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Israel

 

bullet Israel ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Israelisches Institut der Wirtschaftsprüfer
bullet Antwort auf die IFAC-Mitgliederbefragung zu Standardsetzung und Regulierung

 

Neue Nachrichten im Oktober 2011

Neue Nachrichten im Januar 2008

Neue Nachrichten im Dezember 2006

Neue Nachrichten im Juni 2005

Neue Nachrichten im Juli 2003

Neue Nachrichten im Juli 2001

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Israel (Aktualisierung Januar 2008)

 

Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden. Die Anwendung von IFRS war börsennotierten Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu den neuen Anforderungen:

 

bullet Welche Unternehmen? Alle Unternehmen, die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650 Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:
bullet Banken. Banken müssen auch weiterhin ein Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen Rechnungslegungsstandrads ähnelt.
bullet Unternehmen mit Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit, US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur wenige solche Unternehmen.

Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden.

bullet Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden, werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008 tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vierteljährlich Bericht zu erstatten.
bullet Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden.
bullet Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1 gefordert beziehen.
bullet Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen separaten Übernahmeprozess geben.

 

Oktober 2011

 

Israel und US-Regulatoren treffen Übereinkunft zur Zusammenarbeit

 

Die israelische Wertpapieraufsicht (Israel Securities Authority, ISA) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Übereinkunft zur Zusammenarbeit getroffen. Die Übereinkunft zur Zusammenarbeit beim Austausch vertraulicher Informationen wird die Beaufsichtigung von Prüfern und Prüfungsgesellschaften, die in beiden Rechtskreisen tätig sind, verbessern.

Der Vorsitzende der PCAOB James R. Doty meinte, dass "diese Vereinbarung mit der israelischen Wertpapieraufsicht US-Anleger eingedenk der bedeutenden Präsenz israelischer Unternehmen an den US-Börsen besser schützen wird. Es ist eine wichtige Errungenschaft bei der Ausdehnung unserer Übereinkünfte zur Zusammenarbeit im Mittleren Osten, und ich hoffe, dass andere Regulatoren anderswo dem bald folgen werden."

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung der PCAOB (Verknüpfung auf die Internetseite der PCAOB)
bullet Vollständiger Text der Protokollerklärung (143 KB, Verknüpfung auf die Internetseite der PCAOB)

 

Dezember 2006

 

Alle inländischen börsennotierten Unternehmen können IFRS anwenden

 

Seit dem 1. Juli 2006 ist allen inländischen börsennotierten Gesellschaften die Anwendung der IFRS gestattet.

 

Juni 2005

 

Israel beabsichtigt nationale Rechnungslegungsvorschriften ab 2008 durch IFRS zu ersetzen

 

Zwischen dem Accounting Standards Board von Israel, dem israelischen Insitut der Wirtschaftprüfer und der israelischen Wertpapieraufsicht wurde eine Übereinkunft erzielt, die International Financial Reporting Standards anstelle der nationalen Bilanzierungsstandards mit Wirkung von 2008 an vollständig zu übernehmen. In den vergangenen Jahren (seit 1999) wurden die nationalen israelischen Bilanzierungsstandards auf der Grundlage der International Accounting Standards entwickelt. Mit dem Wechsel hin zu einer vollständigen Übernahme der IFRS wird beabsichtigt, die Akzeptanz und das Verständnis der Rechnungslegung israelischer Unternehmen zu verbessern. In den Vereinigten Staaten sind – abgesehen von Kanada – mehr israelische Unternehmen bei der SEC registriert als Unternehmen aus irgendeinem anderen Land (über 100 Unternehmen). Israel hat diesen Schritt in der Erwartung unternommen, dass nicht-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen in der Lage sein werden, allein nach IFRS ohne eine Überleitung auf US GAAP berichten zu können. Viele israelische Unternehmen sind auch an europäischen Börsen notiert. Nach 2007 werden diese Unternehmen für ihre europäischen regulatorischen Abschlüsse nicht länger nationale Rechnungslegungsgrundsätze anwenden dürfen. Weitere Details werden wir einstellen, sobald eine formelle Presseerklärung erhältlich ist.

