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Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

 

bullet Das Vereinigte Königreich ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseiten der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen:
bullet Chartered Institute of Management Accountants
bullet The Institute of Chartered Accountants in England & Wales
bullet The Association of Chartered Certified Accountants (UK)
bullet The Chartered Institute of Public Finance and Accountancy
bullet The Institute of Chartered Accountants of Scotland
bullet Association of Accounting Technicians
bullet Internetseite des nationalen Standardsetzers: United Kingdom Accounting Standards Board (ASB)
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Aktuelle Nachrichten des Monats

bullet Januar 2012
bullet Dezember 2011
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bullet April 2006
bullet Februar 2006
bullet Januar 2006
bullet Dezember 2005
bullet Mai 2005
bullet April 2005

 

Rahmen der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle Unternehmen im Vereinigten Königreich, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board) hat festgelegt, dass Unternehmen, die der IAS-Verordnung unterliegen, in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen müssen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Unternehmen, die nicht der europäischen IAS-Verordnung unterliegen

 

Unternehmen, deren Wertpapiere am alternativer Anlagenmarkt (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse gehandelt werden, unterliegen nicht der europäischen IAS-Verordnung. Der AIM hat eine Regelung eingeführt, nach der die am AIM notierten Unternehmen ab 2007 IFRS-Abschlüsse einreichen müssen.

 

Alle anderen britischen Unternehmen haben für ihre Konzernabschlüsse die Wahl, IFRS anzuwenden oder den Rechnungslegungsstandards des britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) zu folgen. Dabei gilt Folgendes:

 

Unternehmen mit Ausnahme von kleinen Unternehmen

 

Nicht börsennotierte Unternehmen, die keine kleinen Unternehmen sind, müssen folgende Regelwerke befolgen:

 

bullet die vom britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) herausgegebenen Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards),
bullet die Verlautbarungen zu regulärer Bilanzierungspraxis (Statements of Standard Accounting Practice, SSAP), die vom ASB übernommen wurden und
bullet die Zusammenfassungen, die von der Projektgruppe für dringliche Sachverhalte (Urgent Issues Task Force, UITF) des ASB herausgegeben werden.

 

Kleine nicht börsennotierte Unternehmen

 

Kleine Unternehmen haben die Wahl, ihre Abschlüsse nach dem britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) zu erstellen. FRSSE-Anwender sind von der Anwendung aller anderen Rechnungslegungsstandards befreit.

 

iGAAP-Publikationen über IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich

 

Unsere britischen Kollegen haben eine Reihe von Publikationen entwickelt, die der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich gewidmet sind:

 

bullet iGAAP 2011 – IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich
bullet iGAAP 2011 – Abschlüsse für börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich
bullet iGAAP 2010 – Finanzberichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich
bullet iGAAP 2011 – Abschlüsse für nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich

 

Bestellen können Sie alle Publikationen über www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234. Einen Überblick über alle verfügbaren Publikationen unserer britischen Kollegen finden Sie hier.

iGAAP Alerts und Newsletter aus unserem Londoner Centre of Excellence

 

Herausgegeben im Titel und Kurzbeschreibung Größe
Oktober 2011 iGAAP Alert: Proposals to extend audit exemption to more small companies and certain subsidaries – Alert zum Vorschlag, mehr kleine Unternehmen und Tochtergesellschaften von der Prüfungspflicht auszunehmen 72 KB
September 2011 iGAAP Alert: IASB issues exposure draft on investment entities – Alert zum Entwurf zu Investmentgesellschaften 80 KB
September 2011 iGAAP Quarterly Newsletter September 2011 – Septemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 188 KB
Juni 2011 iGAAP Alert: IASB issues exposure draft on Improvements to IFRSs 2011 – Alert zum Entwurf der Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts 94 KB
Juni 2011 iGAAP Alert: IASB IASB amends accounting for post-employment benefits – Alert zu den Änderungen an IAS 19 94 KB
Juni 2011 iGAAP Alert: IASB issues amendments to IAS 1 on presentation of items of other comprehensive income – Alert zu den Änderungen an IAS 1 80 KB
Juni 2011 iGAAP Quarterly Newsletter June 2011 – Juniausgabe des vierteljährlichen Newsletters 185 KB
Mai 2011 iGAAP Alert: IASB issues new standard on consolidation – Alert zum neu herausgegebenen IFRS 10 93 KB
Mai 2011 iGAAP Alert: IASB issues new standard on joint arrangements – Alert zum neu herausgegebenen IFRS 11 414 KB
Mai 2011 iGAAP Alert: IASB issues new standard on disclosure of interests in other entities – Alert zum neu herausgegebenen IFRS 12 72 KB
Mai 2011 iGAAP Alert: IASB issues new standard on fair value measurement and disclosure – Alert zum neu herausgegebenen IFRS 13 73 KB
März 2011 iGAAP Quarterly Newsletter March 2011 – Märzausgabe des vierteljährlichen Newsletters 179 KB
Februar 2011 iGAAP Alert: Further proposals on impairment of financial assets (IFRS 9) and ED on offsetting of financial assets and liabilities – Alert zur Ergänzung zum Standardentwurf ED/2009/12 und zum Standardentwurf ED/2011/01 97 KB
Januar 2011 iGAAP Alert: IASB issues amendments to IAS 12 in respect of investment properties – Alert zu den Änderungen an IAS 12 102 KB
Januar 2011 iGAAP Alert: IASB issues Exposure Draft on Hedge Accounting – Alert zum IASB-Entwurf zur Sicherungsbilanzierung 102 KB
Dezember 2010 iGAAP Quarterly Newsletter Dezember 2010 – Dezemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 281 KB
November 2010 iGAAP Alert: TECH 02/10 Guidance on the determination of realised profits and losses in the context of distributions under the Companies Act 2006 – Leitlinien zur Bestimmung von realisierten Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Ausschüttungen nach dem Unternehmensgesetz (Companies Act) von 2006 212 KB
November 2010 iGAAP Alert: IASB issues revisions to IFRS 9 for financial liability accounting – Alert zu den Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten 212 KB
Oktober 2010 iGAAP Alert: IASB issues Exposure Draft on Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets – Alert zum Standardentwurf ED/2010/10 212 KB
September 2010 iGAAP Quarterly Newsletter September 2010 – Septemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 176 KB
August 2010 iGAAP Alert: IASB issues exposure draft on lease accounting – Alert zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen 212 KB
Juni 2010 iGAAP Alert: IASB issues revenue recognition exposure draft – Alert zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung 91 KB
Juni 2010 iGAAP Alert: IASB proposes changes to the presentation of profit or loss and other comprehensive income in IAS 1 – Alert zum IASB-Entwurf vom 27. Mai 2010 187 KB
Juni 2010 iGAAP Quarterly Newsletter Juni 2010 – Juniausgabe des vierteljährlichen Newsletters 157 KB
Mai 2010 iGAAP Alert: Closing the corridor – Alert zur Abschaffung der Korridormethode 90 KB
März 2010 iGAAP Quarterly Newsletter März 2010 – Märzausgabe des vierteljährlichen Newsletters 165 KB
Januar 2010 iGAAP Alert: Measurement of Liabilities in IAS 37 – Alert zum begrenzten Entwurf zur vorgeschlagenen neuen Bewertung von Schulden nach IAS 37 72 KB
Dezember 2009 iGAAP Quarterly Newsletter Dezember 2009 – Dezemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 195 KB
November 2009 iGAAP Alert: IFRS 9 Financial Instruments – Alert zum neuen Standard zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 178 KB
September 2009 iGAAP Quarterly Newsletter September 2009 – Septemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 185 KB
Juli 2009 iGAAP Alert: New classification and measurement guidance for financial instruments – Alert zum IASB-Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 379 KB
Juni 2009 iGAAP Quarterly Newsletter Juni 2009 – Juniausgabe des vierteljährlichen Newsletters 168 KB
Mai 2009 iGAAP Alert: Changes proposed for income tax accounting – Alert zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern 74 KB
Mai 2009 iGAAP Alert: New derecognition model proposed for financial instruments – Alert zum Ausbuchungsentwurf des IASB mit vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 65 KB
April 2009 iGAAP Alert: Improving disclosures about financial instruments – Alert zu den Änderungen von IFRS 7 78 KB
März 2009 iGAAP Quarterly Newsletter März 2009 – Märzausgabe des vierteljährlichen Newsletters 194 KB
Dezember 2008 iGAAP Quarterly Newsletter Dezember 2008 – Dezemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 415 KB
Dezember 2008 iGAAP Alert: New Interpretation on non-cash distributions – Alert zur Veröffentlichung von IFRIC 17 60 KB
November 2008 iGAAP Alert: Proposals to improve disclosures about financial instruments – Vorschläge zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente 90 KB
November 2008 iGAAP Alert: Amendments to IAS 39 & IFRS 7 - reclassification of financial assets – Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten nach den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 137 KB
Juni 2008 iGAAP Alert: Measuring cost of investments in subsidiaries, jointly controlled entities and associates – Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und assoziierten Unternehmen 152 KB
Februar 2008 iGAAP Alert: Puttable financial instruments and obligations arising on liquidation – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen 79 KB
Februar 2008 iGAAP Alert: IFRIC releases draft Interpretations on accounting for non-cash distribution and customer contribution – Sonderausgabe zu IFRIC D23 und IFRIC D24 79 KB
Januar 2008 iGAAP Alert: Amendments to IFRS 2 – Erläuterung der  Änderungen an IFRS 2 79 KB
Januar 2008 iGAAP Alert: IASB revises IFRS 3 and IAS 27 – Erläuterung der neuen Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 166 KB
November 2007 iGAAP Quarterly Newsletter November 2007 – Novemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 837 KB
August 2007 iGAAP Alert: IFRIC issues interpretation of IAS 19 – Sonderausgabe zu IFRIC 14 160 KB
August 2007 iGAAP Quarterly Newsletter August 2007 – Augustausgabe des vierteljährlichen Newsletters 441 KB
Juli 2007 iGAAP Alert: IFRIC 13 Customer loyalty programmes – Sonderausgabe zu IFRIC 13 170 KB
März 2007 iGAAP Alert: ASB amends FRS17 Retirement Benefits and issues a Retirement Benefit Reporting Statement – Erläuterung der Änderungen am britischen Rechnungslegungsstandard zu Pensionen 72 KB
März 2007 iGAAP Quarterly Newsletter March 2007 – Märzausgabe des vierteljährlichen Newsletters 122 KB
Februar 2007 iGAAP Alert: IFRIC 12 – Service concession arrangements – Sonderausgabe zu IFRIC 12 72 KB
Dezember 2006 iGAAP Quarterly Newsletter December 2006 – Dezemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 162 KB
August 2006 iGAAP Alert: IASB's Conceptual Framework Discussion Paper –  Auseinadersetzung mit dem Diskussionspapier des IASB zum Rahmenkonzept 61 KB
August 2006 iGAAP Quarterly Newsletter August 2006 – Augustausgabe des vierteljährlichen Newsletters 920 KB
Juni 2006 iGAAP Alert: UK convergence - views sought on latest thinking – Konvergenz britischer Rechnungslegungsstandards mit den IFRS: Bitte um Stellungnahmen zu Vorschlägen des ASB 58 KB
Juni 2006 iGAAP Alert: Proposed Amendments to IAS 23 – Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten 51 KB
Mai 2006 iGAAP Quarterly Newsletter May 2006 – Maiausgabe des vierteljährlichen Newsletters 144 KB
April 2006 iGAAP Alert: Financial Statement Presentation Proposals – Erläuterung der Vorschläge zur Darstellung des Abschlusses 78 KB
Februar 2006 iGAAP Quarterly Newsletter February 2006 – Februarausgabe des vierteljährlichen Newsletters 136 KB
November 2005 iGAAP Quarterly Newsletter November 2005 – Novemberausgabe des vierteljährlichen Newsletters 150 KB
September 2005 Special Edition of iGAAP Newsletter – Sonderausgabe zu den neuen britischen Regelungen zur Bilanzierung und Berichterstattung 76 KB
August 2005 iGAAP Quarterly Newsletter August 2005 – Augustausgabe des vierteljährlichen Newsletters 138 KB
Juli 2005 iGAAP Newsletter: Fair Value Option Amendments to IAS 39 – Sonderausgabe zu den Änderungen der Fair-Value-Option 57 KB
Juli 2005 iGAAP Newsletter: IFRS - Phase II of business combinations – Sonderausgabe zu Phase II des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen 68 KB
Juni 2005 iGAAP Alert: IFRS - Potential Threat to Ability to Pay Dividends  – Die Einführung der IFRS stellt möglicherweise eine Bedrohung für die Ausschüttung von Dividenden dar 64 KB
Mai 2005 iGAAP Quarterly Newsletter May 2005 – Maiausgabe des vierteljährlichen Newsletters 146 KB

 

Bleiben Sie on-line am Ball – Internetbasierte Informationssendungen zu aktuellen IFRS- und UK-GAAP-Entwicklungen

 

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte im Vereinigten Königreich sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November.

 

Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS PLUS über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Danach werden diese Verknüpfungen möglicherweise ohne Vorwarnung gelöscht. Derzeit stehen Ihnen folgende Sendungen zur Verfügung:

 

November 2011

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Ein Rückblick auf die Unternehmensberichterstattung im Vereinigten Königreich
bullet Aktuelle Entwicklungen bei den IFRS
bullet IAS 19(2011) Leistungen an Arbeitnehmer — aktueller Stand
bullet Die Zukunft der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich einschließlich UK GAAP
bullet Die überarbeiteten IASB-Vorschläge zur Erlöserfassung

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

Juli 2011

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und gemeinsame Vereinbarungen
bullet Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet IAS 1 und IAS 19
bullet Entwicklungen im Vereinigten Königreich
bullet Anderweite Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

März 2011

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Entwicklungen im Vereinigten Königreich
bullet Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
bullet Ersetzung von IAS 39
bullet Sicherungsbilanzierung
bullet Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung
bullet Jüngste und künftige Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

November 2010

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Die Zukunft der britischen Rechnungslegungsprinzipien und anderweitige Entwicklungen
bullet ED/2010/9 Leasingvereinbarungen
bullet Berichterstattung über die Budgetplanung und narrative Berichterstattung
bullet Anderweite Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

Juli 2010

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet neueste IFRS-Entwicklungen
bullet IFRS 3 (2008) – jetzt in Kraft getreten
bullet Entwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
bullet neuer britischer Kodex zur Unternehmensführung
bullet andere Entwicklungen bei den britischen Rechnungslegungsstandards

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

März 2010

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Keine halben Sachen bei der Bewertung: Eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung
bullet Entwurf ED/2010/1 Bewertung von Schulden in IAS 37
bullet Neues vom britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) und vom britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
bullet Weitere neue Entwicklungen in Großbritannien
bullet Andere IFRS Entwicklungen/ Übersicht über den Übernahmestatus

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

November 2009

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente
bullet ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
bullet Klassifizierung von Bezugsrechten: Änderung an IAS 32
bullet IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009)
bullet eine Zusammenfassung anderer Berichtssachverhalte im Vereinigten Königreich
bullet Sonstige Entwicklungen bei den IFRS und Zusammenfassungen für Dezember 2009

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

Juli 2009

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
bullet ED 2009/5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet DP2009/2 Kreditrisiko bei der Bemessung von Schulden
bullet IAS 39 – der Nachfolger
bullet ED/2009/6 Lageberichterstattung
bullet FRS 30 Antike Vermögenswerte und andere Entwicklungen im Vereinigten Königreich
bullet Andere Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

Mai 2009

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Entwurf zu Ertragsteuern
bullet Entwurf zur Ausbuchung: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
bullet Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden
bullet Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zu Leasinggeschäften

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

März 2009

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet jüngste Entwicklungen bei den IFRS
bullet drei aktuelle Projekte: Konsolidierung, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko
bullet Entwicklungen im Vereinigten Königreich

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

November 2008

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Änderungen an IAS 39 und IFRS 7: Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet Leitlinien des IASB
bullet Aktueller Stand bei der Umsetzung des Unternehmensgesetzes (Companies Act) 2006
bullet Aktuelle Trends in den Geschäftsberichten
bullet Neues vom britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP)
bullet Jüngste Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. (Am Anfang der letzten Sitzung fehlt für einen kurzen Augenblick der Ton.)

 

Juli 2008

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb,
bullet der neueste Stand hinsichtlich der Umsetzung des britischen Aktiengesetzes von 2006,
bullet die neuesten Entwicklungen beim britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP),
bullet die Auswirkungen der Änderungen an verschiedenen IFRS vom Mai 2008.

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

März 2008

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet die neue Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und die Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS,
bullet die Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,
bullet die Änderungen an IAS 32 hinsichtlich kündbarer Finanzinstrumente und bei Kündigung entstehender Verpflichtungen,
bullet die Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung nach den Angabe- und Transparenzrichtlinien und IAS 34: Nur die halbe Geschichte (Half a Story).

 

Aufzeichnung der Sendung nicht mehr verfügbar.

 

November 2007

 

Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet ein Überblick über die neuesten und die zukünftig erwarteten Aktivitäten des IASB,
bullet der neueste Stand zum UK-GAAP,
bullet IFRS 8 Geschäftssegmente,
bullet neue IFRIC-Interpretationen (einschließlich IFRIC 11 und 13).

 

Aufzeichnung der Sendung nicht mehr verfügbar.

 

 

 

Ältere Updates

 

Von 2004 bis 2006 hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London eine Reihe von Sendungen zu fachlichen Aktualisierungen ausgestrahlt, bei denen der Schwerpunkt auf den wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihren Auswirkungen auf britische Unternehmen lag. In jeder Sitzung wurden

 

bullet die wichtigsten Vorschriften des jeweiligen IAS/IFRS vorgestellt,
bullet die bedeutendsten Auswirkungen auf Unternehmen, die nach UK-GAAP berichten, herausgestrichen,
bullet Umsetzungsfragen hervorgehoben, die einer längerfristige Planung bedürfen, und
bullet Hinweise auf Themen aufgenommen, die demnächst aufkommen könnten.

