|

| Indien |

Aktuelle Nachrichten des Monats
|
| Rahmen der Finanzberichterstattung in Indien |
Indische Unternehmen erstellen ihre Abschlüsse nach den in Abschnitt
211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische
Rechnungslegungsstandards oder indische GAAP genannt).
Seit Juli 2007 bestand die Absicht, die indischen
Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu harmonisieren. Über mehrere
Jahre wurden neue Standards entwickelt (Ind AS genannt), die schließlich
im Februar 2011 veröffentlicht wurden. Das Datum des
Inkrafttretens dieser Standards wurde allerdings aufgeschoben, ohne dass
ein neues Datum des Inkrafttretens genannt wurde. Nach Aussage des
Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten soll ein neues Datum des
Inkrafttretens verkündet werden, nachdem die Auswirkungen der Ind AS auf Ertragsteuern und andere
Verordnungen und Gesetze eruiert worden sind. Die bereits veröffentlichten Ind
AS können noch weiteren Änderungen unterworfen werden.
Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India,
SEBI) die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über
mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse
entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt
einreichen
dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die
Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen
Rechnungslegungsstandards erfolgen.
|
| Newsletter IFRS auf der Spur bleiben |
|
Unsere indischen Kollegen geben einen englischsprachigen Newsletter mit dem Titel IFRS auf der Spur bleiben heraus,
in dem regelmäßig über den Stand globaler Rechnungslegungsentwicklungen
und ihre Auswirkungen auf indische Unternehmen berichtet wird. Wir
stellen Ihnen auf IAS PLUS diejenigen Ausgaben zur Verfügung, die extern
publiziert werden.
|
| Aktuelle Nachrichten |
|
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite
verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen
Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass
ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
|
| Aktualisierung September 2011 |
|
Indien stellt Standards zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben zur Kommentierung
Das Institut der
Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI)
hat eine Reihe von Entwürfen herausgegeben, mit denen vorgeschlagen
wird, indische IFRS-Äquivalente (sogenannte Ind-AS) zum vom IASB im
Mai 2011 herausgegebenen
Konsolidierungspaket einzuführen.Ein
verpflichtendes Anwendungsdatum für die Ind-AS ist von der indischen
Regierung noch nicht bekannt gegeben, eine ursprünglich für April
2011 angekündigte Einführung wurde ohne Bekanntgabe eines neuen
Datums aufgeschoben (weitere Informationen
hier). Außerdem bestehen eine
Reihe von Unterschieden zwischen Ind-AS und IFRS.
Mit den jetzt veröffentlichten Entwürfen werden eine
Reihe von Änderungen an IFRS 10,
IFRS 11,
IFRS 12,
IAS 27 (2011)
und IAS 28 (2011)
vorgenommen. Viele dieser Änderungen beziehen sich auf Daten des
Inkrafttretens, , Unterschiede in der Terminologie, Änderungen bzw.
Bezüge in Bezug auf Standards, zu denen es noch keine indischen
IFRS-Äquivalente gibt (beispielsweise
IFRS 9), gesetzliche indische
Vorschriften für die Einführung und Streichungen von Vorschriften,
die als im indischen Kontext nicht relevant angesehen werden. Mit
einigen der Änderungen jedoch werden auch die Vorschriften des
entsprechenden IFRS oder IAS geändert; dies gilt beispielsweise für
die Streichung der Konsolidierungsausnahme für teilweise oder
vollständig beherrschte Tochterunternehmen unter bestimmten
Umständen.
Um Stellungnahmen zu den Entwürfen wird
bis zum 15. Oktober 2011 gebeten. Weiterführende
Informationen:
|
| Aktualisierung Mai 2011 |
|
Indien soll IFRSs übernehmen, nicht ändern
Das IASB-Mitglied Prabhakar Kalavacherla hat Indien
aufgerufen, in Erwägung zu ziehen, indischen Unternehmen zu gestatten,
die vollen IFRS bei der Erstellung ihrer Abschlüsse anzuwenden.
