Die Zielsetzung dieses Projekts liegt in der Entwicklung eines Modells
für einen erläuternden Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber nicht
Teil desselben ist, und in dem die Geschäftsleitung die finanzielle
Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben, die Ergebnisse des
Geschäfts und Gründe für die Veränderung wesentlicher Posten erörtert. Das Ergebnis dieses Projekts wäre weniger ein IFRS als vielmehr ein "best
practice"-Leitliniendokument.
Auf der
Sitzung vom Oktober 2002 von dem Board und seinen nationalen
Liaison-Standardsetzern wurde die Empfehlung ausgesprochen, ein Projekt
aufzunehmen, bei dem die Möglichkeit einer Herausgabe einer Standards
oder von Hinweisen in Bezug auf den Lagebericht (im engl.: Management
Commentary) durch den IASB geprüft werden sollte. Infolgedessen
richtete der IASB eine Projektgruppe ein, die aus Vertreter der
nationalen Standardsetzer in Deutschland, Großbritannien, Kanada und
Neuseeland bestand. Das Konzept des Lageberichts mit der Management
Discussion & Analysis (MD&A) in den USA oder dem Operating and
Financial Review (OFR) in Großbritannien vergleichbar.
Das
Projektteam legte ein Diskussionspapier vor, das mit einem
Projektüberblick beginnt. In diesem werden die Beweggründe für die
Durchführung der Analyse, die Bedeutung des Projekts für den IASB und
seine Adressaten sowie die behandelten Kernthemen angesprochen.
Anschließend werden die analytischen Schritte, die das Projektteam
unternommen hat, dargestellt. Im Zuge dieser Darstellung wurde auch
hervorgehoben, in welchen Bereichen starke Übereinstimmung und in
welchen Bereichen weniger Einigkeit besteht. In diesem Abschnitt werden
auch Hintergrundinformationen dazu gegeben, was unter einem Lagebericht
zu verstehen ist, auf welche unterschiedlichen Weisen Lageberichte
innerhalb des Geschäftsberichts ausgewiesen werden und die
Vorgehensweise verschiedener Länder, die diese bei der Ausarbeitung von
Vorschriften hinsichtlich Form und Inhalt gewählt haben.
Auch
wenn das Diskussionspapier keinen vollständigen Entwurf darstellt, so
deckt es doch die Kernbereiche ab, die bis zur nächsten Projektstufe zu
auszuarbeiten wären. Es wurde daher als Preliminary Views Paper
(ein Papier, das die vorläufige Sichtweise enthält) bezeichnet.
Es
bestand allgemeine Einigkeit, dass - auch wenn der IASB die Federführung
innehaben und das Projekt als sein eigenes verfolgen sollte - nicht
genug Zeit bestehe, um die herausgearbeiteten Sachverhalte zu erörtern,
Vorschläge zu unterbreiten und das Diskussionspapier vorläufige
Sichtweise des IASB zu veröffentlichten. Die Agenda des Boards ließe es
gegenwärtig nicht zu, dass Ressourcen in dieses Projekt geleitet werden.
Der Board erklärte sich damit einverstanden, das Papier auf der
Grundlage zu veröffentlichen, dass dort die Ergebnisse des unternommenen
Forschungsprojekts dargestellt würden und nicht die vorläufige
Sichtweise des IASB, dass der Board aber gleichwohl vorschlagen könnte,
dass den Adressaten bestimmte Fragen gestellt oder Sachverhalte
angesprochen werden.
Der IASB erörterte nicht alle oben genannten Punkte. Unter den
Schlüsselbemerkungen, die während der Diskussion gemacht wurden, waren
jedoch auch folgende:
Mit einer Mehrheit von 12 Stimmen entschied der Board,
mit diesem Projekt voranzuschreiten und er wies den Stab an, einen
Agendavorschlag vorzubereiten.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
Dezember 2007
Der Stab stellte einen Agendavorschlag vor, nach dem die im
Diskussionspapier zum Lagebericht erreichten Schlussfolgerungen als
Grundlage genutzt werden sollten, um das Projekt von der
Forschungsagenda in das Arbeitsprogramm zu verschieben. Das Projekt
würde sich sich der Darstellung von Informationen außerhalb des
Abschlusses in Form einer Erläuterung der Unternehmensführung der
Finanzlage des Unternehmens, den Änderungen in der Finanzlage, dem
Geschäftsergebnis und den Gründen von einzelnen wesentlichen Änderungen
in Posten des Abschlusses widmen.
