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Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009
Montag, 15. Juni 2009: Lehreinheit durch Vertreter von BNP Paribas – Operative Herausforderungen eines Wertminderungsmodells
erwarteter Verluste
Vier Vertreter von BNP Paribas erschienen vor dem IASB als 'gleichgesinnte Denker', um die operativen
Herausforderungen eines Modells erwarteter Verluste zu erörtern. Sie fußten ihre Beurteilung auf dem Modell der
erwarteten Verluste, das der Stabsmitarbeiter des IASB im Mai 2009 vorgestellt hatten (insbesondere
Agendapapier 5D).
Das Team von BNP versuchte darzustellen, wie ein solches Wertberichtigungsmodell in ihrer Situation angewendet werden
könnte.
Eine Kernfrage würde für Finanzinstitute darin bestehen, ob das Modell der erwarteten Verluste die
Prozyklizität in der Rechnungslegung reduziert oder ob es gegenzyklisch sein würde. In einer ersten Reaktion sagten
die Vertreter von BNP, dass das Modell der erwarteten Verluste weniger prozyklisch als das Modell der eingetretenen
Verluste sei, jedoch nicht gegenzyklisch.
Nach Schätzungen von BNP Paribas wären die Kosten der Einführung eines Modells der erwarteten Verluste
auf die Kreditrisikovorsorge erheblich und würden sich über drei Jahre erstrecken: ein Jahr für die Entwicklung der
Systeme und zwei Jahre für deren Ausrollen. Variabel verzinslich Vermögenswerte seien problematisch, und die
Systemfolgen solcher Instrumente müssten noch weiter untersucht werden. Als Privatmann gefragt, dachte einer der
Vortragenden, dass Banken diese bedeutenden Kosten wohl eingehen würden, wenn der Ansatz die Prozyklizität verringere.
Die Banken würden diese Kosten aber vermutlich nicht eingehen wollen, wenn sie sich zudem auch noch mit weiteren
regulatorischen Wertminderungen befassen müssten.
Ein Problem im Zusammenhang mit der Verwendung von Basel II-Daten bestehe darin, dass sie sehr grob
seien: der Schnitt erfolge danach, ob etwas kurz- oder langfristig sei. Dagegen würde das Modell der erwarteten
Verluste eine höhere Granularität der Daten, die von den Systemen abgegriffen würden, erfordern. Etwas operative
Effizienz könne man erreichen, indem man Portfolien ähnlicher Kredite statt Einzelkredite beobachte; dies würde
aber ebenfalls Systemänderungen mit sich bringen, wenn man die bloße Menge verschiedener Arten und Fälligkeiten
der betroffenen Kredite berücksichtige. Wie gesagt, dies müsse alles noch untersucht werden.
Die Boardmitglieder sondierten verschiedene Aspekte des Modells mit den Referenten und klärten
bestimmte Punkte. Aus Sicht der Vortragenden war klar, dass es ihr Leben als Ersteller vereinfachen würde, wenn
es ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Daten gäbe, die bei der Ermittlung der Kreditrisikovorsorge für
die Rechnungslegung und für aufsichtliche Zwecke benötigt würden. Allerdings war ebenso offenkundig, dass einige
Boardmitglieder mit den Glättungskonsequenzen des Modells der eingetretenen Verluste immer noch Probleme hatten.
Beide Seiten drückten ihren Wunsch aus, weiter gemeinschaftlich an der Erforschung des Modells der
erwarteten Verluste zu arbeiten. Die Stabsmitarbeiter des IASB erinnerten die Adressaten daran, dass ein Dokument,
in welchem um die Übermittlung von Sichtweisen gebeten wird ('Request for Views'), Ende Juni oder Anfang Juli
freigegeben und das Modell der erwarteten Verluste untersuchen würde, um dessen Machbarkeit zu beurteilen.
Mittwoch, 17. Juni 2009: Lehreinheit durch Vertreter der Bank von Spanien Dynamische Risikovorsorge in Spanien
Zwei Vertreter der Zentralbank von Spanien (Banco de España, BdE), die die spanischen
Banken reguliert, stellten den statistischen Rückstellungsansatz
vor, den die BdE den von ihr regulierten Banken vorschreibt. Die
Vertreter erläuterten, dass ihrer Meinung nach das Modell
Verluste auffängt, die aufgrund einer zu niedrigen Bepreisung
von Krediten in wirtschaftlichen Hochzeiten im Kreditzyklus
aufgrund allzu großen Optimismusses der Märkte entstünden. Der
Kreditzyklus im Modell ist eng an den Wirtschaftszyklus als
Ganzes geknüpft.
