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Hintergrund
Dieses Projekt zielt auf die Entwicklung eines in sich schlüssigen Ansatzes
zur Erfassung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte, einschließlich
erworbener und selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte, die nicht
im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehen.
Auch wenn viele den Ansatz in IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte unterstützen, sind viele besorgt, dass
die in IAS 38 niedergelegten Leitlinien nicht hinreichend robust sind. Das
Projekt würde zu einer Änderung oder einer Ersetzung von IAS 38 führen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2006
Der Zweck dieser Unterrichtseinheit bestand darin, das
Einverständnis des Boards hinsichtlich des
Anwendungsbereichs, der Vorgehensweise und des Projektplans
zu erhalten. Das Projekt wird vom australischen Accounting
Standards Board (AASB) geführt. Der Mitarbeiterstab des AASB
stellte den vorgesehenen Anwendungsbereich sowie die
Vorgehensweise und den Entwurf des Projektplans vor.
Hintergrund
Das Projekt ist kein gemeinsames Projekt des FASB und des
IASB, sondern ein Projekt des IASB, bei dem der FASB über
den Fortschritt unterrichtet wird.
Anwendungsbereich
Der AASB ermittelte die nachfolgenden Themen, welche
Gegenstand des Forschungsprojektes sein könnten:
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Thema A:
Erstmalige Bilanzierung von nicht im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen
immateriellen Vermögenswerten (selbsterstellte und
getrennt erworbene immaterielle Vermögenswerte) |
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Thema B:
Erstmalige Bilanzierung von im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen
immateriellen Vermögenswerten |
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Thema C: Folgebewertung von
immateriellen Vermögenswerten |
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Thema D: Erstmalige
Bilanzierung und Folgebilanzierung des Geschäfts- oder
Firmenwertes |
Der Mitarbeiterstab des AASB fand Thema A am besten geeignet
dazu, die Zielsetzungen des Memorandum of Understanding (MoU)
zu verfolgen, um kurzfristig Verbesserungen der derzeitigen
Anforderungen zu erreichen. Dies liegt hauptsächlich daran,
weil die Vorschriften für selbsterstellte Vermögenswerte
recht lange keiner Überprüfung unterzogen wurden.
Thema B wurde als nicht geeigneter Sachverhalt für das
Forschungsprojekt zu immateriellen Vermögenswerten
angesehen, da dieses Thema erst kürzlich Gegenstand einer
Überprüfung war, welche sich in IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und FAS 141 Business Combinations wiederfindet.
Thema C hatte aus Sicht des AASB auch Potenzial, die
gegenwärtigen Vorschriften zu verbessern, allerdings war der
Mitarbeiterstab des AASB der Meinung, dass eine solche
Verbesserung nicht kurzfristig erreicht werden könne.
Thema D wurde ausgeschlossen mit der Begründung, dass der
derzeitige Stand der Bilanzierung von erworbenen und
originären selbsterstellten Goodwill sowohl bei IFRS als
auch US GAAP festgefahren ist.
Dementsprechend schlug der Stab vor, dass Thema A im
Mittelpunkt des Projektes stehen sollte. Es sollte
Definition/Bestimmung, Ansatz, Bewertung und
Darstellung/Angaben beinhalten mit besonderem Schwerpunkt
auf Sachverhalten bezüglich Bestimmung und Bewertung.
Mitglieder des Board merkten an, dass Thema C, da es sich
mit Thema A in Wechselwirkung steht, im Projekt behandelt
werden sollte und Verbesserungen bei beiden Themen
kurzfristig notwendig sind. Der Board beauftragte den Stab
des AASB, ein Diskussionspapier bis Januar 2007
anzufertigen.
Nächste Schritte
Der Board plant, dieses Projekt erneut zu Beginn des Jahres
2007 zu diskutieren, bevor er eine endgültige
Agendaentscheidung vollzieht.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2006
Das IASB Update vom Oktober 2006 informierte über die im Board geführte
Diskussion zum Forschungsprojekt hinsichtlich immaterieller
Vermögenswerte und führte aus, dass „das Projekt nicht die Anforderungen
für den erstmaligen Ansatz immaterieller Vermögenswerte bei separatem
Erwerb oder bei Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
sowie die Zugangs- und Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts
umfassen wird“ (Seite 5).
Der Board stellte klar, dass das Projekt immaterielle Vermögenswerte bei
separatem Erwerb adressieren sollte; die anderen erwähnten Aspekte
würden im Projekt Unternehmenszusammenschlüsse angesprochen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2007
Erörterung des Zeitplans zur Entwicklung eines Agendavorschlags
Mitarbeiter
des AASB nahmen in London teil; weitere waren per Video von Melbourne
zugeschaltet.
