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Hongkong

 

bullet Hongkong ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
bullet Antwort auf die IFAC-Mitgliederbefragung zu Standardsetzung und Regulierung

 

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frühere Nachrichten

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong

Verpflichtende anzuwendende Quellen für Rechnungslegungsvorschriften

 

Es gibt in Hongkong sowohl verpflichtend anzuwendende Quellen für allgemein akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze als auch beratende Quellen. Verpflichtend anzuwenden sind die folgenden Quellen:

 

bullet Verordnungen für Hongkonger Unternehmen (Companies Ordinance). Die rechtlichen Anforderungen betreffen die Führung von Buchführungsunterlagen, den Inhalt von Abschlüssen und die Prüfungen von in Hongkong registrierten Unternehmen.
bullet Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS). Der Ausdruck HKFRS umfasst sowohl Standards (HKFRS und HKAS) als auch Interpretationen (HK(IFRIC)-Int, HK(SIC)-Int und HK-Int).
bullet Standards und Interpretationen  werden vom Rechnungslegungsstandardskomitee des Hongkonger Instituts der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) entwickelt.
bullet Die Standards sind im Prinzip identisch mit ihren internationalen Äquivalenten (IFRS und IAS).
bullet Die Interpretationen sind mit Ausnahme von drei lokal entwickelten Interpretationen (HK-Int) identisch mit ihren internationalen Äquivalenten (IFRIC und SIC).
bullet Vorschriften für die Börsennotierung. Die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK), hat Regeln für die Notierung von Wertpapieren an ihrer Hauptbörse (die sogenannten Listing Rules) und an ihrem Wachstumsmarkt (Growth Enterprise Market, GEM) erlassen (die sogenannten GEM Rules). Darin sind einige Vorschriften zur Rechnungslegung und zu Angaben enthalten.

 

Andere Quellen für Rechnungslegungsvorschriften

 

In Hongkong Accounting Standard 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (HKAS 8, der identisch ist mit IAS 8) heißt es:

 

10. Beim Fehlen eines Standards oder einer Interpretation, der/die ausdrücklich auf einen Geschäftsvorfall oder sonstige Ereignisse oder Bedingungen zutrifft, hat das Management darüber zu entscheiden, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden ist, um zu Informationen führen, die:
bullet (a) für die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung der Adressaten von Bedeutung sind und
bullet (b) zuverlässig sind, in dem Sinne, dass der Abschluss:
bullet (i) die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellt;
bullet (ii) den wirtschaftlichen Gehalt von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen und Bedingungen widerspiegelt und nicht nur deren rechtliche Form,
bullet (iii) neutral ist, das heißt frei von verzerrenden Einflüssen;
bullet (iv) vorsichtig ist; und
bullet (v) in allen wesentlichen Gesichtspunkten vollständig ist.

 

11. Bei seiner Entscheidungsfindung im Sinne des Paragraphen 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge – zu beziehen und deren Anwendung zu berücksichtigen:

bullet (a) die Anforderungen und Anwendungsleitlinien in Standards und Interpretationen, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln;
bullet (b) die im Rahmenkonzept enthaltenen Definitionen, Erfassungskriterien
und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen.

 

12. Bei seiner Entscheidungsfindung gemäß Paragraph 10 kann das Management außerdem die jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetzer, die ein ähnliches konzeptionelles Rahmenkonzept zur Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einsetzen, sowie sonstige Rechnungslegungsverlautbarungen* und anerkannte Branchenpraktiken berücksichtigen, sofern sie nicht mit den in Paragraph 11 enthaltenen Quellen in Konflikt stehen.

 

* Für Hongkong schließen die sonstige Rechnungslegungsverlautbarungen die Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins ein.

 

Die oben in der Fußnote zu Paragraph 12 genannten Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins sind Leitlinien zur besten Verfahrensweise, die vom HKICPA als Hilfestellung für seine Mitglieder bei der Anwendung der HKFRS veröffentlicht werden. Die Rechnungslegungsleitlinien und die Rechnungslegungsleitlinien für die Industrie sind darauf ausgelegt zu überzeugen, und obwohl ihre Anwendung nicht verpflichtend ist, sollten sie normalerweise befolgt werden. Die Rechnungslegungsbulletins sollen den Mitgliedern des HKICPA bei der Behandlung von Rechnungslegungsfragen helfen und die Diskussion zu Fragen von fachlichem Interesse anregen.