Das Modell basiert auf einer statistischen Formel, die ein
Element kollektiver Wertminderung einschließt, das sich auf den
Punkt im Kreditzyklus ('alpha') und die eingetretenen Verluste
in Bezug auf einzelne Vermögenswerte ('beta') bezieht. Die alpha-Komponente
ist eine kollektive Einschätzung und wird auf die Veränderung
des Portfolios von Vermögenswerten zu jedem Zeitpunkt der
Bewertung angewendet. In Zeiten des Aufschwungs im Kreditzyklus
ist die alpha-Komponente also eng an die beta-Komponente
geknüpft, aber in Zeiten des Abschwungs wird dieser Trend
umgekehrt, da eingetretene Verluste, die sich auf den
allgemeinen Zyklus beziehen tatsächlich auf einzelne
Vermögenswerte übertragen werden; das alpha-Element kann negativ
sein und so allzu konservative Bepreisung von Krediten
widerspiegeln. Die Vertreter erläuterten, dass ihrer Meinung
nach der Vorteil des Modells in der frühzeitigen Erkennung von
Kreditverlusten liege.
Die Bank hat etwa sechs Vermögenswertklassen, die sie als
homogen ansieht; für jede von ihnen werden ein alpha (Auswirkung
des Punktes des Kreditzyklus auf die Vermögenswertklasse) und
ein beta (historisch eingetretene Verluste in Bezug auf einzelne
Vermögenswerte) geführt. Um den Kreditzyklus einzuschätzen,
verfügt die BdE über Daten des nationalen spanischen
Kreditregisters zurück bis 1988 für jede der
Vermögenswertklassen, was etwa zwei vollen Kreditzyklen
entspricht. Die Vertreter betonten, dass dies ein Modell der
eingetretenen Verluste sei, da die Eingaben in das Modell allein
aus historischer Erfahrung gewonnen würden.
Die Boardmitglieder stellten Fragen zu verschiedenen Aspekten
des Modells. Ein Mitglied fragte, welchen die BdE für neue
Produkte wähle, zu denen wenig historische Daten vorlägen. Die
Vertreter gaben zu Antwort, dass dies keine Frage sei, die im
spanischen Bankgeschäft zu viel Problemen führen würde, da es
relativ wenig neue Produkte in Spanien gebe so machten
beispielsweise Kreditkarten nur rund 1% des gesamten
Kreditgeschäfts in Spanien aus. Ein anderes Mitglied wies darauf
hin, dass das Modell für Kredite, die in wirtschaftlichen
Hochzeiten ausgegeben würden, effektiv zu großen Tag-1-Verlusten
für die Kreditgeber führte. Die Vertreter gaben zu Antwort, dass
dies eine notwendige Widerspiegelung der Kreditbepreisung in
diesen Zeiten sei.
Ein anderes Mitglied fragte, ob die BdE wisse, wie viele
Kreditdaten die anderen Zentralbanken vorhielten und wie
praktikabel daher ein solches System für Banken aus anderen
Ländern sein würde. Die Vertreter gaben zur Antwort, dass ihnen
bekannt sei, dass einige Zentralbanken über weit zurückreichende
Daten verfügten, es sei jedoch unwahrscheinlich, dass viele über
ausreichend detaillierte Daten bis zurück ins Jahr 1988
verfügten. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die Bank ihr
Modell weiter verwenden würde, wenn ein Modell der erwarteten
Verluste in die IFRS aufgenommen würde. Die Vertreter
antworteten, dass es ihrer Meinung nach möglich sei, dieses
Modell zu verwenden, um erwartete Verluste einzuschätzen, es
wäre jedoch ein relativ simpler Ansatz. Die Vertreter stimmten
der Sichtweise der Boardmitglieder zu, dass dieses Modell, wenn
es übergreifender eingesetzt würde, mehr aktive Beteiligung der
Bankenaufsichten bei der Einschätzung der Rückstellungen
erfordern würde als derzeit der Fall sei, wenn man die komplexe
Natur des Modells und der zugrunde liegenden Daten bedenke. Die
Vertreter verliehen ihrer Ansicht Ausdruck, dass in Zeiten
wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie beispielsweise in den
jetzigen Banken wahrscheinlich weniger schnell die Ansicht
äußern würden, dass ein Modell wie ihr Ansatz zu
wettbewerblichen Nachteilen führen würde. Dies sei ihre
Erfahrung in Spanien gewesen.
