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Immaterielle Vermögenswerte

 

Chronologie

 

bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2006
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2006
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2007
bullet Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007
bullet Entscheidung im Dezember 2007, das Projekt nicht auf die aktive Agenda zu nehmen, sondern als Forschungsprojekt fortzuführen
bullet November 2008: Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten (weitere Informationen)
bullet Februar 2011: Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten (weitere Informationen)
bullet August 2011: AASB erhebt Sichtweise von Nutzern zu Verbesserungen an IFRS 3 und IAS 38 (weitere Informationen)

 

 

Zeitplan

 

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Klicken Sie hier für den Zeitplan der IASB-Projekte

 

Zusammenfassung des Projekts

 

Hintergrund

 

Dieses Projekt zielt auf die Entwicklung eines in sich schlüssigen Ansatzes zur Erfassung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte, einschließlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte, die nicht im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehen.

 

Auch wenn viele den Ansatz in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte unterstützen, sind viele besorgt, dass die in IAS 38 niedergelegten Leitlinien nicht hinreichend robust sind. Das Projekt würde zu einer Änderung oder einer Ersetzung von IAS 38 führen.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Oktober 2006

 

Der Zweck dieser Unterrichtseinheit bestand darin, das Einverständnis des Boards hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Vorgehensweise und des Projektplans zu erhalten. Das Projekt wird vom australischen Accounting Standards Board (AASB) geführt. Der Mitarbeiterstab des AASB stellte den vorgesehenen Anwendungsbereich sowie die Vorgehensweise und den Entwurf des Projektplans vor.

 

Hintergrund

 

Das Projekt ist kein gemeinsames Projekt des FASB und des IASB, sondern ein Projekt des IASB, bei dem der FASB über den Fortschritt unterrichtet wird.

 

Anwendungsbereich

 

Der AASB ermittelte die nachfolgenden Themen, welche Gegenstand des Forschungsprojektes sein könnten:

 
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Thema A: Erstmalige Bilanzierung von nicht im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten (selbsterstellte und getrennt erworbene immaterielle Vermögenswerte)

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Thema B: Erstmalige Bilanzierung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten

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Thema C: Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten

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Thema D: Erstmalige Bilanzierung und Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes

 

Der Mitarbeiterstab des AASB fand Thema A am besten geeignet dazu, die Zielsetzungen des Memorandum of Understanding (MoU) zu verfolgen, um kurzfristig Verbesserungen der derzeitigen Anforderungen zu erreichen. Dies liegt hauptsächlich daran, weil die Vorschriften für selbsterstellte Vermögenswerte recht lange keiner Überprüfung unterzogen wurden.

 

Thema B wurde als nicht geeigneter Sachverhalt für das Forschungsprojekt zu immateriellen Vermögenswerten angesehen, da dieses Thema erst kürzlich Gegenstand einer Überprüfung war, welche sich in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und FAS 141 Business Combinations wiederfindet.

 

Thema C hatte aus Sicht des AASB auch Potenzial, die gegenwärtigen Vorschriften zu verbessern, allerdings war der Mitarbeiterstab des AASB der Meinung, dass eine solche Verbesserung nicht kurzfristig erreicht werden könne.

 

Thema D wurde ausgeschlossen mit der Begründung, dass der derzeitige Stand der Bilanzierung von erworbenen und originären selbsterstellten Goodwill sowohl bei IFRS als auch US GAAP festgefahren ist.

 

Dementsprechend schlug der Stab vor, dass Thema A im Mittelpunkt des Projektes stehen sollte. Es sollte Definition/Bestimmung, Ansatz, Bewertung und Darstellung/Angaben beinhalten mit besonderem Schwerpunkt auf Sachverhalten bezüglich Bestimmung und Bewertung.

 

Mitglieder des Board merkten an, dass Thema C, da es sich mit Thema A in Wechselwirkung steht, im Projekt behandelt werden sollte und Verbesserungen bei beiden Themen kurzfristig notwendig sind. Der Board beauftragte den Stab des AASB, ein Diskussionspapier bis Januar 2007 anzufertigen.

 

Nächste Schritte

 

Der Board plant, dieses Projekt erneut zu Beginn des Jahres 2007 zu diskutieren, bevor er eine endgültige Agendaentscheidung vollzieht.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2006

 

Das IASB Update vom Oktober 2006 informierte über die im Board geführte Diskussion zum Forschungsprojekt hinsichtlich immaterieller Vermögenswerte und führte aus, dass „das Projekt nicht die Anforderungen für den erstmaligen Ansatz immaterieller Vermögenswerte bei separatem Erwerb oder bei Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses sowie die Zugangs- und Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts umfassen wird“ (Seite 5).

