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Republik der Fidschiinseln

 

Aufzählung Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Fiji Institut of Accountants
Aufzählung englischsprachige Antwort auf die Erhebung des IFAC bezüglich Standardsetzung und Regulierung in den Mitgliedsorganen

 

Neue Nachrichten für Dezember 2007

Neue Nachrichten für November 2007

Rahmen der Finanzberichterstattung in Fidschi (Dezember 2007)

Geränderte Kategorien von Unternehmen, die gezwungen sind, die IFRS anzuwenden

 

Im November 2007 hat der Rat des Rechnungslegungsinstituts von Fidschi die Einführung einer Umsatzschwelle von FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.) für drei Kategorien von Unternehmen verabschiedet, die ansonsten die IFRS hätten befolgen müssen (wie unten in unserem vorherigen Update berichtet). Dadurch wird ein Wahlrecht für kleinere Unternehmen innerhalb dieser drei Kategorien eingeführt, wonach diese entweder die IFRS oder die derzeitigen Rechnungslegungsstandards von Fidschi anwenden können.

 

Die geänderte Liste der Kategorien der Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren müssen, sieht wie folgt aus:

 

Aufzählung Aktiengesellschaften wie im Aktiengesetz definiert,
Aufzählung Unternehmen, die mehrheitlich im Staatsbesitz stehen,
Aufzählung Banken und Finanzinstitute,
Aufzählung Pensionskassen, Versicherungen und Versicherungsbroker,
Aufzählung Staatsunternehmen mit eigener Satzung und einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.),
Aufzählung Unternehmen mit einem Konzernjahresumsatz von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.) oder einem Vermögen von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.),
Aufzählung öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (die Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente herausgegeben haben oder die über die durchsetzbare Macht verfügen, Steuern aufzuerlegen, Tarife festzulegen oder öffentliche Gelder einzutreiben) mit einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.) sowie
Aufzählung Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens FJD 5 Mio. (USD 3,25 Mio.), auf die die oben genannten Unternehmen einen erheblichen Einfluss haben (in Form von mehr als 20 Prozent des Anteilsbesitzes), weil das Mutterunternehmen diese nach der Equity-Methode bilanzieren müsste.

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Fidschi (November 2007)

In Fidschi geltende IFRS

 

Das fidschianische Institut der Wirtschaftsprüfer, das ein Mitgliedsorgan des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes ist, hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle Berichtsperioden übernommen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Die IFRS gelten für alle Unternehmen, die in die folgenden Kategorien fallen:

 

Aufzählung Aktiengesellschaften wie im Aktiengesetz definiert,
Aufzählung Unternehmen, die mehrheitlich im Staatsbesitz stehen,
Aufzählung Banken und Finanzinstitute,
Aufzählung Pensionskassen, Versicherungen und Versicherungsbroker,
Aufzählung Staatsunternehmen mit eigener Satzung,
Aufzählung Unternehmen mit einem Konzernjahresumsatz von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.) oder mit einem Vermögen von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.),
Aufzählung öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (die Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente herausgegeben haben oder die über die durchsetzbare Macht verfügen, Steuern aufzuerlegen, Tarife festzulegen oder öffentliche Gelder einzutreiben) und
Aufzählung Unternehmen, auf die die oben genannten Unternehmen einen erheblichen Einfluss haben (in Form von mehr als 20 Prozent des Anteilsbesitzes), weil das Mutterunternehmen diese nach der Equity-Methode bilanzieren müsste.

 

Darüber hinaus hat das FIA bestimmt, dass die Mitglieder die IFRS zu befolgen haben, die zum 1. Januar eines Jahres bestehen. eine vorzeitige Anwendung von neuen Folgestandards oder Aktualisierungen ist zulässig.

 

Rechnungslegungsstandards für Unternehmen, die nicht IFRS anwenden müssen

 

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Rahmenkonzept für KMU und der zugehörige Standard entwickelt sind, sind die derzeitigen fidschianischen Rechnungslegungsstandards von den Unternehmen weiter anzuwenden, die nicht IFRS anwenden müssen. FIA folgt den internationalen Entwicklungen aufmerksam, insbesondere der Entwicklung eines International Financial Reporting Standards für KMU durch den IASB.

 

Prüfungsstandards

 

Der derzeitige Kanon von fidschianischen Prüfungsstandards basiert generell auf der Version des Jahres 2001 der Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

 

Weitere Informationen

 

Der Vorsitzende des Standardkomitees des FIA hat die neuen Anforderungen in der Ausgabe des Institutjournals vom August 2007 zusammengefasst  (in englischer Sprache, 23 KB) und auch den neuesten Stand der Dinge bezüglich der Standards zusammengefasst, die von den Unternehmen befolgt werden müssen, die nicht IFRS anwenden. Des Weiteren beschreibt er den aktuellen Stand der Prüfungsstandards.

 

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