 

TechWatch ist eine jede Monat vom HKICPA herausgegebene Publikation, die die Mitglieder des HKICPA auf Themen und Sachverhalte hinweisen soll, die Auswirkungen für Wirtschaftsprüfer und ihr Arbeitsumfeld haben. Diese Publikation hat nur allgemein hinweisenden Charakter.

 

Rechnungslegungsvorschriften für KMU

 

Das HKICPA hat im August 2005 selbst ein Rahmenkonzept und einen Standard für die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Small and Medium-sized Entity Financial Reporting Framework and Financial Reporting Standard, SME-FRF & FRS) entwickelt. Das SME-FRF & FRS trat für die Abschlüsse von qualifizierenden Unternehmen in Kraft, die Geschäftsjahre abdecken, die am oder nach dem 1. Januar 2005 begannen. Die Anwendung ist freiwillig. Unternehmen, die für die Anwendung in Frage kommen, sind in Hongkong registrierte Unternehmen, die bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllen, und ausländische Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, bestimmte Größenanforderungen erfüllen und bei denen die Eigentümer der Anwendung des SME-FRF & FRS zustimmen.

 

Vergleich Hongkonger Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Vergleich zwischen den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand 1. Juli 2009 (in englischer Sprache, 99 KB); erstellt vom Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA).

 

September 2011

 

Weitere Harmonisierung von Prüfungsstandards in Hongkong und China

 

Das chinesische und das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, mit der die weitere Harmonisierung der Prüfungsstandards in Hongkong und im übrigen China bestätigt wird.

Der damalige chinesische Standardsetzer China Auditing Standards Board und das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of CPAs, HKICPA) hatten im Dezember 2007 eine gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung ihrer Prüfungsstandards unterzeichnet. Seit der Unterzeichnung hat der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, im Rahmen seines Klarstellungsprojekts neue Standards veröffentlicht. Das HKICPA hat im Juni 2010 äquivalente Standards veröffentlicht, und das chinesische Wirtschaftsprüferinstitut hat die Überarbeitung seiner Prüfungsstandards im November 2010 abgeschlossen.

Die beiden Institute sind der Meinung, dass der einzige Unterschied zwischen ihren Prüfungsstandards eine zusätzlicher Standard ist, der in die überarbeiteten chinesischen Prüfungsstandards aufgenommen wurde und die Kommunikation von derzeitigen Prüfern mit früheren Prüfern betrifft. Dieser Standard spiegele besondere Vorschriften wider, die nur auf dem Festland von China gelten, und stehe nicht im Konflikt mit den Prüfungsstandards von Hongkong.

Eine englischsprachige Presseerklärung zur Bekräftigung der Harmonisierung der Prüfungsstandards finden Sie auf der Internetseite des HKICPA (87 KB).

 

Januar 2011

 

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach HKFRS 2010

 

  Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) für 2010 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 in Kraft getreten waren. Sie deckt auch die Ausweis- und Angabevorschriften bestimmter Standards und Interpretationen ab, die bis zum 30. September 2010 veröffentlicht waren aber noch nicht für Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, ist generell gestattet. Die Checkliste widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung.

Die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 2.197 KB).

 

Dezember 2010

 

Musterkonzernabschluss 2010 nach HKFRS

 

  Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat einen veranschaulichenden Abschluss für das Jahr, das am 31. Dezember 2010 endete, veröffentlicht, in dem die die Vorschriften widergespiegelt sind, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 und danach gelten.

Diese Publikation zielt darauf ab, Erstellern von Abschlüssen nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS), nützliche Leitlinien zu bieten. Insbesondere bietet diese Publikation einen Musterabschluss für ein hypothetisches Unternehmen zum 31. Dezember 2010, dessen Anteile an der Börse von Honkong notiert sind. Er berücksichtigt die HKFRS, die Vorschriften des Unternehmensrechts von Hongkong sowie die Regeln für die Börsennotierung und den Markt für Wachstumsunternehmen an der Wertpapierbörse von Hongkong.

Der Abschluss spiegelt die Anwendung von HKFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und HKAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008)  sowie der Interpretation 5 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung durch den Aufnehmer eines mittelfristigen Kredits, der eine Rückzahlungsaufforderungsklausel enthält wider. Zusätzlich zum Musterabschluss enthält diese Publikation einen Überblick über neue und überarbeiteten HKFRS, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten, sowie diejenigen Standards, die herausgegeben wurden aber noch nicht in Kraft getreten sind. Deren Auswirkungen sowie das regulatorische Umfeld in Honkong werden kurz geschildert.

