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Vorschriften des Unternehmensgesetzes und des Gesetzes über Unternehmensbilanzen (2002)
Die grundlegenden Vorschriften zur Bilanzierung, Finanzberichterstattung und Prüfung in Kambodscha werden durch das Gesetz für
Wirtschaftsunternehmen (das Unternehmensgesetz) und das Gesetz über Unternehmensbilanzen, deren Prüfung und den Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer (das Bilanzierungsgesetz) vorgegeben, die im Jahr 2002 verabschiedet wurden. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde das
Institut der Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer von Kambodscha ins Leben gerufen.
Das Bilanzierungsgesetz schreibt die Verwendung der kambodschanischen Bilanzierungsstandards für die Erstellung statutarischer
Unternehmensabschlüsse vor, für kleine und mittelgroße Unternehmen gibt es erleichterte Bilanzierungsvorschriften. Mit Ausnahme
von Banken und vergleichbaren Finanzinstitutionen gibt es keine Vorschrift, nach der Unternehmen gehalten sind, ihre Jahresabschlüsse
bei der Regierung einzureichen.
Nach dem Bilanzierungsgesetz übt der Nationale Bilanzierungsrat (National Accounting Council, NAC) eine öffentliche Aufsicht auf
dem Gebiet der Bilanzierung aus. Der Nationale Bilanzierungsrat wurde mit dem Bilanzierungsgesetz als Abteilung des Wirtschafts- und
Finanzministeriums als offizielles Standardsetzungsgremium geschaffen. Die 15 bestehenden Standards fußen lose auf den IAS, die 2002
bestanden, und sind seitdem nicht geändert worden. Mit ihnen werden die folgenden Gebiete abgedeckt:
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Darstellung des Abschlusses und Prüfung des Abschlusses |
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Vorräte |
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Kapitalflussrechnungen |
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Periodenergebnis, grundlegende Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
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Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
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Ertragsteuern |
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Sachanlagen |
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Erlöserfassung |
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Fremdwährungsumrechnung |
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Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
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Bilanzierung von Finanzinvestitionen |
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Banken und Finanzinstitutionen |
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Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerte |
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Immaterielle Vermögenswerte |
Bilanzierungsstandards für Banken und vergleichbare Finanzinstitutionen werden durch Verordnungen der Nationalbank von Kambodscha
ergänzt. Im ROSC-Bericht der Weltbank von 2007 heißt es dazu: "Obgleich alle Banken und vergleichbaren Finanzinstitutionen von
sich behaupten, dass sie die IFRS befolgen, gibt es tatsächlich doch Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
die im Anhang angegeben werden, und der tatsächlichen Praxis."
Übernahme der vollen IFRS Januar 2009
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der königlichen
Regierung von Kambodscha hat "alle International Financial Reporting
Standards (IFRS) einschließlich aller International Accounting
Standards(IAS) und aller Interpretation, die vom International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC)
oder dem Standing Interpretation Committee (SIC) herausgegeben
wurden, mit Prakas [Erlass] Nr. 068 MEF.PK des Ministeriums für
Wirtschaft und Finanzen vom 8. Januar 2009 vollständig übernommen".
Der nationale Bilanzierungsrat fördert jetzt die Übersetzung aller
IAS und IFRS in die Khmer-Sprache.
IFRS für KMU in Kambodscha August 2009
Auf seiner Sitzung am 25. August 2009 hat der nationale
Bilanzierungsrat des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen den
IFRS für KMU als Option für alle Unternehmen in Kambodscha zur
Verfügung gestellt, die nicht Unternehmen des öffentlichen
Interesses sind (Finanzinstitute, börsengehandelte Unternehmen und
große Unternehmen), welche die vollen IFRS anwenden müssen.
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