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Mit der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines
Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung (Kosovo Board on Standards for Financial Reporting, KBSFR)
und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen (“Gesetz
über die Finanzberichterstattung ”) ist eine regulatorische
Rechnungslegungs- und Prüfungsstruktur in Kosovo eingerichtet worden.
Nach dem Gesetz ist der KBSFR verpflichtet, sogenannte Kosovo Accounting Standards (KAS)
herauszugeben, die im Einklang mit den IFRS stehen aber das
wirtschaftliche Umfeld in Kosovo berücksichtigen.
Nach dem Gesetz müssen alle Unternehmen mit Ausnahme von "kleinen
Unternehmen" entweder KAS oder IFRS anwenden. Kleine und Kleinstunternehmen wenden nur die steuerrechtlich relevanten Rechnungslegungsvorschriften an.
Banken und Versicherungen müssen IFRS anwenden sowie zusätzlich nationale
Standards der kosovarischen Bankenaufsicht.
Im Oktober 2001 veröffentlichte der KBSFR 19 KAS, die
vereinfachte Versionen ihrer IFRS-Äquivalente darstellten. Da jedoch
weitere finanzielle Unterstützung fehlte und kein angemessener
Standardsetzungsprozess eingerichtet worden war, war der KBSFR nicht
in der Lage, die KAS an Änderungen in den Verlautbarungen des IASB
oder an Änderungen im kosovarischen Wirtschaftsumfeld anzupassen.
Da es in Kosovo keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für
Rechnungslegungsstandards gibt, ist darüber hinaus nicht
sichergestellt, ob die erstellten Abschlüsse überhaupt eine
sachgerechte Umsetzung der angewendeten Rechnungslegungsstandards
(KAS oder IFRS) darstellen.
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