Den Musterjahresabschluss 2010 nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 3.624 KB).

 

Mai 2010

 

Hongkong führt modifizierten IFRS für KMU ein

 

Am 30. April 2010 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben. Dieser neue Standard stimmt bis auf eine Änderung in Bezug auf die Ertragsteuervorschriften mit dem IFRS für KMU überein. Das HKICPA hat die Ansatz und Bewertungsvorschriften in Abschnitt 29 Ertragsteuern durch diejenigen aus IAS 12 Ertragsteuern ersetzt, allerdings die entsprechenden Angaben aus dem IFRS für KMU beibehalten. Darüber hinaus hat das HKICPA den Betrag latenter Steuern, die in Bezug auf einen Neubewertungsgewinn für zu Anlagezwecken gehaltene Immobilien angesetzt werden, auf den Betrag beschränkt, der bei Veräußerung der Immobilie an einen unabhängigen Marktteilnehmer zum beizulegenden Zeitwert am Ende der Berichtsperiode zu zahlen wäre.

 

Der HKFRS für nicht börsennotierte Unternehmen tritt sofort als Wahlmöglichkeit für KMU in Hongkong in Kraft. In Frage kommende Unternehmen dürfen den Standard bei der Erstellung der Abschlüsse zu früheren Perioden anwenden, bei denen die entsprechenden Abschlüsse noch nicht abgeschlossen und bestätigt sind.

 

Die Presseerklärung des HKICPA finden Sie hier (in englischer Sprache, 27 KB).

 

Februar 2010

 

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach HKFRS 2009

 

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch-pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2009 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2009 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2009 nach HKFRS vom Januar 2010 (in englischer Sprache, 1.214 KB). Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2009 in Kraft getreten waren. Sie deckt auch die Ausweis- und Angabevorschriften bestimmter Standards und Interpretationen ab, die bis zum 15. November 2009 veröffentlicht waren aber noch nicht für Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, ist generell gestattet. Die Checkliste widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 2.393 KB)

 

Januar 2010

 

Musterkonzernabschluss 2009 nach HKFRS

 

Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat einen veranschaulichenden Abschluss für das Jahr, das am 31. Dezember 2009 endete, veröffentlicht. In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie die Vorschriften des Unternehmensrechts von Hongkong sowie die Regeln für die Börsennotierung und den Markt für Wachstumsunternehmen an der Wertpapierbörse von Hongkong veranschaulicht. Der Abschluss spiegelt die vorzeitige Anwendung von HKFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und HKAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008) vor ihrem Datum des Inkrafttretens wider. Weil die HKFRS mit den IFRS übereinstimmen, wird mit diesem Abschluss auch die Befolgung der IFRS für Jahre, die am 31. Dezember 2009 endeten, veranschaulicht. Den Musterjahresabschluss 2009 nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1.214 KB).

 

Oktober 2009

 

Anlageimmobilien im Bau

 


Unsere chinesischen Kollegen haben einen praxisorientierten Leitfaden zu Bilanzierung von im Bau befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien veröffentlicht (in englischer Sprache, 219 KB). In diesem 16 Seiten umfassenden Leitfaden werden die Änderungen erläutert, die sich im Mai 2008 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses an IAS 40 ergeben haben und mit denen Anlagen im Bau, die künftig als Finanzinvestitionen gehalten werden sollen in den Anwendungsbereich von IAS 40 gebracht werden. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Leitfaden ist unter Verweis auf den Rechnungslegungsstandard Nr. 40 von Hongkong (HKFRS 40) geschrieben worden, dieser ist aber mit IFRS 40 identisch.

 

September 2009

 

HK berät zur Akzeptanz der Bilanzierung auf dem chinesischen Festland

 

Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmens veröffentlicht, welchem zufolge die Anwendung der Bilanzierungs- und Prüfungsstandards auf dem chinesischen Festland durch dort eingetragene Unternehmen, die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften ab 2010 akzeptiert werden können (in englischer Sprache, 389 KB). Gegenwärtig müssen Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten.

