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| Korea |

Aktuelle Nachrichten des Monats
Aktuelle IFRS in Focus-Newsletter in koreanischer Übersetzung:
Hier
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Korea
(aktualisiert Januar 2011) |
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Koreanische IFRS-Äquivalente
Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat
die IFRS als koreanische IFRS (K-IFRS) übernommen. K-IFRS sind mit den
IFRS wie vom IASB herausgegeben vollständig identisch, es gibt nur
einige zeitliche Verschiebungen bei der Veröffentlichung neuer IFRS. Die
K-IFRS werden automatisch analog zu den IFRS aktualisiert.
Die Anwendung der K-IFRS ist für alle börsennotierten Unternehmen in
Korea seit 2011 vorgeschrieben. Nicht börsennotierte Finanzinstitute und
Staatsunternehmen müssen die K-IFRS ebenfalls anwenden; anderen nicht
börsennotierten Unternehmen ist die Anwendung gestattet.
Koreanische Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen
Der KASB hat eigene Rechnungslegungsstandards für
nicht börsennotierte Unternehmen auf Grundlage von modifizierten
nationalen koreanischen Rechnungslegungsstandards entwickelt. Nach der Veröffentlichung eines Entwurfs in
sieben Teilentwürfen im Jahr 2009 ist der endgültige Standard Ende 2009
veröffentlicht worden. Die Rechnungslegungsstandards für nicht
börsennotierte Unternehmen "auf lange Sicht" mit dem IFRS für KMU
verschmolzen werden.
Nicht börsennotierte Unternehmen in Korea mit Ausnahme von Banken und
Staatsunternehmen haben somit die Wahl zwischen den koreanischen
Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen und den
vollen IFRS.
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| IFRS in Focus in koreanischer Übersetzung |
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Unsere koreanischen Kollegen veröffentlichen koreanische Übersetzungen der IFRS in Focus-Newsletter.
Die englischen Newsletter finden Sie
hier,
deutsche
Übersetzungen von ausgewählten Newslettern stehen Ihnen ebenfalls
zur Verfügung.
Frühere koreanische Übersetzungen der IFRS in Focus-Newsletter
können Sie direkt von der entsprechenden
Internetseite unserer koreanischen Kollegen herunterladen.
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| Aktuelle Nachrichten |
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Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite
verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen
Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass
ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
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| März 2011 |
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China, Japan und Korea unterzeichnen Arbeitsabkommen
Am 25. Februar 2011 sind die Standardsetzer von China, Japan und
Korea zusammengekommen und haben eine Arbeitsabkommen (Memorandum of
Understanding, MoU) unterzeichnet, mit dem die Kommunikation und
Kooperation zwischen den Standardsetzern in den nächsten Jahren
gestärkt werden soll.Im Rahmen des Arbeitsabkommens
wurde Folgendes vereinbart:
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Man wird sich weiterhin über Entwicklungen bei den
Rechnungslegungsstandards informieren. |
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Man wird Meinungen und Erfahrungen in Bezug auf die
Harmonisierung mit den IFRS und die entsprechende Einführung
austauschen und anderen Rechtskreise die Erfahrungen zugänglich
machen. |
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Man wird weiterhin eng miteinander
zusammenarbeiten, um eine wichtige
Rolle bei der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group,
AOSSG) zu spielen. |
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Man wird bei der Reaktion auf die
Überprüfung der Führung
und der Strategie durch die IFRS-Stiftung zusammenarbeiten
und sich für hochwertige Rechnungslegung im
asiatisch-pazifischen Raum und hochwertige Entwicklung der IFRS
allgemein einsetzen. |
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Man wird die Kommunikation in Bezug auf IFRS-Fachfragen
stärken und sich bemühen, Einigkeit in den Stellungnahmen zu den
großen Projekten des IASB zu erzielen. |
Sie können sich das Arbeitsabkommen von der
Internetseite des japanischen Standardsetzers ASBJ herunterladen
(in englischer Sprache, 370 KB).