In einer Rede bei einem 'IFRS Gipfel 2011', der vom indischen
Wirtschaftsverband (Confederation of Indian Industry, CII) veranstaltet
wurde und an der Kalavacherla in persönlicher Funktion teilnahm, wies er
darauf hin, dass der IASB sich stark für eine direkte Übernahme der IFRS
und gegen eine Anpassung im Rahmen der Übernahme ausspricht. Er sagte:
"Es hat einiges Erstaunen im internationalen Milieu - auch beim IASB -
ausgelöste, welchen Weg Indien bei der Harmonisierung mit den IFRS
gewählt hat."
Wie bereits früher
berichtet, hat das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind
AS) herausgegeben, die mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) konvergiert sind, wobei es allerdings
einige Änderungen gibt, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen
werden. Einige der Änderungen können dazu führen, dass ein Unternehmen, dass die Ind
AS anwendet, nicht in Anspruch nehmen kann, die IFRS uneingeschränkt
anzuwenden. Das MCA hat den Einführungstermin der Ind AS noch nicht
bekanntgegeben.
Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Rede:
|
Sind diese Änderungen auf eine Art und Weise diskutiert
worden, die erlaubt, dass die internationale Gemeinde aus diesen
Überlegungen Nutzen ziehen und vielleicht die internationalen
Standards ändern kann? Warum stellt Indien keine Grundlage für
Schlussfolgerungen für seine Standards zur Verfügung, in der eine
Begründung für die Abweichung von internationalen Standards genannt
wird? Haben die Einbindungsaktivitäten und Rückmeldungen der
verschiedenen Interessengruppen in Indien genug Grund gegeben für
diese Abweichungen? Wie sind der Blickwinkel und die Interessen der
Anleger berücksichtigt worden und wie wurden sie eingebunden?
[...]
Ich fasse zusammen und mache zwei Vorschläge:
- Gebt indischen Unternehmen die Möglichkeit, die vollen IFRS
anzuwenden, auch wenn Ihr an Euren Änderungen festhaltet. Lasst
den Markt entscheiden, was richtig ist. In fünf Jahren kann
Indien dann die Situation erneut beurteilen und gucken, was
getan werden sollte.
- Lasst Indien stärker am globalen Standardsetzungsprozess
teilnehmen - und dafür muss auch der CII aktiver werden.
|
Weiterführende Informationen:
|
| Aktualisierung Februar 2011 |
|
Indien gibt endgültige IFRS-konvergierte Standards heraus, Übergangszeitpunkt noch unklar
Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat
35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS)
herausgegeben, die mit den International Financial Reporting Standards
(IFRS) konvergiert sind. Gleichzeitig wurde eine Einführung in
mehreren Stufen angekündigt, die beginnen soll, sobald bestimmte
indische Steuerfragen und andere Sachverhalte gelöst sind.
Wie bereits früher
berichtet, basieren die Ind AS auf den IFRS, es gibt allerdings
einige Änderungen, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen
werden. Einige der Änderungen können dazu führen, dass ein Unternehmen, dass die Ind AS anwendet, nicht in Anspruch nehmen
kann, die IFRS uneingeschränkt anzuwenden (in Ind AS 1 Darstellung des Abschlusses wird eine
Angabe zur Einhaltung der Ind AS gefordert, nicht der IFRS).
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Standards
hat das MCA eine Presseerklärung herausgegeben, in der in Bezug auf
die Anwendung der Standards das Folgende ausgesagt wird:
Das Ministerium für
Unternehmensangelegenheiten wird die IFRS-basierten
indischen Rechnungslegungsstandards in mehreren
Stufen einführen, nachdem verschiedenen
Sachverhalte, unter anderem Steuerfragen, mit den
entsprechenden Behörden gelöst wurden. Es wird
sichergestellt werden, dass die in stufenweise
erfolgende Einführung der konvergierten Standards
für alle Betroffenen problemlos möglich sein wird.
