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Indien

 

bullet Indien ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institute of Chartered Accountants of India
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet September 2011
bullet Mai 2011
bullet Februar 2011
bullet Januar 2011
bullet Oktober 2010
bullet September 2010
bullet Juli 2010
bullet Juni 2010
bullet April 2010
bullet Februar 2010
bullet Dezember 2009
bullet Dezember 2008
bullet Oktober 2008
bullet Juli 2008
bullet Juli 2007
bullet Oktober 2006
bullet April 2006
bullet März 2006
bullet April 2005

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Indien
Indische Unternehmen erstellen ihre Abschlüsse nach den in Abschnitt 211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische Rechnungslegungsstandards oder indische GAAP genannt).

Seit Juli 2007 bestand die Absicht, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu harmonisieren. Über mehrere Jahre wurden neue Standards entwickelt (Ind AS genannt), die schließlich im Februar 2011 veröffentlicht wurden. Das Datum des Inkrafttretens dieser Standards wurde allerdings aufgeschoben, ohne dass ein neues Datum des Inkrafttretens genannt wurde. Nach Aussage des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten soll ein neues Datum des Inkrafttretens verkündet werden, nachdem die Auswirkungen der Ind AS auf Ertragsteuern und andere Verordnungen und Gesetze eruiert worden sind. Die bereits veröffentlichten Ind AS können noch weiteren Änderungen unterworfen werden.

Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen.
Newsletter IFRS auf der Spur bleiben

 

Unsere indischen Kollegen geben einen englischsprachigen Newsletter mit dem Titel IFRS auf der Spur bleiben heraus, in dem regelmäßig über den Stand globaler Rechnungslegungsentwicklungen und ihre Auswirkungen auf indische Unternehmen berichtet wird. Wir stellen Ihnen auf IAS PLUS diejenigen Ausgaben zur Verfügung, die extern publiziert werden.

 

AusgabeErscheinungsdatum ThemaGröße
Ausgabe 9März 2011 Ind AS und IFRS: Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede – aktualisierte Fassung von Ausgabe 8 nach Veröffentlichung der endgültigen Ind AS 286 KB
Ausgabe 8Februar 2011 Ind AS und IFRS: Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede 550 KB
Ausgabe 3September 2010 IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen 1.384 KB
Ausgabe 2September 2010 Erstmalige Anwendung: IFRS 1 vs. Indischer IFRS 1 – Konvergenz leicht gemacht – Achtung! Aufgrund des bedeutend geänderten Entwurfs des Ind AS gegenüber der Fassung, die dieser Publikation zugrunde lag, ist diese Publikation veraltet. Ein aktueller Vergleich findet sich in Ausgabe 8 (s.o.). 701 KB
Ausgabe 1August 2010 IASB-Entwurf zur Erlöserfassung 485 KB

 

Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
Aktualisierung September 2011

 

Indien stellt Standards zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben zur Kommentierung

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Reihe von Entwürfen herausgegeben, mit denen vorgeschlagen wird, indische IFRS-Äquivalente (sogenannte Ind-AS) zum vom IASB im Mai 2011 herausgegebenen Konsolidierungspaket einzuführen.

Ein verpflichtendes Anwendungsdatum für die Ind-AS ist von der indischen Regierung noch nicht bekannt gegeben, eine ursprünglich für April 2011 angekündigte Einführung wurde ohne Bekanntgabe eines neuen Datums aufgeschoben (weitere Informationen hier). Außerdem bestehen eine Reihe von Unterschieden zwischen Ind-AS und IFRS.

Mit den jetzt veröffentlichten Entwürfen werden eine Reihe von Änderungen an IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) vorgenommen. Viele dieser Änderungen beziehen sich auf Daten des Inkrafttretens, , Unterschiede in der Terminologie, Änderungen bzw. Bezüge in Bezug auf Standards, zu denen es noch keine indischen IFRS-Äquivalente gibt (beispielsweise IFRS 9), gesetzliche indische Vorschriften für die Einführung und Streichungen von Vorschriften, die als im indischen Kontext nicht relevant angesehen werden. Mit einigen der Änderungen jedoch werden auch die Vorschriften des entsprechenden IFRS oder IAS geändert; dies gilt beispielsweise für die Streichung der Konsolidierungsausnahme für teilweise oder vollständig beherrschte Tochterunternehmen unter bestimmten Umständen.

