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Finanzinstrumente – Umfassendes Projekt – Sachverhalte in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

Chronologie

 

Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009
Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009
Aufzählung Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 22. September 2009
Aufzählung Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 29. September 2009
Aufzählung Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 6. Oktober 2009
Aufzählung Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 15. Oktober 2009
Aufzählung Entwurf herausgegeben am 5. November 2009 (weitere Informationen)
Aufzählung 30. Juni 2010: Ende der Kommentierungsfrist zum Entwurf
Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2010
Aufzählung Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010

 

 

Zeitplan

 

Aufzählung Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen

 

 

Neuorganisation der Projektseiten zur umfassenden Überarbeitung von IAS 39 auf IAS PLUS

Im Juni 2009 teilte der IASB das Projekt zur Überarbeitung von IAS 39 in drei Teile auf. Wir haben daraufhin eigenständige Internetseiten für jeden dieser Teile eingerichtet, und zwar wie folgt:

Aufzählung Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Wertminderung und Risikovorsorge
Aufzählung Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Davon losgelöst betrieb der Board bereits ein eigenständiges Projekt zur

Aufzählung Ausbuchung

Informationen zum Projekt im Zeitraum 2005 bis Juni 2009 können Sie hier einsehen.

 

Zusammenfassung des Projekts

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009

 

Montag, 15. Juni 2009: Lehreinheit durch Vertreter von BNP Paribas – Operative Herausforderungen eines Wertminderungsmodells erwarteter Verluste

 

Vier Vertreter von BNP Paribas erschienen vor dem IASB als 'gleichgesinnte Denker', um die operativen Herausforderungen eines Modells erwarteter Verluste zu erörtern. Sie fußten ihre Beurteilung auf dem Modell der erwarteten Verluste, das der Stabsmitarbeiter des IASB im Mai 2009 vorgestellt hatten (insbesondere Agendapapier 5D). Das Team von BNP versuchte darzustellen, wie ein solches Wertberichtigungsmodell in ihrer Situation angewendet werden könnte.

Eine Kernfrage würde für Finanzinstitute darin bestehen, ob das Modell der erwarteten Verluste die Prozyklizität in der Rechnungslegung reduziert oder ob es gegenzyklisch sein würde. In einer ersten Reaktion sagten die Vertreter von BNP, dass das Modell der erwarteten Verluste weniger prozyklisch als das Modell der eingetretenen Verluste sei, jedoch nicht gegenzyklisch.

Nach Schätzungen von BNP Paribas wären die Kosten der Einführung eines Modells der erwarteten Verluste auf die Kreditrisikovorsorge erheblich und würden sich über drei Jahre erstrecken: ein Jahr für die Entwicklung der Systeme und zwei Jahre für deren Ausrollen. Variabel verzinslich Vermögenswerte seien problematisch, und die Systemfolgen solcher Instrumente müssten noch weiter untersucht werden. Als Privatmann gefragt, dachte einer der Vortragenden, dass Banken diese bedeutenden Kosten wohl eingehen würden, wenn der Ansatz die Prozyklizität verringere. Die Banken würden diese Kosten aber vermutlich nicht eingehen wollen, wenn sie sich zudem auch noch mit weiteren regulatorischen Wertminderungen befassen müssten.

Ein Problem im Zusammenhang mit der Verwendung von Basel II-Daten bestehe darin, dass sie sehr grob seien: der Schnitt erfolge danach, ob etwas kurz- oder langfristig sei. Dagegen würde das Modell der erwarteten Verluste eine höhere Granularität der Daten, die von den Systemen abgegriffen würden, erfordern. Etwas operative Effizienz könne man erreichen, indem man Portfolien ähnlicher Kredite statt Einzelkredite beobachte; dies würde aber ebenfalls Systemänderungen mit sich bringen, wenn man die bloße Menge verschiedener Arten und Fälligkeiten der betroffenen Kredite berücksichtige. Wie gesagt, dies müsse alles noch untersucht werden.

Die Boardmitglieder sondierten verschiedene Aspekte des Modells mit den Referenten und klärten bestimmte Punkte. Aus Sicht der Vortragenden war klar, dass es ihr Leben als Ersteller vereinfachen würde, wenn es ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Daten gäbe, die bei der Ermittlung der Kreditrisikovorsorge für die Rechnungslegung und für aufsichtliche Zwecke benötigt würden. Allerdings war ebenso offenkundig, dass einige Boardmitglieder mit den Glättungskonsequenzen des Modells der eingetretenen Verluste immer noch Probleme hatten.

Beide Seiten drückten ihren Wunsch aus, weiter gemeinschaftlich an der Erforschung des Modells der erwarteten Verluste zu arbeiten. Die Stabsmitarbeiter des IASB erinnerten die Adressaten daran, dass ein Dokument, in welchem um die Übermittlung von Sichtweisen gebeten wird ('Request for Views'), Ende Juni oder Anfang Juli freigegeben und das Modell der erwarteten Verluste untersuchen würde, um dessen Machbarkeit zu beurteilen.