 

Aus historischen Gründen haben wir uns entschieden, Aufzeichnungen der Sendungen, die ausgestrahlt wurden, seitdem wir mit dieser Seite ins Netz gegangen sind (Februar 2005), zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Folgeentwicklungen viele Inhalte nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Im Laufe der Zeit werden diese Verknüpfungen möglicherweise ohne Vorwarnung gelöscht. Derzeit stehen Ihnen folgende Sendungen zur Verfügung (alle in englischer Sprache):

 

IAS 21, 29, 10, 20, 33 und 37

 

Der 10. Webcast der Reihe lief am Donnerstag, den 17. Februar 2005 und deckte folgende Themen ab:

 

bullet IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
bullet IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern
bullet IAS 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
bullet IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
bullet IAS 33: Ergebnis je Aktie und
bullet IAS 37: Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

Verwendung von IFRS in separaten Abschlüssen und das Konvergenzprogramm des britischen ASB

 

Der 11. Webcast lief am Donnerstag, den 24. März 2005 und befasste sich mit dem Thema der Anwendung von IFRS im Einzelabschluss (was nach britischem Recht zulässig ist) und den Auswirkungen des Konvergenzprogramms des britischen ASB auf Tochterunternehmen und andere Unternehmen, die weiterhin nach britischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren.

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

 

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

Die zwölfte Sendung lief am Donnerstag, den 28. April 2005 und widmete sich in Fortsetzung der Sendung vom 22. Juli 2004 weiteren Fragen, die sich aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ergeben.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

IAS 34 Zwischenberichterstattung

 

Die dreizehnte Sendung lief am Donnerstag, den 19. Mai 2005 und widmete sich den Vorschriften, die bei den Zwischenberichten börsennotierter britischer Unternehmen im Jahr 2005 zur Anwendung kommen und den Anforderungen aus IAS 34 Zwischenberichterstattung.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

Verschiedene Fragen zu UK-GAAP und IFRS

 

Die vierzehnte Sendung lief am Donnerstag, den 23. Juni 2005 und widmete sich dem neuen Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR), dem Gesellschaftsrecht und anderen regulatorischen Änderungen sowie Hinweisen zu IFRS und Ergebnisverwendung im Entwurf.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

Fair-Value-Option nach IAS 39 und IAS 12 Ertragsteuern

 

Die fünfzehnte Sendung lief am Donnerstag, den 28. Juli 2005 und widmete sich den Änderungen an IAS 39 zur Fair-Value-Option vom Juni 2005 sowie, als Update der Veranstaltung vom November 2004, weiteren Sachverhalten, die sich aus IAS 12 Ertragssteuern ergeben.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

Vorschläge der Phase II des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen und neue Entwicklungen bei IFRIC

 

Die sechzehnte Sendung lief am Donnerstag, den 18. August 2005 und widmete sich Unternehmenszusammenschlüssen sowie den neuesten Aktivitäten von IFRIC.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

Gesetzliche Bestimmungen in Großbritannien, Lagebericht, IFRS 7 und letzte Hinweise für 2005

 

Die siebzehnte Sendung lief am Donnerstag, den 17. November 2005 und widmete sich bestimmten jüngsten Änderungen im Gesellschaftsrecht, Hinweisen zum Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR), dem neuen Standard IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sowie einigen Erinnerungen im Zusammenhang mit den Abschlüssen für 2005.

 

Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.

 

Neuste Entwicklungen der IFRS und UK GAAP

 

Am Donnerstag, den 27. Juli 2006 lief die achtzehnte Sendung. Diese Sendung hatte folgende Inhalte:

 

bullet neueste IASB-Vorschläge (IFRS 2, IAS 14, IAS 32, IAS 1 und IAS 23);
bullet Update zur narrativen Berichterstattung (Operating and Financial Review - OFR und Enhanced Business Review - EBR);
bullet neueste Aktivitäten von IFRIC und UITF (IFRIC 8 bis IFRIC 10);
bullet IFRS7 Finanzinstrumente: Angaben (Praxisfragen); und
bullet andere auf Großbritannien bezogene Angelegenheiten (vorgeschlagene Angaben zu Pensionen, Konzernabschluss-Befreiungen und Angaben zur Honorarzahlung an Wirtschaftsprüfer).

 

Zum Zugriff auf die Aufnahme klicken Sie bitte hier.

 

 

Bitte beachten Sie: Diese Sendungen sind allgemeinsprachlich gehalten und können deshalb nicht auf spezifische Probleme übertragen werden. Die Anwendung der dargestellten Prinzipien hängt von den jeweiligen Umständen ab, und wir empfehlen, dass Sie professionellen Rat in Anspruch nehmen, bevor Sie aufgrund der Inhalte dieser Sendungen handeln oder sich entscheiden, nicht zu handeln. Deloitte & Touche LLP übernimmt keine Fürsorgepflicht  oder Verantwortung für jegliche Verluste, die entstehen, weil Personen(gruppen) oder Unternehmen aufgrund der Inhalte dieser Sendungen handeln oder sich entscheiden, nicht zu handeln.

 

Inside Track – Newsletter der britischen Standardsetzers ASB

 

Der Britische Standardsetzer ASB gibt einen Newsletter heraus, der vierteljährlich erscheint. Eine Übersicht über alle erschienenen Ausgaben von Inside Track (etwa: Auf der Innenbahn) und die Möglichkeit diese herunterzuladen finden Sie hier.

 

Aktuelle Nachrichten
Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
Neue Nachrichten im Januar 2012

 

Überarbeitete Vorschläge für die künftige Finanzberichterstattung in Großbritannien

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat drei Entwürfe zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) veröffentlicht, mit denen überarbeitete Vorschläge für die Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland unterbreitet werden.

Die drei Entwürfe sind die folgenden:

bullet FRED 46 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung (Entwurf eines künftigen Standards FRS 100)
bullet FRED 47 Rahmenkonzept reduzierter Angaben (Entwurf eines künftigen Standards FRS 101)
bullet FRED 48 Der im Vereinigten Königreich und der Republik anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard (Entwurf eines künftigen Standards FRS 102)

Das Rechnungslegungssystem, das in den FRED vorgeschlagen wird, würde wie folgt aussehen:

bullet Unternehmen, die per Gesetz verpflichtet sind die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS anzuwenden, müssen dies tun – frühere Vorschläge, dass Unternehmen mit "öffentlicher Rechenschaftspflicht" die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS vollständig anwenden müssen, wurden fallengelassen.
bullet Bestimmte qualifizierende Unternehmen (im wesentlichen Tochterunternehmen und Konzernobergesellschaften) können die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS mit reduzierten Angaben wie in FRED 47 dargestellt anwenden – diese Unternehmen würden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der EU-IFRS vollständig anwenden aber Erleichterungen in Form von reduzierten Angabevorschriften haben.
bullet Alle anderen Unternehmen würden den Standard anwenden, der mit FRED 48 vorgeschlagen wird – die Vorschriften basieren auf dem IFRS für KMU, aber sie enthalten Änderungen, mit denen die Vorschriften an die Finanzberichterstattungsvorschriften im Vereinigten Königreich und der Republik Irland angepasst werde, beispielsweise in Fällen, in denen eine bestimmte bilanzielle Behandlung derzeit gestattet ist.
bullet Der Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) wird beibehalten – der ASB wird eine weitere Konsultation einleiten, wenn die Vorschläge der EU-Kommission in Bezug auf die Rechnungslegungsvorschriften für kleine und Kleinstunternehmen klargestellt werden.

Zu den FRED kann bis zum 30. April 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des ASB
bullet Zugang zu den FRED auf der Internetseite des ASB (in drei Teilen: Erläuterungen, Textteil, Auswirkungsanalysen)
bullet unsere frühere Nachricht zu den ursprünglichen Vorschlägen des ASB (Oktober 2010)
bullet unsere frühere Nachricht zu den erneuten Erörterungen des ASB (Juni 2011)

 

Zusammenfassung vom ICAEW-Prüfer-Anleger-Forum

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Ergebnisse des Prüfer-Anlager-Forums zusammengefasst werden, das am 24. November 2011 stattfand.

Bei dem Forum diskutierten Anleger, Prüfer und Abschlussersteller die wesentlichen Sachverhalte, die sich auf Bankenabschlüsse 2011 beziehen. Insbesondere ging es um Risiken aus Staatsanleihen, Risiken, die im Austausch für sichere Renditen eingegangen werden, und Liquiditätsmanagement. Im Bericht geht es außerdem um Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, beispielsweise um größere Beschränkungen unter IFRS in Bezug auf die Aufrechnung von Finanzinstrumenten gegenüber der lockereren Haltung unter US-GAAP. Dies führt immer noch zu Irritationen beim Vergleich von US-amerikanischen und ausländischen Firmen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des ICAEW herunterladen (153 KB).

 

Britischer FRC gibt Hinweis zu Länder- und Währungsrisiken heraus

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der FRC sah die Veranlassung für die Veröffentlichung dieses Hinweises in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Unsicherheit in vielen Ländern. Der Hinweis zielt darauf ab, britische börsennotierte Unternehmen auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Länder- und Währungsrisiken hinzuweisen, auf die einzugehen bei der Einreichung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse erforderlich sein könnte. Im Hinweis wird Folgendes festgehalten:

Sachverhalte, auf die die Vorstände eingehen sollten, könnten gegebenenfalls die folgenden beinhalten:

bullet Risikoaussetzung des Unternehmens aus Länderrisiken (direkt oder indirekt), durch Finanzinstrumente aber auch aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten);
bullet Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von Ländern ergriffen werden auf die Vorhersagen des Unternehmens, die Wertminderungsprüfung, die Annahme der Unternehmensfortführung etc.;
bullet mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht in die Vorhersagen einbezogen werden aber Einfluss auf berichtete Risiken und die Sensitivitätsanalysen im Zusammenhang mit Wertminderungs- oder Unternehmensfortführungsüberlegungen haben können, und
bullet Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, bei denen ausgeweitete Angaben notwendig sein könnten, um eine Irreführung von Anlegern auszuschließen.

In dem Hinweis wird auch nahegelegt, zusätzliche Leitlinien zu Rate zu ziehen. Insbesondere wird auf die ESMA-Verlautbarung in Bezug auf die bilanziellen Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen vom November 2011 verwiesen.

Weiterführende Informationen:

bullet Hinweis zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung auf der Internetseite des FRC (in englischer Sprache, 761 KB)
bullet unsere IAS PLUS-Seite mit Informationen zur Finanzmarktkrise

 

Neue Internetseite des ICAEW zu Prüfungsthemen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat eine neue Internetseite an den Start gebracht, die der Prüfung und seiner möglichen Reform gewidmet ist. Die Internetseite enthält überblicksartige Informationen zu Wesen und Wert einer Prüfung, möglichen Optionen für Veränderungen, Details der derzeitigen Überprüfung und einen Abschnitt mit Fragen und Antworten.

Sie erreichen die englischsprachige Internetseite unter der Adresse www.trueandfair.org.uk.

 

Neue Nachrichten im Dezember 2011

 

EFRAG und britischer ASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Ertragsteuern

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) haben ein Diskussionspapier veröffentlicht, mit dem eine Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern erreicht werden soll.

Ertragsteuern sind ein wichtiger Posten in den Abschlüssen der meisten Unternehmen. Eine transparente und vollständige Darstellung dieses Postens ist jedoch kompliziert, weil die Steuereffekte, die aus Transaktionen resultieren, nicht immer in derselben Periode anfallen, in der die Transaktionen durchgeführt werden.

Anforderungen für die Bilanzierung von Ertragsteuern sind in IAS 12 Ertragsteuern geregelt. Einige Adressaten der Rechnungslegung vertreten die Auffassung, dass die Informationen, die in den Anhangangaben der Jahresabschlüsse enthalten sind, schwer verständlich und somit nur begrenzt nützlich sind. Ferner sind einige Ersteller von Jahresabschlüssen der Meinung, dass der gegenwärtige Standard schwer anzuwenden ist.

Das heute veröffentlichte Diskussionspapier beschäftigt sich in seinem ersten Teil mit der Identifizierung von Informationsanforderungen der Adressaten der Rechnungslegung und möglichen Verbesserungen des aktuellen Standards. Der zweite Teil erörtert vier verschiedene Ansätze zur Bilanzierung von Ertragsteuern, die mögliche Alternativen zu dem aktuell geltenden Ansatz temporärer Differenzen in IAS 12 darstellen und eine Basis für einen neuen Standard zur Bilanzierung von Ertragsteuern bilden könnten.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 29. Juni 2012 erbeten. Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG (147 KB)
bullet Zugang zum Diskussionspapier auf der Internetseite von EFRAG (in englischer Sprache, 2,3 MB)
bullet Präsentation mit einer kurzen Einführung in das Diskussionspapier auf der Internetseite von EFRAG (in englischer Sprache)
bullet unsere IAS PLUS-Zusammenfassung der IASB-Diskussionen zur Überarbeitung von IAS 12 (umfassendes Projekt ruht derzeit)

 

Neue Nachrichten im November 2011

 

Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen ausgesprochen.

Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie (wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.

Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:

bullet Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten "Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden).
bullet Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann.
bullet Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig – sie wollen verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten.
bullet Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein zukunftsgerichteter Prozess – obwohl er auf Daten aus der Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies "passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen rückwärts gerichtete Informationen sind".
bullet Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht sei".
bullet Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit Punktschätzungen".

Sie können Sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des FRC herunterladen (958 KB). Dort finden Sie auch eine englischsprachige Presseerklärung des FRC.

 

Neue Nachrichten im Oktober 2011

Neueste Deloitte-Studie zur Berichterstattung im Vereinigten Königreich

Unsere britischen Kollegen haben die neueste Ausgabe ihrer jährlichen Studie zur Berichterstattung im Vereinigten Königreich veröffentlicht, die diesmal den Titel Edelsteine und Tand – Studie zur jährlichen Berichterstattung trägt.

Edelsteine und Tand baut auf die Studien zur Berichterstattung aus dem Jahr 2010 auf. Die diesjährige Studie kombiniert Untersuchungen zur narrativen Berichterstattung und zu den Jahresabschlüssen von 130 börsennotierten Unternehmen. Diese wurden in zwei Kategorien unterteilt: Investmentgesellschaften und andere Unternehmen.In der Studie wird folgendes untersucht:

bullet Wie variieren die Einhaltung der Angabevorschriften des britischen Unternehmensgesetzes von 2006, der Regeln für ein Börsenlisting, der Angabe- und Transparenzvorschriften sowie des vereinheitlichten Kodex?
bullet In welchem Ausmaß haben die Unternehmen die vom Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) verabschiedete Leitlinie zur Unternehmensfortführung und Liquidität angewendet?
bullet Wie wurde der ASB-Berichtsstandard Operative und finanzielle Rückschau angewendet?
bullet In welchem Ausmaß gibt es Abweichungen in der Darstellung der Primärabschlüsse?
bullet Welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen hielten die Unternehmensleitungen bei der Erstellung der Abschlüsse für die bedeutendsten?
bullet Wie weichen die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter IFRS voneinander ab?

Unter den Ergebnissen der Studie sind die folgenden:
bullet Der durchschnittliche Umfang eines Abschlusses eines britischen börsennotierten Unternehmens ist erstmals auf gesunken - von 101 Seiten 2010 auf 98 Seiten 2011. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zwei Banken ihre Abschlüsse deutlich gekürzt haben, obwohl etwa bei der Hälfte aller Unternehmen Kürzungen zu finden sind.
bullet Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sowie zur anteilsbasierten Vergütung nehmen etwa 18% der geprüften Abschlüsse ein, was im Bericht zu der Bemerkung führt, dass "der Stand der Finanzberichterstattung Anlass zu Besorgnis gibt".
bullet 63% der Investmentgesellschaften und 45% der Mutterunternehmen von Unternehmen berichten weiterhin nach UK-GAAP und würden dadurch durch die gegenwärtigen Erwägungen des britischen Standardsetzers ASB zur Zukunft der Finanzberichterstattung betroffen.

Sie können sich Edelsteine und Tand kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 4.536 KB).

 

Konsultation zur künftigen Rolle des britischen FRC

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat heute gemeinsam mit dem dem britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung (Department for Business, Innovation and Skills, BIS) eine Konsultation veröffentlicht, die Vorschläge enthält, wie der FRC schlanker und effektiver gestaltet werden kann.

Die Reformen zielen darauf ab, einen FRC zu schaffen, dessen Rolle und dessen Ziele klarer gefasst sind, indem sein Fokus auf die Bereiche beschränkt werden, die von größter Bedeutung für das Funktionieren der Kapitalmärkte sind, und indem seine Unabhängigkeit gestärkt wird. In der Konsultation wird außerdem vorgeschlagen, die bestehenden sieben Organe des FRC (eines davon ist der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB)) durch zwei Organe zu ersetzen – das eine mit Schwerpunkt Standards und Kodex, das andere mit Schwerpunkt Anwendung.

Auf der Internetseite des FRC finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung und die Konsultation selbst (275 KB). Stellungnahmen werden bis zum 10. Januar 2012 erbeten.

 

Internetpräsentation zur Wertminderung nach IFRS 9

Unsere britischen Kollegen haben eine Internetpräsentation aufgezeichnet, in der die Ergebnisse der globalen Deloitte-Publikation Umfrage 2011 zu Wertminderungen nach IFRS 9 erörtert werden, die im August 2011 veröffentlicht worden ist. Außerdem wird über Entwicklungen und Fortschritte beim IASB-Projekt zu Finanzinstrumenten: Wertminderung berichtet. Schließlich werden die Auswirkungen der neuen Vorschriften und die entsprechenden Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung erläutert. Zugang zu der englischsprachigen Präsentation habe Sie über diese Internetseite unserer britischen Kollegen.

 

Ein Meer von Veränderungen bei den neuen IFRS – Auswirkungen auf die Schiffsfahrtsbranche

Unsere britischen Kollegen haben Ein Meer von Veränderungen bei den neuen IFRS – Auswirkungen auf die Schiffsfahrtsbranche herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB). In dieser Publikation wird erläutert, wie sich drei jüngst veröffentlichte Standards (IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen) auf die Art und Weise auswirken werden wie Unternehmen der Branche bilanzieren und Eigentümerschaft und Beteiligungen angeben.

 

Britischer FRC ruft 'Rechnungslegungslabor' ins Leben

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat ein 'Rechnungslegungslabor' ins Leben gerufen, in dem Unternehmen und Anleger zusammengebracht werden sollen, um praxisnahe Lösungen für Finanzberichterstattungsprobleme wie beispielsweise die Länge und die Komplexität von Abschlüssen zu erarbeiten.