Um Stellungnahmen zu den Entwürfen wird bis zum 15. Oktober 2011 gebeten. Weiterführende Informationen:

bullet Zugang zu den Entwürfen auf der Internetseite des ICAI

 

Aktualisierung Mai 2011

 

Indien soll IFRSs übernehmen, nicht ändern

 

Das IASB-Mitglied Prabhakar Kalavacherla hat Indien aufgerufen, in Erwägung zu ziehen, indischen Unternehmen zu gestatten, die vollen IFRS bei der Erstellung ihrer Abschlüsse anzuwenden.

In einer Rede bei einem 'IFRS Gipfel 2011', der vom indischen Wirtschaftsverband (Confederation of Indian Industry, CII) veranstaltet wurde und an der Kalavacherla in persönlicher Funktion teilnahm, wies er darauf hin, dass der IASB sich stark für eine direkte Übernahme der IFRS und gegen eine Anpassung im Rahmen der Übernahme ausspricht. Er sagte: "Es hat einiges Erstaunen im internationalen Milieu - auch beim IASB - ausgelöste, welchen Weg Indien bei der Harmonisierung mit den IFRS gewählt hat."

Wie bereits früher berichtet, hat das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) herausgegeben, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert sind, wobei es allerdings einige Änderungen gibt, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen werden. Einige der Änderungen können dazu führen, dass ein Unternehmen, dass die Ind AS anwendet, nicht in Anspruch nehmen kann, die IFRS uneingeschränkt anzuwenden. Das MCA hat den Einführungstermin der Ind AS noch nicht bekanntgegeben.

Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Rede:

Sind diese Änderungen auf eine Art und Weise diskutiert worden, die erlaubt, dass die internationale Gemeinde aus diesen Überlegungen Nutzen ziehen und vielleicht die internationalen Standards ändern kann? Warum stellt Indien keine Grundlage für Schlussfolgerungen für seine Standards zur Verfügung, in der eine Begründung für die Abweichung von internationalen Standards genannt wird? Haben die Einbindungsaktivitäten und Rückmeldungen der verschiedenen Interessengruppen in Indien genug Grund gegeben für diese Abweichungen? Wie sind der Blickwinkel und die Interessen der Anleger berücksichtigt worden und wie wurden sie eingebunden?

[...]

Ich fasse zusammen und mache zwei Vorschläge:

  1. Gebt indischen Unternehmen die Möglichkeit, die vollen IFRS anzuwenden, auch wenn Ihr an Euren Änderungen festhaltet. Lasst den Markt entscheiden, was richtig ist. In fünf Jahren kann Indien dann die Situation erneut beurteilen und gucken, was getan werden sollte.
  2. Lasst Indien stärker am globalen Standardsetzungsprozess teilnehmen - und dafür muss auch der CII aktiver werden.

Weiterführende Informationen:

bullet Vollständiger Text der Rede von Kalavacherla (in englischer Sprache, 35 KB), Zurverfügungstellung mit der freundlichen Genehmigung des Autors und des IASB
bullet Ind AS und IFRS: Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede (in englischer Sprache, 286 KB, erstellt von unseren indischen Kollegen)
bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Seite des CII

 

Aktualisierung Februar 2011

 

Indien gibt endgültige IFRS-konvergierte Standards heraus, Übergangszeitpunkt noch unklar

 

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) herausgegeben, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert sind. Gleichzeitig wurde eine Einführung in mehreren Stufen angekündigt, die beginnen soll, sobald bestimmte indische Steuerfragen und andere Sachverhalte gelöst sind.

