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| Hongkong |

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frühere Nachrichten
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong |
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Verpflichtende anzuwendende Quellen für
Rechnungslegungsvorschriften
Es gibt in Hongkong sowohl verpflichtend anzuwendende Quellen für
allgemein akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze als auch beratende
Quellen. Verpflichtend anzuwenden sind die folgenden Quellen:
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Verordnungen für
Hongkonger Unternehmen (Companies Ordinance). Die rechtlichen
Anforderungen betreffen die Führung von Buchführungsunterlagen, den
Inhalt von Abschlüssen und die Prüfungen von in Hongkong
registrierten Unternehmen. |
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Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial
Reporting Standards, HKFRS). Der Ausdruck HKFRS umfasst sowohl
Standards (HKFRS und HKAS) als auch Interpretationen (HK(IFRIC)-Int,
HK(SIC)-Int und HK-Int).
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Standards und Interpretationen werden vom
Rechnungslegungsstandardskomitee des Hongkonger Instituts der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
entwickelt. |
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Die Standards sind im Prinzip identisch mit ihren
internationalen Äquivalenten (IFRS und IAS). |
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Die Interpretationen sind mit Ausnahme von drei lokal
entwickelten Interpretationen (HK-Int) identisch mit ihren
internationalen Äquivalenten (IFRIC und SIC). |
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Vorschriften für die Börsennotierung. Die Börse von
Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK), hat
Regeln für die Notierung von Wertpapieren an ihrer
Hauptbörse (die sogenannten Listing Rules) und an ihrem
Wachstumsmarkt (Growth Enterprise Market, GEM) erlassen (die
sogenannten GEM Rules). Darin sind einige Vorschriften zur
Rechnungslegung und zu Angaben enthalten. |
Andere Quellen für
Rechnungslegungsvorschriften
In Hongkong Accounting Standard 8
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und
Fehler (HKAS 8, der identisch ist mit IAS 8) heißt es:
10. Beim Fehlen eines
Standards oder einer Interpretation, der/die
ausdrücklich auf einen Geschäftsvorfall oder
sonstige Ereignisse oder Bedingungen zutrifft,
hat das Management darüber zu entscheiden,
welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu
entwickeln und anzuwenden ist, um zu
Informationen führen, die:
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(a) für die Bedürfnisse der
wirtschaftlichen Entscheidungsfindung der
Adressaten von Bedeutung sind und |
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(b) zuverlässig sind, in dem Sinne, dass
der Abschluss:
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(i) die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie die Cashflows des
Unternehmens den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechend darstellt; |
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(ii) den wirtschaftlichen Gehalt von
Geschäftsvorfällen und sonstigen
Ereignissen und Bedingungen
widerspiegelt und nicht nur deren
rechtliche Form, |
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(iii) neutral ist, das heißt frei
von verzerrenden Einflüssen; |
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(iv) vorsichtig ist; und |
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(v) in allen wesentlichen
Gesichtspunkten vollständig ist. |
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11. Bei seiner Entscheidungsfindung im Sinne
des Paragraphen 10 hat das Management sich auf
folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge –
zu beziehen und deren Anwendung zu
berücksichtigen:
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(a) die Anforderungen und
Anwendungsleitlinien in Standards und
Interpretationen, die ähnliche und verwandte
Fragen behandeln; |
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(b) die im Rahmenkonzept enthaltenen
Definitionen, Erfassungskriterien
und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte,
Schulden, Erträge und Aufwendungen. |
12. Bei seiner Entscheidungsfindung gemäß
Paragraph 10 kann das Management außerdem die
jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetzer,
die ein ähnliches konzeptionelles Rahmenkonzept
zur Entwicklung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden einsetzen, sowie sonstige
Rechnungslegungsverlautbarungen* und anerkannte
Branchenpraktiken berücksichtigen, sofern sie
nicht mit den in Paragraph 11 enthaltenen
Quellen in Konflikt stehen.
