslegung bezeichnet.
Weitere Informationen:
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