Das Datum der Einführung der Ind AS wird vom
Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt
bekanntgegeben. |
Indien hatte ursprünglich einen Plan bekanntgegeben,
nach dem mit der ersten Stufe der Einführung der neuen Standards am
1. April 2011 begonnen werden sollte. Es ist möglich, dass die
überarbeiteten Daten des Inkrafttretens verkündet werden, nachdem
die indische Regierung ihren Haushalt vorgestellt hat. Weitere
Informationen:
|
| Aktualisierung Januar 2011 |
|
ICAI gibt beinahe endgültige Entwürfe der indischen Rechnungslegungsstandards heraus
Das Institut der indischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI)
hat beinahe endgültige Fassungen der indischen
Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS)
veröffentlicht, über die abschließend vom ICAI beraten wurde und die
jetzt an den nationalen indischen Beirat für
Rechnungslegungsstandards (Indian National Advisory Committee on Accounting Standards, NACAS)
übersendet wurden.
Die beinahe endgültigen Ind AS basieren auf den IFRS;
es gibt allerdings einige Änderungen, die im Anhang zu einem jeden
Standard ausgewiesen werden. So müssen beispielsweise
Anlageimmobilien auf Anschaffungskostenbasis bewertet werden, Erwerbe zu einem Preis unter dem Marktwert ("bargain purchases")
im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses werden generell im
sonstigen Gesamtergebnis erfasst und nicht in der Gewinn- und
Verlustrechnung, und das Datum des Übergangs ist der Beginn der
laufenden Periode und nicht der Vergleichsperiode (es gibt die
Wahlmöglichkeit, Vergleichsinformationen in einem Abschluss nach Ind
AS in Form eines Memorandums darzustellen).
Die Ind AS können noch Änderungen durch die Regierung
unterliegen, bevor sie verkündet werden. Es werden derzeit in Indien
erheblich Debatten geführt, ob der Ansatz über diese modifizierten
IFRS der richtige Weg ist, um diese in Indien einzuführen. Die
Änderungen, die noch an den Entwürfen vorgenommen werden können,
können dazu führen, dass Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach Ind
AS erstellen, möglicherweise nicht die Einhaltung der IFRS in
Anspruch nehmen können. Es wird außerdem diskutiert, ob das
ursprünglich geplante Einführungsdatum April 2011 für die Ind AS für
bestimmte Unternehmen aufgeschoben werden soll. Zugang zu den Entwürfen habe Sie auf der
Internetseite des ICAI.
|
| Aktualisierung Oktober 2010 |
|
Dritte Ausgabe von 'IFRS auf der Spur bleiben' unserer indischen Kollegen mit Fokus auf
Leasingverhältnissen erschienen
 |
Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben – Ausgabe 3 veröffentlicht.
In dieser Ausgabe wird der gemeinsam von IASB und FASB
veröffentlichte Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert, die
Hauptvorschläge beschrieben und die Abweichungen von gegenwärtigen
indischen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Weiterführende Informationen:
|
|
| Aktualisierung September 2010 |
|
Zweite Ausgabe von 'IFRS auf der Spur bleiben' unserer indischen Kollegen mit Fokus auf erstmalige Anwendung erschienen
 |
Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben Ausgabe 2 veröffentlicht. Das indische
Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Reihe an Entwürfen von
vereinheitlichen Bilanzierungsstandards einschließlich des Entwurfs für den indischen Bilanzierungsstandard Nr. 41
Erstmalige Anwendung der indischen Bilanzierungsstandards ('ED Ind-AS 41') herausgegeben, der auf IFRS 1
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards wie im Jahr 2008 geändert und
herausgegeben fußt.
ED Ind-AS 41 wäre von Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs auf die mit den IFRS vereinheitlichten indischen
Bilanzierungsstandards anzuwenden. In dieser Ausgabe von Tracking IFRS wird der Entwurf mit dem vom IASB herausgegebenen
IFRS 1 verglichen. Der wesentliche Unterschied zwischen IFRS 1 und dem Entwurf besteht in der Vorschrift zur Darstellung von
Vergleichsinformationen. Im Entwurf werden erstmalige Anwender nicht zum Ausweis von Vergleichsinformationen zum Periodenergebnis
verpflichtet; vielmehr haben Unternehmen ein Wahlrecht, derartige Informationen freiwillig darzustellen.
