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Belgien

 

bullet Belgien ist Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (Stand 2002, 2.262 KB)
bullet Internetseiten der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen:
bullet Institut des Experts Comptables
bullet Institut des Réviseurs d'Entreprises
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Neue Nachrichten im Dezember 2011

Neue Nachrichten im September 2011

Neue Nachrichten im Juli 2011

Neue Nachrichten im März 2011

Neue Nachrichten im September 2009

Neue Nachrichten im Mai 2008

Neue Nachrichten im September 2005

Rahmen der Finanzberichterstattung in Belgien

 

Anwendung der IFRS in Europa seit 2005

 

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
bullet IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
bullet Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
bullet Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

 

Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

Belgien ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben belgische Unternehmen, die an einer Börse der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes notiert sind, IFRS ab dem Jahr 2005 anzuwenden. Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer dritten Studie (nach 2005 und 2008) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes, aber nicht der EU sind, veröffentlicht. Eine tabellarische Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:

 

bullet "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
bullet "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung)

 

Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.

 

Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

 

Nicht börsennotierte belgische Banken müssen IFRS anwenden

 

Nicht börsennotierte Banken und andere Kreditinstitute in Belgien sind gemäß des königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 zur Aufstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses ab 2006 verpflichtet. Börsennotierte belgische Unternehmen, einschließlich der Kreditinstitute, müssen bereits ab 2005 einen IFRS-konformen Konzernabschluss zur Entsprechung der EU-Rechnungslegungsverordnung aufstellen. Falls ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut ein hundertprozentiges Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterunternehmen ist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Aufstellungspflicht eines IFRS-Konzernabschlusses abgesehen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einreichung des Konzernabschlusses der ausländischen Gruppe in Belgien in französischer oder niederländischer Sprache. Die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss ist in Belgien nicht erlaubt.

 

Nicht börsennotierte belgische Unternehmen können IFRS für Konzernabschlüsse anwenden

 

Ein nicht börsennotiertes Unternehmen kann gemäß des königlichen Erlasses vom 18. Januar 2005 freiwillig entscheiden, einen IFRS-konformen Konzernabschlusses zu erstellen. Diese Entscheidung muss vom Aufsichtsrat gefällt werden und ist unwiderruflich.

 

Belgische Immobilienfonds müssen IFRS anwenden

 

Nach königlichem Erlass vom 21. Juni 2006 müssen alle (börsennotierte und nicht börsennotierte) Immobilienfonds in Belgien (SICAFI/Vastgoedbevak) ab 2007 in ihren separaten und Konzernabschlüssen IFRS anwenden. Börsennotierte Immobilienfonds müssen laut europäischer IAS-Verordnung seit dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen.

 

Nicht börsennotierte belgische Versicherungsunternehmen müssen IFRS anwenden

 

Nach königlichem Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und niederländischer Sprache, 346 KB) müssen alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, die IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.

 

Neue Nachrichten im Dezember 2011

 

Neue Newsletter unserer belgischen Kollegen

 

Das Brüsseler IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat den IFRS informatiebrief – Nummer 20 (in niederländischer Sprache, 212 KB) und das Bulletin d'information IFRS – Numéro 20 (in französischer Spache, 353 KB) herausgegeben, in denen die neuesten Nachrichten und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Entwicklung der IFRS und die möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Belgien und Europa dargestellt werden.

 

Frühere Ausgaben der Newsletter finden Sie auf der Internetseite von Deloitte Belgien.

 

September 2011

 

Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien in Europa

Die Dienststellen der EU-Kommission haben einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden.

Der englischsprachige Bericht fasst die Antworten zusammen, die die Vertreter der Mitgliedsländer in einen ihnen zuvor zugesendeten Fragebogen eingetragen haben. Des Weiteren sind alle zusätzlichen Erklärungen aufgenommen, die einzelne Mitgliedsländerbeigefügt haben. Es liegen Antworten aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen vor. Stand der gegebenen Antworten ist 1. Juli 2010.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).

Neue Nachrichten im Juli 2011

 

Neue Newsletter unserer belgischen Kollegen

 

Das Brüsseler IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat den IFRS informatiebrief – Nummer 19 (in niederländischer Sprache, 245 KB) und das Bulletin d'information IFRS – Numéro 19 (in französischer Spache, 296 KB) herausgegeben, in denen die neuesten Nachrichten und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Entwicklung der IFRS und die möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Belgien und Europa dargestellt werden.

 

Frühere Ausgaben der Newsletter finden Sie auf der Internetseite von Deloitte Belgien.

 

Neue Nachrichten im März 2011

 

Neue Newsletter unserer belgischen Kollegen

 

Das Brüsseler IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat den IFRS informatiebrief – Nummer 18 (in niederländischer Sprache, 194 KB) und das Bulletin d'information IFRS – Numéro 18 (in französischer Spache, 373 KB) herausgegeben, in denen die neuesten Nachrichten und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Entwicklung der IFRS und die möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Belgien und Europa dargestellt werden.

 

Frühere Ausgaben der Newsletter finden Sie auf der Internetseite von Deloitte Belgien.

 

Neue Nachrichten im September 2009

 

Nicht börsennotierte belgische Versicherungsunternehmen müssen IFRS anwenden

 

Nach königlichem Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und niederländischer Sprache, 346 KB) müssen alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.

 

Neue Nachrichten im Mai 2008

 

SEC unterzeichnet Protokolle zum Informationsaustausch über IFRS mit vier Ländern

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Protokolle unterzeichnet, die sie in die Lage versetzen, Informationen mit Finanzregulatoren in vier europäischen Ländern über die Anwendung der International Financial Reporting Standards auszutauschen. Bei den vier Ländern handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Norwegen und Portugal. Dieses Vereinbarungen fußen auf einer Blaupausenvereinbarung, welche die SEC und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) – neben vielen anderen – zuvor übernommen haben. Infolge der Globalisierung der Kapitalmärkte entwickelten Wertpapieraufsichtsbehörden Vereinbarungen über den Informationsaustausch, um eine grenzübergreifende Regulierung zu ermöglichen. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

 

Neue Nachrichten im September 2005

 

Verpflichtung zur Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Banken in Belgien

 

Nicht börsennotierte Banken und andere Kreditinstitute in Belgien sind gemäß des königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 zur Aufstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses ab 2006 verpflichtet. Börsennotierte belgische Unternehmen, einschließlich der Kreditinstitute, müssen bereits ab 2005 einen IFRS-konformen Konzernabschluss zur Entsprechung der EU-Rechnungslegungsverordnung aufstellen. Falls ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut ein hundertprozentiges Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterunternehmen ist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Aufstellungspflicht eines IFRS-Konzernabschlusses abgesehen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einreichung des Konzernabschlusses der ausländischen Gruppe in Belgien in französischer oder niederländischer Sprache. Die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss ist in Belgien nicht erlaubt.

 

 

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