 

Mittwoch, 17. Juni 2009: Lehreinheit durch Vertreter der Bank von Spanien – Dynamische Risikovorsorge in Spanien

 

Zwei Vertreter der Zentralbank von Spanien (Banco de España, BdE), die die spanischen Banken reguliert, stellten den statistischen Rückstellungsansatz vor, den die BdE den von ihr regulierten Banken vorschreibt. Die Vertreter erläuterten, dass ihrer Meinung nach das Modell Verluste auffängt, die aufgrund einer zu niedrigen Bepreisung von Krediten in wirtschaftlichen Hochzeiten im Kreditzyklus aufgrund allzu großen Optimismusses der Märkte entstünden. Der Kreditzyklus im Modell ist eng an den Wirtschaftszyklus als Ganzes geknüpft.

 

Das Modell basiert auf einer statistischen Formel, die ein Element kollektiver Wertminderung einschließt, das sich auf den Punkt im Kreditzyklus ('alpha') und die eingetretenen Verluste in Bezug auf einzelne Vermögenswerte ('beta') bezieht. Die alpha-Komponente ist eine kollektive Einschätzung und wird auf die Veränderung des Portfolios von Vermögenswerten zu jedem Zeitpunkt der Bewertung angewendet. In Zeiten des Aufschwungs im Kreditzyklus ist die alpha-Komponente also eng an die beta-Komponente geknüpft, aber in Zeiten des Abschwungs wird dieser Trend umgekehrt, da eingetretene Verluste, die sich auf den allgemeinen Zyklus beziehen tatsächlich auf einzelne Vermögenswerte übertragen werden; das alpha-Element kann negativ sein und so allzu konservative Bepreisung von Krediten widerspiegeln. Die Vertreter erläuterten, dass ihrer Meinung nach der Vorteil des Modells in der frühzeitigen Erkennung von Kreditverlusten liege.

 

Die Bank hat etwa sechs Vermögenswertklassen, die sie als homogen ansieht; für jede von ihnen werden ein alpha (Auswirkung des Punktes des Kreditzyklus auf die Vermögenswertklasse) und ein beta (historisch eingetretene Verluste in Bezug auf einzelne Vermögenswerte) geführt. Um den Kreditzyklus einzuschätzen, verfügt die BdE über Daten des nationalen spanischen Kreditregisters zurück bis 1988 für jede der Vermögenswertklassen, was etwa zwei vollen Kreditzyklen entspricht. Die Vertreter betonten, dass dies ein Modell der eingetretenen Verluste sei, da die Eingaben in das Modell allein aus historischer Erfahrung gewonnen würden.

 

Die Boardmitglieder stellten Fragen zu verschiedenen Aspekten des Modells. Ein Mitglied fragte, welchen die BdE für neue Produkte wähle, zu denen wenig historische Daten vorlägen. Die Vertreter gaben zu Antwort, dass dies keine Frage sei, die im spanischen Bankgeschäft zu viel Problemen führen würde, da es relativ wenig neue Produkte in Spanien gebe – so machten beispielsweise Kreditkarten nur rund 1% des gesamten Kreditgeschäfts in Spanien aus. Ein anderes Mitglied wies darauf hin, dass das Modell für Kredite, die in wirtschaftlichen Hochzeiten ausgegeben würden, effektiv zu großen Tag-1-Verlusten für die Kreditgeber führte. Die Vertreter gaben zu Antwort, dass dies eine notwendige Widerspiegelung der Kreditbepreisung in diesen Zeiten sei.

 

Ein anderes Mitglied fragte, ob die BdE wisse, wie viele Kreditdaten die anderen Zentralbanken vorhielten und wie praktikabel daher ein solches System für Banken aus anderen Ländern sein würde. Die Vertreter gaben zur Antwort, dass ihnen bekannt sei, dass einige Zentralbanken über weit zurückreichende Daten verfügten, es sei jedoch unwahrscheinlich, dass viele über ausreichend detaillierte Daten bis zurück ins Jahr 1988 verfügten. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die Bank ihr Modell weiter verwenden würde, wenn ein Modell der erwarteten Verluste in die IFRS aufgenommen würde. Die Vertreter antworteten, dass es ihrer Meinung nach möglich sei, dieses Modell zu verwenden, um erwartete Verluste einzuschätzen, es wäre jedoch ein relativ simpler Ansatz. Die Vertreter stimmten der Sichtweise der Boardmitglieder zu, dass dieses Modell, wenn es übergreifender eingesetzt würde, mehr aktive Beteiligung der Bankenaufsichten bei der Einschätzung der Rückstellungen erfordern würde als derzeit der Fall sei, wenn man die komplexe Natur des Modells und der zugrunde liegenden Daten bedenke. Die Vertreter verliehen ihrer Ansicht Ausdruck, dass in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie beispielsweise in den jetzigen Banken wahrscheinlich weniger schnell die Ansicht äußern würden, dass ein Modell wie ihr Ansatz zu wettbewerblichen Nachteilen führen würde. Dies sei ihre Erfahrung in Spanien gewesen.

 

Der Vorsitzende dankte den Vertretern für ihre Präsentation.

