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| Kolumbien |
Neue Nachrichten im Januar 2012
Neue Nachrichten im Oktober 2011
Neue Nachrichten im Juni 2011
Neue Nachrichten im Juli 2009
Neue Nachrichten im Januar 2008
Neue Nachrichten im Februar 2004
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Kolumbien (September 2007)
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In unserer Aktualisierung vom Februar 2004 hatten wir berichtet, dass die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme
bezüglich eines Gesetzentwurfs aufgerufen hat, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten. Dieses
Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten.
Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs des Berichts über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on
Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien vom 25. Juli
2003. Den vollständigen Bericht können Sie von der Internetseite der Weltbank
herunterladen (in englischer Sprache, 277 KB).
D. Standardsetzung auf dem Gebiet von Rechnungslegung- und Prüfung
24. Nach der kolumbianischen Verfassung hat nur der Kongress das Recht, allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze zu erlassen.
Der Kongress kann dieses Recht auf einen Exekutivausschuss oder andere Institutionen per Gesetz übertragen. Gesetz 43 aus dem Jahr 1990
rief den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung, der unter dem zentralen Rechnungslegungsrat agiert, ins Leben, um fachliche
Leitlinien zu Rechnungslegungsstandards herauszugeben. Der Rat entwickelte einen Satz von Rechnungslegungsstandards, den er kolumbianische
GAAP nannte. Mit Erlass 2649 des Jahres 1993 verfügte der Präsident von Kolumbien, dass alle Unternehmen in Kolumbien
kolumbianische GAAP als Rechnungslegungsstandards anzuwenden hätten. Mit dem Gesetz 222 des Jahres 1995 gestattete der Kongress
Regierungs- und Aufsichtsbehörden, die Rechnungslegungsstandards zu verabschieden, die für die Ausübung ihrer aufsichtsrechtlichen
Verantwortung notwendig seien. Derzeit existieren etwa 43 unterschiedliche Sätze von Rechnungslegungsstandards in Kolumbien einschließlich
derjenigen, die von den obersten Aufsichtsbeamten für das Bankwesen und für den Wertpapierhandel erlassen werden.
25. Kolumbianische GAAP wurden in den frühen 1990er Jahren vom fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung auf der Grundlage der
US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) und der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) entwickelt.
Kolumbianische GAAP sind nicht mit den US-GAAP oder anderen internationalen Standards konsistent. So sind beispielsweise
bestimmte Bereiche der Rechnungslegung, die in den US-GAAP und den IAS über mehrere Seiten ausführlich dargestellt werden, unter
kolumbianischen GAAP auf grundsätzliche Bemerkungen ohne detaillierte Anweisungen in kurzen Absätzen reduziert.
Angabeanforderungen existieren in den kolumbianischen GAAP überhaupt nicht. Der fachliche Rat hat die kolumbianischen GAAP niemals
aktualisiert, um Änderungen in den US-GAAP und den IAS, die seit 1993 aufgetreten sind, widerzuspiegeln.
26. Es gibt keine gesetzlich bindenden Standards für die Prüfung von Abschlüssen in Kolumbien. Gesetz 43 aus dem Jahr 1990
schreibt vor, dass der Finanzrevisor seine Arbeit in Übereinstimmung mit den kolumbianischen GAAP durchführt. Weitere Prüfungsstandards
oder -prozeduren werden nicht benannt. Es gibt nur eine Seite allgemeiner Hinweise zu Prüfungsanforderungen. Der Mangel an Prüfungsstandards
für die Abschlussprüfung zeigt, dass kolumbianisches Recht nur die Prüfungsleistung des Finanzrevisors anerkennt. Das Konzept einer
unabhängigen Prüfung von Abschlüssen existiert nicht. Es gibt bis jetzt kein Gesetz, um den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und
Verabschiedung von Prüfungsstandards zu vereinheitlichen.
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| IFRS-Publikationen von Deloitte in spanischer Sprache |
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Wir bieten Ihnen auf unserer Mutterseite IAS Plus.com eine Sammlung von
Publikationen in spanischer Sprache:
Nuestros Recursos en Español.