Weiterführende Informationen:
|
IFRS-Publikation zum Erlöserfassungsentwurf von Deloitte Indien
 |
Unsere indischen Kollegen haben
IFRS auf der Spur bleiben herausgegeben.
Diese Publikation bietet eine Zusammenfassung des IASB-Entwurfs ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
und vorläufige Beobachtungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen des
Entwurfs auf die gegenwärtige Praxis in Indien. Unternehmen in Indien
werden ab 2012 auf mit den IFRS konvergierte indische
Rechnungslegungsstandards übergehen. Weitere Informationen:
|
|
| Aktualisierung Juli 2010 |
|
Indische Zentralbank widmet sich den IFRS im Bankensektor
Die indische Zentralbank hat eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, um sich "Einführungsfragen zu widmen und die
Formulierung praxisbezogener Umsetzungsleitlinien im Zusammenhang
mit der Harmonisierung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
im indischen Bankensektor zu ermöglichen". Die Arbeitsgruppe wird
sich folgenden Themen widmen:
 |
Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögenswerten |
 |
Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögenswerten und
Sicherungsbilanzierung einschließlich Bilanzen
von Genossenschaften und die Auswirkungen darauf |
 |
Fortgeführte Anschaffungskosten und
Wertminderung |
 |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
 |
Darstellung, Angaben und Aussehen der Bilanz |
 |
Ausbuchung, Konsolidierung und weitere
Themen |
Die ersten Banken müssen in Indien eine Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013 erstellen.
Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Indien finden Sie in den
nachfolgenden Meldungen. Die
Presseerklärung der Zentralbank in englischer Sprache finden Sie
hier.
|
| Aktualisierung Juni 2010 |
Indien und Japan gründen gemeinsame Arbeitsgruppe zu IFRS
Verschiedene staatliche und mit der Rechnungslegung befasste Organisationen aus Indien und Japan haben die
gemeinsame indisch-japanische Arbeitsgruppe als gemeinsame Plattform beider Länder ins Leben gerufen, um IFRS-bezogene
Sachverhalte zu erörtern. Die erste Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe fand vom 26. bis 28. Juli 2010 in Tokio statt.
Im Rahmen der Sitzung wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, bei der im Wesentlichen um Folgendes geht:
 |
eine Austausch von Sichtweisen zu rechtlichen, regulatorischen und anderweitigen Sachverhalten, die sich
aus der Anwendung der oder der Konvergenz mit den IFRS ergeben, und Untersuchung der Möglichkeit einer
gegenseitigen Unterstützung |
 |
die Behandlung der kritischen Themen im Hinblick auf die Anwendung der oder der Konvergenz mit den IFRS
und Erzielung einer Übereinkunft durch einen Beratungsprozess, auf den sich beide verständigt haben |
 |
die Förderung eines starken und zusammenhängenden Berufsstands durch Führung bei aufkommenden Themen,
der Koordinierung mit globalen, anderen regionalen und intra-regionalen Organisationen, Gremien und
Verbänden zur Erzielung angemessener strategischer Ziele |
Die nächste Sitzung der Gruppe wird 2011 in Indien stattfinden. Weiterführende Informationen:
Aktualisierter Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards
In der Aktualisierung vom Februar 2010
hatten wir darüber berichtet, dass das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten
derzeit einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische
Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards)
durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von
Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Es sind jetzt auch
Daten für Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute
bekannt gegeben, und einige noch offene Fragen wurden geklärt.
Versicherungsunternehmen
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2012 |
Alle Versicherungsunternehmen |
Banken
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013 |
 |
alle Geschäftsbanken |
 |
Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert**
von mehr als Rs 300 Crore |
|
| Phase 2 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014 |
Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 200 Crore
und weniger als Rs 300 Crore |
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März
2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr
zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert von weniger als Rs 200 Crore
und Banken mit nur regionaler Bedeutung sind von der Anwendung der
benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig
anwenden. |
Andere Finanzinstitute
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* |
 |
Finanzinstitute, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50 |
 |
Finanzinstitute, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30 |
 |
Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore |
|
| Phase 2 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* |
Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben |
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf
den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31.
