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Finnland

 

bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: KHT-yhdistys-Foreningen CGR ry
bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: HTM-tilintarkastajat ry
bullet Antwort auf die Mitgliederumfrage von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Finnland

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäische Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Finnland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben finnische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr.  1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

IFRS Taskuopas 2007 – IFRS in your Pocket in finnischer Sprache

 

Unsere finnischen Kollegen haben IFRS Taskuopas 2007 veröffentlicht (101 Seiten in finnischer Sprache, 354 KB) – die finnische Übersetzung von IFRS in your Pocket 2007. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen aller IFRS und Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007 herausgegeben worden sind. Da nicht erwartet wird, dass vor dem Jahr 2009 größere Änderungen an den IFRS in Kraft treten, ist dieser Führer eine gute Zusammenfassung der gegenwärtigen Standards, die für die Abschlüsse 2007 und 2008 gelten. Eine Zusammenfassung der neuesten Änderungen, die 2009 in Kraft treten, ist der Veröffentlichung allerdings auch beigefügt.

 

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