 

 

Vergleich zwischen IFRS und den Rechnungslegungsstandards von Hongkong

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Hongkong hat seinen Vergleich zwischen den Rechnungslegungsstandards von Hongkong und den International Financial Reporting Standards auf den aktuellen Stand gebracht (in englischer Sprache, 99 KB). Er spiegelt nunmehr die Unterschiede mit Rechtsstand 1. Juli 2009 wider. Alle Unterschiede bestehen faktisch in den Übergangsvorschriften und den Daten des Inkrafttretens.

 

Juni 2009: Leitfaden zur Zwischenberichterstattung

 

Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat Zwischenberichterstattung in Hongkong – Ein Leitfaden für die Erstellung von Zwischenberichten herausgegeben. Dieser Leitfaden ist Teil einer Reihe von Publikationen zur Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und den einschlägigen Vorschriften für die Börsennotierung der Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) und ihres Wachstumsmarkts (Growth Enterprise Market, GEM). Dieser Leitfaden widmet sich insbesondere dem Inhalt eines Zwischenberichts und den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Zwischenberichtszwecke nach HKFRS 34 Zwischenberichterstattung (identisch mit IAS 34) und den einschlägigen Börsennotierungsvorschriften in Hongkong. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Beispielzwischenberichte (sowohl Halbjahres- als auch Quartalsberichte), die alle HKFRS berücksichtigen, die für Perioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Interim Financial Reporting in Hong Kong - A guide for the preparation of interim financial reports können Sie sich kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 4.367 KB).

 

Januar 2009: Musterkonzernabschluss und Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS

 

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat einen Musterkonzernabschluss zum 31. Dezember 2008 herausgegeben. Der Abschluss illustriert die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong und am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM), die bis zum 31. Dezember 2008 herausgegeben und in Kraft getreten waren. Die vorzeitige Anwendung neuer und überarbeiteter Standards, Änderungen und Interpretationen, die bereits veröffentlicht aber für 2008 noch nicht verpflichtend sind, wird im Abschluss nicht widergespiegelt. Da die HKFRS im Prinzip identisch mit den IFRS sind, wird mit diesem Musterabschluss auch erläutert, wie die IFRS für 2008 einzuhalten sind. Sie können sich den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.330 KB).

 

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2008 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS. Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.727 KB).

 

Januar 2008: Rechnungslegung in Hongkong

 

Unsere chinesischen Kollegen haben ein Buch mit dem Titel Rechnungslegung in Hongkong veröffentlicht (in englischer Sprache). Das Buch soll Praktikern bei der Erstellung, Analyse und Interpretation von Finanzinformationen behilflich sein, die in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsrahmenkonzept für Hongkong (Rechnungslegung in Hongkong) erstellt wurden. Die Publikation

 

bullet befasst sich umfassen mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und anderen Verlautbarungen, die bis zum 31. August 2007 herausgegeben wurden, einschließlich derer, die noch nicht angewendet werden müssen;
bullet geht auf die rechtlichen und regulatorischen Vorschriften im Rechnungslegungsumfeld von Hongkong ein und
bullet enthält einen überblickartigen Vergleich zwischen den HKFRS und den chinesischen Rechnungslegungslegungsgrundsätzen vor 2007 sowie die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards, die für börsennotierte Unternehmen 2007 in Kraft traten.

 

Financial Reporting in Hong Kong können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1779H).

 

Rechnungslegung in Hongkong – Beispielhafte Abschlüsse und Anhangchecklisten 2007

 

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Veröffentlichung mit dem Titel Rechnungslegung in Hongkong – Beispielhafte Abschlüsse und Anhangchecklisten 2007 (Financial Reporting in Hong Kong – Illustrative Financial Statements and Disclosure Checklists 2007) herausgegeben. Diese Buch enthält

 

bullet einen Musterkonzernabschluss für ein börsennotiertes Unternehmen nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS, im Prinzip identisch mit den IFRS) und nach den Verordnungen und Vorschriften für die Börsennotierung Hongkonger Unternehmen,
bullet eine umfassende Darstellungs- und Anhangcheckliste,
bullet einen Überblick über die HKFRS und
bullet besondere Hinweise und Beispiele für die Umsetzung von HKFRS 7 (identisch mit IFRS 7).

 

Diese Veröffentlichung ergänzt Rechnungslegung in Hongkong, die im Januar von unseren chinesischen Kollegen herausgegebene Veröffentlichung (s. o.). Den Musterkonzernabschluss können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1790H).

