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Bulgarien

 

bullet Bulgarien ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institute of Certified Public Accountants of Bulgaria
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im Mai 2008

Rahmen der Finanzberichterstattung in Bulgarien

 

IFRS vorgeschrieben für börsennotierte und große nicht börsennotierte Unternehmen

 

Seit 2003 müssen alle börsennotierten Unternehmen in Bulgarien sowie alle Banken, Versicherungen, Investmentfonds und andere Finanzinstitute ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen.

 

Seit 2005 ist die Anwendung sowohl für die Erstellung der Konzern- als auch der separaten Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Finanzinstituten und allen großen bulgarischen Unternehmen mit beschränkter Haftung vorgeschrieben. Ein großes Unternehemn ist eines, das mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

 

bullet Der Umsatz des Unternehmens beträgt mehr als rund Mio. EUR 7,5.
bullet Das Unternehmen verfügt über ein Sachvermögen von mehr als rund Mio. EUR 4,0.
bullet Im Unternehmen sind mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist die Anwendung der IFRS gestattet aber nicht vorgeschrieben.

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Bulgarien wurde am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union.

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Bulgarien ist seit Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Daher haben bulgarische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Aktualisierung Mai 2008

 

SEC unterzeichnet Protokolle zum Informationsaustausch über IFRS mit vier Ländern

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Protokolle unterzeichnet, die sie in die Lage versetzen, Informationen mit Finanzregulatoren in vier europäischen Ländern über die Anwendung der International Financial Reporting Standards auszutauschen. Bei den vier Ländern handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Norwegen und Portugal. Dieses Vereinbarungen fußen auf einer Blaupausenvereinbarung, welche die SEC und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) – neben vielen anderen – zuvor übernommen haben. Infolge der Globalisierung der Kapitalmärkte entwickelten Wertpapieraufsichtsbehörden Vereinbarungen über den Informationsaustausch, um eine grenzübergreifende Regulierung zu ermöglichen. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

 

 

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