Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

Botswana

 

bullet Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Institut der Wirtschaftsprüfer von Botswana
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Botswana (Aktualisierung Februar 2010)

 

Die nachfolgenden Informationen stellen ausgewählte Ausschnitte aus dem ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank für Botswana per 20. Mai 2006 dar. Fußnoten wurden weggelassen.

 

 

Botswanas statutarischer Rahmen für Rechnungslegung und Prüfung

 

5. Das Unternehmensgesetz (Kapitel 42:01) verpflichtet alle Unternehmen mit Sitz in Botswana, Jahresabschlüsse zu erstellen. Im Unternehmensgesetz sind Vorschriften für die Auf- und Darstellung sowie die Veröffentlichung von Abschlüssen, Angaben, sowie die Prüfung von Unternehmen, die dem Gesetz entsprechend verfasst sind, niedergelegt. In dem Gesetz werden die grundlegenden Inhalte und das Format des Abschlusses vorgeschrieben und festgelegt, dass Abschlüsse von Unternehmen mit Ausnahme von nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung unterhalb bestimmter Schwellenwerte jährlich geprüft werden müssen. Dem Gesetz zufolge ist die Befähigung zur Ausübung der Prüfertätigkeit nicht an eine Mitgliedschaft im Institut der Wirtschaftsprüfer von Botswana (Botswana Institute of Accountants, BIA) geknüpft. In der Praxis führen aber die BIA-Mitglieder, die über eine gültige Lizenz zur Praktizierung verfügen, die meisten Prüfungen aus. Das Unternehmensgesetz sieht vor, dass Mutterunternehmen Konzernabschlüsse aufzustellen haben. Allerdings wird diese Vorschrift durch die Bedingung gelockert, dass die Geschäftsleitung der Ansicht ist, dass 'es undurchführbar oder für die Mitglieder des Unternehmen von keinem echten Wert ist' oder 'das Ergebnis für das Wirtschaften des Unternehmens oder eines seiner Tochterunternehmen irreführend oder schädlich ist'. Dies kann zu möglichen Manipulationen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führen, wodurch es zu einem Abweichen von der internationalen besten Praxis bei er Aufstellung von Konzernabschlüssen kommt. [...]

 

7. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der IFRS und der ISA. Die rechtlichen Verfügungen, einschließlich des Unternehmens- und des Bankgesetzes, schreiben die Anwendung der IFRS und der ISA im Hinblick auf die Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen verfasster Unternehmen nicht vor. Allerdings erstellen öffentlich gehandelte Unternehmen und Banken den Abschluss unter der Behauptung auf, dass diese den IFRS entsprechen, und die Prüfer sagen, dass sie die ISA befolgen. Die Verordnungen für die Versicherungsbranche fordern von Versicherungsunternehmen die Befolgung 'international anerkannter Bilanzierungsstandards', ohne das herausgebende Gremium dieser Standards zu erwähnen. Die Regierung von Botswana ist dabei, ein überarbeitetes Unternehmensgesetz in Kraft zu setzen, von dem erwartet wird, dass es verfassten Unternehmen in Botswana die Anwendung von IFRS und ISA vorschreiben wird. [...]

 

18. Die Wertpapierbörse von Botswana schreibt in ihren Listingvorschriften die Aufstellung von Zwischenabschlüssen vor. Gemäß Listingvorschriften müssen börsennotierte Unternehmen ungeprüfte Quartalsergebnisse nach einem vorgeschriebenen Format ausweisen und sie an die Anteilseigner weiterleiten. Die börsennotierten Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt und in Übereinstimmung mit den ISA geprüft wurden, einzureichen.

 

 

 

IFRS für KMU in Botswana

 

Im September 2009 verabschiedete der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana eine Entschließung zum IFRS für KMU (in englischer Sprache, 65 KB). In der Erklärung heißt es:

 

Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.

Der Entschließung zufolge

bullet müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden
bullet müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro) oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden
bullet müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden. Dabei handelt es sich um:
bullet Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
bullet Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten
bullet Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden.
bullet Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl.
bullet Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
bullet Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a. der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten).
bullet Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom IFRS für KMU bestehen.

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.