Der Vorsitzende dankte den Vertretern für ihre Präsentation.
Freitag, 19. Juni 2009: Beschreibung möglicher alternativer Eigenschaften zum im Standardentwurf vorgeschlagenen Modell
Der Board diskutierte einen Vorschlag, der von einem Boardmitglied vorgeschlagen worden war und in welchem einige
zusätzlich Merkmale (Varianten) zum vom Board entwickelten Klassifizierungsmodells beschrieben wurden. Nach dieser Variante wäre
Folgendes vorgesehen:
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(a) Finanzielle Vermögenswerte mit einfachen Kreditmerkmalen, die auf vertraglicher Renditebasis gesteuert werden, würden zum
beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt, es sei denn, sie erfüllen die Definition von Krediten und Forderungen in IAS 39. |
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(b) solche finanziellen Vermögenswerte würden:
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(i) auf Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten erfolgswirksam bewertet (einschließlich der Erfassung von
Wertminderungen unter Anwendung der Vorschriften zur Abbildung eingetretener Verluste nach IAS 39);
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(ii) in Höhe einer etwaigen Differenz zwischen der Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten und der Änderung des
beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Es gäbe kein Recycling zwischen dem sonstigen
Gesamtergebnis und der Gewinn- und Verlustrechnung. |
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Dieser Vorschlag hätte zur Folge, dass möglicherweise mehr Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert
abgebildet würden, dass aber die Wertänderung zwischen der GuV und dem sonstigen Gesamtergebnis in der Gesamtergebnisrechnung aufgeteilt
würde.
Die Boardmitglieder erörterten diese Variante eine Weile und schlugen weitere Abänderungen vor. Mindestens ein Boardmitglied
betrachtete diese Methode als 'tot bei Ankunft' und wollte sie nicht unterstützen. ein anderes Boardmitglied meinte, es wäre nicht
hilfreich, die Bewertung von Finanzinstrumenten in der Vermögensaufstellung und der Gesamtergebnisrechnung zu mischen. Wenn ein Posten
in der Vermögensaufstellung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würde, sollten die Bewertungsänderungen in der GuV erfasst werden. Eine
gemischte Zuordnungsmethode wie die vorgeschlagene, bei der die fortgeführte-Anschaffungskosten-Komponente erfolgswirksam und der
'fehlende Betrag' zwischen dieser Komponente und der Wertänderung insgesamt im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt würde, würde
wahrscheinlich zu Problemen führen, wenn der Board andere Aspekte des überarbeiteten Finanzinstrumentepakets entwickelte.
Einige Boardmitglieder zeigten sich insbesondere besorgt hinsichtlich der Konsequenzen dieser Variante auf die Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen, v.a. dahingehend, dass die gemischte Zuordnung in einigen Situation eher zu vermehrter denn zu verringerter
Komplexität führe. Falls die Sicherung darauf abziele, das zu steuern, was erfolgswirksam erfasst werde, würde die Zuordnung einiger
abgesicherter Risikopositionen zum sonstigen Gesamtergebnis zu Herausforderung bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen führen,
insbesondere bei der Beurteilung der Effektivität.
Auch wenn der Board sich nicht zu den Vorzügen der Variante äußerte, verständigte er sich darauf, dass sie in der Grundlage
für Schlussfolgerungen des kommenden Standardentwurfs ausgeführt werden sollte (so wie alle vom Board en Detail erwogenen Alternativen)
und dass man um Stellungnahmen zu ihr bitten solle.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im September 2009
Der FASB und der Stab des FASB schalteten sich dann per
Videoverbindung zu. Der Board erörterte die Stellungnahmen, die
auf die Bitte um Informationen, die im Juli veröffentlicht
worden war, eingegangenen sind sowie die weiteren Schritte.
