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Nach dem Unternehmensgesetz Nr. 159 von 1981 und dem
Kapitalmarktgesetz Nr. 95 von 1992 müssen alle Unternehmen in
Ägypten (börsennotierte und nicht börsennotierte) Abschlüsse nach
den ägyptischen Rechnungslegungsstandards (Egyptian Accounting
Standard, EAS) erstellen, und diese Abschlüsse müssen nach den EAS
von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Für Banken und andere
Finanzinstitute sind gemeinsame Prüfungen vorgeschrieben.
Die ägyptischen Rechnungslegungsstandards werden vom
Standardausschuss der ägyptischen Gesellschaft der Rechnungsleger
und Wirtschaftsprüfer (Egyptian Society of Accountants and Auditors)
entwickelt. Ein Komitee, dem der Minister für Anlageprüfungen
vorsteht, verabschiedet und veröffentlicht die Standards. Die
gegenwärtige Ausgabe der vollen EAS, die 2006 herausgegeben wurde
und für Geschäftsjahre in Kraft getreten ist, die am 1. Januar 2007
begannen, gilt für alle ägyptischen Unternehmen, die unter die
Vorschriften der oben genannten Gesetze fallen unabhängig von
ihrer rechtlichen Form (AG, GmbH, Personengesellschaft etc.) und
unabhängig davon, ob sie an der ägyptischen Börse EGX gelistet sind.
EAS stehen mit den IFRS in allen wesentlichen Aspekten im Einklang,
nur in manchen EAS gibt es bedeutende Abweichungen, die im
Wesentlichen auf anzuwendende ägyptische Gesetze und Verordnungen
zurückzuführen sind. Einige der Abweichungen sind auch auf die
jüngsten Änderungen an den IFRS zurückzuführen, die mit den
jährlichen Verbesserungen 2008 und 2009 vorgenommen wurden.
Die ägyptische Gesellschaft der Rechnungsleger und
Wirtschaftsprüfer entwickelt derzeit den Entwurf eines ägyptischen
Rechnungslegungsstandards für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Der Entwurf basiert auf
dem IFRS für KMU des IASB, aber es werden einige Abweichungen
erwartet, beispielsweise in den Bereichen Leasing und Ausschüttung
von Gewinnen an Arbeitnehmer. Der Vorstand der ägyptischen
Gesellschaft der Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer geht davon
aus, dass der vorgeschlagene EAS für KMU 2010 veröffentlicht werden
kann, aber ein Datum des Inkrafttretens ist bis jetzt noch nicht
festgelegt worden.
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