 

Freitag, 19. Juni 2009: Beschreibung möglicher alternativer Eigenschaften zum im Standardentwurf vorgeschlagenen Modell

 

Der Board diskutierte einen Vorschlag, der von einem Boardmitglied vorgeschlagen worden war und in welchem einige zusätzlich Merkmale (Varianten) zum vom Board entwickelten Klassifizierungsmodells beschrieben wurden. Nach dieser Variante wäre Folgendes vorgesehen:

Aufzählung (a) Finanzielle Vermögenswerte mit einfachen Kreditmerkmalen, die auf vertraglicher Renditebasis gesteuert werden, würden zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt, es sei denn, sie erfüllen die Definition von Krediten und Forderungen in IAS 39.
Aufzählung (b) solche finanziellen Vermögenswerte würden:
Aufzählung (i) auf Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten erfolgswirksam bewertet (einschließlich der Erfassung von Wertminderungen unter Anwendung der Vorschriften zur Abbildung eingetretener Verluste nach IAS 39);
Aufzählung (ii) in Höhe einer etwaigen Differenz zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Es gäbe kein Recycling zwischen dem sonstigen Gesamtergebnis und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Dieser Vorschlag hätte zur Folge, dass möglicherweise mehr Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert abgebildet würden, dass aber die Wertänderung zwischen der GuV und dem sonstigen Gesamtergebnis in der Gesamtergebnisrechnung aufgeteilt würde.

Die Boardmitglieder erörterten diese Variante eine Weile und schlugen weitere Abänderungen vor. Mindestens ein Boardmitglied betrachtete diese Methode als 'tot bei Ankunft' und wollte sie nicht unterstützen. ein anderes Boardmitglied meinte, es wäre nicht hilfreich, die Bewertung von Finanzinstrumenten in der Vermögensaufstellung und der Gesamtergebnisrechnung zu mischen. Wenn ein Posten in der Vermögensaufstellung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würde, sollten die Bewertungsänderungen in der GuV erfasst werden. Eine gemischte Zuordnungsmethode wie die vorgeschlagene, bei der die fortgeführte-Anschaffungskosten-Komponente erfolgswirksam und der 'fehlende Betrag' zwischen dieser Komponente und der Wertänderung insgesamt im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt würde, würde wahrscheinlich zu Problemen führen, wenn der Board andere Aspekte des überarbeiteten Finanzinstrumentepakets entwickelte.

Einige Boardmitglieder zeigten sich insbesondere besorgt hinsichtlich der Konsequenzen dieser Variante auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, v.a. dahingehend, dass die gemischte Zuordnung in einigen Situation eher zu vermehrter denn zu verringerter Komplexität führe. Falls die Sicherung darauf abziele, das zu steuern, was erfolgswirksam erfasst werde, würde die Zuordnung einiger abgesicherter Risikopositionen zum sonstigen Gesamtergebnis zu Herausforderung bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen führen, insbesondere bei der Beurteilung der Effektivität.

Auch wenn der Board sich nicht zu den Vorzügen der Variante äußerte, verständigte er sich darauf, dass sie in der Grundlage für Schlussfolgerungen des kommenden Standardentwurfs ausgeführt werden sollte (so wie alle vom Board en Detail erwogenen Alternativen) und dass man um Stellungnahmen zu ihr bitten solle.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009

 

Der FASB und der Stab des FASB schalteten sich dann per Videoverbindung zu. Der Board erörterte die Stellungnahmen, die auf die Bitte um Informationen, die im Juli veröffentlicht worden war, eingegangenen sind sowie die weiteren Schritte.

 

Die Hauptaussage der Stellungnahmenden auf die Bitte um Informationen war, dass der Ansatz über die erwarteten Verluste bedeutende praktische Probleme mit sich bringen (insbesondere in dem Bereich der Schätzung von Kapitalströmen und der Komplexität der Berechnungen) und zu substanziellen Kosten führen würde und einen bedeuten Vorlauf bei der Einführung erfordern würde. Die Ansichten der Anwender zu anderen Sachverhalten waren im Allgemeinen gemischt. Die Anwender forderten einerseits einige zusätzliche Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten Sachverhalten und andererseits mehr verordnende Vorschriften zur Einschätzung von Wertminderung auf Portfoliobasis. Darüber hinaus wäre ihrer Meinung nach eine weitere Vereinfachung des Ansatzes wünschenswert, um die Prinzipien praktisch umsetzbar zu machen.

 

Die FASB-Mitglieder wiesen darauf hin, dass der FASB die Wertminderungsfrage bis jetzt noch nicht erörtert habe aber dass die Bandbreite der Interpretationen, was das Modell der erwarteten Verluste darstellen solle, groß sei. Einige Anwender verstehen das Modell der erwarteten Verluste im Sinne von Basel II oder alternativ als Möglichkeit, Verluste aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen aufzunehmen. Die Unterschiede in der Auffassung könnten eine Herausforderung im Erörterungsprozess darstellen.

 

Einige Boardmitglieder brachte die Frage nach der Anwendung des Modells auf Handelsforderungen von Unternehmen auf, die keine Finanzinstitute sind. Es gab einen hohen Grad von Übereinstimmung, dass diese Instrumente nicht vom Modell ausgenommen werden sollten. Es sollten zusätzliche Leitlinien für Handelsforderungen aufgenommen werden, um den Bedenken entgegenzutreten, die von der Branche erhoben worden waren.