Die Hauptaussage der Stellungnahmenden auf die Bitte um
Informationen war, dass der Ansatz über die erwarteten Verluste
bedeutende praktische Probleme mit sich bringen (insbesondere in
dem Bereich der Schätzung von Kapitalströmen und der Komplexität
der Berechnungen) und zu substanziellen Kosten führen würde und
einen bedeuten Vorlauf bei der Einführung erfordern würde. Die
Ansichten der Anwender zu anderen Sachverhalten waren im
Allgemeinen gemischt. Die Anwender forderten einerseits einige
zusätzliche Leitlinien und Klarstellungen zu bestimmten
Sachverhalten und andererseits mehr verordnende Vorschriften zur
Einschätzung von Wertminderung auf Portfoliobasis. Darüber
hinaus wäre ihrer Meinung nach eine weitere Vereinfachung des
Ansatzes wünschenswert, um die Prinzipien praktisch umsetzbar zu
machen.
Die FASB-Mitglieder wiesen darauf hin, dass der FASB die
Wertminderungsfrage bis jetzt noch nicht erörtert habe aber dass
die Bandbreite der Interpretationen, was das Modell der
erwarteten Verluste darstellen solle, groß sei. Einige Anwender
verstehen das Modell der erwarteten Verluste im Sinne von Basel
II oder alternativ als Möglichkeit, Verluste aufgrund der
Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen aufzunehmen.
Die Unterschiede in der Auffassung könnten eine Herausforderung
im Erörterungsprozess darstellen.
Einige Boardmitglieder brachte die Frage nach der Anwendung
des Modells auf Handelsforderungen von Unternehmen auf, die
keine Finanzinstitute sind. Es gab einen hohen Grad von
Übereinstimmung, dass diese Instrumente nicht vom Modell
ausgenommen werden sollten. Es sollten zusätzliche Leitlinien
für Handelsforderungen aufgenommen werden, um den Bedenken
entgegenzutreten, die von der Branche erhoben worden waren.
Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der
zeitlichen Planung des Projekts. Unter Berücksichtigung der
geschätzten Vorlaufzeit (zwei bis vier Jahre nach
Veröffentlichung des endgültigen Standards für die Anpassung der
Systeme) forderten einige Boardmitglieder eine gründlichere
Erörterung, eventuell durch Herausgabe eines Diskussionspapiers
an Stelle eines Entwurfs. Andere Boardmitglieder zeigten sich
besorgt, dass das Modell nicht genügend entwickelt sei, um als
Entwurf veröffentlicht zu werden. Sie zeigten sich insbesondere
besorgt, dass weitere Leitlinien dann erst nach der
Veröffentlichung des Entwurfs entwickelt würden. Dennoch wiesen
andere Mitglieder auf das politische Umfeld und den eindeutigen
Bedarf für neue Leitlinien hin, die vom Board bereits zugesagt
worden sind. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass
alternative Sichtweisen bereits durch den Board im Juni und Juli
untersucht worden seien und dass das Modell der erwarteten
Verluste als der richtige Weg vorwärts identifiziert worden sei.
Der Board entschied, eine klare Zielsetzung zur Verfügung zu
stellen und Prinzipien zu betonen, die durch klare und konzise
Anwendungsleitlinien verstärkt würden. Man war der Meinung, dass
es unmöglich sei, umfassende Leitlinien zur Verfügung zu
stellen, da man nicht Leitlinien zu wirklich allen Sachverhalten
anbieten könne. Einige Mitglieder des Boards äußerten Bedenken,
dass Aufsichtsbehörden die Lücke nutzen könnten und zusätzliche
Vorschriften erlassen könnten, wenn die Leitlinien nicht
ausführlich genug seien.
Der Board entschied, einen Expertenrat zur Wertminderung
einzurichten, der einschätzen solle, ob es notwendig sei,
weitere Leitlinien zu entwickeln. Der FASB wird an der
Erörterung teilnehmen. Der Board erwog außerdem den Bedarf
weiterer Einbindung der Anwender möglicherweise in Form von
Gesprächsrunden als Teil der Erörterung des Entwurfs.
Der Board bestätigte seine Entscheidung, ein einziges
Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu fordern, die
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Daher
unterstützte er keinerlei Ausnahme für Handelsforderungen,
Instrumente, die in aktiven Märkten gehandelt werden oder
einzeln bedeutsame Vermögenswerte.
Der Board erörterte dann mögliche Vereinfachungen der
geforderten Berechnungen. Der Board unterstützte die
vorgeschlagene Verwendung der linearen Methode für die Bewertung
erwarteter Verluste bei erstmaligem Ansatz im Gegensatz zur
Effektivzinsmethode nicht. Man war der Meinung, dass der
Sachverhalt fachlich zu speziell sei und erst vom Expertenbeirat
eingeschätzt werden solle.