Der Board diskutierte den Zeitplan für die Entwicklung eines
Agendavorschlags eines IASB/FASB-Gemeinschaftsprojekts zur Entwicklung
eines neuen oder überarbeiteten Rechnungslegungsstandards für
immaterielle Vermögenswerte. Das Projekt gehört zu den Themen des
Memorandum of Understanding (MoU).
Der
Board stimmte dem vorgeschlagenen Zeitplan zu, der die Veröffentlichung
eines Diskussionspapiers für das dritte Quartal 2009 vorsieht. Eine
Vielzahl der Boardmitglieder äußerten jedoch Bedenken über den ihrer
Meinung nach zu hohen Detaillierungsgrad der vorgelegten Dokumente zum
jetzigen Zeitpunkt (verfügbar auf der IASB Website).
Bedenken wurden auch bzgl. der Überschneidungen zwischen dem Projekt zu
den immateriellen Vermögenswerten und anderen sich auf der IASB-Agenda
befindlichen Themen geäußert. Einige hiervon sollten dem Board
vorbereitend für die Themen des Projekts zu den immateriellen
Vermögenswerten als Hilfsmittel dienen. Ein Boardmitglied merkte an,
dass eines der wichtigsten Dinge, eine abgestimmte Definition des
Begriffs Vermögenswert zwischen Akademikern, Nutzern sowie
Standardsetzern, noch nicht erfolgt sei. Ein weiterer noch
abzustimmender Aspekt wäre die Festlegung entsprechender Eigenschaften
für eine Bewertungskonzeption. Darüber hinaus sollte der Projektplan
realistisch sein und beinhalten, wer was bis wann zu tun hat.
Die Boardmitglieder merkten an, dass kürzlich in einer Sitzung mit
Nutzern einige Analysten Bedenken über den Ansatz von selbsterstellten
immateriellen Vermögenswerten geäußert hatten. Diese Nutzer waren
skeptisch bzgl. der Verlässlichkeit der Bewertung dieser Posten und
schlugen vor, dass Anhangangaben zu getätigten Ausgaben und der Art des
Postens nützlicherer für den Analysten wären, da diese Angaben eine
Bewertung des Vermögenswerts ermöglichen würden.
Anwendungsbereich
Der Board bestätigte erneut den Anwendungsbereich des Projekts, welches
sich mit erworbenen immateriellen Vermögenswerten, ausgeschlossen derer,
die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zugehen, befasst
(letztere sind Gegenstand der Überarbeitung des IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse). Der Begriff „Erwerb“ schließt den
durch eine Tauschtransaktion erworbenen immateriellen Vermögenswert
sowie den durch Selbsterstellung eines immateriellen Vermögenswerts mit
ein.
Ein weiterer Knackpunkt wird die Trennung zwischen einem immateriellen
Vermögenswert und einem Finanzinstrument sein; ein Thema, das IFRIC
bereits zweimal zu adressieren hatte (in IFRIC 3 (inzwischen aufgehoben)
und in IFRIC 12).
Beurteilung gegenüber den IASB Agendakriterien
Der Board stellte fest, dass das Projekt allen Kriterien für ein
Boardprojekt entspricht. Bei Verfolgung des Projekts wird die frühe
Hinzuziehung von FASB-Mitarbeitern bedeutsam sein. Die AASB-Mitarbeiter
äußerten den Wunsch, ihre Mitwirkung fortsetzen zu wollen, wenngleich
die Leitung beim IASB und FASB liegt, da es ein MoU-Projekt ist.
Der
Board stimmte darin überein, dass eine Arbeitsgruppe hilfreich wäre. Die
Boardmitglieder schlugen darüber hinaus vor, dass sich der
Mitarbeiterstab mit Vertretern aus Wirtschaftszweigen wie
Pharmaindustrie, Telekommunikation, Film, Computersoftware etc., d.h.
solchen Bereichen, in denen immaterielle Vermögenswerte am häufigsten
auftreten, treffen soll.
Der AASB-Mitarbeiterstab will den Projektvorschlag um den Punkt
erweitern, diesen im dritten oder vierten Quartal 2007 mit den
Treuhändern und der SAC zu überprüfen, so dass der IASB eine formale
Agandaentscheidung im Dezember 2007 treffen kann.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April
2007
Die Boards diskutierten den Entwurf eines Agendavorschlags für ein
gemeinsames Projekt zur Entwicklung eines neuen oder überarbeiteten
Rechnungslegungsstandards zu immateriellen Vermögenswerten. Das Projekt
ist Teil des „Memorandum of Understanding“.
Der Entwurf eines Agendavorschlags wurde bei den Unterlagen für die Beobachter
weggelassen.