Schwerpunkt der Tätigkeiten des Labors soll sein, börsennotierten britischen Unternehmen zu helfen, besser mit Anlegern und Analysten zu kommunizieren. Börsennotierte Unternehmen aus allen Branchen und jeder Größe sowie professionelle Anleger und Privatanleger sind eingeladen worden, in dem Labor mitzuarbeiten.

Die Prioritäten des Labors werden hauptsächlich von den Unternehmen und den Anlegern bestimmt.  Unter den Projekten, die bis jetzt vorgeschlagen wurden, befinden sich relativ einfache Verbesserungen der Angaben im Anhang, eine Überprüfung der Wirksamkeit von Elementen der narrativen Berichterstattung und der Angaben zur Führungsstruktur von Unternehmen, die Möglichkeit, die Verwendung von Internetseiten gegenüber gedruckten Berichten noch einmal zu überdenken, sowie die Wesentlichkeit von bestimmten Angaben.

Die Einrichtung des Labors folgt ähnlichen Initiativen wie beispielsweise dem Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen des britischen Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB), dem Bericht zur Reduzierung von IFRS-Angaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) sowie dem allgemeineren Ruf nach integrierter Berichterstattung.

Auf der Internetseite des FRC finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zur Einrichtung des Labors.

 

FSA-Leitlinien zu Wertminderungen bei Hypotheken

Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA, die Banken- und Wertpapieraufsicht in Großbritannien) hat Leitlinien zum Thema Wertminderungsvorschriften im Zusammenhang mit gestundeten Zahlungen oder Zahlungsrückstand bei Hypotheken herausgegeben. Ein Schwerpunkt der Publikation ist die Erfassung von Wertminderung für die externe Berichterstattung mit den Unterkapiteln

bullet Bestimmung von Schadensfällen nach IAS 39.59,
bullet Kollektive Wertminderung und sachgerechte Segmentierung,
bullet Überlagerung der Berechnung von Wertminderungen mit etwas Anderem,
bullet Verwendung von historischen Daten bei der Berechnung von Wertminderung,
bullet Realismus bei Schätzungen im Rahmen der Bilanzierung und
bullet Angaben.

Die einzelnen Unterkapitel enthalten jeweils eine Beschreibung der einschlägigen Vorschriften und schließen mit einer Gegenüberstellung guter ausgeübter Praxis und schlechter ausgeübter Praxis ab. Sie können sich die 41-seitige Publikation direkt von der Internetseite der FSA herunterladen (in englischer Sprache, 490 KB).

Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) hat eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben, in der er die Veröffentlichung dieser Leitlinien begrüßt, da er der Meinung ist, dass sie "einen Beitrag zur ständigen Verbesserung der Finanzberichterstattung in Großbritannien" darstellt.

 

Neue Nachrichten im September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung

 

Unsere britischen Kollegen haben Das vierte Mal Neuigkeiten – Studie zur den Zwischenberichten der Unternehmensleitung zum ersten Halbjahr herausgegeben. Dabei handelt es sich um die vierte Ausgabe einer Studienreihe, in deren Rahmen die Zwischenberichte der Unternehmensleitung (Interim Management Statement, IMS) untersucht werden, die diese seit 2008 erstellen müssen. Untersucht werden jeweils die Berichte von 130 börsennotierten Unternehmen. Dabei wird geprüft, in wieweit die IMS eines Halbjahres die Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind, widerspiegeln. Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass 22% der untersuchten Berichte eine eindeutige Befolgung der IMS-Vorschriften darstellen.

 

Sie können sich die englischsprachige Studie hier herunterladen (590 KB).

 

FRC setzt sich weiter für Transparenz in der Unternehmensberichterstattung ein

 

Im Januar 2011 hatte der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielten, die Kommunikation der Unternehmensleitung mit den Anteilseignern zu verbessern. In den letzten sechs Monaten hat der FRC zu diesem Thema Erörterungen mit Unternehmen, Anlegern, Prüfern und anderen interessierten Parteien geführt. Nun hat der FRC zwei weitere Berichte zu diesem Thema veröffentlicht.

In dem ersten Bericht mit dem Titel Vorstände und Risiken werden die Diskussionen zusammengefasst, die der FRC seit Veröffentlichung seiner Empfehlungen in den letzten sechs Monaten geführt hat. Im zweiten Bericht mit dem Titel Wirksame Unternehmensführung: Nächste Schritte werden die Rückmeldungen zusammengefasst, die der FRC zu seinen Empfehlungen erhalten hat, sowie die Schritte beschrieben, die der FRC jetzt unternehmen will.

In beiden Berichten gibt es einen gemeinsamen Tenor: "Die derzeitige Prüfung entspricht den Erwartungen der Adressaten und der Öffentlichkeit nicht, und [...] es besteht ein Bedarf für größere Transparenz in Bezug auf die Ermessensentscheidungen, die von Erstellern und Prüfern bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen getroffen werden."

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des FRC (in englischer Sprache):

bullet Presseerklärung des FRC
bullet Vorstände und Risiken: Eine Zusammenfassung der Diskussionen mit Unternehmen, Anlegern und Beratern (387 KB)
bullet Wirksame Unternehmensführung: Nächste Schritte (522 KB)

 

Neue Nachrichten im August 2011

 

Britische Regierung und FRC veröffentlichen Diskussionspapier zur Vereinfachung der Finanzberichterstattung durch Kleinstunternehmen

 

Das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung und der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) haben gemeinsam ein Diskussionspapier herausgegeben, das Vorschläge dazu enthält, wie das Finanz- und allgemeine Unternehmensberichterstattungsystem für Kleinstunternehmen vereinfacht werden kann.

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) monieren, dass Gesetze und Vorschriften sowie Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, die die Berichterstattung durch alle Unternehmen bestimmen, immer komplexer geworden sind, weil sie versuchen, eine Umfeld widerzuspiegeln, in dem die Unternehmen an der Spitze des Wirtschaftssektors immer größer und diversifizierter und ihre Geschäftsvorfälle immer komplexer werden. All diese Vorschriften einzuhalten, ist für KMU belastend und teuer und bietet den KMU, ihren Anteilseignern und anderen Abschlussadressaten wenig zusätzlichen Nutzen.

Mit dem Diskussionspapier von Ministerium und Rechnungslegungsrat sollen Meinungen zur Entwicklung eines neuen Berichterstattungssystems eingeholt werden, das

bullet bestimmte Mindestanforderungen erfüllt,
bullet Finanzberichterstattungs- und Steuerberichtsvorschriften zusammenführt und
bullet Uneinheitlichkeiten in den gegenwärtigen Vorschriften reduziert oder eliminiert.

Das Diskussionspapier in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Wirtschaftsministeriums); Stellungnahmen werden bis zum 30. Oktober 2011 erbeten. Der FRC hat zum Diskussionspapier eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben.

In die gleiche Richtung wie der britische Vorstoß ging ein Vorschlag der EU-Kommission vom Februar 2009, der vorsah, den einzelnen Mitgliedstaaten zu gestatten, Kleinstunternehmen von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien auszunehmen. Nach einer langen Phase von Verhandlungen erörtert jetzt das EU-Parlament eine Vereinbarung von Vorschlägen, die der Ministerrat der Europäischen Union am 30. Mai 2011 erzielt hat.

 

Publikation unserer britischen Kollegen zum aktuellen Stand bei der Ersetzung von IAS 39

 

Unsere britischen Kollegen haben eine Publikation zum aktuellen Stand bei IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben (11 Seiten in englischer Sprache, 748 KB). In der Publikation wird aufgezeigt, wo der International Accounting Standards Board (IASB) bei seinem Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ist. Sie enthält eine Zusammenfassung der Faktoren hinter dem kürzlich vom IASB zur Stellungnahme veröffentlichten Vorschlag der Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 9 von 2013 auf 2015. Außerdem bietet die Publikation einen allgemeinen Vergleich mit einigen der vorläufigen Entscheidungen, die der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) in seinem Finanzinstrumenteprojekt getroffen hat.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat fast gleichzeitig ebenfalls einen IFRS fokussiert-Newsletter zum aktuellen Stand des IASB-Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben. In dem Newsletter wird der aktuelle Stand der jeweiligen Projektphasen in steckbriefhafter Form dargestellt: IFRS fokussiertIFRS 9 – Status Quo des Projekts zur Ablösung von IAS 39 (195 KB)

Weiterführende Informationen:

bullet Unsere Zusammenfassung von IFRS 9 auf IAS PLUS
bullet Unsere IAS PLUS-Projektseite zur Ersetzung von IAS 39

 

 

Neue Nachrichten im Juli 2011

 

Schottisches und neuseeländisches Wirtschaftsprüferinstitut geben Bericht zur Reduzierung von IFRS-Angaben heraus

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) haben einen Bericht zu ihrem Projekt veröffentlicht, bei dem es um die Reduzierung der Angabevorschriften in den International Financial Reporting Standards (IFRS) geht.

Der Bericht mit dem Titel Überflüssiges Gepäck zurücklassen – Reduzierung der Angaben im Abschluss auf die, die wichtig sind wurde als Antwort auf eine Bitte des IASB erarbeitet und enthält die die Empfehlungen des gemeinsamen Aufsichtsausschusses (Joint Oversight Group, JOG) von ICAS und NZICA dazu, welche bestehenden IFRS-Angabevorschriften geändert, reduziert oder gestrichen werden können.

Für das Projekt wurde das Rahmenkonzept 2010 des IASB als Referenzmaßstab angelegt und daraufhin alle Angabevorschriften in den bestehenden Standards überprüft mit Ausnahme derjenigen, die sich nicht auf Abschlüsse beziehen oder die gerade im Rahmen eines laufenden IASB-Projekts überprüft werden. Der Bericht enthält eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen an den verschiedenen Standards, die bei Umsetzung dazu führen könnten, dass der Umfang der Angaben im Abschluss erheblich reduziert würde. ICAS und NZICA gehen davon aus, dass eine Umsetzung der Empfehlungen in dem Bericht zu einer Reduzierung des Umfangs der Angaben um 30% führen würde.

Die Reduzierung der Komplexität von Abschlüssen ist in letzter Zeit in vielen Zusammenhängen aufgekommen. Im April 2011 hat der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB), der unter dem britischen Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, einen Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen Cutting Clutter: Combating clutter in annual reports veröffentlicht, in dem ebenso wie im Bericht von ICAS und NZICA festgestellt wird, dass es Schwierigkeiten gibt, Angaben auf die wichtigen zu beschränken und das Konzept der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben anzuwenden. Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) bemüht sich im Rahmen seiner Initiative zur Integrierten Berichterstattung ebenfalls um eine Vereinfachung und Glättung verschiedener Aspekte der Berichterstattung.

Der Bericht von ICAS und NZICA wurde gestern dem IASB in einer Unterrichtseinheit vorgestellt. Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des ICAS
bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des NZICA

 

Britischer FRC betont Bedeutung des getreuen Abbild

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) und der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board, APB), die gemeinsam unter dem britischen Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) arbeiten, haben ein Papier veröffentlicht, in dem die Vorschrift der Erstellung eines Abschlusses, der ein wirklichkeitsgetreues Abbild liefert ("true and fair view"), und die Bedeutung dieser Vorschrift für Ersteller, Prüfer und Governance-Verantwortlichen erörtert wird. Der Zweck dieses Papiers liegt darin, die Sichtweise von ASB und APB zu bestärken, dass diese Vorschrift des getreuen Abbilds weiterhin von fundamentaler von Wichtigkeit sowohl unter UK-GAAP als auch unter IFRS ist. In dem Papier werden die Notwendigkeit von informierten Ermessensentscheidungen, die Rolle von "Vorsicht" unter UK-GAAP, die Beachtung von "Inhalt über Form" und die Fragen erörtert, wie das Konzept des getreuen Abbilds in den Rechnungslegungsstandards widergespiegelt wird und welcher Ansatz in Bezug darauf in der Prüfung zu wählen sein sollte. Weitere Informationen und eine Verknüpfung auf das Papier finden Sie auf der Internetseite des FRC.

 

Britischer Standardsetzer ändert FRS 29

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB), der unter dem Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, hat Änderungen an seinem Gegenstück zu IFRS 7 FRS 29 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten herausgegeben. Das Ziel der Änderungen ist, die Angaben hinsichtlich der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten zu verbessern. Mit ihnen werde neue Angabevorschriften eingeführt, die Abschlussadressaten dabei helfen soll, die Risikoaussetzung eines Unternehmens aus Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und die Auswirkungen daraus auf die finanzielle Lage einzuschätzen. Der ASB hat diese Änderungen herausgegeben, um FRS 29 im Einklang mit IFRS 7 zu halten, der im Oktober 2010 geändert worden war. Die Änderungen an FRS 29 treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen.

Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des ASB
bullet Änderungsverlautbarung (in englischer Sprache, 216 KB)

 

Britische Regierung wird Übergang auf IFRS 2013 abschließen

 

Die britische Regierung hat bekanntgegeben, dass die verpflichtende Anwendung von IAS 27 ab dem 1. April 2013 auch auf alle Organisationen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service, NHS) ausgeweitet wird. Diese Anwendung war bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die britische Regierung am 1. April 2009 ausgenommen und aufgeschoben worden.

Die jetzige Entscheidung fiel nach einem Ratschlag des britischen Beirats für die Finanzberichterstattung (Financial Reporting Advisory Board, FRAB). Der FRAB hinsichtlich eines weiteren Aufschiebens der Anwendung dieses Rechnungslegungsstandards Bedenken geäußert, während die Regierung der Meinung war, dass mehr Zeit notwendig sei, um den Standard einheitlich und sachgerecht sowie effizient anwenden zu können.

Die englischsprachige Presseerklärung des FRAB finden Sie auf der Internetseite des britischen Finanzministeriums.

 

Neue Nachrichten im Juni 2011

 

UK ASB überarbeitet vorläufig kommenden abgestuften Berichtsrahmen

 

Im Zuge seiner anhaltenden erneuten Beratungen hat sich der britische Accounting Standards Board (ASB) vorläufig auf eine Reihe von Änderungen an seinem vorgeschlagenen und überarbeiteten abgestuften Berichtsrahmen verständigt, um dessen Auswirkungen auf bestimmte Unternehmen zu verringern und dessen vorgeschlagenes Datum der Anwendung auszudehnen.

Der ASB hatte seine Vorschläge zur Zukunft der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland im Oktober 2010 veröffentlicht (siehe unsere frühere Nachricht). Die Entwürfe enthalten Vorschläge für einen dreistufigen Berichtsrahmen, wobei das Ziel in der Austarierung der Bedürfnisse von Erstellern und Abschlussnutzern besteht.

Auf seiner Sitzung vom 16. Juni 2011 hatte der ASB vorläufig die folgenden Entscheidungen getroffen:

bullet Aus FRED 43 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften und FRED 44 Rechnungslegungsstandard für mittelgroße Unternehmen (Financial Reporting Standard for Small and Medium-Sized Entities, FRSME) wird die Vorschrift gestrichen, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen Abschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Infolgedessen wird die Anwendung der IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen nicht über die derzeit gesetzlich gegebene Frist verlängert. Diese Maßnahme wird insbesondere bestimmten Wohlfahrtsunternehmen nützen, die ansonsten unter die öffentliche Rechenschaftspflicht" fallen würden.
bullet Die Prinzipien für die Änderung des IFRS für KMU bei der Entwicklung des FRSME (der von allen Unternehmen anzuwenden ist, die nicht die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssen oder kleine Gesellschaften sind) werden dahingehend geändert, dass Bilanzierungswahlrechte, die derzeit in den Rechnungslegungsstandards des Vereinigten Königreichs und der Republik von Irland bestehen und in Einklang mit den in der EU übernommenen IFRS stehen, zum Zeitpunkt des Übergangs zu gestatten oder vorzuschreiben.
bullet Das in den Vorschlägen enthaltene Datum des Inkrafttretens soll vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014 verschoben werden, um der Schaffung eines neuen Entwurfs für den FRSME Zeit zu geben.

Die Zusammenfassung der Sitzung des ASB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Rechnungslegungsrates).

 

Britischer Pensionsmarkt lehnt IFRS-Bilanzierung ab

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat im Oktober 2010 seine Vorschläge für die Zukunft der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland herausgegeben. Im Entwurf wird ein dreistufiges Berichtssystem vorgeschlagen, mit dem die Bedürfnisse von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen ausbalanciert werden sollen. Einer der Vorschläge im Entwurf lautet, dass Pensionspläne in die oberste Stufe des Systems eingeordnet werden und damit nach IFRS bilanzieren sollen.

Unsere britischen Kollegen haben eine Umfrage unter den Unternehmen des britischen Pensionsmarkts durchgeführt um herauszufinden, ob die Vorschläge des ASB dort Unterstützung erfahren. Folgenden Ergebnisse traten zutage:

bullet 43% der Befragten waren der Meinung, dass keine Änderung in der Berichterstattung durch Pensionspläne notwendig sei;
bullet 75% der Befragten waren der Meinung, dass nicht alle Pensionspläne als öffentlich rechenschaftspflichtig eingestuft werden sollten (und damit IFRS anzuwenden hätten), wiederum ein Drittel davon (24% aller Befragten) waren jedoch der Meinung, dass einige Pensionspläne in Abhängigkeit von anderen Faktoren als öffentlich rechenschaftspflichtig anzusehen sein sollten;
bullet bei der Frage, auf welchen Kriterien eine öffentliche Rechenschaftspflicht beruhen sollte, wenn nicht alle Pensionspläne als öffentlich rechenschaftspflichtig eingestuft werden werden, gaben 26% eine Berücksichtigung der Planteilnehmer, 11% den Wert des Planvermögens und 53% eine Kombination von Mitgliedszahlen, Planvermögen und Grad des Beitragseinkommens an.

Einen Überblick über alle Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der britischen Kollegen zur Verfügung (in englischer Sprache, 22 KB). Hintergründe zur neuen vorgeschlagenen Struktur der britischen Rechnungslegung finden Sie hier.

