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| Brasilien |

Aktuelle Nachrichten des Monats
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Brasilien |
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Börsennotierte Unternehmen
Am 13. Juli 2007 hat die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Brasilien (Comissão de Valores Mobiliários,
(CVM) die Regel Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse
nach den IFRS zu veröffentlichen, beginnend ab Berichtsperioden, die 2010 enden. Die Anwendung der IFRS steht börsennotierten Unternehmen zwischen 2007
und 2009 frei.
Banken
Im Jahr 2006 hat die Zentralbank von Brasilien entschieden, dass jede Bank, die durch Gesetz oder Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in
Brasilien verpflichtet ist (das schließt Banken in inländischer oder ausländischer Hand sowie börsennotierte und nicht börsennotierte ein) Konzernabschlüsse
in voller Übereinstimmung mit den IFRS für Jahre, die am 31. Dezember 2010 enden, aufstellen und veröffentlichen muss.
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| Aktualisierung Oktober 2011 |
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IFRS ao seu alcance 2011

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Unsere brasilianischen Kollegen haben IFRS ao seu alcance 2011 herausgegeben die
portugiesische Übersetzung von
IFRSs in Your Pocket 2011. Diese Publikation enthält alle Informationen der englischen Originalversion.
Sie könne sich IFRS ao seu alcance 2011
hier herunterladen (582
KB). |
| | Aktualisierung Juni 2011 |
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Brasilianische iPad App mit IFRS-Publikation von Deloitte

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Unsere brasilianischen Kollegen haben auf iTunes eine iPad App
für ihren Newsletter Mundo Corporativo zur Verfügung gestellt,
in dem auch in IFRS-bezogene Themen berichtet wird. In der in
brasilianischem Portugiesisch erscheinenden Publikation werden
außerdem detaillierte Analysen zu Themen, die das Tagesgeschäft der
brasilianischen Wirtschaft bestimmen, politischen Nuancen, die
Auswirkungen auf brasilianische Unternehmen und Unternehmen weltweit
haben, Verhaltensfragen bei Unternehmens- und Wirtschaftstrends
sowie Fragen des nationalen Wachstums geboten. Auch
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird thematisiert.
Hier gelangen Sie zu iTunes und der neuen App. |
| | Aktualisierung Januar 2011 |
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Musterkonzernabschluss und Anhangcheckliste in portugiesischer Sprache

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Unsere brasilianischen Kollegen haben den
Musterkonzernabschluss 2010 und die Anhangcheckliste 2010 in
portugiesische Sprache übersetzt:
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| | Aktualisierung Juli 2010 |
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Neue Veröffentlichungen von Deloitte Brasilien

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Unsere brasilianischen Kollegen haben Ausgaben in portugiesischer Sprache von
IFRS for SMEs in your Pocket und
2009 Model financial statements erstellt.
Der IFRS für KMU ist in Brasilien v.a. nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen IASB, dem
brasilianischen Bundesrat für Bilanzierung und dem brasilianischen Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen
während eines Besuchs des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie in Brasilien im
Januar 2010 von besonderer Bedeutung.
Im Dezember 2009 hatte der brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen eine portugiesische
Fassung des IFRS for SMEs als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet. Mit der Resolution 1255/2009 wurde
der KMU-Standard des Gremiums durch den brasilianischen Bundesrat für Bilanzierung, das nationale berufsständische
Gremium übernommen. Weiterführende Informationen:
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| Aktualisierung Mai 2010 |
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Auswirkungen des Übergangs auf die IFRS in Brasilien für US-Unternehmen
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| Aktualisierung März 2010 |
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Brasilien übernimmt den IFRS für KMU
Im Dezember 2009 hat der Brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen
(CPC) eine portugiesische Fassung des IFRS für KMU als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet. Gemäß Resolution 1255
aus dem Jahr 2009 wurde der KMU-Standard des CPC durch den Brasilianischen Bundesbilanzrat
(CFC) übernommen, das nationale berufsständische Gremium. Die Resolution 1255 finden Sie
hier (794 KB). Der Standard ist eine vorläufige und
inoffizielle Übersetzung des IFRS für KMU, der von der
Internetseite des CPC heruntergeladen werden kann (in portugiesischer Sprache, 1.049 KB). Die IFRS-Stiftung arbeitet
derzeit an einer offiziellen Übersetzung. Es wird erwartet, dass Prüfer in der Lage sein werden, zu berichten, dass
Abschlüsse, die sich im Einklang mit dem KMU-Standard des CPC befinden, auch im Einklang mit dem IFRS für KMU stehen, weil
es keinen bedeutenden Unterschiede zwischen der inoffiziellen portugiesischen Übersetzung und dem IFRS für KMU gibt. Die
geschätzte Zahl an KMU in Brasilien per Januar 2009 betrug 5,9 Millionen, das sind 99% der brasilianischen Unternehmen.