Wie bereits früher berichtet, basieren die Ind AS auf den IFRS, es gibt allerdings einige Änderungen, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen werden. Einige der Änderungen können dazu führen, dass ein Unternehmen, dass die Ind AS anwendet, nicht in Anspruch nehmen kann, die IFRS uneingeschränkt anzuwenden (in Ind AS 1 Darstellung des Abschlusses wird eine Angabe zur Einhaltung der Ind AS gefordert, nicht der IFRS).

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Standards hat das MCA eine Presseerklärung herausgegeben, in der in Bezug auf die Anwendung der Standards das Folgende ausgesagt wird:

Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten wird die IFRS-basierten indischen Rechnungslegungsstandards in mehreren Stufen einführen, nachdem verschiedenen Sachverhalte, unter anderem Steuerfragen, mit den entsprechenden Behörden gelöst wurden. Es wird sichergestellt werden, dass die in stufenweise erfolgende Einführung der konvergierten Standards für alle Betroffenen problemlos möglich sein wird. Das Datum der Einführung der Ind AS wird vom Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Indien hatte ursprünglich einen Plan bekanntgegeben, nach dem mit der ersten Stufe der Einführung der neuen Standards am 1. April 2011 begonnen werden sollte. Es ist möglich, dass die überarbeiteten Daten des Inkrafttretens verkündet werden, nachdem die indische Regierung ihren Haushalt vorgestellt hat. Weitere Informationen:

bullet Presseerklärung des MCA (in englischer Sprache, 56 KB)
bullet Verknüpfung auf die vom Ministerium herausgegeben endgültigen Standards (auf der Internetseite des MCA)
bullet Ausgabe März 2011 des Tracking IFRS-Newsletters Ind AS und IFRS: Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede (in englischer Sprache, 286 KB) mit einer Beschreibung der Unterschiede zwischen den endgültigen Ind AS und den IFRS

 

Aktualisierung Januar 2011

 

ICAI gibt beinahe endgültige Entwürfe der indischen Rechnungslegungsstandards heraus

 

Das Institut der indischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat beinahe endgültige Fassungen der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) veröffentlicht, über die abschließend vom ICAI beraten wurde und die jetzt an den nationalen indischen Beirat für Rechnungslegungsstandards (Indian National Advisory Committee on Accounting Standards, NACAS) übersendet wurden.

Die beinahe endgültigen Ind AS basieren auf den IFRS; es gibt allerdings einige Änderungen, die im Anhang zu einem jeden Standard ausgewiesen werden. So müssen beispielsweise Anlageimmobilien auf Anschaffungskostenbasis bewertet werden, Erwerbe zu einem Preis unter dem Marktwert ("bargain purchases") im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses werden generell im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, und das Datum des Übergangs ist der Beginn der laufenden Periode und nicht der Vergleichsperiode (es gibt die Wahlmöglichkeit, Vergleichsinformationen in einem Abschluss nach Ind AS in Form eines Memorandums darzustellen).

Die Ind AS können noch Änderungen durch die Regierung unterliegen, bevor sie verkündet werden. Es werden derzeit in Indien erheblich Debatten geführt, ob der Ansatz über diese modifizierten IFRS der richtige Weg ist, um diese in Indien einzuführen. Die Änderungen, die noch an den Entwürfen vorgenommen werden können, können dazu führen, dass Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach Ind AS erstellen, möglicherweise nicht die Einhaltung der IFRS in Anspruch nehmen können. Es wird außerdem diskutiert, ob das ursprünglich geplante Einführungsdatum April 2011 für die Ind AS für bestimmte Unternehmen aufgeschoben werden soll.

Zugang zu den Entwürfen habe Sie auf der Internetseite des ICAI.

 

Aktualisierung Oktober 2010

 

Dritte Ausgabe von 'IFRS auf der Spur bleiben' unserer indischen Kollegen mit Fokus auf Leasingverhältnissen erschienen

 

Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben – Ausgabe 3 veröffentlicht. In dieser Ausgabe wird der gemeinsam von IASB und FASB veröffentlichte Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert, die Hauptvorschläge beschrieben und die Abweichungen von gegenwärtigen indischen Rechnungslegungsstandards dargestellt.

