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Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäische Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen
Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem
Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen.
Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr
2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis
zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Griechenland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben
griechische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des
Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005
anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis
einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der
vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die
Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht
der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des
Ergebnisses finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 64 KB).
Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.
1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
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"in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder |
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"in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung) |
Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies
der Fall ist.
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Die griechische Regierung hat kürzlich einen Rechtsakt auf den Weg gebracht, mit dem die International Accounting Standards
für die Rechnungslegung in Griechenland verabschiedet wurden. Diese Gesetzgebung findet auf Jahresabschlüsse für Perioden, die
nach dem 31. Dezember 2002 beginnen (d.h. von 2003 an), Anwendung und wird für alle Unternehmen verpflichtend sein, die an der
Wertpapierbörse von Athen gelistet sind.
Der neue Gesetzesrahmen wird sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse betreffen und kann wahlweise durch jedes andere
Unternehmen angewendet werden, das durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Griechenland geprüft wird.
Es wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die detaillierte Einführung dieses neuen Gesetzes erwägen soll. Der Abschluss der
Arbeiten dieses Ausschusses wird für Juni 2002 erwartet; danach werden verschiedene Entscheidungen auf ministerieller Ebene
herausgegeben, in denen ausgeführt wird, wie die Übernahme vonstatten gehen wird.
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In Griechenland gibt es kein offizielles mit der Standardsetzung betrautes Gremium. Änderungen an den allgemein akzeptierten
Bilanzierungspraktiken erfolgen entweder durch Änderungen an den Unternehmens- oder Steuergesetzen oder durch Verordnungen des
Kapitalmarktausschusses (für börsennotierte Unternehmen).
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, demzufolge alle börsennotierten Unternehmen Konzernabschlüsse ab 2005 in Übereinstimmung
mit den IAS erstellen müssen, hat zu erheblichem Interesse in Griechenland geführt.
Die jüngste Entwicklung auf dem Gebiet der Bilanzierung stellt eine Vorschrift des Kapitalmarktausschusses dar, wonach alle
börsennotierten Unternehmen eine Kapitalflussrechnung aufstellen müssen. Das für diese vorgeschriebene Format ist eine Mischung aus
direkter und indirekter Methode, wie durch die IAS vorgeschrieben und so zugeschnitten, dass er auf die verschiedenen Abschlüsse nach
dem allgemeinen Bilanzierungsplan anwendbar ist, der von allen griechischen Unternehmen befolgt wird.
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