 

bullet Sie können sich das Buch hier herunterladen (336 Seiten in englischer Sprache, 1.589 KB).

 

Mai 2008

 

Mai 2008: Studie zu den Auswirkungen der IFRS-Konvergenz in Hongkong

 

Das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) hat eine Studie mit dem Titel Beratungen über die Auswirkungen des Konvergenzprojekts von HKRFS und IFRS: Eine Analyse der Teilnehmeraktien des Hang Seng Indexes veröffentlicht (Consultancy on the Impact of HKFRS Convergence Project: A Review of the Hang Seng Index Constituent Stocks). Der Hang Seng Index (HSI) ist eine Index, der die Entwicklungen der 43 derzeit führenden Aktien, die an der Hongkonger Börse notiert sind, widerspiegelt. Die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) wurden zum 1.Januar 2005 vollständig auf IFRS konvergiert. Das HKICPA hat diese Studie in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Übernahme der konvergierten HKFRS 2005 auf die Teilnehmeraktien des HSI zu untersuchen. Gleichzeitig sollen die Änderungen, die sich in Bezug auf Geschäftsgewinne und Finanzposition ergeben haben, untersucht werden. In der Studie werden auch bestimmte Standards identifiziert, die den größten Teil zu diesen Änderungen beigetragen haben. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf 32 Unternehmen, die HKFRS 2005 eingeführt haben (andere Unternehmen hatten sich für eine vorzeitige Anwendung entschieden). Das Urheberrecht der Studie liegt beim HKICPA, und wir danken dafür, dass diese Studie auf IAS PLUS veröffentlicht werden darf. Laden Sie sich die vollständige Studie in englischer Sprache herunter (1.472 KB). Nachfolgend fassen wir einige Ergebnisse in deutscher Sprache zusammen:

 

Auswirkungen auf die Gewinne:
bullet Die durchschnittliche Erhöhung des Nettogewinns betrug 53,63% (mittlere Erhöhung 2,59%) – also eine große Disparität der Auswirkungen.
bullet Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf die Gewinne hatten, waren die folgenden:
bullet HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
bullet HKFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung),
bullet HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern - Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten),
bullet HKAS 17 (Leasingverhältnisse), und
bullet HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten).
bullet Insgesamt reduzierten HKFRS 2 und HKAS 17 die Gewinne, während die anderen Standards sie erhöhten.
bullet In der Studie wurden keine erkennbaren Zusammenhänge zwischen der Höhe der Gewinnänderung und Unternehmenscharakteristika wie beispielsweise Größe, Verschuldung, Ertragslage oder Änderung vor den neuen Standards  entdeckt.
Auswirkungen auf das Eröffnungskapital:
bullet Die durchschnittliche Abnahme des Eröffnungskapitals betrug 2,00% (mittlere Abnahme 0,92%).
bullet Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf das Eröffnungskapital hatten, waren die folgenden:
bullet HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
bullet HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern - Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten),
bullet HKAS 17 (Leasingverhältnisse),
bullet HKAS 16 (Sachanlagen), und
bullet HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten).
bullet Insgesamt reduzierten HKAS 32/HKAS 39 und HKFRS 3/HKAS 36 das Eigenkapital, während die anderen Standards es erhöhten.

 

Dezember 2007

 

Dezember 2007: Gemeinsame Erklärungen zu Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards von China und Hongkong

 

Die Standardsetzer für Rechnungslegung und Prüfung in Hongkong und dem Festland von China haben gemeinsame Erklärungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards unterzeichnet.

 

Nach der gemeinsamen Erklärung zu Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 48 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:

 

bullet Es gibt nur zwei wesentliche Unterschiede zwischen den Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS, im Prinzip identisch mit IFRS) und den neuen Chinese Accounting Standards (CAS*), die seit 2007 in Kraft sind. Die Unterschiede betreffen Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und die Aufholung von Wertminderungen.
bullet Abschlüsse, die nach CAS erstellt sind, sollten nach Anpassungen der beiden Unterschiede‚ im Prinzip die gleichen Auswirkungen haben'.
bullet Man wird daran arbeiten, die beiden Unterschiede zu beheben, und wird sich der fortgeführten Konvergenz der Rechnungslegungsstandards widmen.
bullet Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
bullet Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen. [Derzeit müssen Unternehmen aus dem Festland China, die an der  Börse in Hongkong notiert sind, HKFRS oder IFRS anwenden].

