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Argentinien

 

bullet Website der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas
bullet Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung

 

Aktualisierung Dezember 2010

Aktualisierung März 2010

Aktualisierung Dezember 2009

Aktualisierung Oktober 2009

Aktualisierung September 2009

Aktualisierung März 2009

Aktualisierung Mai 2008

Aktualisierung Mai 2006

Rahmen der Finanzberichterstattung in Argentinien – Aktualisierung Dezember 2010

 

Börsennotierte Unternehmen

 

Im Dezember 2009 hat die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen. Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am 31. Dezember 2012 endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen. Argentinische Unternehmen, die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die neuen Vorschriften wurden mit der Resolución General No. 562 übernommen (in spanischer Sprache).

 

Nicht börsennotierte Unternehmen

 

Der IFRS für KMU in Argentinien

 

Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird. Die Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:

 

a) die vollen IFRS,

b) der IFRS für KMU oder

c) die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung stehen.

 

Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen, dürfen diesen nicht anwenden.

 

Datum des Inkrafttretens

 

Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, und, wo dies sachgerecht ist, für Zwischenabschlüsse dieser Berichtsperioden.

 

Vorzeitige Anwendung

 

Eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, und, wo dies sachgerecht ist, für Zwischenabschlüsse dieser Berichtsperioden.

 

Separate Abschlüsse

 

Die separaten Abschlüsse von unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen, müssen nach den IFRS oder dem IFRS für KMU erstellt werden. Dabei gilt folgende Ausnahme:

 

Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Unternehmen und gemeinsamer Kontrolle und assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode zu bewerten und nicht nach fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegenden Zeitwert wie durch die vollen IFRS oder den IFRS für KMU vorgeschrieben.

 

Zugang zur Verordnung Resolución Técnica No. 29 vom 3. Dezember 2010 (in spanischer Sprache, 243 KB)

 

IFRS-Publikationen von Deloitte in spanischer Sprache

 

Wir bieten Ihnen auf unserer Mutterseite IAS Plus.com eine Sammlung von Publikationen in spanischer Sprache: Nuestros Recursos en Español.

 

Aktualisierung Dezember 2010

 

Argentinien übernimmt den IFRS für KMU

 

Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird. Die Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:

bullet die vollen IFRS,
bullet der IFRS für KMU oder
bullet die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung stehen.

Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen, dürfen diesen nicht anwenden.

Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen; eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weiterführende Informationen:

bullet Verordnung Resolución Técnica No. 29 vom 3. Dezember 2010 (in spanischer Sprache, 243 KB)

 

Aktualisierung März 2010

 

Argentinien schlägt Übernahme des IFRS für KMU vor

 

Wie zuvor auf IAS PLUS berichtet, wird Argentinien alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Gläubigertitel anbieten, verpflichten, mit Beginn des Jahres 2012 auf IFRS umzustellen, wobei Unternehmen die Wahl haben sollen, die IFRS 2011 bzw. in einigen Fällen schon 2010 anzuwenden. Am 19. März 2010 hat die Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (das nationale berufsständische mit Bilanzierungsfragen befasste Gremium in Argentinien) einen Entwurf herausgegeben, in welchem vorgeschlagen wird, den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen zuzulassen, die nicht die vollen IFRS anwenden müssen. Dem Entwurf zufolge sollen diese nicht börsennotierten Unternehmen zudem die Bilanzierungsstandards anwenden dürfen, die das Gremium herausgegeben hat oder in Zukunft herausgegeben wird. Den Entwurf können Sie hier herunterladen (in spanischer Sprache, 32 KB). Der IASB hat eine spanische Übersetzung des IFRS für KMU (NIIF para las PYMES) veröffentlicht, die kostenfrei von der Internetseite des IASB bezogen werden kann.

 

Aktualisierung Dezember 2009

 

Argentinien verlangt IFRS ab 2012

 

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, hat eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen. Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am 31. Dezember 2012 endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen. Argentinische Unternehmen, die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die neuen Vorschriften wurden mit der Resolución General No. 562 übernommen (in spanischer Sprache).

 

Aktualisierung Oktober 2009

 

Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien

 

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen, die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben. Der Vorschlag trägt den Titel Adopción de Normas Contables Internacionales para la Preparación de Estados Contables (in spanischer Sprache, 503 KB). Es gibt ungefähr 130 öffentlich gehandelte Unternehmen in Argentinien, und diese haben rund 500 Tochter- und assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse ebenfalls nach den IFRS aufzustellen haben. Die von der CNV vorgeschlagene IFRS-Verordnung würde keine Anwendung auf die folgenden Unternehmen finden:

bullet Finanzinstitute (deren Rechnungslegung durch die argentinische Zentralbank vorgegeben wird, die jüngst ihre Absicht bekanntgegeben hat, IFRS voraussichtlich ab 2014 vorzuschreiben)
bullet Versicherungsunternehmen (die der Regulierung durch die argentinische Versicherungsaufsicht unterliegen)
bullet Gesellschaften bürgerlichen Rechts
bullet Genossenschaften
bullet Sonstige Unternehmen, die unter den CNV fallen (Treuhandvermögen, Fonds und kleine Unternehmen, die Schecks diskontieren).

