Albaniens Rechtsrahmen für die Bilanzierung
12. Um Abhilfe bei den Versäumnissen des früheren Bilanzgesetzes zu schaffen, wurde kürzlich ein neues Bilanzgesetz in Kraft
gesetzt. Das Bilanzgesetz von 1993, das durch einen Allgemeinen Bilanzierungsplan begleitet wird, der detaillierte Leitlinien
einschließlich eines Kontenplans enthält, legt die anzuwendenden Bilanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften fest, die alle
Wirtschaftsunternehmen in Albanien zu befolgen haben. Diese Gesetz wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die
Bilanzierung und den Abschluss (nachfolgend 'Bilanzgesetz (2004)') am 1. Januar 2006 aufgehoben. Das neue Gesetz sieht die
Anwendung der IFRS für die Aufstellung von rechtlichen und Konzernabschlüssen von Unternehmen im öffentlichen Interesse und
der nationalen Bilanzierungsstandards für die Aufstellung aller anderen Abschlüsse vor. Allerdings wurde das Inkrafttreten von
Artikel 4 des neuen Gesetzes, welcher die anzuwendenden Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen festlegt, auf den
1. Januar 2008 infolge von Problemen bei der Übersetzung der IFRS und der Fertigstellung der nationalen Bilanzierungsstandards
verschoben. Dementsprechend werden Unternehmen weiter die in dem allgemeinen Bilanzierungsplan enthaltenen Standards anwenden,
der nunmehr keine rechtliche Grundlage mehr hat....
17. ...Das Bilanzgesetz (2004) sieht vor, dass börsennotierte Unternehmen (in Albanien keine), große nicht börsennotierte
Unternehmen (noch auf dem Verordnungsweg festzulegen) sowie Finanzinstitutionen ihre rechtlichen Unternehmens- und Konzernabschlüsse
in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen müssen. Alle anderen Unternehmen des Unternehmenssektors müssen ihre Abschlüsse in
Übereinstimmung mit nationalen Bilanzierungsstandards erstellen, die vom nationalen Bilanzierungsrat ausgearbeitet und vom
Finanzminister genehmigt werden. Der Anwendungsbereich der IFRS steht mit dem neuen Bilanzgesetz (2004) in einem angemesseneren
Verhältnis; gleichwohl geht es etwas über die geforderte Anwendung der IFRS nach dem Besitzstand hinaus und könnte erhebliche
Anforderungen an knappe Ressourcen stellen. Mit der Verschiebung des Inkrafttretens von Artikel 4 des neuen Bilanzgesetzes
besteht die Notwendigkeit für mehr Klarheit und Leitlinien hinsichtlich der innerhalb der kommenden zwei Jahre anzuwendenden
Bilanzierungsvorschriften, v.a. hinsichtlich der von KMU, anderen großen Unternehmen des Unternehmenssektors und dem
Versicherungssektor verwendeten Bilanzierungsstandards.
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