 

Neue Nachrichten im April 2011

In den Schlagzeilen: IFRS und das britische Oberhaus

 

Der untersuchende Ausflug des britischen Oberhauses, des House of Lords, in den Prüfermarkt sollte eigentlich gar nicht bis zu den IFRS führen. Aber dann geriet man doch dorthin, und wie Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, findet, brachte der abschließende Bericht der hohen Herren einige merkwürdige Denkweisen zu dem Thema ans Licht. Zu seiner englischsprachigen Kolumne IFRS and the House of Lords gelangen Sie hier. Über den Bericht des britischen Oberhauses hatten wir Ende März berichtet.

 

 

Britischer ASB veröffentlicht Fallstudien

 

Der Stab des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB) hat Fallstudien erarbeitet, die den Anwendern helfen sollen, die Auswirkungen der Vorschläge für die Zukunft der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland einzuschätzen, die im Oktober 2010 herausgegeben worden waren. Zu dem Entwurf, in dem ein dreistufiges Berichtssystem vorgeschlagen wird, mit dem die Bedürfnisse von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen ausbalanciert werden sollen, kann noch bis 30. April 2011 Stellung genommen werden. Die Fallstudien stehen Ihnen auf der Internetseite des ASB zur Verfügung.

 

 

Britischer ASB veröffentlicht Bericht zur Entschlackung von Abschlüssen

 

Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB), der unter dem Dach des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, hat einen Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen veröffentlicht: Cutting Clutter: Combating clutter in annual reports. Der Bericht ist eine Folgepublikation zu dem im Juni 2009 veröffentlichten Papier Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen. Er enthält Empfehlungen und Methoden für die Entschlackung von Abschlüssen, die nach den gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften (einschließlich IFRS) erstellt sind.

bullet Es wird dazu aufgerufen, Barrieren zu beseitigen, die eine Entschlackung verhindern. Dazu gehört, sich auf Wesentlichkeit zu konzentrieren, seit langem in gedruckten Geschäftsberichten enthaltene Erklärungen mal wieder durchzusehen und in einen Austausch mit den Anlegern zu treten.
bullet Es wird empfohlen, Verhaltensweisen zu ändern, die derzeit eine Entschlackung verhindern. Der Bogen reicht dabei von "einfach ständig Angaben wiederholen, die in früheren Jahren gemacht wurden" bis zu "Aussagen nur aus Angst vor Fragen der Aufsichtsbehörden aufnehmen".
bullet Es werden Angabehilfen angeboten, die den Erstellern helfen können, ihre Abschlüsse zu entschlacken. Dazu gehören erläuternde Beispiele zur Führungsstruktur und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu anteilsbasierten Vergütung.

In Bezug auf Wesentlichkeit wird im Bericht Folgendes festgehalten:

In IAS 1 heißt es: "Ein Unternehmen braucht einer bestimmten Angabepflicht eines IFRS nicht nachzukommen, wenn die Information nicht wesentlich ist." Und dennoch sind es genau diese unwesentlichen Angaben, die wir in Berichten finden und als Schlacke definieren. Wird diese Aussage nicht verstanden, kommt sie nicht an oder muss sie verfeinert werden, um die Grundeinstellung, alles aufzunehmen, zu ändern?

Einer der Hauptgründe, die die von uns interviewten Personen dafür angaben, alles aufzunehmen, war "mangelndes Vertrauen, die Entscheidung treffen zu können, welche Angaben wesentlich und welche unwesentlich sind". Offensichtlich ist der Mangel an Klarheit in Bezug darauf, was Wesentlichkeit im Hinblick auf Angaben bedeutet, weiterhin eine bedeutende Barriere bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen.

Die Forderung, den Umfang von Angaben in Abschlüssen zu verringern, ist in letzter Zeit lauter geworden. Wie im März 2011 berichtet haben auf Bitte des IASB das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) ein Projekt gestartet, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Umfang der Angabevorschriften in den IFRS zu verringern.

Der ASB hofft, dass der nun vorgelegte Bericht Debatten und Aktionen in diesem Bereich auslösen wird, und erbittet Stellungnahmen bis zum 30. September 2011. Die englischsprachige Presseerklärung des ASB auf der Internetseite des FRC enthält eine Verknüpfung auf den Bericht.

 

Neue Nachrichten im März 2011

Britischer Parlamentsausschuss mahnt zur Vorsicht bei den IFRS

 

Der Ausschuss des Oberhauses im Vereinigten Königreich, der die Prüferkonzentration und die Rolle der Abschlussprüfung untersucht, hat seinen Bericht herausgegeben. In ihm wird zu einer Wiederherstellung des vertrauensvollen Dialogs zwischen Bankprüfern und Aufsichtsorganen aufgerufen. Obwohl die IFRS eigentlich nicht Gegenstand der Untersuchung waren, enthält der Bericht auch einige Beobachtungen zu der Rolle, die die IFRS spielen sollten. Abschnitt 5 des Berichts ist der Rolle der IFRS im Kreditwesen gewidmet. Nachfolgend gegeben wir einen Ausschnitt wieder:
129.  Aus einer weltweiten Anwendung gemeinsamer Bilanzierungsstandards in einer globalen Wirtschaft sollten sich offensichtliche Vorteile ergeben. Es besteht aber ein damit einhergehendes Risiko, dass man sich immer nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Daher müssen alle eingebundenen Parteien auf den höchstmöglichen Standards bei Strenge, Klarheit und Qualität von Bilanzierung und Prüfung bestehen.

130.  Wir akzeptieren, dass Standards, die in vielen Ländern Anwendung finden, klare Regeln erfordern, die von allen angewendet werden können. Daraus folgt, dass die IFRS regelbasierter sind als die britischen Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind aber aufgrund von Nachweisen besorgt, dass die IFRS infolge der Begrenzung des Prüfungsumfangs auf die Ausübung vorsichtigen Ermessens ein geringwertigeres System darstellen, das weniger Sicherheit bietet. Die IFRS haben spezielle Defizite, wie die Unzulässigkeit der Bilanzierung erwarteter Verluste. Die Schwachstellen der IFRS sind besonders gravierend in Bezug auf die Prüfung von Banken.

[...]

132.  Die Erreichung eines allgemeinen Verständnisses bei den IFRS könnte ein langer und unbestimmter Prozess sein. In der Zwischenzeit sollten Regierung und Aufsichtsbehörden die Anwendung der IFRS nicht über die größeren, börsennotierten Unternehmen hinaus ausweiten, bei denen sie bereits verpflichtend ist. Die weitere Anwendung der britischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte überall sonst zugelassen werden, so dass die Grundlage eines funktionierenden, alternativen Systems für den Fall in Kraft bleibt, dass die IFRS ihre Ziele nicht erreichen.

133.  Mit Blick auf die Bankenregulierung empfehlen wir, dass die Regierung die Bedeutung der Bilanzierungsstandards an erster Stelle in ihre Erwägungen miteinbezieht. Sie sollte eine vorsichtige Auslegung der IFRS bei der Anwendung auf Banken fördern. Das würde eine besonnene Bewertung komplexer Finanzinstrumente beinhalten. Gegenwärtig lassen die IFRS nur die Erfassung eingetretener Verluste zu, nicht erwarteter Verluste. Daher ist es entscheidend, dass Banken in guten Zeiten Reserven anlegen, um sich gegen Abschwünge zu wappnen. Das würde den zusätzlichen Vorteil haben, dass der Umfang verringert würde, in welchem Banken Boni auf der Grundlage von Gewinnen ohne Berücksichtigung möglicher Verluste zahlen könnten. Wir erkennen an, dass ein absolut zufriedenstellendes Ergebnis von internationalen Beratungen abhängt und glauben, dass die Regierung hier eine Vorreiterrolle einnehmen sollte.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Parlaments).

 

 

Britische Rückmeldungen zur Skepsis des Prüfers

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Bericht zu eingegangenen Rückmeldungen veröffentlicht, in welchem die Stellungnahmen auf sein im August 2010 veröffentlichtes Diskussionspapier mit dem Titel Skepsis des Prüfers: die Messlatte höher ansetzen zusammengefasst werden. Auch wenn es primär um Prüfungsthemen geht, enthält das Papier Beobachtungen zur Wechselwirkung von bei den Anwendung der IFRS erforderlichem Ermessen und der Skepsis des Prüfers. Ein Ausschnitt:
In mehreren Rückmeldungen aus dem Berufsstand wurde festgestellt, dass die Möglichkeit bestehe, dass Regulatoren die sachgerechte Anwendung der IFRS, die die Erwägung einer Bandbreite möglicher Ergebnisse vorsieht, mit einem Mangel an Skepsis auf Seiten des Prüfers verwechseln. Insbesondere machten einige darauf aufmerksam, dass Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten eine neutrale Beurteilung der zum Bilanzstichtag eingetretenen Verlustereignisse und nicht der Verluste, deren Eintritt in der Zukunft erwartet wird, erfordern. Andere, die Stellung genommen haben, meinten, dass es nicht unüblich sei, dass Prüfer und Geschäftsleitung unterschiedliche Ansichten zu Schätzungen hätten, meinten aber, dass dort, wo beide in eine vernünftige Bandbreite fielen, es für den Prüfer nicht angemessen sei, die Sichtweise der Geschäftsleitung dazu, was eine vernünftige Schätzung sei, durch die eigene zu ersetzen.

 

 

Gehupft wie gesprungen – Halbjahresberichterstattung im Vereinigten Königreich

 

Unsere britischen Kollegen haben Gehupft wie gesprungen herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im Jahr 2010 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) enthalten sind, wie die Unternehmen mit den Entwicklungen bei den IFRS Schritt gehalten haben und welche Informationen sie in den narrativen Teil des Zwischenberichts aufgenommen haben. Die Studie hat ergeben, dass 2009/2010 bei 6% der börsennotierten Unternehmen Bedenken hinsichtlich der Annahme der Unternehmensfortführung bestanden, dies aber bei keinem unternehmen 2010/2011 der Fall war. Sie können die englischsprachige Publikation Six of one kostenfrei herunterladen (1.509 KB).

 

 

UK ASB veröffentlicht Vorschläge für einen Standard zu gemeinnützigen Unternehmen

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat mit FRED 45 den Entwurf eines Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (Financial Reporting Exposure Draft), in welchem Vorschläge unterbreitet werden, die in einen Rechnungslegungsstandard für gemeinnützige Unternehmen (Financial Reporting Standard for Public Benefit Entities, FRSPBE) eingebettet und den vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard für mittelgroße Unternehmen (Financial Reporting Standard for Medium-size Entities, FRSME) begleiten sollen.

Mit dem Standard werden Bedenken adressiert, dass die IFRS einige Geschäftsvorfälle, die typisch für den gemeinnützigen Sektor sind, nicht behandeln. Es wird vorgeschlagen, dass der FRSPBE für Unternehmen, die die Definition eines gemeinnützigen Unternehmens erfüllen, diesen vorgeschlagenen FRSPBE verpflichtend anzuwenden hätten.

Zu den Sachverhalten, die man behandelt hat, gehören die folgenden:

bullet vergünstige Darlehen;
bullet Sachvermögen, das zur Bereitstellung sozialer Dienste gehalten wird;
bullet Zusammenschlüsse von Einheiten;
bullet Wertminderung von Vermögen;
bullet Finanzierungsverpflichtungen; sowie
bullet Eingehende Ressourcen aus Geschäftsvorfällen, die keine Tauschvorgänge darstellen (Spenden etc).

Der Konsultationszeitraum wird bis zum 31. Juli 2011 gehen. Es wird vorgeschlagen, dass der neue Standard dasselbe Datum des Inkrafttretens bekommen soll wie der FRSME – gegenwärtig vorgeschlagen wird für jenen Standard ein Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Juli 2013 beginnt (für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr also 2014).

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen für den Entwurf des FRSME läuft am 30. April 2011 ab. Der ASB wird die zum Entwurf eingehenden Stellungnahmen im Mai 2011 erwägen und seine vorläufigen Entscheidungen in dem Maße, wie die Arbeiten an den erneuten Beratungen voranschreiten, auf seiner Internetseite einstellen.

Weiterführende Informationen:

bullet FRED 45: Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen (FRSPBE) (in englischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite des ASB)

 

 

Neue Nachrichten im Februar 2011

ASB gibt Änderungsentwurf zu FRS 29 heraus

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat den Entwurf Vorgeschlagene Änderungen an FRS 29 (IFRS 7) 'Finanzinstrumente: Angaben': Angaben – Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten herausgegeben. Der Entwurf zielt darauf ab, die Angaben zu Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten zu verbessern. Die Vorschläge beinhalten neue Angabevorschriften, die Adressaten von Abschlüssen dabei helfen sollen, die Risiken, die einem Unternehmen aus der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten entstehen, einzuschätzen und daraus entstehende Auswirkungen auf seine Finanz- und Vermögenslage zu beurteilen. Der ASB hat diesen Entwurf herausgegeben, um FRS 29 im Einklang mit den Angabevorschriften in IFRS 7 zu halten, die der IASB im Oktober 2010 geändert hat. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. April 2011 erbeten.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des ASB (in englischer Sprache)
bullet Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an FRS 29 (in englischer Sprache, 197 KB)

 

 

FRC möchte Prüfung stärker an den Bedürfnissen der Anleger ausrichten

 

In einer Rede bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, die derzeit in Brüssel stattfindet, sagte Stephen Haddrill, der Vorsitzende des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) heute, dass es höchste Zeit sei, die Lücke zwischen dem, was Prüfung leisten kann, und dem, was die Anwender von einer Prüfung eines Abschlusses erwarten würden, zu schließen. Nach Aussage von Haddrill müssen den Anlegern mehr Informationen über die Aussichten des Unternehmens gegeben werden sowie ein besseres Bild von der Zukunft des Geschäftsbetriebs und den Ermessensentscheidungen, die während der Erstellung des Abschlusses gefällt wurden.

Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Rede:

Kurz gesagt wollen wir, dass die Anleger von der Unternehmensführung über das Unternehmen und seine Zukunft unterrichtet werden; wir wollen, dass die Unternehmensführung mehr über die Dinge sagt, die sie nachts wirklich nicht schlafen lassen; und wir wollen den Prüfern die Macht geben, die Unternehmensführung herausfordern und von ihr zu erfahren verlangen kann, ob der Vorstand wirklich eine ausgewogene und den Tatsachen entsprechende Sichtweise ebenso wie korrekte Zahlen abgeliefert hat.

[...]

Und wir brauchen einen Berufsstand, der [...] keine Angst hat, die Unternehmensführung herauszufordern. Der Aussagen skeptisch gegenüber steht, für die es keine offensichtlichen guten Grundlagen gibt – der seine Rolle nicht darin sieht, die Sichtweise der Unternehmensführung abzunicken sondern die Wahrheit herauszufinden.

Der FRC hatte kürzlich auch schon die allgemeinen Aussagen moniert, hinter denen sich Unternehmen verstecken (siehe die direkt folgende Nachricht). Auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) moniert die Allgemeinplätze in der Berichterstattung. Wir verweisen diesbezüglich auf die im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 gemachten Aussagen zur Risiko- und Prognoseberichterstattung. Den Tätigkeitsbericht der Prüfstelle können Sie hier herunterladen 114 KB).

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des FRC
bullet Vollständiger Text der Rede von Stephen Haddrill (69 KB)

 

 

FRC besorgt hinsichtlich der Berichterstattung über wesentliche Risiken und Unsicherheiten

 

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) äußert sich besorgt über die Art und Weise wie Unternehmen über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten Bericht erstatten, denen sie sich ausgesetzt sehen. Im britischen Unternehmensgesetz von 2006 ist vorgeschrieben, dass der Bericht der Unternehmensleitung einen Überblick über den Erfolg der Geschäftstätigkeit enthalten muss, der wiederum eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten enthalten muss, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Bei der Überprüfung, ob die Berichte der Unternehmensleitung dieser Vorschrift genügen, hat der FRRP in vielen Fällen folgendes feststellen müssen:

bullet Im Bericht der Unternehmensleitung werden die Risiken und Unsicherheiten, die der Vorstand für die wesentlichen, das Unternehmen betreffenden hält, nicht eindeutig identifiziert.
bullet Es wird lediglich eine lange Liste von Risiken und Unsicherheiten aufgeführt, die die Frage aufkommen lässt, ob all diese Risiken und Unsicherheiten tatsächlich wesentlich sind.
bullet Die Beschreibung der einzelnen Risiken oder Unsicherheiten ist allgemein und generisch gehalten, und es ist nicht klar, wie dieses Risiko oder diese Unsicherheit auf die besonderen Umstände des Unternehmens zutreffen.
bullet Die Angaben betreffen ein allgemeines Risikoumfeld und nicht die einzelnen Risiken oder Unsicherheiten.
bullet Die aufgeführten wesentlichen Risiken und Unsicherheiten stehen nicht im Einklang mit den anderen Informationen im Bericht und Abschluss des Unternehmens.
bullet Im Bericht der Unternehmensleitung wird nicht dargestellt, wie das Unternehmen seine wesentlichen Risiken und Unsicherheiten steuert.

Der FRRP drängt die Unternehmen, sich nicht hinter allgemeinen Angaben zu verstecken, "da eine Unternehmensleitung, die sich auf allgemeine Aussagen zurückzieht, den Eindruck erweckt, dass sie selbst die Risiken nicht versteht, denen sie ausgesetzt ist".

Viele der vorstehenden Monita des FRRP finden sich in ähnlicher Weise in den Prüfungsfeststellungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Wir verweisen diesbezüglich auf die im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 gemachten Aussagen zur Risiko- und Prognoseberichterstattung. Den Tätigkeitsbericht der Prüfstelle können Sie hier herunterladen.

Einschlägige Vorschriften zur Berichterstattung über Risiken und Unsicherheiten finden sich auch in den IFRS. Neben speziellen Aussagen zu den Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten heißt es im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung: "Finanzinformationen sind dann entscheidungsnützlich, wenn sie relevant sind und getreu das abbilden, was sie abzubilden behaupten." [F:QC4]. In IAS 1.25 steht, dass die Unsicherheiten anzugeben sind, wenn die Geschäftsleitung wesentliche Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung hat. Und im Dezember 2010 hat der IASB ein International Financial Reporting Standard (IFRS) Leitliniendokument Lageberichterstattung herausgegeben, bei dem es sich um ein allgemeines, nicht verpflichtendes Rahmenkonzept für die Erstellung und Darstellung eines den IFRS-Abschluss erläuternden und ergänzenden Berichts handelt, und das ebenfalls empfohlene Angaben zu Risiken enthält (Paragrafen 31 und 32).

