Jordaniens Rechtsrahmen für die Bilanzierung und die Prüfung
8. Das Unternehmensgesetz Nr. 22/1997 sieht vor, dass börsennotierte Unternehmen, Personenhandels- und Kommanditgesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nicht börsennotierte Unternehmen sowie ausländische Unternehmen, die in Jordanien tätig
sind, jährlich geprüfte Abschlüsse erstellen. Alle Unternehmen, die gemäß den Unternehmensgesetz registriert sind, müssen
aussagekräftige Aufzeichnungen vorhalten und jährlich geprüfte Abschlüsse in Übereinstimmung mit 'international anerkannten
Bilanzierungs- und Prüfungsgrundsätzen' vorlegen. Wirtschaftsprüfer werden für ein Jahr mit der Möglichkeit der Wiederwahl gewählt.
Die Leistung des Prüfers wird durch die Anteilseigner des Unternehmens beurteilt, die auf ihrer Jahresversammlung entscheiden,
ob ein neuer Prüfer ernannt oder die Ernennung des bestehenden Prüfers erneuert wird. Das Unternehmensgesetz sieht zudem vor, dass
der Prüfer in seinem Bericht bei der Jahresversammlung auf die folgenden Punkte eingeht:
 |
Man hat sämtliche Daten und Erläuterungen für eine befriedigende Erfüllung der Pflichten erhalten. |
 |
Das Unternehmen unterhält befriedigende Aufzeichnungen über die Buchführung und Dokumente. |
 |
Der Abschluss des Unternehmens (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung) wurde in Übereinstimmung
mit international anerkannten Bilanzierungs- und Prüfungsgrundsätzen aufgestellt. |
 |
Die Prüfungsabläufe wurden hinreichend befolgt. |
 |
Der Abschluss, der dem Bericht des Vorstand beiliegt und an die Hauptversammlung gerichtet ist, steht im Einklang mit den
Aufzeichnungen des Unternehmens. |
 |
Alle maßgeblichen rechtlichen Vorschriften wurden im Abschluss beachtet. |
9. Gemäß dem Gesetz über die jordanische Wertpapierkommission (23/1997) und den Richtlinien für Angabe-, Prüfungs- und
Bilanzierungsstandards müssen alle Unternehmen unter der Aufsicht der jordanischen Wertpapierkommission die International Financial
Reporting Standards (IFRS) anwenden. Allerdings ist nach den in den Richtlinien enthaltenen Erläuterungen bestimmt, dass für den
Fall eines Konflikts zwischen internationalen Standards und lokaler Gesetzgebung Letztere anzuwenden ist. Das Unternehmen hat dann
diese Entscheidung zusammen mit der Auswirkung auf den Abschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhangangaben) anzugeben. Die jordanische Wertpapierkommission verpflichtet alle
börsennotierten Unternehmen, jährlich geprüfte Abschlüsse (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahrs) sowie
durchgesehene Zwischenabschlüsse (innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Zwischenberichtsperiode) vorzulegen.
|