Während erwartet wird, dass viele von ihnen weiterhin einem sehr einfachen Bilanzierungssystem folgen werden, das
nach dem brasilianischen Gesetz über die KMU zulässig ist, erwartet man von vielen Anderen, dass sie auf das brasilianische
Gegenstück zum IFRS für KMU übergehen werden. So wird bspw. erwartet, dass die
brasilianische nationale Entwicklungsbank (BNDES) alle ihre Schuldner dazu auffordern oder sogar von ihnen verlangen
wird, den neuen Standard zu verwenden (ungefähr 250.000 KMU).
Warum Brasilien plant, die IFRS zu übernehmen
Brasilien ist eine der großen Wirtschaftsmächte, die beabsichtigen,
die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu übernehmen. Robert Bruce,
Wirtschaftsprüfer und einer der bedeutendsten britischen Journalisten,
die über Finanzen und Rechnungslegung schreiben, hat einen Artikel
darüber geschrieben, warum Brasilien sich entschlossen hat, die
internationalen Standards einzuführen, und wie sich Brasiliens
wachsender Einfluss in der Welt auch auf Finanzberichterstattung
ausdehnt. Der IASB stellt diesen Artikel, der allerdings nicht unbedingt
offizielle IASB-Meinung darstellt, auf seiner
Internetseite zur Verfügung (in englischer Sprache, 41 KB).
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| Aktualisierung Januar 2010 |
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IASB und Brasilien unterzeichnen Arbeitsabkommen
Am 28. Januar 2010 haben zwei Rechnungslegungsgremien i Brasilien ein
Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MOU) mit dem IASB
unterzeichnet, in dem Prinzipien für die künftige Zusammenarbeit
festgelegt werden, die zum Ziel haben sollen, die Einführung der IFRS in
Brasilien zu unterstützen und die Einbindung des brasilianischen
Standardsetzers in den Prozess internationaler Standardsetzung zu
fördern. Die beiden brasilianischen Gremien sind die folgenden:
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Conseho Federal de Contabilidade (CFC, brasilianischer Rat des Bundes zur Rechnungslegung) und
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Comitê de Pronunciamentos Contábieis (CPC,
brasilianischer Ausschuss für Rechnungslegungsverlautbarungen der
Standardsetzer). |
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie ist nach Brasilien zur Unterzeichnung gereist.
Die vollen IFRS treten in Brasilien ab 2010 für börsennotierte
Unternehmen und Finanzinstitute in Kraft. Der CPC wird die verbleibenden
Unterschiede zwischen den brasilianischen Rechnungslegungsstandards und
den IFRS bis Ende 2010 beseitigen. In Bezug auf kleine und mittelgroße
Unternehmen heißt es im Arbeitsabkommen:
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Der CPC wird Anstrengungen unternehmen, um alle relevanten
Verlautbarungen des IASB oder der IASCF hinsichtlich KMU einschließlich
der Lehrmaterialien in brasilianisches Portugiesisch übersetzen zu
lassen. Der CPC wird auch größte Mühe in den Übernahmeprozess
investieren ebenso wie in die allgemeine Verbreitung und die
Unterstützung von Ausbildung mit dem Ziel, eine Übernahme des IFRS für
KMU in Brasilien zu fördern. |
Eine zweisprachige Fassung des Arbeitsabkommens können Sie
hier
herunterladen (2.429 KB).