Projektumfang
Das Projekt wird die erstmalige Bilanzierung für selbst erstellte
immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung für sämtliche
immaterielle Vermögenswerte behandeln. Dieses wird keine Anforderungen
umfassen zur erstmaligen Bilanzierung von getrennt erworbenen
immateriellen Vermögenswerten (im Rahmen oder außerhalb eines
Unternehmenszusammenschlusses) sowie der erstmaligen oder
Folgebilanzierung für einen Geschäfts- oder Firmenwert.
Einige IASB- und FASB-Mitglieder waren beunruhigt über die
Nichtberücksichtigung der erstmaligen Bilanzierung für getrennt
erworbene immaterielle Vermögenswerte. Ein FASB-Mitglied merkte an, dass
insbesondere die erstmalige Bilanzierung erworbener immaterieller
Vermögenswerte im Wege einer Zuwendung durch die öffentliche Hand in den
bestehenden Leitlinien nicht angemessen adressiert worden sind. Andere
brachten Bedenken hervor, wonach die Behandlung der Folgebilanzierung
ohne auf die erstmalige Bilanzierung zu schauen, zu inkonsistenten
Ergebnissen führen könnte.
Der Stab antwortete, dass die erstmalige Bilanzierung für separat
erworbene immaterielle Vermögenswerte deshalb nicht berücksichtigt
werden würde, da dieses Gebiet als weniger problematisch angesehen wird,
während es Hinweise darauf gibt, dass die erstmalige Bilanzierung für
selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung
sofortige Beachtung verlangen. Zusätzlich merkte der Stab an, dass die
bestehenden Leitlinien zu erstmaligen Bilanzierung natürlich
berücksichtigt würden.
Die Boards einigten sich auf einen expliziten Hinweis im Agendavorschlag.
Schließlich schien es einen Konsens dahingehend zu geben, mit dem
Projektumfang so fortzufahren, wie gegenwärtig im Entwurf eines
Agendavorschlags beschrieben. Die Boards werden später Vorschläge zur
Umformulierung des Entwurfs eines Agendavorschlags zur Verfügung
stellen.
Beurteilung im Hinblick auf die Kriterien für die IASB-Agenda
Das mögliche IASB-Projekt zu Immateriellen Vermögenswerten wurde mit den
Kriterien für die IASB-Agenda im Handbuch zur Verfahrensweise des IASB (Due Process Handbook) abgeglichen.
Die Boards merkten an, dass das Projekt alle Kriterien für ein
IASB-Projekt erfüllt und daher die gleichen FASB-Agendakriterien
ebenfalls erfüllt wären.
Projektplanung und nächste Schritte
Der IASB-Stab wird den Entwurf eines Agendavorschlags im Hinblick auf
eine Durchsicht zusammen mit den Treuhändern und dem Standardbeirat im
dritten und letzten Quartal des Jahres 2007 überarbeiten, so dass der
IASB eine formale Agendaentscheidung im Dezember 2007 vornehmen kann.
Zusätzlich einigte man sich darauf, dass der überarbeitete Entwurf eines
Agendavorschlags an die Boards zwecks Diskussion auf der nächsten
gemeinsamen Sitzung im Oktober 2007 übersandt wird.
Der FASB merkte an, dass er seinen Stab kurzfristig damit beauftragen
würde, mit dem Projektteam des IASB zusammen zu arbeiten.
Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der möglichen Änderungen an
IAS 38 einigten sich die Boards vorläufig darauf, die vorläufigen
Ansichten der Boards in einem Diskussionspapier darzulegen. Das
vorgesehene Termin für dieses Diskussionspapier ist der Oktober 2009.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007
Ein Mitglied des Stabs des australischen Standardsetzers (Australian
Accounting Standards Board, AASB) stellte einen Agendavorschlag für eine
Projekt zu immateriellen Vermögenswerten für die Aufnahme in die
Arbeitsprogramme von IASB und FASB vor. Er wies darauf hin, dass frühere
Versionen des Vorschlags mit dem IASB bereits auf den Sitzungen im
Oktober 2006 und im Januar 2007 erörtert worden seien, ebenso wie auf
der gemeinsamen Board-Sitzung im April 2007. Er stellte eine Reihe von
möglichen Umfangsversionen für den Agendavorschlag vor:
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Festschreibung von Angaben zu selbst erstellten immateriellen
Vermögenswerten. |
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Lösung der größeren Mängel bezüglich Definition, Ansatz und
Bewertung in IAS 38. |
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Festschreibung von Ansatz und Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten, die aus einem einzelnen Vorhaben entwickelt wurden,
bei der erstmaligen und/oder Folgebewertung zu Herstellungskosten
oder beizulegendem Zeitwert. |
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Festschreibung von Ansatz und Bewertung von selbst erstellten
immateriellen Vermögenswerten unabhängig von der Art und Weise, wie
sie entstanden sind |
Der Forschungsdirektor des IASB gab die Empfehlung, dass der Board
dieses Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Agenda nehmen sollte,
da es sich hierbei um ein größeres Projekt handele.