Die Mitarbeiterin des Stabes, die den Vorschlag vorstellte, drückte
die persönliche Meinung aus, dass jegliche Leitlinien, die sich aus
diesem Projekt ergäben, die Form eines „nicht verpflichtenden IFRS"
annehmen solle und nicht die Form einer Leitlinie zur besten ausgeübten
Praxis („best practice guidance"). Es wurde vorgeschlagen, dass die
einzelnen Rechtskreise die Wahl haben sollten, diesen IFRS zu
übernehmen.
Der Forschungsdirektor des IASB empfahl, dass der Board kein Projekt
zum Lagebericht auf Ebene eines Standards unternehmen solle. Stattdessen
schlug der Forschungsdirektor ein Projekt vor, das zu einer Leitlinie
zur besten ausgeübten Praxis führen würde.
Der Board stimmte mit 8 Ja-Stimmen für den Vorschlag des
Forschungsdirektors.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2008
Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die vorläufigen Ansichten des
Boards zu bestimmten Themen für den zu entwickelnden Entwurf endgültig
festzulegen.
Rahmenkonzept
Der Stab frage den Board, ob er damit einverstanden sei, Lageberichte
in Bezug zu den Ergebnissen der Phase A des Projekts zum Rahmenkonzept
(Zielsetzung und qualitative Anforderungen) zu setzen und nicht in Bezug
zum bestehenden Rahmenkonzept des IASB.
Der Board stimmte dem zu.
Zielsetzung des Lageberichts gegenüber der Zielsetzung von
Finanzberichterstattung
Der Projektstab bemühte sich dann, Meinungen des Boards zur
Zielsetzung der Lageberichterstattung zu erfragen. Zuerst fragte der
Stab den Board, ob der Lagebericht dem Rahmenkonzept untergeordnet sein
solle (ob also das Rahmenkonzept auch der Rahmen für den Lagebericht
sein solle). Der Board stimmte dem zu.
Der Board erörterte auch kurz die Frage, wo die Grenze zu ziehen sei
hinsichtlich der im Lagebericht zur Verfügung gestellten Informationen.
Das Projektteam fragte dann den Board, ob die Zielsetzung der
Lageberichterstattung dieselbe sein solle wie die der
Finanzberichterstattung. Der Board erörterte, ob eine Überbetonung der
Neutralität nicht dem Ansatz widerspräche, nach dem der Lagebericht aus
Sicht der Unternehmensführung geschrieben werden solle. Der Board
stimmte dann dem Vorschlag des Stabs zu, dass die Zielsetzungen gleich
sein sollten.
Der Stab fuhr dann fort, zu erklären, dass, obwohl die Zielsetzung
von Lageberichterstattung und von Finanzberichterstattung die gleiche
sei, der Zweck der Lageberichterstattung einzigartig sei. Das sollte in
der Wortwahl widergespiegelt werden.
Nach einer kurzen Debatte über den unterschied zwischen Zielsetzung
und Zweck stimmte der Board dem zu.
Adressaten von Lageberichten gegenüber Adressaten von Abschlüssen
Der Stab fragte den Board, ob die primären Nutzer von Lageberichten
sowohl die derzeitigen als auch potenzielle Kapitalgeber sein sollten
wie im Entwurf zur Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen der
Finanzberichterstattung definiert ist.
Der Board stimmte dem zu.
