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| Argentinien |

Aktualisierung Dezember 2010
Aktualisierung März 2010
Aktualisierung Dezember 2009
Aktualisierung Oktober 2009
Aktualisierung September 2009
Aktualisierung März 2009
Aktualisierung Mai 2008
Aktualisierung Mai 2006
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| Rahmen der Finanzberichterstattung in Argentinien –
Aktualisierung Dezember 2010 |
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Börsennotierte Unternehmen
Im Dezember 2009 hat die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV),
eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, eine Vorschrift verabschiedet,
der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse
unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen. Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am
31. Dezember 2012 endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen.
Argentinische Unternehmen, die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die
neuen Vorschriften wurden mit der Resolución
General No. 562 übernommen (in spanischer Sprache).
Nicht börsennotierte Unternehmen
Der IFRS für KMU in Argentinien
Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für
Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias
Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der
der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird. Die
Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen
verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht
von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die
neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS
nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl
zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:
a) die vollen IFRS,
b) der IFRS für KMU oder
c) die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer
erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen
Verordnung stehen.
Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU
fallen, dürfen diesen nicht anwenden.
Datum des Inkrafttretens
Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche
Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012
beginnen, und, wo dies sachgerecht ist, für Zwischenabschlüsse dieser
Berichtsperioden.
Vorzeitige Anwendung
Eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für
Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden,
die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, und, wo dies sachgerecht ist,
für Zwischenabschlüsse dieser Berichtsperioden.
Separate Abschlüsse
Die separaten Abschlüsse von unternehmen, die Konzernabschlüsse
erstellen, müssen nach den IFRS oder dem IFRS für KMU erstellt werden.
Dabei gilt folgende Ausnahme:
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Unternehmen und gemeinsamer
Kontrolle und assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode zu
bewerten und nicht nach fortgeführten Anschaffungskosten oder dem
beizulegenden Zeitwert wie durch die vollen IFRS oder den IFRS für KMU
vorgeschrieben.
Zugang zur Verordnung
Resolución Técnica No. 29 vom 3. Dezember 2010
(in spanischer Sprache, 243 KB)
| | IFRS-Publikationen von Deloitte in spanischer Sprache |
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Wir bieten Ihnen auf unserer Mutterseite IAS Plus.com eine Sammlung von
Publikationen in spanischer Sprache:
Nuestros Recursos en Español.
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| Aktualisierung Dezember 2010 |
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Argentinien übernimmt den IFRS für KMU
Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für
Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias
Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der
der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird. Die
Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen
verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht
von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die
neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS
nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl
zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:
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die vollen
IFRS, |
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der IFRS
für KMU oder |
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die
Bilanzierungsstandards, die vom
nationalen Standardsetzer erlassen
wurden oder werden, die nicht im
Zusammenhang mit der neuen Verordnung
stehen. |
Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU
fallen, dürfen diesen nicht anwenden.
Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für
jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar
2012 beginnen; eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU
ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt
werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.
Weiterführende Informationen:
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| Aktualisierung März 2010 |
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Argentinien schlägt Übernahme des IFRS für KMU vor
Wie zuvor auf IAS PLUS berichtet, wird Argentinien alle Unternehmen, die öffentlich
Beteiligungs- oder Gläubigertitel anbieten, verpflichten, mit Beginn des Jahres 2012 auf IFRS umzustellen, wobei Unternehmen die Wahl
haben sollen, die IFRS 2011 bzw. in einigen Fällen schon 2010 anzuwenden. Am 19. März 2010 hat die Federación Argentina de
Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (das nationale berufsständische mit Bilanzierungsfragen befasste Gremium in
Argentinien) einen Entwurf herausgegeben, in welchem vorgeschlagen wird, den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen
zuzulassen, die nicht die vollen IFRS anwenden müssen. Dem Entwurf zufolge sollen diese nicht börsennotierten Unternehmen zudem die
Bilanzierungsstandards anwenden dürfen, die das Gremium herausgegeben hat oder in Zukunft herausgegeben wird. Den Entwurf können Sie
hier herunterladen (in spanischer Sprache, 32 KB). Der IASB hat
eine spanische Übersetzung des IFRS für KMU (NIIF para las PYMES) veröffentlicht, die kostenfrei von der
Internetseite des IASB bezogen werden kann.