Eine Reihe von Boardmitgliedern drückte Unterstützung für die
Empfehlung des Forschungsdirektors aus, hielt aber fest, dass dieses
Projekt, obwohl es nicht dringlich sei, doch ein wichtiges Projekt sei,
dass auf der Forschungsagenda des Boards verbleiben solle. Der Board
dankte dem Stabmitglied des AASB für die umfangreichen Aufwendungen an
Zeit und Mühe, die bereits in das Projekt investiert worden seien. Der
Board bat den Stab, die Zukunft des Projekts außerhalb der Sitzung mit
dem Stab des AASB und anderen nationalen Standardsetzern zu erörtern.
Dem AASB-Stabmitglied wurde vorgeschlagen, dass der Umfang des Projekts
zu immateriellen Vermögenswerten ausgeweitet werden könnte, um mit einem
„sauberen Blatt Papier" anzufangen und die Grundlagen der Bilanzierung
von immateriellen Vermögenswerten noch einmal zu durchdenken.
20. November 2008: Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten
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Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier
zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit
bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann. Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte
immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten.
Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden.
Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind,
dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen
aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum
Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt
eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung
zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier
auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden.
Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht.
Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die
Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.
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Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten:
Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu
erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden
Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir
auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe
gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur
Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor
also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird,
sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen
praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden. |
Februar 2011: Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten
Der australische Standardsetzer AASB führt eine globale Fragebogenaktion durch, mit der die Meinungen von Erstellern, Beratern,
Prüfern und Regulatoren zur Erstbilanzierung von immateriellen Vermögenswerten eingeholt werden sollen, die nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte (oder ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften) erworben werden.
Der Stab des AASB hat von 2004 bis 2006 im Auftrag des IASB Untersuchungen zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten
durchgeführt. Es wurde im Dezember 2007 entschieden, ein entsprechendes Projekt nicht auf die gemeinsame Agenda von IASB und FASB zu nehmen,
aber dies geschah hauptsächlich aus Zeitgründen. Dennoch erkannten die beiden Boards die Wichtigkeit des Projekts an, und beauftragten die
Nationalen Standardsetzer (NSS), weitere Untersuchungen zu dem Thema durchzuführen. Die NSS veröffentlichten die bis dahin gewonnenen
Erkenntnisse des AASB als Diskussionspapier und beauftragten diesen mit der Durchführung einer Überprüfung der Bilanzierung von immateriellen
Vermögenswerten nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 und der Vorgängerversion sowie ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften wie
beispielsweise SFAS 141. Der jetzt veröffentlichte Fragebogen dient dieser Überprüfung.
Die Frist für das Ausfüllen des Fragebogens endet am
17 Juni 2010. Die Ersteller des Fragenbogens gehen von einer
Bearbeitungszeit von 20 bis 30 Minuten aus. Sie können den Fragebogen
hier einsehen. Die
begleitende englischsprachige Presseerklärung des AASB finden Sie
hier.
August 2011: Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten
Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat mit einer Erhebung bei Abschlussnutzern zur Erstbilanzierung von immateriellen Vermögenswerten
nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte (oder ähnlichen Rechnungslegungsgrundsätzen) begonnen, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden.
Der IASB hatte den Vorschlag für ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerten auf seiner
Sitzung im Dezember 2007 erwogen. Der IASB beschloss damals, dass, obgleich ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerten
nicht dringlich sei, es sich um ein wichtiges Projekt handele und auf der Forschungsagenda bleiben solle. Der Stab beim IASB wurde gebeten, die Zukunft des
Projekts 'außerhalb der offiziellen Kanäle' mit dem Stab bei AASB und anderen nationalen Standardsetzern zu erörtern. Zudem hatte der damalige IASB-
Vorsitzende vorgeschlagen, dass die Nachforschungen unter der Ägide der Gruppe der nationalen Standardsetzer (NSS) weitergeführt werden sollten, wobei der
IASB über seine übliche Vertretung in dieser Gruppe weiter beteiligt würde.
Die Erhebung unter den Abschlussnutzern erfolgt im Anschluss auf eine ähnliche Erhebung bei Abschlusserstellern, Beratern, Prüfern und Regulatoren,
die zu Beginn des Jahres eingeleitet worden ist, sowie auf ein eigenständiges Diskussionspapier zu immateriellen
Vermögenswerten, das im November 2008 veröffentlicht worden ist.
Sie können die Umfrage des AASB hier aufrufen (Verknüpfung auf eine
externe Internetseite). Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung des AASB (Verknüpfung auf die Internetseite des AASB).
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