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Chronologie
Zeitplan
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Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen |
Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2009
Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7
Der Board erörterte und verabschiedete eine vorgeschlagene
Änderung von IFRS 1 Anhang E Kurzfristige Ausnahmen von den IFRS, mit der Unternehmen,
die die IFRS vor dem 1. Januar 2010 das erste Mal anwenden,
gestattet wird, die Übergangsvorschriften in Paragraph 44G von
IFRS 7 in ihrem ersten IFRS-Abschluss anzuwenden. Die Änderung
wurde als Abstimmungsvorlage später während der Sitzung
verteilt, und ein Entwurf wird in Bälde erwartet.
Der Board kam überein, IFRS zu ändern, um auszusagen, dass
ein Unternehmen nicht die Vergleichsinformationen zur Verfügung
stellen muss, die in den Änderungen vom März 2009 an IFRS 7 Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente gefordert werden, wenn es
ein erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 ist. Daher wird
IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert:
E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G
dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem
1. Januar 2010 beginnt.
Der Board kam überein, vorzuschlagen, dass diese Änderung an
IFRS 1 für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am oder nach dem
1. Juli 2010 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein
soll.
Der Entwurf wird mit eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen
sobald wie möglich veröffentlicht (wahrscheinlich in der Woche
nach dem 23. November oder der Woche nach dem 30.November, da
über ihn bereits abgestimmt wurde). Die eingegangenen
Stellungnahmen werden auf der Sitzung im Januar 2010 erörtert,
und die Änderung soll auf der Sitzung endgültig fertiggestellt
werden und kurz danach veröffentlicht werden.
November 2009: IASB schlägt Angabeerleichterungen nach
IFRS 1 vor
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird,
IFRS 1 Erstmalige Anwendung
der International Financial Reporting Standards dahingehend zu ändern,
dass ein Unternehmen die Vergleichszahlen für Vorperioden, die mit
der Änderung vom März 2009 an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert
worden waren, als erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 nicht
zu leisten hat. Daher soll IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt
geändert werden:
E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G
dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem
1. Januar 2010 beginnt.
Die vorgeschlagene begrenzte Ausnahme von den
Vergleichsangaben nach IFRS 7 steht im Einklang mit mit der
Ausnahme für vorzeitige Anwender von der Änderung von IFRS 7 vom
März 2009. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Dezember 2009.
Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache, 99 KB).
Diskussion auf der Boardsitzung im Januar 2010
Der Board analysierte die eingegangenen Stellungnahmen. Da die Mehrheit der Stellungnahmen positiv ausfiel,
beschloss der Board, zur Abstimmung zu schreiten.
Der Board erwog, ob das Datum des Inkrafttretens auf den Jahresbeginn 2010 vorgezogen werden sollte. Einige
Boardmitglieder meinten, dass ein früheres Datum des Inkrafttretens in einigen Rechtskreisen unbeabsichtigte
rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Aus diesem Grund entschied der Board, es bei dem ursprünglich
vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens zu belassen (1. Juli 2010).
Der Board beschloss, in der Änderung klarzustellen, dass sich die Ausnahme von der Bereitstellung zusätzlicher
Angaben nach IFRS 7 auf alle Vergleichsperioden beziehe, einschließlich der Eröffnungsbilanz. Der Board stellte
zudem klar, dass diese Vorschriften für erstmalige Anwender und derzeitige Anwender der IFRS einheitlich seien
sollten.
Januar 2010: IASB ändert IFRS 1
zur Aufnahme einer Ausnahme von Angaben nach IFRS 7
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28.
Januar 2010 IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
geändert, um Erstanwender von der Leistung zusätzlicher Angaben
auszunehmen, die im März 2009 durch Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) eingeführt
worden waren. Mit der Änderung werden Erstanwendern die gleichen
Übergangsvorschriften gewährt, die mit den Änderungen von IFRS 7
Erstellern gewährt wurden, die bereits die IFRS anwenden. Die
Änderung tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft; eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung
des IASB finden Sie
hier (98 KB).
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