 

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Planung des Projekts. Unter Berücksichtigung der geschätzten Vorlaufzeit (zwei bis vier Jahre nach Veröffentlichung des endgültigen Standards für die Anpassung der Systeme) forderten einige Boardmitglieder eine gründlichere Erörterung, eventuell durch Herausgabe eines Diskussionspapiers an Stelle eines Entwurfs. Andere Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass das Modell nicht genügend entwickelt sei, um als Entwurf veröffentlicht zu werden. Sie zeigten sich insbesondere besorgt, dass weitere Leitlinien dann erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs entwickelt würden. Dennoch wiesen andere Mitglieder auf das politische Umfeld und den eindeutigen Bedarf für neue Leitlinien hin, die vom Board bereits zugesagt worden sind. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass alternative Sichtweisen bereits durch den Board im Juni und Juli untersucht worden seien und dass das Modell der erwarteten Verluste als der richtige Weg vorwärts identifiziert worden sei.

 

Der Board entschied, eine klare Zielsetzung zur Verfügung zu stellen und Prinzipien zu betonen, die durch klare und konzise Anwendungsleitlinien verstärkt würden. Man war der Meinung, dass es unmöglich sei, umfassende Leitlinien zur Verfügung zu stellen, da man nicht Leitlinien zu wirklich allen Sachverhalten anbieten könne. Einige Mitglieder des Boards äußerten Bedenken, dass Aufsichtsbehörden die Lücke nutzen könnten und zusätzliche Vorschriften erlassen könnten, wenn die Leitlinien nicht ausführlich genug seien.

 

Der Board entschied, einen Expertenrat zur Wertminderung einzurichten, der einschätzen solle, ob es notwendig sei, weitere Leitlinien zu entwickeln. Der FASB wird an der Erörterung teilnehmen. Der Board erwog außerdem den Bedarf weiterer Einbindung der Anwender möglicherweise in Form von Gesprächsrunden als Teil der Erörterung des Entwurfs.

 

Der Board bestätigte seine Entscheidung, ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu fordern, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Daher unterstützte er keinerlei Ausnahme für Handelsforderungen, Instrumente, die in aktiven Märkten gehandelt werden oder einzeln bedeutsame Vermögenswerte.

 

Der Board erörterte dann mögliche Vereinfachungen der geforderten Berechnungen. Der Board unterstützte die vorgeschlagene Verwendung der linearen Methode für die Bewertung erwarteter Verluste bei erstmaligem Ansatz im Gegensatz zur Effektivzinsmethode nicht. Man war der Meinung, dass der Sachverhalt fachlich zu speziell sei und erst vom Expertenbeirat eingeschätzt werden solle.

 

Der Board hielt außerdem fest, dass weitere Erläuterungen zur Anwendung des Prinzips auf Portfolioebene in den Entwurf aufgenommen werden sollen. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass die Anwendungsleitlinien auch Leitlinien dazu enthalten sollten, wie Portfolios zu identifizieren seien.

 

 

Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 22. September 2009

 

Mögliche Sachverhalte, die man im Entwurf über Anwendungsleitlinien oder Klarstellungen klären kann

 

Der Stab erläuterte, dass der Zweck dieser Erörterung darin liege, Sachverhalte wieder aufzugreifen, die in den Stellungnahmen auf die Bitte um Meinungsäußerung in Bezug auf den Ansatz über erwartete Kapitalströme (Expected Cash Flow approach, ECF) aufgekommen waren. Im Agendapapier des Stabs wurden Empfehlungen dazu aufgeführt, welche Sachverhalte durch Anwendungsleitlinien oder Klarstellungen im Entwurf geklärt werden sollten und welche Sachverhalte vom Expertenbeirat erörtert werden sollten, der eingerichtet wurde, um sich Anwendungsfragen des ECF zu widmen.

 

Die Boardmitglieder fragten nach der Rolle des Expertenbeirats und ob dessen Meinungsäußerungen auf die Poste beschränkt sei, die im Agendapapier genannt würden. Der Stab erläuterte, dass die Sachverhalte, die vom Expertenbeirat erläutert werden sollten, noch nicht abschließend bestimmt seien und die Liste im Agendapapier nicht abschließend sei. Der FASB, der per Videoschaltung anwesend war, und andere Boardmitglieder fragten, ob und wann Ergebnisses des Expertenbeirats in den endgültigen Standard zu Wertminderungen aufgenommen würden.

 

Der Stab erläuterte, dass der Expertenrat in zeitlichem Zusammenhang mit dem Entwurf arbeiten würde und dass seine Rolle sei, den Board hinsichtlich der Art, des Charakters und des Ausmaßes der Anwendungsleitlinien zu beraten, die in den endgültigen Standard aufgenommen werden sollen. Der Expertenbeirat wird auch bei den Feldversuchen der Vorschläge helfen.

 

Der Board stimmte den folgenden Empfehlungen des Stabs zu:

