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| Vereinigtes Königreich Großbritannien und
Nordirland |

Aktuelle Nachrichten des Monats
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| Rahmen der Finanzberichterstattung im Vereinigten
Königreich |
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Anwendung der IFRS in Europa
seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine
IAS-Verordnung verabschiedet,
die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse
notiert sind, (einschließlich Banken und
Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005
ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen
Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht
konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu
fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige
börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung
der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten,
und |
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Unternehmen, die an
außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit
ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten
Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der
Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder
der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind
– Island, Liechtenstein und Norwegen.
Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der Europäischen Union. Daher
müssen alle Unternehmen im Vereinigten Königreich, die an einer
europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach
IFRS erstellen. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis
einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier
oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder,
die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind,
veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die
Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang
und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung")
nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind" oder |
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie
sie in
der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Der
britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board) hat
festgelegt, dass Unternehmen, die der IAS-Verordnung
unterliegen, in einer Fußnote
auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben"
hinweisen müssen, wenn dies der Fall ist.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen
Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der
Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet
eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der
Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
Unternehmen, die nicht der europäischen IAS-Verordnung
unterliegen
Unternehmen, deren Wertpapiere am alternativer Anlagenmarkt (Alternative Investment Market, AIM) der
Londoner Börse gehandelt werden, unterliegen nicht der europäischen
IAS-Verordnung. Der AIM hat eine Regelung eingeführt, nach der die am
AIM notierten Unternehmen ab 2007 IFRS-Abschlüsse einreichen müssen.
Alle anderen britischen Unternehmen haben für ihre Konzernabschlüsse
die Wahl, IFRS anzuwenden oder den Rechnungslegungsstandards des
britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) zu
folgen. Dabei gilt Folgendes:
Unternehmen mit Ausnahme von kleinen Unternehmen
Nicht börsennotierte Unternehmen, die keine kleinen Unternehmen sind, müssen folgende
Regelwerke befolgen:
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die
vom britischen Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB)
herausgegebenen Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards), |
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die Verlautbarungen zu regulärer Bilanzierungspraxis (Statements of
Standard Accounting Practice, SSAP), die vom ASB übernommen wurden
und |
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die Zusammenfassungen, die von der
Projektgruppe für dringliche Sachverhalte (Urgent Issues Task Force,
UITF) des ASB herausgegeben werden. |
Kleine nicht börsennotierte Unternehmen
Kleine Unternehmen haben die Wahl, ihre Abschlüsse nach dem
britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial
Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) zu erstellen.
FRSSE-Anwender sind von der Anwendung aller anderen
Rechnungslegungsstandards befreit.
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| iGAAP-Publikationen
über IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich |
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Unsere britischen Kollegen haben eine Reihe von Publikationen
entwickelt, die der Finanzberichterstattung im Vereinigten
Königreich gewidmet sind:
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iGAAP 2011 – IFRS-Berichterstattung im Vereinigten
Königreich |
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iGAAP 2011 – Abschlüsse für börsennotierte
Unternehmen im Vereinigten Königreich |
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iGAAP 2010 – Finanzberichterstattung für
nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten
Königreich |
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iGAAP 2011 – Abschlüsse für
nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten
Königreich |
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Bestellen können Sie alle Publikationen über www.lexisnexis.co.uk/deloitte
oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234. Einen Überblick über
alle verfügbaren Publikationen unserer britischen Kollegen finden
Sie
hier.
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| iGAAP Alerts und Newsletter aus unserem
Londoner Centre of Excellence |
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| Bleiben Sie on-line am Ball – Internetbasierte Informationssendungen zu
aktuellen IFRS- und UK-GAAP-Entwicklungen |
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Das
IFRS Centre of Excellence von Deloitte im Vereinigten Königreich sendet eine Serie
von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum
neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned
Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an
Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und
anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten
Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als
eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten
– etwa jeweils Ende März, Juli und November.
Wir beabsichtigen, die
Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS PLUS über einen Zeitraum
von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung
zu stellen. Danach werden diese Verknüpfungen möglicherweise
ohne Vorwarnung gelöscht. Derzeit stehen Ihnen folgende
Sendungen zur Verfügung: |
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November 2011
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Ein Rückblick auf die Unternehmensberichterstattung im Vereinigten Königreich |
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Aktuelle Entwicklungen bei den IFRS |
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IAS 19(2011) Leistungen an Arbeitnehmer — aktueller Stand |
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Die Zukunft der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich einschließlich UK GAAP |
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Die überarbeiteten IASB-Vorschläge zur Erlöserfassung |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
Juli 2011
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Tochtergesellschaften,
assoziierte Unternehmen und
gemeinsame Vereinbarungen |
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Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts |
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IAS 1 und IAS 19 |
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Entwicklungen im Vereinigten
Königreich |
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Anderweite Entwicklungen bei den IFRS |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
März 2011
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Entwicklungen im Vereinigten
Königreich |
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Aufrechnung von finanziellen
Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten |
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Ersetzung von IAS 39 |
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Sicherungsbilanzierung |
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Fortgeführte Anschaffungskosten
und Wertminderung |
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Jüngste und künftige
Entwicklungen bei den IFRS |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
November 2010
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Die Zukunft der britischen Rechnungslegungsprinzipien und anderweitige Entwicklungen |
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ED/2010/9 Leasingvereinbarungen |
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Berichterstattung über die Budgetplanung und narrative Berichterstattung |
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Anderweite Entwicklungen bei den IFRS |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
Juli 2010
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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neueste IFRS-Entwicklungen |
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IFRS 3 (2008) – jetzt in Kraft getreten |
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Entwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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neuer britischer Kodex zur Unternehmensführung |
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andere Entwicklungen bei den britischen Rechnungslegungsstandards |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
März 2010
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Keine halben Sachen bei der Bewertung: Eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung |
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Entwurf ED/2010/1 Bewertung von Schulden in IAS 37 |
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Neues vom britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP)
und vom britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) |
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Weitere neue Entwicklungen in Großbritannien |
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Andere IFRS Entwicklungen/ Übersicht über den
Übernahmestatus |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
November 2009
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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IFRS 9 Finanzinstrumente |
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ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen |
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Klassifizierung von Bezugsrechten: Änderung an IAS 32 |
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IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009) |
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eine Zusammenfassung anderer Berichtssachverhalte im Vereinigten Königreich |
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Sonstige Entwicklungen bei den IFRS und Zusammenfassungen für Dezember 2009 |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.
Juli 2009
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen |
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ED 2009/5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
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DP2009/2 Kreditrisiko bei der Bemessung von Schulden |
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IAS 39 der Nachfolger |
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ED/2009/6 Lageberichterstattung |
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FRS 30 Antike Vermögenswerte und andere Entwicklungen im Vereinigten Königreich |
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Andere Entwicklungen bei den IFRS |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
Mai 2009
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Entwurf zu Ertragsteuern
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Entwurf zur Ausbuchung: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
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Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden
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Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zu Leasinggeschäften
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Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
März 2009
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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jüngste Entwicklungen bei den IFRS |
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drei aktuelle Projekte: Konsolidierung, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
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Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko |
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Entwicklungen im Vereinigten Königreich |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.
November 2008
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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Änderungen an IAS 39 und IFRS 7: Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente |
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Leitlinien des IASB |
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Aktueller Stand bei der Umsetzung des Unternehmensgesetzes (Companies Act) 2006 |
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Aktuelle Trends in den Geschäftsberichten |
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Neues vom britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) |
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Jüngste Entwicklungen bei den IFRS |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.
(Am Anfang der letzten Sitzung fehlt für einen kurzen Augenblick
der Ton.)
Juli 2008
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, |
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der neueste Stand hinsichtlich der Umsetzung des britischen Aktiengesetzes von 2006, |
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die neuesten Entwicklungen beim britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP), |
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die Auswirkungen der Änderungen an verschiedenen IFRS vom Mai 2008. |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.
März 2008
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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die neue Fassung von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und die Änderungen an
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS,
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die Änderungen an IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung, |
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die Änderungen an IAS 32 hinsichtlich kündbarer
Finanzinstrumente und bei Kündigung entstehender
Verpflichtungen, |
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die Deloitte-Studie zur
Zwischenberichterstattung nach den Angabe- und
Transparenzrichtlinien und IAS 34:
Nur die halbe Geschichte (Half a Story). |
Aufzeichnung der Sendung nicht mehr verfügbar.
November 2007
Es wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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ein Überblick über die neuesten und die zukünftig erwarteten Aktivitäten des IASB,
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der neueste Stand zum UK-GAAP, |
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IFRS 8 Geschäftssegmente, |
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neue IFRIC-Interpretationen (einschließlich IFRIC 11 und 13). |
Aufzeichnung der Sendung nicht mehr verfügbar.
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Ältere Updates
Von 2004 bis 2006 hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in
London eine Reihe von Sendungen zu fachlichen Aktualisierungen
ausgestrahlt, bei denen der Schwerpunkt auf den wichtigsten
internationalen Rechnungslegungsstandards und ihren Auswirkungen auf
britische Unternehmen lag. In jeder Sitzung wurden
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die wichtigsten Vorschriften des jeweiligen IAS/IFRS
vorgestellt, |
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die bedeutendsten Auswirkungen auf Unternehmen, die nach UK-GAAP
berichten, herausgestrichen, |
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Umsetzungsfragen hervorgehoben, die einer längerfristige Planung
bedürfen, und |
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Hinweise auf Themen aufgenommen, die demnächst aufkommen
könnten. |
Aus historischen Gründen haben wir uns entschieden,
Aufzeichnungen der Sendungen, die ausgestrahlt wurden,
seitdem wir mit dieser Seite ins Netz gegangen sind
(Februar 2005), zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten
Sie, dass aufgrund von Folgeentwicklungen viele Inhalte
nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Im Laufe der Zeit
werden diese Verknüpfungen möglicherweise ohne Vorwarnung
gelöscht. Derzeit stehen Ihnen folgende Sendungen zur
Verfügung (alle in englischer Sprache):
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IAS 21, 29, 10, 20, 33 und 37
Der 10. Webcast der Reihe lief am
Donnerstag, den 17. Februar 2005 und deckte folgende Themen ab:
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IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der
Wechselkurse |
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IAS 29: Rechnungslegung in
Hochinflationsländern |
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IAS 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
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IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand |
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IAS 33: Ergebnis je Aktie und |
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IAS 37: Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
Verwendung von IFRS in separaten Abschlüssen und das Konvergenzprogramm des
britischen ASB
Der 11. Webcast lief am
Donnerstag, den 24. März 2005 und befasste sich mit dem Thema der Anwendung
von IFRS im Einzelabschluss (was nach britischem Recht zulässig ist) und den
Auswirkungen des Konvergenzprogramms des britischen ASB auf
Tochterunternehmen und andere Unternehmen, die weiterhin nach britischen
Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren.
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Die zwölfte Sendung lief am Donnerstag, den 28. April 2005 und
widmete sich in Fortsetzung der Sendung vom 22. Juli 2004
weiteren Fragen, die sich aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz
und Bewertung ergeben.
Klicken Sie
hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
IAS 34 Zwischenberichterstattung
Die dreizehnte Sendung
lief am Donnerstag, den 19. Mai 2005 und widmete sich den
Vorschriften, die bei den Zwischenberichten börsennotierter
britischer Unternehmen im Jahr 2005 zur Anwendung kommen und den
Anforderungen aus IAS 34 Zwischenberichterstattung.
Klicken Sie
hier,
um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
Verschiedene Fragen zu UK-GAAP und IFRS
Die vierzehnte Sendung
lief am Donnerstag, den 23. Juni 2005 und widmete sich dem neuen
Lagebericht (Operating and Financial
Review, OFR), dem Gesellschaftsrecht und anderen regulatorischen Änderungen
sowie Hinweisen zu IFRS und Ergebnisverwendung im Entwurf.
Klicken Sie
hier,
um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
Fair-Value-Option nach IAS 39 und IAS 12 Ertragsteuern
Die fünfzehnte Sendung
lief am Donnerstag, den 28. Juli 2005 und widmete sich den Änderungen an IAS 39 zur
Fair-Value-Option vom Juni 2005 sowie, als Update der Veranstaltung vom
November 2004, weiteren Sachverhalten, die sich aus IAS 12 Ertragssteuern
ergeben.
Klicken Sie
hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
Vorschläge der Phase II des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen und neue Entwicklungen bei IFRIC
Die sechzehnte Sendung
lief am Donnerstag, den 18. August 2005 und widmete sich
Unternehmenszusammenschlüssen sowie den neuesten Aktivitäten von
IFRIC.
Klicken Sie
hier,
um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
Gesetzliche Bestimmungen in Großbritannien, Lagebericht, IFRS 7 und letzte Hinweise für 2005
Die siebzehnte Sendung
lief am Donnerstag, den 17. November 2005 und widmete sich
bestimmten jüngsten Änderungen im Gesellschaftsrecht, Hinweisen
zum Lagebericht (Operating and Financial
Review, OFR), dem neuen Standard IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
sowie einigen Erinnerungen im Zusammenhang mit den Abschlüssen für 2005.
Klicken Sie
hier,
um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen.
Neuste Entwicklungen der IFRS und UK GAAP
Am Donnerstag, den 27. Juli 2006 lief die achtzehnte Sendung. Diese
Sendung hatte folgende Inhalte:
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neueste IASB-Vorschläge (IFRS 2,
IAS 14, IAS 32, IAS 1 und IAS 23); |
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Update zur narrativen
Berichterstattung (Operating and Financial Review - OFR und
Enhanced Business Review - EBR); |
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neueste Aktivitäten von IFRIC
und UITF (IFRIC 8 bis IFRIC 10); |
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IFRS7 Finanzinstrumente:
Angaben (Praxisfragen); und |
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andere auf Großbritannien
bezogene Angelegenheiten (vorgeschlagene Angaben zu
Pensionen, Konzernabschluss-Befreiungen und Angaben zur
Honorarzahlung an Wirtschaftsprüfer). |
Zum Zugriff auf die Aufnahme klicken Sie
bitte
hier.
|
Bitte beachten Sie: Diese Sendungen sind allgemeinsprachlich gehalten
und können deshalb nicht auf spezifische Probleme übertragen werden. Die
Anwendung der dargestellten Prinzipien hängt von den jeweiligen
Umständen ab, und wir empfehlen, dass Sie professionellen Rat in
Anspruch nehmen, bevor Sie aufgrund der Inhalte dieser Sendungen handeln
oder sich entscheiden, nicht zu handeln. Deloitte & Touche LLP übernimmt
keine Fürsorgepflicht oder Verantwortung für jegliche Verluste,
die entstehen, weil Personen(gruppen) oder Unternehmen aufgrund der
Inhalte dieser Sendungen handeln oder sich entscheiden, nicht zu
handeln.
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| Inside Track Newsletter der britischen
Standardsetzers ASB |
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Der Britische Standardsetzer ASB gibt einen Newsletter heraus, der
vierteljährlich erscheint. Eine Übersicht über alle erschienenen
Ausgaben von Inside Track (etwa: Auf der Innenbahn) und
die Möglichkeit diese herunterzuladen finden Sie
hier.
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| Aktuelle Nachrichten |
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Bitte beachten Sie, dass alle Publikationen, auf die von dieser Seite
verknüpft wird, aufgrund von neuen oder geänderten IFRS oder aus anderen
Gründen veraltet sein können. Ebenso können wir nicht garantieren, dass
ältere externe Verknüpfungen weiterhin funktionieren.
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| Neue Nachrichten im Januar 2012 |
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Überarbeitete
Vorschläge für die künftige Finanzberichterstattung in Großbritannien
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB)
hat drei Entwürfe zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Exposure Draft, FRED)
veröffentlicht, mit denen überarbeitete Vorschläge für die
Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und der Republik
Irland unterbreitet werden.
Die drei Entwürfe sind die folgenden:
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FRED 46 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung (Entwurf
eines künftigen Standards FRS 100) |
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FRED 47 Rahmenkonzept reduzierter Angaben (Entwurf
eines künftigen Standards FRS 101) |
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FRED 48 Der im Vereinigten Königreich und der Republik anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard (Entwurf
eines künftigen Standards FRS 102) |
Das Rechnungslegungssystem, das in den FRED
vorgeschlagen wird, würde wie folgt aussehen:
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Unternehmen, die per Gesetz verpflichtet sind die für
die Anwendung in Europa übernommenen IFRS anzuwenden, müssen
dies tun frühere Vorschläge, dass Unternehmen mit
"öffentlicher Rechenschaftspflicht" die für die Anwendung in
Europa übernommenen IFRS vollständig anwenden müssen, wurden
fallengelassen. |
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Bestimmte qualifizierende Unternehmen (im wesentlichen
Tochterunternehmen und Konzernobergesellschaften) können die
für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS mit
reduzierten Angaben wie in FRED 47 dargestellt anwenden diese
Unternehmen würden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften
der EU-IFRS vollständig anwenden aber Erleichterungen in
Form von reduzierten Angabevorschriften haben. |
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Alle anderen Unternehmen würden den Standard anwenden,
der mit FRED 48 vorgeschlagen wird die Vorschriften
basieren auf dem IFRS für KMU, aber sie enthalten
Änderungen, mit denen die Vorschriften an die
Finanzberichterstattungsvorschriften im Vereinigten
Königreich und der Republik Irland angepasst werde,
beispielsweise in Fällen, in denen eine bestimmte
bilanzielle Behandlung derzeit gestattet ist. |
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Der Rechnungslegungsstandard für kleinere
Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE)
wird beibehalten der ASB wird eine weitere
Konsultation einleiten, wenn die Vorschläge der
EU-Kommission in Bezug auf die Rechnungslegungsvorschriften
für kleine und Kleinstunternehmen klargestellt werden. |
Zu den FRED kann bis zum 30. April 2012
Stellung genommen werden. Weiterführende
Informationen:
Zusammenfassung vom
ICAEW-Prüfer-Anleger-Forum
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered
Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, in
dem die wichtigsten Ergebnisse des Prüfer-Anlager-Forums
zusammengefasst werden, das am 24. November 2011 stattfand.