Weiterführende Informationen:

bullet IFRS auf der Spur bleiben – Ausgabe 3 Der Entwurf zu Leasingverhältnissen (in englischer Sprache, 1.384 KB)
bullet Unsere Seite zum IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen

 

Aktualisierung September 2010

 

Zweite Ausgabe von 'IFRS auf der Spur bleiben' unserer indischen Kollegen mit Fokus auf erstmalige Anwendung erschienen

 

Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben – Ausgabe 2 veröffentlicht. Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Reihe an Entwürfen von vereinheitlichen Bilanzierungsstandards einschließlich des Entwurfs für den indischen Bilanzierungsstandard Nr. 41 Erstmalige Anwendung der indischen Bilanzierungsstandards ('ED Ind-AS 41') herausgegeben, der auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – wie im Jahr 2008 geändert und herausgegeben – fußt.

ED Ind-AS 41 wäre von Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs auf die mit den IFRS vereinheitlichten indischen Bilanzierungsstandards anzuwenden. In dieser Ausgabe von Tracking IFRS wird der Entwurf mit dem vom IASB herausgegebenen IFRS 1 verglichen. Der wesentliche Unterschied zwischen IFRS 1 und dem Entwurf besteht in der Vorschrift zur Darstellung von Vergleichsinformationen. Im Entwurf werden erstmalige Anwender nicht zum Ausweis von Vergleichsinformationen zum Periodenergebnis verpflichtet; vielmehr haben Unternehmen ein Wahlrecht, derartige Informationen freiwillig darzustellen.

Weiterführende Informationen:

bullet IFRS auf der Spur bleiben – Ausgabe 2 Erstmalige Anwendung: IFRS 1 vs. Indischer IFRS 1 – Konvergenz leicht gemacht (in englischer Sprache, 701 KB)
bullet Unsere Seite zu IFRS 1

 

IFRS-Publikation zum Erlöserfassungsentwurf von Deloitte Indien

 

Unsere indischen Kollegen haben IFRS auf der Spur bleiben herausgegeben. Diese Publikation bietet eine Zusammenfassung des IASB-Entwurfs ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und vorläufige Beobachtungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Entwurfs auf die gegenwärtige Praxis in Indien. Unternehmen in Indien werden ab 2012 auf mit den IFRS konvergierte indische Rechnungslegungsstandards übergehen.

Weitere Informationen:

bullet IFRS-Publikation unserer indischen Kollegen zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 485 KB)
bullet IFRS in Focus-Newsletter zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 485 KB)
bullet unsere Projektseite zur Erlöserfassung

 

Aktualisierung Juli 2010

 

Indische Zentralbank widmet sich den IFRS im Bankensektor

 

Die indische Zentralbank hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich "Einführungsfragen zu widmen und die Formulierung praxisbezogener Umsetzungsleitlinien im Zusammenhang mit der Harmonisierung  mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) im indischen Bankensektor zu ermöglichen". Die Arbeitsgruppe wird sich folgenden Themen widmen:

bullet Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
bullet Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Sicherungsbilanzierung einschließlich Bilanzen von Genossenschaften und die Auswirkungen darauf
bullet Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Darstellung, Angaben und Aussehen der Bilanz
bullet Ausbuchung, Konsolidierung und weitere Themen

Die ersten Banken müssen in Indien eine Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013 erstellen. Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Indien finden Sie in den nachfolgenden Meldungen. Die Presseerklärung der Zentralbank in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Aktualisierung Juni 2010

Indien und Japan gründen gemeinsame Arbeitsgruppe zu IFRS

 

