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Chronologie
Zeitplan
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Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen |
Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2008
Der Board erörterte ein Stabpapier zu Fragen, die aufgekommen sind, seit
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung 2004 herausgegeben
wurde. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, zu erörtern, ob
(und wenn wie) die aufgetretenen Sachverhalte adressiert
werden sollen. Der Stab hat zur Strukturierung der Fragen
die Sachverhalte In Kategorien klassifiziert:
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Kategorie A: Sachverhalte, die ein Überprüfen
der IFRS 2 zu Grunde liegenden Prinzipien notwendig
machen |
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Kategorie B: Sachverhalte, die nach Ansicht mancher
in den Leitlinien in IFRS 2 unvollständig oder unklar
abgehandelt werden diese Kategorie hat die
folgenden Unterkategorien:
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Sachverhalte, bei denen kein Handlungsbedarf
besteht |
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Sachverhalte, die im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprozesses abgehandelt werden sollten |
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Sachverhalte, die im Rahmen eines anderen
Projekt des Boards abgehandelt werden sollten |
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Kategorie C: Sachverhalte, die sich aus
impliziten oder expliziten Abweichungen zwischen
IFRS und US-GAAP ergeben |
Kategorie A
Die Sachverhalte in dieser Kategorie, die auf einer
Einreichung an den IASB aus diesem Jahr basiert (die in
ähnlicher Form an die SEC eingereicht wurde), umfassen
die folgenden:
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Bilanzierung von Annullierungen |
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Bewertungszeitpunkt |
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Bilanzierung von Änderungen, die nicht in der
Absicht vorgenommen werden, dem Arbeitnehmer
zusätzlichen Nutzen zu generieren |
Der Stab empfahl, dass keiner dieser Sachverhalte auf
die Agenda genommen werden sollte, da keine neuen
Argumente vorgebracht worden seien, die die Grundlage
für eine erneute Erwägung des Standards bilden könnten.
Der Board stimmte dem zu.
Kategorie B
Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass die
Sachverhalte in dieser Kategorie von Anwendern
eingereicht worden seien, die sie der Meinung wären,
dass die Leitlinien in IFRS 2 in diesen Fällen unklar
seien. Um die Erörterung zu erleichtern, waren die
Sachverhalte weiter unterteilt.
Sachverhalte, bei denen kein Handlungsbedarf
besteht
Die folgenden Sachverhalte wurden dem Board
vorgestellt:
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Vergütungsansprüche, die unverfallbar und wieder
verfallbar werden können |
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Aktienhaltepläne für Mitarbeiter, die nach einer
gewissen Frist die Anzahl der im Rahmen des Plans
erworbenen Aktien verdoppelt bekommen |
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Vergütungen von Anlagemanagern |
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Unterscheidung zwischen Leistungs- und
Erfolgsbedingungen beim Modell der Vergütung von
Personen/Unternehmen, die nicht Mitarbeiter des
berichtenden Unternehmens sind |
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Können Leistungs- und Erfolgsbedingungen
ungleichzeitig sein? |
Der Board erörterte kurz einige Aspekte der
Sachverhalte in dieser Unterkategorie. Es wurde
entscheiden, die ersten beiden Sachverhalte in die
Kategorie der Sachverhalte zu verschieben, die im Rahmen
des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt werden
sollen. Der Board stimmte zu, dass bei den anderen
Sachverhalten kein Handlungsbedarf bestehe.
Sachverhalte, die im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprozesses abgehandelt werden sollten
Der Stab wendete sich dann der zweiten Unterkategorie
zu, mit den Sachverhalten, die im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprozesses abgehandelt in Form von kleinere
Änderungen werden sollten:
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Bilanzierung ununterbrochener Dienstleistung
beim Modell der Vergütung von Personen/Unternehmen,
die nicht Mitarbeiter des berichtenden Unternehmens
sind |
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verschiedene, ineinander greifende
Ausübungsbedingungen |
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Änderungen ineinander greifende
verschiedene Änderungen, die nur zum Teil in der Absicht vorgenommen
werden, dem Arbeitnehmer zusätzlichen Nutzen zu
generieren |
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Bilanzierung latenter Steuerschulden |
Der Board stimmte dem Stab zu, dass diese
Sachverhalte im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprojekts abgehandelt werden sollten.
Sachverhalte, die im Rahmen eines anderen
Projekt des Boards abgehandelt werden sollten
Der Stab gab seiner Meinung Ausdruck, dass man sich der
folgenden Sachverhalte am besten im Rahmen anderer Projekte
des Board widmen könne:
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Vergütungen, die Pensionären zur Verfügung
stehen, und andere Fälle, bei denen sich die
Bedingung von Ausübungsbedingungen in Bedingungen,
die keine Ausübungsbedingungen darstellen, zu ändern
scheinen |
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Bilanzierung von Rechten auf Steuerrückerstattung |
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Bilanzierung latenter Steuern auf
„anteilsbasierte
Vergütungen“, die nicht in den Anwendungsbereich von
IFRS 2 fallen |
Nach kurzer Erörterung stimmte der Board den
Empfehlungen des Stabs zu.
Kategorie C
Nach Meinung des Stabs ergeben sich Sachverhalte in
dieser Kategorie aus impliziten oder expliziten
Abweichungen zwischen IFRS und US-GAAP. Der Stab
empfahl, dass der Board eine Entscheidung zu diesen
Sachverhalten vornimmt, sobald die Projekte zu Steuern
und Eigen- und Fremdkapital abgeschlossen sind.
Der Board stimmte dem zu.
Es wurde außerdem vereinbart, dass jegliche
Änderungen wenn möglich in die derzeit vorgeschlagenen
Änderungen an IFRS 2 aufgenommen werden sollten, mit
denen auch die bestehenden Interpretationen in den
Standard aufgenommen werden sollen.
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