Bei dem Forum diskutierten Anleger, Prüfer und
Abschlussersteller die wesentlichen Sachverhalte, die sich auf
Bankenabschlüsse 2011 beziehen. Insbesondere ging es um Risiken aus
Staatsanleihen, Risiken, die im Austausch für sichere Renditen
eingegangen werden, und
Liquiditätsmanagement. Im Bericht geht es außerdem um Unterschiede
zwischen IFRS und US-GAAP, beispielsweise um größere Beschränkungen
unter IFRS in Bezug auf die Aufrechnung von Finanzinstrumenten
gegenüber der lockereren Haltung unter US-GAAP. Dies führt immer
noch zu Irritationen beim Vergleich von US-amerikanischen und
ausländischen Firmen.
Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt
von der
Internetseite des ICAEW herunterladen (153 KB).
Britischer FRC gibt Hinweis zu Länder- und Währungsrisiken heraus
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat einen aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen
zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung
herausgegeben.Der FRC sah die Veranlassung für die
Veröffentlichung dieses Hinweises in der gegenwärtigen
wirtschaftlichen Unsicherheit in vielen Ländern. Der Hinweis zielt
darauf ab, britische börsennotierte Unternehmen auf Sachverhalte im
Zusammenhang mit Länder- und Währungsrisiken hinzuweisen, auf die
einzugehen bei der Einreichung der Jahresabschlüsse und
Zwischenabschlüsse erforderlich sein könnte. Im Hinweis wird
Folgendes festgehalten:
Sachverhalte, auf die die
Vorstände eingehen sollten, könnten gegebenenfalls
die folgenden beinhalten:
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Risikoaussetzung des Unternehmens aus Länderrisiken
(direkt oder indirekt), durch Finanzinstrumente aber auch
aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten); |
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Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von
Ländern ergriffen werden auf die Vorhersagen des
Unternehmens, die Wertminderungsprüfung, die Annahme der
Unternehmensfortführung etc.; |
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mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht
in die Vorhersagen einbezogen werden aber Einfluss auf
berichtete Risiken und die Sensitivitätsanalysen im
Zusammenhang mit Wertminderungs- oder
Unternehmensfortführungsüberlegungen haben können, und |
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Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, bei denen
ausgeweitete Angaben notwendig sein könnten, um eine
Irreführung von Anlegern auszuschließen. |
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In dem Hinweis wird auch nahegelegt, zusätzliche
Leitlinien zu Rate zu ziehen. Insbesondere wird auf die
ESMA-Verlautbarung in
Bezug auf die bilanziellen Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen
vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen
vom November 2011 verwiesen.
Weiterführende Informationen:
Neue Internetseite des ICAEW zu Prüfungsthemen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat eine neue
Internetseite an den Start gebracht, die der Prüfung und seiner möglichen Reform gewidmet ist. Die Internetseite enthält überblicksartige
Informationen zu Wesen und Wert einer Prüfung, möglichen Optionen für Veränderungen, Details der derzeitigen Überprüfung und einen Abschnitt
mit Fragen und Antworten.
Sie erreichen die englischsprachige Internetseite unter der Adresse
www.trueandfair.org.uk.
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| Neue Nachrichten im Dezember 2011 |
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EFRAG und britischer ASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Ertragsteuern
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der
britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) haben
ein Diskussionspapier veröffentlicht, mit dem eine Verbesserung
der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern erreicht werden
soll.
Ertragsteuern sind ein wichtiger
Posten in den Abschlüssen der meisten Unternehmen. Eine transparente und vollständige Darstellung dieses
Postens ist jedoch kompliziert, weil die Steuereffekte, die aus Transaktionen resultieren, nicht immer in derselben
Periode anfallen, in der die Transaktionen durchgeführt werden.
Anforderungen für die Bilanzierung von Ertragsteuern
sind in IAS 12 Ertragsteuern geregelt. Einige Adressaten der Rechnungslegung vertreten die Auffassung,
dass die Informationen, die in den Anhangangaben der Jahresabschlüsse enthalten sind, schwer verständlich und
somit nur begrenzt nützlich sind. Ferner sind einige Ersteller von Jahresabschlüssen der Meinung, dass
der gegenwärtige Standard schwer anzuwenden ist.
Das heute veröffentlichte Diskussionspapier beschäftigt sich in seinem ersten
Teil mit der Identifizierung von Informationsanforderungen der Adressaten der Rechnungslegung und möglichen
Verbesserungen des aktuellen Standards. Der zweite Teil erörtert vier verschiedene Ansätze zur Bilanzierung von
Ertragsteuern, die mögliche Alternativen zu dem aktuell geltenden Ansatz
temporärer Differenzen in IAS 12 darstellen und
eine Basis für einen neuen Standard zur Bilanzierung von Ertragsteuern bilden könnten.
Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 29. Juni 2012
erbeten. Weiterführende Informationen:
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| Neue Nachrichten im November 2011 |
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Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS
Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die
Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen,
hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen
ausgesprochen.
Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die
Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen
und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie
(wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die
entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert
werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen
der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht
nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf
Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines
Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden
Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.
Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss
beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in
Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko
gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger
liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von
IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:
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Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die
nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden
größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte
Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den
Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine
Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten
"Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen
Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden). |
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Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben
Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen
für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde
darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung
des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als
IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich
nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil
das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen
Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um
sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist
und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann. |
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Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig sie wollen
verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen
dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt
bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses
bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften
im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten. |
 |
Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein
zukunftsgerichteter Prozess obwohl er auf Daten aus der
Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses
berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies
"passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen
rückwärts gerichtete Informationen sind". |
 |
Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen
weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im
Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und
Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die
IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht
sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht
sei". |
 |
Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist
die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen
Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle
beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit
Punktschätzungen". |
Sie können Sich den englischsprachigen Bericht direkt
von der
Internetseite des FRC herunterladen (958 KB). Dort finden Sie
auch eine englischsprachige
Presseerklärung
des FRC.
|
| Neue Nachrichten im Oktober 2011 |
Neueste Deloitte-Studie zur
Berichterstattung im Vereinigten Königreich
Konsultation zur künftigen Rolle des britischen FRC
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat heute gemeinsam mit dem
dem britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und
berufliche Bildung (Department for Business, Innovation and Skills, BIS)
eine Konsultation veröffentlicht, die Vorschläge enthält, wie der
FRC schlanker und effektiver gestaltet werden kann.
Die Reformen zielen darauf ab, einen FRC zu schaffen,
dessen Rolle und dessen Ziele klarer gefasst sind, indem sein Fokus
auf die Bereiche beschränkt werden, die von größter Bedeutung für
das Funktionieren der Kapitalmärkte sind, und indem seine
Unabhängigkeit gestärkt wird. In der Konsultation wird außerdem
vorgeschlagen, die bestehenden sieben Organe des FRC (eines davon
ist der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB))
durch zwei Organe zu ersetzen das eine mit Schwerpunkt Standards und
Kodex, das andere mit Schwerpunkt Anwendung.
Auf der Internetseite des FRC finden
Sie eine englischsprachige
Presseerklärung und die
Konsultation selbst (275 KB). Stellungnahmen werden
bis zum 10. Januar 2012 erbeten.
Internetpräsentation zur Wertminderung nach IFRS 9
Unsere britischen Kollegen haben eine Internetpräsentation aufgezeichnet, in
der die Ergebnisse der globalen Deloitte-Publikation Umfrage 2011 zu Wertminderungen
nach IFRS 9 erörtert werden, die im
August 2011
veröffentlicht worden ist. Außerdem wird über Entwicklungen und
Fortschritte beim IASB-Projekt
zu Finanzinstrumenten: Wertminderung berichtet. Schließlich werden
die Auswirkungen der neuen Vorschriften und die entsprechenden
Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung erläutert. Zugang zu
der englischsprachigen Präsentation habe Sie über diese
Internetseite unserer britischen Kollegen.
Ein Meer von Veränderungen bei den neuen IFRS Auswirkungen auf die Schiffsfahrtsbranche
Unsere britischen Kollegen haben
Ein Meer von Veränderungen bei den neuen IFRS Auswirkungen auf die Schiffsfahrtsbranche herausgegeben
(in englischer Sprache, 94 KB). In dieser Publikation wird erläutert,
wie sich drei jüngst veröffentlichte Standards (IFRS 10 Konzernabschlüsse,
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen und
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen)
auf die Art und Weise auswirken werden wie Unternehmen der Branche
bilanzieren und Eigentümerschaft und Beteiligungen angeben.
Britischer FRC ruft 'Rechnungslegungslabor' ins Leben
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat ein 'Rechnungslegungslabor' ins Leben gerufen, in dem
Unternehmen und Anleger zusammengebracht werden sollen, um
praxisnahe Lösungen für Finanzberichterstattungsprobleme wie
beispielsweise die Länge und die Komplexität von Abschlüssen zu
erarbeiten.
Schwerpunkt der Tätigkeiten des Labors soll sein,
börsennotierten britischen Unternehmen zu helfen, besser mit
Anlegern und Analysten zu kommunizieren. Börsennotierte Unternehmen
aus allen Branchen und jeder Größe sowie professionelle Anleger und
Privatanleger sind eingeladen worden, in dem Labor mitzuarbeiten.
Die Prioritäten des Labors werden
hauptsächlich von den Unternehmen und den Anlegern
bestimmt. Unter den Projekten, die bis jetzt vorgeschlagen
wurden, befinden sich relativ einfache Verbesserungen der Angaben im
Anhang, eine Überprüfung der Wirksamkeit von Elementen der
narrativen Berichterstattung und der Angaben zur Führungsstruktur
von Unternehmen, die Möglichkeit, die Verwendung von Internetseiten
gegenüber gedruckten Berichten noch einmal zu überdenken, sowie die
Wesentlichkeit von bestimmten Angaben.
Die Einrichtung des Labors folgt ähnlichen Initiativen
wie beispielsweise dem Bericht über die
Entschlackung von Abschlüssen des britischen Standardsetzers (Accounting
Standards Board, ASB), dem
Bericht zur Reduzierung von IFRS-Angaben
des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA)
sowie dem allgemeineren Ruf nach integrierter Berichterstattung.
Auf der Internetseite des FRC finden
Sie eine englischsprachige
Presseerklärung zur
Einrichtung des Labors.
FSA-Leitlinien zu Wertminderungen bei Hypotheken
Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA,
die Banken- und Wertpapieraufsicht in Großbritannien) hat
Leitlinien zum Thema Wertminderungsvorschriften im Zusammenhang mit
gestundeten Zahlungen oder Zahlungsrückstand bei Hypotheken
herausgegeben. Ein Schwerpunkt der Publikation ist die Erfassung von
Wertminderung für die externe Berichterstattung mit den
Unterkapiteln
 |
Bestimmung von Schadensfällen nach
IAS 39.59, |
 |
Kollektive Wertminderung und
sachgerechte Segmentierung, |
 |
Überlagerung der Berechnung von Wertminderungen mit etwas Anderem, |
 |
Verwendung von historischen Daten
bei der Berechnung von Wertminderung, |
 |
Realismus bei Schätzungen im Rahmen
der Bilanzierung und |
 |
Angaben. |
Die einzelnen Unterkapitel enthalten
jeweils eine Beschreibung der einschlägigen
Vorschriften und schließen mit einer
Gegenüberstellung guter ausgeübter Praxis und
schlechter ausgeübter Praxis ab. Sie können sich die 41-seitige
Publikation direkt von der
Internetseite der FSA herunterladen (in englischer Sprache, 490
KB).
Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB)
hat eine englischsprachige
Presseerklärung herausgegeben, in der er die Veröffentlichung dieser
Leitlinien begrüßt, da er der Meinung ist, dass sie "einen Beitrag
zur ständigen Verbesserung der Finanzberichterstattung in
Großbritannien" darstellt.
|
| Neue Nachrichten im September 2011 |
|
Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in
Europa
Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur
Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von
Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien
veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den
Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der
EWR-Staaten aufgenommen wurden.
Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten
zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor
zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle
zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne
Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27
EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen
Antworten ist 1. Juli 2010.
Zugang zum Bericht haben Sie auf der
Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung
 |
Unsere britischen Kollegen haben Das vierte Mal Neuigkeiten Studie zur den Zwischenberichten der Unternehmensleitung zum
ersten Halbjahr herausgegeben. Dabei handelt es sich um die
vierte Ausgabe einer Studienreihe, in deren Rahmen die
Zwischenberichte der Unternehmensleitung (Interim Management
Statement, IMS) untersucht werden, die diese seit 2008 erstellen
müssen. Untersucht werden jeweils die Berichte von 130
börsennotierten Unternehmen. Dabei wird geprüft, in wieweit die
IMS eines Halbjahres die Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind,
widerspiegeln. Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis,
dass 22% der untersuchten Berichte eine eindeutige Befolgung der
IMS-Vorschriften darstellen.
Sie können sich die englischsprachige Studie
hier herunterladen (590 KB).
|
FRC setzt sich weiter für Transparenz in der Unternehmensberichterstattung ein
Im Januar 2011 hatte der
britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielten, die Kommunikation der
Unternehmensleitung mit den Anteilseignern zu verbessern. In den letzten
sechs Monaten hat der FRC zu diesem Thema Erörterungen mit Unternehmen,
Anlegern, Prüfern und anderen interessierten Parteien geführt. Nun hat
der FRC zwei weitere Berichte zu diesem Thema veröffentlicht.
In dem ersten Bericht mit dem Titel Vorstände und Risiken werden
die Diskussionen zusammengefasst, die der FRC seit Veröffentlichung
seiner Empfehlungen in den letzten sechs Monaten geführt hat. Im zweiten
Bericht mit dem Titel Wirksame Unternehmensführung: Nächste Schritte
werden die Rückmeldungen zusammengefasst, die der FRC zu seinen
Empfehlungen erhalten hat, sowie die Schritte beschrieben, die der FRC
jetzt unternehmen will.
In beiden Berichten gibt es einen gemeinsamen Tenor:
"Die derzeitige Prüfung entspricht den Erwartungen der Adressaten
und der Öffentlichkeit nicht, und [...] es besteht ein Bedarf für
größere Transparenz in Bezug auf die Ermessensentscheidungen, die
von Erstellern und Prüfern bei der Erstellung und Prüfung von
Abschlüssen getroffen werden."
Weiterführende Informationen auf der Internetseite des
FRC (in englischer Sprache):
|
| Neue Nachrichten im August 2011 |
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Britische Regierung und FRC veröffentlichen Diskussionspapier zur Vereinfachung der Finanzberichterstattung durch Kleinstunternehmen
Das britische Ministerium für
Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung und der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
haben gemeinsam ein Diskussionspapier herausgegeben, das Vorschläge
dazu enthält, wie das Finanz- und allgemeine
Unternehmensberichterstattungsystem für Kleinstunternehmen
vereinfacht werden kann.
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) monieren, dass
Gesetze und Vorschriften sowie Rechnungslegungs- und
Prüfungsstandards, die die Berichterstattung durch alle Unternehmen
bestimmen, immer komplexer geworden sind, weil sie versuchen, eine
Umfeld widerzuspiegeln, in dem die Unternehmen an der Spitze des
Wirtschaftssektors immer größer und diversifizierter und ihre
Geschäftsvorfälle immer komplexer werden. All diese Vorschriften
einzuhalten, ist für KMU belastend und teuer und bietet den KMU,
ihren Anteilseignern und anderen Abschlussadressaten wenig
zusätzlichen Nutzen.
Mit dem Diskussionspapier von
Ministerium und Rechnungslegungsrat sollen Meinungen
zur Entwicklung eines neuen
Berichterstattungssystems eingeholt werden, das
 |
bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, |
 |
Finanzberichterstattungs- und Steuerberichtsvorschriften
zusammenführt und |
 |
Uneinheitlichkeiten in den gegenwärtigen Vorschriften
reduziert oder eliminiert. |
Das Diskussionspapier in englischer Sprache finden Sie
hier
(Verknüpfung auf die Internetseite des britischen
Wirtschaftsministeriums); Stellungnahmen werden bis zum 30. Oktober
2011 erbeten. Der FRC hat zum Diskussionspapier eine
englischsprachige Presseerklärung herausgegeben.
