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Irland

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institute of Certified Public Accountants in Ireland
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institute of Chartered Accountants in Ireland
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im August 2010

Neue Nachrichten im Februar 2010

Neue Nachrichten im November 2009

Neue Nachrichten im März 2005

Rahmen der Finanzberichterstattung in Irland

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben irische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Regelmäßige IFRS-Publikationen von Deloitte Irland

 

Deloitte Irland gibt vierteljährlich Financial reporting briefs und monatlich Audit articles heraus. Die englischsprachigen Publikationen sind Ihnen hier zugänglich: Audit hot topics.

 

Aktualisierungen

Bitte beachten Sie, dass Publikationen, auf die von dieser Seite aus verknüpft wird, aufgrund von Änderungen der IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können.

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa



Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung August 2010

 

Irische Ausgabe von IFRS for SMEs in your pocket erschienen

 

Wir haben die irische Deloitte-Publikation IFRS for SMES in your pocket (in englischer Sprache, 276 KB) eingestellt, die von unseren irischen Kollegen veröffentlicht wurde. Diese Publikation stellt einen Leitfaden für jeden einzelnen Abschnitt des IFRS für KMU dar, indem die Kernvorschriften mit den vollen IFRS-Standards verglichen und besondere Umstellungssachverhalte für Unternehmen, die von irischen Rechnungslegungsgrundsätzen kommen, hervorgehoben werden. Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden vom Accounting Standards Board (ASB) entwickelt, der gegenwärtig eine Ersetzung dieser Grundsätze durch den IFRS für KMU für viele Unternehmen erwägt, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind.

 

Aktualisierung Februar 2010

 

Irische Wirtschaftsprüfer unterstützen den IFRS für KMU anstelle der geltenden Rechnungslegungsstandards

 

Die irische Wirtschaftsprüfervereinigung Chartered Accountans Ireland (CAI) hat ihre Unterstützung für eine Änderung der Bilanzierungsrichtlinien ausgesprochen, die vom britischen Accounting Standards Board (ASB) vorgeschlagen wurde und nach der irische und britische Rechnungslegungsstandards durch einen dreigestuften Ansatz ersetzt werden sollen, bei dem Unternehmen eines der folgenden Rahmenkonzepte anwenden:

bullet öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten,
bullet nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden den IFRS für KMU anwenden,
bullet kleine Unternehmen nach der Definition des Aktiengesetzes können sich dafür entscheiden, weiterhin den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden.

Der Vorschlag ist in einem Konsultationspapier enthalten, das der ASB im August 2009 herausgegeben hat. Aidan Lambe, der fachliche Direktor der von CAI wird in der Presseerklärung, in der die Unterstützung für den IFRS für KMU zum Ausdruck gebracht wird, wie folgt zitiert: "Die Lage, bei der wir in Irland seit Einführung der IFRS verschiedene Rechnungslegungsrahmenkonzepte gleichzeitig anwenden, ist auf Lange Sicht absolut unhaltbar. Indem der IASB diesen Standard geschaffen hat, hat er dem ASB sehr dabei geholfen, dieses Problem zu lösen." Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Aktualisierung November 2009

 

Übergang auf den IFRS für KMU in Irland

 

Seit 2005 müssen börsennotierte Konzerne in Irland ihre Konzernabschlüsse unter Verwendung der IFRS erstellen. Fast alle anderen Konzerne besitzen ein Wahlrecht. Sie können die IFRS verwenden, die irischen Rechnungslegungsprinzipien, die vom UK Accounting Standards Board (ASB) entwickelt werden, sowie – sofern sie klein sind – als weitere Option den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE). Ab 2012 erwartet man jedoch eine Veränderung dieser Wahlrechte. Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden danach durch den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ersetzt. Unsere irischen Kollegen haben die Veröffentlichung Wählen Sie Ihre Rechnungslegungsgrundsätze: für die vorgeschlagene Abschaffung der irischen Rechnungslegungsgrundsätze planen herausgegeben (in englischer Sprache, 4.132 KB), in welcher der Plan des ASB erläutert wird. In der Publikation werden die Wahlrechte untersucht, die von der Änderung am wesentlichsten betroffenen Bereiche auf den Gebieten der Bilanzierung und der Steuern erläutert sowie Leitlinien zur Planung der Änderungen gegeben.
Die unmittelbar von diesen Plänen betroffenen Unternehmen beinhalten:
bullet börsennotierte Unternehmen, die die IFRS nicht auch in ihrem Einzelabschluss übernommen haben
bullet Tochterunternehmen börsennotierter Konzerte, die die IFRS nicht durchgängig im Konzern übernommen haben
bullet alle Unternehmen mit beschränkter Haftung, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind
bullet alle nicht börsennotierten Konzerne und Unternehmen

Dort, wo Konzernabschlüsse unter Anwendung der IFRS aufgestellt werden, sieht das Unternehmensrecht ein Wahlrecht für den Einzelabschluss eines Unternehmens vor, irische Rechnungslegungsgrundsätze oder die IFRS zu verwenden. Untersuchungen von Deloitte zeigen, dass viele börsennotierte Unternehmen immer noch die irischen Rechnungslegungsgrundsätze im Einzelabschluss des Mutterunternehmens nutzen und somit die irischen Rechnungslegungsgrundsätze für ihre irischen Tochterunternehmen verwenden. Viele Andere nutzen die IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens, verwenden aber die irischen Rechnungslegungsgrundsätze weiter für Tochterunternehmen.

 

Aktualisierung März 2005

 

Irland weitet IFRS auf alle Unternehmen aus

 

Die irische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, dass allen in Irland domizilierten Unternehmen die Anwendung der IFRS sowohl in deren Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Die gesellschaftsrechtliche Verfügung Nr. 116, mit der das Gesetz in Kraft gesetzt wird, können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 997 KB).

 

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