Verschiedene staatliche und mit der Rechnungslegung befasste Organisationen aus Indien und Japan haben die gemeinsame indisch-japanische Arbeitsgruppe als gemeinsame Plattform beider Länder ins Leben gerufen, um IFRS-bezogene Sachverhalte zu erörtern. Die erste Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe fand vom 26. bis 28. Juli 2010 in Tokio statt. Im Rahmen der Sitzung wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, bei der im Wesentlichen um Folgendes geht:

bullet eine Austausch von Sichtweisen zu rechtlichen, regulatorischen und anderweitigen Sachverhalten, die sich aus der Anwendung der oder der Konvergenz mit den IFRS ergeben, und Untersuchung der Möglichkeit einer gegenseitigen Unterstützung
bullet die Behandlung der kritischen Themen im Hinblick auf die Anwendung der oder der Konvergenz mit den IFRS und Erzielung einer Übereinkunft durch einen Beratungsprozess, auf den sich beide verständigt haben
bullet die Förderung eines starken und zusammenhängenden Berufsstands durch Führung bei aufkommenden Themen, der Koordinierung mit globalen, anderen regionalen und intra-regionalen Organisationen, Gremien und Verbänden zur Erzielung angemessener strategischer Ziele

Die nächste Sitzung der Gruppe wird 2011 in Indien stattfinden. Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) Beginn des indisch-japanischen Dialogs (in englischer Sprache, 41 KB)

 

 

Aktualisierter Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

 

In der Aktualisierung vom Februar 2010 hatten wir darüber berichtet, dass das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten derzeit einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Es sind jetzt auch Daten für Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute bekannt gegeben, und einige noch offene Fragen wurden geklärt.

 

Versicherungsunternehmen

 

PhaseZeitpunktWelche Unternehmen?
Phase 1Eröffnungsbilanz zum 1. April 2012 Alle Versicherungsunternehmen

 

Banken

 

PhaseZeitpunktWelche Unternehmen?
Phase 1Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013
bullet alle Geschäftsbanken
bullet Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 300 Crore
Phase 2Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014 Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 200 Crore und weniger als Rs 300 Crore
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert von weniger als Rs 200 Crore und Banken mit nur regionaler Bedeutung sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

 

Andere Finanzinstitute

 

PhaseZeitpunktWelche Unternehmen?
Phase 1Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013*
bullet Finanzinstitute, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
bullet Finanzinstitute, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
bullet Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore
Phase 2Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Nicht börsennotierte Finanzinstitute mit einem Nettowert von weniger als Rs 500 Crore sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

 

Andere Unternehmen

 

PhaseZeitpunktWelche Unternehmen?
Phase 1Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
bullet Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
bullet Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
bullet Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
bullet Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.

 

Nach IFRS 1, dass mindestens ein Jahr von IFRS-Vergleichsabschlüssen zu erstellen sind, wenn die IFRS erstmals angewendet werden. Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat klargestellt, dass indische Unternehmen, die die benannten IFRS anwenden, ihre Vergleichszahlen nicht neu darstellen müssen, sondern die Vergleichszahlen nach den nicht konvergierten indischen Standards erstellen. Diese Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Spalte aufzunehmen, um zu zeigen, wie diese Zahlen ausgesehen haben könnten, wenn die konvergierten Standards im vorherigen Jahr angewendet worden wären.

 

Alle einschlägigen Presseerklärungen des indischen Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten finden Sie hier (alle in englischer Sprache):

 

bullet Presseerklärung zu börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen (22. Januar, 62 KB)
bullet Presseerklärung zu Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten (31. März 2010, 19 KB)
bullet Presseerklärung zu verbleibenden Restfragen (4. Mai 2010, 47 KB)

 

Aktualisierung April 2010

 

IFRS für Zwecke der Einreichung bei der SEBI zugelassen

 

Die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat ihre Vorschriften für die Börsennotierung umfassend überarbeitet und dabei auch die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen. Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen.

 

Aktualisierung Februar 2010

 

Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

 

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 33 KB). Hier ist ein Überblick:

PhaseZeitpunktWelche Unternehmen?
Phase 1Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
bullet Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
bullet Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
bullet Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
bullet Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung

IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:

bullet Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind
bullet kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU').

Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.