 

Der Board stellte klar, dass das Projekt immaterielle Vermögenswerte bei separatem Erwerb adressieren sollte; die anderen erwähnten Aspekte würden im Projekt Unternehmenszusammenschlüsse angesprochen.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2007

 

Erörterung des Zeitplans zur Entwicklung eines Agendavorschlags

 

Mitarbeiter des AASB nahmen in London teil; weitere waren per Video von Melbourne zugeschaltet.

 

Der Board diskutierte den Zeitplan für die Entwicklung eines Agendavorschlags eines IASB/FASB-Gemeinschaftsprojekts zur Entwicklung eines neuen oder überarbeiteten Rechnungslegungsstandards für immaterielle Vermögenswerte. Das Projekt gehört zu den Themen des Memorandum of Understanding (MoU).

 

Der Board stimmte dem vorgeschlagenen Zeitplan zu, der die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers für das dritte Quartal 2009 vorsieht. Eine Vielzahl der Boardmitglieder äußerten jedoch Bedenken über den ihrer Meinung nach zu hohen Detaillierungsgrad der vorgelegten Dokumente zum jetzigen Zeitpunkt (verfügbar auf der IASB Website).

 

Bedenken wurden auch bzgl. der Überschneidungen zwischen dem Projekt zu den immateriellen Vermögenswerten und anderen sich auf der IASB-Agenda befindlichen Themen geäußert. Einige hiervon sollten dem Board vorbereitend für die Themen des Projekts zu den immateriellen Vermögenswerten als Hilfsmittel dienen. Ein Boardmitglied merkte an, dass eines der wichtigsten Dinge, eine abgestimmte Definition des Begriffs Vermögenswert zwischen Akademikern, Nutzern sowie Standardsetzern, noch nicht erfolgt sei. Ein weiterer noch abzustimmender Aspekt wäre die Festlegung entsprechender Eigenschaften für eine Bewertungskonzeption. Darüber hinaus sollte der Projektplan realistisch sein und beinhalten, wer was bis wann zu tun hat.

 

Die Boardmitglieder merkten an, dass kürzlich in einer Sitzung mit Nutzern einige Analysten Bedenken über den Ansatz von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten geäußert hatten. Diese Nutzer waren skeptisch bzgl. der Verlässlichkeit der Bewertung dieser Posten und schlugen vor, dass Anhangangaben zu getätigten Ausgaben und der Art des Postens nützlicherer für den Analysten wären, da diese Angaben eine Bewertung des Vermögenswerts ermöglichen würden.

 

Anwendungsbereich

 

Der Board bestätigte erneut den Anwendungsbereich des Projekts, welches sich mit erworbenen immateriellen Vermögenswerten, ausgeschlossen derer, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zugehen, befasst (letztere sind Gegenstand der Überarbeitung des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse). Der Begriff „Erwerb“ schließt den durch eine Tauschtransaktion erworbenen immateriellen Vermögenswert sowie den durch Selbsterstellung eines immateriellen Vermögenswerts mit ein.

 

Ein weiterer Knackpunkt wird die Trennung zwischen einem immateriellen Vermögenswert und einem Finanzinstrument sein; ein Thema, das IFRIC bereits zweimal zu adressieren hatte (in IFRIC 3 (inzwischen aufgehoben) und in IFRIC 12).

 

Beurteilung gegenüber den IASB Agendakriterien

 

Der Board stellte fest, dass das Projekt allen Kriterien für ein Boardprojekt entspricht. Bei Verfolgung des Projekts wird die frühe Hinzuziehung von FASB-Mitarbeitern bedeutsam sein. Die AASB-Mitarbeiter äußerten den Wunsch, ihre Mitwirkung fortsetzen zu wollen, wenngleich die Leitung beim IASB und FASB liegt, da es ein MoU-Projekt ist.

 

Der Board stimmte darin überein, dass eine Arbeitsgruppe hilfreich wäre. Die Boardmitglieder schlugen darüber hinaus vor, dass sich der Mitarbeiterstab mit Vertretern aus Wirtschaftszweigen wie Pharmaindustrie, Telekommunikation, Film, Computersoftware etc., d.h. solchen Bereichen, in denen immaterielle Vermögenswerte am häufigsten auftreten, treffen soll.

 

Der AASB-Mitarbeiterstab will den Projektvorschlag um den Punkt erweitern, diesen im dritten oder vierten Quartal 2007 mit den Treuhändern und der SAC zu überprüfen, so dass der IASB eine formale Agandaentscheidung im Dezember 2007 treffen kann.

 

 

Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007

 

Die Boards diskutierten den Entwurf eines Agendavorschlags für ein gemeinsames Projekt zur Entwicklung eines neuen oder überarbeiteten Rechnungslegungsstandards zu immateriellen Vermögenswerten. Das Projekt ist Teil des „Memorandum of Understanding“.