 

*CAS werden manchmal auch als ASBE bezeichnet (Accounting Standards for Business Enterprises)

 

Nach der gemeinsamen Erklärung zu Prüfungsstandards  (in englischer Sprache, 44 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:

 

bullet Ein Wirtschaftsprüfer, der entweder die Prüfungsstandards von Hongkong oder des Festlandes von China anwendet, erfüllt dieselben Anforderungen und sollte deshalb zu den gleichen Schlüssen kommen,  von prüfungsnahen Leistungen bis hin zur Prüfung von Jahresabschlüssen.
bullet Man wird sich der fortgeführten Konvergenz der Prüfungsstandards widmen.
bullet Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
bullet Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Prüfungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen.

 

September 2007

 

Konsultationspapier zur viertel- und halbjährlichen Berichterstattung von börsennotierten Unternehmen

 

Am 31. August 2007 hat die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) ein Konsultationspapier zur periodischen Finanzberichterstattung veröffentlicht (Consultation Paper on Periodic Financial Reporting in englischer Sprache, 248 KB). In dem Dokument werden die folgenden Vorschläge der SEHK dargestellt:

 

bullet Verkürzung der Einreichungsfristen für Halbjahres- und Jahresberichte von Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind, von drei Monaten auf zwei Monate ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen).
bullet Einführung einer  verpflichtenden Erstellung von Quartalsberichten für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Die Erstellung Quartalsberichten ist eine empfohlene Praxis seit 2005. Die Verpflichtung soll für Quartale gelten, die am oder nach dem 30. September 2008 enden (zwei Jahre später für kleine börsennotierte Unternehmen). Details s. u.
bullet Angleichung der Anforderungen für Quartalsberichte, die am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM) gelten, an die vorgeschlagenen neuen Anforderungen für Unternehmen, die an der Hauptbörse notiert sind. Dies soll für die Quartalsberichte der Emittenten des GEM zu Perioden gelten, die am oder nach dem 30. September 2010 enden.

 

Stellungnahmen werden bis zum 5. November 2007 mit Hilfe eines Fragebogens (in englischer Sprache, 230 KB) erbeten, der dem Konsultationspapier beigefügt ist.

 

Vorgeschlagene Anforderungen für Quartalberichte von börsennotierten Unternehmen

 

Die SEHK schlägt vor, von an der Hauptbörse notierten Unternehmen zu verlangen, Quartalsberichte innerhalb von 45 Tagen nach Ende des betreffenden Quartals zu veröffentlichen. Dies soll über Veröffentlichungen auf den Internetseiten der SEHK und des Unternehmens erfolgen. Die Quartalsberichte müssten nicht geprüft sein, aber bestimmte Schlüsselinformationen enthalten. Unter anderem wäre dies:

 

bullet eine Kurzdarstellung der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung mit Vergleichszahlen,
bullet eine Kurzdarstellung der Bilanz mit Vergleichszahlen,
bullet eine Kurzdarstellung der Kapitalflussrechnung mit Vergleichszahlen,
bullet einen knappen und angemessenen Geschäftsbericht, der folgendes beinhaltet:
bullet (i) einen Überblick über die maßgeblichen Entwicklungen der Geschäftstätigkeit des notierten Emittenten und seiner Tochterunternehmen während des Berichtsperiode und über die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns am Ende der Periode,
bullet (ii) Angaben zu bedeutenden Ereignissen und Geschäftsvorfällen, die den Konzern betreffen und die nach Ende der Berichtsperiode und vor Veröffentlichung des Berichts aufgetreten sind, d.h. also Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, und
bullet (iii) eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Konzerns einschließlich der Aussichten für das laufende Geschäftsjahr.

 

August 2005

 

Standard für KMU in Hongkong

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) hat ein Rahmenkonzept und einen Standard für die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen herausgegeben (Small and Medium-sized Entity Financial Reporting Framework and Financial Reporting Standard, SME-FRF & FRS). Der Standard gilt für die Abschlüsse nachfolgend aufgeführter Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, wobei eine frühere Anwendung gestattet ist:

 

bullet Unternehmen in Hongkong, die ihre Abschlüsse nach Abschnitt 141D des Unternehmensgesetzbuches erstellen (dies sind alle privaten Unternehmen, deren Eigentümer der Anwendung dieses Abschnittes zustimmen) sowie
bullet ausländische Gesellschaften, die nicht öffentlich rechnungslegungspflichtig und aufgrund der im Standard festgelegten Größenschwellenwerte diesem unterworfen sind

 

Der IASB arbeitet daran, einen eigenen Rechnungslegungsstandard für KMU zu entwickeln.