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| Aktualisierung Dezember 2009 |
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Argentinien verlangt IFRS ab 2012
Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des
argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, hat eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge
alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter
Verwendung der IFRS aufstellen müssen. Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am 31. Dezember 2012
endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen. Argentinische Unternehmen,
die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die neuen Vorschriften wurden
mit der Resolución General No. 562
übernommen (in spanischer Sprache).
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| Aktualisierung Oktober 2009 |
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Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien
Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine
Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen,
die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn
der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben. Der Vorschlag trägt den Titel
Adopción de Normas Contables Internacionales
para la Preparación de Estados Contables (in spanischer Sprache, 503 KB). Es gibt ungefähr 130 öffentlich
gehandelte Unternehmen in Argentinien, und diese haben rund 500 Tochter- und assoziierte Unternehmen, die ihre
Abschlüsse ebenfalls nach den IFRS aufzustellen haben. Die von der CNV vorgeschlagene IFRS-Verordnung würde keine
Anwendung auf die folgenden Unternehmen finden:
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Finanzinstitute (deren Rechnungslegung durch die argentinische Zentralbank vorgegeben wird, die jüngst
ihre Absicht bekanntgegeben hat, IFRS voraussichtlich ab 2014 vorzuschreiben) |
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Versicherungsunternehmen (die der Regulierung durch die argentinische Versicherungsaufsicht
unterliegen) |
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Gesellschaften bürgerlichen Rechts |
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Genossenschaften |
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Sonstige Unternehmen, die unter den CNV fallen (Treuhandvermögen, Fonds
und kleine Unternehmen,
die Schecks diskontieren). |
Vor 2011 müssen die Unternehmen, die auf IFRS übergeben, den kommenden Wechsel in einer
Anhangangabe zu ihrem Abschluss 2009 darlegen und im Abschluss 2010 eine Überleitung des Ergebnisses und des
auf die Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals von den gegenwärtig angewendeten argentinischen
Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS beifügen. Mit der Verpflichtung der Unternehmen, deren Wertpapiere
öffentlich gehandelt werden, auf die IFRS würde die CNV eine Verordnung umsetzen, die im März 2009 von der
Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (FACPCE) verabschiedet
worden war, dem nationalen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien. Die Verordnung der FACPCE
Resolución Técnica No 26:
Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) sieht vor, dass die vom IASB
herausgegebenen IFRS in der offiziellen spanischen Übersetzung, die vom IASB herausgegeben wird, anzuwenden
sind ohne lokale Anpassungen. Mit der Verordnung Nr. 26 wird allen anderen nicht öffentlichen
Unternehmen eine Anwendung der IFRS erlaubt, wenn auch nicht vorgeschrieben.