 

Der Entwurf eines Agendavorschlags wurde bei den Unterlagen für die Beobachter weggelassen.

 

Projektumfang

 

Das Projekt wird die erstmalige Bilanzierung für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung für sämtliche immaterielle Vermögenswerte behandeln. Dieses wird keine Anforderungen umfassen zur erstmaligen Bilanzierung von getrennt erworbenen immateriellen Vermögenswerten (im Rahmen oder außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses) sowie der erstmaligen oder Folgebilanzierung für einen Geschäfts- oder Firmenwert.

 

Einige IASB- und FASB-Mitglieder waren beunruhigt über die Nichtberücksichtigung der erstmaligen Bilanzierung für getrennt erworbene immaterielle Vermögenswerte. Ein FASB-Mitglied merkte an, dass insbesondere die erstmalige Bilanzierung erworbener immaterieller Vermögenswerte im Wege einer Zuwendung durch die öffentliche Hand in den bestehenden Leitlinien nicht angemessen adressiert worden sind. Andere brachten Bedenken hervor, wonach die Behandlung der Folgebilanzierung ohne auf die erstmalige Bilanzierung zu schauen, zu inkonsistenten Ergebnissen führen könnte.

 

Der Stab antwortete, dass die erstmalige Bilanzierung für separat erworbene immaterielle Vermögenswerte deshalb nicht berücksichtigt werden würde, da dieses Gebiet als weniger problematisch angesehen wird, während es Hinweise darauf gibt, dass die erstmalige Bilanzierung für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung sofortige Beachtung verlangen. Zusätzlich merkte der Stab an, dass die bestehenden Leitlinien zu erstmaligen Bilanzierung natürlich berücksichtigt würden.

 

Die Boards einigten sich auf einen expliziten Hinweis im Agendavorschlag. Schließlich schien es einen Konsens dahingehend zu geben, mit dem Projektumfang so fortzufahren, wie gegenwärtig im Entwurf eines Agendavorschlags beschrieben. Die Boards werden später Vorschläge zur Umformulierung des Entwurfs eines Agendavorschlags zur Verfügung stellen.

 

Beurteilung im Hinblick auf die Kriterien für die IASB-Agenda

 

Das mögliche IASB-Projekt zu Immateriellen Vermögenswerten wurde mit den Kriterien für die IASB-Agenda im Handbuch zur Verfahrensweise des IASB (Due Process Handbook) abgeglichen.

 

Die Boards merkten an, dass das Projekt alle Kriterien für ein IASB-Projekt erfüllt und daher die gleichen FASB-Agendakriterien ebenfalls erfüllt wären.

 

Projektplanung und nächste Schritte

 

Der IASB-Stab wird den Entwurf eines Agendavorschlags im Hinblick auf eine Durchsicht zusammen mit den Treuhändern und dem Standardbeirat im dritten und letzten Quartal des Jahres 2007 überarbeiten, so dass der IASB eine formale Agendaentscheidung im Dezember 2007 vornehmen kann.

 

Zusätzlich einigte man sich darauf, dass der überarbeitete Entwurf eines Agendavorschlags an die Boards zwecks Diskussion auf der nächsten gemeinsamen Sitzung im Oktober 2007 übersandt wird.

 

Der FASB merkte an, dass er seinen Stab kurzfristig damit beauftragen würde, mit dem Projektteam des IASB zusammen zu arbeiten.

 

Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der möglichen Änderungen an IAS 38 einigten sich die Boards vorläufig darauf, die vorläufigen Ansichten der Boards in einem Diskussionspapier darzulegen. Das vorgesehene Termin für dieses Diskussionspapier ist der Oktober 2009.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2007

 

Ein Mitglied des Stabs des australischen Standardsetzers (Australian Accounting Standards Board, AASB) stellte einen Agendavorschlag für eine Projekt zu immateriellen Vermögenswerten für die Aufnahme in die Arbeitsprogramme von IASB und FASB vor. Er wies darauf hin, dass frühere Versionen des Vorschlags mit dem IASB bereits auf den Sitzungen im Oktober 2006 und im Januar 2007 erörtert worden seien, ebenso wie auf der gemeinsamen Board-Sitzung im April 2007. Er stellte eine Reihe von möglichen Umfangsversionen für den Agendavorschlag vor:

 

bullet Festschreibung von Angaben zu selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten.
bullet Lösung der größeren Mängel bezüglich Definition, Ansatz und Bewertung in IAS 38.
bullet Festschreibung von Ansatz und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die aus einem einzelnen Vorhaben entwickelt wurden, bei der erstmaligen und/oder Folgebewertung zu Herstellungskosten oder beizulegendem Zeitwert.
bullet Festschreibung von Ansatz und Bewertung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten unabhängig von der Art und Weise, wie sie entstanden sind

 

Der Forschungsdirektor des IASB gab die Empfehlung, dass der Board dieses Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Agenda nehmen sollte, da es sich hierbei um ein größeres Projekt handele.