Qualitative Anforderungen von Lageberichten gegenüber qualitativen
Anforderungen von Finanzberichterstattung
Das Projektteam wies darauf hin, dass es unterschiedliche Ausdrücke
verwende, um die qualitativen Anforderungen von Lageberichten gegenüber
den qualitativen Anforderungen von Finanzberichterstattung zu
beschreiben.
| |
Rahmenkonzept |
Lagebericht |
|
grundlegende qualitativer Anforderungen: |
Relevanz
getreue Darstellung |
Relevanz
Ausgewogenheit |
|
verstärkende qualitative Anforderungen: |
Verständlichkeit
Vergleichbarkeit
Überprüfbarkeit
Zeitnähe |
Verständlichkeit
Vergleichbarkeit (über die Zeit)
Vertretbarkeit |
Der Stab erklärte, dass Ausgewogenheit ein Unterbegriff von getreuer
Darstellung sei. Es gab eine kurze Diskussion zu diesem Thema und zu der
Frage, ob Ausgewogenheit ein Synonym zu Neutralität sei. Man einigte
sich, getreue Darstellung anstelle von Ausgewogenheit zu verwenden.
Größere Bedenken hegten die Boardmitglieder hinsichtlich des
Unterschieds von Überprüfbarkeit und Vertretbarkeit. Es wurde
argumentiert, dass, obwohl viele der Informationen in einem Lagebericht
von ausblicksartigem Charakter wären, der Prozess des
„Überprüfens“ doch im Grunde derselbe wie für historische Informationen.
Es wurde vorgeschlagen, einfach besser zu erläutern, was Überprüfung im
Zusammenhang mit Informationen von ausblicksartigem Charakter und
Lageberichten im allgemeinen bedeutet, anstatt einen neuen Begriff
einzuführen. Der Board erörterte dies ausführlich.
Schließlich entschied der Board, Vertretbarkeit durch Überprüfbarkeit
zu ersetzen. Der Stab wurde gebeten, auszuformulieren, was die
beabsichtigte Bedeutung von Überprüfbarkeit in diesem Zusammenhang sei,
und dies dem Board wieder vorzulegen.
Inhalt des Lageberichts
Der Stab stellte dem Board die Informationen vor, die anzugeben
seien, um der Zielsetzung von Lageberichterstattung gerecht zu werden.
Einige Boardmitglieder wollten, dass die Liste ausgeweitet wird, um auch
Vorstandsvergütungen aufzunehmen (und wie diese an den Erfolg des
Unternehmens geknüpft sind). Des weiteren wollten sie
Segmentinformationen, Finanzierung und Steuern aufnehmen.
Der Board stimmte der Liste unter Vorbehalt der Ausweitungswünsche
zu.
Erlaubnis, mit der Entwicklung eines Entwurfs zu beginnen
Am Ende der Sitzung bat der Stab um Erlaubnis, mit der Entwicklung
eines Entwurfs zu beginnen. Ein Boardmitglied fragte, welcher Art die
Veröffentlichung sein würde es ist bereits vereinbart worden,
dass die Publikation nicht Teil der IFRS sein wird. Der Stab antwortete,
dass man an der Beantwortung dieser Frage noch arbeite, aber dass man
zur gegebenen Zeit zu einer Lösung kommen werde.