  1. Es werden im Entwurf prinzipienbasierte Leitlinien zur Verfügung gestellt, die den Schwerpunkt auf zwei Aspekte der Schätzungen auf Portfoliobasis gegenüberauf Einzelbasis legen: (a) Verwendung des Ansatzes, der die beste Schätzung liefert, und (b) Sicherstellung, dass es nicht zu Doppelzählungen kommt, wenn das Unternehmen zwischen den Ansätzen wechselt.
  2. Hinsichtlich der Schätzung von Kapitalströmen wurde vorgeschlagen, dass im Entwurf knappe Anwendungsleitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, nach den Leitlinien in IAS 39.38 historische Quelldaten erschlossen und angepasst werden können. Der Expertenbeirat wird damit beauftragt, die verbleibenden Sachverhalte in Bezug auf Kapitalstromschätzungen zu untersuchen, die die Stellungnehmenden in der Bitte um Meinungsäußerung aufgebracht haben.
  3. Es werden Anwendungsleitlinien für Handelsforderungen ohne erläuternde Beispiele in den Entwurf aufgenommen.
  4. Anstatt weitere Anwendungsleitlinien in den Entwurf aufzunehmen, wird der Expertenbeirat damit beauftragt, prozessgesteuerte Umsetzungsfragen zu erörtern, die mit dem ECF-Ansatz in Verbindung stehen.
  5. Es werden in den Entwurf Klarstellungen hinsichtlich der Unterscheidung von Zeitpunkt- und Zyklusschätzungen, von Erwartungswert- und Wahrscheinlichkeitswert und der Verwendung von unternehmensspezifischen gegenüber Marktdaten aufgenommen, und der Unterschied des beizulegenden Zeitwerts gegenüber den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen adressiert.

 

Übergang

 

In dieser Sitzung stellte der Stab sein Papier vor, in dem drei verschiedene mögliche Ansätze für den Übergang auf die neuen Wertminderungsregeln auf Grundlage des ECF erörtert werden. Die Möglichkeiten sind die folgenden:

 

Aufzählung Möglichkeit 1: Rückwirkende Anwendung auf alle Finanzinstrumente.
Aufzählung Möglichkeit 2: Prospektive Anwendung nur auf neue Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz zum Zeitpunkt oder nach der Einführung des ECF-Ansatzes und Fortführung der alten Regeln für bestehende Finanzinstrumente.
Aufzählung Möglichkeit 3: Ein zugeschnittener Übergangsansatz der die prospektive Anwendung für neue Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz zum Zeitpunkt oder nach der Einführung des ECF-Ansatzes mit entweder (a) der rückwirkenden Anwendung oder (b) einer Veränderung in der Bewertung (die die Abzinsung der überarbeiteten Kapitalströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz und die Erfassung der Anapassungen in der Eröffnungsrückstellung beinhaltet) für Finanzinstrumente kombiniert, die vor der Einführung des neuen Standards angesetzt wurden.

 

Die Boardmitglieder erörterten diese Möglichkeiten und kamen allgemein überein, dass die Möglichkeiten 1 und 2 nicht sachgerecht seien. Stattdessen scheine die Möglichkeit 3 die angemessendste, es gab jedoch Bedenken hinsichtlich der Beibehaltung des bestehenden Effektivzinssatzes für bestimmte Finanzinstrumente, die erstmalig vor der Übernahme des neuen Standards angesetzt worden seien, der allerdings nicht vollständig rückwirkend anzuwenden sein sollte. Die Bedenken gingen dahin, dass dies die Auswirkung habe, die Rückstellungen zu verringern und das Zinseinkommen über die verbleibende Laufzeit des Instruments zu erhöhen, da der ursprüngliche Effektivzinssatz nach dem bestehenden Modell der eingetretenen Verluste höher wär als der Effektivzinssatz nach dem ECF-Ansatz.

 

Alternative Effektivzinssätze, die den Effektivzinssatz nach dem ECF-Ansatz besser abbildeten, wurden vorgeschlagen, um diesen Sachverhalt zu klären. Es wurde jedoch anerkannt, dass ein solcher Effektivzinssatz negativ sein könne, wenn er nicht durch einen Korridor beschränkt würde (beispielsweise eine Beschränkung auf den Korridor zwischen dem risikolosen Zinssatz und dem vertraglichen Zinssatz). Es wurde vereinbart, dass der Stab diese Alternativen als Teil der Entwicklung des zugeschnittenen Übergangsansatzes weiter erwägen würde.

 

 

Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 29. September 2009

 

Übergang und Datum des Inkrafttretens

 

Der Stab stellte zwei Ansätze für den Übergang vor, die zusätzlich zu den Ansätzen sind, die auf der Sondersitzung am 22. September 2009 erörtert worden waren:

 

Aufzählung Effektivzinssatzcollaransatz, der beim Übergang die Bestimmung eines neuen Effektivzinssatzes auf der Grundlage der erwarteten Kapitalströme über die verbleibende Laufzeit des Finanzinstrumente beinhalten würde, für den eine Unter- (der risikolose Zinssatz) und eine Obergrenze (der vertragliche Zinssatz) gelten würden.
Aufzählung Effektivzinssatzmargenanpassungsansatz, dessen Ziel sei, eine Anpassung des Effektivzinssatzes nach IAS 39 zu bestimmen, die zu einem angepassten Effektivzinssatz führen würde, der sich dem Effektivzinssatz annähern würde, der nach dem Ansatz der erwarteten Kapitalströme bestimmt worden wäre.

 

Der Board kam überein, dass der Effektivzinssatzcollaransatz zu komplex sein würde und zu große Herausforderungen bei der Umsetzung mit sich bringen würde. Der Board war geteilter Meinung hinsichtlich des zugeschnittenen Übergangsansatzes, der auf der letzten Sitzung erörtert worden war (und der zu einer Reduzierung der Umkehrungen und Zunahme des Zinsertrages über die verbleibenden Laufzeit des Instruments führen würde) und dem Effektivzinssatzmargenanpassungsansatz (der schwerer umzusetzen wäre). Der Board entschied, beide Ansätze in die Einladung zur Stellungnahme des demnächst erscheinenden Entwurfs aufzunehmen.