| | Aktualisierung September 2009 |
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Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien
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Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht die argentinische
Fassung unserer überaus beliebten Broschüre IFRSs in your pocket in spanischer Sprache. die argentinische Publikation basiert
auf der englischen Fassung für 2009, wurde allerdings um Zusammenfassungen aller IFRS bis Juni 2009 aktualisiert. Sie enthält zudem
Neuigkeiten hinsichtlich der IFRS-Einführung in Argentinien (2011 ist das Jahr, in dem einige börsennotierte Unternehmen die IFRS
verpflichtend anwenden müssen und andere Unternehmen sie anwenden können), Kontaktdaten unserer Spezialisten vor Ort, Informationen
über lokale Standardsetzer, eine Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die Übersetzung der IFRS ins Spanische sowie ein Vorwort von
Fermín del Valle, dem Leiter für Fachfragen in der Deloitte-Gruppe lateinamerikanischer Länder, nebst weiteren Ergänzungen
gegenüber der englischen Fassung. Guía Rápida NIC/NIIF 2009 Argentinien können Sie
hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1.209 KB). |
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| Aktualisierung März 2009 |
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IFRS in Argentinien ab 2011
Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de
Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die
Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen
Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen. In der Verlautbarung des FACPCE
Resolución Técnica No 26:
Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) heißt es, dass die IFRS
herausgegeben durch den International Accounting Standards Board (IASB) in der vom IASB veröffentlichten spanischen
Übersetzung angewendet werden müssen keine lokalen Anpassungen. Nach dieser Verlautbarung ist es Unternehmen,
deren Wertpapiere nicht auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden, gestattet, die IFRS anzuwenden, wenn sie das
möchten. Sie muss allerdings noch durch die argentinische Wertpapierkommission (Comisión Nacional de Valores, CNV)
genehmigt werden; dies wird im zweiten Quartal 2009 erwartet. Nach Genehmigung durch die CNV wird die Verlautbarung
für Abschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am 1. Januar 2011
beginnen, sowie für die Zwischenabschlüsse
dieser Geschäftsjahre. Mit der Verlautbarung würden alle bestehenden IFRS übernommen. Sie enthält außerdem
die Verpflichtung, alle künftigen Änderungen an den IFRS durch weitere Verlautbarungen zu übernehmen.
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| Aktualisierung Mai 2008 |
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Plan zur Übernahme der IFRS in Argentinien
Die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion
Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas) hat
einen Plan für die Einführung der International Financial Reporting
Standards (IFRSs) für alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich
gehandelt werden, ausgearbeitet. Der Plan wurde der argentinischen
Wertpapieraufsicht vorgelegt, die ihn zu genehmigen hätte. Dem Plan
zufolge soll die Übernahme der IFRS in Jahresabschlüssen
börsennotierter Unternehmen zum ersten Quartal 2011 erfolgen. Mit
Beginn des ersten Quartals 2010 hätten Unternehmen die erwarteten
Auswirkungen, die die IFRS auf ihr Betriebsergebnis und das
Eigenkapital haben, anzugeben.
Hier können Sie sich den Plan zur
Übernahme der IFRS in Argentinien herunterladen (in spanischer
Sprache, 313 KB).
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| Aktualisierung Mai 2006 |
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Die Aktienbörse von Buenos Aires verlangt, dass inländische
Unternehmen nach argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren.
Ausländische Unternehmen können argentinische Rechnungslegungsgrundsätze
anwenden. Alternativ dürfen sie nach IFRS oder nach ihren nationalen
Regeln bilanzieren. In diesem Fall müssen sie eine Überleitung auf
argentinische Rechnungslegungsgrundsätze beifügen. Derzeit kommen vier
der 104 börsennotierten Unternehmen aus Ländern außerhalb von
Argentinien.
Es gibt zwei Ebenen von Bilanzierungsstandards in Argentinien: jene,
die (lokal) durch die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion
Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) auf
der Grundlage 'fachlicher Beschlüsse' der Prüfervereinigung übernommen
wurden, und jene, die von einer Behörde - vor allem der nationalen
Wertpapierkommission (Comision Nacional de Valores) - für börsennotierte
Unternehmen sowie spezielle Branchenstandards, die von Aufsichtsbehörden
wie der Zentralbank der Republik Argentinien entwickelt wurden. Sowohl
die Vereinigung als auch die Kommission ziehen die IFRS bei der
Entwicklung ihrer Bilanzierungsstandards in Erwägung.
Im August 2004 hat der Vorstand der argentinischen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer bekannt gegeben, dass man ferner erwäge, die
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing,
ISA), die von IFACs International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB) herausgegeben werden, als argentinische Prüfungsstandards für
Perioden, die am 1. Juli 2005 beginnen, zu übernehmen. "FACPCE behält
sich das Recht vor, die ISA vollständig oder in Teilen mit oder ohne
Abänderungen zu übernehmen."
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