Die englischsprachige Presseerklärung mit den Feststellungen des FRRP finden Sie hier.

 

Neue Nachrichten im Januar 2011

FRC schlägt Verbesserungen bei der Unternehmensberichterstattung und -prüfung vor

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielen, die Kommunikation der Unternehmensleitung mit den Anteilseignern zu verbessern. Der Bericht des FRC mit dem Titel 'Wirksame verantwortliche Unternehmensführung: Verbesserung der Unternehmensberichterstattung und -prüfung' enthält sieben Hauptempfehlungen, unter anderem die, dass die Unternehmen technische Entwicklungen und Neuerungen nutzen sollten, um ihre Geschäftsberichte und deren Bestandteile besser zugänglich zu machen, und dass den Anlegern eine größere Beteiligung beim Prozess der Wahl des Abschlussprüfers eingeräumt werden sollte. Das Gesamtziel der Empfehlungen liegt darin, den Anlegern ausgewogenere und umfassendere Informationen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des FRC und im Bericht des FRC (in englischer Sprache, 614 KB).

 

 

US-amerikanische und britische Regulatoren vereinbaren Informationsaustausch

 

Der britische Rat für die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfung (Professional Oversight Board, POB), der dem britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) unterstellt ist, und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben ein Abkommen unterzeichnet, das auf eine vermehrte Zusammenarbeit bei der Aufsicht und Überprüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abzielt. Die Protokollvereinbarung zwischen den Regulatoren hat das Ziel, die Genauigkeit und Verlässlichkeit von Prüfungsberichten zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prüfprozess zu stärken. Sie können die englischsprachige Vereinbarung hier herunterladen (1,63 MB).

 

Neue Nachrichten im Dezember 2010

ASB-Studie zu Angaben zum Kapitalmanagement

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat auf Grundlage von veröffentlichten Jahresabschlüssen von 65 Unternehmen aus allen Branchen eine Studie zu Angaben zum Kapitalmanagement durchgeführt. 25 Unternehmen schienen gar keine Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1 geleistet zu haben (gefordert in IAS 1.134-135). Die Abschlüsse der verbleibenden Unternehmen wurden genauer untersucht. Obwohl die Studie zu Tage gefördert hat, dass in einigen Abschlüssen eine gute ausgeübte Praxis in Bezug auf diese Angaben vorzufinden ist, ist das Gesamtergebnis negativ:

Die Mehrheit der Unternehmen machten entweder gar keine Angaben oder lieferten Allgemeinplätze zum Finanzkapital, mit denen nicht auf sinnvolle Art gezeigt werden kann, wie ein Unternehmen seine Kapitalausstattung einschätzt und wie es mittel- bis langfristig gesteuert werden soll. Es gibt bedeutende Möglichkeiten der Verbesserung in der Berichterstattung über das Kapitalmanagement.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des ASB (in englischer Sprache)
bullet Studie des ASB (in englischer Sprache, 230 KB)

 

 

Neue Publikationen unserer britischen Kollegen

 

 

Unsere britischen Kollegen haben zwei aktualisierte Ausgaben ihrer beliebten umfassenden Leitfäden zur Finanzberichterstattung veröffentlicht.

iGAAP 2011 – IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich

Die vierte Ausgabe dieses umfassenden Leitfadens enthält umfassende Leitlinien für britische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Es wurde nicht nur in Bezug auf neue oder geänderte Vorschriften aktualisiert, er spiegelt auch die erweiterten praktischen Erfahrungen bei der Behandlung von IFRS-Fragen wider und enthält viele weitere erläuternde Beispiele. In dem Buch werden die Unterschiede zu den britischen Rechnungslegungsprinzipien dargestellt und die für das Vereinigte Königreich spezifischen Vorschriften identifiziert, die weiterhin von britischen Unternehmen anzuwenden sind, die IFRS-Abschlüsse erstellen.

Dieses Handbuch behandelt diejenigen neuen Standards umfassend, die für Geschäftsperioden anzuwenden sind, die am 31. Dezember 2010 enden, und deckt zudem jene weiteren Verlautbarungen ab, die vom IASB bis zum 31. Juli 2010 herausgegeben wurden aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, wobei jene deutlich abgegrenzt werden, die noch nicht von der Europäischen Kommission übernommen wurden. Zu dem neuen Material in der Ausgabe 2010 gehören folgende Inhalte:

bullet IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente,
bullet überarbeitete Fassung von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen,
bullet Änderungen des IASB an bestehenden Standards,
bullet Überblick über den IFRS für KMU mit Identifizierung der Hauptunterschiede zu den vollen IFRS,
bullet IFRS 9 Finanzinstrumente.

iGAAP 2011 – Abschlüsse für börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich

Die neueste Ausgabe dieser Publikation verdeutlich Angaben, die für Abschlüsse vorgeschrieben sind, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die am oder nach dem 31. Dezember 2010 enden. Die Angabevorschriften des überarbeiteten IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und die zugehörigen Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS werden ebenso dargestellt wie die freiwilligen Angaben aus den vom britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft erlassenen Leitlinien zur Berichterstattung über Kohlendioxydemissionen und die von der britischen Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte vorgeschlagenen Angaben zum Verdienstgefälle in Bezug auf Geschlecht, die im Gleichstellungsgesetz von 2010 genannt werden. Angaben zur Vorstandsvergütung für Unternehmen des Alternativen Anlagenmarkts (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse, die 2010 eingeführt wurden, sind in einem neuen Anhang beigefügt.

Beide Publikationen können über www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.

 

Neue Nachrichten im November 2010

ASB gibt Verbesserungen an den Standards 2010 heraus

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat einen Rechnungslegungsstandard (Financial Reporting Standard, FRS) mit dem Titel Verbesserungen an den Rechnungslegungsstandards 2010 herausgegeben. Der ASB veröffentlicht diesen FRS um den bestehenden Grad der Harmonisierung zwischen britischen Standards und den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufrecht zu erhalten, was Konzernen helfen wird, konsistente Abschlüsse zu erstellen, wenn sie ihre Konzernabschlüsse nach IFRS und ihre Einzelabschlüsse nach FRS erstellen. Der neue FRS beinhaltet Änderungen an SSAP 25 Segmentberichterstattung, FRS 8 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und FRS 29 (IFRS 7) Finanzinstrumente: Angaben. Weiterführende Informationen:

bullet englischsprachige Presseerklärung des ASB
bullet Verbesserungen an den Rechnungslegungsstandards 2010 (in englischer Sprache, 167 KB)

 

 

Roger Marshall zum kommissarischen Vorsitzenden des ASB ernannt

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat heute die Ernennung von Roger Marshall als kommissarischer Leiter des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB) bekanntgegeben. Marshall ersetzt Ian Mackintosh, der Mitte Oktober zum zukünftigen stellvertretenden Vorsitzenden des IASB gewählt worden war (s. unsere Nachricht vom 12. Oktober 2010). Marshall übernimmt die Leitung des ASB in schwieriger Zeit: Der ASB hat am Freitag letzter Woche Vorschläge für ein dreistufiges Berichtssystem im Vereinigten Königreich herausgegeben, die eine Einführung des IFRS für KMU in Großbritannien vorsehen. Gegen diese Vorschläge gab es schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Entwurfs heftigen Widerstand. Marshall wird die Arbeit als kommissarischer Leiter mit sofortiger Wirkung aufnehmen. Die englischsprachige Presseerklärung des FRC finden Sie hier.

 

Aktualisierung Oktober 2010

Vorschläge für ein dreistufiges Berichtssystem im Vereinigten Königreich

 

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat seine Vorschläge für die Zukunft der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland herausgegeben. Im Entwurf wird ein dreistufiges Berichtssystem vorgeschlagen, mit dem die Bedürfnisse von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen ausbalanciert werden sollen. Der vorgeschlagene dreistufige Ansatz, der in den letzten sechs Jahren entwickelt wurde und zu dem es einen ausführlichen Konsultationsprozess gab, baut auf dem bestehenden System auf:

bullet Stufe 1 – Börsennotierte Unternehmen erstatten weiter Bericht nach den IFRS, wie sie in der EU gelten. Ebenfalls Stufe 1 zugeordnet wären Unternehmen, die öffentlich rechenschaftspflichtig sind. Dies würde gelten, wenn ihre Schuldtitel öffentlich gehandelt werden, oder wenn sie Einlagen anderer Leute verwalten. (Einige sehr kleine Finanzinstitute wären ausgenommen.)
bullet Stufe 2 – Alle anderen Unternehmen im Vereinigten Königreich würden mit Ausnahme derer, die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden, würden nach einem neuen Standard Bericht erstatten, der auf dem IFRS für KMU aufbaut und der deutlich kürzer und weniger komplex ist als die gegenwärtigen britischen Rechnungslegungsstandards. Der FRSME, wie der neuen Standard genannt würde, würde modifiziert, um an britisches und EU-Recht angepasst zu werden und um die Steuerberichterstattung zu erleichtern.
bullet Stufe 3 – Die kleinsten Unternehmen würden weiterhin den FRSSE anzuwenden, die vereinfachte Form der britischen Rechnungslegungsstandards.

Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2011. Es wird vorgeschlagen, dass das neue Rechnungslegungsrahmenkonzept mit dem 1. Juli 2013 in Kraft tritt. Das heute veröffentlichte Dokument enthält auch eine Erläuterung der Vorschläge, eine vorläufige Auswirkungsanalyse und zwei vorgeschlagene neue Standards. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des ASB
bullet Zukünftige Berichterstattung Teil 1: Erläuterungen (528 KB)
bullet Zukünftige Berichterstattung Teil 2: Entwurf der Rechnungslegungsstandards (1,14 MB)
bullet Zukünftige Berichterstattung: Anhänge (339 KB)
bullet vom ASB erstellte Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge (273 KB)

 

 

Gemeinsame Konferenzen von ACCA und Deloitte zu 'IFRS im Vereinigten Königreich'

 

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und Deloitte werden Veranstalter zweier Konferenzen zu IFRS für britische Unternehmen im November sein. Bei den Konferenzen mit dem Titel 'Wählen Sie Ihre Grundsätze der Rechnungslegung – IFRS für britische Unternehmen' werden das Ende 2009 veröffentlichte Konsultationsdokument des britischer Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB) in Bezug auf die Einführung des IFRS für KMU sowie der im November dazu erwartete Rechnungslegungsentwurf (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) erörtert. Dieser neue Rechnungslegungsrahmen wird Auswirkungen auf zehntausende Unternehmen im Vereinigten Königreich haben.

Die Veranstaltungsorte und -tage sind die folgenden:

bullet Edinburgh – 16. November 2010; Vortragende werden sein: Jim Boyle (Deloitte Partner) und Andy Simmonds (Deloitte Partner und Mitglied des ASB) (weitere Informationen in englischer Sprache)
bullet Aberdeen – 24. November 2010; Vortragende werden sein: Graham Hollis (Deloitte Partner), Chris Hunter (Deloitte Audit Senior Manager) und Christine Couper (Deloitte Tax Managerin) (weitere Informationen in englischer Sprache)

 

 

Britische Studie zur narrativen Berichterstattung

 

Unsere britischen Kollegen haben eine neue Publikation mit dem Titel In Worten schwimmen herausgegeben, die die neueste jährliche Studie über narrative Berichterstattung im Vereinigten Königreich ist.

In der Studie wird die narrative Berichterstattung von 130 börsennotierten Unternehmen untersucht, die in zwei Kategorien aufgeteilt wurden: Investmentgesellschaften und andere Unternehmen. Folgenden Themen wurde unter anderem nachgegangen:

bullet Wie variieren die Einhaltung der Angabevorschriften des britischen Unternehmensgesetzes von 2006, der Regeln für ein Börsenlisting, der Angabe- und Transparenzvorschriften sowie des vereinheitlichten Kodex?
bullet In welchem Ausmaß haben die Unternehmen die vom Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) verabschiedete Leitlinie zur Unternehmensfortführung und Liquidität angewendet?
bullet wie wurde der ASB-Berichtsstandard Operative und finanzielle Rückschau angewendet?

Im August 2010 hat das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Berufliche Ausbildung (Department for Business, Innovation and Skills, BIS) ein Konsultationspapier zu Zukunft der narrativen Berichterstattung im Vereinigten Königreich herausgegeben. Die Kommentierungsfrist endete am 19. Oktober 2010, und Deloitte hat die Ergebnisse seiner Studie 2010 an BIS übermittelt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie:

bullet Der durchschnittliche Umfang eines Abschlusses eines britischen börsennotierten Unternehmens ist erstmals auf über 100 Seiten gestiegen (101 Seiten); dies ist eine Verdoppelung gegenüber dem durchschnittlichen Umfang von 44 Seiten aus dem Jahr 1996, als die Studie erstmals durchgeführt wurde.
bullet 93%, 94% und 90% der Unternehmen stellten die vorgeschriebenen Informationen zu Umwelt, Arbeitnehmern bzw. Sozialfragen zur Verfügung. Diese Prozentsätze stellen eine deutliche Verbesserung gegenüber den Zahlen von 2009 mit 87%, 89% bzw. 70% dar.
bullet 90% der Unternehmen stellten klar ihre Schlüsselerfolgsindikatoren dar; 2009 waren es 84%. Die durchschnittlich Anzahl der dargestellten Schlüsselerfolgsindikatoren betrug sieben.
bullet 4% der Unternehmen (2009: 7%) hatten eingeschränkte Prüfungsurteile in Bezug auf die Unternehmensfortführung im Konzern erhalten. Obwohl positiv zu werten ist, dass diese Zahl gesunken ist, hat eine größere Anzahl der Unternehmen den Zustand der Volkswirtschaft als wesentliches Risiko angegeben. 2010 taten dies dreiviertel der Unternehmen, während es 2009 63% waren.
bullet 35% (2009: 32%) der Unternehmen hielten den britischen vereinheitlichten Kodex zur Corporate Governance vollständig ein.

Sie können sich die vollständige Studie hier kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 6.619 KB).

 

 

Erlöserfassung für Technologieunternehmen

 

Im Juni 2010 haben der IASB und der FASB gemeinsam einen Standardentwurf zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden herausgegeben. Bei Übernahme würde der vorgeschlagene Standard würde IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die zugehörigen Interpretationen ersetzen. Das Kernprinzip des vorgeschlagenen Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu erfassende Betrag entspricht der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet.

Was den Entwurf noch bedeutender macht, ist die Tatsache, dass derzeit die beiden Rechnungslegungssysteme in ihrem Ansatz deutlich voneinander abweichen: Unter IFRS gibt es vergleichsweise wenig Leitlinien im Vergleich zum Kanon detaillierter Anwendungsregeln, die US-GAAP umfasst.

Unsere britischen Kollegen haben jetzt Erlöserfassung für Technologieunternehmen herausgegeben, eine Publikation, die Beispiele dazu bietet, wie der vorgeschlagenen Ansatz im Entwurf in Szenarien anzuwenden sein wird, die in Technologieunternehmen häufig vorkommen, die sowohl unter IFRS als auch unter US-GAAP Bericht erstatten.

Erlöserfassung für Technologieunternehmen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 2.295 KB).
Aktualisierung August 2010

Jahresbericht des britischen FRRP

 

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des Unternehmensgesetzes und den einschlägigen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:

Abschließende Zusammenfassung

Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu können. In zwei Bereichen jedoch – Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung – war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.

Weitere Informationen:

bullet Jahresbericht der FRRP (in englischer Sprache, 320 KB)

 

Aktualisierung Juli 2010

Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht

 

Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt. Die Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC) zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen. Weitere Informationen:

bullet Konsultationsdokument der britischen Regierung (in englischer Sprache, 1,3 MB)
bullet englischsprachige Presseerklärung des britischen Finanzministeriums
bullet IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise
bullet IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

 

 

Zukünftige Rechnungslegung im Vereinigten Königreich

 

Der UK Accounting Standards Board (ASB) hatte im August 2009 ein Konsultationspapier mit dem Titel Politischer Vorschlag: die Zukunft der britischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben, in welchem er seine Vorschläge für die künftigen Berichtsanforderungen an britische und irische Unternehmen darlegte. Die Kommentierungsfrist für die Vorschläge endete am 1. Februar 2010. Die nächsten Schritte des ASB beinhalten nun die Entwicklung und Formulierung eines Rechnungslegungsentwurfs (Financial Reporting Exposure Draft, FRED), der zur Stellungnahme veröffentlicht werden soll. Der FRED wird unter anderem eine Auswirkungsanalyse für die Rechnungslegung durch britische und irische Unternehmen enthalten. Der ASB hat nun eine Bitte um Stellungnahmen herausgegeben, mit deren Hilfe diese Auswirkungsanalyse erstellt werden soll. Die Stellungnahme mit dem Titel Einschätzung der Auswirkungen der Vorschläge des Accounting Standards Boards auf die Zukunft der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in Irland kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 75 KB). Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 20. August 2010.

 

Aktualisierung März 2010

Britische Finanzdienstleistungsbehörde warnt vor 'Bilanzierungsanomalien'

 

Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA, die Banken- und Wertpapieraufsicht in Großbritannien) hat einen Bericht zum Ausblick auf Finanzrisiken herausgegeben (Financal Risk Outlook 2010, 2,96 MB). In dem Bericht werden die Finanzinstitute gewarnt, dass 'Bilanzierungsanomalien' das Risiko bergen, Gewinne in einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation berichten zu müssen – was die FSA prophezeit. Dies könne geschehen, da nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften gestattet ist, Asset Backed Securities zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren, während Credit Default Swaps erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die FSA ermahnt die Finanzinstitute deshalb, in ihren Angaben klare Aussagen zu tätigen.
Die künftige Entwicklung von Risiken kann aufgrund von Bilanzierungsanomalien falsch beurteilt werden. Bilanzierungsanomalien, die auf eine unterschiedliche Behandlung von Handels- und Bankbuch zurückgehen, bergen die Gefahr, dass die künftige Entstehung von Risiken nicht klar verstanden und kommuniziert wird. Vor der Krise haben viele Banken und Investmentbanken sog. negative Basistrades abgeschlossen, also Asset Backed Securities gehalten und Schutz in Form von CDS gegen denselben Namen erworben. Beide Seiten des Geschäfts wurden ursprünglich im Handelsbuch geführt. Nachfolgend haben einige Banken – im Rahmen einer zulässigen bilanziellen Behandlungsweise – die ABS in das Bankbuch übertragen, während die CDS im Handelsbuch blieben. Bei dieser Behandlungsweise führt jede Verschlechterung im wirtschaftlichen Umfeld infolge einer daraus resultierenden Vergrößerung des Credit Spreads sofort zu einem Gewinn im Handelsbuch, während die ABS-Werte im Bankbuch solange unverändert bleiben, bis ein tatsächlicher Ausfall zu einer Wertminderung der Vermögenswerte führt.