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| Oktober 2008 |
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IFRS-Checklisten zur Befolgung und zu Angaben in koreanischer Sprache
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Unsere koreanischen Kollegen haben
die Deloitte-Publikationen IFRS-Fragebogen zur Befolgung 2007 und IFRS-Checkliste zu Darstellung und
Angaben 2007 übersetzt. Nachfolgend die Links auf die Dokumente, jeweils in koreanischer Sprache:
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| Juli 2008 |
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Neuer Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache
Unsere koreanischen Kollegen haben einen 74-seitigen Leitfaden in
koreanischer Sprache zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene
langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
veröffentlicht. Es handelt sich um eine Übersetzung des
englischsprachigen Leitfadens, den Sie
hier
finden. Laden Sie sich den
Leitfaden
zu IFRS 5 in koreanischer Sprache herunter (706 KB).
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| Februar 2008 |
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Koreanische Übersetzung der IFRS
abgeschlossen
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Das
koreanische Institut für Rechnungslegung (한국회계기준원,
Korean Accounting Institute, KAI), das für die Verabschiedung von
Rechnungslegungsstandards in Korea verantwortlich ist, hat eine
koreanische Übersetzung der International Financial Reporting
Standards (IFRS) veröffentlicht. Diese Übersetzung ist Bestandteil
eines im März 2007 durch das KAI und die koreanische
Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Plans, koreanische Äquivalente
der IFRS (sogenannte K-IFRS) einzuführen. Alle börsennotierten
Unternehmen werden ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen
müssen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von
Finanzinstitutionen ist eine vorzeitige Anwendung ab 2009 gestattet.
Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die K-IFRS ebenfalls
anwenden. Die Übersetzung der IFRS ins Koreanische ist eine
wortwörtliche Übersetzung der Standards des IASB einschließlich
aller verpflichtenden Leitlinien und Interpretationen. Derzeit
erfolgt die Übersetzung der nicht verpflichtenden Leitlinien, die
manchen IFRS beigegeben sind; sie wird Ende 2008 abgeschlossen sein.
Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter: |
Die Übersetzung kann von der
Internetseite des KAI kostenfrei für eine Verwendung in der
Republik Korea oder durch eine ausländische Tochtergesellschaft, ein
Joint Venture, ein assoziiertes Unternehmen oder eine
Zweigniederlassung eines koreanischen Unternehmens heruntergeladen
werden. Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter:
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| November 2007 |
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Neue IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte
Korea
Im
März 2007 hatten die koreanische Finanzaufsichtskommission und das
koreanische Rechnungslegungsinstitut die Absicht angekündigt,
koreanische Äquivalente zu den International Financial Reporting
Standards („K-IFRS") übernehmen zu wollen (s. unsere
Nachricht vom 16. März 2007).
Börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten)
müssen ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen. Eine
vorzeitige Anwendung ab 2009 ist gestattet. Nicht börsennotierten
Unternehmen wird die Anwendung der K-IFRS gestattet sein. Um den Mandanten
und Mitarbeitern den Übergang zu K-IFRS zu erleichtern, haben unsere
koreanischen Kollegen gerade vier Veröffentlichungen zu IFRS in
koreanischer Sprache herausgegeben:
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| September 2007 |
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IFRS-Website von Deloitte Korea
Die IFRS Services Group von Deloitte Anjin LLC, der koreanischen
Mitgliedsfirma von Deloitte, hat eine IAS Plus-Website in
koreanischer Sprache entwickelt:
www.iasplus.co.kr. Die
Website beinhaltet ausgewählte Nachrichten und anderweitige
Informationen von
www.iasplus.com sowie lokale Nachrichten in koreanischer
Sprache.