In die gleiche Richtung wie der britische Vorstoß ging
ein Vorschlag der EU-Kommission vom
Februar 2009, der vorsah,
den einzelnen Mitgliedstaaten zu gestatten, Kleinstunternehmen von
den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7.
EG-Richtlinien auszunehmen. Nach einer langen Phase von
Verhandlungen erörtert jetzt das EU-Parlament eine Vereinbarung von
Vorschlägen, die der Ministerrat der Europäischen Union am 30. Mai
2011 erzielt hat.
Publikation unserer britischen Kollegen zum aktuellen Stand bei der Ersetzung von IAS 39
|
| Neue Nachrichten im Juli 2011 |
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Schottisches und neuseeländisches Wirtschaftsprüferinstitut geben Bericht zur Reduzierung von IFRS-Angaben heraus
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)
und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA)
haben einen Bericht zu ihrem Projekt veröffentlicht, bei dem es um
die Reduzierung der Angabevorschriften in den International
Financial Reporting Standards (IFRS) geht.
Der Bericht mit dem Titel Überflüssiges Gepäck zurücklassen
Reduzierung der Angaben im Abschluss auf die, die wichtig sind wurde
als Antwort auf eine Bitte des IASB erarbeitet und enthält die die
Empfehlungen des gemeinsamen Aufsichtsausschusses (Joint Oversight Group,
JOG) von ICAS und NZICA dazu, welche bestehenden
IFRS-Angabevorschriften geändert, reduziert oder gestrichen werden
können.
Für das Projekt wurde das
Rahmenkonzept 2010 des IASB
als Referenzmaßstab angelegt und daraufhin alle
Angabevorschriften in den bestehenden Standards überprüft mit
Ausnahme derjenigen, die sich nicht auf Abschlüsse beziehen oder die
gerade im Rahmen eines laufenden IASB-Projekts überprüft werden. Der
Bericht enthält eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen an
den verschiedenen Standards, die bei Umsetzung dazu führen könnten,
dass der Umfang der Angaben im Abschluss erheblich reduziert würde.
ICAS und NZICA gehen davon aus, dass eine Umsetzung der Empfehlungen
in dem Bericht zu einer Reduzierung des Umfangs der Angaben um 30%
führen würde.
Die Reduzierung der Komplexität von Abschlüssen ist in
letzter Zeit in vielen Zusammenhängen aufgekommen. Im April 2011 hat
der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB), der
unter dem britischen Rechnungslegungsrat (Financial Reporting
Council, FRC) arbeitet, einen
Bericht über die Entschlackung von
Abschlüssen Cutting Clutter: Combating clutter in annual reports
veröffentlicht, in dem ebenso wie im Bericht von ICAS und NZICA
festgestellt wird, dass es Schwierigkeiten gibt, Angaben auf die
wichtigen zu beschränken und das Konzept der Wesentlichkeit im
Zusammenhang mit Angaben anzuwenden. Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee,
IIRC)
bemüht sich im Rahmen seiner Initiative zur Integrierten
Berichterstattung ebenfalls um eine Vereinfachung und Glättung
verschiedener Aspekte der Berichterstattung.
Der Bericht von ICAS und NZICA wurde gestern dem IASB
in einer Unterrichtseinheit vorgestellt. Weiterführende
Informationen:
Britischer FRC betont Bedeutung des getreuen Abbild
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB)
und der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board, APB),
die gemeinsam unter dem britischen Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) arbeiten,
haben ein Papier veröffentlicht, in dem die Vorschrift der
Erstellung eines Abschlusses, der ein wirklichkeitsgetreues Abbild
liefert ("true and fair view"), und die Bedeutung dieser Vorschrift
für Ersteller, Prüfer und Governance-Verantwortlichen erörtert wird.
Der Zweck dieses Papiers liegt darin, die Sichtweise von ASB und APB
zu bestärken, dass diese Vorschrift des getreuen Abbilds weiterhin
von fundamentaler von Wichtigkeit sowohl unter UK-GAAP als auch
unter IFRS ist. In dem Papier werden die Notwendigkeit von
informierten Ermessensentscheidungen, die Rolle von "Vorsicht" unter
UK-GAAP, die Beachtung von "Inhalt über Form" und die Fragen
erörtert, wie das Konzept des getreuen Abbilds in den
Rechnungslegungsstandards widergespiegelt wird und welcher Ansatz in
Bezug darauf in der Prüfung zu wählen sein sollte. Weitere
Informationen und eine Verknüpfung auf das Papier finden Sie auf der
Internetseite des
FRC.
Britischer Standardsetzer ändert FRS 29
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB), der unter
dem Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) arbeitet, hat
Änderungen an seinem Gegenstück zu IFRS 7 FRS 29 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf die
Übertragung von finanziellen Vermögenswerten herausgegeben. Das Ziel der
Änderungen ist, die Angaben hinsichtlich der Übertragung von finanziellen
Vermögenswerten zu verbessern. Mit ihnen werde neue Angabevorschriften
eingeführt, die Abschlussadressaten dabei helfen soll, die Risikoaussetzung
eines Unternehmens aus Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und
die Auswirkungen daraus auf die finanzielle Lage einzuschätzen. Der ASB hat
diese Änderungen herausgegeben, um FRS 29 im Einklang mit
IFRS 7 zu halten, der im
Oktober 2010 geändert
worden war. Die Änderungen an FRS 29 treten für Geschäftsjahre in Kraft, die
am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen.
Weiterführende Informationen:
Britische Regierung wird Übergang auf IFRS 2013 abschließen
Die britische Regierung hat bekanntgegeben, dass die verpflichtende
Anwendung von IAS 27 ab dem 1. April 2013 auch auf alle Organisationen
des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service, NHS) ausgeweitet wird. Diese
Anwendung war bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards
(IFRS) für die britische Regierung am 1. April 2009 ausgenommen und
aufgeschoben worden.
Die jetzige Entscheidung fiel nach einem Ratschlag des
britischen Beirats für die Finanzberichterstattung (Financial Reporting
Advisory Board, FRAB). Der FRAB hinsichtlich eines weiteren Aufschiebens
der Anwendung dieses Rechnungslegungsstandards Bedenken geäußert,
während die Regierung der Meinung war, dass mehr Zeit notwendig sei, um
den Standard einheitlich und sachgerecht sowie effizient anwenden zu
können.
Die englischsprachige Presseerklärung des
FRAB finden Sie auf der
Internetseite des britischen Finanzministeriums.
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| Neue Nachrichten im Juni 2011 |
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UK ASB überarbeitet vorläufig kommenden abgestuften Berichtsrahmen
Im Zuge seiner anhaltenden erneuten Beratungen hat sich der britische Accounting Standards Board (ASB) vorläufig
auf eine Reihe von Änderungen an seinem vorgeschlagenen und überarbeiteten abgestuften Berichtsrahmen verständigt,
um dessen Auswirkungen auf bestimmte Unternehmen zu verringern und dessen vorgeschlagenes Datum der Anwendung auszudehnen.
Der ASB hatte seine Vorschläge zur Zukunft der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland
im Oktober 2010 veröffentlicht (siehe unsere frühere Nachricht). Die Entwürfe
enthalten Vorschläge für einen dreistufigen Berichtsrahmen, wobei das Ziel in der Austarierung der Bedürfnisse von Erstellern
und Abschlussnutzern besteht.
Auf seiner Sitzung vom 16. Juni 2011 hatte der ASB vorläufig die folgenden Entscheidungen getroffen:
 |
Aus FRED 43 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften und FRED 44 Rechnungslegungsstandard für
mittelgroße Unternehmen (Financial Reporting Standard for Small and Medium-Sized Entities, FRSME) wird die
Vorschrift gestrichen, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen Abschlüsse nach den IFRS wie für die
Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Infolgedessen wird die Anwendung der IFRS wie für die Anwendung
in Europa übernommen nicht über die derzeit gesetzlich gegebene Frist verlängert. Diese Maßnahme wird insbesondere
bestimmten Wohlfahrtsunternehmen nützen, die ansonsten unter die öffentliche Rechenschaftspflicht" fallen würden. |
 |
Die Prinzipien für die Änderung des IFRS für KMU bei der Entwicklung des FRSME (der von allen Unternehmen
anzuwenden ist, die nicht die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssen oder kleine Gesellschaften sind)
werden dahingehend geändert, dass Bilanzierungswahlrechte, die derzeit in den Rechnungslegungsstandards des
Vereinigten Königreichs und der Republik von Irland bestehen und in Einklang mit den in der EU übernommenen
IFRS stehen, zum Zeitpunkt des Übergangs zu gestatten oder vorzuschreiben. |
 |
Das in den Vorschlägen enthaltene Datum des Inkrafttretens soll vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014
verschoben werden, um der Schaffung eines neuen Entwurfs für den FRSME Zeit zu geben. |
Die Zusammenfassung der Sitzung des ASB können Sie
hier einsehen (Verknüpfung auf
die Internetseite des britischen Rechnungslegungsrates).
Britischer Pensionsmarkt lehnt IFRS-Bilanzierung ab
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat im
Oktober 2010 seine Vorschläge für die Zukunft der
Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in der
Republik Irland herausgegeben. Im Entwurf wird ein dreistufiges
Berichtssystem vorgeschlagen, mit dem die Bedürfnisse von Erstellern
und Adressaten von Abschlüssen ausbalanciert werden sollen. Einer
der Vorschläge im Entwurf lautet, dass Pensionspläne in die oberste
Stufe des Systems eingeordnet werden und damit nach IFRS bilanzieren
sollen.
Unsere britischen Kollegen haben eine Umfrage unter den
Unternehmen des britischen Pensionsmarkts durchgeführt um
herauszufinden, ob die Vorschläge des ASB dort Unterstützung
erfahren. Folgenden Ergebnisse traten zutage:
 |
43% der Befragten waren der Meinung, dass keine
Änderung in der Berichterstattung durch
Pensionspläne notwendig sei; |
 |
75% der Befragten waren der Meinung, dass nicht alle
Pensionspläne als öffentlich rechenschaftspflichtig
eingestuft werden sollten (und damit IFRS anzuwenden
hätten), wiederum ein Drittel davon (24% aller
Befragten) waren jedoch der Meinung, dass einige
Pensionspläne in Abhängigkeit von anderen Faktoren
als öffentlich rechenschaftspflichtig anzusehen sein
sollten; |
 |
bei der Frage, auf welchen Kriterien eine
öffentliche Rechenschaftspflicht beruhen sollte,
wenn nicht alle Pensionspläne als öffentlich
rechenschaftspflichtig eingestuft werden werden,
gaben 26% eine Berücksichtigung der Planteilnehmer,
11% den Wert des Planvermögens und 53% eine
Kombination von Mitgliedszahlen, Planvermögen und
Grad des Beitragseinkommens an. |
Einen
Überblick über alle Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen
mit freundlicher Genehmigung der britischen Kollegen zur Verfügung
(in englischer Sprache, 22 KB). Hintergründe zur neuen
vorgeschlagenen Struktur der britischen Rechnungslegung
finden Sie hier.
|
| Neue Nachrichten im April 2011 |
|
In den Schlagzeilen: IFRS und das britische Oberhaus
Der untersuchende Ausflug des britischen Oberhauses, des House of Lords,
in den Prüfermarkt sollte eigentlich gar nicht bis zu den IFRS
führen. Aber dann geriet man doch dorthin, und wie Robert Bruce, der
Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, findet, brachte
der abschließende Bericht der hohen Herren einige merkwürdige
Denkweisen zu dem Thema ans Licht. Zu seiner englischsprachigen
Kolumne IFRS and the House of Lords gelangen Sie
hier.
Über den Bericht des britischen Oberhauses hatten wir
Ende März berichtet.
Britischer ASB veröffentlicht Fallstudien
Der Stab des britischen Standardsetzers Accounting Standards
Board (ASB) hat Fallstudien erarbeitet, die den Anwendern helfen
sollen, die Auswirkungen der
Vorschläge für die Zukunft der Finanzberichterstattung im
Vereinigten Königreich und in der Republik Irland einzuschätzen, die
im Oktober 2010 herausgegeben worden waren. Zu dem Entwurf, in dem
ein dreistufiges Berichtssystem vorgeschlagen wird, mit dem die
Bedürfnisse von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen
ausbalanciert werden sollen, kann noch bis 30. April 2011 Stellung
genommen werden. Die Fallstudien stehen Ihnen auf der
Internetseite des ASB zur Verfügung.
Britischer ASB veröffentlicht Bericht zur Entschlackung von Abschlüssen
Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB), der unter dem Dach des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
arbeitet, hat einen Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen
veröffentlicht: Cutting Clutter: Combating clutter in annual reports.
Der Bericht ist eine Folgepublikation zu dem im
Juni 2009
veröffentlichten Papier Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe
Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen. Er enthält
Empfehlungen und Methoden für die Entschlackung von Abschlüssen, die
nach den gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften (einschließlich
IFRS) erstellt sind.
 |
Es wird dazu aufgerufen, Barrieren zu beseitigen, die eine
Entschlackung verhindern. Dazu gehört, sich auf Wesentlichkeit zu
konzentrieren, seit langem in gedruckten Geschäftsberichten
enthaltene Erklärungen mal wieder durchzusehen und in einen
Austausch mit den Anlegern zu treten. |
 |
Es wird empfohlen, Verhaltensweisen zu ändern, die derzeit eine
Entschlackung verhindern. Der Bogen reicht dabei von "einfach
ständig Angaben wiederholen, die in früheren Jahren gemacht wurden"
bis zu "Aussagen nur aus Angst vor Fragen der Aufsichtsbehörden
aufnehmen". |
 |
Es werden Angabehilfen angeboten, die den Erstellern helfen können,
ihre Abschlüsse zu entschlacken. Dazu gehören erläuternde Beispiele
zur Führungsstruktur und zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zu anteilsbasierten Vergütung. |
In Bezug auf Wesentlichkeit wird im Bericht Folgendes
festgehalten:
In
IAS 1 heißt es: "Ein Unternehmen braucht einer bestimmten Angabepflicht eines IFRS nicht
nachzukommen, wenn die Information nicht wesentlich ist." Und
dennoch sind es genau diese unwesentlichen Angaben,
die wir in Berichten finden und als Schlacke
definieren. Wird diese Aussage nicht verstanden,
kommt sie nicht an oder muss sie verfeinert werden,
um die Grundeinstellung, alles aufzunehmen, zu
ändern?
Einer
der Hauptgründe, die
die von uns
interviewten
Personen dafür
angaben, alles
aufzunehmen, war
"mangelndes
Vertrauen, die
Entscheidung treffen
zu können, welche
Angaben wesentlich
und welche
unwesentlich sind".
Offensichtlich ist
der Mangel an
Klarheit in Bezug
darauf, was
Wesentlichkeit im
Hinblick auf Angaben
bedeutet, weiterhin
eine bedeutende
Barriere bei der
Erstellung und
Prüfung von
Abschlüssen. |
Die Forderung, den Umfang von Angaben in Abschlüssen zu
verringern, ist in letzter Zeit lauter geworden. Wie im
März 2011 berichtet haben
auf Bitte des IASB das Institut der Wirtschaftsprüfer von
Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von
Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) ein Projekt gestartet, mit dem das Ziel verfolgt
wird, den Umfang der Angabevorschriften in den IFRS zu verringern.
Der ASB hofft, dass der nun vorgelegte
Bericht Debatten und Aktionen in diesem Bereich
auslösen wird, und erbittet Stellungnahmen bis zum
30. September 2011. Die englischsprachige
Presseerklärung des ASB auf der Internetseite
des FRC enthält eine Verknüpfung auf den Bericht.
|
| Neue Nachrichten im März 2011 |
|
Britischer Parlamentsausschuss mahnt zur Vorsicht bei den IFRS
Der Ausschuss des Oberhauses im Vereinigten Königreich, der die Prüferkonzentration und die Rolle der Abschlussprüfung untersucht,
hat seinen Bericht herausgegeben. In ihm wird zu einer Wiederherstellung des vertrauensvollen Dialogs zwischen Bankprüfern und
Aufsichtsorganen aufgerufen. Obwohl die IFRS eigentlich nicht Gegenstand der Untersuchung waren, enthält der Bericht auch einige
Beobachtungen zu der Rolle, die die IFRS spielen sollten. Abschnitt 5 des Berichts ist der Rolle der IFRS im Kreditwesen gewidmet.
Nachfolgend gegeben wir einen Ausschnitt wieder:
| 129. Aus einer weltweiten Anwendung gemeinsamer Bilanzierungsstandards in einer globalen
Wirtschaft sollten sich offensichtliche Vorteile ergeben. Es besteht aber ein damit einhergehendes Risiko, dass man sich immer
nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Daher müssen alle eingebundenen Parteien auf den höchstmöglichen Standards
bei Strenge, Klarheit und Qualität von Bilanzierung und Prüfung bestehen.
130. Wir akzeptieren, dass Standards, die in vielen Ländern Anwendung finden, klare Regeln erfordern,
die von allen angewendet werden können. Daraus folgt, dass die IFRS regelbasierter sind als die britischen Rechnungslegungsgrundsätze.
