Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

Aserbaidschan

 

bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Wirtschaftsprüferkammer der Republik Aserbaidschan
bullet ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank

 

Neue Nachrichten Februar 2010

Neue Nachrichten April 2006

Rahmen der Finanzberichterstattung in Aserbaidschan (Aktualisierung Februar 2010)

 

Februar 2010: Aserbaidschan weitet Anwendung der IFRS aus

 

Der Präsident von Aserbaidschan hat ein Gesetz für Kreditinstitute, die keine Banken sind unterzeichnet, mit dem unter anderem vorgeschrieben wird, dass solche Institute ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellen und Standards zur Unternehmensführung einführen müssen. Aserbaidschanische Bank und bedeutende staatseigene Unternehmen müssen bereits die IFRS anwenden.

 

 

April 2006: Übernahme der IFRS in Aserbaidschan

 

bullet Unternehmen, die an der Börse von Baku notiert sind, müssen nach aserbaidschanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Eine Rechnungslegung nach IFRS ist nicht zulässig.
bullet Alle einheimischen und ausländischen Börsen, die in Aserbaidschan tätig sind, sind verpflichtet, IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Diese Berichte müssen jährlich bei der Nationalbank von Aserbaidschan eingereicht werden.
bullet Ab 2008 müssen alle größeren Unternehmen im Staatsbesitz (einschließlich der größeren Versorgungsunternehmen sowie Unternehmen der Öl- und Gasindustrie) nach IFRS Rechnung legen.

 

NB: Viele Unternehmen in Aserbaidschan haben die über die letzten Jahre bereits die Rechnungslegung nach IFRS übernommen. Der wesentliche Treiber hinter dieser Entwicklung ist das Bestreben, Kapital von europäischen Kapitalgebern zu erhalten. Dies schließt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein, die beide geprüfte IFRS-Abschlüsse verlangen.

 

Hier können Sie das aserbaidschanische Rechnungslegungsrecht von 2004 einsehen (in englischer Sprache, 64 KB).

 

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.