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Änderung an IFRS 1 – Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Chronologie

 

bullet Diskutiert auf der IASB-Sitzung im November 2009
bullet 26. November 2009: Entwurf herausgegeben (weitere Informationen)
bullet Diskutiert auf der IASB-Sitzung im Januar 2010
bullet 28. Januar 2010: Endgültige Änderung an IFRS 1 herausgegeben (weitere Informationen)

 

 

Zeitplan

 

bullet Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2009

 

Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

 

Der Board erörterte und verabschiedete eine vorgeschlagene Änderung von IFRS 1 Anhang E Kurzfristige Ausnahmen von den IFRS, mit der Unternehmen, die die IFRS vor dem 1. Januar 2010 das erste Mal anwenden, gestattet wird, die Übergangsvorschriften in Paragraph 44G von IFRS 7 in ihrem ersten IFRS-Abschluss anzuwenden. Die Änderung wurde als Abstimmungsvorlage später während der Sitzung verteilt, und ein Entwurf wird in Bälde erwartet.

 

Der Board kam überein, IFRS zu ändern, um auszusagen, dass ein Unternehmen nicht die Vergleichsinformationen zur Verfügung stellen muss, die in den Änderungen vom März 2009 an IFRS 7 Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente gefordert werden, wenn es ein erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 ist. Daher wird IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert:

E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 beginnt.

Der Board kam überein, vorzuschlagen, dass diese Änderung an IFRS 1 für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll.

 

Der Entwurf wird mit eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen sobald wie möglich veröffentlicht (wahrscheinlich in der Woche nach dem 23. November oder der Woche nach dem 30.November, da über ihn bereits abgestimmt wurde). Die eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Sitzung im Januar 2010 erörtert, und die Änderung soll auf der Sitzung endgültig fertiggestellt werden und kurz danach veröffentlicht werden.

 

 

November 2009: IASB schlägt Angabeerleichterungen nach IFRS 1 vor

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen die Vergleichszahlen für Vorperioden, die mit der Änderung vom März 2009 an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert worden waren, als erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 nicht zu leisten hat. Daher soll IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert werden:
E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 beginnt.

Die vorgeschlagene begrenzte Ausnahme von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 steht im Einklang mit mit der Ausnahme für vorzeitige Anwender von der Änderung von IFRS 7 vom März 2009. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Dezember 2009. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 99 KB).

 

 

Diskussion auf der Boardsitzung im Januar 2010

 

Der Board analysierte die eingegangenen Stellungnahmen. Da die Mehrheit der Stellungnahmen positiv ausfiel, beschloss der Board, zur Abstimmung zu schreiten.

 

Der Board erwog, ob das Datum des Inkrafttretens auf den Jahresbeginn 2010 vorgezogen werden sollte. Einige Boardmitglieder meinten, dass ein früheres Datum des Inkrafttretens in einigen Rechtskreisen unbeabsichtigte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Aus diesem Grund entschied der Board, es bei dem ursprünglich vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens zu belassen (1. Juli 2010).

 

Der Board beschloss, in der Änderung klarzustellen, dass sich die Ausnahme von der Bereitstellung zusätzlicher Angaben nach IFRS 7 auf alle Vergleichsperioden beziehe, einschließlich der Eröffnungsbilanz. Der Board stellte zudem klar, dass diese Vorschriften für erstmalige Anwender und derzeitige Anwender der IFRS einheitlich seien sollten.

 

 

Januar 2010: IASB ändert IFRS 1 zur Aufnahme einer Ausnahme von Angaben nach IFRS 7
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Januar 2010  IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert, um Erstanwender von der Leistung zusätzlicher Angaben auszunehmen, die im März 2009 durch Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) eingeführt worden waren. Mit der Änderung werden Erstanwendern die gleichen Übergangsvorschriften gewährt, die mit den Änderungen von IFRS 7 Erstellern gewährt wurden, die bereits die IFRS anwenden. Die Änderung tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (98 KB).

 

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