Der Board gab dann Erlaubnis, mit dem Entwurf zu beginnen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im April 2009
Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er den Board an
folgende Merkmale des demnächst erscheinen Dokuments im Rahmen
des Konsultationsprozesses erinnerte: Das Dokument
 |
(a) nimmt die Lageberichterstattung in die
Finanzberichterstattung auf; |
 |
(b) verbindet den Lagebericht explizit mit dem
Abschluss; beide werden vom [Entwurf des]
Rahmenkonzept[s] zur Finanzberichterstattung bestimmt; |
 |
(c) gibt ein Rahmenkonzept für die Erstellung und
die Darstellung eines Lageberichts vor und |
 |
(d) beschreibt wesentliche Inhaltsbestandteile des
Lageberichts. |
Folgendes würde das Dokument zur Lageberichterstattung jedoch
nicht leisten:
 |
(a) es klärt nicht die Frage der Platzierung von
Angaben (Im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht), |
 |
(b) es ändert nicht die Angabevorschriften in
bestehenden IFRS, um die Platzierung der Angaben zu
klären; |
 |
(c) es bietet keine Definition dessen, was der Board
meint, wenn er von 'finanzbezogenen Informationen' oder
'nicht finanzbezogenen Informationen' spricht; |
 |
(d) es gibt keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem
Lagebericht und dem Rest der Finanzberichterstattung
vor; |
 |
(e) es verbietet nicht explizit, im Lagebericht
Aspekte der Berichterstattung wiederzugeben, die als
Berichterstattung über Umfeldeinflüsse oder
Berichterstattung über soziale Verantwortlichkeit des
Unternehmens bezeichnet werden können; |
 |
(f) es beantwortet nicht die Frage, ob die
Lageberichterstattung für eine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Darstellung des
beschriebenen Unternehmens notwendig ist und |
 |
(g) es enthält keine Anwendungsleitlinien oder
erläuternde Beispiele. |
Ein Großteil der Diskussion dreht sich um die Art der
Leitlinien, die mit dem Dokument dargestellt werden sollten, und
die Frage, ob es dem vollen Konsultationsprozess unterworfen
werden solle. Einige Boardmitglieder sprachen sich dafür aus,
das Dokument ähnlich wie die Leitlinien des Expertenbeirats zur
Bewertung von Finanzinstrumenten zu behandeln, das Dokument auf
der Internetseite des IASB zu veröffentlichen und zur
Stellungnahme einzuladen. Andere sprachen sich dafür aus, das
Dokument als offiziellen Entwurf von Leitlinien zur besten
ausgeübten Praxis zu behandeln. Der Vorsitzende gab Bedenken
Ausdruck, dass es ein Fehler sein könne, das Dokument als ein
'weniger wichtiges Dokument' zu behandeln, nachdem aus mehreren
Rechtskreisen Bitten eingegangen seien, diesen Sachverhalt zu
behandeln.
Per Mehrheitsentscheid stimmte der Board dafür, das Dokument
einen Entwurf [vorgeschlagener Leitlinien zu besten ausgeübten
Praxis] zu nennen. Es ist beabsichtigt, den Entwurf Mitte
Juni 2009 zu veröffentlichen und es mit einer verlängerten
Kommentierungsfrist bis Mitte Februar 2010 zu versehen.
Die Herren Garnett, Kalavacherla, Leisenring und (möglicherweise) Smith
deuteten an, dass die eine alternative Sichtweise einbringen
wollten.
Die Änderungen an IAS 1.13 und .14, die in der Arbeitsversion
des Entwurfs enthalten sind, werden aus dem Entwurf rausgenommen
und im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt.
Juni 2009: IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor
Der IASB hat einen Standardentwurf mit vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines
Lageberichts herausgegeben in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and Analysis' (MD&A) oder
'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem Abschluss erstellt wird, jedoch
Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis
zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser Ziele verhält. Die Vorschläge in dem Standardentwurf
gehen auf internationale beste Praktiken bei der Auf- und Darstellung von Lageberichten zurück. Der IASB ist der Ansicht, dass die
Zurverfügungstellung unverbindlicher Leitlinien die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Lageberichten quer durch die
Rechtskreise verbessern wird.
Zum Standardentwurf Lageberichterstattung können ab sofort bis zum 1. März 2010 Stellungnahmen abgegeben werden. Die
englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie
hier herunterladen
(97 KB), den Entwurf selbst finden Sie
hier (226 KB).
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2010
Zusammenfassung der Stellungnahmen
Der Stab fasste die 102 Stellungnahmen zusammen, die zum
Entwurf eingegangen sind. Die meisten Stellungnehmenden
unterstützten das Projekt, da sie der Meinung waren, dass es
entscheidungsnützliche Informationen für die Adressaten liefern
würde. Eine Minderheit unterstützte das Projekt nicht, da man
der Meinung war, dass der Lagebericht nicht zur Rechnungslegung
gehöre und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich des IASB
falle.