* Für Hongkong schließen die sonstige
Rechnungslegungsverlautbarungen die
Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins ein. |
Die oben in der Fußnote zu Paragraph 12 genannten
Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins sind Leitlinien zur besten
Verfahrensweise, die vom HKICPA als Hilfestellung für seine Mitglieder
bei der Anwendung der HKFRS veröffentlicht werden. Die
Rechnungslegungsleitlinien und die Rechnungslegungsleitlinien für die
Industrie sind darauf ausgelegt zu überzeugen, und obwohl ihre Anwendung
nicht verpflichtend ist, sollten sie normalerweise befolgt werden. Die
Rechnungslegungsbulletins sollen den Mitgliedern des HKICPA bei der
Behandlung von Rechnungslegungsfragen helfen und die Diskussion zu
Fragen von fachlichem Interesse anregen.
TechWatch ist eine jede Monat vom HKICPA herausgegebene
Publikation, die die Mitglieder des HKICPA auf Themen und Sachverhalte
hinweisen soll, die Auswirkungen für Wirtschaftsprüfer und ihr
Arbeitsumfeld haben. Diese Publikation hat nur allgemein hinweisenden
Charakter.
Rechnungslegungsvorschriften für KMU
Das HKICPA hat im August 2005 selbst ein
Rahmenkonzept und einen Standard für
die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Small and Medium-sized
Entity Financial Reporting Framework and Financial
Reporting Standard, SME-FRF & FRS) entwickelt. Das SME-FRF & FRS trat
für die Abschlüsse von qualifizierenden Unternehmen in Kraft, die
Geschäftsjahre abdecken, die am oder nach dem 1. Januar 2005 begannen.
Die Anwendung ist freiwillig. Unternehmen, die für die Anwendung in
Frage kommen, sind in Hongkong registrierte Unternehmen, die bestimmte
rechtliche Bedingungen erfüllen, und ausländische Unternehmen, die nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig sind, bestimmte Größenanforderungen
erfüllen und bei denen die Eigentümer der Anwendung des SME-FRF & FRS
zustimmen.
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| Vergleich Hongkonger
Rechnungslegungsstandards mit IFRS |
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Vergleich zwischen
den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand
1. Juli 2009 (in englischer Sprache, 99 KB); erstellt
vom Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong
Institute of Certified Public Accountants, HKICPA).
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| September 2011 |
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Weitere Harmonisierung von Prüfungsstandards in Hongkong und China
Das chinesische und das Hongkonger Institut der
Wirtschaftsprüfer haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, mit
der die weitere Harmonisierung der Prüfungsstandards in Hongkong und
im übrigen China bestätigt wird.
Der damalige chinesische Standardsetzer China Auditing Standards Board
und das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of CPAs, HKICPA)
hatten im Dezember 2007
eine gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung ihrer Prüfungsstandards
unterzeichnet. Seit der Unterzeichnung hat der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium,
im Rahmen seines Klarstellungsprojekts neue Standards
veröffentlicht. Das HKICPA hat im Juni 2010 äquivalente Standards
veröffentlicht, und das chinesische Wirtschaftsprüferinstitut hat
die Überarbeitung seiner Prüfungsstandards im
November 2010
abgeschlossen.
Die beiden Institute sind der Meinung, dass der einzige
Unterschied zwischen ihren Prüfungsstandards eine zusätzlicher
Standard ist, der in die überarbeiteten chinesischen
Prüfungsstandards aufgenommen wurde und die Kommunikation von
derzeitigen Prüfern mit früheren Prüfern betrifft. Dieser Standard
spiegele besondere Vorschriften wider, die nur auf dem Festland von
China gelten, und stehe nicht im Konflikt mit den Prüfungsstandards
von Hongkong.
Eine englischsprachige Presseerklärung
zur Bekräftigung der Harmonisierung der
Prüfungsstandards finden Sie auf der
Internetseite des HKICPA (87 KB).
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| Januar 2011 |
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Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach HKFRS 2010
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Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte
in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)
für 2010 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den
Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und
Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften
für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong
für Abschlüsse erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur
Verfügung gestellt werden. Die Checkliste deckt die Ausweis- und
Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 in
Kraft getreten waren. Sie deckt auch die Ausweis- und
Angabevorschriften bestimmter Standards und Interpretationen ab, die
bis zum 30. September 2010 veröffentlicht waren aber noch nicht für
Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2010
beginnen. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und
Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, ist
generell gestattet. Die Checkliste widmet sich nicht den
HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung.
Die Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften nach den
Rechnungslegungsstandards von Hongkong können
Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache,
2.197 KB).
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| Dezember 2010 |
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Musterkonzernabschluss 2010 nach HKFRS
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Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat einen veranschaulichenden Abschluss
für das Jahr, das am 31. Dezember 2010 endete, veröffentlicht, in
dem die die Vorschriften widergespiegelt sind, die für Abschlüsse
zum 31. Dezember 2010 und danach gelten.
Diese Publikation zielt darauf ab, Erstellern von
Abschlüssen nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong
Kong Financial Reporting Standards, HKFRS), nützliche Leitlinien zu
bieten. Insbesondere bietet diese Publikation einen Musterabschluss
für ein hypothetisches Unternehmen zum 31. Dezember 2010, dessen
Anteile an der Börse von Honkong notiert sind. Er berücksichtigt die
HKFRS, die Vorschriften des Unternehmensrechts von Hongkong sowie
die Regeln für die Börsennotierung und den Markt für
Wachstumsunternehmen an der Wertpapierbörse von Hongkong.
Der Abschluss spiegelt die Anwendung von HKFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und HKAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
(überarbeitet 2008) sowie der Interpretation 5 Darstellung des Abschlusses Klassifizierung durch den Aufnehmer eines
mittelfristigen Kredits, der eine
Rückzahlungsaufforderungsklausel enthält wider.
Zusätzlich zum Musterabschluss enthält diese
Publikation einen Überblick über neue und
überarbeiteten HKFRS, die für Abschlüsse zum 31.
Dezember 2010 in Kraft treten, sowie diejenigen
Standards, die herausgegeben wurden aber noch nicht
in Kraft getreten sind. Deren Auswirkungen sowie das
regulatorische Umfeld in Honkong werden kurz
geschildert.
Den Musterjahresabschluss 2010 nach
den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können
Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache,
3.624 KB).
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| Mai 2010 |
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Hongkong führt modifizierten IFRS für KMU ein
Am 30. April 2010 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) für
nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben. Dieser neue Standard
stimmt bis auf eine Änderung in Bezug auf die Ertragsteuervorschriften
mit dem IFRS für KMU überein. Das HKICPA hat die Ansatz und
Bewertungsvorschriften in Abschnitt 29 Ertragsteuern durch diejenigen
aus IAS 12 Ertragsteuern ersetzt, allerdings die
entsprechenden Angaben aus dem IFRS für KMU beibehalten. Darüber hinaus
hat das HKICPA den Betrag latenter Steuern, die in Bezug auf einen
Neubewertungsgewinn für zu Anlagezwecken gehaltene Immobilien angesetzt
werden, auf den Betrag beschränkt, der bei Veräußerung der Immobilie an
einen unabhängigen Marktteilnehmer zum beizulegenden Zeitwert am Ende
der Berichtsperiode zu zahlen wäre.
Der HKFRS für nicht börsennotierte
Unternehmen tritt sofort als Wahlmöglichkeit für KMU in Hongkong in
Kraft. In Frage kommende Unternehmen dürfen den Standard bei der
Erstellung der Abschlüsse zu früheren Perioden anwenden, bei denen die
entsprechenden Abschlüsse noch nicht abgeschlossen und bestätigt sind.
Die Presseerklärung des HKICPA finden Sie
hier (in englischer Sprache, 27 KB).
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| Februar 2010 |
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Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach HKFRS 2009
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Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch-pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2009 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2009 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den
Musterkonzernabschluss 2009 nach HKFRS
vom Januar 2010 (in englischer Sprache, 1.214 KB). Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2009 in Kraft getreten waren.