Wir sind aber aufgrund von Nachweisen besorgt, dass die IFRS infolge der Begrenzung des Prüfungsumfangs auf die Ausübung vorsichtigen
Ermessens ein geringwertigeres System darstellen, das weniger Sicherheit bietet. Die IFRS haben spezielle Defizite, wie die
Unzulässigkeit der Bilanzierung erwarteter Verluste. Die Schwachstellen der IFRS sind besonders gravierend in Bezug auf die Prüfung
von Banken.
[...]
132. Die Erreichung eines allgemeinen Verständnisses bei den IFRS könnte ein langer und unbestimmter Prozess
sein. In der Zwischenzeit sollten Regierung und Aufsichtsbehörden die Anwendung der IFRS nicht über die größeren, börsennotierten
Unternehmen hinaus ausweiten, bei denen sie bereits verpflichtend ist. Die weitere Anwendung der britischen Rechnungslegungsgrundsätze
sollte überall sonst zugelassen werden, so dass die Grundlage eines funktionierenden, alternativen Systems für den Fall in Kraft
bleibt, dass die IFRS ihre Ziele nicht erreichen.
133. Mit Blick auf die Bankenregulierung empfehlen wir, dass die Regierung die Bedeutung der Bilanzierungsstandards
an erster Stelle in ihre Erwägungen miteinbezieht. Sie sollte eine vorsichtige Auslegung der IFRS bei der Anwendung auf Banken
fördern. Das würde eine besonnene Bewertung komplexer Finanzinstrumente beinhalten. Gegenwärtig lassen die IFRS nur die Erfassung
eingetretener Verluste zu, nicht erwarteter Verluste. Daher ist es entscheidend, dass Banken in guten Zeiten Reserven anlegen, um
sich gegen Abschwünge zu wappnen. Das würde den zusätzlichen Vorteil haben, dass der Umfang verringert würde, in welchem Banken
Boni auf der Grundlage von Gewinnen ohne Berücksichtigung möglicher Verluste zahlen könnten. Wir erkennen an, dass ein absolut
zufriedenstellendes Ergebnis von internationalen Beratungen abhängt und glauben, dass die Regierung hier eine Vorreiterrolle
einnehmen sollte.
|
Den vollständigen Bericht in englischer Sprache können Sie
hier einsehen
(Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Parlaments).
Britische Rückmeldungen zur Skepsis des Prüfers
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Bericht zu eingegangenen
Rückmeldungen veröffentlicht, in welchem die Stellungnahmen auf sein im August 2010 veröffentlichtes Diskussionspapier
mit dem Titel Skepsis des Prüfers: die Messlatte höher ansetzen zusammengefasst werden. Auch wenn es primär
um Prüfungsthemen geht, enthält das Papier Beobachtungen zur Wechselwirkung von bei den Anwendung der IFRS erforderlichem
Ermessen und der Skepsis des Prüfers. Ein Ausschnitt:
| In mehreren Rückmeldungen aus dem Berufsstand wurde festgestellt, dass die Möglichkeit bestehe,
dass Regulatoren die sachgerechte Anwendung der IFRS, die die Erwägung einer Bandbreite möglicher Ergebnisse vorsieht,
mit einem Mangel an Skepsis auf Seiten des Prüfers verwechseln. Insbesondere machten einige darauf aufmerksam, dass
Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten eine neutrale Beurteilung der zum Bilanzstichtag eingetretenen
Verlustereignisse und nicht der Verluste, deren Eintritt in der Zukunft erwartet wird, erfordern. Andere, die Stellung
genommen haben, meinten, dass es nicht unüblich sei, dass Prüfer und Geschäftsleitung unterschiedliche Ansichten zu
Schätzungen hätten, meinten aber, dass dort, wo beide in eine vernünftige Bandbreite fielen, es für den Prüfer
nicht angemessen sei, die Sichtweise der Geschäftsleitung dazu, was eine vernünftige Schätzung sei, durch die eigene
zu ersetzen. |
Gehupft wie gesprungen Halbjahresberichterstattung im Vereinigten Königreich
 | Unsere britischen Kollegen haben Gehupft wie gesprungen
herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im
Jahr 2010 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten
Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften
von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den
Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die
im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
enthalten sind, wie die Unternehmen mit den Entwicklungen bei den
IFRS Schritt gehalten haben und welche Informationen sie
in den narrativen Teil des Zwischenberichts aufgenommen
haben. Die Studie hat ergeben, dass 2009/2010 bei 6% der
börsennotierten Unternehmen Bedenken hinsichtlich der
Annahme der Unternehmensfortführung bestanden, dies aber
bei keinem unternehmen 2010/2011 der Fall war. Sie können die englischsprachige Publikation
Six of one
kostenfrei herunterladen (1.509 KB). |
UK ASB veröffentlicht Vorschläge für einen Standard zu gemeinnützigen Unternehmen
Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat mit FRED 45 den Entwurf eines Rechnungslegungsstandards veröffentlicht
(Financial Reporting Exposure Draft), in welchem Vorschläge unterbreitet werden, die in einen Rechnungslegungsstandard für
gemeinnützige Unternehmen (Financial Reporting Standard for Public Benefit Entities, FRSPBE) eingebettet und den vorgeschlagenen
Rechnungslegungsstandard für mittelgroße Unternehmen (Financial Reporting Standard for Medium-size Entities, FRSME) begleiten
sollen.
Mit dem Standard werden Bedenken adressiert, dass die IFRS einige Geschäftsvorfälle, die typisch für den
gemeinnützigen Sektor sind, nicht behandeln. Es wird vorgeschlagen, dass der FRSPBE für Unternehmen, die die Definition eines
gemeinnützigen Unternehmens erfüllen, diesen vorgeschlagenen FRSPBE verpflichtend anzuwenden hätten.
Zu den Sachverhalten, die man behandelt hat, gehören die folgenden:
 |
vergünstige Darlehen; |
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Sachvermögen, das zur Bereitstellung sozialer Dienste gehalten wird; |
 |
Zusammenschlüsse von Einheiten; |
 |
Wertminderung von Vermögen; |
 |
Finanzierungsverpflichtungen; sowie |
 |
Eingehende Ressourcen aus Geschäftsvorfällen, die keine Tauschvorgänge darstellen (Spenden etc). |
Der Konsultationszeitraum wird bis zum 31. Juli 2011 gehen. Es wird vorgeschlagen, dass der neue Standard dasselbe
Datum des Inkrafttretens bekommen soll wie der FRSME gegenwärtig vorgeschlagen wird für jenen Standard ein Geschäftsjahr,
das am oder nach dem 1. Juli 2013 beginnt (für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr also 2014).
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen für den Entwurf des FRSME läuft am 30. April 2011 ab. Der ASB wird die
zum Entwurf eingehenden Stellungnahmen im Mai 2011 erwägen und seine vorläufigen Entscheidungen in dem Maße, wie die Arbeiten
an den erneuten Beratungen voranschreiten, auf seiner Internetseite einstellen.
Weiterführende Informationen:
|
| Neue Nachrichten im Februar 2011 |
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ASB gibt Änderungsentwurf zu FRS 29 heraus
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat
den Entwurf Vorgeschlagene Änderungen an FRS 29 (IFRS 7) 'Finanzinstrumente: Angaben': Angaben
Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten herausgegeben.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Angaben zu Übertragungen von
finanziellen Vermögenswerten zu verbessern. Die Vorschläge
beinhalten neue Angabevorschriften, die Adressaten von Abschlüssen
dabei helfen sollen, die Risiken, die einem Unternehmen aus der
Übertragung von finanziellen Vermögenswerten entstehen,
einzuschätzen und daraus entstehende Auswirkungen auf seine Finanz-
und Vermögenslage zu beurteilen. Der ASB hat diesen Entwurf
herausgegeben, um FRS 29 im Einklang mit den Angabevorschriften in
IFRS 7 zu halten, die der IASB im
Oktober 2010 geändert hat.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. April 2011 erbeten.Weiterführende Informationen:
FRC möchte Prüfung stärker an den Bedürfnissen der Anleger
ausrichten
In einer Rede bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung,
die derzeit in Brüssel stattfindet, sagte Stephen Haddrill, der
Vorsitzende des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) heute,
dass es höchste Zeit sei, die Lücke zwischen dem, was Prüfung
leisten kann, und dem, was die Anwender von einer Prüfung eines
Abschlusses erwarten würden, zu schließen. Nach Aussage von Haddrill
müssen den Anlegern mehr Informationen über die Aussichten des
Unternehmens gegeben werden sowie ein besseres Bild von der Zukunft
des Geschäftsbetriebs und den Ermessensentscheidungen, die während
der Erstellung des Abschlusses gefällt wurden.
Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Rede:
Kurz gesagt wollen wir,
dass die Anleger von der Unternehmensführung über
das Unternehmen und seine Zukunft unterrichtet
werden; wir wollen, dass die Unternehmensführung
mehr über die Dinge sagt, die sie nachts wirklich
nicht schlafen lassen; und wir wollen den Prüfern
die Macht geben, die Unternehmensführung
herausfordern und von ihr zu erfahren verlangen
kann, ob der Vorstand wirklich eine ausgewogene und
den Tatsachen entsprechende Sichtweise ebenso wie
korrekte Zahlen abgeliefert hat.
[...]
Und wir brauchen einen
Berufsstand, der [...] keine Angst
hat, die Unternehmensführung
herauszufordern. Der Aussagen
skeptisch gegenüber steht, für die
es keine offensichtlichen guten
Grundlagen gibt der seine Rolle
nicht darin sieht, die Sichtweise
der Unternehmensführung abzunicken
sondern die Wahrheit herauszufinden.
|
Der FRC hatte kürzlich auch schon die allgemeinen
Aussagen moniert, hinter denen sich Unternehmen verstecken (siehe
die direkt folgende Nachricht). Auch die Deutsche Prüfstelle
für Rechnungslegung (DPR) moniert die Allgemeinplätze in der
Berichterstattung. Wir verweisen diesbezüglich auf die im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 gemachten Aussagen zur Risiko- und Prognoseberichterstattung. Den Tätigkeitsbericht der Prüfstelle können Sie
hier herunterladen
114 KB).
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
FRC besorgt hinsichtlich der Berichterstattung über wesentliche Risiken und Unsicherheiten
Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung
(Financial Reporting Council, FRC) äußert sich besorgt über die Art und Weise wie Unternehmen über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten
Bericht erstatten, denen sie sich ausgesetzt sehen. Im britischen Unternehmensgesetz von 2006 ist vorgeschrieben, dass der Bericht der
Unternehmensleitung einen Überblick über den Erfolg der Geschäftstätigkeit enthalten muss, der wiederum eine Beschreibung der wesentlichen
Risiken und Unsicherheiten enthalten muss, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Bei der Überprüfung, ob die Berichte der
Unternehmensleitung dieser Vorschrift genügen, hat der FRRP in vielen Fällen folgendes feststellen müssen:
 |
Im Bericht der Unternehmensleitung werden die Risiken und Unsicherheiten, die der Vorstand für die wesentlichen, das Unternehmen
betreffenden hält, nicht eindeutig identifiziert. |
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Es wird lediglich eine lange Liste von Risiken und Unsicherheiten aufgeführt, die die Frage aufkommen lässt, ob all diese Risiken
und Unsicherheiten tatsächlich wesentlich sind. |
 |
Die Beschreibung der einzelnen Risiken oder Unsicherheiten ist allgemein und generisch gehalten, und es ist nicht klar, wie dieses
Risiko oder diese Unsicherheit auf die besonderen Umstände des Unternehmens zutreffen. |
 |
Die Angaben betreffen ein allgemeines Risikoumfeld und nicht die einzelnen Risiken oder Unsicherheiten. |
 |
Die aufgeführten wesentlichen Risiken und Unsicherheiten stehen nicht im Einklang mit den anderen Informationen im Bericht und
Abschluss des Unternehmens. |
 |
Im Bericht der Unternehmensleitung wird nicht dargestellt, wie das Unternehmen seine wesentlichen Risiken und Unsicherheiten steuert. |
Der FRRP drängt die Unternehmen, sich nicht hinter allgemeinen Angaben zu verstecken, "da eine Unternehmensleitung, die
sich auf allgemeine Aussagen zurückzieht, den Eindruck erweckt, dass sie selbst die Risiken nicht versteht, denen sie ausgesetzt ist".
Viele der vorstehenden Monita des FRRP finden sich in ähnlicher Weise in den Prüfungsfeststellungen der Deutschen Prüfstelle
für Rechnungslegung. Wir verweisen diesbezüglich auf die im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 gemachten Aussagen zur Risiko- und
Prognoseberichterstattung. Den Tätigkeitsbericht der Prüfstelle können Sie
hier herunterladen.
Einschlägige Vorschriften zur Berichterstattung über Risiken und Unsicherheiten finden sich auch in den IFRS. Neben speziellen
Aussagen zu den Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten heißt es im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung:
"Finanzinformationen sind dann entscheidungsnützlich, wenn sie relevant sind und getreu das abbilden, was sie abzubilden behaupten."
[F:QC4]. In IAS 1.25 steht, dass die Unsicherheiten anzugeben sind, wenn die Geschäftsleitung wesentliche Bedenken hinsichtlich der
Unternehmensfortführung hat. Und im Dezember 2010 hat der IASB ein International Financial Reporting Standard (IFRS) Leitliniendokument
Lageberichterstattung herausgegeben, bei dem es sich um ein allgemeines, nicht verpflichtendes Rahmenkonzept für die Erstellung und
Darstellung eines den IFRS-Abschluss erläuternden und ergänzenden Berichts handelt, und das ebenfalls empfohlene Angaben zu Risiken enthält
(Paragrafen 31 und 32).
Die englischsprachige Presseerklärung mit den Feststellungen des FRRP finden Sie
hier.
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| Neue Nachrichten im Januar 2011 |
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FRC schlägt Verbesserungen bei der Unternehmensberichterstattung und -prüfung vor
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielen, die
Kommunikation der Unternehmensleitung mit den Anteilseignern zu
verbessern. Der Bericht des FRC mit dem Titel 'Wirksame
verantwortliche Unternehmensführung: Verbesserung der Unternehmensberichterstattung und -prüfung'
enthält sieben Hauptempfehlungen, unter anderem die, dass die
Unternehmen technische Entwicklungen und Neuerungen nutzen sollten,
um ihre Geschäftsberichte und deren Bestandteile besser zugänglich
zu machen, und dass den Anlegern eine größere Beteiligung beim
Prozess der Wahl des Abschlussprüfers eingeräumt werden sollte. Das
Gesamtziel der Empfehlungen liegt darin, den Anlegern ausgewogenere
und umfassendere Informationen zur Verfügung zu stellen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung
des FRC und im
Bericht des FRC (in englischer Sprache, 614 KB).
US-amerikanische und britische Regulatoren vereinbaren Informationsaustausch
Der britische Rat für die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfung (Professional Oversight Board, POB),
der dem britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) unterstellt ist,
und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight
Board, PCAOB) haben ein Abkommen unterzeichnet, das auf eine
vermehrte Zusammenarbeit bei der Aufsicht und Überprüfung von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abzielt. Die Protokollvereinbarung
zwischen den Regulatoren hat das Ziel, die Genauigkeit und
Verlässlichkeit von Prüfungsberichten zu verbessern und das
Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prüfprozess zu stärken. Sie
können die englischsprachige Vereinbarung
hier herunterladen (1,63 MB).
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| Neue Nachrichten im Dezember 2010 |
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ASB-Studie zu Angaben zum Kapitalmanagement
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat
auf Grundlage von veröffentlichten Jahresabschlüssen von 65
Unternehmen aus allen Branchen eine Studie zu Angaben zum
Kapitalmanagement durchgeführt. 25 Unternehmen schienen gar keine
Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1 geleistet zu haben
(gefordert in IAS 1.134-135). Die Abschlüsse der verbleibenden
Unternehmen wurden genauer untersucht. Obwohl die Studie zu Tage
gefördert hat, dass in einigen Abschlüssen eine gute ausgeübte
Praxis in Bezug auf diese Angaben vorzufinden ist, ist das
Gesamtergebnis negativ:
Die Mehrheit der
Unternehmen machten entweder gar keine Angaben oder
lieferten Allgemeinplätze zum Finanzkapital, mit
denen nicht auf sinnvolle Art gezeigt werden kann,
wie ein Unternehmen seine Kapitalausstattung
einschätzt und wie es mittel- bis langfristig
gesteuert werden soll. Es gibt bedeutende
Möglichkeiten der Verbesserung in der
Berichterstattung über das Kapitalmanagement. |
Weiterführende Informationen:
Neue Publikationen unserer britischen Kollegen
| |
Unsere britischen Kollegen haben zwei aktualisierte
Ausgaben ihrer beliebten umfassenden Leitfäden zur
Finanzberichterstattung veröffentlicht.
|
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iGAAP 2011 IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich
Die vierte Ausgabe dieses umfassenden Leitfadens
enthält umfassende Leitlinien für britische Unternehmen, die nach
IFRS bilanzieren. Es wurde nicht nur in Bezug auf neue oder
geänderte Vorschriften aktualisiert, er spiegelt auch die
erweiterten praktischen Erfahrungen bei der Behandlung von
IFRS-Fragen wider und enthält viele weitere erläuternde Beispiele.
