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| Irland |
Neue Nachrichten im September 2011
Neue Nachrichten im August 2010
Neue Nachrichten im Februar 2010
Neue Nachrichten im November 2009
Neue Nachrichten im März 2005
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Irland |
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Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet,
die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und
Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten,
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der
Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.
Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben irische
Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen
Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im
Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten
Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben
genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die
Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind,
veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden
Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.
1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder |
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies
der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen
Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht
beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der
Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
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| Regelmäßige IFRS-Publikationen von Deloitte
Irland |
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Deloitte Irland gibt vierteljährlich Financial reporting briefs und monatlich Audit articles
heraus. Die englischsprachigen Publikationen sind Ihnen hier
zugänglich:
Audit hot topics.
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Aktualisierungen
Bitte beachten Sie, dass Publikationen, auf die von dieser Seite aus verknüpft wird, aufgrund von Änderungen der IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können. |
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| September 2011 |
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Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien in Europa
Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur
Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von
Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien
veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der
EWR-Staaten aufgenommen wurden.
Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten
zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor
zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle
zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne
Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27
EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen
Antworten ist 1. Juli 2010.
Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
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| Aktualisierung August 2010 |
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Irische Ausgabe von IFRS for SMEs in your pocket erschienen
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Wir haben die irische Deloitte-Publikation IFRS for SMES in
your pocket (in englischer Sprache, 276 KB) eingestellt, die von unseren irischen Kollegen veröffentlicht wurde. Diese Publikation
stellt einen Leitfaden für jeden einzelnen Abschnitt des IFRS für KMU dar, indem die Kernvorschriften mit den vollen IFRS-Standards
verglichen und besondere Umstellungssachverhalte für Unternehmen, die von irischen Rechnungslegungsgrundsätzen kommen, hervorgehoben werden.
Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden vom Accounting Standards Board (ASB) entwickelt, der gegenwärtig eine Ersetzung dieser
Grundsätze durch den IFRS für KMU
für viele Unternehmen erwägt, die nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig sind. |
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| Aktualisierung Februar 2010 |
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Irische Wirtschaftsprüfer unterstützen den IFRS für KMU anstelle der geltenden Rechnungslegungsstandards
Die irische Wirtschaftsprüfervereinigung Chartered
Accountans Ireland (CAI) hat ihre Unterstützung für eine Änderung
der Bilanzierungsrichtlinien ausgesprochen, die vom britischen
Accounting Standards Board (ASB) vorgeschlagen wurde und nach der
irische und britische Rechnungslegungsstandards durch einen
dreigestuften Ansatz ersetzt werden sollen, bei dem Unternehmen
eines der folgenden Rahmenkonzepte anwenden:
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öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS
anwenden, wie sie in der EU gelten, |
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nicht öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen würden den IFRS für KMU
anwenden, |
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kleine Unternehmen nach der
Definition des Aktiengesetzes können sich dafür entscheiden,
weiterhin den Rechnungslegungsstandard für kleinere
Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller
Entities, FRSSE) anzuwenden. |
Der Vorschlag ist in einem
Konsultationspapier
enthalten, das der ASB im August 2009 herausgegeben hat. Aidan Lambe,
der fachliche Direktor der von CAI wird in der Presseerklärung, in
der die Unterstützung für den IFRS für KMU zum Ausdruck gebracht
wird, wie folgt zitiert: "Die Lage, bei der wir in Irland seit
Einführung der IFRS verschiedene Rechnungslegungsrahmenkonzepte
gleichzeitig anwenden, ist auf Lange Sicht absolut unhaltbar. Indem
der IASB diesen Standard geschaffen hat, hat er dem ASB sehr dabei
geholfen, dieses Problem zu lösen." Die vollständige Presseerklärung
in englischer Sprache finden Sie
hier.
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| Aktualisierung November 2009 |
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Übergang auf den IFRS für KMU in Irland
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Seit 2005 müssen börsennotierte Konzerne in Irland ihre Konzernabschlüsse unter Verwendung der IFRS erstellen. Fast alle anderen
Konzerne besitzen ein Wahlrecht. Sie können die IFRS verwenden, die irischen Rechnungslegungsprinzipien, die vom UK Accounting Standards
Board (ASB) entwickelt werden, sowie sofern sie klein sind als weitere Option den Rechnungslegungsstandard für kleinere
Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE). Ab 2012 erwartet man jedoch eine Veränderung dieser Wahlrechte.
Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden danach durch den
IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen ersetzt. Unsere irischen Kollegen haben die Veröffentlichung
Wählen Sie Ihre Rechnungslegungsgrundsätze: für die vorgeschlagene Abschaffung der irischen Rechnungslegungsgrundsätze planen
herausgegeben (in englischer Sprache, 4.132 KB), in welcher der Plan des ASB erläutert wird. In der Publikation werden die Wahlrechte
untersucht, die von der Änderung am wesentlichsten betroffenen Bereiche auf den Gebieten der Bilanzierung und der Steuern erläutert sowie
Leitlinien zur Planung der Änderungen gegeben.
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| Aktualisierung März 2005 |
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Irland weitet IFRS auf alle Unternehmen aus
Die irische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, dass allen in Irland domizilierten Unternehmen die Anwendung der IFRS sowohl in
deren Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Die gesellschaftsrechtliche Verfügung Nr. 116, mit der das Gesetz in Kraft
gesetzt wird, können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 997 KB).
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