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| Aktualisierung Februar 2009 |
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Drei neue IFRS-Publikationen von
Deloitte Brasilien
Unsere brasilianischen Kollegen haben drei IFRS-Publikationen in portugiesischer Sprache veröffentlicht. In Brasilien müssen alle börsennotierten
Unternehmen und alle inländischen und ausländischen Banken für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2010 enden, IFRS-Konzernabschlüsse aufstellen. Bei
den drei neuen brasilianischen IFRS-Veröffentlichungen handelt es sich um:
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| Aktualisierung Januar 2009 |
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Neue Leitlinien zur Berichterstattung und Checkliste von
Deloitte Brasilien
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Unsere brasilianischen Kollegen haben die Ausgabe 2008 ihres jährlichen erscheinenden
Leitfadens für Abschlüsse herausgegeben. In dem portugiesischsprachigen Leitfaden mit
dem Titel Demonstrações financeiras – Orientações referentes ao exercício de 2008
werden die wichtigsten Sachverhalte in Bezug auf die Abschlusserstellung 2008 für brasilianische
Unternehmen erläutert. Die Hauptänderungen in den brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften im
letzten Jahr werden besonders hervorgehoben. Es gibt außerdem aktuelle Informationen zu den laufenden
Konvergenzbestrebungen mit den IFRS und zu Änderungen der Bilanzierungsgesetze, die aus dem Gesetz 11.638/07
resultieren. Der Leitfaden beinhaltet die neuesten Verlautbarungen des brasilianischen
Ausschusses für Rechnungslegungsverlautbarungen (Comitê de Pronunciamento Contábil, CPC) aus dem
Jahr 2008, was ihn zu einem der aktuellsten Referenzwerke in Brasilien macht. Die brasilianischen
Kollegen haben außerdem eine begleitende Abschlusscheckliste erstellt. |
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| Aktualisierung September 2008 |
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Kürzlich erfolgte Änderungen am brasilianischen Unternehmensrecht (Gesetz Nr. 11.638) haben
zu Änderungen an den allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätzen in Brasilien geführt, die
für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Das Gesetz
ist darauf ausgelegt, die Bilanzierungspraxis nach brasilianischem Unternehmensrecht auf den
aktuellen Stand zu bringen, 'um die Konvergenz brasilianischer Bilanzierungspraxis mit den
Bilanzierungsstandards zu ermöglichen, die an den internationalen Kapitalmärkten allgemein
akzeptiert sind'. Unsere brasilianischen Kollegen haben ein Merkblatt in englischer und
portugiesischer Sprache veröffentlicht, in denen die Änderungen erläutert werden:
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| Vergleich brasilianischer
Rechnungslegungsstandards und IFRS (Aktualisierung Juli 2008) |
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Vergleich zwischen IFRS und
brasilianischen Rechnungslegungsstandards
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Die beiden berufsständischen
Rechnungslegungsorganisationen von Brasilien Conselho Federal de Contabilidade
(CFC) und Instituto dos Auditores Independentes do Brasil
(IBRACON) – haben gemeinsam einen Vergleich zwischen
brasilianischen Rechnungslegungsstandards und IFRS
herausgegeben. Sumário da Comparação das
Práticas Contábeis Adotadas no Brasil com as Normas
Internacionais de Contabilidade - IFRS bietet einen
Gegenüberstellung der Rechnungslegungsstandards mit Stand
vom Januar 2006 in portugiesischer Sprache. Alle
börsennotierten Unternehmen in Brasilien müssen ab 2010 IFRS
befolgen (es bestand ein Wahlrecht, dies bereits ab 2007 zu
tun). Gleiches gilt für die meisten Banken und
andere Finanzinstitute. Die Standardsetzer und die Regierung
in Brasilien erwägen, diese Anwendungspflicht auf nicht
börsennotierte Unternehmen auszudehnen. CFC und IBRACON
haben freundlicherweise gestattet, diese Publikation auf
IAS PLUS zur Verfügung zu stellen. |
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| Aktualisierung Juli 2007 |
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Börsennotierte Unternehmen in Brasilien werden IFRS ab 2010 verwenden
Am
13. Juli 2007 hat die brasilianische Börsenaufsichtsbehörde –
Comissão de Valores Mobiliários (CVM,
www.cvm.gov.br) – die Regel
Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierte Unternehmen ab dem Ende
des Geschäftsjahrs 2010 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse in
Übereinstimmung mit IFRS zu veröffentlichen. Bis 2009 haben
börsennotierte Unternehmen ein Wahlrecht, die IFRS zu verwenden.
Zuvor (im Jahr 2006) hatte die brasilianische Zentralbank
entschieden, dass jede Bank, die von Gesetzes wegen oder aufgrund
einer Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in Brasilien
verpflichtet ist (in- wie ausländische, börsennotierte und nicht
börsennotierte) ihre Konzernabschlüsse ab dem Ende des
Geschäftsjahrs 2010 in voller Übereinstimmung mit den IFRS
aufstellen und veröffentlichen müssen.
