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Die nachfolgenden Informationen stellen ausgewählte Ausschnitte aus dem
ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank
für Botswana per 20. Mai 2006 dar. Fußnoten wurden weggelassen.
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Botswanas statutarischer Rahmen für Rechnungslegung und Prüfung
5. Das Unternehmensgesetz (Kapitel 42:01) verpflichtet alle Unternehmen mit Sitz in Botswana, Jahresabschlüsse
zu erstellen. Im Unternehmensgesetz sind Vorschriften für die Auf- und Darstellung sowie die Veröffentlichung von
Abschlüssen, Angaben, sowie die Prüfung von Unternehmen, die dem Gesetz entsprechend verfasst sind, niedergelegt.
In dem Gesetz werden die grundlegenden Inhalte und das Format des Abschlusses vorgeschrieben und festgelegt, dass
Abschlüsse von Unternehmen mit Ausnahme von nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung unterhalb
bestimmter Schwellenwerte jährlich geprüft werden müssen. Dem Gesetz zufolge ist die Befähigung zur Ausübung der
Prüfertätigkeit nicht an eine Mitgliedschaft im Institut der Wirtschaftsprüfer von Botswana (Botswana Institute of
Accountants, BIA) geknüpft. In der Praxis führen aber die BIA-Mitglieder, die über eine gültige Lizenz zur
Praktizierung verfügen, die meisten Prüfungen aus. Das Unternehmensgesetz sieht vor, dass Mutterunternehmen
Konzernabschlüsse aufzustellen haben. Allerdings wird diese Vorschrift durch die Bedingung gelockert, dass die
Geschäftsleitung der Ansicht ist, dass 'es undurchführbar oder für die Mitglieder des Unternehmen von keinem
echten Wert ist' oder 'das Ergebnis für das Wirtschaften des Unternehmens oder eines seiner Tochterunternehmen
irreführend oder schädlich ist'. Dies kann zu möglichen Manipulationen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
führen, wodurch es zu einem Abweichen von der internationalen besten Praxis bei er Aufstellung von Konzernabschlüssen
kommt. [...]
7. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der IFRS und der ISA. Die rechtlichen Verfügungen,
einschließlich des Unternehmens- und des Bankgesetzes, schreiben die Anwendung der IFRS und der ISA im Hinblick auf
die Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen verfasster Unternehmen nicht vor. Allerdings erstellen öffentlich
gehandelte Unternehmen und Banken den Abschluss unter der Behauptung auf, dass diese den IFRS entsprechen, und die
Prüfer sagen, dass sie die ISA befolgen. Die Verordnungen für die Versicherungsbranche fordern von Versicherungsunternehmen
die Befolgung 'international anerkannter Bilanzierungsstandards', ohne das herausgebende Gremium dieser Standards
zu erwähnen. Die Regierung von Botswana ist dabei, ein überarbeitetes Unternehmensgesetz in Kraft zu setzen, von
dem erwartet wird, dass es verfassten Unternehmen in Botswana die Anwendung von IFRS und ISA vorschreiben wird. [...]
18. Die Wertpapierbörse von Botswana schreibt in ihren Listingvorschriften die Aufstellung von Zwischenabschlüssen
vor. Gemäß Listingvorschriften müssen börsennotierte Unternehmen ungeprüfte Quartalsergebnisse nach einem vorgeschriebenen
Format ausweisen und sie an die Anteilseigner weiterleiten. Die börsennotierten Unternehmen sind zudem verpflichtet,
ihre Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt und in Übereinstimmung mit den ISA geprüft wurden,
einzureichen.
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IFRS für KMU in Botswana
Im September 2009 verabschiedete der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana eine
Entschließung zum IFRS für KMU (in englischer
Sprache, 65 KB). In der Erklärung heißt es:
| Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange
erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für
den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana
mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen
hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum
Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden. |
Der Entschließung zufolge
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müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden |
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müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro)
oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden |
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müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden.
Dabei handelt es sich um:
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Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände,
wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
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Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten |
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Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der
Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden. |
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Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie
beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl. |
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Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
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Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a.
der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten). |
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Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche
Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom
IFRS für KMU bestehen. |
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