März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das
Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Nicht börsennotierte Finanzinstitute mit einem Nettowert von weniger als Rs
500 Crore sind von der Anwendung der
benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig
anwenden.
|
Andere Unternehmen
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011* |
 |
Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50 |
 |
Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30 |
 |
Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind |
 |
Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore =
10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
|
|
| Phase 2 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* |
Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben |
| Phase 3 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* |
Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore
oder weniger) |
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf
den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31.
März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das
Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet. |
Nach IFRS 1, dass mindestens ein Jahr von IFRS-Vergleichsabschlüssen
zu erstellen sind, wenn die IFRS erstmals angewendet werden. Das
Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat klargestellt, dass
indische Unternehmen, die die benannten IFRS anwenden, ihre
Vergleichszahlen nicht neu darstellen müssen, sondern die
Vergleichszahlen nach den nicht konvergierten indischen Standards
erstellen. Diese Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, eine
zusätzliche Spalte aufzunehmen, um zu zeigen, wie diese Zahlen
ausgesehen haben könnten, wenn die konvergierten Standards im vorherigen
Jahr angewendet worden wären.
Alle einschlägigen Presseerklärungen des indischen Ministeriums für
Unternehmensangelegenheiten finden Sie hier (alle in englischer
Sprache):
|
| Aktualisierung April 2010 |
|
IFRS für Zwecke der Einreichung bei der SEBI zugelassen
Die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India,
SEBI) hat ihre Vorschriften für die Börsennotierung umfassend
überarbeitet und dabei auch die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über
mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse
entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt
einreichen
dürfen. Die
Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen
Rechnungslegungsstandards erfolgen.
|
| Aktualisierung Februar 2010 |
|
Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards
Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische
Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit
Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 33 KB). Hier ist ein
Überblick:
| Phase | Zeitpunkt | Welche Unternehmen? |
| Phase 1 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011* |
 |
Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50 |
 |
Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30 |
 |
Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind |
 |
Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore =
10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
|
|
| Phase 2 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* |
Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben |
| Phase 3 | Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* |
Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore
oder weniger) |
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf
den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung
|
IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem
Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von
Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen
der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern
müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:
 |
Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500
Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige
Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind |
 |
kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU'). |
Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.
|
| Aktualisierung Dezember 2009 |
|
Indischer Staatssekretär bestätigt IFRS-Konvergenz
bis 2011
R. Bandyopadhay, Staatsekretär im indischen Ministerium für
Unternehmensangelegenheiten, verkündete auf einem IFRS-Gipfel am 25.
November 2009, der vom Verband der indischen Industrie (Confederation of Indian Industry,
CII) abgehalten wurde, dass Indien am Fahrplan für die
IFRS-Einführung festhalten wolle. Indien hatte im
Juli 2007
verkündet, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen
International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergieren zu wollen.
Als Datum des Inkrafttretens der neuen Standards sind Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen,
vorgesehen. Wörtlich sagte Bandyopadhay: "Lassen Sie mich das ganz
deutlich machen: Indien hat unterschrieben, die IFRS einführen zu
wollen. Mit Einführung meine ich Konvergenz auf die IFRS bis April
2011, keine direkte Übernahme. Dazu stehen wir. Es gibt keinen
Grund, dieses Datum zu ändern oder die Zeit auszuweiten." Eine
Zusammenfassung der Ansprachen auf der Konferenz in englischer Sprache
finden Sie
hier.
|
| Aktualisierung Dezember 2008 |
|
iGAAP Rechnungslegungsstandards in Indien
 |
Unsere indischen Kollegen haben iGAAP Financial Reporting Standards in India including a Comparison with IFRS
erstellt – einen praktischen und umfassenden Leitfaden für in Indien ansässige Unternehmen, in dem die indischen
Rechnungslegungsstandards dargestellt sind. Der Leitfaden beinhaltet einen Vergleich jedes indischen
Standards mit dem entsprechenden Standard unter IFRS. Dieses Buch ist das ideale Referenzwerk zur Rechnungslegung in Indien
vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS 2011.