 

Der Board erörterte dann das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens des neuen Standards (1. Januar 2014). Der Board kam vorläufig überein, dieses Datum im Entwurf vorzuschlagen. Der Board entschied, vollständige Vergleichsinformationen zu verlangen. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass eine solche Entscheidung das Datum des Inkrafttretens noch weiter hinausschieben könne. Der Board entschied, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein sollte. Dennoch waren einige Boardmitglieder hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Daten zwischen den Berichtseinheiten besorgt, wenn man die lange Vorlaufzeit bis zur Einführung bedenke.

 

 

Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 6. Oktober 2009

 

Leitlinien für variable Zinssätze

 

Der Board entschied, Anwendungsleitlinien zu variabel verzinslichen Instrumenten zur Verfügung zu stellen, bei denen eine Aufholungsanpassung erforderlich ist (eine Methodik, die zur Anwendung kommt, um sicherzustellen, dass sich der Buchwert eines variabel verzinslichen Instruments über eine erfolgswirksame Anpassung auf die verbleibenden erwarteten Zahlungsströme auflöst, was zu einer Änderung des Buchwerts des Instruments führt).

 

Ausweis und Angaben

 

Der Board erörterte die Vorschriften zu Ausweis und Angaben ausführlich, die sich infolge eines Wechsels auf ein Wertminderungsmodell der erwarteten Verluste ergeben. Einige Boardmitglieder brachten ihre Bedenken zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Angaben eine übermäßig große Belastung darstellten und zu komplex und zu kostenträchtig in der Umsetzung wären. Andererseits war die Mehrheit der Boardmitglieder der Ansicht, dass die Angaben für die Entscheidungsnützlichkeit des Abschlusses erforderlich seien.

 

Der Board entschied, die folgenden Angaben zu fordern:

  1. Zinserträge auf Grundlage der vertraglichen Zahlungsströme, Anpassung für eine Zuordnung der ursprünglich erwarteten Verluste und Änderungen bei den Erwartungen erwarteter Verluste unmittelbar in der Aufstellung über das Gesamteinkommen
  2. eine Überleitung des Rückstellungsbetrags für Kreditverluste nach Klasse von Finanzinstrumenten
  3. Informationen zur Altersstruktur finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden
  4. ein Schadendreieck in tabellarischer Form sowie qualitative Informationen zu wesentlichen Änderungen bei den Schätzungen der Verluste
  5. eine Aufgliederung der Änderung bei den Erwartungen erwarteter Verluste
  6. die Annahmen und Methoden der Geschäftsleitung zur Bestimmung erwarteter Verluste
  7. eine grobe 'Sensitivitätsanalyse' zu den wesentlichen Annahmen und den Auswirkungen möglicher vernünftiger Alternativen, die zur Anwendung kommen könnten
  8. Stresstest-Informationen, falls die Geschäftsleitung Stresstests für Zwecke des internen Risikomanagements durchgeführt hat
  9. eine Überleitung leistungsgestörter finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden
  10. weitere Angaben zum Übergang vom Modell der eingetretenen zum Modell der erwarteten Verluste

 

Die bedeutendste Erörterung der Angaben drehte sich um die Vorschrift, Informationen zu Stresstests zur Verfügung zu stellen (Nr. 8 in der obigen Aufzählung). Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass derartige Angaben nicht sachgerecht seien, weil sie die Vergleichbarkeit verringern würden (nicht alle Unternehmen würden Stresstests durchführen) und keine nützlichen Informationen liefern würden (allgemein gehaltene Angaben). Andere Boardmitglieder widersprachen dem. Sie argumentierten, dass allein die Angabe, dass ein Unternehmen Stresstests durchgeführt hat, möglicherweise von Nutzen sei. Darüberhinaus könnten die meisten Finanzintermediäre aufsichtsrechtlich verpflichtet sein, Stresstests durchzuführen.

 

Ein Gutteil der Diskussion drehte sich auch um die Angabe zur Altersstruktur und dem Schadendreieck (Nr. 3 und 4). Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass diese Angaben in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stünden und auf aggregierter Ebene - wie vorgeschlagen - die beabsichtigte Information nicht lieferten. Sie wiesen darauf hin, dass die Praxis im Risikomanagement von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein mag und damit die Qualität des Portfolios nicht nur durch den Zeitpunkt beeinflusst sei, zu dem die Instrumente ausgereicht wurden, sondern in gehörigem Maße auch durch die Art und die Qualität der Praxis des Risikomanagements des Unternehmens. Die meisten Boardmitglieder stimmten dem nicht zu. Sie stellten fest, dass diesen Daten in jedem Unternehmen zur Verfügung stehen sollten, weil sie auf vertraglichen Zahlungsströmen fußten und erforderlich seien, um das Risikoprofil eines jeden Portfolios für Zwecke des internen Risikomanagements zu beurteilen.

 

Wechselwirkung mit anderen IFRS (IAS 28 und IFRS 4)

 

Der Board erwog die Folgeänderungen an IAS 28 und IFRS 4, die sich infolge einer Änderung des Wertminderungsmodells ergeben.