In dem Buch werden die Unterschiede zu den britischen
Rechnungslegungsprinzipien dargestellt und die für das Vereinigte
Königreich spezifischen Vorschriften identifiziert, die weiterhin
von britischen Unternehmen anzuwenden sind, die IFRS-Abschlüsse
erstellen.
Dieses Handbuch behandelt diejenigen neuen Standards
umfassend, die für Geschäftsperioden anzuwenden sind, die am 31.
Dezember 2010 enden, und deckt zudem jene weiteren Verlautbarungen
ab, die vom IASB bis zum 31. Juli 2010 herausgegeben wurden aber
noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, wobei jene deutlich
abgegrenzt werden, die noch nicht von der Europäischen Kommission
übernommen wurden. Zu dem neuen Material in der Ausgabe 2010 gehören
folgende Inhalte:
 |
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente, |
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überarbeitete Fassung von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, |
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Änderungen des IASB an bestehenden Standards, |
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Überblick über den IFRS für KMU mit Identifizierung
der Hauptunterschiede zu den vollen IFRS, |
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IFRS 9 Finanzinstrumente. |
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iGAAP 2011 Abschlüsse für börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich
Die neueste Ausgabe dieser Publikation verdeutlich
Angaben, die für Abschlüsse vorgeschrieben sind, die für jährliche
Berichtsperioden erstellt werden, die am oder nach dem 31. Dezember
2010 enden. Die Angabevorschriften des überarbeiteten IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
und die zugehörigen Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS
werden ebenso dargestellt wie die freiwilligen Angaben aus den vom
britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft
erlassenen Leitlinien zur Berichterstattung über
Kohlendioxydemissionen und die von der britischen Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte vorgeschlagenen
Angaben zum Verdienstgefälle in Bezug auf Geschlecht, die im
Gleichstellungsgesetz von 2010 genannt werden. Angaben zur
Vorstandsvergütung für Unternehmen des Alternativen Anlagenmarkts (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse,
die 2010 eingeführt wurden, sind in einem neuen Anhang beigefügt.
Beide Publikationen können über www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.
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| Neue Nachrichten im November 2010 |
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ASB gibt Verbesserungen an den Standards 2010 heraus
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat
einen Rechnungslegungsstandard (Financial Reporting Standard, FRS)
mit dem Titel Verbesserungen an den Rechnungslegungsstandards 2010 herausgegeben.
Der ASB veröffentlicht diesen FRS um den bestehenden Grad der
Harmonisierung zwischen britischen Standards und den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufrecht zu erhalten, was Konzernen helfen wird, konsistente
Abschlüsse zu erstellen, wenn sie ihre Konzernabschlüsse nach IFRS
und ihre Einzelabschlüsse nach FRS erstellen. Der neue FRS
beinhaltet Änderungen an SSAP 25 Segmentberichterstattung, FRS 8 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und FRS 29 (IFRS 7) Finanzinstrumente: Angaben.
Weiterführende Informationen:
Roger Marshall zum kommissarischen Vorsitzenden des ASB ernannt
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat heute die Ernennung von Roger Marshall als kommissarischer
Leiter des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB)
bekanntgegeben. Marshall ersetzt Ian Mackintosh, der Mitte Oktober
zum zukünftigen stellvertretenden Vorsitzenden des IASB gewählt
worden war (s. unsere
Nachricht vom 12. Oktober 2010). Marshall übernimmt die Leitung
des ASB in schwieriger Zeit: Der ASB hat am Freitag letzter Woche
Vorschläge für ein
dreistufiges Berichtssystem im Vereinigten Königreich
herausgegeben, die eine Einführung des
IFRS für KMU in
Großbritannien vorsehen. Gegen diese Vorschläge gab es schon im
Vorfeld der Veröffentlichung des Entwurfs heftigen Widerstand. Marshall
wird die Arbeit als kommissarischer Leiter mit sofortiger Wirkung
aufnehmen. Die englischsprachige Presseerklärung des FRC finden Sie
hier.
|
| Aktualisierung Oktober 2010 |
|
Vorschläge für ein dreistufiges Berichtssystem im Vereinigten Königreich
Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat
seine Vorschläge für die Zukunft der Finanzberichterstattung im
Vereinigten Königreich und in der Republik Irland herausgegeben. Im
Entwurf wird ein dreistufiges Berichtssystem vorgeschlagen, mit dem
die Bedürfnisse von Erstellern und Adressaten von Abschlüssen
ausbalanciert werden sollen. Der vorgeschlagene dreistufige Ansatz,
der in den letzten sechs Jahren entwickelt wurde und zu dem es einen
ausführlichen Konsultationsprozess gab, baut auf dem bestehenden
System auf:
 |
Stufe 1 Börsennotierte Unternehmen
erstatten weiter Bericht nach den IFRS, wie sie in der EU gelten.
Ebenfalls Stufe 1 zugeordnet wären Unternehmen,
die öffentlich rechenschaftspflichtig sind. Dies
würde gelten, wenn ihre Schuldtitel öffentlich
gehandelt werden, oder wenn sie Einlagen anderer
Leute verwalten. (Einige sehr kleine
Finanzinstitute wären ausgenommen.) |
 |
Stufe 2 Alle anderen Unternehmen im Vereinigten Königreich würden mit Ausnahme derer, die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden,
würden nach einem neuen Standard Bericht
erstatten, der auf dem
IFRS für KMU aufbaut und
der deutlich kürzer und weniger komplex ist als
die gegenwärtigen britischen
Rechnungslegungsstandards. Der FRSME, wie der
neuen Standard genannt würde, würde modifiziert,
um an britisches und EU-Recht angepasst zu
werden und um die Steuerberichterstattung zu
erleichtern. |
 |
Stufe 3 Die kleinsten Unternehmen
würden weiterhin den FRSSE anzuwenden, die
vereinfachte Form der britischen Rechnungslegungsstandards. |
Die Kommentierungsfrist endet am 30.
April 2011. Es wird vorgeschlagen, dass das neue
Rechnungslegungsrahmenkonzept mit dem 1. Juli 2013
in Kraft tritt. Das heute veröffentlichte Dokument
enthält auch eine Erläuterung der Vorschläge, eine
vorläufige Auswirkungsanalyse und zwei
vorgeschlagene neue Standards. Weiterführende
Informationen in englischer Sprache:
Gemeinsame Konferenzen von ACCA und Deloitte zu 'IFRS im Vereinigten Königreich'
Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants,
ACCA) und Deloitte werden Veranstalter zweier Konferenzen zu IFRS
für britische Unternehmen im November sein. Bei den Konferenzen mit
dem Titel 'Wählen Sie Ihre Grundsätze der Rechnungslegung – IFRS für
britische Unternehmen' werden das Ende 2009 veröffentlichte
Konsultationsdokument des britischer Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB) in
Bezug auf die Einführung des IFRS für KMU sowie der im November dazu erwartete Rechnungslegungsentwurf (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) erörtert.
Dieser neue Rechnungslegungsrahmen wird Auswirkungen auf
zehntausende Unternehmen im Vereinigten Königreich haben.
Die Veranstaltungsorte und -tage sind die folgenden:
 |
Edinburgh 16. November 2010; Vortragende
werden sein: Jim Boyle (Deloitte Partner) und Andy Simmonds (Deloitte Partner
und Mitglied des ASB) (weitere
Informationen in englischer Sprache) |
 |
Aberdeen 24. November 2010; Vortragende
werden sein: Graham Hollis (Deloitte Partner), Chris Hunter (Deloitte Audit Senior Manager)
und Christine Couper (Deloitte Tax Managerin) (weitere
Informationen in englischer Sprache) |
Britische Studie zur narrativen Berichterstattung
 |
Unsere britischen Kollegen haben eine neue Publikation mit dem
Titel In Worten schwimmen herausgegeben, die die neueste
jährliche Studie über narrative Berichterstattung im Vereinigten
Königreich ist.
In der Studie wird die narrative Berichterstattung von
130 börsennotierten Unternehmen untersucht, die in zwei Kategorien
aufgeteilt wurden: Investmentgesellschaften und andere Unternehmen.
Folgenden Themen wurde unter anderem nachgegangen:
 |
Wie variieren die Einhaltung der
Angabevorschriften des britischen
Unternehmensgesetzes von 2006, der Regeln
für ein Börsenlisting, der Angabe- und
Transparenzvorschriften sowie des
vereinheitlichten Kodex? |
 |
In welchem Ausmaß haben die Unternehmen die
vom Rechnungslegungsrat (Financial Reporting
Council, FRC) verabschiedete Leitlinie zur
Unternehmensfortführung und Liquidität angewendet? |
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wie wurde der ASB-Berichtsstandard Operative und finanzielle Rückschau angewendet? |
Im August 2010 hat das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Berufliche Ausbildung (Department for Business, Innovation
and Skills, BIS) ein Konsultationspapier zu Zukunft der
narrativen Berichterstattung im Vereinigten Königreich
herausgegeben. Die Kommentierungsfrist endete am
19. Oktober 2010, und Deloitte hat die Ergebnisse seiner
Studie 2010 an BIS übermittelt.
Sie können sich die vollständige Studie
hier
kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 6.619 KB).
|
Erlöserfassung für Technologieunternehmen
 |
Im Juni 2010 haben der IASB und der FASB gemeinsam einen
Standardentwurf zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden herausgegeben.
Bei Übernahme würde der vorgeschlagene Standard würde IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge
und die zugehörigen Interpretationen ersetzen. Das Kernprinzip des
vorgeschlagenen Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus
Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen
gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu
erfassende Betrag entspricht der Gegenleistung, die das Unternehmen
vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet.
Was den Entwurf noch bedeutender macht, ist die
Tatsache, dass derzeit die beiden Rechnungslegungssysteme in ihrem
Ansatz deutlich voneinander abweichen: Unter IFRS gibt es
vergleichsweise wenig Leitlinien im Vergleich zum Kanon
detaillierter Anwendungsregeln, die US-GAAP umfasst.
Unsere britischen Kollegen haben jetzt Erlöserfassung für Technologieunternehmen herausgegeben,
eine Publikation, die Beispiele dazu bietet, wie der
vorgeschlagenen Ansatz im Entwurf in Szenarien
anzuwenden sein wird, die in Technologieunternehmen
häufig vorkommen, die sowohl unter IFRS als auch
unter US-GAAP Bericht erstatten. Erlöserfassung für Technologieunternehmen
können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 2.295 KB).
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| Aktualisierung August 2010 |
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Jahresbericht des britischen FRRP
Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des
britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich
dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der
börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten
Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des
Unternehmensgesetzes und den einschlägigen
Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen
einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:
|
Abschließende Zusammenfassung
Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der
allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war
besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung
bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der
Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei
der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu
können. In zwei Bereichen jedoch Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung
war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang
und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der
Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer
Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird
daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die
Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.
|
Weitere Informationen:
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| Aktualisierung Juli 2010 |
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Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht
Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht
und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt. Die
Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der
britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht
in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC)
zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu
vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des
britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch
zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der
Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen
Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System
verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken
gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere
Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der
Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber
zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen.
Weitere Informationen:
Zukünftige Rechnungslegung im Vereinigten Königreich
Der UK Accounting Standards Board (ASB) hatte im
August 2009 ein Konsultationspapier mit dem
Titel Politischer Vorschlag: die Zukunft der britischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben, in welchem er seine
Vorschläge für die künftigen Berichtsanforderungen an britische und irische Unternehmen darlegte. Die Kommentierungsfrist für die
Vorschläge endete am 1. Februar 2010. Die nächsten Schritte des ASB beinhalten nun die Entwicklung und Formulierung eines
Rechnungslegungsentwurfs (Financial Reporting Exposure Draft, FRED), der zur Stellungnahme veröffentlicht werden soll. Der FRED
wird unter anderem eine Auswirkungsanalyse für die Rechnungslegung durch britische und irische Unternehmen enthalten. Der ASB hat
nun eine Bitte um Stellungnahmen herausgegeben, mit deren Hilfe diese Auswirkungsanalyse erstellt werden soll. Die Stellungnahme
mit dem Titel Einschätzung der Auswirkungen der Vorschläge des Accounting Standards Boards auf die Zukunft der
Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und in Irland kann
hier heruntergeladen
werden (in englischer Sprache, 75 KB). Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 20. August 2010.
|
| Aktualisierung März 2010 |
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Britische Finanzdienstleistungsbehörde warnt vor 'Bilanzierungsanomalien'
Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA, die Banken- und Wertpapieraufsicht
in Großbritannien) hat einen Bericht zum Ausblick auf Finanzrisiken herausgegeben
(Financal Risk Outlook 2010,
2,96 MB). In dem Bericht werden die Finanzinstitute gewarnt, dass 'Bilanzierungsanomalien' das Risiko bergen,
Gewinne in einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation berichten zu müssen was die FSA prophezeit.
Dies könne geschehen, da nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften gestattet ist, Asset Backed Securities zu
fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren, während Credit Default Swaps erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden. Die FSA ermahnt die Finanzinstitute deshalb, in ihren Angaben klare Aussagen zu tätigen.
| Die künftige Entwicklung von Risiken kann aufgrund von Bilanzierungsanomalien falsch beurteilt
werden. Bilanzierungsanomalien, die auf eine unterschiedliche Behandlung von Handels- und Bankbuch zurückgehen,
bergen die Gefahr, dass die künftige Entstehung von Risiken nicht klar verstanden und kommuniziert wird. Vor
der Krise haben viele Banken und Investmentbanken sog. negative Basistrades abgeschlossen, also Asset Backed
Securities gehalten und Schutz in Form von CDS gegen denselben Namen erworben. Beide Seiten des Geschäfts wurden
ursprünglich im Handelsbuch geführt. Nachfolgend haben einige Banken im Rahmen einer zulässigen bilanziellen
Behandlungsweise die ABS in das Bankbuch übertragen, während die CDS im Handelsbuch blieben. Bei dieser
Behandlungsweise führt jede Verschlechterung im wirtschaftlichen Umfeld infolge einer daraus resultierenden
Vergrößerung des Credit Spreads sofort zu einem Gewinn im Handelsbuch, während die ABS-Werte im Bankbuch solange
unverändert bleiben, bis ein tatsächlicher Ausfall zu einer Wertminderung der Vermögenswerte führt. |
Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien
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Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung
herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im
Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten
Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften
von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den
Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die
im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation
Measuring by Halves
kostenfrei herunterladen (1.121 KB). |
IFRS für KMU im Überblick - britische Version
 |
Unserer britischen Kollegen haben eine spezielle
Version der Broschüre IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte
Königreich herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 88 Seiten
zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your
Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. Dieser
Leitfaden ist auf Grundlage einer internationalen Version erstellt,
der vom IFRS Global Office herausgegeben wird und den wir Ihnen in
Kürze auf IAS PLUS zur Verfügung stellen werden. IFRS für KMU im Überblick widmet
sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die
Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS
hervor. Zusätzliche Leitlinien gelten der Anwendung des IFRS für KMU
im Vereinigten Königreich und sind extra markiert. Der IFRS für KMU
ist von besonderer Bedeutung im Vereinigten Königreich, da der UK Accounting
Standards Board (ASB) vorgeschlagen hat, dass der IFRS für KMU
britische Rechnungslegungsstandards ersetzen soll. Der Board hat
einen dreigestuften Ansatz vorgeschlagen, die britischen
Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu
bringen:
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Stufe 1 öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten. |
 |
Stufe 2 alle anderen Unternehmen im Vereinigten Königreich würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den
Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS
für KMU anwenden. |
 |
Stufe 3 kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der
folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten 50. |
Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden.
Sie können sich die englischsprachige Broschüre
hier
kostenfrei herunterladen (273 KB).
|
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| Aktualisierung Januar 2010 |
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Wir drängen den britischen ASB, den IFRS für KMU rasch zu übernehmen
Unsere britischen Kollegen haben den
britischer Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB)
aufgefordert, den IFRS für KMU rasch für Ersteller zur Verfügung zu
stellen, die ihn freiwillig als Alternative zu britischen
Rechnungslegungsstandards anwenden wollen. Das Schreiben von Deloitte
stellt eine Antwort auf das Konsultationspapier zur
Zukunft britischer Rechnungslegung des ASB dar. Darin wird
vorgeschlagen, britische Rechnungslegungsstandards ab 2013 durch den
IFRS für KMU zu ersetzen. Unsere Ansicht ist, dass er schon früher für
freiwillige Anwendung zur Verfügung stehen sollte. In unserem Schreiben
führen wir aus, dass die britischen Rechnungslegungsstandards unhandlich
und verwirrend geworden sind und dass schon zu lange Unsicherheit über
ihre Zukunft herrscht. Sie finden unsere Stellungnahme
hier (in
englischer Sprache, 3.844 KB). Die vom ASB gesetzte Kommentierungsfrist
endet am 1. Februar 2010.
