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| Israel |
Neue Nachrichten im Oktober 2011
Neue Nachrichten im Januar 2008
Neue Nachrichten im Dezember 2006
Neue Nachrichten im Juni 2005
Neue Nachrichten im Juli 2003
Neue Nachrichten im Juli 2001
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Israel (Aktualisierung
Januar 2008)
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Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für
börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können
freiwillig IFRS anwenden. Die Anwendung von IFRS war börsennotierten
Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu
den neuen Anforderungen:
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Welche Unternehmen? Alle Unternehmen,
die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650
Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings
eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine
Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:
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Banken. Banken müssen auch weiterhin ein
Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen
Rechnungslegungsstandrads ähnelt. |
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Unternehmen mit
Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den
USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit,
US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur
wenige solche Unternehmen. |
Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme
von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen
Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden. |
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Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden,
werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008
tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet,
vierteljährlich Bericht zu erstatten. |
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Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte
werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den
IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der
Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der
Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden. |
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Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf
die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1
gefordert beziehen. |
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Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in
Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen
separaten Übernahmeprozess geben. |
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| Oktober 2011 |
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Israel und US-Regulatoren treffen Übereinkunft zur Zusammenarbeit
Die israelische Wertpapieraufsicht (Israel Securities Authority, ISA) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Übereinkunft zur Zusammenarbeit getroffen. Die Übereinkunft zur Zusammenarbeit beim Austausch
vertraulicher Informationen wird die Beaufsichtigung von Prüfern und Prüfungsgesellschaften, die in beiden Rechtskreisen tätig sind, verbessern.
Der Vorsitzende der PCAOB James R. Doty meinte, dass "diese Vereinbarung mit der israelischen Wertpapieraufsicht US-Anleger eingedenk der
bedeutenden Präsenz israelischer Unternehmen an den US-Börsen besser schützen wird. Es ist eine wichtige Errungenschaft bei der Ausdehnung unserer
Übereinkünfte zur Zusammenarbeit im Mittleren Osten, und ich hoffe, dass andere Regulatoren anderswo dem bald folgen werden."
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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| Dezember 2006 |
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Alle inländischen börsennotierten Unternehmen können IFRS anwenden
Seit dem 1. Juli 2006 ist allen inländischen börsennotierten
Gesellschaften die Anwendung der IFRS gestattet.
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| Juni 2005 |
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Israel beabsichtigt nationale Rechnungslegungsvorschriften ab 2008 durch IFRS zu ersetzen
Zwischen dem Accounting Standards Board von Israel, dem israelischen
Insitut der Wirtschaftprüfer und der israelischen Wertpapieraufsicht
wurde eine Übereinkunft erzielt, die International Financial Reporting
Standards anstelle der nationalen Bilanzierungsstandards mit Wirkung von
2008 an vollständig zu übernehmen. In den vergangenen Jahren (seit 1999)
wurden die nationalen israelischen Bilanzierungsstandards auf der
Grundlage der International Accounting Standards entwickelt. Mit dem
Wechsel hin zu einer vollständigen Übernahme der IFRS wird beabsichtigt,
die Akzeptanz und das Verständnis der Rechnungslegung israelischer
Unternehmen zu verbessern. In den Vereinigten Staaten sind abgesehen
von Kanada mehr israelische Unternehmen bei der SEC registriert als
Unternehmen aus irgendeinem anderen Land (über 100 Unternehmen). Israel
hat diesen Schritt in der Erwartung unternommen, dass
nicht-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen in der Lage
sein werden, allein nach IFRS ohne eine Überleitung auf US GAAP
berichten zu können. Viele israelische Unternehmen sind auch an
europäischen Börsen notiert. Nach 2007 werden diese Unternehmen für ihre
europäischen regulatorischen Abschlüsse nicht länger nationale
Rechnungslegungsgrundsätze anwenden dürfen. Weitere Details werden wir
einstellen, sobald eine formelle Presseerklärung erhältlich ist.