 

 

Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation Measuring by Halves kostenfrei herunterladen (1.121 KB).

 

 

IFRS für KMU im Überblick - britische Version

 

Unserer britischen Kollegen haben eine spezielle Version der Broschüre IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte Königreich herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 88 Seiten zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. Dieser Leitfaden ist auf Grundlage einer internationalen Version erstellt, der vom IFRS Global Office herausgegeben wird und den wir Ihnen in Kürze auf IAS PLUS zur Verfügung stellen werden. IFRS für KMU im Überblick widmet sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS hervor. Zusätzliche Leitlinien gelten der Anwendung des IFRS für KMU im Vereinigten Königreich und sind extra markiert. Der IFRS für KMU ist von besonderer Bedeutung im Vereinigten Königreich, da der UK Accounting Standards Board (ASB) vorgeschlagen hat, dass der IFRS für KMU britische Rechnungslegungsstandards ersetzen soll. Der Board hat einen dreigestuften Ansatz vorgeschlagen, die britischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu bringen:

bullet Stufe 1 – öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten.
bullet Stufe 2 – alle anderen Unternehmen im Vereinigten Königreich würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS für KMU anwenden.
bullet Stufe 3 – kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten – 50.

Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden. Sie können sich die englischsprachige Broschüre hier kostenfrei herunterladen (273 KB).

 

Aktualisierung Januar 2010

Wir drängen den britischen ASB, den IFRS für KMU rasch zu übernehmen

 

Unsere britischen Kollegen haben den britischer Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) aufgefordert, den IFRS für KMU rasch für Ersteller zur Verfügung zu stellen, die ihn freiwillig als Alternative zu britischen Rechnungslegungsstandards anwenden wollen. Das Schreiben von Deloitte stellt eine Antwort auf das Konsultationspapier zur Zukunft britischer Rechnungslegung des ASB dar. Darin wird vorgeschlagen, britische Rechnungslegungsstandards ab 2013 durch den IFRS für KMU zu ersetzen. Unsere Ansicht ist, dass er schon früher für freiwillige Anwendung zur Verfügung stehen sollte. In unserem Schreiben führen wir aus, dass die britischen Rechnungslegungsstandards unhandlich und verwirrend geworden sind und dass schon zu lange Unsicherheit über ihre Zukunft herrscht. Sie finden unsere Stellungnahme hier (in englischer Sprache, 3.844 KB). Die vom ASB gesetzte Kommentierungsfrist endet am 1. Februar 2010.

 

 

Unternehmensführungskodex für britische Prüfungsgesellschaften

 

Eine unabhängige Arbeitsgruppe, die gemeinsam vom britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) eingesetzt wurde, hat einen Unternehmensführungskodex für die acht größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Vereinigten Königreich entwickelt. Diese acht Gesellschaften prüfen zusammengenommen 95% der Unternehmen, die am Hauptsegment der Londoner Börse notiert sind. Der neue sogenannte Audit Firm Governance Code gleicht Unternehmensführungsvorschriften, die für börsennotierte Unternehmen gelten. Unter anderem wird durch den Kodex den acht Prüfungsgesellschaften vorgeschrieben, unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren zu ernennen. Der Kodex tritt im Juni 2010 in Kraft. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Audit Firm Governance Code (143 KB)
bullet Presseerklärung (50 KB)

 

 

Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 3

 

Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) des Vereinigten Königreichs hat eine Studie mit dem Titel Bilanzierung von Erwerben herausgegeben (in englischer Sprache, 223 KB), in welcher er die Qualität der Bilanzierung und der Berichterstattung über Erwerbe nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse untersucht. Unternehmen teilten dem FRC mit, dass die Bilanzierung von Erwerben kostenträchtig und schwierig ist; gleichzeitig sagten Anleger, dass die entsprechenden Informationen nicht nützlich seien.
Der FRC fand heraus, dass IFRS 3 "von Unternehmen infolge mangelnder Vertrautheit mit dessen Vorschriften und der Komplexität bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte wie Markenzeichen und Kundenbeziehungen schlecht angewendet wird". Die Studie ergab, dass Unternehmen "ungenügende und uneinheitliche Informationen über wesentliche Erwerbe in ihren geprüften Abschlüssen zur Verfügung gestellt haben, wenn man dies mit dem Kalkül für diese Erwerbe und den unterstützenden Informationen, die sie in ihrem Lagebericht geben, vergleicht."

Der FRC beabsichtigt, über die kommenden 18 Monate eine Folgeuntersuchung zu dieser Studie erstellen und dem IASB Rückmeldung zu geben. Der FRC ist der unabhängige Regulator des Vereinigten Königreichs, der für die Förderung des Vertrauens in die Berichterstattung und die Governance von Unternehmen verantwortlich zeichnet.

 

 

Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 8

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Presserklärung mit dem Titel FRRP hebt die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften bei der Berichterstattung über Geschäftssegmente hervor herausgegeben (FRRP Highlights the Challenge of Implementing New Segmental Reporting Requirements). Darin werden Bedenken hinsichtlich der Art und Weise ausgedrückt, wie Unternehmen Bericht über die Erfolge von Hauptteilen ihres Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente Bericht erstatten. Mit IFRS 8 wird von Unternehmen gefordert, eine Analyse der Gewinne, Vermögenswerte und Schulden zur Verfügung zu stellen, anhand derer Anleger die Erfolge der Hauptteile des Geschäftsbetriebs, der sogenannten Segmente, beurteilen können. Der FRRP prüfte eine Stichprobe von Zwischenberichten aus dem Jahr 2009 und Abschlussberichten aus dem Jahr 2008 und stellte eine Reihe von Fragen zur Umsetzung von IFRS 8. Dies war besonders in den Fällen der Fall, in denen

bullet nur über ein Geschäftssegment Bericht erstattet wurde aber der Konzern gemischt aufgestellt zu sein scheint mit verschiedenen Geschäftszweigen oder geschäftlicher Tätigkeit in verschiedenen Ländern,
bullet die im narrativen Bericht ausgeführte Analyse von den Geschäftssegmenten abweicht, die im Abschluss gezeigt werden,
bullet die Titel und die Verantwortlichkeiten der Vorstände oder der Geschäftsführung auf eine organisatorische Struktur hinweisen, die nicht in den Geschäftssegmenten widergespiegelt ist oder
bullet die narrative Berichterstattung sich auf nicht IFRS-bezogene Werte bezieht während die Segmentangaben auf IFRS-Beträgen beruhen.

In seiner Verlautbarung ermutigt der Prüfungsausschuss die Unternehmensleitungen, ihre ursprünglichen Schlussfolgerungen über ihre Segmentberichterstattung zu überprüfen, indem sie sich die folgenden Fragen stellen:

  1. Was sind die Hauptentscheidungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die im Rahmen der Führung des Unternehmens gefällt werden?
  2. Wer trifft diese Hauptentscheidungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit?
  3. Wer stellt jeweils das Segmentmanagement (wie im Standard definiert) dar, und an wen erstatten diese Leute Bericht?
  4. Wie werden die Aktivitäten des Segmentmanagements in den Informationen dargestellt, die von der Unternehmensführung verwendet werden, um die Erfolge zu bewerten und den einzelnen Segmenten Ressourcen zuzuweisen?
  5. Werden die Zusammenfassungen von Geschäftssegmenten in ein berichtspflichtiges Segment von den Aggregationskriterien des Standards unterstützt und stehen sie im Einklang mit dem Kernprinzip?
  6. Basieren die Informationen über die berichtspflichtigen Segmente auf IFRS-Werten oder auf einer anderen Grundlage?
  7. Sind die berichteten Segmentbeträge auf die zusammengefassten IFRS-Beträge übergeleitet worden?
  8. Zeigen die Berichte die Faktoren, die angewendet wurden, um die berichtspflichtigen Segmente zu identifizieren, einschließlich der Grundlage, auf der das Unternehmen organisiert ist?

 

Aktualisierung November 2009

Studie zur Pensionsbilanzierung des britischen ASB

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat einen Bericht mit dem Titel Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen herausgegeben. Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.
Einige Kernempfehlungen des ASB:
bullet Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden.
bullet Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische Verpflichtung).
bullet Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht.
bullet Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im Abschluss verbunden.
bullet Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:
bullet explizit sein;
bullet auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen;
bullet auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie
bullet aktuell sein – sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode.
bullet Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens widerzuspiegeln.
bullet Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit ein risikofreier Zinssatz sein.
bullet Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Bericht des ASB: Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen (1.409 KB)
bullet Presseerklärung des ASB

 

 

"Europas Entscheidung mindert die Transparenz"

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung des ICAS in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Aktualisierung Oktober 2009

Studie zur narrativen Berichterstattung in Großbritannien

Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) hat Mit den Anforderungen wachsen, den Bericht zu seiner Studie der narrativen Berichterstattung von 50 börsennotierten britischen Unternehmen 2008 und 2009, herausgegeben. Folgende Schwerpunkte wurden in der Studie gesetzt:

bullet Befolgung der Angabevorschriften hinsichtlich verbesserter Inhalte von Geschäftsberichten aus dem Companies Act 2006 durch die Unternehmen;
bullet effektive Kommunikation und Darstellung der geforderten Inhalte; sowie
bullet Bereiche, bei denen es zu Informationsredundanz in der narrativen Berichtserstattung kommt.

Die Studie hat gezeigt, dass die meisten Unternehmen Informationen von gutem Standard liefer, wenn es um die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und deren Strategien zur Erreichung dieser Ziele und um die Zurverfügungstellung von Kennziffern zur finanziellen Leistung geht. Es bleibt jedoch viel Raum für Verbesserungen in der Berichterstattung über Hauptrisiken, Trends und Faktoren, vertragliche und andere Vereinbarungen und nicht finanzielle Kennziffern. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Studie zur narrativen Berichterstattung durch börsennotierte britischen Unternehmen: Hauptergebnisse (193 KB)
bullet Studie zur narrativen Berichterstattung durch börsennotierte britischen Unternehmen: vollständiger Bericht (424 KB)

 

 

Deloittes iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten Königreich

Unsere britischen Kollegen haben iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten Königreich veröffentlicht. Dieses Buch stellt einen umfassenden Leitfaden für britische Unternehmen dar, die nach IFRS bilanzieren. In dem Buch werden die IFRS-Vorschriften klar erläutert, einschließlich der Unterschiede zu den britischen Rechnungslegungsprinzipien; Auslegungen und Kommentierungen an den Stellen hinzugefügt, an denen in den IFRS nichts verlautbart ist oder sie unklar sind; damit in Bezug stehende speziell britische Vorschriften aufgezeigt; und viele veranschaulichende Beispiele gegeben. Dieses Handbuch behandelt diejenigen neuen Standards umfassend, die für 2009 beginnende Geschäftsperioden anzuwenden sind und deckt zudem jene weiteren Verlautbarungen ab, die vom IASB bis zum 30. Juni 2009 herausgegeben wurden und ab 2010 anzuwenden sind, wobei jene deutlich abgegrenzt werden, die noch nicht von der Europäischen Kommission übernommen worden sind. Zu dem neuen Material in der Ausgabe 2010 gehören folgende Inhalte:

bullet IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen;
bullet die überarbeitete Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (November 2008);
bullet die Änderung an IFRS 2 Konzerninterne und in bar erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen (Juni 2009);
bullet die Änderung an IFRS 7 Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März 2009);
bullet die Änderung an IAS 39 Zulässige Grundgeschäfte (Juli 2008);
bullet die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte (Oktober 2008);
bullet die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 Eingebettete Derivate (März 2009);
bullet die im April 2009 herausgegebenen Verbesserungen an den IFRSs;
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer;
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden;
bullet Personengesellschaften;
bullet kleine und mittelgroße Unternehmen;
bullet ruhende, überseeische und Gesellschaften mit unbegrenzter Haftung sowie Gesellschaften mit begrenzter Haftung durch Garantiestellung;
bullet TECH 01/09 Leitlinie zur Feststellung des realisierten Ergebnisses im Zusammenhang mit Ausschüttung nach dem Companies Act 2006;
bullet ausgeweitete Leitlinien zur Unternehmensfortführung infolge der Veröffentlichung der Leitlinie auf diesen Gebiete durch den Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC); sowie
bullet zusätzliche Beispiele und Leitlinien zu in der Praxis aufkommenden Sachverhalten.

Bestellen können über www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234 aufgegeben werden. Eine beschreibende Broschüre sowie damit in Beziehung stehende iGAAP-Veröffentlichungen für 2010 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 248 KB).

 

 

Erhebung zur narrativen Berichterstattung von Deloitte UK

Unsere britischen Kollegen haben Eine aufschlussreiche Ertragskraft – eine Erhebung narrativer Berichterstattung in Jahresabschlüssen (in englischer Sprache, 4.325 KB). In der Erhebung wird die narrative Berichterstattung von 130 börsennotierten britischen Unternehmen untersucht, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden – Kapitalanlagegesellschaften und sonstige Unternehmen. Sie enthält eine Überprüfung

bullet dazu, wie die Befolgung der Angabevorschriften aus dem Companies Act 2006, den Regeln für ein Börsenlisting, den Angabe- und Transparenzvorschriften sowie dem vereinheitlichten Kodex variierten;
bullet des Ausmaßes, in welchem Unternehmen die im November 2008 vom Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) verabschiedete Leitlinie zur Unternehmensfortführung angewendet haben. In dieser Hinsicht ist seine Veröffentlichung zeitgemäß, weil der FRC unlängst seine überarbeitete Leitlinie veröffentlicht hat, die für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2009 enden, in Kraft tritt; sowie
bullet der Verwendung des ASB-Berichtsstandards Operative und finanzielle Rückschau.
Die Hauptergebnisse für Unternehmen, die keine Kapitalanlagegesellschaften sind, stellen sich wie folgt dar:
bullet die Länge des Abschlusses hat sich im Vergleich zu 2008 um 3% erhöht und um 41% im Vergleich zu 2005.
bullet 62% der Unternehmen, die Bericht erstattet haben, nachdem die FRC-Aktualisierung im November 2008 zu Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko veröffentlicht worden war, übernahmen die darin enthaltenen Leitlinien eindeutig freiwillig.
bullet neun Unternehmen (2008: fünf) hatten eingeschränkte Prüfungsurteile erhalten, sieben (2008: vier) bezogen sich auf die Unternehmensfortführung im Konzern. Ein weiteres bezog sich auf ein Tochterunternehmen, das sich nach dem Jahresende in die Zwangsverwaltung begeben hatte;
bullet auf drei Gebieten gab es einen dramatischen Anstieg im Vergleich zu 2008:
bullet 83% (2008: 47%) erörterten ihre Kapitalstruktur und die Finanzierung
bullet 68% (2008: 48%) erörterten ihre Risikomanagementpolitik
bullet 47% (2008: 22%) erörterten ihre derzeitige und zukünftige Liquiditätslage
bullet 96% der Unternehmen (2008: 89%) beschrieben ihre wesentlichen Risiken und Unsicherheiten eindeutig. Im Durchschnitt gaben Unternehmen acht Risiken an, wobei ein im FTSE 350 gelistetes Unternehmen 30 nannte. Der Zustand der Volkswirtschaft war das am häufigsten genannten Risiko;
bullet 84% der Unternehmen (2008: 77%) stellten klar ihre Schlüsselerfolgsindikatoren dar.

 

Aktualisierung August 2009

Vorschlag zur Übernahme des IFRS für KMU anstelle britischer FRS

Der UK Accounting Standards Board (ASB) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Politischer Vorschlag: die Zukunft der britischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben, in welchem er seine Vorschläge für die künftigen Berichtsanforderungen an britische und irische Unternehmen darlegt. Der Board schlägt einen dreigestuften Ansatz vor, die britischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu bringen:

bullet Stufe 1 – öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten.
bullet Stufe 2 – alle andere Unternehmen die Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS für KMU anwenden.
bullet Stufe 3 – kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten – 50.

Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden. Der ASB hat diese Vorschläge gemeinsam mit UK Department for Business Innovation and Skills (BIS) entwickelt. Die Vorschläge sehen ein Berichtsregime auf der Grundlage öffentlicher Rechenschaftspflicht vor, das im Großen und Ganzen mit der Definition des IASB im IFRS für KMU übereinstimmt und wonach Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig sind, wenn sie (a) ihre Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt handeln oder (b) Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Menge an Außenstehenden als einen ihrer Geschäftszwecke halten. Im Konsultationspapier wird der Frage nachgegangen, ob die Adressaten lieber die gegenwärtig gültige rechtliche Definition von öffentlicher Rechenschaftspflicht beibehalten wollen. Dies würde u.a. bedeuten, dass alle großen Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig sind und somit die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssten. In dem Papier wird ferner dargelegt, welche Auswirkungen der Board für gemeinnützige Unternehmen sieht.

Bei der Ankündigung der Herausgabe des Konsultationspapier sagte der ASB-Vorsitzende Ian Mackintosh:
'Seit einer Reihe von Jahren hat der Board gesagt, dass es mittelfristig keine Zukunft für die Anwendung zweier unterschiedlicher Bilanzierungsrahmen im Vereinigten Königreich gibt. Die jüngste Veröffentlichung des IFRS für KMU seitens des IASB gibt dem Board die Möglichkeit, Rat einzuholen, was wir als den zukünftigen Rahmen der Rechnungslegung für britische und irische Unternehmen ansehen. Ich würde alle interessierten Kreise dringend auffordern, die Vorschläge zu erwägen und uns ihre Sichtweise zu übermitteln.'