Der Board hielt außerdem fest, dass weitere Erläuterungen zur
Anwendung des Prinzips auf Portfolioebene in den Entwurf
aufgenommen werden sollen. Einige Boardmitglieder hielten fest,
dass die Anwendungsleitlinien auch Leitlinien dazu enthalten
sollten, wie Portfolios zu identifizieren seien.
Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 22. September 2009
Mögliche Sachverhalte, die man im Entwurf über Anwendungsleitlinien oder Klarstellungen klären kann
Der Stab erläuterte, dass der Zweck dieser Erörterung darin
liege, Sachverhalte wieder aufzugreifen, die in den
Stellungnahmen auf die Bitte um Meinungsäußerung in Bezug auf
den Ansatz über erwartete Kapitalströme (Expected Cash Flow approach, ECF)
aufgekommen waren. Im Agendapapier des Stabs wurden Empfehlungen
dazu aufgeführt, welche Sachverhalte durch Anwendungsleitlinien
oder Klarstellungen im Entwurf geklärt werden sollten und welche
Sachverhalte vom Expertenbeirat erörtert werden sollten, der
eingerichtet wurde, um sich Anwendungsfragen des ECF zu widmen.
Die Boardmitglieder fragten nach der Rolle des
Expertenbeirats und ob dessen Meinungsäußerungen auf die Poste
beschränkt sei, die im Agendapapier genannt würden. Der Stab
erläuterte, dass die Sachverhalte, die vom Expertenbeirat
erläutert werden sollten, noch nicht abschließend bestimmt seien
und die Liste im Agendapapier nicht abschließend sei. Der FASB,
der per Videoschaltung anwesend war, und andere Boardmitglieder
fragten, ob und wann Ergebnisses des Expertenbeirats in den
endgültigen Standard zu Wertminderungen aufgenommen würden.
Der Stab erläuterte, dass der Expertenrat in zeitlichem
Zusammenhang mit dem Entwurf arbeiten würde und dass seine Rolle
sei, den Board hinsichtlich der Art, des Charakters und des
Ausmaßes der Anwendungsleitlinien zu beraten, die in den
endgültigen Standard aufgenommen werden sollen. Der
Expertenbeirat wird auch bei den Feldversuchen der Vorschläge
helfen.
Der Board stimmte den folgenden Empfehlungen des Stabs zu:
- Es werden im Entwurf prinzipienbasierte Leitlinien
zur Verfügung gestellt, die den Schwerpunkt auf zwei Aspekte
der Schätzungen auf Portfoliobasis gegenüberauf Einzelbasis
legen: (a) Verwendung des Ansatzes, der die beste Schätzung
liefert, und (b) Sicherstellung, dass es nicht zu
Doppelzählungen kommt, wenn das Unternehmen zwischen den
Ansätzen wechselt.
- Hinsichtlich der Schätzung von Kapitalströmen wurde
vorgeschlagen, dass im Entwurf knappe Anwendungsleitlinien
dazu zur Verfügung gestellt werden, nach den Leitlinien in
IAS 39.38 historische Quelldaten erschlossen und angepasst
werden können. Der Expertenbeirat wird damit beauftragt, die
verbleibenden Sachverhalte in Bezug auf
Kapitalstromschätzungen zu untersuchen, die die
Stellungnehmenden in der Bitte um Meinungsäußerung
aufgebracht haben.
- Es werden Anwendungsleitlinien für Handelsforderungen
ohne erläuternde Beispiele in den Entwurf aufgenommen.
- Anstatt weitere Anwendungsleitlinien in den Entwurf
aufzunehmen, wird der Expertenbeirat damit beauftragt,
prozessgesteuerte Umsetzungsfragen zu erörtern, die mit dem
ECF-Ansatz in Verbindung stehen.
- Es werden in den Entwurf Klarstellungen hinsichtlich der
Unterscheidung von Zeitpunkt- und Zyklusschätzungen, von
Erwartungswert- und Wahrscheinlichkeitswert und der
Verwendung von unternehmensspezifischen gegenüber Marktdaten
aufgenommen, und der Unterschied des beizulegenden Zeitwerts
gegenüber den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der
Grundlage für Schlussfolgerungen adressiert.
Übergang
In dieser Sitzung stellte der Stab sein Papier vor, in dem
drei verschiedene mögliche Ansätze für den Übergang auf die
neuen Wertminderungsregeln auf Grundlage des ECF erörtert werden.