Die Mehrheit derjenigen, die das Projekt unterstützen,
sprachen sich auch für die Entscheidung aus, ein
Leitliniendokument anstatt eines IFRS zu veröffentlichen, da
dies Doppelungen und Uneinheitlichkeiten mit bestehenden
gesetzlichen Vorschriften in verschiedenen Rechtskreisen
vermeiden würde.
Einige Boardmitglieder waren überrascht, zu erfahren, dass
ein Teil der Stellungnahmenden sich wünschen würde, dass der
IASB einen IFRS zum Lagebricht herausgibt. Insgesamt war der
Board erfreut über die hohe Anzahl an Stellungnahmen und die
hohe Unterstützung, die dem Entwurf entgegengebracht wurde, und
er bat den Stab, mit der Analyse der Stellungnahmen fortzufahren
und auf der Sitzung im Juli etwas zur künftigen Ausrichtung des
Projekts vorzutragen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2010
Der Board erörterte den Status des Projekts zur Lageberichterstattung. Der Stab meinte, dass das endgültige Dokument
nicht bindend sei (d.h. es kein Standard sein wird) und schlug vor, es IFRS Praxisverlautbarung: Lageberichterstattung
zu nennen. Dementsprechend muss ein Unternehmen das endgültige Dokument nicht befolgen, um die Übereinstimmung seiner
Bilanzierung mit den IFRS zu erklären. Der Board stimmte dem zu.
Der Stab meinte, dass das endgültige Dokument nicht großartig anders aussehen werde als der letztes Jahr veröffentlichte
Entwurf. Er bat den Board um Erlaubnis, mit dem Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen. Vorbehaltlich einiger
Formulierungsvorschläge und des Abstimmungsprozesses wird die Veröffentlichung des endgültigen Dokuments für Ende Oktober
dieses Jahres erwartet.
Dezember 2010: IASB gibt
Leitliniendokument zur Lageberichterstellung heraus
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
ein International Financial Reporting Standard (IFRS)
Leitliniendokument Lageberichterstattung herausgegeben. Dabei
handelt es sich um ein allgemeines, nicht verpflichtendes
Rahmenkonzept für die Erstellung und Darstellung eines den IFRS-Abschluss erläuternden und ergänzenden Berichts.
Der Lagebericht ist ein erläuternden
Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber
nicht Teil desselben ist, und in dem die
Geschäftsleitung die finanzielle Situation des
Unternehmens, Veränderungen derselben, die
Ergebnisse des Geschäfts und Gründe für die
Veränderung wesentlicher Posten erörtert. Viele
Unternehmen sehen den Lagebericht als einen
wichtigen Bestandteil ihrer Kommunikation mit den
Kapitalmärkten an, der den Abschluss des
Unternehmens ergänzt und unterstützt.
Das Leitliniendokument stellt keinen IFRS dar. Daher müssen
Unternehmen, die die IFRS anwenden, das Leitliniendokument nicht
verpflichtend anwenden, wenn dies nicht ausdrücklich in ihrem
Rechtskreis vorgeschrieben wird. Ein Unternehmen muss nicht einen im Einklang mit dem
Leitliniendokument stehenden Managementbericht erstellen, um einen IFRS konformen Abschluss vorzuweisen,
wenn dies ansonsten der Fall ist. Unternehmen können das
Leitliniendokument für die Erstellung von
Lageberichten verwenden, die nach dem 8. Dezember
2010 erstellt werden.
In Deutschland besteht mit dem Lagebericht bereits ein vergleichbares nationales Berichtsinstrument. Die Anforderungen des
IFRS-Leitliniendokuments stehen gemeinhin nicht im Widerspruch mit den handelsrechtlichen Vorschriften. In Hinblick auf eine Berichterstattung über Managementziele und Strategien enthält das
Leitliniendokument allerdings einen über die HGB-Vorschriften hinausgehenden Berichtsinhalt.
Weiterführende Informationen: