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LAGEBERICHTERSTATTUNG

Chronologie

 

bullet Diskutiert mit dem Standardbeirat: Juli 2001
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2005
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2005
bullet 27. Oktober 2005 – IASB gibt Diskussionspapier zum Lagebericht heraus
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2007
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2008
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im April 2009
bullet 23. Juni 2009: IASB gibt Standardentwurf Lageberichterstattung heraus
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2010

 

 

Zeitplan

 

bullet Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen

 

 

Hintergrund

 

 

Die Zielsetzung dieses Projekts liegt in der Entwicklung eines Modells für einen erläuternden Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber nicht Teil desselben ist, und in dem die Geschäftsleitung die finanzielle Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben, die Ergebnisse des Geschäfts und Gründe für die Veränderung wesentlicher Posten erörtert.  Das Ergebnis dieses Projekts wäre weniger ein IFRS als vielmehr ein "best practice"-Leitliniendokument.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2005

 

Auf der Sitzung vom Oktober 2002 von dem Board und seinen nationalen Liaison-Standardsetzern wurde die Empfehlung ausgesprochen, ein Projekt aufzunehmen, bei dem die Möglichkeit einer Herausgabe einer Standards oder von Hinweisen in Bezug auf den Lagebericht (im engl.: Management Commentary) durch den IASB geprüft werden sollte. Infolgedessen richtete der IASB eine Projektgruppe ein, die aus Vertreter der nationalen Standardsetzer in Deutschland, Großbritannien, Kanada und Neuseeland bestand. Das Konzept des Lageberichts mit der Management Discussion & Analysis (MD&A) in den USA oder dem Operating and Financial Review (OFR) in Großbritannien vergleichbar.

 

Das Projektteam legte ein Diskussionspapier vor, das mit einem Projektüberblick beginnt. In diesem werden die Beweggründe für die Durchführung der Analyse, die Bedeutung des Projekts für den IASB und seine Adressaten sowie die behandelten Kernthemen angesprochen. Anschließend werden die analytischen Schritte, die das Projektteam unternommen hat, dargestellt. Im Zuge dieser Darstellung wurde auch hervorgehoben, in welchen Bereichen starke Übereinstimmung und in welchen Bereichen weniger Einigkeit besteht. In diesem Abschnitt werden auch Hintergrundinformationen dazu gegeben, was unter einem Lagebericht zu verstehen ist, auf welche unterschiedlichen Weisen Lageberichte innerhalb des Geschäftsberichts ausgewiesen werden und die Vorgehensweise verschiedener Länder, die diese bei der Ausarbeitung von Vorschriften hinsichtlich Form und Inhalt gewählt haben.

 

Auch wenn das Diskussionspapier keinen vollständigen Entwurf darstellt, so deckt es doch die Kernbereiche ab, die bis zur nächsten Projektstufe zu auszuarbeiten wären. Es wurde daher als Preliminary Views Paper (ein Papier, das die vorläufige Sichtweise enthält) bezeichnet.

 

Es bestand allgemeine Einigkeit, dass - auch wenn der IASB die Federführung innehaben und das Projekt als sein eigenes verfolgen sollte - nicht genug Zeit bestehe, um die herausgearbeiteten Sachverhalte zu erörtern, Vorschläge zu unterbreiten und das Diskussionspapier vorläufige Sichtweise des IASB zu veröffentlichten. Die Agenda des Boards ließe es gegenwärtig nicht zu, dass Ressourcen in dieses Projekt geleitet werden. Der Board erklärte sich damit einverstanden, das Papier auf der Grundlage zu veröffentlichen, dass dort die Ergebnisse des unternommenen Forschungsprojekts dargestellt würden und nicht die vorläufige Sichtweise des IASB, dass der Board aber gleichwohl vorschlagen könnte, dass den Adressaten bestimmte Fragen gestellt oder Sachverhalte angesprochen werden.

 

Das Projektteam zog in dem Diskussionspapier folgende Schlüsse:

 

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Der IASB sollte einen prinzipienbasierten Standard zum Thema Lagebericht herausgeben, gemeinsam mit nicht bindenden Umsetzungshinweisen.

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Der Lagebericht sollte definiert werden als "Informationen, die den Abschluss als Teil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ergänzen und sowohl die wesentlichen Trends und Faktoren erläutern, die der Entwicklung und der Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmensbereichs innerhalb der durch den Abschluss abgedeckten Periode zugrunde lagen, als auch jene, die wahrscheinlich die zukünftige Entwicklung sowie die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens beeinflussen werden".

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Das Ziel des Lageberichts ist, gegenwärtigen und potenziellen Investoren zu helfen, die vom Unternehmen angewendeten Strategien einzuschätzen und die Möglichkeit zu beurteilen, inwiefern diese erfolgreich umzusetzen sind.

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Ziele, Grundsätze und qualitative Charakteristika des Lageberichts sollten klar umrissen sein. Im Lagebericht sollte die Unternehmensführung insbesondere eine Analyse derjenigen Geschäftsbereiche darlegen, die den Abschluss im Hinblick auf zukünftige Geschäfte vervollständigen und ergänzen. Lageberichte sollten umfassend sein, sich auf Inhalte konzentrieren, die für Investoren erheblich und bedeutend sind, und verständlich, neutral und ausgewogen, vergleichbar und verlässlich sein.

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Ein Standard zum Lagebericht sollte bestimmte Unternehmen verpflichten, einen Lagebericht als Teil ihres Abschlusses vorzulegen. Zu allermindest sollte der Standard von all denjenigen Unternehmen anzuwenden sein, die Eigen- oder Fremdpapiere öffentlich handeln oder im Begriff sind, Eigen- oder Fremdpapiere in einen öffentlichen Wertpapiermarkt zu emittieren. Bevorzugtes Ziel ist es, von diesen Unternehmen die Veröffentlichung von Lageberichte zu fordern, wenn sie überhaupt Übereinstimmung mit IFRS geltend machen wollen. Das Projektteam erkennt jedoch an, dass dieses kurzfristig zu erreichen unwahrscheinlich sei. In vielen Rechtsbereichen existieren aufsichtsrechtliche Vorschriften, die mit dem hier vorgeschlagenen Lageberichtmodell konfligieren.

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Wenn von einem Unternehmen die Veröffentlichung eines Lageberichts vorausgesetzt wird, sollte der Standard den Ausweis der Informationen anhand von fünf Grundbegriffen fordern: Art der Unternehmung; Zielsetzungen und Strategien; Ressourcen, Risiken und Unternehmensbeziehungen; Leistungsmaßzahlen und -indikatoren; Ergebnisse und Aussichten.

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Mit dem Standard einhergehende, nicht bindende Umsetzungshinweise sollten herausgegeben werden, um bei der Erstellung des Lageberichts behilflich zu sein. Diese Hinweise würden Beispiele beinhalten, wie Lageberichte, die mit dem Standard in Einklang stehen, in der Praxis aussehen könnten.

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Wenn der IASB tatsächlich Lageberichte verlangt, muss es, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt weitere Standards herausbringt oder bestehende revidiert, jeweils festlegen, ob die zu veröffentliche Information im Abschluss oder im Lagebericht aufzunehmen ist.

 

Der IASB erörterte nicht alle oben genannten Punkte. Unter den Schlüsselbemerkungen, die während der Diskussion gemacht wurden, waren jedoch auch folgende:

 

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Es wurde allgemein übereingestimmt, dass die bisher geleistete Arbeit und der vorgelegte Bericht von hoher Qualität seien.

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Es gab keinen klaren Hinweis darauf, ob der Board die Entwicklung einer eigenständigen Reihe von Standards zum Lagebericht befürwortet oder ob die entsprechenden Forderungen in IAS 1 aufgenommen werden sollen. Diejenigen, die die Veröffentlichung eines eigenen Standards bevorzugten, wiesen wiederholt darauf hin, dass der Inhalt dieser Verlautbarung nur grundsätzliche Fragen behandeln würde. Er würde darüber hinaus zu einem gewissen Maß abdecken, was derzeit in vielen im Umlauf befindlichen erläuternden Berichten als im Abschluss beinhaltet dargestellt wird.

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Einige Mitglieder des Boards favorisierten die Aufnahme des Lageberichts als integralen Bestandteil des Abschlusses. Es gab jedoch Bedenken bezüglich der Frage, ob der Lagebericht in einer geschlossenen Darstellung im Abschluss erscheinen oder in den Fußnoten verstreut würde und ob die Entscheidung darüber den Erstellern überlassen werden sollte. Bedenken wurden auch laut hinsichtlich der Prüfbarkeit solcher Berichte und hinsichtlich der Zunahme des Umfangs der Finanzberichterstattung unter IFRS als Ganzes, wenn unter anderem „vorausblickende“ Kommentare über die Führungsstrategie aufgenommen würden.

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Es wurde vorgeschlagen, dass die Anwendung des Standards zum Lagebericht oder der Umsetzungshinweise freiwillig sein sollte, d. h. keine Bedingung unter IFRS, ausgenommen eventuell für Unternehmen, die IAS 33 unterliegen (was bedeuten würde, dass der Standard alle Unternehmen beträfe, die Eigen- oder Fremdpapiere öffentlich handeln oder im Begriff sind, Eigen- oder Fremdpapiere in einen öffentlichen Wertpapiermarkt zu emittieren).

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Kommentare, die sich speziell auf den Entwurf des Diskussionspapiers bezogen, beinhalteten die Erklärung einiger Boardmitglieder, die ihrer Bevorzugung der SEC Zielsetzungen bezüglich Lageberichts gegenüber der Zielsetzung des im Diskussionspapier dargestellten Lageberichts Ausdruck gaben. Andere verlangten, dass der Entwurf mehr an den Entwürfen der IFRS ausgerichtet sein solle, insbesondere die Angabepflichten.

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Weitere Anmerkungen wurden gegenüber dem Projektteam außerhalb der Sitzung gemacht.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2005

 

Lageberichte sind auch unter den Bezeichnungen 'Management's Discussion and Analysis' (USA) oder 'Operating and Financial Review' (Großbritannien) bekannt.

 

Die Sitzungsteilnehmer wurden gebeten, ihre 'bedingte Freigabe' zu einem die vorläufige Sichtweise wiedergebenden Diskussionspapier zur Lageberichterstattung (Management Commentary, MC) zu geben, das von einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, die aus Mitarbeitern der Standardsetzer Kanadas, Deutschlands, Neuseelands (Vorsitz) und Großbritanniens besteht. Die Projektmitarbeiter hoffen, das Dokument im September oder Oktober 2005 herausgeben zu können.

 

Die Projektgruppe hatte von der Warte, dass der Geschäftsbericht als Paket aus dem Jahresabschluss (financial statements), der Lageberichterstattung und weiteren Teilen besteht, den Entwurf eines Diskussionspapiers vorbereitet. Gleichwohl war das Projektteam nicht der Ansicht, dass es sei sachgerecht wäre, den Lagebericht in die 'IFRS-Erklärung' einzubeziehen, die sich auf den Jahresabschluss bezieht. Dementsprechend schweigt das Diskussionspapier hinsichtlich etwaiger Bestätigungsanforderungen an den Lagebericht.

 

Der Stab stellte fest, dass die Projektgruppe produktive Gespräche mit IOSCO (International Organization of Securities Commissions; internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) und IFAC (International Federation of Accountants; internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer) geführt habe, deren Rückmeldungen bei der Verfeinerung des Diskussionspapiers hilfreich waren. Eine der vorherrschenden Reaktionen bezog sich auf die Unterscheidung von Sachverhalten, die im Jahresabschluss (einschließlich Anhang) zu berichten sind, und solchen, die Teil der Lageberichterstattung sind.

 

Die Boardmitglieder diskutierten ausgiebig über den Entwurf des Diskussionspapiers (den Beobachter war das Dokument nicht zugänglich). Eines der angesprochenen Probleme betraf den Umstand, dass die Projektmitarbeiter das Diskussionsdokument aus der offensichtlichen Warte erstellt hatten, dass Lageberichterstattung 'eine gute Sache' sei, und mit der Entwicklung von etwas, das sehr nach einem Standardentwurf aussieht, vorausgeeilt waren. Dieser Ansatz unterscheide sich von dem in Kürze erscheinenden Diskussionsdokument zu Bewertungsmaßstäben, in dem unterschiedliche Sichtweisen dargestellt werden. Diese abweichende Machart sollte sehr behutsam erläutert wenn, wenn das Dokument herausgegeben wird.

 

Die Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Verwendung der qualitativen Merkmale aus dem Rahmenkonzept des IASB im Zusammenhang mit der Lageberichterstattung. Sie waren besorgt, dass die Verwendung von sorgsam gewählten Formulierungen in einem anderen Zusammenhang als der Jahresberichterstattung möglicherweise gefährlich sei. Beispielsweise könne eine Lageberichterstattung (d.h. die Selbsteinschätzung der Geschäftsleitung) niemals 'neutral' sein, weil ihr die Befangenheit der Geschäftsleitung innewohne. In gleicher Weise wäre die Stetigkeit ein angemessenes Ziel der Lageberichterstattung (im Gegensatz zur Vergleichbarkeit nach dem Rahmenkonzept): Der Lagebericht solle Sachverhalte von Jahr zu Jahr stetig darlegen.

 

Die Boardmitglieder sahen die vorgeschlagenen Fragen an die Adressaten durch (die den Unterlagen für die Beobachter beigefügt waren). Die Fragen werden umformuliert und zur Julisitzung des Boards zur weiteren Diskussion eingebracht.

 

Der Board zeigte sich damit einverstanden, dass das Diskussionspapier herausgegeben wird (10 dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltung). Die bei diesem Projekt hinzugezogenen Berater des Boards sollten die Verantwortung für eine ausführliche Durchsicht des Textes haben. Im Rahmen dieser Durchsicht sollten sie die bei dieser Sitzung geäußerten Stellungnahmen und Befürchtungen berücksichtigen und jeglichen kritischen Sachverhalt zu einer der folgenden Boardsitzungen einbringen, vergleichbar anderen "Restanten".

 

 

Oktober 2005: IASB gibt Diskussionspapier zum Lagebericht heraus

 

Am 27. Oktober 2007 hat der IASB ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung veröffentlicht, das die mögliche Rolle des IASB bei der Verbesserung der Qualität der den Jahresabschluss ergänzenden Lageberichterstattung  bewertet. Das Diskussionspapier wurde für den IASB vom Stab seiner Partner-Standardsetzer aus Kanada, Deutschland, Neuseeland und Großbritannien angefertigt. Das Papier gibt einen Überblick über die bestehenden nationalen Vorschriften oder Prinzipien zur Lageberichterstattung und gibt Empfehlungen, wie der IASB eine größere Anwendung der bestmöglichen Verfahrensweise im Interesse der Anleger und anderer Adressaten der Geschäftsberichte fördern kann. Obwohl der IASB das Papier diskutiert hat, hat er noch keine vorläufige Meinung zu den Empfehlungen der Verfasser entwickelt. Der IASB bittet zum Diskussionspapier um Stellungnahmen bis zum 28. April 2006. Abonnenten haben über die Website des IASB ab sofort Zugang zum Diskussionspapier. Am dem 7. November wird es gebührenfrei für jeden zugänglich sein. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB).

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2007

 

Analyse der zum Diskussionspapier erhaltenen Stellungnahmen

 

Der Stab fasste die erhaltenen Stellungnahmen zusammen. Für eine umfassende Auswertung der Stellungnahmen beziehen Sie sich bitte auf die Notizen der Beobachter, die über die IASB-Website verfügbar sind.

 

Grundsätzlich stimmte eine Mehrheit der Antwortenden den Vorschlägen im Diskussionspapier zu. In Bezug auf die Frage jedoch, ob Unternehmen dazu verpflichtet werden sollten, den Lagebericht in ihre Abschlüsse einzufügen, um die Übereinstimmung mit den IFRS zu bestätigen, waren 61% der zu dieser Frage Stellungnehmenden der Ansicht, dass ein Lagebericht nicht verpflichtend sein sollte. Einige Stellungnehmende brachten den Einwand, dass ein Lagebericht nicht die gleiche Objektivität mit sich bringe wie Informationen innerhalb des Abschlusses. Andere merkten an, dass sich für die Prüfung wichtige Konsequenzen ergeben werden, da die Prüfung eines Lageberichts grundlegende Herausforderungen im Vergleich zu einer Prüfung des Abschlusses darstellt.

 

In Bezug auf die Auswirkungen auf die Prüfung wies ein Boardmitglied darauf hin, dass der Lagebericht in Deutschland Teil der Prüfung ist und sich als prüfbar herausgestellt hat.

 

Andere Sachverhalte wie Objektivität, wesentliche Inhalte und die Formen der Leitlinien wurden kurz diskutiert; Mehrheitsansichten wurden jedoch nicht deutlich.

 

Mit einer Mehrheit von 12 Stimmen entschied der Board, mit diesem Projekt voranzuschreiten und er wies den Stab an, einen Agendavorschlag vorzubereiten.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007

 

Der Stab stellte einen Agendavorschlag vor, nach dem die im Diskussionspapier zum Lagebericht erreichten Schlussfolgerungen als Grundlage genutzt werden sollten, um das Projekt von der Forschungsagenda in das Arbeitsprogramm zu verschieben. Das Projekt würde sich sich der Darstellung von Informationen außerhalb des Abschlusses in Form einer Erläuterung der Unternehmensführung der Finanzlage des Unternehmens, den Änderungen in der Finanzlage, dem Geschäftsergebnis und den Gründen von einzelnen wesentlichen Änderungen in Posten des Abschlusses widmen.

 

Die Mitarbeiterin des Stabes, die den Vorschlag vorstellte, drückte die persönliche Meinung aus, dass jegliche Leitlinien, die sich aus diesem Projekt ergäben, die Form eines „nicht verpflichtenden IFRS" annehmen solle und nicht die Form einer Leitlinie zur besten ausgeübten Praxis („best practice guidance"). Es wurde vorgeschlagen, dass die einzelnen Rechtskreise die Wahl haben sollten, diesen IFRS zu übernehmen.

 

Der Forschungsdirektor des IASB empfahl, dass der Board kein Projekt zum Lagebericht auf Ebene eines Standards unternehmen solle. Stattdessen schlug der Forschungsdirektor ein Projekt vor, das zu einer Leitlinie zur besten ausgeübten Praxis führen würde.

 

Der Board stimmte mit 8 Ja-Stimmen für den Vorschlag des Forschungsdirektors.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2008

 

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die vorläufigen Ansichten des Boards zu bestimmten Themen für den zu entwickelnden Entwurf endgültig festzulegen.

 

Rahmenkonzept

 

Der Stab frage den Board, ob er damit einverstanden sei, Lageberichte in Bezug zu den Ergebnissen der Phase A des Projekts zum Rahmenkonzept (Zielsetzung und qualitative Anforderungen) zu setzen und nicht in Bezug zum bestehenden Rahmenkonzept des IASB.

 

Der Board stimmte dem zu.

 

Zielsetzung des Lageberichts gegenüber der Zielsetzung von Finanzberichterstattung

 

Der Projektstab bemühte sich dann, Meinungen des Boards zur Zielsetzung der Lageberichterstattung zu erfragen. Zuerst fragte der Stab den Board, ob der Lagebericht dem Rahmenkonzept untergeordnet sein solle (ob also das Rahmenkonzept auch der Rahmen für den Lagebericht sein solle). Der Board stimmte dem zu.

 

Der Board erörterte auch kurz die Frage, wo die Grenze zu ziehen sei hinsichtlich der im Lagebericht zur Verfügung gestellten Informationen. Das Projektteam fragte dann den Board, ob die Zielsetzung der Lageberichterstattung dieselbe sein solle wie die der Finanzberichterstattung. Der Board erörterte, ob eine Überbetonung der Neutralität nicht dem Ansatz widerspräche, nach dem der Lagebericht aus Sicht der Unternehmensführung geschrieben werden solle. Der Board stimmte dann dem Vorschlag des Stabs zu, dass die Zielsetzungen gleich sein sollten.

 

Der Stab fuhr dann fort, zu erklären, dass, obwohl die Zielsetzung von Lageberichterstattung und von Finanzberichterstattung die gleiche sei, der Zweck der Lageberichterstattung einzigartig sei. Das sollte in der Wortwahl widergespiegelt werden.

 

Nach einer kurzen Debatte über den unterschied zwischen Zielsetzung und Zweck stimmte der Board dem zu.

 

Adressaten von Lageberichten gegenüber Adressaten von Abschlüssen

 

Der Stab fragte den Board, ob die primären Nutzer von Lageberichten sowohl die derzeitigen als auch potenzielle Kapitalgeber sein sollten wie im Entwurf zur Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen der Finanzberichterstattung definiert ist.

 

Der Board stimmte dem zu.

 

Qualitative Anforderungen von Lageberichten gegenüber qualitativen Anforderungen von Finanzberichterstattung

 

Das Projektteam wies darauf hin, dass es unterschiedliche Ausdrücke verwende, um die qualitativen Anforderungen von Lageberichten gegenüber den qualitativen Anforderungen von Finanzberichterstattung zu beschreiben.

 

  Rahmenkonzept Lagebericht

grundlegende qualitativer Anforderungen:

Relevanz
getreue Darstellung
Relevanz
Ausgewogenheit

verstärkende qualitative Anforderungen:

Verständlichkeit
Vergleichbarkeit
Überprüfbarkeit
Zeitnähe
Verständlichkeit
Vergleichbarkeit (über die Zeit)
Vertretbarkeit

 

Der Stab erklärte, dass Ausgewogenheit ein Unterbegriff von getreuer Darstellung sei. Es gab eine kurze Diskussion zu diesem Thema und zu der Frage, ob Ausgewogenheit ein Synonym zu Neutralität sei. Man einigte sich, getreue Darstellung anstelle von Ausgewogenheit zu verwenden.

 

Größere Bedenken hegten die Boardmitglieder hinsichtlich des Unterschieds von Überprüfbarkeit und Vertretbarkeit. Es wurde argumentiert, dass, obwohl viele der Informationen in einem Lagebericht von ausblicksartigem Charakter wären, der Prozess des „Überprüfens“ doch im Grunde derselbe wie für historische Informationen. Es wurde vorgeschlagen, einfach besser zu erläutern, was Überprüfung im Zusammenhang mit Informationen von ausblicksartigem Charakter und Lageberichten im allgemeinen bedeutet, anstatt einen neuen Begriff einzuführen. Der Board erörterte dies ausführlich.

 

Schließlich entschied der Board, Vertretbarkeit durch Überprüfbarkeit zu ersetzen. Der Stab wurde gebeten, auszuformulieren, was die beabsichtigte Bedeutung von Überprüfbarkeit in diesem Zusammenhang sei, und dies dem Board wieder vorzulegen.

 

Inhalt des Lageberichts

 

Der Stab stellte dem Board die Informationen vor, die anzugeben seien, um der Zielsetzung von Lageberichterstattung gerecht zu werden. Einige Boardmitglieder wollten, dass die Liste ausgeweitet wird, um auch Vorstandsvergütungen aufzunehmen (und wie diese an den Erfolg des Unternehmens geknüpft sind). Des weiteren wollten sie Segmentinformationen, Finanzierung und Steuern aufnehmen.

 

Der Board stimmte der Liste unter Vorbehalt der Ausweitungswünsche zu.

 

Erlaubnis, mit der Entwicklung eines Entwurfs zu beginnen

 

Am Ende der Sitzung bat der Stab um Erlaubnis, mit der Entwicklung eines Entwurfs zu beginnen. Ein Boardmitglied fragte, welcher Art die Veröffentlichung sein würde – es ist bereits vereinbart worden, dass die Publikation nicht Teil der IFRS sein wird. Der Stab antwortete, dass man an der Beantwortung dieser Frage noch arbeite, aber dass man zur gegebenen Zeit zu einer Lösung kommen werde.

 

Der Board gab dann Erlaubnis, mit dem Entwurf zu beginnen.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im April 2009

 

Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er den Board an folgende Merkmale des demnächst erscheinen Dokuments im Rahmen des Konsultationsprozesses erinnerte: Das Dokument

 

bullet (a) nimmt die Lageberichterstattung in die Finanzberichterstattung auf;
bullet (b) verbindet den Lagebericht explizit mit dem Abschluss; beide werden vom [Entwurf des] Rahmenkonzept[s] zur Finanzberichterstattung bestimmt;
bullet (c) gibt ein Rahmenkonzept für die Erstellung und die Darstellung eines Lageberichts vor und
bullet (d) beschreibt wesentliche Inhaltsbestandteile des Lageberichts.

 

Folgendes würde das Dokument zur Lageberichterstattung jedoch nicht leisten:

 

bullet (a) es klärt nicht die Frage der Platzierung von Angaben (Im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht),
bullet (b) es ändert nicht die Angabevorschriften in bestehenden IFRS, um die Platzierung der Angaben zu klären;
bullet (c) es bietet keine Definition dessen, was der Board meint, wenn er von 'finanzbezogenen Informationen' oder 'nicht finanzbezogenen Informationen' spricht;
bullet (d) es gibt keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Lagebericht und dem Rest der Finanzberichterstattung vor;
bullet (e) es verbietet nicht explizit, im Lagebericht Aspekte der Berichterstattung wiederzugeben, die als Berichterstattung über Umfeldeinflüsse oder Berichterstattung über soziale Verantwortlichkeit des Unternehmens bezeichnet werden können;
bullet (f) es beantwortet nicht die Frage, ob die Lageberichterstattung für eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des beschriebenen Unternehmens notwendig ist und
bullet (g) es enthält keine Anwendungsleitlinien oder erläuternde Beispiele.

 

Ein Großteil der Diskussion dreht sich um die Art der Leitlinien, die mit dem Dokument dargestellt werden sollten, und die Frage, ob es dem vollen Konsultationsprozess unterworfen werden solle. Einige Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, das Dokument ähnlich wie die Leitlinien des Expertenbeirats zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu behandeln, das Dokument auf der Internetseite des IASB zu veröffentlichen und zur Stellungnahme einzuladen. Andere sprachen sich dafür aus, das Dokument als offiziellen Entwurf von Leitlinien zur besten ausgeübten Praxis zu behandeln. Der Vorsitzende gab Bedenken Ausdruck, dass es ein Fehler sein könne, das Dokument als ein 'weniger wichtiges Dokument' zu behandeln, nachdem aus mehreren Rechtskreisen Bitten eingegangen seien, diesen Sachverhalt zu behandeln.

 

Per Mehrheitsentscheid stimmte der Board dafür, das Dokument einen Entwurf [vorgeschlagener Leitlinien zu besten ausgeübten Praxis] zu nennen. Es ist beabsichtigt, den Entwurf Mitte Juni 2009 zu veröffentlichen und es mit einer verlängerten Kommentierungsfrist bis Mitte Februar 2010 zu versehen.

 

Die Herren Garnett, Kalavacherla, Leisenring und (möglicherweise) Smith deuteten an, dass die eine alternative Sichtweise einbringen wollten.

 

Die Änderungen an IAS 1.13 und .14, die in der Arbeitsversion des Entwurfs enthalten sind, werden aus dem Entwurf rausgenommen und im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt.

 

 

Juni 2009: IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor

 

Der IASB hat einen Standardentwurf mit vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts herausgegeben – in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and Analysis' (MD&A) oder 'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem Abschluss erstellt wird, jedoch Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser Ziele verhält. Die Vorschläge in dem Standardentwurf gehen auf internationale beste Praktiken bei der Auf- und Darstellung von Lageberichten zurück. Der IASB ist der Ansicht, dass die Zurverfügungstellung unverbindlicher Leitlinien die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Lageberichten quer durch die Rechtskreise verbessern wird.

 

Zum Standardentwurf Lageberichterstattung können ab sofort bis zum 1. März 2010 Stellungnahmen abgegeben werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (97 KB), den Entwurf selbst finden Sie hier (226 KB).

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2010

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen

 

Der Stab fasste die 102 Stellungnahmen zusammen, die zum Entwurf eingegangen sind. Die meisten Stellungnehmenden unterstützten das Projekt, da sie der Meinung waren, dass es entscheidungsnützliche Informationen für die Adressaten liefern würde. Eine Minderheit unterstützte das Projekt nicht, da man der Meinung war, dass der Lagebericht nicht zur Rechnungslegung gehöre und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich des IASB falle.

 

Die Mehrheit derjenigen, die das Projekt unterstützen, sprachen sich auch für die Entscheidung aus, ein Leitliniendokument anstatt eines IFRS zu veröffentlichen, da dies Doppelungen und Uneinheitlichkeiten mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften in verschiedenen Rechtskreisen vermeiden würde.

 

Einige Boardmitglieder waren überrascht, zu erfahren, dass ein Teil der Stellungnahmenden sich wünschen würde, dass der IASB einen IFRS zum Lagebricht herausgibt. Insgesamt war der Board erfreut über die hohe Anzahl an Stellungnahmen und die hohe Unterstützung, die dem Entwurf entgegengebracht wurde, und er bat den Stab, mit der Analyse der Stellungnahmen fortzufahren und auf der Sitzung im Juli etwas zur künftigen Ausrichtung des Projekts vorzutragen.

 

 

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