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Griechenland

 

bullet Griechenland ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Soma Orkoton Elegkton Logiston
bullet Antwort auf die Mitgliederumfrage von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im April 2002

Neue Nachrichten im Mai 2001

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Griechenland

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Griechenland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben griechische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.  1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung April 2002

 

Die griechische Regierung hat kürzlich einen Rechtsakt auf den Weg gebracht, mit dem die International Accounting Standards für die Rechnungslegung in Griechenland verabschiedet wurden. Diese Gesetzgebung findet auf Jahresabschlüsse für Perioden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen (d.h. von 2003 an), Anwendung und wird für alle Unternehmen verpflichtend sein, die an der Wertpapierbörse von Athen gelistet sind.

 

Der neue Gesetzesrahmen wird sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse betreffen und kann wahlweise durch jedes andere Unternehmen angewendet werden, das durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Griechenland geprüft wird.

 

Es wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die detaillierte Einführung dieses neuen Gesetzes erwägen soll. Der Abschluss der Arbeiten dieses Ausschusses wird für Juni 2002 erwartet; danach werden verschiedene Entscheidungen auf ministerieller Ebene herausgegeben, in denen ausgeführt wird, wie die Übernahme vonstatten gehen wird.

 

Aktualisierung Mai 2001

 

In Griechenland gibt es kein offizielles mit der Standardsetzung betrautes Gremium. Änderungen an den allgemein akzeptierten Bilanzierungspraktiken erfolgen entweder durch Änderungen an den Unternehmens- oder Steuergesetzen oder durch Verordnungen des Kapitalmarktausschusses (für börsennotierte Unternehmen).

 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, demzufolge alle börsennotierten Unternehmen Konzernabschlüsse ab 2005 in Übereinstimmung mit den IAS erstellen müssen, hat zu erheblichem Interesse in Griechenland geführt.

 

Die jüngste Entwicklung auf dem Gebiet der Bilanzierung stellt eine Vorschrift des Kapitalmarktausschusses dar, wonach alle börsennotierten Unternehmen eine Kapitalflussrechnung aufstellen müssen. Das für diese vorgeschriebene Format ist eine Mischung aus direkter und indirekter Methode, wie durch die IAS vorgeschrieben und so zugeschnitten, dass er auf die verschiedenen Abschlüsse nach dem allgemeinen Bilanzierungsplan anwendbar ist, der von allen griechischen Unternehmen befolgt wird.

 

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