 

Juni 2005

Vorsitzender der Börse Hongkong fordert IFRS weltweit

 

Im Rahmen seiner Äußerungen auf dem Forum zu Finanzberichtsstandards (in englischer Sprache, 14 KB), das unlängst vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) abgehalten wurde, sprach sich Charles Lee, Vorsitzender der Börsen und Abwicklungsstelle Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd.), nachdrücklich für die weltweite Verwendung der International Financial Reporting Standards aus. Er merkte an, dass 36% des Umsatzes an der Börse Hongkong durch internationale Anleger hervorgerufen wird, denen am besten mit einer einheitlichen, weltweiten Bilanzierungssprache gedient sei. Ein Ausschnitt aus den Bemerkungen von Lee:

 

Hongkong war stets ein starker Verfechter eines allgemein gültigen Bilanzierungsregimes und hat sich vollauf an der Arbeit des IASB beteiligt. Die Finanzberichtsstandards von Hongkong, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong herausgegeben werden, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollends mit den International Accounting Standards, nunmehr als International Financial Reporting Standards bekannt, konvergiert. Diese Annäherung erfordert in vielen Fällen Änderungen bei der Bilanzierungsweise börsennotierter Unternehmen und hat in einigen Fällen zu unerwarteten Ergebnissen geführt [...].

 

Die Finanzergebnisse der in Hongkong notierten Unternehmen und die Bilanzierungssprache, die sie verwenden, müssen Anlegern und Analysten rund um den Globus genauso leicht verständlich sein wie jenen, die in Hongkong ihre Heimat haben. Eine einheitliche Bilanzierungsplattform erlaubt den Vergleich von Unternehmen und deren Ergebnissen in verschiedenen Rechtskreisen und führt zu mehr Vertrauen in die Güte und den Wert unserer Aktien.

 

 

Interview mit Sir David Tweedie in Hongkong

 

Wir haben ein Interview mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB, eingestellt (in englischer Sprache, 97 KB). Das Interview mit dem Titel „Von der Spitze her denken“ stammt aus der Juniausgabe 2005 von A Plus, der neu aufgemachten Zeitschrift des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA), und wir stellen es mit der Erlaubnis des HKICPA und unter Wahrung des Copyrights 2005 ein. Hongkong hat die IFRS wortwörtlich als Finanzberichtsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards) übernommen, die 2005 in Kraft treten und die alten Rechnungslegungsgrundsätze (Hong Kong GAAP) ersetzen. Zu den Sachverhalten, die Sir David im Interview anspricht, gehören das Tempo von Veränderungen, den Bedarf einer weiteren Verbesserung bestehender Standards, die Notwendigkeit, die USA ebenfalls für die IFRS zu gewinnen, sowie das Erfordernis, vereinfachte Standards für KMU zu entwickeln.

 

Mai 2005

 

Börse in Hongkong führt Angaben zum Übergang auf IFRS ein

 

Die Börse in Hongkong hat Angabevorschriften zum Übergang auf IFRS für den erstmaligen Zugang und die laufende Berichterstattung eingeführt (in englischer Sprache, 49 KB). Diese Angaben beziehen sich auf die Auswirkungen des Übergangs auf Rechnungslegungsstandards in Hongkong zum 1. Januar 2005. Die Standards stimmen - mit Ausnahme des Datums des Inkrafttretens - wörtlich mit den IFRS überein.

 

März 2005

 

Hongkonger Rahmenkonzept und Standard für die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zur Stellungnahme veröffentlicht

 

Am 2. März 2005 hat der Rat des Hongkonger Instituts der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) den Entwurf eines vorgeschlagenen Rahmenkonzepts und Standards für die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Proposed Small and Medium-sized Entity Financial Reporting Framework and Financial Reporting Standard) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2005 erbeten. Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des HKICPA herunterladen (in englischer Sprache, 781 KB).

 

frühere Nachrichten

 

Frühere Nachrichten zur Rechnungslegung in Hongkong (Oktober 2000 bis Januar 2005) finden Sie in englischer Sprache auf der Seite unserer Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

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