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| Juli 2003 |
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Neuer Standard: Wertminderung von Vermögenswerten
Zum 1. Januar 2003 trat Standard Nr. 15 Wertminderung von
Vermögenswerten des israelischen Accounting Standards Board in
Kraft. Standard Nr. 15 basiert auf IAS 36 Wertminderung von
Vermögenswerten. Der wesentliche Unterschied zwischen Standards
Nr. 15 und IAS 36 besteht darin, dass Standard Nr. 15 die Wertaufholung
einer Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert untersagt,
wohingegen IAS 36 unter bestimmten Umständen eine solche gestattet. Im
August 2003 hatte der israelische Accounting Standards Board Standard
Nr. 14 Zwischenberichterstattung herausgegeben, der auf IAS 34
Zwischenberichterstattung basiert. Der Standard, der zum
1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, ist von allen Unternehmen
anzuwenden, die zur Darstellung von Zwischenberichten verpflichtet sind
oder dies freiwillig tun. Der wesentliche Unterschied zwischen Standard
Nr. 14 und IAS 34 besteht in der Anzahl der anzugebenden
Vergleichsperioden.
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| Juli 2001 |
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Neue Bilanzierungsstandards
Im Mai 2001 hat der israelische Accounting Standards Board die
folgenden neuen Bilanzierungsstandards herausgegeben:
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Bilanzierungsstandard Nr. 7 Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag, der auf IAS 10 fußt. Im Hinblick auf nach dem
Bilanzstichtag, aber vor der Veröffentlichung des Abschlusses
bekanntgegebene Dividenden wird wie nach IAS 10 keine
Verbindlichkeiten für diese Dividenden angesetzt. Allerdings muss
die Dividende in einem eigenen Eigenkapitalposten in der Bilanz und
im Anhang angegeben werden, wohingegen IAS 10 lediglich eines von
beiden verlangt.
Der Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am
31. Dezember 2001 enden, um Zeit dafür einzuräumen, dass die
Wertpapierverordnungen geändert werden können, um mit den Prinzipien
des neuen Standards in Einklang zu stehen. |
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Bilanzierungsstandard Nr. 8 Aufgabe von Geschäftsbereichen,
der auf IAS 35 basiert. Der wesentliche Unterschied besteht darin,
dass der israelische Standard die Trennung von aufzugebenden und
fortzuführenden Geschäftsbereiche in der Bilanz, der GuV, der
Kapitalflussrechnung und im Anhang verlangt. Der Standard findet auf
sämtliche aufzugebenden Geschäftsbereiche aller Unternehmen
Anwendung und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. Januar 2002 beginnen (wobei eine frühere Anwendung empfohlen
wird). |
Ein Jahr Aufschub für Bilanzierungsstandard Nr. 12 - Aufgabe der
Anpassung des Abschlusses für Inflationszwecke
Die hohen Inflationsraten, die in Israel seit Ende der Siebziger
vorherrschten, hatten vormals dazu geführt, dass das israelische
Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Certified Public
Accountants in Israel, ICPAI) der Ansicht war, dass die Rechnungslegung
zu historischen Nominalwerten den Adressaten des Abschluss nicht
nutzbringend sei. Dementsprechend gab das ICPAI zwischen 1979 und 1985
verschiedene Verlautbarungen heraus, nach denen Unternehmen gezwungen
waren, ihre Abschlüsse im Hinblick auf Änderungen der allgemeinen
Kaufkraft der israelischen Währung anzupassen (wie sie im Anstieg der
israelischen Verbraucherpreisindex zum Ausdruck kam). Bestimmte
Unternehmen wurden ferner verpflichtet, ergänzende Daten hinsichtlich
des Effekts, den die Änderungen des Verbraucherpreisindex auf irhen
Abschluss hatten, zur Verfügung zu stellen.
Da Israel in den letzten Jahren niedrige Inflationsraten verzeichnete
und damit gerechnet wird, dass dieser Trend anhält, hatte der
israelische Accounting Standards Board im Februar 2001 eine Entwurf
herausgegeben, in dem die Notwendigkeit einer Rückkehr zur
Nominalwertbilanzierung zum Ausdruck gebracht wurde. Das ursprüngliche
Datum des Inkrafttretens, das in dem Entwurf vorgesehen war, war der
31. Dezember 2001. Dies wurde nun kürzlich verschoben, so dass das neue
Datum des Inkrafttretens der 31. Dezember 2002 ist.
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