 

Der Board entschied, die Wertminderungsindikatoren in IAS 36 zu verwenden, um festzustellen, ob ein weitergehender Werthaltigkeitstest für eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen erforderlich ist. Der Board hielt diesen Ansatz für sachgerecht, da der Wertminderungsbetrag in Übereinstimmung mit IAS 36 gemäß den derzeit geltenden Vorschriften in IAS 28 bemessen wird.

 

Der Board verständigte sich ferner darauf, die bestehende Vorschrift für Vermögenswerte aus Rückversicherungen in IFRS 4 beizubehalten, da er der Ansicht war, dass die Abschaffung der Leitlinien für Verlustereignisse in IAS 39 bei unternehmen, die IFRS 4 auf Vermögenswerte aus Rückversicherungen anwenden, nicht zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führen würde.

 

Kommentierungsfrist

 

Der Board diskutierte kurz die erwartete Frist zur Abgabe von Stellungnahmen. Der Stab bestätigte noch einmal seine Absicht, den Standardentwurf zu Wertminderungen im Oktober zu veröffentlichen. Der Stab schlug eine verlängerte 180 Tage dauernde Kommentierungsfrist für den Entwurf vor, so dass das beratende Expertenpanel hinreichend Zeit hätte, seine Anwendungsleitlinien für die erneuten Erörterungen fertigzustellen. Einige Boardmitglieder schlugen eine noch längere Kommentierungsfrist vor (neun Monate). Der Board stimmte zu, dass eine längere Frist zur Abgabe von Stellungnahme angesichts des komplexen Wesens des Vorschlags wünschenswert sei, verschob ab eine endgültige Entscheidung zur Kommentierungsfrist auf eine künftige Boardsitzung.

 

 

Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 15. Oktober 2009

 

Formulierung des Standardentwurfs und Stellungnahmefrist

 

Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er die vorläufigen Entscheidungen, die der Board getroffen hatte, zusammenfasste. Der Board genehmigte dem Stab, mit der Formulierung des Standardentwurf fortzufahren. Im Rahmen einer formellen Abstimmung deutete ein Boardmitglied an, dass er der Veröffentlichung des Entwurfs nicht zuzustimmen gedenke, weil er sich mit dem vorgeschlagenen Ansatz nicht einverstanden zeigte.

 

Der Board verständigte sich darauf, die Stellungnahmefrist für den Standardentwurf auf acht Monate auszuweiten, um dem beratenden Expertenpanel genügend Zeit einzuräumen, seine Empfehlungen auszusprechen. Dieser Zeitplan würde den vereinbarten Zeitplan, wonach ein endgültiger IFRS im Dezember 2010 veröffentlicht würde, nicht gefährden. Der Vorsitzende fragte, ob es nicht sachgerechter sei, eine kürzere Frist zu Abgabe von Stellungnahmen zu haben und dem beratenden Expertenpanel zuzugestehen, auf die Stellungnahmen einzugehen. Der Stab entgegnete, dass er ein solches Vorgehen nicht empfehlen würde, weil die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Fall mit der Hochzeit der Abschlusserstellung zusammenfallen würde. Darüber hinaus betonte der Stab, dass die erweiterte Kommentierungsfrist auch dazu diene, Adressaten, die üblicherweise nicht zu den Vorschlägen des Boards Stellung nehmen, die Möglichkeit einzuräumen, genügend Zeit zu verschaffen, um ihre Sichtweise zum Ausdruck zu bringen.

 

 

November 2009: IASB veröffentlicht Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge bilden den zweiten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente heißen soll. Vorschläge zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die folgenden:

Aufzählung Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste: Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.
Aufzählung Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

In der Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:

Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird. Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Dokumente in englischer Sprache:

Aufzählung der Entwurf ED/2009/12 (285 KB)
Aufzählung die Grundlage für Schlussfolgerungen (200 KB)
Aufzählung die Presseerklärung des IASB (97 KB)
Aufzählung ein Snapshot des IASB-Stabs mit einer kurzen Erläuterung des Entwurfs (190 KB)

 

 

November 2009: IASB-Entwurf zu Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte - Beispiele

Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge des IASB in seinem Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung, die ein Modell der erwarteten Verluste und nicht mehr wie bisher ein Modell der eingetretenen Verluste vorsehen, werden durch Beispiele erläutert, die der Stab des IASB erarbeitet hat und die nur auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.

 

 

November 2009: Aufzeichnung des IASB-Webcasts zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten

Am 5. November 2009 hielt der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum am selben Tag veröffentlichten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten ab. Die Aufzeichnung des Webcasts steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2010

 

Aktueller Stand bei den Erkundungsaktivitäten

 

Der Stab vermittelte einen kurzen Überblick über die Diskussionen des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP). Das EAP erörterte verschiedene Vereinfachung der Zuordnung ursprünglich erwarteter Verluste und entschied, mehrere Ansätze zu untersuchen (z.B. auf Grundlage einer Anpassung der vertraglichen Zinserträge im Bilanzierungssystem unter Verwendung eines Zuordnungsprofils für erwartete Verluste, die aus den Daten über erwartete Verluste in den Risikosystemen abgeleitet würden).

 

Das EAP erörterte zudem die mögliche Verwendung von Basel-II-Daten zu erwarteten Verlusten und die erforderlichen Anpassungen an diese Daten, damit diese für das vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste verwendet werden können.