Der ASB erbittet Stellungnahmen bis zum 1. Februar 2010. Falls der Vorschlag verabschiedet würde, ist als das Datum des 'Wechsels' das Geschäftsjahr vorgesehen, das am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnt. Das Konsultationspapier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 492 KB).

 

 

Übergang auf den IFRS für KMU in Großbritannien

 

Seit 2005 müssen alle börsennotierten Konzerne im Vereinigten Königreich ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Beinahe allen anderen Konzernen steht die Wahl frei. Sie können IFRS, UK-GAAP wie vom britischen Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) herausgegeben oder, wenn sie klein sind, können sie auch noch den britischer Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden. Aber es wird damit gerechnet, dass sich ab 2012 die Wahlmöglichkeiten ändern. UK-GAAP wird dann vermutlich durch den IFRS für KMU ersetzt. Unsere britischen Kollegen haben einen Newsletter herausgegeben: Wählen Sie Ihre Grundsätze: Vorkehrungen treffen für den vorgeschlagenen Wegfall von UK-GAAP (in englischer Sprache, 236 KB), in dem die Absichten des ASB erläutert werden. In dem Newsletter werden die Wahlmöglichkeiten untersucht und die wesentlichen Bereiche Rechnungslegung und steuerliche Auswirkungen dargestellt. Weitere Leitlinien zur Planung für den Übergang werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

 

Aktualisierung Juli 2009

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - Einsichten in die Versicherungsbilanzierung

 

Unsere britischen Kollegen haben die erste Ausgabe von Einsichten in die Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. In dieser Ausgabe werden die Themen und Herausforderungen dargestellt, die von Führungskräften im Bereich Steuern und Bilanzierung bei Versicherern im Licht der jüngsten Entwicklungen bei der Abfassung des neuen Bilanzierungsstandards für Schulden aus Versicherungen (IFRS 4 Phase II) und dem Standardentwurf, mit dem Änderungen an der Ertragsteuerbilanzierung vorgeschlagen werden (IAS 12 Ertragsteuern) erwogen werden sollten. Die erste Ausgabe des Newsletters Einsichten in die Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB).

 

 

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe

 

Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe wird über die Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zur Versicherungen am 29. und 30. Juni 2009 berichtet. Diese Sonderausgabe der IFRS-Versicherungsnewsletters vom Juli 2009 finden Sie hier (in englischer Sprache, 116 KB).

 

 

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - reguläre Ausgabe Juli 2009

 

Unsere britischen Kollegen haben die Ausgabe Juli 2009 ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Unter anderem wird in dieser Ausgabe über die Entscheidungen des IASB aus dem Juni berichtet, insbesondere über die wichtige Schlussfolgerung, in Übereinstimmung mit dem FASB das Modell des gegenwärtigen Abgangspreises aufzugeben. Der IASB hat den überarbeiteten Zeitplan seines Stabs zurückgewiesen, in dem ein Veröffentlichungsdatum im April 2010 vorgesehen war. Der Board wies den Stab an, seinen Plan zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass ein Entwurf wie ursprünglich beabsichtigt im Dezember 2009 veröffentlicht werden kann; der endgültige Standard soll 2011 herausgegeben werden. Die fünfte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #5 of the Insurance Accounting Newsletter (198 KB).

 

Aktualisierung Juni 2009

 

Wie man die Finanzberichterstattung relevanter und weniger komplex gestalten kann

 

Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die unabhängige britische Aufsicht über die Finanzberichterstattung, hat ein Diskussionspapier herausgegeben, das aus dem FRC-Projekt zur Reduzierung der Komplexität in der Finanzberichterstattung durch Unternehmen entstanden ist. In dem Papier mit dem Titel Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen wird versucht, den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Finanzberichterstattung durch Unternehmen entgegenzutreten. In dem Papier werden acht Leitsätze für die Reduzierung der Komplexität vorgeschlagen: vier für eine bessere Kommunikation in den Berichten und vier für die Verbesserung der Qualität und der Effektivität der Aufsicht. In dem Papier werden außerdem fünf Handlungsvorschläge in Bereichen gemacht, in denen der FRC der Meinung ist, dass weitere Untersuchungen eventuell zu neuen Möglichkeiten zur Reduzierung der Komplexität führen kann. Dabei handelt es sich um die folgenden:

  1. Berichterstattung über Kapitalströme und die Nettoverschuldung: Könnte diese besser in Einklang mit den Bedürfnissen der Adressaten gebracht werden wie beispielsweise durch Aufnahme einer Überleitung der Nettoverschuldung?
  2. Vorschriften für die Berichterstattung über hundertprozentige Tochterunternehmen: Kann man Wege finden, die Berichterstattungslast zu mindern - beispielsweise durch eine Reduzierung der Vorschriften hinsichtlich der Einreichung oder der Angaben?
  3. Ballast abwerfen: Können die Ersteller die Menge der unwesentlichen Informationen reduzieren (mit Unterstützung der Aufsichten), die eventuell die Qualität der Berichte beeinträchtigen?
  4. Angaben: Kann man den gesamten Prozess für die Erstellung von Angaben überarbeiten und Leitlinien zur Verfügung stellen, wann Angaben als nicht relevant verworfen werden können?
  5. IFRS: Kann man die Anwendbarkeit durch logische Organisation und deutlichere Formulierung des gewünschten Ergebnisses jedes Standards verbessern?

Der FRC hofft, dass das Diskussionspapier eine Diskussion im Vereinigten Königreich und in der Finanzgemeinde weltweit auslösen wird. Er hat eine große Bandbreite von Anwendern um Stellungnahmen bis zum 30. Oktober 2009 gebeten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die englischsprachige Veröffentlichung, die wir mit freundlicher Genehmigung des FRC auf IAS PLUS zur Verfügung stellen.

bullet vollständige Version des Diskussionspapiers (Louder than Words, 289 KB)
bullet Kurzfassung (Louder than Words (in short), 157 KB)

 

 

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

 

Unsere britischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters veröffentlicht, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen, umfassenden, globalen Rechnungslegungsstandards für Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe geht es um die Schätzung der Zahlungsströme aus Versicherungen. Der IASB beabsichtigt, einen Standardentwurf mit der Bitte um Stellungnahme in der zweiten Jahreshälfte 2009 und einen endgültigen Standard 2011 herauszubringen. Dieser Newsletter vermittelt einen Überblick über den Fortschritt, den IASB und FASB in ihrem gemeinsamen Projekt erzielt haben. Die vierte Ausgabe des Newsletter zur Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 117 KB).

 

Aktualisierung Mai 2009

 

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

 

Unsere britischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe werden die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die der IASB auf seiner Sitzung am 22. April 2009 getroffen hat, detailliert erläutert. Es handelt sich um die folgenden:

bullet Versicherer sollen beim Abschluss neuer Geschäfte Erträge erfassen.
bullet Die Erträge aus dem Neugeschäft stellen zusammen mit den Kosten, die aufgewendet werden mussten, um die Geschäfte abzuschließen, die Bestandteile dar, auf denen die erstmalige Berechnung der verbleibenden Marge oder der Ansatz von Tag-1-Verlusten aufbaut.

Die dritte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #3 of the Insurance Accounting Newsletter (240KB).

 

 

Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung

 

In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken – und nicht Bilanzierungsregeln – die globale Finanzmarktkrise ausgelöst haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt, dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben, aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet, dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.

EU-Änderungen an den IFRS

Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen, welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen, welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

bullet vollständiger Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses (in englischer Sprache, 1.776 KB)
bullet IAS PLUS-Seite mit Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise

 

Aktualisierung April 2009

 

FRC ermutigt SEC, IFRS zuzulassen

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die unabhängige Rechnungslegungsaufsicht im Vereinigten Königreich, hat gegenüber der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Stellung zu deren vorgeschlagenen Fahrplan zur Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen genommen. Der FRC ermutigt die SEC, denjenigen US-Emittenten, die Kompetenz in Bezug auf die Anwendung der IFRS nachweisen können, die Anwendung der IFRS anstelle von US-GAAP zu gestatten. Der FRC ermutigt die SEC außerdem, klarzustellen, dass US-Unternehmen, die die IFRS übernehmen, nicht Gefahr laufen, zu einem späteren Zeitpunkt auf US-GAAP zurückkehren zu müssen, falls die SEC entscheidet, keine Verpflichtung zur Anwendung der IFRS für alle US-Unternehmen einzuführen. In der Stellungnahme des FRC werden außerdem der IASB und der FASB ermutigt, weiterhin zusammenzuarbeiten. Allerdings wird festgehalten, dass das Augenmerk darauf liegen sollte, Fortschritte bei der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu erzielen, egal ob unter US-GAAP oder IFRS, und nicht darauf, Konvergenz als Ziel an sich zu erreichen.

bullet Stellungnahme des FRC gegenüber der SEC (in englischer Sprache, 2.093 KB)
bullet Presseerklärung des FRC (in englischer Sprache)
bullet weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan auf IAS PLUS

 

 

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

 

Unsere britischen Kollegen haben die zweite Ausgabe ihres neuen monatlich erscheinenden Newsletter herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Dies Ausgabe ist der Schätzung von Versicherungszahlungsströmen gewidmet. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter berichtet über die Fortschritte, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden. Die zweite Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #2 of the Insurance Accounting Newsletter (130KB).

 

Aktualisierung März 2009

 

Neuer IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung

 

Unsere britischen Kollegen haben einen neuen monatlich erscheinenden Newsletter ins Leben gerufen, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Das Projekt des IASB war von seinem Vorgänger, dem IASC, aufgenommen worden und wird vom IASB fortgeführt. Das erste Ergebnis des IASB war IFRS 4 Versicherungsverträge – ein Zwischenstandard, der 2004 herausgegeben wurde und im Wesentlichen darauf abzielte, erstmaligen Anwendern der IFRS Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie bestehende IFRS auf Versicherungsverträge anzuwenden sein sollen. Seit dem arbeitet der IFRS an einem neuen, umfassenden Standard; ein Diskussionspapier wurde im Mai 2007 veröffentlicht. Im Oktober 2008 entschied der amerikanische Standardsetzer FASB, dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen beizutreten. Ziel ist ein einziger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter von Deloitte wird monatlich über die Fortschritte berichten, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden, berichten. Die erste Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #1 of the Insurance Accounting Newsletter (244 KB). Wir werden Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufnehmen.
Aktualisierung Januar 2009

 

Neue Fakultät für Rechnungslegung im Vereinigten Königreich

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat 'als Antwort auf die grundlegenden Veränderungen im Umfeld der Rechnungslegung und die wachsende Komplexität maßgeblicher Gesetze und Standards' eine Fakultät für Rechnungslegung ins Leben gerufen. Das Ziel der Fakultät besteht darin, Mitgliedern zu helfen, auf dem Laufenden zu bleiben und die Auswirkungen neuer Standards, Vorschriften und der Praxis auf dem Gebiet der Rechnungslegung zu verstehen. Die Mitglieder der Fakultät erhalten Zugang zu Folgendem:

 

bullet der Internetseite der Fakultät – einer Peer-to-Peer-Plattform, die zur Mitteilung von Nachrichten, Unsicherheiten, Bedenken und möglichen Lösungen ermuntert;
bullet Faktenblätter der Fakultät – praktische Hilfe zu UK-GAAP und IFRS, die von Experten auf dem jeweiligen Gebiet geschrieben wurde;
bullet sämtliche unlängst vom IASB herausgegebenen Materialien – der volle 'eIFRS'-Abonnentenservice des IASB;
bullet der 'Standardprüfer' – eine Möglichkeit, ohne aktuelle Standards und jüngste Änderungen zu überprüfen;
bullet Rabatte auf Standards des ASB, andere Publikationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf Kurse in Großbritannien; und
bullet speziell zugeschnittene Trainingsmaßnahmen und Dienstleistungen im Bereich der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) einschließlich e-Learning und Internetressourcen.

 

Andy Simmonds, Partner der britischen Mitgliedsfirma von Deloitte, leitet die Geschäftsführung der Fakultät. Weitergehende Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft sowie das Hinweise zum Beitritt der Fakultät finden Sie hier.

 

Aktualisierung Dezember 2008

 

Studie zu IFRS-Abschlüssen in Großbritannien

 

 

Unsere britischen Kollegen haben Right to the end – Surveying financial statements in annual reports herausgegeben ("Bis ans Ende richtig - Studie zu den Abschlüssen in Jahresberichten"). In der Veröffentlichung wird untersucht, was börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich in den Finanzabschnitten ihrer Jahresberichte darstellen, die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie fußt auf einer Untersuchung der Abschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen, die in zwei Kategorien geteilt sind – 30 Investmentgesellschaften und 100 andere Unternehmen. Unter anderem wird in der Studie folgendes untersucht:

 

bullet wie die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter IFRS voneinander abwichen;
bullet der Grad der Abweichung in der Darstellung der Primärabschlüsse; und
bullet welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen die Unternehmensleitungen für die bedeutendsten hielten.

 

Der Bericht enthält Details zu einigen bestehenden Angabevorschriften und neuesten Entwicklungen sowie verschiedene Beispiele zur besten angewendeten Praxis. Right to the End - Surveying Financial Statements in Annual Reports steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung (in englischer Sprache, 3,64 MB).

 

Hier ein paar Ergebnisse der Studie:
bullet 5% der Unternehmen hatten ein eingeschränktes Prüfungsurteil
bullet 51% der Unternehmen stellten zusätzliche, nicht in den Standards vorgeschriebene Erfolgsmaße unmittelbar in der GuV dar
bullet 14% der Unternehmen gaben keine Hauptquellen zur Schätzungsunsicherheit oder zu Bereichen in ihren Abschlüssen an, in denen kritische Entscheidungen zu treffen waren
bullet 88% der Unternehmen hatten Aktienbezugsrechtspläne und 61% waren fortlaufend Risiken aus leistungsorientierten Verpflichtungen ausgesetzt

 

Aktualisierung November 2008

 

Finanzmarktkrise Herausforderung für Geschäftsführer

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zwei Alerts für Geschäftsführer zu den Herausforderungen der Gesellschaftsberichterstattung, die sich aus den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, herausgegeben. Aufgrund der globalen Liquiditätsengpässe mögen Geschäftsführer und Prüfungskomitees eventuell gezwungen sein, mehr Zeit auf die Jahresabschlussplanungen zu verwenden, ihre Schlüsselannahmen und Modelle zu überprüfen, die in der Finanzberichterstattung Verwendung finden, und die bedeutenden Ermessenentscheidungen hinsichtlich Bilanzierung und Angaben zu überprüfen. Um bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu helfen, hat der FRC folgende englischsprachige Publikationen veröffentlicht:

 

bullet Challenges for Audit Committees Arising from Current Economic Conditions (Herausforderungen für Prüfungskomitees, die sich aus den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, 205 KB)
bullet An Update for Directors of Listed Companies: Going Concern and Liquidity Risk (Aktuelles für Geschäftsführer von börsennotierten Unternehmen: Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko, 280 KB)

 

Der Zweck der Dokumente liegt darin, Geschäftsführern dabei zu helfen, die Schlüsselfragen zu identifizieren, die sie in Erwägung ziehen sollten, wenn sie sich auf den Jahresabschluss vorbereiten und ihre Verantwortung in Bezug auf die Finanzberichterstattung und Abschlusssalden wahrnehmen wollen. Diese Dokumente stellen keine neuen Anforderungen an an britische Unternehmen oder ihre Prüfer dar. Das Urheberrecht für diese Dokumente liegt beim FRC, und sie werden auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung des FRC zur Verfügung gestellt.

 

Aktualisierung Oktober 2008

 

Erklärung des britischen FRC zur Entwicklung von Standards

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards herausgegeben (in englischer Sprache), in welcher er seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IASB zum Ausdruck bringt. Die Erklärung geht auf Ansichten zurück, die kürzlich zu den IASB-Standards, welche eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für bestimmte Schuldtitel und Kredite vorsehen, geäußert wurden. Ein Ausschnitt:
Der FRC ist der Ansicht, dass die Standards dann am sachgerechtesten sind, wenn die Standardsetzer in der Lage sind, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, wobei sie auf ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung aufbauen und durch einen wirkungsvollen Erfahrungsaustausch mit Marktteilnehmern und sonstigen Interessen unterstützt werden. Dies ist die Sichtweise, die in Großbritannien seit 1990 Gültigkeit besitzt, nämlich mit der Einrichtung des Accounting Standards Board (ASB). Der FRC ist der Ansicht, dass diese Ansicht gleichermaßen angemessen bei der Entwicklung globaler Standards ist.

Der FRC denkt daher, dass es wichtig ist, die Verantwortung für das Setzen von Bilanzierungsstandards bei den relevanten Standardsetzern zu belassen. Wir unterstützen den IASB in seiner Rolle als der Standardsetzer für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo; das schließt Finanzinstitutionen ein, von denen viele ihr Kapital bei internationalen Investoren aufnehmen.

 

Aktualisierung August 2008

 

Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung

 

Unsere britischen Kollegen haben Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben. In der Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim Management Statement, IMS) veröffentlicht werden muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind. Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Studie First IMpressionS: The First Year's Interim Management Statements (6.706 KB))
bullet Presseerklärung von Deloitte Großbritannien (27 KB)

 

Aktualisierung Februar 2008

 

Studie von Deloitte Großbritannien zu Halbjahresberichten

 

Eine Studie von Deloitte Großbritannien hat zu Tage gefördert, dass viele Unternehmen die neuen Berichtsanforderungen für Halbjahresberichte, die aus der Einführung der europäischen Transparenzrichtlinie folgen, nicht erfüllen. Der Bericht von Deloitte mit dem Titel Nur die halbe Geschichte (Half a Story) untersucht die Auswirkungen der Transparenzrichtlinie, in der detailliertere und ausführlichere Anforderungen für Halbjahresberichte festgelegt werden, einschließlich der Einhaltung von IAS 34 und kürzeren Berichtsfristen. Die Studie schließt einige Vergleiche mit früheren Studien von Deloitte zu Halbjahresberichten aus den Jahren 2002, 2004 und 2006 mit ein.

