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Februar 2010: Aserbaidschan weitet Anwendung der IFRS aus
Der Präsident von Aserbaidschan hat ein Gesetz für Kreditinstitute,
die keine Banken sind unterzeichnet, mit dem unter anderem
vorgeschrieben wird, dass solche Institute ihre Abschlüsse nach den IFRS
erstellen und Standards zur Unternehmensführung einführen müssen.
Aserbaidschanische Bank und bedeutende staatseigene Unternehmen müssen
bereits die IFRS anwenden.
April 2006: Übernahme der IFRS in
Aserbaidschan
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Unternehmen, die an der Börse von Baku notiert sind, müssen nach
aserbaidschanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Eine
Rechnungslegung nach IFRS ist nicht zulässig. |
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Alle einheimischen und ausländischen Börsen, die in
Aserbaidschan tätig sind, sind verpflichtet, IFRS-Abschlüsse zu
erstellen. Diese Berichte müssen jährlich bei der Nationalbank von
Aserbaidschan eingereicht werden. |
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Ab 2008 müssen alle größeren Unternehmen im Staatsbesitz
(einschließlich der größeren Versorgungsunternehmen sowie
Unternehmen der Öl- und Gasindustrie) nach IFRS Rechnung legen.
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NB: Viele Unternehmen in Aserbaidschan haben die über die letzten
Jahre bereits die Rechnungslegung nach IFRS übernommen. Der wesentliche
Treiber hinter dieser Entwicklung ist das Bestreben, Kapital von
europäischen Kapitalgebern zu erhalten. Dies schließt die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD)
und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein, die beide geprüfte
IFRS-Abschlüsse verlangen.
Hier können Sie das aserbaidschanische Rechnungslegungsrecht von 2004 einsehen (in englischer Sprache, 64 KB).
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