Sie deckt auch die Ausweis- und Angabevorschriften bestimmter
Standards und Interpretationen ab, die bis zum 15. November 2009
veröffentlicht waren aber noch nicht für Berichtsperioden in Kraft
getreten sind, die mit dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung dieser Standards und Interpretationen, die noch nicht
verpflichtend anzuwenden sind, ist generell gestattet. Die
Checkliste widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die
Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache,
2.393 KB) |
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| Januar 2010 |
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Musterkonzernabschluss 2009 nach HKFRS
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Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat einen veranschaulichenden Abschluss
für das Jahr, das am 31. Dezember 2009 endete, veröffentlicht. In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der
Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie die Vorschriften des
Unternehmensrechts von Hongkong sowie die Regeln für die Börsennotierung und den Markt für Wachstumsunternehmen an der
Wertpapierbörse von Hongkong veranschaulicht. Der Abschluss spiegelt die vorzeitige Anwendung von HKFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und HKAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
(überarbeitet 2008) vor ihrem Datum des Inkrafttretens wider. Weil die HKFRS mit den IFRS übereinstimmen, wird mit diesem
Abschluss auch die Befolgung der IFRS für Jahre, die am 31. Dezember 2009 endeten, veranschaulicht. Den Musterjahresabschluss
2009 nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 1.214 KB).
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| Oktober 2009 |
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Anlageimmobilien im Bau

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Unsere chinesischen Kollegen haben einen praxisorientierten
Leitfaden zu
Bilanzierung von im Bau befindlichen als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien veröffentlicht (in englischer Sprache,
219 KB). In diesem 16 Seiten umfassenden Leitfaden werden die
Änderungen erläutert, die sich im Mai 2008 im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprozesses an IAS 40 ergeben haben und mit denen Anlagen
im Bau, die künftig als Finanzinvestitionen gehalten werden sollen
in den Anwendungsbereich von IAS 40 gebracht werden. Die Änderungen
treten zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Leitfaden ist unter Verweis
auf den Rechnungslegungsstandard Nr. 40 von Hongkong (HKFRS 40)
geschrieben worden, dieser ist aber mit IFRS 40 identisch. |
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| September 2009 |
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HK berät zur Akzeptanz der Bilanzierung auf dem chinesischen Festland
Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein
Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmens veröffentlicht,
welchem zufolge die Anwendung der Bilanzierungs- und Prüfungsstandards auf dem chinesischen Festland durch dort eingetragene Unternehmen,
die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische
Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften ab 2010 akzeptiert werden können (in englischer Sprache, 389 KB). Gegenwärtig müssen
Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards
von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten.
Vergleich zwischen IFRS und den Rechnungslegungsstandards von Hongkong
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Hongkong hat seinen
Vergleich zwischen den Rechnungslegungsstandards von Hongkong und den International Financial Reporting Standards auf den aktuellen
Stand gebracht (in englischer Sprache, 99 KB). Er spiegelt nunmehr die Unterschiede mit Rechtsstand 1. Juli 2009 wider. Alle Unterschiede
bestehen faktisch in den Übergangsvorschriften und den Daten des Inkrafttretens.
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| Juni 2009: Leitfaden zur Zwischenberichterstattung |
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Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat Zwischenberichterstattung
in Hongkong Ein Leitfaden für die Erstellung von
Zwischenberichten herausgegeben. Dieser Leitfaden ist Teil einer
Reihe von Publikationen zur Erstellung von Abschlüssen in
Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und den
einschlägigen Vorschriften für die Börsennotierung der Börse von Hongkong (Stock Exchange of
Hong Kong Limited, SEHK) und ihres Wachstumsmarkts (Growth Enterprise Market, GEM).
Dieser Leitfaden widmet sich insbesondere dem Inhalt eines
Zwischenberichts und den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Zwischenberichtszwecke nach HKFRS 34 Zwischenberichterstattung (identisch mit IAS 34)
und den einschlägigen Börsennotierungsvorschriften in Hongkong.
Darüber hinaus enthält der Leitfaden Beispielzwischenberichte (sowohl
Halbjahres- als auch Quartalsberichte), die alle HKFRS
berücksichtigen, die für Perioden gelten, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen.
Interim Financial Reporting in Hong Kong - A guide for the preparation of interim financial reports
können Sie sich kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 4.367 KB).
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| Januar 2009: Musterkonzernabschluss
und Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften 2008 nach HKFRS |
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Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat einen Musterkonzernabschluss zum
31. Dezember 2008 herausgegeben. Der Abschluss illustriert die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong
(Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an
der Börse von Hongkong und am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM), die bis zum 31. Dezember 2008
herausgegeben und in Kraft getreten waren. Die vorzeitige Anwendung neuer und überarbeiteter Standards, Änderungen und Interpretationen, die bereits
veröffentlicht aber für 2008 noch nicht verpflichtend sind, wird im Abschluss nicht widergespiegelt. Da die HKFRS im Prinzip identisch
mit den IFRS sind, wird mit diesem Musterabschluss auch erläutert, wie die IFRS für 2008 einzuhalten sind. Sie können sich den
Musterkonzernabschluss
2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer
Sprache, 1.330 KB). |
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Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong
Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum
31. Dezember 2008 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften
der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an
der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008
erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur
Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den
Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS.
Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008
in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich
die
Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften
2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer
Sprache, 1.727 KB). |
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| Januar 2008: Rechnungslegung in Hongkong |
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Financial Reporting in Hong Kong können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über
CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über
support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1779H).
|
| Rechnungslegung in Hongkong Beispielhafte
Abschlüsse und Anhangchecklisten 2007 |
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Diese Veröffentlichung ergänzt Rechnungslegung in Hongkong,
die im Januar von unseren chinesischen Kollegen herausgegebene
Veröffentlichung (s. o.). Den Musterkonzernabschluss können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über
CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über
support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1790H).
 |
Sie können sich das Buch
hier
herunterladen (336 Seiten in englischer Sprache, 1.589 KB). |
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| Mai 2008 |
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Mai 2008: Studie zu den Auswirkungen der IFRS-Konvergenz in Hongkong
Das
Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of
Certified Public Accountants, HKICPA) hat eine Studie mit dem Titel
Beratungen über die Auswirkungen des Konvergenzprojekts von HKRFS
und IFRS: Eine Analyse der Teilnehmeraktien des Hang Seng Indexes
veröffentlicht (Consultancy on the Impact of HKFRS
Convergence Project: A Review of the Hang Seng Index Constituent
Stocks). Der Hang Seng Index (HSI) ist eine Index, der die
Entwicklungen der 43 derzeit führenden Aktien, die an der Hongkonger
Börse notiert sind, widerspiegelt. Die
Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial
Reporting Standards, HKFRS) wurden zum 1.Januar 2005 vollständig auf
IFRS konvergiert. Das HKICPA hat diese Studie in Auftrag gegeben, um
die Auswirkungen der Übernahme der konvergierten HKFRS 2005 auf die
Teilnehmeraktien des HSI zu untersuchen. Gleichzeitig sollen die
Änderungen, die sich in Bezug auf Geschäftsgewinne und
Finanzposition ergeben haben, untersucht werden. In der Studie
werden auch bestimmte Standards identifiziert, die den größten Teil
zu diesen Änderungen beigetragen haben. Der Schwerpunkt der
Untersuchung liegt auf 32 Unternehmen, die HKFRS 2005 eingeführt
haben (andere Unternehmen hatten sich für eine vorzeitige Anwendung
entschieden). Das Urheberrecht der Studie liegt beim HKICPA, und wir
danken dafür, dass diese Studie auf IAS PLUS veröffentlicht werden
darf. Laden Sie sich die
vollständige Studie in englischer Sprache herunter (1.472 KB).
Nachfolgend fassen wir einige Ergebnisse in deutscher Sprache
zusammen:
Auswirkungen auf die Gewinne:
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Die durchschnittliche Erhöhung des Nettogewinns
betrug 53,63% (mittlere Erhöhung 2,59%) – also eine
große Disparität der Auswirkungen.
