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Estland

 

bullet Estland ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Antwort auf die Mitgliederumfrage von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im Juli 2003

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Estland

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Estland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben estnische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung Juli 2003

 

Estland wird eines der ersten europäischen Länder sein, dass die Anwendung der IFRS für statutarische Zwecke auch im Einzelabschluss des Mutterunternehmens zulässt. Diese Reform wurde durch die Tatsache unterstützt, dass die Unternehmenssteuer auf die Dividenden erhoben wird und nicht auf den Gewinn. Deshalb hat der Bilanzierungsrahmen auf die Steuerbasis und die Einnahmen des Staates keinen Einfluss.

 

Alle börsennotierten Unternehmen müssen die IFRS in ihren Konzern- und Einzelabschlüssen ab dem 1. Januar 2005 anwenden (die meisten tun dies bereits).

 

Neue estnische Rechnungslegungsgrundsätze – Bilanzierungsprinzipien vollständig mit den IFRS harmoniert, aber weniger Angaben vorgeschrieben

 

Zusätzlich fordert das neue Gesetz, dass die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS in Einklang gebracht werden und Querverweise auf die entsprechenden IFRS-Paragrafen enthalten. Jegliche Unterschiede zwischen den lokalen Standards und den IFRS müssen erläutert und gerechtfertigt werden. Die Bilanzierungsgrundsätze in den neuen Standards der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze stehen mit den IFRS vollständig in Einklang (in sehr seltenen Fällen sind vereinfachte Methoden erlaubt), sehen aber weniger Angaben als die IFRS vor. Auf Gebieten, die durch die Leitlinien der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze nicht abgedeckt sind, wird die Anwendung der IFRS empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.

 

Der Estonian Accounting Standards Board (EASB) hat bereits die meisten seiner Standards neu abgefasst und sie mit den Vorschriften des neuen Gesetzes und der IFRS in Einklang gebracht.

 

Von großen Unternehmen wird erwartet, dass sie das Wahlrecht in Richtung der vollen IFRS ausüben, kleine und mittelgroße Unternehmen werden wahrscheinlich die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze ('vereinfachte IFRS')als ihren Bilanzierungsrahmen verwenden.

 

Sehr wahrscheinlich werden Gewinn und Eigenkapital 2003 grundlegend identisch nach IFRS und estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen sein, aber die Abschlüsse nach estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen werden weniger informativ als IFRS-Abschlüsse sein.

 

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