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| Aktualisierung Januar 2012 |
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Am 30. Dezember 2011 hat der Präsident der Republik Kolumbien ein Dekret erlassen, wonach große und mittelgroße Unternehmen freiwillig die
IFRS anwenden können. Die Auswirkungen dieses Wechsels auf die IFRS werden von verschiedenen Behörden für Zwecke der Beurteilung untersucht, ob
die IFRS für lokal tätige Unternehmen in Kolumbien wirksam und sachgerecht sind und um die zu treffenden regulatorischen Maßnahmen zu bestimmen,
so dass die festgelegten Verpflichtungen bei Abschluss der Übung vernünftig sind und im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität des Landes
stehen. Unternehmen, die sich für ein freiwilliges Ausprobieren der IFRS entscheiden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen; dazu zählt die
vollständige Einführung der IFRS. Das Regierungsdekret in spanischer Sprache können Sie
hier herunterladen
(Verknüpfung auf die Internetseite des kolumbianischen Präsidialamtes).
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| Aktualisierung Oktober 2011 |
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Im Oktober 2011 hat der kolumbianische Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht
(Consejo Técnico de la Contaduría Pública,
CTCP) einen Vorschlag mit dem Titel "Propuesta de normas de contabilidad e información financiera para la convergencia hacia Estándares
Internacionales" [Vorgeschlagene Standards für Rechnungslegung und
Finanzberichterstattung für die Harmonisierung mit internationalen
Standards] herausgegeben. Dieser Vorschlag ist ein weiterer Schritt hin
zur Konvergenz der kolumbianischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS.
Der Vorschlag gilt der freiwilligen Anwendung durch zwei Gruppen: Gruppe
1 (volle IFRS) und Gruppe 2 (IFRS für KMU).
Der Vorschlag baut auf der 2010 veröffentlichten
strategischen Ausrichtung auf. Die wesentlichen Aspekte des Vorschlags
sind:
- Freiwillige vorzeitige Anwendung der vollen IFRS (Gruppe 1)
oder des IFRS für KMU (Gruppe 2)
- Konvergenzplan:
- 31. Dezember 2011: Die Standards werden auf der
Internetseite in spanischer Sprache zwecks öffentlicher
Konsultation zur Verfügung gestellt (auf Grundlage der
offiziellen spanischen Übersetzungen mit Stand 1. Januar 2010)
- 31. März 2011: Veröffentlichung der endgültigen
Standards (IFRS) durch die kolumbianischen
Aufsichtsbehörden
- 31. Dezember 2012: Datums des Übergangs in
Übereinstimmung mit IFRS 1
- 31. Dezember 2013: Erstellung von
Abschlüssen — letztmalig nach kolumbianischen Standards und pro forma
nach IFRS (ohne Vergleichszahlen)
- 31. Dezember 2014: Erstellung der ersten IFRS-Abschlüsse —
mit Vergleichszahlen und geprüft
- Es werden vier Fragen in Bezug auf den Vorschlag gestellt:
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Die Standards und Interpretationen in diesem Dokument wurden vom IASB für
die allgemeine Anwendung entwickelt. Sind Sie dessen ungeachtet der Meinung,
dass einer oder mehrere dieser Standards und Interpretationen Vorschriften
enthalten, die bei einer Anwendung in Kolumbien wirkungslos oder nicht
sachgerecht wären? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, benennen Sie bitte
die Umstände oder Aspekte, die diese Verlautbarungen unpassend für
kolumbianische Unternehmen machen. |
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Der CPTC wird den Aufsichtsbehörden vorschlagen, Prinzipien,
Standards, Interpretationen und Leitlinien zur Bilanzierung und
Finanzberichterstattung herauszugeben. Halten Sie es für
notwendig, Interpretationen und/oder zusätzliche Leitlinien zu
den Verlautbarungen des IASB herauszugeben, um die Anwendung
eines IFRS oder IAS zu verdeutlichen? Bitte benennen Sie die
Standards oder besonderen Sachverhalte, bei denen es Bedarf für
zusätzliche Umsetzungsleitlinien oder Interpretationen gibt. |
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Bedarf es weiterer Ausnahmen zusätzlich zu den in den IFRS
bereits eingerichteten für die erstmalige Anwendung der
internationalen Rechnungslegungsstandards durch kolumbianische
Unternehmen? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, geben Sie
bitte die erforderlichen zusätzlichen Ausnahmen an und erklären
Sie, warum diese Ausnahme notwendig ist. |
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Sind Sie der Meinung, dass irgendeiner/irgendeine der hier genannten
Standards und Interpretationen gegen kolumbianisches Recht verstößt? Wenn Sie
diese Frage mit ja beantworten, benennen Sie bitte die Aspekte
oder Sachverhalte, die Ihrer Meinung nach dem geltenden Recht
zuwiderlaufen und fügen Sie einen solide begründeten
Alternativvorschlag mit entsprechendem fachlichen Hintergrund
bei. |
Stellungnahmen sind bis zum 31. März 2012 einzureichen.