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| Aktualisierung Mai 2007 |
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Vorschlag die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen in
Brasilien vorzuschreiben
Die
brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde hat einen Entwurf
veröffentlicht, mit dem vorgeschlagen wird alle an der BOVESPA (Sao
Paulo Börse) notierten Unternehmen zu verpflichten,
Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS, beginnend für
Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010 enden, zu
veröffentlichen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Im August 2006 wurde in Brasilien ein Standardsetzer mit dem Namen
Comite de Pronunciamentos Contabeis (CPC) – Ausschuss für
Rechnungslegungsverlautbarungen. Sein Auftrag ist eindeutig, die
brasilianischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren.
Der CPC wurde durch einen Vertrag der sechs Gründungsmitglieder
gegründet:
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ABRASCA (Vereinigung der brasilianischen börsennotierten
Unternehmen),
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APIMEC (Vereinigung der Analysten),
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BOVESPA (Börse Sao Paulo),
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CFC (Rat des Bundes zur Rechnungslegung),
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IBRACON (Wirtschaftsprüferinstitut), und
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FIPECAFI (Stiftung zur Rechnungslegungsforschung, vertritt die
Meinung der Wissenschaft).
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Im März 2006 hatte der Vorstand der Zentralbank von Brasilien
offiziell entschieden, dass alle brasilianische Banken (in- oder
ausländische) und alle Finanzinstitutionen, die bei der Zentralbank
lizenziert sind und Geschäfte in Brasilien machen (einschließlich
Leasinggesellschaften und Spar- und Darlehenskassen) IFRS vollständig
anwenden müssen, beginnend für Abschlüsse der Berichtsperiode, die am
31. Dezember 2010 endet. Zu dem Zweck hatte die Zentralbank alle
Fachabteilungen im März 2006 aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2006
alle bestehenden Bankenaufsichtsvorschriften in Bezug auf die
Rechnungslegung aufzulisten, diese in einem einzigen Dokument
zusammenzufassen, Vorschläge zu entwickeln, welche Änderungen
hinsichtlich der Konvergenz auf IFRS vorgenommen werden könnten, und die
dafür notwendigen rechtlichen Prozesse zu benennen. Diese rechtlichen
Prozesse könnte die Rücknahme von Regelungen der Zentralbank beinhalten,
ihre Überarbeitung auf Ebene des Währungsrats (der in manchen Fragen der
Zentralbank vorgeschaltet ist) oder sogar Gesetzesänderungen, die dann
vom Präsidenten der Republik dem Kongress vorgeschlagen würden.
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| Aktualisierung März 2006 |
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Brasilien schreibt IFRS für Finanzinstitutionen vor
Am
9. März 2006 beschloss der Vorstand der brasilianischen Zentralbank,
sämtlichen brasilianischen Banken und von der Zentralbank zur
Geschäftstätigkeit in Brasilien lizenzierten Finanzinstitutionen
(einschließlich Leasinggesellschaften und Spar- und Darlehenskassen) die
vollständige Anwendung der IFRS ab dem Jahresabschluss 31. Dezember 2010
vorzuschreiben. Dieser Beschluss wurde im Rahmen einer
öffentlichen
Bekanntmachung (in portugiesischer Sprache, 93 KB) veröffentlicht.
[Eine nicht offizielle Übersetzung ins Englische finden Sie
hier
(65 KB).]
Der
Vorstand forderte seine für die Bankenaufsicht verantwortlichen Abteilungen
auf, die zur Einhaltung der Frist bis 2010 notwendigen Änderungen der
bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften herauszuarbeiten und bis zum
31. Dezember 2006 entsprechende Rückmeldung zu erstatten. Danach sollen
Arbeitsgruppen Lösungsvorschläge zur Ausräumung von Hindernissen für die IFRS-Anwendung ab 2010 entwickeln. Darüber hinaus gab die Zentralbank
bekannt, sie beabsichtige, Abschlussprüfern von Banken und anderen
lizenzierten Finanzinstitutionen die Anwendung der vom
International Auditing and Assurance
Standards Board herausgegebenen International Standards on Auditing
(ISA) vorzuschreiben.
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