Das Buch enthält erläuternde Beispiele, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren, und bietet
Kommentare zur weiteren Hilfestellung in Bereichen, in denen die indischen Rechnungslegungsstandards uneindeutig oder unklar sind oder
gar keine Auskunft geben. iGAAP Financial Reporting Standards in India (ISBN: 9788184731347) ist von Wolters Kluwer (India) Private Ltd,
New Delhi veröffentlicht worden und kann über die
CCH India Website bestellt werden. |
|
| Aktualisierung Oktober 2008 |
|
Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
hat ein
Konsultationspapier
zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht
(in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass
das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien
(Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den
IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird,
zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird.
Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen,
die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen,
zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu
tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin
erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten.
Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen,
die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem
Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:
|
Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:
 |
Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial
Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen. |
 |
Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt,
IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen. |
 |
Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten
widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen.
Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI
als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms
die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich
sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein,
anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger
Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind. |
 |
Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die
indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS
konvergiert sein werden. |
Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen
Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der
Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen,
bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.
|
|
| Aktualisierung Juli 2008 |
|
Neuer Vergleich
zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards
 |
Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen
IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht
(IFRSs
and Indian GAAP: A Comparison, 288 KB in englischer
Sprache, 48 Seiten). Diese Veröffentlichung fasst die
Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of
Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von
indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt,
und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von
Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008. |
Zusammenfassung der Strategie
des ICAI zur Konvergenz der indischen
Rechnungslegungsstandards mit IFRS
Der oben genannte VErgleich zwischen den IFRS und den indischen
Rechnungslegungsstandards beinhaltet eine Zusammenfassung der Strategie
des ICAI zur Konvergenz der indischen
Rechnungslegungsstandards mit IFRS. Nachfolgend die
Übersetzung einiger Auszüge:
 |
Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen? In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in
seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab
Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011
beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse
sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte
Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große
Unternehmen. |
 |
Rechnungslegungsstandards für KMU Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard
auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf
veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB
herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger
Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der
IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB
entwickelt. |
 |
Format der konvergierten
Rechnungslegungsstandards Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten,
dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für
Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden
sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten.
Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in
Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung
zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche
Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in
einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen
ist. |
 |
Datum der Einführung von IFRS für
Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder
auf einmal zu einem festgelegten Datum? Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten,
dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem
bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen
Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise
einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen
Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um
eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen,
und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um
konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das
ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von
öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt
werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen.
Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am
Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende
Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können. |
|
| Aktualisierung Juli 2007 |
|
Indien plant Konvergenz von eigenen Rechnungslegungsstandards
mit IFRS
Der
Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute
of Chartered Accountants of India, ICAI) hat das Vorhaben angekündigt, die indischen
Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen
International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren.
Das ICAI wies allerdings darauf hin, dass es Veränderungen an den
IFRS vornehmen werde, um "besondere indische Gegebenheiten"
widerzuspiegeln. Die neuen Standards gelten für Berichtsjahre, die
am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Sie werden für alle
börsennotierten Unternehmen sowie für Banken, Versicherungen und
große Unternehmen gelten. Die Zustimmung der indischen Regierung zu
diesem Vorhaben steht noch aus. Weitere Informationen finden Sie in
der
Presseerklärung des IASB.
|
| Aktualisierung Oktober 2006 |
|
Indien prüft vollständige Übernahme der
IFRS
Das
indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accoutants
of India, ICAI) hat eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Aufgabe es ist, die
Möglichkeit der Übernahme aller IFRS ohne Modifikation als indische
Standards zu untersuchen. Den Vorsitz der elf Mitglieder umfassenden
Arbeitsgruppe führt S. C. Vasudeva, Vorsitzender des Accounting Standard
Board des ICAI.
Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptpapiers zur Anwendung der IFRS in
Indien. Gegenwärtig spiegeln viele ICAI-Standards
Abweichungen zu den IFRS wider. Die Arbeitsgruppe wurde bei einer Meldung
des Präsidenten des ICAI, T. N. Manohara, an dessen Mitglieder im Oktober 2006
bekannt gegeben. Nachfolgend ein Auszug:
|
Aufgrund des globalisierten Wirtschaftsumfeldes
errichten einige multinationale Unternehmen Tochterunternehmen in
Indien, und viele indische Unternehmen bauen Tochterunternehmen im
Ausland auf. Investitionsflüsse auf internationaler Ebene lassen klar
erkennen, dass die am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) über die
ganze Welt verteilt sind. In dem Maße, wie geografische
Barrieren verschwinden, weitet sich der Handel durch elektronische Medien (e-Commerce)
aus,
und durch die verstärkte Kapitalaufnahme in ausländischen Märkten wird
es immer bedeutender, Themen zur Konvergenz der indischen
Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu untersuchen. Wir arbeiten eng
mit dem IASB zusammen, obwohl wir das Thema auch intern betrachten.
Kürzlich wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den
Herausforderungen auseinandersetzt und eine diesem Zwecke dienenden
Fahrplan
entwirft. |
|
| Aktualisierung April 2006 |
|
Überarbeiteter Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS)
15 zu Leistungen an Arbeitnehmer
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI)
hat erklärt, dass der überarbeitete Rechnungslegungsstandard (Accounting
Standard, AS) 15 Leistungen an Arbeitnehmer für Berichtsperioden
in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. April 2006 beginnen.
|
| Aktualisierung März 2006 |
|
Indien gleicht seine Rechnungslegungsstandards
an IFRS an
Der
indische Premierminister Manmohan Singh erklärte, seine Regierung wolle
eine neue umfassende Unternehmensgesetzgebung einführen wird, durch die
u.a. auch die indischen Rechnungslegungsstandards an die IFRS angeglichen
würden. Das neue Gesetz wird das seit 50 Jahren geltende Unternehmensgesetz
ersetzen und zielt darauf ab, mehr Transparenz und eine effiziente
Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern, sagte der Premierminister.
|
| Aktualisierung April 2005 |
|
Überarbeiteter Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS)
15 zu Leistungen an Arbeitnehmer
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI)
hat den überarbeiteten Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard,
AS) 15 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben. In AS 15 werden
die Bilanzierung und die zu leistenden Angaben für alle Leistungen an
Arbeitnehmer mit Ausnahme von anteilsbasierten Arbeitnehmervergütungen
festgelegt. Das Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bestimmt.
Im überarbeiteten AS 15 werden vier Kategorien von Leistungen an
Arbeitnehmer identifiziert und die bilanzielle Behandlung in ähnlicher
Weise wie in IAS 19 festgelegt:
 |
kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich bezahltem
Urlaub, Gewinnbeteiligungen und Boni, die innerhalb von 12 Monaten
nach dem Bilanzstichtag zu begleichen sind, und nicht-monetären
Vergütungen für derzeitige Arbeitnehmer; |
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
einschließlich Gratifikationen, Pensionen, anderen
Ruhestandsleistungen, Lebensversicherungen und Krankenfürsorge; |
 |
andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich
Sonderurlaub aufgrund langjähriger Dienstzeit oder Sabbatjahren,
langfristigen Berufsunfähigkeitsleistungen und Vergütungen, die
nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu begleichen
sind; und |
 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
Behandlung von Übertragungen zwischen Betriebssparten
Das ICAI hat eine Verlautbarung veröffentlicht, nach der der Ansatz
von Übertragungen zwischen Betriebssparten innerhalb eines Unternehmens
als Verkauf keine angemessene bilanzielle Darstellung ist und nicht im
Einklang mit AS 9 Erlöserfassung steht. Im Fall von
innerbetrieblichen Übertragungen verbleiben Chancen und Risiken
innerhalb des Unternehmens. Außerdem gibt es keine Gegenleistung aus der
Gesamtperspektive des Unternehmens. Daher sind die Kriterien für eine
Erfassung von Erlösen nicht erfüllt. |
|
|
|