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Unternehmen, die keine Banken sind
Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle Aktiengesellschaften nach IFRS
bilanzieren. Das beinhaltet alle börsennotierten sowie einige weitere
Unternehmen.
Seit dem 1. Januar 2006 müssen andere Unternehmen von bedeutendem
öffentlichen Interesse (einschließlich Unternehmen aus
Rohstoffindustrien und Unternehmen im Staatsbesitz) die IFRS anwenden.
Alle Banken
Einige Banken und Finanzinstitutionen Kasachstans mussten bereits
2003 mit der Umsetzung der IFRS beginnen. Darüber hinaus mussten
kasachische Banken, die sich entschieden haben, an dem
Einlagensicherungsfonds des Landes teilzunehmen, Abschlüsse nach IFRS
und kasachischen Finanzberichtsstandards erstellen. Seit 2004 müssen
alle Banken an dem Einlagensicherungsprogramm teilnehmen. Entsprechend
haben alle kasachischen Banken mit den Vorbereitungen für die Erstellung
von IFRS-Abschlüssen im Jahr 2004 begonnen.
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Kasachstan erwägt die Einführung des IFRS für KMU
Kasachstan wird eventuell den IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) übernehmen. Die Weltbank und
die IFRS-Stiftung wurden eingeladen, einen Workshop in Astana
abzuhalten, bei dem die wesentlichen Merkmale des Standards
vorgestellt werden sollten. Etwa 50 Teilnehmer aus dem Büro des
Premierministers, dem Finanzministerium, des staatlichen
Immobilienausschusses, des Finanzkontrollausschusses, der
Steuerbehörden, der Rechnungslegungsorganisationen und der
Universitäten nahmen an dem Workshop teil. Die Regierung von
Kasachstan erwägt derzeit, ob der IFRS für KMU anstelle der
bisherigen nationale Rechnungslegungsstandards von Kasachstan (Kazakh National Accounting
Standards, KNAS) für Unternehmen übernommen werden soll, die keine
Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE)
sind. Nach dem Workshop sagte Michael Wells von der IFRS-Stiftung:
"Siebzig Länder wenden den IFRS für KMU bereits an oder erwägen,
dies in den nächsten Jahren zu tun. I hoffe, dass Kasachstan das
erste zentralasiatische Land sein wird, dass den Standard
übernimmt."
Weiterführende Informationen:
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Unternehmen, die keine Banken sind
Das im Jahr 2002 erlassene Gesetz zur Bilanzierung und
Finanzberichterstattung forderte den Übergang auf IAS/IFRS ab dem
1. Januar 2004 für Aktiengesellschaften und ab dem 1. Januar 2005 für
alle sonstigen Unternehmen mit Ausnahme der ganz kleinen. Dieses Gesetz
wurde geändert, um die Zeitpunkte des Inkrafttretens auf den
1. Januar 2005 (Aktiengesellschaften) bzw. 1. Januar 2006 (andere mit
Ausnahme der ganz kleinen) zu verschieben.
Alle kasachischen Banken müssen IFRS verwenden
Einige Banken und Finanzinstitutionen Kasachstans mussten bereits
2003 mit der Umsetzung der IFRS beginnen. Darüber hinaus mussten
kasachische Banken, die sich entschieden haben, an dem
Einlagensicherungsfonds des Landes teilzunehmen, Abschlüsse nach IFRS
und kasachischen Finanzberichtsstandards erstellen. Seit 2004 müssen
alle Banken an dem Einlagensicherungsprogramm teilnehmen. Entsprechend
haben alle kasachischen Banken mit den Vorbereitungen für die Erstellung
von IFRS-Abschlüssen im Jahr 2004 begonnen.
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