Unternehmensführungskodex für britische Prüfungsgesellschaften
Eine unabhängige Arbeitsgruppe, die gemeinsam vom britischen Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) und
dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) eingesetzt wurde,
hat einen Unternehmensführungskodex für die acht größten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Vereinigten Königreich
entwickelt. Diese acht Gesellschaften prüfen zusammengenommen 95%
der Unternehmen, die am Hauptsegment der Londoner Börse notiert
sind. Der neue sogenannte Audit Firm Governance Code gleicht
Unternehmensführungsvorschriften, die für börsennotierte Unternehmen
gelten. Unter anderem wird durch den Kodex den acht
Prüfungsgesellschaften vorgeschrieben, unabhängige, nicht
geschäftsführende Direktoren zu ernennen. Der Kodex tritt im Juni
2010 in Kraft. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache
zur Verfügung:
Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 3
Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) des Vereinigten Königreichs hat eine Studie mit dem Titel
Bilanzierung von Erwerben herausgegeben (in englischer Sprache,
223 KB), in welcher er die Qualität der Bilanzierung und der Berichterstattung über Erwerbe nach IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse untersucht. Unternehmen teilten dem FRC mit, dass die Bilanzierung von Erwerben kostenträchtig
und schwierig ist; gleichzeitig sagten Anleger, dass die entsprechenden Informationen nicht nützlich seien.
| Der FRC fand heraus, dass IFRS 3 "von Unternehmen infolge mangelnder Vertrautheit mit dessen Vorschriften
und der Komplexität bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte wie Markenzeichen und Kundenbeziehungen schlecht angewendet
wird". Die Studie ergab, dass Unternehmen "ungenügende und uneinheitliche Informationen über wesentliche Erwerbe in
ihren geprüften Abschlüssen zur Verfügung gestellt haben, wenn man dies mit dem Kalkül für diese Erwerbe und den unterstützenden
Informationen, die sie in ihrem Lagebericht geben, vergleicht." |
Der FRC beabsichtigt, über die kommenden 18 Monate eine Folgeuntersuchung zu dieser Studie erstellen und dem IASB
Rückmeldung zu geben. Der FRC ist der unabhängige Regulator des Vereinigten Königreichs, der für die Förderung des Vertrauens in die
Berichterstattung und die Governance von Unternehmen verantwortlich zeichnet.
Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 8
Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine
Presserklärung mit dem Titel FRRP hebt die Herausforderungen bei der
Umsetzung der neuen Vorschriften bei der Berichterstattung über
Geschäftssegmente hervor herausgegeben (FRRP
Highlights the Challenge of Implementing New Segmental
Reporting Requirements). Darin werden Bedenken hinsichtlich der Art
und Weise ausgedrückt, wie Unternehmen Bericht über die Erfolge von
Hauptteilen ihres Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der Einführung von
IFRS 8 Geschäftssegmente
Bericht erstatten.
Mit IFRS 8 wird von Unternehmen gefordert, eine Analyse der Gewinne,
Vermögenswerte und Schulden zur Verfügung zu stellen, anhand derer
Anleger die Erfolge der Hauptteile des Geschäftsbetriebs, der
sogenannten Segmente, beurteilen können. Der FRRP prüfte eine Stichprobe
von Zwischenberichten aus dem Jahr 2009 und Abschlussberichten aus dem
Jahr 2008 und stellte eine Reihe von Fragen zur Umsetzung von IFRS 8.
Dies war besonders in den Fällen der Fall, in denen
 |
nur über ein Geschäftssegment Bericht erstattet wurde aber
der Konzern gemischt aufgestellt zu sein scheint mit
verschiedenen Geschäftszweigen oder geschäftlicher Tätigkeit
in verschiedenen Ländern, |
 |
die im narrativen Bericht ausgeführte Analyse von den
Geschäftssegmenten abweicht, die im Abschluss gezeigt
werden, |
 |
die Titel und die Verantwortlichkeiten der Vorstände oder
der Geschäftsführung auf eine organisatorische Struktur
hinweisen, die nicht in den Geschäftssegmenten
widergespiegelt ist oder |
 |
die narrative Berichterstattung sich auf nicht IFRS-bezogene
Werte bezieht während die Segmentangaben auf IFRS-Beträgen
beruhen. |
In seiner Verlautbarung ermutigt der Prüfungsausschuss
die Unternehmensleitungen, ihre ursprünglichen Schlussfolgerungen
über ihre Segmentberichterstattung zu überprüfen, indem sie sich die
folgenden Fragen stellen:
- Was sind die Hauptentscheidungen in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit, die im Rahmen der Führung des Unternehmens gefällt
werden?
- Wer trifft diese Hauptentscheidungen in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit?
- Wer stellt jeweils das Segmentmanagement (wie im Standard definiert)
dar, und an wen erstatten diese Leute Bericht?
- Wie werden die Aktivitäten des Segmentmanagements in den
Informationen dargestellt, die von der Unternehmensführung verwendet
werden, um die Erfolge zu bewerten und den einzelnen Segmenten
Ressourcen zuzuweisen?
- Werden die Zusammenfassungen von Geschäftssegmenten in ein
berichtspflichtiges Segment von den Aggregationskriterien des Standards
unterstützt und stehen sie im Einklang mit dem Kernprinzip?
- Basieren die Informationen über die berichtspflichtigen Segmente auf
IFRS-Werten oder auf einer anderen Grundlage?
- Sind die berichteten Segmentbeträge auf die zusammengefassten
IFRS-Beträge übergeleitet worden?
- Zeigen die Berichte die Faktoren, die angewendet wurden, um die
berichtspflichtigen Segmente zu identifizieren, einschließlich der
Grundlage, auf der das Unternehmen organisiert ist?
|
| Aktualisierung November 2009 |
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Studie zur Pensionsbilanzierung des britischen ASB
Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat einen Bericht mit dem Titel Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen
und erneute Erörterungen herausgegeben. Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die
dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der
Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und
den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu
einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie
Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.
Einige Kernempfehlungen des ASB:
 |
Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden. |
 |
Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem
derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich
anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische
Verpflichtung). |
 |
Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen,
ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht. |
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Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei
Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im
Abschluss verbunden. |
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Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:
 |
explizit sein; |
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auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen; |
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auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit
der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie |
 |
aktuell sein sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode. |
|
 |
Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens
widerzuspiegeln. |
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Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit
ein risikofreier Zinssatz sein. |
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Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden. |
|
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
"Europas Entscheidung mindert die Transparenz"
Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)
verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des
durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster
Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die
Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen
Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der
Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den
G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich
zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen
Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den
Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des
Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen
Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren
internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen
der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld
ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung
des ICAS in englischer Sprache finden Sie
hier.
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| Aktualisierung Oktober 2009 |
|
Studie zur narrativen Berichterstattung in Großbritannien
Der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) hat
Mit den Anforderungen wachsen, den Bericht zu seiner Studie der narrativen Berichterstattung
von 50 börsennotierten britischen Unternehmen 2008 und 2009, herausgegeben.
Folgende Schwerpunkte wurden in der Studie gesetzt:
 |
Befolgung der Angabevorschriften hinsichtlich
verbesserter Inhalte von Geschäftsberichten aus dem Companies Act 2006
durch die Unternehmen; |
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effektive Kommunikation und Darstellung der geforderten
Inhalte;
sowie |
 |
Bereiche, bei denen es zu Informationsredundanz in der
narrativen Berichtserstattung kommt. |
Die Studie hat gezeigt, dass die meisten Unternehmen
Informationen von gutem Standard liefer, wenn es um die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und deren Strategien zur Erreichung dieser Ziele
und um die Zurverfügungstellung von Kennziffern zur finanziellen
Leistung geht. Es bleibt jedoch viel Raum für Verbesserungen in der
Berichterstattung über Hauptrisiken, Trends und Faktoren,
vertragliche und andere Vereinbarungen und nicht finanzielle
Kennziffern. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache
zur Verfügung:
Deloittes iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten Königreich
 |
Unsere britischen Kollegen haben iGAAP 2010 IFRS-Berichterstattung in Vereinigten
Königreich veröffentlicht. Dieses Buch stellt einen umfassenden Leitfaden für britische Unternehmen
dar, die nach IFRS bilanzieren. In dem Buch werden die IFRS-Vorschriften klar erläutert, einschließlich
der Unterschiede zu den britischen Rechnungslegungsprinzipien; Auslegungen und Kommentierungen an den
Stellen hinzugefügt, an denen in den IFRS nichts verlautbart ist oder sie unklar sind; damit in Bezug
stehende speziell britische Vorschriften aufgezeigt; und viele veranschaulichende Beispiele gegeben.
Dieses Handbuch behandelt diejenigen neuen Standards umfassend, die für 2009 beginnende Geschäftsperioden
anzuwenden sind und deckt zudem jene weiteren Verlautbarungen ab, die vom IASB bis zum 30. Juni 2009
herausgegeben wurden und ab 2010 anzuwenden sind, wobei jene deutlich abgegrenzt werden, die noch nicht
von der Europäischen Kommission übernommen worden sind. Zu dem neuen Material in der Ausgabe 2010 gehören
folgende Inhalte:
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IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen; |
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die überarbeitete Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards (November 2008); |
 |
die Änderung an IFRS 2 Konzerninterne und in bar erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen
(Juni 2009); |
 |
die Änderung an IFRS 7 Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März 2009); |
 |
die Änderung an IAS 39 Zulässige Grundgeschäfte (Juli 2008); |
 |
die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte
(Oktober 2008); |
 |
die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 Eingebettete Derivate (März 2009); |
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die im April 2009 herausgegebenen Verbesserungen an den IFRSs; |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer; |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden; |
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Personengesellschaften; |
 |
kleine und mittelgroße Unternehmen; |
 |
ruhende, überseeische und Gesellschaften mit unbegrenzter Haftung sowie Gesellschaften mit begrenzter Haftung
durch Garantiestellung; |
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TECH 01/09 Leitlinie zur Feststellung des realisierten Ergebnisses im Zusammenhang mit Ausschüttung nach dem
Companies Act 2006; |
 |
ausgeweitete Leitlinien zur Unternehmensfortführung infolge der Veröffentlichung der Leitlinie auf diesen
Gebiete durch den Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC); sowie |
 |
zusätzliche Beispiele und Leitlinien zu in der Praxis aufkommenden Sachverhalten. |
Bestellen können über www.lexisnexis.co.uk/deloitte
oder telefonisch über +44 (0) 845 370 1234 aufgegeben werden. Eine beschreibende Broschüre sowie damit in Beziehung
stehende iGAAP-Veröffentlichungen für 2010 können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 248 KB).
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Erhebung zur narrativen Berichterstattung von Deloitte UK
 |
Unsere britischen Kollegen haben
Eine aufschlussreiche Ertragskraft eine Erhebung narrativer Berichterstattung in Jahresabschlüssen
(in englischer Sprache, 4.325 KB). In der Erhebung wird die narrative Berichterstattung von 130 börsennotierten
britischen Unternehmen untersucht, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden Kapitalanlagegesellschaften
und sonstige Unternehmen. Sie enthält eine Überprüfung
 |
dazu, wie die Befolgung der Angabevorschriften aus dem Companies Act 2006, den Regeln für ein
Börsenlisting, den Angabe- und Transparenzvorschriften sowie dem vereinheitlichten Kodex variierten; |
 |
des Ausmaßes, in welchem Unternehmen die im November 2008 vom Rechnungslegungsrat
(Financial Reporting Council, FRC) verabschiedete Leitlinie zur Unternehmensfortführung angewendet haben. In dieser
Hinsicht ist seine Veröffentlichung zeitgemäß, weil der FRC unlängst seine überarbeitete Leitlinie
veröffentlicht hat, die für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2009 enden, in Kraft tritt;
sowie |
 |
der Verwendung des ASB-Berichtsstandards Operative und finanzielle Rückschau. |
Die Hauptergebnisse für Unternehmen, die keine Kapitalanlagegesellschaften sind, stellen sich wie folgt
dar:
 |
die Länge des Abschlusses hat sich im Vergleich zu 2008 um 3% erhöht und um 41% im Vergleich zu 2005. |
 |
62% der Unternehmen, die Bericht erstattet haben, nachdem die FRC-Aktualisierung im November 2008 zu
Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko veröffentlicht worden war, übernahmen die darin enthaltenen
Leitlinien eindeutig freiwillig. |
 |
neun Unternehmen (2008: fünf) hatten eingeschränkte Prüfungsurteile erhalten, sieben (2008: vier)
bezogen sich auf die Unternehmensfortführung im Konzern. Ein weiteres bezog sich auf ein Tochterunternehmen,
das sich nach dem Jahresende in die Zwangsverwaltung begeben hatte; |
 |
auf drei Gebieten gab es einen dramatischen Anstieg im Vergleich zu 2008:
 |
83% (2008: 47%) erörterten ihre Kapitalstruktur und die Finanzierung |
 |
68% (2008: 48%) erörterten ihre Risikomanagementpolitik |
 |
47% (2008: 22%) erörterten ihre derzeitige und zukünftige Liquiditätslage |
|
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96% der Unternehmen (2008: 89%) beschrieben ihre wesentlichen Risiken und Unsicherheiten eindeutig.
Im Durchschnitt gaben Unternehmen acht Risiken an, wobei ein im FTSE 350 gelistetes Unternehmen 30
nannte. Der Zustand der Volkswirtschaft war das am häufigsten genannten Risiko; |
 |
84% der Unternehmen (2008: 77%) stellten klar ihre Schlüsselerfolgsindikatoren dar. |
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| Aktualisierung August 2009 |
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Vorschlag zur Übernahme des IFRS für KMU anstelle britischer FRS
Der UK Accounting Standards Board (ASB) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Politischer Vorschlag: die Zukunft
der britischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben, in welchem er seine Vorschläge für die künftigen Berichtsanforderungen
an britische und irische Unternehmen darlegt. Der Board schlägt einen dreigestuften Ansatz vor, die britischen Rechnungslegungsgrundsätze
mit den IFRS wie folgt in Einklang zu bringen:
 |
Stufe 1 öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten. |
 |
Stufe 2 alle andere Unternehmen die Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den
Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS
für KMU anwenden. |
 |
Stufe 3 kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der
folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten 50. |
Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das
wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden. Der ASB hat diese Vorschläge gemeinsam mit
UK Department for Business Innovation and Skills (BIS) entwickelt. Die Vorschläge sehen ein Berichtsregime auf der Grundlage
öffentlicher Rechenschaftspflicht vor, das im Großen und Ganzen mit der Definition des IASB im IFRS für KMU übereinstimmt und
wonach Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig sind, wenn sie (a) ihre Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen
Markt handeln oder (b) Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Menge an Außenstehenden als einen ihrer Geschäftszwecke
halten. Im Konsultationspapier wird der Frage nachgegangen, ob die Adressaten lieber die gegenwärtig gültige rechtliche Definition von
öffentlicher Rechenschaftspflicht beibehalten wollen. Dies würde u.a. bedeuten, dass alle großen Unternehmen öffentlich
rechenschaftspflichtig sind und somit die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssten. In dem Papier wird ferner dargelegt, welche
Auswirkungen der Board für gemeinnützige Unternehmen sieht.
Bei der Ankündigung der Herausgabe des Konsultationspapier sagte der ASB-Vorsitzende Ian Mackintosh:
'Seit einer Reihe von Jahren hat der Board gesagt, dass es mittelfristig keine Zukunft für die Anwendung zweier unterschiedlicher
Bilanzierungsrahmen im Vereinigten Königreich gibt. Die jüngste Veröffentlichung des IFRS für KMU seitens des IASB gibt dem Board
die Möglichkeit, Rat einzuholen, was wir als den zukünftigen Rahmen der Rechnungslegung für britische und irische Unternehmen
ansehen. Ich würde alle interessierten Kreise dringend auffordern, die Vorschläge zu erwägen und uns ihre Sichtweise zu übermitteln.'
|
Der ASB erbittet Stellungnahmen bis zum 1. Februar 2010. Falls der Vorschlag verabschiedet würde, ist als das Datum des
'Wechsels' das Geschäftsjahr vorgesehen, das am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnt. Das Konsultationspapier können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 492 KB).
Übergang auf den IFRS für KMU in Großbritannien
Seit 2005 müssen alle börsennotierten Konzerne im Vereinigten
Königreich ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Beinahe allen
anderen Konzernen steht die Wahl frei. Sie können IFRS, UK-GAAP
wie vom britischen Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB)
herausgegeben oder, wenn sie klein sind, können sie auch noch den britischer Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE)
anwenden. Aber es wird damit gerechnet, dass sich ab 2012 die
Wahlmöglichkeiten ändern. UK-GAAP wird dann vermutlich durch den
IFRS für KMU ersetzt. Unsere
britischen Kollegen haben einen Newsletter herausgegeben:
Wählen Sie Ihre
Grundsätze: Vorkehrungen treffen für den vorgeschlagenen Wegfall von
UK-GAAP (in englischer Sprache, 236 KB), in dem die Absichten
des ASB erläutert werden. In dem Newsletter werden die
Wahlmöglichkeiten untersucht und die wesentlichen Bereiche
Rechnungslegung und steuerliche Auswirkungen dargestellt. Weitere
Leitlinien zur Planung für den Übergang werden ebenfalls zur
Verfügung gestellt.
