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In der Dominikanischen Republik hat das Instituto de Contadores Publicos Autorizados de la Republica Dominicana
(ICPARD, das dominikanische Wirtschaftsprüferinstitut) seit Juli
2009 nach Artikel 31 des Gesetzes 479-08 das Recht,
Rechnungslegungsstandards festzusetzen. Im Februar 2010
verabschiedete das ICPARD zwei Resolutionen:
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Börsennotierte Unternehmen. Mit
Resolution 001 (in spanischer Sprache,
227 KB) verfügt das ICPARD die verpflichtende Anwendung der IFRS für
Unternehmen, deren Aktien an der Bolsa de Valores de la Republica Dominicana (BVRD,
der dominikanischen Börse) notiert sind. Die Resolution sieht eine
zweistufige Einführung der IFRS vor: Einige Standards werden ab 2010
verpflichtend und die anderen 2014. Die Unternehmen, die derzeit
schon die IFRS anwenden, werden das auch weiterhin tun. Darüber
hinaus ist nach der Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse
derzeit nach US-GAAP erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin
zu tun, dann müssen sie auf IFRS umstellen. Ist ein Sachverhalt
in den IFRS nicht geregelt, haben die Unternehmen US-GAAP
anzuwenden. |
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Staatlich regulierte Unternehmen. In Resolution 001 ist
vorgeschrieben, dass solche Unternehmen den Vorschriften der
staatlichen Regulierungsorgane folgen müssen. |
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Andere Unternehmen. Mit
Resolution 002 (in spanischer Sprache, 198 KB) verfügt das
ICPARD, dass alle Unternehmen, deren Aktien nicht an der BVRD
notiert sind, (mit Ausnahme der staatlich regulierten Unternehmen)
den IFRS für KMU anzuwenden haben. Die Resolution sieht eine
zweistufige Einführung des IFRS für KMU vor: Einige Abschnitte werden ab
2010 verpflichtend und die anderen 2014. Darüber hinaus ist nach der
Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP
erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin zu tun, dann
müssen sie auf den IFRS für KMU umstellen. Ist ein Sachverhalt im
IFRS für KMU nicht geregelt, haben die Unternehmen zuerst zu prüfen,
ob sich Leitlinien dazu in den vollen IFRS finden, und sonst US-GAAP
anzuwenden. |
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