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Das costaricanische Institut der Wirtschaftsprüfer ist laut
Gesetz das verantwortliche Organ für die Einführung und Änderung von
Rechnungslegungsstandards in Costa Rica. 2000 führte das Institut
die IFRS als das einzig gültige Rechnungslegungsregelungswerk ein
und verkündete dies im Regierungsanzeiger. Mit Ausnahme von
'öffentlichen Unternehmen' (s. nächster Absatz) müssen alle
Unternehmen in Costa Rica die IFRS anwenden, und im Prüfungsbericht
wird die Einhaltung der IFRS bestätigt.
Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Abschlüsse nach IFRS
erstellen, während regulierte Unternehmen (also Banken und
Finanzinstitute, Börsenmakler und Pensionsfonds) von den
Regulierungsbehörden der Regierung beaufsichtigt werden, die ihre
eigenen Rechnungslegungsregeln entwickelt haben. Diese Regeln
basieren zwar auf den IFRS, aber es gibt einige Unterschiede
aufgrund besonderer Rechnungslegungsmethoden, die von den Aufsichten
eingeführt wurden. Demzufolge wird in den Prüfungsberichten dieser
Unternehmen normalerweise die Einhaltung der von der
verantwortlichen Regulierungsbehörde erlassenen
Rechnungslegungsregeln bestätigt und nicht die Einhaltung der IFRS.
Am 30. September 2009 führte das Institut den IFRS für KMU ein,
der zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Das Institut hat
jedoch noch nicht endgültig entschieden, welche Unternehmen als KUM
anzusehen sind und den IFRS für KMU anwenden dürfen.
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