 

Der Stab stellte klar, dass das EAP drei weitere Modelle erörtern würde: das Modell des FASB, das Modell des Baseler Ausschusses und das vom europäischen Bankenverband vorgeschlagene Modell.

 

Der Stab fasste zusammen, dass ungeachtet der Tatsache, dass die Bilanzierer weiterhin Bedenken hinsichtlich der Operationalisierung und der Umsetzungskosten haben, insgesamt breite Einigkeit besteht, dass jedwedes Modell das Thema der Vorziehung von Zinserträgen durch das Modell der eingetretenen Verluste behandeln müsse.

 

Der Stab meinte ferner, dass einige Adressaten das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten insgesamt als kompliziert empfänden, weil es eine Barwertberechnung beinhalte und auf abgezinsten Zahlungsströmen fuße. Nichtsdestotrotz seien dies Eigenschaften auch des gegenwärtig verwendeten Modells fortgeführter Anschaffungskosten.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010

 

Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Der Stab stellte dem Board eine Auswertung der zum Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen eingegangenen Stellungnahmen vor. Der Board erörterte keinen der Sachverhalte im Detail, noch fällte er auf dieser Sitzung irgendwelche Entscheidungen. Der Board wird den Prozess der erneuten Erörterungen auf einer der nächsten Sitzungen beginnen.

 

Der Auswertung zufolge unterstützten die meisten Adressaten den Schritt in Richtung eines Modells der erwarteten Verluste für Wertminderungen. Nichtsdestotrotz wurde einige Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit zur Gewinnsteuerung zum Ausdruck gebracht. Einige Boardmitglieder meinten, dass diese Bedenken über ein vorgeschlagenes Angabenpaket adressiert werden sollten. Der Board erörterte zudem kurz die Bedenken, die hinsichtlich der Prozyklizität der Vorschläge zum Ausdruck gebracht wurden und meinte, dass die Bilanzierung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Situation zum Jahresende liefern und damit die Auswirkungen des Zyklus widerspiegeln sollte. Nach Ansicht einiger Boardmitglieder würde dies nicht bedeuten, dass die Vorschläge notwendigerweise prozyklisch sind.

 

Einige Adressaten meinten, dass die Formulierung im Standardentwurf dahingehend unklar sei, ob der Ansatz die Erwägung zukünftiger Erwartungen erfordere, wenn man die erwarteten Zahlungsströme schätze. Die Boardmitglieder meinten, dass sie keine großen Unterschiede zwischen den Zielsetzungen der vorgeschlagenen Ansätze von IASB und FASB sähen. Nichtsdestotrotz gestanden sie ein, dass keiner der Vorschläge klar formuliert sei und dass die endgültigen Leitlinien wahrscheinlich irgendwo in der Mitte beider Vorschläge lägen.

 

Die Adressaten brachten einige Bedenken hinsichtlich der Operationalität des Vorschlags zum Ausdruck und wiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP) zu Wertminderungen auf den Gebieten offener Portfolien, dem Fehlen historischer Daten, der Berechnung des Effektivzinses und der Nachverfolgung von Verlusten und dem damit einhergehenden Erfordernis zur Vorhaltung von Daten hin.

 

Weitergehend wurden Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen sofortigen Anpassung (Schätzungsänderungen erwarteter Verluste gehen unmittelbar erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst), deren Konsistenz mit dem Modell insgesamt sowie der operationellen Herausforderungen laut. Die Board meinten zudem, dass Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnittsmethode für die Berechnung erwarteter Verluste geäußert wurden (ähnlich den in anderen Projekten geäußerten Bedenken zu wahrscheinlichkeitsgewichteten Methoden, z.B. die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37).

 

Schließlich meinte der Stab, dass die Adressaten auch Bedenken hinsichtlich der praktischen Erleichterungen, der Darstellungs- und Angabenvorschriften, die als zu belastend wahrgenommen würden, sowie zur Anwendung der Vorschläge für Nichtfinanzinstitute und nicht zinstragende Finanzinstrumente geäußert hätten.

 

Viele Adressaten äußerten ihre Bedenken zum Standardsetzungsverfahren hinsichtlich der Arbeit des EAP und der Möglichkeit, Stellung zum endgültigen Standard, der sich aus den Empfehlungen des EAP und den erneuten Beratungen des Boards ergäbe, zu nehmen.

 

Zusammenfassung der Arbeiten des beratenden Expertenpanels (EAP)

 

Der Stab stellte dem Board eine Zusammenfassung der Erörterungen des EAP vor, die von den Mitgliedern des Boards und des Stabs, die an den Sitzungen teilgenommen hatten, erstellt worden ist. Es wurden auf dieser Sitzungen keine Entscheidungen gefällt. Der Stab meinte, dass die drei wichtigsten Sachverhalte zu Erleichterungen in Folgendem bestünden:

 

Aufzählung Verwendung des geschätzten erwarteten Verlusts über die Laufzeit
Aufzählung Entkopplung der Berechnung des vertraglichen Effektivzinses von der Berechnung erwarteter Verluste (z.B. durch einen Annuitätenansatz oder einen Bausteinansatz)
Aufzählung Anwendung der Leitlinien auf offene Portfolien mittels Anwendung mehrerer möglicher Ansätze zu der Frage, wie die Leitlinien auf Portfolien 'guter Bücher' und 'schlechter Bücher' anzuwenden sind.

 

 

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