 

Aktualisierung Dezember 2009

 

Indischer Staatssekretär bestätigt IFRS-Konvergenz bis 2011

 

R. Bandyopadhay, Staatsekretär im indischen Ministerium für Unternehmensangelegenheiten, verkündete auf einem IFRS-Gipfel am 25. November 2009, der vom Verband der indischen Industrie (Confederation of Indian Industry, CII) abgehalten wurde, dass Indien am Fahrplan für die IFRS-Einführung festhalten wolle. Indien hatte im Juli 2007 verkündet, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergieren zu wollen. Als Datum des Inkrafttretens der neuen Standards sind Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, vorgesehen. Wörtlich sagte Bandyopadhay: "Lassen Sie mich das ganz deutlich machen: Indien hat unterschrieben, die IFRS einführen zu wollen. Mit Einführung meine ich Konvergenz auf die IFRS bis April 2011, keine direkte Übernahme. Dazu stehen wir. Es gibt keinen Grund, dieses Datum zu ändern oder die Zeit auszuweiten." Eine Zusammenfassung der Ansprachen auf der Konferenz in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Aktualisierung Dezember 2008

 

iGAAP Rechnungslegungsstandards in Indien

 

Unsere indischen Kollegen haben iGAAP Financial Reporting Standards in India including a Comparison with IFRS erstellt – einen praktischen und umfassenden Leitfaden für in Indien ansässige Unternehmen, in dem die indischen Rechnungslegungsstandards dargestellt sind. Der Leitfaden beinhaltet einen Vergleich jedes indischen Standards mit dem entsprechenden Standard unter IFRS. Dieses Buch ist das ideale Referenzwerk zur Rechnungslegung in Indien vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS 2011. Das Buch enthält erläuternde Beispiele, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren, und bietet Kommentare zur weiteren Hilfestellung in Bereichen, in denen die indischen Rechnungslegungsstandards uneindeutig oder unklar sind oder gar keine Auskunft geben. iGAAP Financial Reporting Standards in India (ISBN: 9788184731347) ist von Wolters Kluwer (India) Private Ltd, New Delhi veröffentlicht worden und kann über die CCH India Website bestellt werden.

 

Aktualisierung Oktober 2008

 

Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird, zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird. Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen, die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen, zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten. Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen, die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:

 

Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:

 

bullet Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen.
bullet Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt, IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen.
bullet Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen. Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein, anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind.
bullet Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS konvergiert sein werden.

 

Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen, bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.

 

Aktualisierung Juli 2008

 

Neuer Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards

 

Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (IFRSs and Indian GAAP: A Comparison, 288 KB in englischer Sprache, 48 Seiten). Diese Veröffentlichung fasst die Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt, und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008.

 

Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Der oben genannte VErgleich zwischen den IFRS und den indischen Rechnungslegungsstandards beinhaltet eine Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS. Nachfolgend die Übersetzung einiger Auszüge:

 
bullet

Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?
In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen.

bullet

Rechnungslegungsstandards für KMU
Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB entwickelt.

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Format der konvergierten Rechnungslegungsstandards
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten. Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen ist.

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Datum der Einführung von IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder auf einmal zu einem festgelegten Datum?
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen, und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das  ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können.

 

Aktualisierung Juli 2007

 

Indien plant Konvergenz von eigenen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat das Vorhaben angekündigt, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren. Das ICAI wies allerdings darauf hin, dass es Veränderungen an den IFRS vornehmen werde, um "besondere indische Gegebenheiten" widerzuspiegeln. Die neuen Standards gelten für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Sie werden für alle börsennotierten Unternehmen sowie für Banken, Versicherungen und große Unternehmen gelten. Die Zustimmung der indischen Regierung zu diesem Vorhaben steht noch aus. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

Aktualisierung Oktober 2006

 

Indien prüft vollständige Übernahme der IFRS

 

Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accoutants of India, ICAI) hat eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Aufgabe es ist, die Möglichkeit der Übernahme aller IFRS ohne Modifikation als indische Standards zu untersuchen. Den Vorsitz der elf Mitglieder umfassenden Arbeitsgruppe führt S. C. Vasudeva, Vorsitzender des Accounting Standard Board des ICAI. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptpapiers zur Anwendung der IFRS in Indien. Gegenwärtig spiegeln viele ICAI-Standards Abweichungen zu den IFRS wider. Die Arbeitsgruppe wurde bei einer Meldung des Präsidenten des ICAI, T. N. Manohara, an dessen Mitglieder im Oktober 2006 bekannt gegeben. Nachfolgend ein Auszug:

 

Aufgrund des globalisierten Wirtschaftsumfeldes errichten einige multinationale Unternehmen Tochterunternehmen in Indien, und viele indische Unternehmen bauen Tochterunternehmen im Ausland auf. Investitionsflüsse auf internationaler Ebene lassen klar erkennen, dass die am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) über die ganze Welt verteilt sind. In dem Maße, wie geografische Barrieren verschwinden, weitet sich der Handel durch elektronische Medien (e-Commerce) aus, und durch die verstärkte Kapitalaufnahme in ausländischen Märkten wird es immer bedeutender, Themen zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu untersuchen. Wir arbeiten eng mit dem IASB zusammen, obwohl wir das Thema auch intern betrachten. Kürzlich wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den Herausforderungen auseinandersetzt und eine diesem Zwecke dienenden Fahrplan entwirft.

 

Aktualisierung April 2006

 

Überarbeiteter Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS) 15 zu Leistungen an Arbeitnehmer

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat erklärt, dass der überarbeitete Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS) 15 Leistungen an Arbeitnehmer für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. April 2006 beginnen.

 

Aktualisierung März 2006

 

Indien gleicht seine Rechnungslegungsstandards an IFRS an

 

Der indische Premierminister Manmohan Singh erklärte, seine Regierung wolle eine neue umfassende Unternehmensgesetzgebung einführen wird, durch die u.a. auch die indischen Rechnungslegungsstandards an die IFRS angeglichen würden. Das neue Gesetz wird das seit 50 Jahren geltende Unternehmensgesetz ersetzen und zielt darauf ab, mehr Transparenz und eine effiziente Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern, sagte der Premierminister.

 

Aktualisierung April 2005

 

Überarbeiteter Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS) 15 zu Leistungen an Arbeitnehmer

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat den überarbeiteten Rechnungslegungsstandard (Accounting Standard, AS) 15 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben. In AS 15 werden die Bilanzierung und die zu leistenden Angaben für alle Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausnahme von anteilsbasierten Arbeitnehmervergütungen festgelegt. Das Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bestimmt.

 

Im überarbeiteten AS 15 werden vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer identifiziert und die bilanzielle Behandlung in ähnlicher Weise wie in IAS 19 festgelegt:

 

bullet kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich bezahltem Urlaub, Gewinnbeteiligungen und Boni, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu begleichen sind, und nicht-monetären Vergütungen für derzeitige Arbeitnehmer;
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Gratifikationen, Pensionen, anderen Ruhestandsleistungen, Lebensversicherungen und Krankenfürsorge;
bullet andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich Sonderurlaub aufgrund langjähriger Dienstzeit oder Sabbatjahren, langfristigen Berufsunfähigkeitsleistungen und Vergütungen, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu begleichen sind; und
bullet Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Behandlung von Übertragungen zwischen Betriebssparten

 

Das ICAI hat eine Verlautbarung veröffentlicht, nach der der Ansatz von Übertragungen zwischen Betriebssparten innerhalb eines Unternehmens als Verkauf keine angemessene bilanzielle Darstellung ist und nicht im Einklang mit AS 9 Erlöserfassung steht. Im Fall von innerbetrieblichen Übertragungen verbleiben Chancen und Risiken innerhalb des Unternehmens. Außerdem gibt es keine Gegenleistung aus der Gesamtperspektive des Unternehmens. Daher sind die Kriterien für eine Erfassung von Erlösen nicht erfüllt.

 

 

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