Vor 2011 müssen die Unternehmen, die auf IFRS übergeben, den kommenden Wechsel in einer Anhangangabe zu ihrem Abschluss 2009 darlegen und im Abschluss 2010 eine Überleitung des Ergebnisses und des auf die Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals von den gegenwärtig angewendeten argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS beifügen. Mit der Verpflichtung der Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, auf die IFRS würde die CNV eine Verordnung umsetzen, die im März 2009 von der Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (FACPCE) verabschiedet worden war, dem nationalen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien. Die Verordnung der FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) – sieht vor, dass die vom IASB herausgegebenen IFRS in der offiziellen spanischen Übersetzung, die vom IASB herausgegeben wird, anzuwenden sind – ohne lokale Anpassungen. Mit der Verordnung Nr. 26 wird allen anderen nicht öffentlichen Unternehmen eine Anwendung der IFRS erlaubt, wenn auch nicht vorgeschrieben.

 

Aktualisierung September 2009

 

Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien

 

Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht – die argentinische Fassung unserer überaus beliebten Broschüre IFRSs in your pocket in spanischer Sprache. die argentinische Publikation basiert auf der englischen Fassung für 2009, wurde allerdings um Zusammenfassungen aller IFRS bis Juni 2009 aktualisiert. Sie enthält zudem Neuigkeiten hinsichtlich der IFRS-Einführung in Argentinien (2011 ist das Jahr, in dem einige börsennotierte Unternehmen die IFRS verpflichtend anwenden müssen und andere Unternehmen sie anwenden können), Kontaktdaten unserer Spezialisten vor Ort, Informationen über lokale Standardsetzer, eine Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die Übersetzung der IFRS ins Spanische sowie ein Vorwort von Fermín del Valle, dem Leiter für Fachfragen in der Deloitte-Gruppe lateinamerikanischer Länder, nebst weiteren Ergänzungen gegenüber der englischen Fassung. Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien können Sie hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1.209 KB).

 

Aktualisierung März 2009

 

IFRS in Argentinien ab 2011

 

Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen. In der Verlautbarung des FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) – heißt es, dass die IFRS herausgegeben durch den International Accounting Standards Board (IASB) in der vom IASB veröffentlichten spanischen Übersetzung angewendet werden müssen – keine lokalen Anpassungen. Nach dieser Verlautbarung ist es Unternehmen, deren Wertpapiere nicht auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden, gestattet, die IFRS anzuwenden, wenn sie das möchten. Sie muss allerdings noch durch die argentinische Wertpapierkommission (Comisión Nacional de Valores, CNV) genehmigt werden; dies wird im zweiten Quartal 2009 erwartet. Nach Genehmigung durch die CNV wird die Verlautbarung für Abschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am 1. Januar 2011 beginnen, sowie für die Zwischenabschlüsse dieser Geschäftsjahre. Mit der Verlautbarung würden alle bestehenden IFRS übernommen. Sie enthält außerdem die Verpflichtung, alle künftigen Änderungen an den IFRS durch weitere Verlautbarungen zu übernehmen.

 

Aktualisierung Mai 2008

 

Plan zur Übernahme der IFRS in Argentinien

 

Die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas) hat einen Plan für die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) für alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, ausgearbeitet. Der Plan wurde der argentinischen Wertpapieraufsicht vorgelegt, die ihn zu genehmigen hätte. Dem Plan zufolge soll die Übernahme der IFRS in Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen zum ersten Quartal 2011 erfolgen. Mit Beginn des ersten Quartals 2010 hätten Unternehmen die erwarteten Auswirkungen, die die IFRS auf ihr Betriebsergebnis und das Eigenkapital haben, anzugeben.

 

Hier können Sie sich den Plan zur Übernahme der IFRS in Argentinien herunterladen (in spanischer Sprache, 313 KB).

 

Aktualisierung Mai 2006

 

Die Aktienbörse von Buenos Aires verlangt, dass inländische Unternehmen nach argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Ausländische Unternehmen können argentinische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Alternativ dürfen sie nach IFRS oder nach ihren nationalen Regeln bilanzieren. In diesem Fall müssen sie eine Überleitung auf argentinische Rechnungslegungsgrundsätze beifügen. Derzeit kommen vier der 104 börsennotierten Unternehmen aus Ländern außerhalb von Argentinien.

 

Es gibt zwei Ebenen von Bilanzierungsstandards in Argentinien: jene, die (lokal) durch die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) auf der Grundlage 'fachlicher Beschlüsse' der Prüfervereinigung übernommen wurden, und jene, die von einer Behörde - vor allem der nationalen Wertpapierkommission (Comision Nacional de Valores) - für börsennotierte Unternehmen sowie spezielle Branchenstandards, die von Aufsichtsbehörden wie der Zentralbank der Republik Argentinien entwickelt wurden. Sowohl die Vereinigung als auch die Kommission ziehen die IFRS bei der Entwicklung ihrer Bilanzierungsstandards in Erwägung.

 

Im August 2004 hat der Vorstand der argentinischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer bekannt gegeben, dass man ferner erwäge, die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), die von IFACs International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegeben werden, als argentinische Prüfungsstandards für Perioden, die am 1. Juli 2005 beginnen, zu übernehmen. "FACPCE behält sich das Recht vor, die ISA vollständig oder in Teilen mit oder ohne Abänderungen zu übernehmen."

 

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