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| Juni 2007 |
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Symposium zur Konvergenz in
Südkorea
Der koreanische Standardsetzer (Korean Accounting Standards
Board, KASB) richtete am Donnerstag, den 7. Juni 2007, in
Seoul ein Symposium zum Thema Gegenwart und Zukunft der
Konvergenz von US GAAP und IFRS aus. Der Vorsitzende des
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
Robert H. Herz war der Hauptredner. Er präsentierte
Hintergrundinformationen zum US-amerikanischen
Finanzberichtssystems, stellte die amerikanische Sichtsweise
zur internationalen Konvergenz des FASB dar und äußerte
seine Meinung zur Diskussion um "Prinzipien vs. Regeln".
Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:
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| März 2007 |
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Korea wird sich in Richtung IFRS bewegen
Die
Finanzaufsichtskommission und das koreanische
Rechnungslegungsinstitut haben einen Fahrplan für die Übernahme der
koreanischen Äquivalente der International Financial Reporting
Standards (IFRS) vorgelegt. Die Veranstaltung zur Bekanntgabe fand
in Seoul am 15. März statt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie
begrüßte dies.
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Der
koreanische Fahrplan hin zu den IFRS
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Börsennotierte
Unternehmen. Alle börsennotierten Unternehmen
werden dazu verpflichtet werden, ihre
Jahresabschlüsse gemäß den K-IFRS von 2011 an zu
erstellen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von
Finanzinstituten dürfen dies bereits von 2009 an tun. Bis zur Anwendung der K-IFRS werden börsennotierte Unternehmen weiter die
koreanischen Rechnungslegungsstandards anwenden. |
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Nicht börsennotierte Unternehmen.
Nicht börsennotierten
Unternehmen wird gestattet werden, „vereinfachte
Rechnungslegungsvorgehensweisen“ zu verwenden, die
der koreanische Accounting Standards Board (KASB)
bis 2011 übernommen haben wird. Diese Unternehmen
können sich jedoch dazu entscheiden, K-IFRS
Abschlüsse herauszugeben. Solange bis die
vereinfachten Standards vorhanden sind, werden nicht
börsennotierte Unternehmen weiterhin ihre
gegenwärtigen koreanischen Rechnungslegungsstandards
verwenden. |
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Konsolidierung. Derzeit müssen sowohl
börsennotierte als auch nicht börsennotierte
Unternehmen als Hauptabschluss separate Abschlüsse
veröffentlichen. Darüber hinaus reichen sie
konsolidierte Abschlüsse bei der Regierung ein, und
Konsolidierung basiert auf dem Besitz von mehr als
30% der Anteile. Nach IFRS, in denen die
Mutter-Tochter-Beziehung bestimmend ist, müssen als
Hauptabschlüsse Konzernabschlüsse veröffentlicht
werden, wobei Konsolidierung aufgrund von
Beherrschung erfolgt (normalerweise mehr als 50%
Anteilsbesitz). |
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Zwischenberichte.
Obwohl alle
börsennotierten Unternehmen quartalsweise und
halbjährlich Abschlüsse erstellen müssen, werden
jene mit einem Vermögen von unter 2 Billionen
koreanischen Won (ca. 2,2 Mrd. US-Dollar) nicht
dazu verpflichtet werden, Zwischenabschlüsse auf
konsolidierter Basis bis 2013 zu erstellen. Alle
müssen nicht-finanzielle Posten quartalsweise und
halbjährlich auf konsolidierter Basis offenlegen. |
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Folgende englischsprachige Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:
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| Januar 2006 |
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IFRS-Anwendung für ausländische börsennotierte
Unternehmen in Korea möglich
Die
südkoreanische Börsenaufsichtskommission hat von der koreanischen Börse
vorgeschlagene Vorschriftsänderungen gebilligt, nach denen in Korea
börsennotierte, ausländische Unternehmen die Anwendung von IFRS und
US-GAAP anstelle der koreanischen Rechnungslegungsstandards gestattet ist.
Die World Federation of Exchanges berichtet, dass zum 31. Dezember 2005
1.619 koreanische und 0 ausländische Unternehmen an der koreanischen Börse
gelistet waren. Zum Herunterladen der Presseerklärung klicken Sie bitte hier
(in englischer Sprache, 145 KB). |
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