 

Die Hauptergebnisse der Studie sind die folgenden:

 

bullet Von den 289 untersuchten Unternehmen gaben 72 (25%) keine Haftungserklärung in ihren Halbjahresberichten an. Dies ist jetzt eine Vorschrift für alle börsennotierten Unternehmen.
bullet Die durchschnittliche Länge der Halbjahresberichte hat um 27% zugenommen.
bullet Die Angaben zu Risiken und Ungewissheiten, die die zweiten sechs Monate des Jahres betreffen, wurden in 19 der 30 genauer untersuchten Unternehmen angemessen geleistet. Nur vier von ihnen machten Angaben zu Kreditknappheit, drei in eher allgemeiner Art und Weise, und nur eine bezüglich einer Verschuldung infolge einer Refinanzierungsmaßnahme, die nicht aus den allgemeinen Liquiditätsschwierigkeiten folgte.
bullet Neun von diesen 30 Unternehmen (30%) erfüllten IAS 34 nicht. Dies galt insbesondere infolge mangelnder Angaben zu Segmenten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Ergebnis je Aktie.
bullet Nur eines von diesen  30 Unternehmen befolgte offensichtlich alle Anforderungen aus der Transparenzrichtlinie und aus IAS 34.

 

Laden Sie sich folgende englischsprachige Dokumente herunter:

 

bullet Vollständige Studie: Half a Story (1.699 KB)
bullet Presseerklärung von Deloitte (KB 26k)

 

Studie der IFRS-Darstellungs- und -angabepraxis in Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen haben die Darstellungs- und Angabepraxis nach IFRS bei 100 börsennotierten Unternehmen in Großbritannien auf Grundlage der zwischen August 2006 und Juli 2007 veröffentlichten Abschlüsse untersucht. Das Ziel der Untersuchung lag darin, Antworten auf die folgenden Fragen zu gewinnen:

 

bullet Wie werden die in den IFRS enthaltenen Angabeforderungen in der Praxis interpretiert?
bullet Was sind die zugrunde liegenden Trends in der Darstellung von IFRS-Abschlüssen?
bullet In wieweit ist die Abschlusserstellung immer noch von den britischen Rechnungsgrundsätzen (UK-GAAP) beeinflusst?

 

Die in der Studie dargestellten Sachverhalte schließen unter anderem ein:
bullet Was wird in den operativen Gewinn aufgenommen?
bullet Leistungsmessung jenseits der Rechnungslegungsstandards
bullet Wahl von SORIE oder SOCIE in der Darstellung der Veränderungen im Eigenkapital*)
bullet Klassifizierungen in der Kapitalflussrechnung

 

*) SORIE: andere erfasste Erträge und Aufwendungen (Statement of Recognised Income and Expense); SOCIE: Eigenkapitalsveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)

bullet Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
bullet Angaben zu kritischen Beurteilungen und zu den Hauptquellen der Schätzunsicherheit
bullet Segmentberichterstattung
bullet leistungsorientierte Pensionspläne
bullet Wertminderungen
bullet Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures

 

Laden Sie sich einer Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie herunter (in englischer Sprache, 747 KB).

 

Britische Regierung wird ab dem 1. April 2008 IFRS anwenden

 

Der Haushalt und das Rechnungswesen der britischen Regierung werden ab dem Haushaltsjahr, das am 1. April 2008 beginnt, den International Financial Reporting Standards (IFRS) folgen. Eine der größten Änderungen, die sich aus dem Übergang auf IFRS ergeben, wird vermutlich die Aufnahme aller langfristigen Verbindlichkeiten der Regierung in die Vermögens- und Finanzlage sein. Nach dem britischen Gesetz über die Vermögenswerte und das Rechnungswesen der Regierung (Government Resources and Accounts Act) aus dem Jahr 2000 ist ein gesamtstaatlicher Abschluss, der den gesamten öffentlichen Sektor des Vereinigten Königreichs bis hinunter auf Kommunalebene umfasst, zu erstellen, um ein „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild wiederzugeben" und „allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu genügen". Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Informationen in englischer Sprache:

 

bullet

Whole of Government Accounts Website (offizielle Seite zum gesamtstaatlichen Ansatz)

bullet

HM Treasury Financial Reporting Web Page (Seite des britischen Finanzministeriums zur Rechnungslegung)

bullet

IFRS-based UK Government Financial Reporting Manual Website (Handbuch zur IFRS-basierten Rechnungslegung der Regierung)

bullet

Website of Financial Reporting Advisory Board (FRAB) (Seite des Beirats für staatliche Rechnungslegung)

bullet

Presseerklärung zum Übergang auf IFRS des FRAB vom März 2007 (17 KB)

bullet

Presseerklärung zum Übergang auf IFRS des FRAB vom Juni 2007 (27 KB)

 

Aktualisierung Oktober 2007
 

Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten hat. Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern (d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden Dokumente herunter:

 

bullet Bericht der Gruppe der Marktteilnehmer (in englischer Sprache, 317 KB)
bullet die zugehörige Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB)

 

Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

 

1. Der FRC sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen von Veränderungen der Eigentümerregelungen der Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken. Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der Prüfungsqualität gewährleistet ist.

2. Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer Basis angeben.

3. Bei der Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem entgegenstehen.

4. Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.

5. Der FRC sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten der einzelnen Gesellschaften fördern.

6. Der Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung standen.

7. Der FRC sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.

8. Der FRC sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers anzugeben.

9. Bei der Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte die Unternehmensführung jegliche vertragliche Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.

10. Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung des Abschlussprüfers fördern.

11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und -unabhängigkeit betrachtet.

12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.

13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln, um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der Sachverhalte geschehen.

14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft, sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der Unternehmensführung enthält, oder sollte eine wohlausgewogene Erklärung geben.

15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung mit einbeziehen sollten.

 

Aktualisierung April 2006

 

 ICAS-Bericht zum Thema „prinzipien- oder einzelfallbasierte Standards“

 

Das Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) hat einen Bericht mit dem Titel "Principles not Rules: A Question of Judgement" (Prinzipien oder Einzelfallregelungen: Eine Ermessensfrage) veröffentlicht. In dem Bericht werden die Ergebnisse eines ICAS-Arbeitsgruppen-Projekts zusammengefasst, das hinsichtlich der „Principles versus Rules“-Debatte im internationalen Rechnungslegungs-Standardsetting zu einer Lösung beitragen möchte. Der Bericht kommt zu folgendem Fazit:

 

Ein prinzipienbasierter Ansatz beim Standardsetting ist nicht nur erstrebenswert, sondern absolut notwendig, um den Bedürfnissen von Unternehmen und dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Zudem kann weltweite Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards nicht mit Hilfe eines detaillierten, einzelfallbasierten Ansatzes erreicht werden. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe benötigt man für ein prinzipienbasiertes Standardsetting folgendes: Eine weltweite Veränderung im Berufsstand, indem die Abschlussersteller und die Wirtschaftsprüfer in stärkerem Maße für ihre Ermessensentscheidungen Verantwortung übernehmen; die Offenlegung der wichtigsten Ermessensentscheidungen im Abschluss; und die Anerkennung einer Bandbreite von mit Ermessen behafteten Beträgen durch die Aufsichtsbehörden. Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass einzelfallbasierte Rechnungslegung auf unnötige Art und Weise verkompliziert, die Tendenz zur Strukturierung von Geschäften verstärkt und nicht notwendigerweise zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes vom Unternehmen („True and fair view“ oder „Fair Presentation“) führt.

 

Wir haben den Bericht und zwei zugehörige Dokumente zum Download eingestellt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download dieser englischsprachigen Dokumente:

 

bullet ICAS-Bericht: "Principles Not Rules: A Question of Judgement" (386 KB).
bullet Überblick über die berufsständische, akademische und aufsichtsrechtliche Literatur (1.301 KB).
bullet Sitzungsberichte von zugehörigen Arbeitstreffen zu Finanzinstrumenten (360 KB).

 

Keine Ausdehnung des IAS 39-Pendants auf nicht-börsennotierte Unternehmen in Großbritannien

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat beschlossen, seinen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des britischen Financial Reporting Standard (FRS) 26 Finanzinstrumente: Bewertung auf alle Unternehmen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden, nicht weiter zu verfolgen. FRS 26 entspricht im Wesentlichen IAS 39. Gegenwärtig ist FRS 26 von allen börsennotierten Unternehmen, die nach wie vor britische Standards befolgen und einer kleinen Gruppe nicht börsennotierter Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresabschlüsse nach den Fair-Value-Vorschriften aufstellen. Im April 2005 hatte der ASB vorgeschlagen, die Anwendung von FRS 26 auszuweiten. Bitte klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

 

Aktualisierung Februar 2006

 

Rechnungslegung für Kulturgüter

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat ein Diskussionspapier mit Vorschlägen zur Verbesserung der Stetigkeit und Transparenz bei der Rechnungslegung für Kulturgüter mit dem Titel Heritage Assets: Can Accounting Do Better? veröffentlicht. Die Vorschläge werden zum Beispiel für Museen maßgeblich sein, die Kunstsammlungen, Antiquitäten und Bücher besitzen, ebenfalls für juristische Personen, die Landschaften oder Gebäude aufgrund ihrer ökologischen oder historischen Bedeutung besitzen und verwalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der beste Rechnungslegungsansatz für Kulturgüter eine Bilanzierung als Vermögenswerte sei, bewertet zum gegenwärtigen Wert. Das Papier enthält Erleichterungsvorschläge zur Umsetzung dieses Ansatzes, ebenso wie einen alternativen Ansatz für Unternehmen, die echte Schwierigkeiten bei der Bewertung ihrer Kulturgüter haben. Darüber hinaus sind beispielhafte Angaben enthalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download

 

bullet des ASB-Diskussionspapiers (in englischer Sprache, 365 KB)
bullet der Pressemitteilung (in englischer Sprache, 19 KB)

 

Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006.

 

Überprüfung der Zwischenberichterstattung

 

Der britische Prüfungsausschuss für Rechnungslegung (Financial Reporting Review Panel) hat die 2005er Zwischenabschlüsse von 70 börsennotierten britischen Unternehmen überprüft (einschließlich 35 im FTSE 350 notierter Unternehmen). "Der Ausschuss ist mit dem Niveau der Angaben und der Einhaltung (der Standards) in den ersten nach IFRS erstellten Abschlüssen zufrieden." Der Ausschuss merkte im Bericht an:

 

In den untersuchten Zwischenberichten traten die meisten Probleme bei Sachverhalten auf, bei denen es als Ergebnis der IFRS-Einführung zu Änderungen gekommen war. Diese bestanden größtenteils in der Darstellung von Posten in den primären Abschlussbestandteilen und den Beschreibungen neuer oder geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

 

Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download:

 

bullet des Untersuchungsberichts (in englischer Sprache, 22 KB)
bullet der Presseerklärung (in englischer Sprache, 78 KB)

 

Aktualisierung Januar 2006

 

Finanzberichterstattung

 

Der ASB hat im vierten Quartal 2005 die folgenden Standards verabschiedet (alle auf Grundlage entsprechender IFRS/IAS):

 

bullet Änderung von FRS 23 (IAS 21) Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – dies spiegelt die jüngsten Änderungen an IAS 21wider (21.12.2005)
bullet FRS 29 (IFRS 7) Finanzinstrumente: Angaben (9.12.2005)
bullet Änderungen an FRS 26 Finanzinstrumente: Bewertung – bedeutet die vollständige Übernahme der folgenden Änderungen an IAS 39:
bullet Übergang und erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden
bullet Absicherung von Zahlungsströmen erwarteter konzerninterner Transaktionen
bullet die Fair-Value-Option und
bullet Finanzgarantierverträge und Kreditversicherungen (28.10.2005)

 

Im Nachgang der Ankündigung von Kanzler Gordon Brown im späten November hat die Regierung die Vorschrift aufgehoben, dass Unternehmen einen Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR) veröffentlichen müssen.

 

Prüfung

 

Der APB hat abschließende Leitlinien für Prüfer hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS in seinem Bulletin 2005/3 Leitlinien für Prüfer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland veröffentlicht.

 

Die EU-Kommission hat eine Standardformulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet. Diese weicht leicht von der im APB-Bulletin 2005/4 Prüfungsberichte zu Abschlüssen in Großbritannien und Nordirland veröffentlichten Version ab. Beide Formulierungen werden akzeptiert, und die elektronischen Versionen der beiden Bulletins werden angepasst, um auf die alternative EU-Formulierung in einer Fußnote hinzuweisen.

 

Aktualisierung Dezember 2005

 

Neues Actuarial Standards Board des FRC in Großbritannien

 

Der Financial Reporting Council (FRC), die Dachorganisation des UK Accounting Standards Board, hat den Standardsettingprozess im Bereich Versicherungsmathematik sowie die Kontrolle des Berufsstands der Aktuare neu organisiert. Dies wird von der britischen Regierung unterstützt. Der FRC hat einen "Board for Actuarial Standards" (BAS) ins Leben gerufen, dessen Ziel die Schaffung qualitativ hochwertiger versicherungsmathematischer Standards ist, unabhängig von berufsständischen oder anderen Interessen. Darüber hinaus hat der FRC auch den Kompetenzbereich des Enforcementorgans "Professional Oversight Board for Accountancy" auf die Kontrolle der berufsständischen Vorschriften für Aktuare ausgedehnt, ebenso wie man den Kompetenzbereich des "Accountancy Investigation and Discipline Board" um Fälle von öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker involviert sind, erweitert. Der FRC hat Paul Seymour zum Vorsitzenden des BAS ernannt.

 

Zum Download der Presseerklärung (in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier. Der FRC hat seiner Website einen neuen Abschnitt zu berufsständischen Vorschriften für Aktuare hinzugefügt.

 

Aktualisierung Mai 2005

 

Problem mit IAS 27 für britische Unternehmen

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat ein Informationsbulletin an den IASB und Andere übermittelt, in dem auf ein Problem bei der Anwendung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse durch britische Unternehmen (und höchstwahrscheinlich auch andere) hingewiesen wird. IAS 27 verlangt, dass Investoren Erfolge aus Tochterunternehmen "nur in dem Maße erfassen, in welchem der Investor Ausschüttungen aus aufgelaufenen Gewinnen des Tochterunternehmens erhält, die nach dem Tag des Erwerbs entstanden sind." Jedwede erhaltene Ausschüttung von Gewinnen, die vor dem Erwerb entstanden sind, wird als Rückerhalt der Anschaffungskosten der Beteiligung behandelt. Infolge der rückwirkenden Übergangsvorschriften von IFRS 1 für erstmalige Anwender von IFRS "muss ein Mutterunternehmen sämtliche früheren Ausschüttungen jedes seiner Tochterunternehmen darauf hin untersuchen, ob sie aus Gewinnen resultieren, die vor dem Erwerbszeitpunkt entstanden sind. Einige Mutterunternehmen besitzen eine erkleckliche Zahl an Tochterunternehmen und müssen Daten erheben und analysieren - die in einigen Fällen nicht mehr verfügbar oder aufgrund von innerkonzernlichen Umstrukturierungen verzerrt sind -, und zwar seit dem ursprünglichen Erwerbszeitpunkt. In vielen Fällen wird sich dies wahrscheinlich als überaus aufwändige Angelegenheit darstellen." Das ICAEW drängt auf eine kurzfristige Ergänzung von IFRS 1, um die Hürde zu mindern. Klicken Sie hier, um das Informationsbulletin des ICAEW herunterzuladen (in englischer Sprache, 29 KB).

 

Aktualisierung April 2005

 

Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien

 

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Übereinkunft mit der britischen Finanzmarktaufsicht (UK Financial Services Authority) und den Steuerbehörden (Inland Revenue) erzielt und zudem neue Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Alle Maßnahemn zielen auf eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien ab. Diese Schritte fallen mit Änderungen am Unternehmensgesetz (Companies Act, UK-Gegenstück zum HGB) zusammen, durch die der FRRP gesetzlich ermächtigt wird, von Unternehmen, dessen Management und dessen Prüfern die Herausgabe maßgeblicher Unterlagen, Informationen und Erläuterungen zu fordern, die für die Beurteilung eines Sachverhalts im Speziellen und zur Überprüfung der Konformität des Abschlusses mit den Berichtsanforderungen im Allgemeinen erforderlich sind. Die Presseerklärung des FRRP können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

Zukünftige Rolle des britischen Standardsetzers ASB

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat den Entwurf eines Verfahrensstandards mit dem Titel Standardsetzung in einer sich ändernden Umwelt: Die Rolle des Accounting Standards Board (Accounting Standard-setting in a Changing Environment: The Role of the Accounting Standards Board) veröffentlicht. In dem Entwurf wird die zu beratende Sichtweise des ASB über seine zukünftige Rolle dargestellt, einschließlich

 

bullet seinem Beitrag bei der Entwicklung und Einführung von IFRS
bullet seiner Einflussnahme auf die Verfahrensweisen bei Rechnungslegungsstandards in der EU, einschließlich der Durchsetzung von IFRS
bullet der Erreichung einer Konvergenz von britischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und
bullet der Bereitstellung von Hinweisen bei der Anwendung von IFRS, sollte es keine Hinweise von IFRIC geben.

 

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des britischen ASB (in englischer Sprache). Den Entwurf können Sie unmittelbar von der Website des ASB beziehen (in englischer Sprache, 169 KB).

 

Version 2005 des UK FRSSE ist veröffentlicht

 

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat die Version 2005 seines Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) herausgebracht. Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der FRSSE ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde, indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als klein eingestuft werden (gegenwärtig im Allgemeinen jene Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 5,6 Mio. Pfund erzielen). Kleinere Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit. Kleinere Unternehmen, die sich gegen eine Anwendung von FRSSE entscheiden, unterliegen weiterhin der vollen Bandbreite der britischen Rechnungslegungsstandards und -interpretationen. Presseerklärung und FRSSE können Sie von der Internetseite des ASB herunterladen (in englischer Sprache).

 

Leitlinien für die erstmalige Anwendung der IFRS

 

Der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Pratices Board, APB) hat weitere Zwischenleitlinien (bekannt als Entwurf 2005/3) für Prüfer veröffentlicht, die Abschlüsse prüfen, die im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland das erste mal nach IFRS erstellt wurden. Im August 2004 hatte der APB vorläufige Leitlinien zu Frage herausgegeben, die aufkommen können, wenn Unternehmen von UK-GAAP/ irischen GAAP auf IFRS übergehen. Die neuen Leitlinien widmen sich einer Reihe von weiteren Fragen einschließlich der Prüfung von Zwischenberichtinformationen im ersten Jahr der Übernahme von IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung (25 KB).

 

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