Sie können sich den Vorschlag "Propuesta de normas de contabilidad e información financiera para la convergencia hacia Estándares Internacionales"
hier
herunterladen (in spanischer Sprache, 1.405 KB).
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| Aktualisierung Juni 2011 |
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Der kolumbianische Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht
(Consejo Técnico de la Contaduría Pública) hat
bei den kolumbianischen Finanz- und Wirtschaftsministern einen
offiziellen Vorschlag im Hinblick der strategischen Ausrichtung für
die Übernahme internationaler Rechnungslegungs- und
Prüfungsstandards in Kolumbien eingereicht.
Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das
Gesetz
Nr. 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und prüfungsnaher
Beratung in Kraft gesetzt, das sogenannte "Konvergenzgesetz". Darin wird die
Absicht kundgetan, kolumbianische Standards mit internationalen Standards zu
konvergieren. Dies soll ab dem Jahr 2014 geschehen.
Der offizielle Vorschlag, den der
Fachrat bei den Ministern, die den nationalen
Standardsetzer von Kolumbien darstellen, sieht vor, dass die
Standards des IASB für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung
und die Standards des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC)
für Prüfungsbelange als kolumbianische Norm übernommen werden.
Obwohl es sich bei dem Vorschlag des Fachrats nur um
ein Papier zur strategischen Ausrichtung handelt, stellt er einen
wichtigen Schritt für die Übernahme internationaler Standards in
Kolumbien in absehbarer Zeit dar. Sie können den vollständigen Text
des Vorschlags in spanischer Sprache
hier einsehen (404 KB).
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| Aktualisierung Juli 2009 |
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Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das Gesetz Nr. 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und
prüfungsnaher Beratung in Kraft gesetzt. Das Gesetz können Sie
hier herunterladen (in spanischer Sprache, 481 KB).
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| Aktualisierung Januar 2008 Guía Rápida NIIF 2007 (Kolumbien) |
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben Guía Rápida NIIF 2007
(104 Seiten, 4.834 KB) herausgegeben – „una traducción al españolpara Latinoamérica de la versión original en inglés de IFRSs in
your pocket 2007" (eine spanischsprachige Übersetzung der ursprünglichen englischsprachigen Version von IFRSs in your Pocket 2007
für Lateinamerika). Die Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken Wild (Deloitte Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur
des IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung der IFRS
weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze
Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere Informationen. |
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| Aktualisierung Februar 2004 |
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Kolumbien erwägt Übernahme der IFRS
Die Regierung in Kolumbien hat zu Stellungnahmen zu einem Gesetzentwurf aufgerufen, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze
in Kolumbien werden sollen. Derzeit werden die kolumbianischen Rechnungslegungsstandards von der Regierung erlassen und weichen deutlich von
den IFRS ab. Der Gesetzentwurf ist ein gemeinsames Projekt verschiedener Regierungsministerien und -abteilungen einschließlich der zuständigen
Stellen für Finanzen, öffentliche Kredite, Industrie und Handel, Rechnungslegung, Bankwesen, Unternehmen, Wertpapiermärkte, Planung, Steuern
und Zoll also aller Schlüsselorganisationen, die einer solch grundlegenden Änderung der kolumbianischen Rechnungslegungspraxis zustimmen
müssten.
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