 

Eine Reihe von Boardmitgliedern drückte Unterstützung für die Empfehlung des Forschungsdirektors aus, hielt aber fest, dass dieses Projekt, obwohl es nicht dringlich sei, doch ein wichtiges Projekt sei, dass auf der Forschungsagenda des Boards verbleiben solle. Der Board dankte dem Stabmitglied des AASB für die umfangreichen Aufwendungen an Zeit und Mühe, die bereits in das Projekt investiert worden seien. Der Board bat den Stab, die Zukunft des Projekts außerhalb der Sitzung mit dem Stab des AASB und anderen nationalen Standardsetzern zu erörtern. Dem AASB-Stabmitglied wurde vorgeschlagen, dass der Umfang des Projekts zu immateriellen Vermögenswerten ausgeweitet werden könnte, um mit einem „sauberen Blatt Papier" anzufangen und die Grundlagen der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten noch einmal zu durchdenken.

 

 

20. November 2008: Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten

 

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann. Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten. Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden. Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind, dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden. Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht. Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.

 

bullet Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten (in englischer Sprache, 677 KB)
bullet Presseerklärung des AASB (in englischer Sprache, 31 KB)

 

Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten:
Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird, sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden.

 

 

Februar 2011: Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten

 

Der australische Standardsetzer AASB führt eine globale Fragebogenaktion durch, mit der die Meinungen von Erstellern, Beratern, Prüfern und Regulatoren zur Erstbilanzierung von immateriellen Vermögenswerten eingeholt werden sollen, die nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte (oder ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften) erworben werden.

 

Der Stab des AASB hat von 2004 bis 2006 im Auftrag des IASB Untersuchungen zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten durchgeführt. Es wurde im Dezember 2007 entschieden, ein entsprechendes Projekt nicht auf die gemeinsame Agenda von IASB und FASB zu nehmen, aber dies geschah hauptsächlich aus Zeitgründen. Dennoch erkannten die beiden Boards die Wichtigkeit des Projekts an, und beauftragten die Nationalen Standardsetzer (NSS), weitere Untersuchungen zu dem Thema durchzuführen. Die NSS veröffentlichten die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse des AASB als Diskussionspapier und beauftragten diesen mit der Durchführung einer Überprüfung der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 und der Vorgängerversion sowie ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften wie beispielsweise SFAS 141. Der jetzt veröffentlichte Fragebogen dient dieser Überprüfung.

 

Die Frist für das Ausfüllen des Fragebogens endet am 17 Juni 2010. Die Ersteller des Fragenbogens gehen von einer Bearbeitungszeit von 20 bis 30 Minuten aus. Sie können den Fragebogen hier einsehen. Die begleitende englischsprachige Presseerklärung des AASB finden Sie hier.

 

 

August 2011: Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten

 

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat mit einer Erhebung bei Abschlussnutzern zur Erstbilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte (oder ähnlichen Rechnungslegungsgrundsätzen) begonnen, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden.

 

Der IASB hatte den Vorschlag für ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerten auf seiner Sitzung im Dezember 2007 erwogen. Der IASB beschloss damals, dass, obgleich ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerten nicht dringlich sei, es sich um ein wichtiges Projekt handele und auf der Forschungsagenda bleiben solle. Der Stab beim IASB wurde gebeten, die Zukunft des Projekts 'außerhalb der offiziellen Kanäle' mit dem Stab bei AASB und anderen nationalen Standardsetzern zu erörtern. Zudem hatte der damalige IASB- Vorsitzende vorgeschlagen, dass die Nachforschungen unter der Ägide der Gruppe der nationalen Standardsetzer (NSS) weitergeführt werden sollten, wobei der IASB über seine übliche Vertretung in dieser Gruppe weiter beteiligt würde.

 

Die Erhebung unter den Abschlussnutzern erfolgt im Anschluss auf eine ähnliche Erhebung bei Abschlusserstellern, Beratern, Prüfern und Regulatoren, die zu Beginn des Jahres eingeleitet worden ist, sowie auf ein eigenständiges Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten, das im November 2008 veröffentlicht worden ist.

 

Sie können die Umfrage des AASB hier aufrufen (Verknüpfung auf eine externe Internetseite). Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des AASB (Verknüpfung auf die Internetseite des AASB).

 

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