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Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf die
Gewinne hatten, waren die folgenden:
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HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
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HKFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung),
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HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern
- Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig
abzuschreibenden Vermögenswerten), |
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HKAS 17 (Leasingverhältnisse), und
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HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung
von Vermögenswerten). |
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Insgesamt reduzierten HKFRS 2 und HKAS 17 die
Gewinne, während die anderen Standards sie erhöhten. |
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In der Studie wurden keine erkennbaren Zusammenhänge
zwischen der Höhe der Gewinnänderung und
Unternehmenscharakteristika wie beispielsweise Größe,
Verschuldung, Ertragslage oder Änderung vor den neuen
Standards entdeckt. |
Auswirkungen auf das Eröffnungskapital:
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Die durchschnittliche Abnahme des Eröffnungskapitals
betrug 2,00% (mittlere Abnahme 0,92%).
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Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf das
Eröffnungskapital hatten, waren die folgenden:
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HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
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 |
HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern
- Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig
abzuschreibenden Vermögenswerten), |
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HKAS 17 (Leasingverhältnisse),
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HKAS 16 (Sachanlagen), und
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HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung
von Vermögenswerten). |
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Insgesamt reduzierten HKAS 32/HKAS 39 und HKFRS 3/HKAS 36
das Eigenkapital, während die anderen Standards es
erhöhten. |
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| Dezember 2007 |
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Dezember 2007: Gemeinsame
Erklärungen zu Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards von China und
Hongkong
Die Standardsetzer für Rechnungslegung und Prüfung in Hongkong und dem Festland von China haben gemeinsame Erklärungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ihrer
Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards unterzeichnet.
| Nach der
gemeinsamen Erklärung zu Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 48 KB), stimmen die beiden Parteien in
folgenden Punkten überein:
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Es gibt nur zwei wesentliche Unterschiede zwischen den Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS, im Prinzip identisch mit IFRS) und den neuen Chinese
Accounting Standards (CAS*), die seit 2007 in Kraft sind. Die Unterschiede betreffen Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und die Aufholung von
Wertminderungen. |
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Abschlüsse, die nach CAS erstellt sind, sollten nach Anpassungen der beiden Unterschiede‚ im Prinzip die gleichen Auswirkungen haben'. |
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Man wird daran arbeiten, die beiden Unterschiede zu beheben, und wird sich der fortgeführten Konvergenz der Rechnungslegungsstandards widmen. |
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Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken. |
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Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen.
[Derzeit müssen Unternehmen aus dem Festland China, die an der Börse in Hongkong notiert sind, HKFRS oder IFRS anwenden].
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*CAS werden manchmal auch als ASBE bezeichnet (Accounting Standards for Business Enterprises)
Nach der gemeinsamen Erklärung zu Prüfungsstandards (in
englischer Sprache, 44 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:
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Ein Wirtschaftsprüfer, der entweder die Prüfungsstandards von Hongkong oder des Festlandes von China anwendet, erfüllt dieselben
Anforderungen und sollte deshalb zu den gleichen Schlüssen kommen, von prüfungsnahen Leistungen bis hin zur Prüfung von Jahresabschlüssen. |
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Man wird sich der fortgeführten Konvergenz der Prüfungsstandards widmen. |
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Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken. |
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Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Prüfungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen. |
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| September 2007 |
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Konsultationspapier zur viertel- und halbjährlichen
Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen
Am 31. August 2007 hat die Börse von
Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) ein
Konsultationspapier zur periodischen Finanzberichterstattung
veröffentlicht (Consultation
Paper on Periodic Financial Reporting in englischer Sprache, 248
KB). In dem Dokument werden die folgenden Vorschläge der SEHK
dargestellt:
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Verkürzung der Einreichungsfristen für Halbjahres-
und Jahresberichte von Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert
sind, von drei Monaten auf zwei Monate ab Berichtsperioden, die am
oder nach dem 30. Juni 2008 enden (zwei Jahre später für kleine
börsennotierte Unternehmen). |
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Einführung einer verpflichtenden Erstellung
von Quartalsberichten für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert
sind. Die Erstellung Quartalsberichten ist eine empfohlene Praxis
seit 2005. Die Verpflichtung soll für Quartale gelten, die am oder
nach dem 30. September 2008 enden (zwei Jahre später für kleine
börsennotierte Unternehmen). Details s. u. |
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Angleichung der Anforderungen für Quartalsberichte,
die am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise
Market, GEM) gelten, an die vorgeschlagenen neuen Anforderungen für
Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Dies soll für die
Quartalsberichte der Emittenten des GEM zu Perioden gelten, die am
oder nach dem 30. September 2010 enden. |
Stellungnahmen werden bis zum 5. November 2007 mit Hilfe
eines
Fragebogens (in englischer Sprache, 230 KB) erbeten, der dem
Konsultationspapier beigefügt ist.