 

Juli 2003

 

Neuer Standard: Wertminderung von Vermögenswerten

 

Zum 1. Januar 2003 trat Standard Nr. 15 Wertminderung von Vermögenswerten des israelischen Accounting Standards Board in Kraft. Standard Nr. 15 basiert auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. Der wesentliche Unterschied zwischen Standards Nr. 15 und IAS 36 besteht darin, dass Standard Nr. 15 die Wertaufholung einer Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert untersagt, wohingegen IAS 36 unter bestimmten Umständen eine solche gestattet. Im August 2003 hatte der israelische Accounting Standards Board Standard Nr. 14 Zwischenberichterstattung herausgegeben, der auf IAS 34 Zwischenberichterstattung basiert. Der Standard, der zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, ist von allen Unternehmen anzuwenden, die zur Darstellung von Zwischenberichten verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Der wesentliche Unterschied zwischen Standard Nr. 14 und IAS 34 besteht in der Anzahl der anzugebenden Vergleichsperioden.

 

Juli 2001

 

Neue Bilanzierungsstandards

 

Im Mai 2001 hat der israelische Accounting Standards Board die folgenden neuen Bilanzierungsstandards herausgegeben:

 

bullet Bilanzierungsstandard Nr. 7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, der auf IAS 10 fußt. Im Hinblick auf nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Veröffentlichung des Abschlusses bekanntgegebene Dividenden wird wie nach IAS 10 keine Verbindlichkeiten für diese Dividenden angesetzt. Allerdings muss die Dividende in einem eigenen Eigenkapitalposten in der Bilanz und im Anhang angegeben werden, wohingegen IAS 10 lediglich eines von beiden verlangt.
Der Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am 31. Dezember 2001 enden, um Zeit dafür einzuräumen, dass die Wertpapierverordnungen geändert werden können, um mit den Prinzipien des neuen Standards in Einklang zu stehen.
bullet Bilanzierungsstandard Nr. 8 Aufgabe von Geschäftsbereichen, der auf IAS 35 basiert. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der israelische Standard die Trennung von aufzugebenden und fortzuführenden Geschäftsbereiche in der Bilanz, der GuV, der Kapitalflussrechnung und im Anhang verlangt. Der Standard findet auf sämtliche aufzugebenden Geschäftsbereiche aller Unternehmen Anwendung und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2002 beginnen (wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird).

 

Ein Jahr Aufschub für Bilanzierungsstandard Nr. 12 - Aufgabe der Anpassung des Abschlusses für Inflationszwecke

 

Die hohen Inflationsraten, die in Israel seit Ende der Siebziger vorherrschten, hatten vormals dazu geführt, dass das israelische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Certified Public Accountants in Israel, ICPAI) der Ansicht war, dass die Rechnungslegung zu historischen Nominalwerten den Adressaten des Abschluss nicht nutzbringend sei. Dementsprechend gab das ICPAI zwischen 1979 und 1985 verschiedene Verlautbarungen heraus, nach denen Unternehmen gezwungen waren, ihre Abschlüsse im Hinblick auf Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der israelischen Währung anzupassen (wie sie im Anstieg der israelischen Verbraucherpreisindex zum Ausdruck kam). Bestimmte Unternehmen wurden ferner verpflichtet, ergänzende Daten hinsichtlich des Effekts, den die Änderungen des Verbraucherpreisindex auf irhen Abschluss hatten, zur Verfügung zu stellen.

Da Israel in den letzten Jahren niedrige Inflationsraten verzeichnete und damit gerechnet wird, dass dieser Trend anhält, hatte der israelische Accounting Standards Board im Februar 2001 eine Entwurf herausgegeben, in dem die Notwendigkeit einer Rückkehr zur Nominalwertbilanzierung zum Ausdruck gebracht wurde. Das ursprüngliche Datum des Inkrafttretens, das in dem Entwurf vorgesehen war, war der 31. Dezember 2001. Dies wurde nun kürzlich verschoben, so dass das neue Datum des Inkrafttretens der 31. Dezember 2002 ist.

 

 

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