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| Aktualisierung Juli 2009 |
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IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - Einsichten in die Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die erste Ausgabe von Einsichten in die Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. In dieser
Ausgabe werden die Themen und Herausforderungen dargestellt, die von Führungskräften im Bereich Steuern und Bilanzierung bei Versicherern
im Licht der jüngsten Entwicklungen bei der Abfassung des neuen Bilanzierungsstandards für Schulden aus Versicherungen (IFRS 4 Phase II)
und dem Standardentwurf, mit dem Änderungen an der Ertragsteuerbilanzierung vorgeschlagen werden (IAS 12
Ertragsteuern) erwogen werden sollten. Die erste Ausgabe des Newsletters Einsichten in die Versicherungsbilanzierung
können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB).
IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe
Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben,
der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe
wird über die Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zur Versicherungen am 29.
und 30. Juni 2009 berichtet. Diese Sonderausgabe der
IFRS-Versicherungsnewsletters vom Juli 2009 finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 116 KB).
IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung - reguläre Ausgabe
Juli 2009
Unsere britischen Kollegen haben die Ausgabe Juli 2009 ihres
monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem
gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen
weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet.
Unter anderem wird in dieser Ausgabe über die Entscheidungen des IASB
aus dem Juni berichtet, insbesondere über die wichtige Schlussfolgerung,
in Übereinstimmung mit dem FASB das Modell des gegenwärtigen Abgangspreises
aufzugeben. Der IASB hat den überarbeiteten Zeitplan seines Stabs
zurückgewiesen, in dem ein Veröffentlichungsdatum im April 2010
vorgesehen war. Der Board wies den Stab an, seinen Plan zu überarbeiten,
um sicherzustellen, dass ein Entwurf wie ursprünglich beabsichtigt im
Dezember 2009 veröffentlicht werden kann; der endgültige Standard soll
2011 herausgegeben werden. Die fünfte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #5 of the Insurance
Accounting Newsletter (198 KB).
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| Aktualisierung Juni 2009 |
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Wie man die Finanzberichterstattung relevanter und weniger komplex gestalten kann
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Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC),
die unabhängige britische Aufsicht über die Finanzberichterstattung, hat
ein Diskussionspapier herausgegeben, das aus dem FRC-Projekt zur
Reduzierung der Komplexität in der Finanzberichterstattung durch
Unternehmen entstanden ist. In dem Papier mit dem Titel Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe
Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen wird
versucht, den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Komplexität der
Finanzberichterstattung durch Unternehmen entgegenzutreten. In dem
Papier werden acht Leitsätze für die Reduzierung der Komplexität
vorgeschlagen: vier für eine bessere Kommunikation in den
Berichten und vier für die Verbesserung der Qualität und der
Effektivität der Aufsicht. In dem Papier werden außerdem fünf
Handlungsvorschläge in Bereichen gemacht, in denen der FRC der Meinung
ist, dass weitere Untersuchungen eventuell zu neuen Möglichkeiten zur
Reduzierung der Komplexität führen kann. Dabei handelt es sich um die
folgenden:
- Berichterstattung über Kapitalströme und die Nettoverschuldung:
Könnte diese besser in Einklang mit den Bedürfnissen der Adressaten
gebracht werden wie beispielsweise durch Aufnahme einer Überleitung
der Nettoverschuldung?
- Vorschriften für die Berichterstattung über hundertprozentige Tochterunternehmen:
Kann man Wege finden, die Berichterstattungslast zu mindern -
beispielsweise durch eine Reduzierung der Vorschriften hinsichtlich
der Einreichung oder der Angaben?
- Ballast abwerfen: Können die Ersteller die Menge der
unwesentlichen Informationen reduzieren (mit Unterstützung der
Aufsichten), die eventuell die Qualität der Berichte
beeinträchtigen?
- Angaben: Kann man den gesamten Prozess für die Erstellung
von Angaben überarbeiten und Leitlinien zur Verfügung stellen, wann
Angaben als nicht relevant verworfen werden können?
- IFRS: Kann man die Anwendbarkeit durch logische
Organisation und deutlichere Formulierung des gewünschten
Ergebnisses jedes Standards verbessern?
Der FRC hofft, dass das Diskussionspapier eine Diskussion im Vereinigten Königreich
und in der Finanzgemeinde weltweit auslösen wird. Er hat eine große Bandbreite von Anwendern um Stellungnahmen bis zum
30. Oktober 2009 gebeten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die
englischsprachige Veröffentlichung, die wir
mit freundlicher Genehmigung des FRC auf IAS PLUS zur Verfügung stellen.
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IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters veröffentlicht, der sich dem gemeinsamen Projekt
von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen, umfassenden, globalen Rechnungslegungsstandards für Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe geht es
um die Schätzung der Zahlungsströme aus Versicherungen. Der IASB beabsichtigt, einen Standardentwurf mit der Bitte um Stellungnahme in der zweiten
Jahreshälfte 2009 und einen endgültigen Standard 2011 herauszubringen. Dieser Newsletter vermittelt einen Überblick über den Fortschritt, den IASB
und FASB in ihrem gemeinsamen Projekt erzielt haben. Die vierte Ausgabe des Newsletter zur Versicherungsbilanzierung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 117 KB).
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| Aktualisierung Mai 2009 |
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IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres
neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem
gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen
weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In
dieser Ausgabe werden die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die
der IASB auf seiner Sitzung am 22. April 2009 getroffen hat, detailliert
erläutert. Es handelt sich um die folgenden:
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Versicherer sollen beim Abschluss neuer Geschäfte Erträge
erfassen.
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Die Erträge aus dem Neugeschäft stellen zusammen mit den Kosten, die aufgewendet werden
mussten, um die Geschäfte abzuschließen, die Bestandteile dar, auf denen die erstmalige Berechnung
der verbleibenden Marge oder der Ansatz von Tag-1-Verlusten aufbaut.
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Die dritte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #3 of the Insurance
Accounting Newsletter (240KB).
Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird
der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken und
nicht Bilanzierungsregeln die globale Finanzmarktkrise ausgelöst
haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der
Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden
unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
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Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt,
dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben,
aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt
nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet,
dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher
entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller
getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale
von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und
Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg
fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten
würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir
sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte
Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.
EU-Änderungen an den IFRS
Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen,
welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt
werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die
Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen,
welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen
Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.
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Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
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| Aktualisierung April 2009 |
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FRC ermutigt SEC, IFRS zuzulassen
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die
unabhängige Rechnungslegungsaufsicht im Vereinigten Königreich, hat gegenüber
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
Stellung zu deren vorgeschlagenen Fahrplan zur Anwendung der IFRS durch
US-Unternehmen genommen. Der FRC ermutigt die SEC, denjenigen
US-Emittenten, die Kompetenz in Bezug auf die Anwendung der IFRS
nachweisen können, die Anwendung der IFRS anstelle von US-GAAP zu
gestatten. Der FRC ermutigt die SEC außerdem, klarzustellen, dass
US-Unternehmen, die die IFRS übernehmen, nicht Gefahr laufen, zu einem
späteren Zeitpunkt auf US-GAAP zurückkehren zu müssen, falls die SEC
entscheidet, keine Verpflichtung zur Anwendung der IFRS für alle
US-Unternehmen einzuführen. In der Stellungnahme des FRC werden
außerdem der IASB und der FASB ermutigt, weiterhin zusammenzuarbeiten.
Allerdings wird festgehalten, dass das Augenmerk darauf liegen sollte,
Fortschritte bei der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu
erzielen, egal ob unter US-GAAP oder IFRS, und nicht darauf, Konvergenz
als Ziel an sich zu erreichen.
IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die zweite Ausgabe ihres neuen monatlich
erscheinenden Newsletter herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von
IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Dies Ausgabe ist der
Schätzung von Versicherungszahlungsströmen gewidmet. Ein Entwurf soll in der
zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard
2011. Der neue Newsletter berichtet über die Fortschritte, die vom IASB und vom
FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden. Die zweite Ausgabe des
englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen:
Issue #2 of the Insurance Accounting Newsletter
(130KB).
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| Aktualisierung März 2009 |
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Neuer IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben einen neuen monatlich erscheinenden
Newsletter ins Leben gerufen, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB
und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Das Projekt des IASB
war von seinem Vorgänger, dem IASC, aufgenommen worden und wird vom IASB
fortgeführt. Das erste Ergebnis des IASB war
IFRS 4 Versicherungsverträge
ein Zwischenstandard, der 2004 herausgegeben wurde und im Wesentlichen darauf abzielte,
erstmaligen Anwendern der IFRS Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie bestehende IFRS auf Versicherungsverträge anzuwenden sein sollen.
Seit dem arbeitet der IFRS an einem neuen, umfassenden Standard; ein Diskussionspapier wurde im Mai 2007 veröffentlicht.
Im Oktober 2008 entschied der amerikanische Standardsetzer FASB, dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen beizutreten.
Ziel ist ein einziger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009
herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter von Deloitte wird monatlich über die Fortschritte
berichten, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden,
berichten. Die erste Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #1 of the Insurance Accounting Newsletter (244 KB).
Wir werden Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufnehmen.
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| Aktualisierung Januar 2009 |
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Neue Fakultät für Rechnungslegung im Vereinigten Königreich
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and
Wales, ICAEW) hat 'als Antwort auf die grundlegenden Veränderungen im Umfeld der Rechnungslegung und die
wachsende Komplexität maßgeblicher Gesetze und Standards' eine Fakultät für Rechnungslegung ins Leben gerufen.
Das Ziel der Fakultät besteht darin, Mitgliedern zu helfen, auf dem Laufenden zu bleiben und die Auswirkungen
neuer Standards, Vorschriften und der Praxis auf dem Gebiet der Rechnungslegung zu verstehen. Die Mitglieder
der Fakultät erhalten Zugang zu Folgendem:
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der Internetseite der Fakultät – einer Peer-to-Peer-Plattform, die zur Mitteilung von Nachrichten,
Unsicherheiten, Bedenken und möglichen Lösungen ermuntert; |
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Faktenblätter der Fakultät – praktische Hilfe zu UK-GAAP und IFRS, die von Experten auf dem jeweiligen Gebiet
geschrieben wurde; |
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sämtliche unlängst vom IASB herausgegebenen Materialien – der volle 'eIFRS'-Abonnentenservice des IASB; |
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der 'Standardprüfer' – eine Möglichkeit, ohne aktuelle Standards und jüngste Änderungen zu überprüfen; |
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Rabatte auf Standards des ASB, andere Publikationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf Kurse in
Großbritannien; und |
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speziell zugeschnittene Trainingsmaßnahmen und Dienstleistungen im Bereich der kontinuierlichen beruflichen
Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) einschließlich e-Learning und Internetressourcen. |
Andy Simmonds, Partner der britischen Mitgliedsfirma von Deloitte, leitet die Geschäftsführung der Fakultät.
Weitergehende Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft sowie das Hinweise zum Beitritt der Fakultät finden
Sie hier.
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| Aktualisierung Dezember 2008 |
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Studie zu IFRS-Abschlüssen in Großbritannien
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Unsere britischen Kollegen haben Right to the end – Surveying financial statements in annual reports
herausgegeben ("Bis ans Ende richtig - Studie zu den Abschlüssen in Jahresberichten"). In der Veröffentlichung wird untersucht,
was börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich in den Finanzabschnitten ihrer Jahresberichte darstellen, die
zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie fußt auf einer
Untersuchung der Abschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen, die in zwei Kategorien geteilt sind – 30 Investmentgesellschaften und
100 andere Unternehmen. Unter anderem wird in der Studie folgendes untersucht: |
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wie die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter
IFRS voneinander abwichen; |
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der Grad der Abweichung in der Darstellung der Primärabschlüsse; und |
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welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen die Unternehmensleitungen für die
bedeutendsten hielten. |
Der Bericht enthält Details zu einigen bestehenden Angabevorschriften und neuesten Entwicklungen sowie
verschiedene Beispiele zur besten angewendeten Praxis. Right to the End - Surveying Financial Statements in Annual Reports
steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung (in englischer Sprache, 3,64 MB).
Hier ein paar Ergebnisse der Studie:
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5% der Unternehmen hatten ein eingeschränktes Prüfungsurteil
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51% der Unternehmen stellten zusätzliche, nicht in den Standards
vorgeschriebene Erfolgsmaße unmittelbar in der GuV dar |
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14% der Unternehmen gaben keine Hauptquellen zur Schätzungsunsicherheit
oder zu Bereichen in ihren Abschlüssen an, in denen kritische Entscheidungen zu treffen waren
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88% der Unternehmen hatten Aktienbezugsrechtspläne und 61% waren fortlaufend Risiken
aus leistungsorientierten Verpflichtungen ausgesetzt |
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| Aktualisierung November 2008 |
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Finanzmarktkrise Herausforderung für Geschäftsführer
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zwei Alerts
für Geschäftsführer zu den Herausforderungen der Gesellschaftsberichterstattung, die sich aus den
derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, herausgegeben. Aufgrund der globalen Liquiditätsengpässe
mögen Geschäftsführer und Prüfungskomitees eventuell gezwungen sein, mehr Zeit auf die Jahresabschlussplanungen
zu verwenden, ihre Schlüsselannahmen und Modelle zu überprüfen, die in der Finanzberichterstattung Verwendung finden, und die
bedeutenden Ermessenentscheidungen hinsichtlich Bilanzierung und Angaben zu überprüfen. Um bei der Bewältigung dieser
Herausforderungen zu helfen, hat der FRC folgende
englischsprachige Publikationen veröffentlicht:
Der Zweck der Dokumente liegt darin, Geschäftsführern dabei zu
helfen, die Schlüsselfragen zu identifizieren, die sie in Erwägung
ziehen sollten, wenn sie sich auf den Jahresabschluss vorbereiten
und ihre Verantwortung in Bezug auf die Finanzberichterstattung und
Abschlusssalden wahrnehmen wollen. Diese Dokumente stellen keine
neuen Anforderungen an an britische Unternehmen oder ihre Prüfer
dar. Das Urheberrecht für diese Dokumente liegt beim FRC, und sie
werden auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung des FRC zur
Verfügung gestellt.
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| Aktualisierung Oktober 2008 |
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Erklärung des britischen FRC zur Entwicklung von Standards
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine
Erklärung zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards
herausgegeben (in englischer Sprache), in welcher er seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IASB
zum Ausdruck bringt. Die Erklärung geht auf Ansichten zurück, die kürzlich zu den IASB-Standards, welche
eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für bestimmte Schuldtitel und Kredite vorsehen, geäußert wurden.
Ein Ausschnitt:
| Der FRC ist der Ansicht, dass die Standards dann am sachgerechtesten sind, wenn die
Standardsetzer in der Lage sind, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, wobei sie auf ihren Fähigkeiten und
ihrer Erfahrung aufbauen und durch einen wirkungsvollen Erfahrungsaustausch mit Marktteilnehmern und sonstigen
Interessen unterstützt werden. Dies ist die Sichtweise, die in Großbritannien seit 1990 Gültigkeit besitzt,
nämlich mit der Einrichtung des Accounting Standards Board (ASB). Der FRC ist der Ansicht, dass diese Ansicht
gleichermaßen angemessen bei der Entwicklung globaler Standards ist.
Der FRC denkt daher, dass es wichtig ist, die Verantwortung für das Setzen von Bilanzierungsstandards
bei den relevanten Standardsetzern zu belassen. Wir unterstützen den IASB in seiner Rolle als der Standardsetzer
für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo; das schließt Finanzinstitutionen ein, von denen viele
ihr Kapital bei internationalen Investoren aufnehmen. |
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| Aktualisierung August 2008 |
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Studie von Deloitte Großbritannien
zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung
Unsere
britischen Kollegen haben
Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit
Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben. In der
Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in
Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen
zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim
Management Statement, IMS) veröffentlicht werden
muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der
Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency
Rules, DTR), die von der britischen
Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im
Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden
sind.
Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der
Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen
untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von
Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft
und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente
stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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| Aktualisierung Februar 2008 |
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Studie von Deloitte Großbritannien
zu Halbjahresberichten
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Eine Studie von Deloitte Großbritannien hat zu Tage
gefördert, dass viele Unternehmen die neuen
Berichtsanforderungen für Halbjahresberichte, die aus der
Einführung der europäischen Transparenzrichtlinie folgen,
nicht erfüllen. Der Bericht von Deloitte mit dem Titel
Nur die halbe Geschichte (Half a Story)
untersucht die Auswirkungen der Transparenzrichtlinie, in
der detailliertere und ausführlichere Anforderungen für
Halbjahresberichte festgelegt werden, einschließlich der
Einhaltung von IAS 34 und
kürzeren Berichtsfristen. Die Studie schließt einige
Vergleiche mit früheren Studien von Deloitte zu
Halbjahresberichten aus den Jahren 2002, 2004 und 2006 mit
ein. |
Laden Sie sich folgende englischsprachige Dokumente herunter:
Studie der IFRS-Darstellungs- und -angabepraxis in Großbritannien
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Unsere
britischen Kollegen haben die Darstellungs- und Angabepraxis
nach IFRS bei 100 börsennotierten Unternehmen in
Großbritannien auf Grundlage der zwischen August 2006 und
Juli 2007 veröffentlichten Abschlüsse untersucht. Das Ziel
der Untersuchung lag darin, Antworten auf die folgenden
Fragen zu gewinnen: |
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Wie werden die in den IFRS enthaltenen Angabeforderungen in
der Praxis interpretiert? |
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Was sind die zugrunde liegenden Trends in der Darstellung von
IFRS-Abschlüssen? |
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In wieweit ist die Abschlusserstellung immer noch von den
britischen Rechnungsgrundsätzen (UK-GAAP) beeinflusst? |
Laden Sie sich einer
Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie herunter (in
englischer Sprache, 747 KB).
Britische Regierung wird ab dem
1. April 2008 IFRS anwenden
Der
Haushalt und das Rechnungswesen der britischen Regierung werden ab
dem Haushaltsjahr, das am 1. April 2008 beginnt, den International
Financial Reporting Standards (IFRS) folgen. Eine der größten
Änderungen, die sich aus dem Übergang auf IFRS ergeben, wird
vermutlich die Aufnahme aller langfristigen Verbindlichkeiten der
Regierung in die Vermögens- und Finanzlage sein. Nach dem britischen
Gesetz über die Vermögenswerte und das Rechnungswesen der Regierung
(Government Resources and Accounts Act) aus dem Jahr 2000 ist ein
gesamtstaatlicher Abschluss, der den gesamten öffentlichen Sektor
des Vereinigten Königreichs bis hinunter auf Kommunalebene umfasst,
zu erstellen, um ein „den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild wiederzugeben" und
„allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu genügen".
Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Informationen in englischer
Sprache:
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| Aktualisierung Oktober 2007 |
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Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt
Der
britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market
Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu
Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten
hat. Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC
hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern
(d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur
Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den
Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche
Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der
Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden
Dokumente herunter:
| Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten
auf dem britischen Prüfungsmarkt
1. Der FRC
sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen
von Veränderungen der Eigentümerregelungen der
Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken.
Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende
Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der
Prüfungsqualität gewährleistet ist.
2.
Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis
ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit
in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer
Basis angeben.
3. Bei der
Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen
zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und
gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem
Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen
bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem
entgegenstehen.
4.
Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von
Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in
Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.
5. Der FRC
sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von
Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der
FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten
der einzelnen Gesellschaften fördern.
6. Der
Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem
neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten
gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung
standen.
7. Der FRC
sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und
andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die
Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von
Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.
8. Der FRC
sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der
die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine
Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des
Abschlussprüfers anzugeben.
9. Bei der
Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte
die Unternehmensführung jegliche vertragliche
Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer
bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.
10.
Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der
FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der
Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung
des Abschlussprüfers fördern.
11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für
Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob
Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die
Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in
Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und
-unabhängigkeit betrachtet.
12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der
Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit
den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.
13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln,
um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu
gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der
Sachverhalte geschehen.
14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft,
sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach
Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der
Unternehmensführung enthält, oder sollte eine
wohlausgewogene Erklärung geben.
15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten
überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom
Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung
mit einbeziehen sollten.
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| Aktualisierung April 2006 |
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ICAS-Bericht zum Thema „prinzipien- oder
einzelfallbasierte Standards“
Das Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) hat einen Bericht
mit dem Titel "Principles not Rules: A Question of Judgement" (Prinzipien
oder Einzelfallregelungen: Eine Ermessensfrage)
veröffentlicht. In dem Bericht werden die Ergebnisse eines ICAS-Arbeitsgruppen-Projekts zusammengefasst,
das hinsichtlich der „Principles versus Rules“-Debatte im internationalen
Rechnungslegungs-Standardsetting zu einer Lösung beitragen möchte. Der
Bericht kommt zu folgendem Fazit:
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Ein prinzipienbasierter Ansatz beim
Standardsetting ist nicht nur erstrebenswert, sondern
absolut notwendig, um den Bedürfnissen von Unternehmen und dem öffentlichen
Interesse gerecht zu werden. Zudem kann
weltweite Konvergenz bei Rechnungslegungsstandards nicht mit Hilfe
eines detaillierten, einzelfallbasierten Ansatzes erreicht werden.
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe benötigt man für ein
prinzipienbasiertes Standardsetting folgendes: Eine weltweite
Veränderung im Berufsstand, indem die Abschlussersteller und die
Wirtschaftsprüfer in stärkerem Maße für ihre Ermessensentscheidungen Verantwortung
übernehmen; die Offenlegung der wichtigsten
Ermessensentscheidungen im Abschluss; und die Anerkennung
einer Bandbreite von mit Ermessen behafteten Beträgen durch die
Aufsichtsbehörden. Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass
einzelfallbasierte Rechnungslegung auf unnötige Art und Weise
verkompliziert, die Tendenz zur Strukturierung von Geschäften
verstärkt und nicht notwendigerweise zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes vom Unternehmen („True and fair
view“ oder „Fair Presentation“) führt. |
Wir haben den Bericht und zwei zugehörige Dokumente zum Download
eingestellt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download dieser
englischsprachigen Dokumente:
Keine Ausdehnung des IAS 39-Pendants auf nicht-börsennotierte Unternehmen in Großbritannien
Der
britische Accounting Standards Board (ASB) hat
beschlossen, seinen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des britischen
Financial Reporting Standard (FRS) 26 Finanzinstrumente: Bewertung
auf alle Unternehmen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), die den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial
Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anwenden, nicht weiter zu
verfolgen. FRS 26 entspricht im Wesentlichen IAS 39. Gegenwärtig ist FRS
26 von allen börsennotierten Unternehmen, die nach wie vor britische
Standards befolgen und einer kleinen Gruppe nicht börsennotierter
Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresabschlüsse nach den Fair-Value-Vorschriften aufstellen. Im April 2005 hatte der ASB vorgeschlagen,
die Anwendung von FRS 26 auszuweiten. Bitte klicken Sie
hier für die
englischsprachige Pressemitteilung.
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| Aktualisierung Februar 2006 |
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Rechnungslegung für Kulturgüter
Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat ein Diskussionspapier mit
Vorschlägen zur Verbesserung der Stetigkeit und Transparenz bei der
Rechnungslegung für Kulturgüter mit dem Titel Heritage Assets: Can
Accounting Do Better? veröffentlicht. Die Vorschläge werden zum Beispiel
für Museen maßgeblich sein, die Kunstsammlungen, Antiquitäten und Bücher
besitzen, ebenfalls für juristische Personen, die Landschaften oder Gebäude
aufgrund ihrer ökologischen oder historischen Bedeutung besitzen und
verwalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der beste
Rechnungslegungsansatz für Kulturgüter eine Bilanzierung als Vermögenswerte
sei, bewertet zum gegenwärtigen Wert. Das Papier enthält
Erleichterungsvorschläge zur Umsetzung dieses Ansatzes, ebenso wie einen
alternativen Ansatz für Unternehmen, die echte Schwierigkeiten bei der
Bewertung ihrer Kulturgüter haben. Darüber hinaus sind beispielhafte Angaben
enthalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download
Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2006.
Überprüfung der Zwischenberichterstattung
Der
britische Prüfungsausschuss für Rechnungslegung (Financial Reporting Review
Panel) hat die 2005er Zwischenabschlüsse von 70 börsennotierten britischen
Unternehmen überprüft (einschließlich 35 im FTSE 350 notierter Unternehmen).
"Der Ausschuss ist mit dem Niveau der Angaben und der Einhaltung (der
Standards) in den ersten nach IFRS erstellten Abschlüssen zufrieden." Der
Ausschuss merkte im Bericht an:
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In den untersuchten Zwischenberichten traten die meisten Probleme bei
Sachverhalten auf, bei denen es als Ergebnis der IFRS-Einführung zu
Änderungen gekommen war. Diese bestanden größtenteils in der Darstellung von
Posten in den primären Abschlussbestandteilen und den Beschreibungen neuer
oder geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. |
Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Links zum Download:
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| Aktualisierung Januar 2006 |
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Finanzberichterstattung
Der ASB hat im vierten Quartal 2005 die folgenden Standards
verabschiedet (alle auf Grundlage entsprechender IFRS/IAS):
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Änderung von FRS 23 (IAS 21) Auswirkungen von Änderungen der
Wechselkurse dies spiegelt die jüngsten Änderungen an IAS
21wider (21.12.2005) |
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FRS 29 (IFRS 7) Finanzinstrumente: Angaben (9.12.2005) |
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Änderungen an FRS 26 Finanzinstrumente: Bewertung
bedeutet die vollständige Übernahme der folgenden Änderungen an
IAS 39:
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Übergang und erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Schulden |
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Absicherung von Zahlungsströmen
erwarteter konzerninterner Transaktionen |
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die Fair-Value-Option und |
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Finanzgarantierverträge und Kreditversicherungen (28.10.2005) |
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Im Nachgang der Ankündigung von Kanzler Gordon Brown im späten
November hat die Regierung die Vorschrift aufgehoben, dass Unternehmen
einen Lagebericht (Operating and Financial
Review, OFR) veröffentlichen müssen.
Prüfung
Der APB hat abschließende Leitlinien für Prüfer hinsichtlich der
erstmaligen Anwendung von IFRS in seinem Bulletin 2005/3 Leitlinien
für Prüfer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS im Vereinigten
Königreich und in der Republik Irland veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat eine
Standardformulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von nach IFRS bilanzierenden Unternehmen
verabschiedet. Diese weicht leicht von der im APB-Bulletin 2005/4
Prüfungsberichte zu Abschlüssen in Großbritannien und Nordirland
veröffentlichten Version ab. Beide Formulierungen werden akzeptiert, und
die elektronischen Versionen der beiden Bulletins werden angepasst, um
auf die alternative EU-Formulierung in einer Fußnote hinzuweisen.
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| Aktualisierung Dezember 2005 |
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Neues Actuarial Standards Board des FRC in
Großbritannien
Der
Financial Reporting Council (FRC), die Dachorganisation des UK Accounting
Standards Board, hat den Standardsettingprozess im Bereich
Versicherungsmathematik sowie die Kontrolle des Berufsstands der Aktuare neu
organisiert. Dies wird von der britischen Regierung unterstützt. Der FRC hat einen "Board for Actuarial Standards" (BAS)
ins Leben gerufen, dessen Ziel die Schaffung qualitativ hochwertiger
versicherungsmathematischer Standards
ist, unabhängig von berufsständischen oder anderen Interessen. Darüber
hinaus hat der FRC auch den Kompetenzbereich
des Enforcementorgans "Professional Oversight Board for Accountancy" auf
die Kontrolle der berufsständischen Vorschriften für
Aktuare ausgedehnt, ebenso wie man den Kompetenzbereich
des "Accountancy Investigation and Discipline Board" um Fälle von
öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker involviert sind,
erweitert. Der FRC hat Paul Seymour zum Vorsitzenden des BAS ernannt.
Zum Download der
Presseerklärung (in englischer Sprache) klicken Sie bitte
hier. Der FRC
hat seiner Website einen neuen
Abschnitt zu berufsständischen Vorschriften für Aktuare
hinzugefügt.
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| Aktualisierung Mai 2005 |
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Problem mit IAS 27 für britische Unternehmen
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered
Accountants in England and Wales, ICAEW) hat ein Informationsbulletin an den
IASB und Andere übermittelt, in dem auf ein Problem bei der Anwendung von
IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse durch britische Unternehmen
(und höchstwahrscheinlich auch andere) hingewiesen wird. IAS 27 verlangt,
dass Investoren Erfolge aus Tochterunternehmen "nur in dem Maße erfassen, in
welchem der Investor Ausschüttungen aus aufgelaufenen Gewinnen des
Tochterunternehmens erhält, die nach dem Tag des Erwerbs entstanden sind."
Jedwede erhaltene Ausschüttung von Gewinnen, die vor dem Erwerb entstanden
sind, wird als Rückerhalt der Anschaffungskosten der Beteiligung behandelt.
Infolge der rückwirkenden Übergangsvorschriften von IFRS 1 für erstmalige
Anwender von IFRS "muss ein Mutterunternehmen sämtliche früheren
Ausschüttungen jedes seiner Tochterunternehmen darauf hin untersuchen, ob
sie aus Gewinnen resultieren, die vor dem Erwerbszeitpunkt entstanden sind.
Einige Mutterunternehmen besitzen eine erkleckliche Zahl an
Tochterunternehmen und müssen Daten erheben und analysieren - die in einigen
Fällen nicht mehr verfügbar oder aufgrund von innerkonzernlichen
Umstrukturierungen verzerrt sind -, und zwar seit dem ursprünglichen
Erwerbszeitpunkt. In vielen Fällen wird sich dies wahrscheinlich als überaus
aufwändige Angelegenheit darstellen." Das ICAEW drängt auf eine kurzfristige
Ergänzung von IFRS 1, um die Hürde zu mindern. Klicken Sie
hier,
um das Informationsbulletin des ICAEW herunterzuladen (in englischer
Sprache, 29 KB).
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| Aktualisierung April 2005 |
Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in
Großbritannien
Der
britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial
Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Übereinkunft mit der britischen
Finanzmarktaufsicht (UK Financial Services Authority) und den Steuerbehörden
(Inland Revenue) erzielt und zudem neue Durchführungsbestimmungen
erarbeitet. Alle Maßnahemn zielen auf eine Verbesserung der Durchsetzung von
Rechnungslegungsstandards in Großbritannien ab. Diese Schritte fallen mit
Änderungen am Unternehmensgesetz (Companies Act, UK-Gegenstück zum HGB)
zusammen, durch die der FRRP gesetzlich ermächtigt wird, von Unternehmen,
dessen Management und dessen Prüfern die Herausgabe maßgeblicher Unterlagen,
Informationen und Erläuterungen zu fordern, die für die Beurteilung eines
Sachverhalts im Speziellen und zur Überprüfung der Konformität des
Abschlusses mit den Berichtsanforderungen im Allgemeinen erforderlich sind.
Die Presseerklärung des FRRP können Sie
hier einsehen
(in englischer Sprache).
Zukünftige Rolle des britischen Standardsetzers ASB
Der
britische Accounting Standards Board (ASB) hat den Entwurf eines
Verfahrensstandards mit dem Titel Standardsetzung in einer sich ändernden
Umwelt: Die Rolle des Accounting Standards Board (Accounting
Standard-setting in a Changing Environment: The Role of the Accounting
Standards Board) veröffentlicht. In dem Entwurf wird die zu beratende
Sichtweise des ASB über seine zukünftige Rolle dargestellt, einschließlich
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seinem Beitrag bei der Entwicklung
und Einführung von IFRS |
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seiner Einflussnahme auf die
Verfahrensweisen bei Rechnungslegungsstandards in der EU,
einschließlich der Durchsetzung von IFRS |
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der Erreichung einer Konvergenz
von britischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und |
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der Bereitstellung von Hinweisen
bei der Anwendung von IFRS, sollte es keine Hinweise von IFRIC
geben. |
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Stellungnahmen
zum Entwurf werden bis zum 15. September 2005 erbeten. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung des britischen ASB (in englischer Sprache). Den
Entwurf können Sie unmittelbar von der Website des ASB beziehen (in
englischer Sprache, 169 KB).
Version 2005 des UK FRSSE ist veröffentlicht
Der
britische Accounting Standards Board (ASB) hat die Version 2005 seines
Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen (Financial Reporting
Standard for Smaller Entities, FRSSE) herausgebracht. Er gilt für
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der FRSSE
ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde,
indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften
aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für
kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen
angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als
klein eingestuft werden (gegenwärtig im Allgemeinen jene Unternehmen, die
einen Jahresumsatz von weniger als 5,6 Mio. Pfund erzielen). Kleinere
Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der
Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit. Kleinere
Unternehmen, die sich gegen eine Anwendung von FRSSE entscheiden,
unterliegen weiterhin der vollen Bandbreite der britischen
Rechnungslegungsstandards und -interpretationen.
Presseerklärung und
FRSSE können Sie von der
Internetseite des ASB herunterladen
(in englischer Sprache).
Leitlinien für die erstmalige Anwendung der IFRS
Der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Pratices Board, APB)
hat weitere Zwischenleitlinien (bekannt als Entwurf 2005/3)
für Prüfer veröffentlicht, die Abschlüsse prüfen, die im
Vereinigten Königreich und in der Republik Irland das erste
mal nach IFRS erstellt wurden. Im August 2004 hatte der APB
vorläufige Leitlinien zu Frage herausgegeben, die aufkommen
können, wenn Unternehmen von UK-GAAP/ irischen GAAP auf IFRS
übergehen. Die neuen Leitlinien widmen sich einer Reihe von
weiteren Fragen einschließlich der Prüfung von
Zwischenberichtinformationen im ersten Jahr der Übernahme
von IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der
englischsprachigen
Presseerklärung (25 KB).
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