Vorgeschlagene Anforderungen für Quartalberichte von
börsennotierten Unternehmen
Die SEHK schlägt vor, von an der Hauptbörse notierten
Unternehmen zu verlangen, Quartalsberichte innerhalb von 45 Tagen nach
Ende des betreffenden Quartals zu veröffentlichen. Dies soll über
Veröffentlichungen auf den Internetseiten der SEHK und des Unternehmens
erfolgen. Die Quartalsberichte müssten nicht geprüft sein, aber
bestimmte Schlüsselinformationen enthalten. Unter anderem wäre dies:
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eine Kurzdarstellung der konsolidierten Gewinn- und
Verlustrechnung mit Vergleichszahlen, |
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eine Kurzdarstellung der Bilanz mit
Vergleichszahlen, |
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eine Kurzdarstellung der Kapitalflussrechnung mit
Vergleichszahlen, |
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einen knappen und angemessenen Geschäftsbericht, der
folgendes beinhaltet:
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(i) einen Überblick über die maßgeblichen
Entwicklungen der Geschäftstätigkeit des notierten Emittenten
und seiner Tochterunternehmen während des Berichtsperiode und
über die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns am Ende der
Periode, |
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(ii) Angaben zu bedeutenden Ereignissen und
Geschäftsvorfällen, die den Konzern betreffen und die nach Ende
der Berichtsperiode und vor Veröffentlichung des Berichts
aufgetreten sind, d.h. also Informationen zu Ereignissen nach
dem Bilanzstichtag, und |
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(iii) eine Einschätzung der zukünftigen
Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns einschließlich
der Aussichten für das laufende Geschäftsjahr. |
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| August 2005 |
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Standard für KMU in Hongkong
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of Certified
Public Accountants, HKICPA) hat ein Rahmenkonzept und einen Standard für
die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen
herausgegeben (Small and Medium-sized
Entity Financial Reporting Framework and Financial
Reporting Standard, SME-FRF & FRS). Der Standard gilt für die Abschlüsse nachfolgend
aufgeführter Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, wobei eine frühere Anwendung gestattet ist:
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Unternehmen in Hongkong, die ihre
Abschlüsse nach Abschnitt 141D des Unternehmensgesetzbuches erstellen
(dies sind alle privaten Unternehmen, deren Eigentümer der Anwendung
dieses Abschnittes zustimmen) sowie |
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ausländische Gesellschaften, die
nicht öffentlich rechnungslegungspflichtig und aufgrund der im Standard
festgelegten Größenschwellenwerte diesem unterworfen sind |
Der IASB arbeitet daran, einen eigenen Rechnungslegungsstandard für KMU zu
entwickeln.
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| Juni 2005 |
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Vorsitzender der Börse Hongkong fordert IFRS weltweit
Im
Rahmen seiner Äußerungen auf
dem Forum zu Finanzberichtsstandards (in englischer Sprache, 14 KB), das
unlängst vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of
Certified Public Accountants, HKICPA) abgehalten wurde, sprach sich Charles Lee,
Vorsitzender der Börsen und Abwicklungsstelle Hongkong (Hong Kong Exchanges and
Clearing Ltd.), nachdrücklich für die weltweite Verwendung der International
Financial Reporting Standards aus. Er merkte an, dass 36% des Umsatzes an der
Börse Hongkong durch internationale Anleger hervorgerufen wird, denen am besten
mit einer einheitlichen, weltweiten Bilanzierungssprache gedient sei. Ein
Ausschnitt aus den Bemerkungen von Lee:
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Hongkong war stets ein starker
Verfechter eines allgemein gültigen Bilanzierungsregimes und hat sich
vollauf an der Arbeit des IASB beteiligt. Die Finanzberichtsstandards
von Hongkong, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong
herausgegeben werden, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollends mit
den International Accounting Standards, nunmehr als International
Financial Reporting Standards bekannt, konvergiert. Diese Annäherung
erfordert in vielen Fällen Änderungen bei der Bilanzierungsweise
börsennotierter Unternehmen und hat in einigen Fällen zu unerwarteten
Ergebnissen geführt [...].
Die
Finanzergebnisse der in Hongkong notierten Unternehmen und die
Bilanzierungssprache, die sie verwenden, müssen Anlegern und Analysten
rund um den Globus genauso leicht verständlich sein wie jenen, die in
Hongkong ihre Heimat haben. Eine einheitliche Bilanzierungsplattform
erlaubt den Vergleich von Unternehmen und deren Ergebnissen in
verschiedenen Rechtskreisen und führt zu mehr Vertrauen in die Güte und
den Wert unserer Aktien. |
Interview mit Sir David Tweedie in Hongkong
Wir
haben ein
Interview mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB, eingestellt
(in englischer
Sprache, 97 KB).
Das Interview mit dem Titel „Von der Spitze her denken“ stammt aus der
Juniausgabe 2005 von A Plus, der neu aufgemachten Zeitschrift des
Instituts der Wirtschaftsprüfer von Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA),
und wir stellen es mit der Erlaubnis des HKICPA und unter Wahrung des
Copyrights 2005 ein. Hongkong hat die IFRS wortwörtlich als
Finanzberichtsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting
Standards) übernommen, die 2005 in Kraft treten und die alten
Rechnungslegungsgrundsätze (Hong Kong GAAP)
ersetzen. Zu den Sachverhalten, die Sir David im Interview anspricht,
gehören das Tempo von Veränderungen, den Bedarf einer weiteren Verbesserung
bestehender Standards, die Notwendigkeit, die USA ebenfalls für die IFRS zu
gewinnen, sowie das Erfordernis, vereinfachte Standards für KMU zu
entwickeln.
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| Mai 2005 |
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Börse in Hongkong führt Angaben zum Übergang auf IFRS ein
Die
Börse in Hongkong hat
Angabevorschriften zum Übergang auf IFRS für den erstmaligen Zugang und
die laufende Berichterstattung eingeführt (in englischer Sprache, 49 KB).
Diese Angaben beziehen sich auf die Auswirkungen des Übergangs auf
Rechnungslegungsstandards in Hongkong zum 1. Januar 2005. Die Standards
stimmen - mit Ausnahme des Datums des Inkrafttretens - wörtlich mit den IFRS
überein.
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| März 2005 |
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Hongkonger Rahmenkonzept und Standard für die
Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zur
Stellungnahme veröffentlicht
Am 2. März 2005 hat der Rat des Hongkonger Instituts der
Wirtschaftsprüfer (Hong Kong
Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) den Entwurf eines
vorgeschlagenen Rahmenkonzepts und Standards für
die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Proposed Small and Medium-sized
Entity Financial Reporting Framework and Financial Reporting Standard)
zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Stellungnahmen werden bis
zum 30. April 2005 erbeten. Sie können sich den
Entwurf von der Internetseite des HKICPA herunterladen (in
englischer Sprache, 781 KB).
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| frühere Nachrichten |
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Frühere
Nachrichten zur Rechnungslegung in Hongkong (Oktober 2000 bis
Januar 2005) finden Sie in englischer Sprache auf der Seite unserer
Kollegen von IAS Plus.com.
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