Die Möglichkeiten sind die folgenden:
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Möglichkeit 1:
Rückwirkende Anwendung auf alle Finanzinstrumente. |
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Möglichkeit 2: Prospektive
Anwendung nur auf neue Finanzinstrumente bei erstmaligem
Ansatz zum Zeitpunkt oder nach der Einführung des
ECF-Ansatzes und Fortführung der alten Regeln für
bestehende Finanzinstrumente. |
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Möglichkeit 3: Ein
zugeschnittener Übergangsansatz der die prospektive Anwendung
für neue Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz zum
Zeitpunkt oder nach der Einführung des ECF-Ansatzes mit
entweder (a) der rückwirkenden Anwendung oder (b) einer
Veränderung in der Bewertung (die die Abzinsung der
überarbeiteten Kapitalströme mit dem ursprünglichen
Effektivzinssatz und die Erfassung der Anapassungen in
der Eröffnungsrückstellung beinhaltet) für
Finanzinstrumente kombiniert, die vor der Einführung des
neuen Standards angesetzt wurden. |
Die Boardmitglieder erörterten diese Möglichkeiten und kamen
allgemein überein, dass die Möglichkeiten 1 und 2 nicht sachgerecht
seien. Stattdessen scheine die Möglichkeit 3 die angemessendste,
es gab jedoch Bedenken hinsichtlich der Beibehaltung des
bestehenden Effektivzinssatzes für bestimmte Finanzinstrumente,
die erstmalig vor der Übernahme des neuen Standards angesetzt
worden seien, der allerdings nicht vollständig rückwirkend
anzuwenden sein sollte. Die Bedenken gingen dahin, dass dies die
Auswirkung habe, die Rückstellungen zu verringern und das
Zinseinkommen über die verbleibende Laufzeit des Instruments zu
erhöhen, da der ursprüngliche Effektivzinssatz nach dem
bestehenden Modell der eingetretenen Verluste höher wär als der
Effektivzinssatz nach dem ECF-Ansatz.
Alternative Effektivzinssätze, die den Effektivzinssatz nach
dem ECF-Ansatz besser abbildeten, wurden vorgeschlagen, um
diesen Sachverhalt zu klären. Es wurde jedoch anerkannt, dass
ein solcher Effektivzinssatz negativ sein könne, wenn er nicht
durch einen Korridor beschränkt würde (beispielsweise eine
Beschränkung auf den Korridor zwischen dem risikolosen Zinssatz
und dem vertraglichen Zinssatz). Es wurde vereinbart, dass der
Stab diese Alternativen als Teil der Entwicklung des
zugeschnittenen Übergangsansatzes weiter erwägen würde.
Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 29. September 2009
Übergang und Datum des Inkrafttretens
Der Stab stellte zwei Ansätze für den Übergang vor, die
zusätzlich zu den Ansätzen sind, die auf der
Sondersitzung am
22. September 2009 erörtert worden waren:
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Effektivzinssatzcollaransatz, der beim
Übergang die Bestimmung eines neuen Effektivzinssatzes
auf der Grundlage der erwarteten Kapitalströme über die
verbleibende Laufzeit des Finanzinstrumente beinhalten
würde, für den eine Unter- (der risikolose Zinssatz) und
eine Obergrenze (der vertragliche Zinssatz) gelten
würden. |
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Effektivzinssatzmargenanpassungsansatz,
dessen Ziel sei, eine Anpassung des Effektivzinssatzes
nach IAS 39 zu bestimmen, die zu einem angepassten
Effektivzinssatz führen würde, der sich dem
Effektivzinssatz annähern würde, der nach dem Ansatz der
erwarteten Kapitalströme bestimmt worden wäre. |
Der Board kam überein, dass der Effektivzinssatzcollaransatz
zu komplex sein würde und zu große Herausforderungen bei der
Umsetzung mit sich bringen würde. Der Board war geteilter
Meinung hinsichtlich des zugeschnittenen Übergangsansatzes, der
auf der letzten Sitzung erörtert worden war (und der zu einer
Reduzierung der Umkehrungen und Zunahme des Zinsertrages über
die verbleibenden Laufzeit des Instruments führen würde) und dem Effektivzinssatzmargenanpassungsansatz (der
schwerer umzusetzen wäre). Der Board entschied, beide Ansätze in
die Einladung zur Stellungnahme des demnächst erscheinenden
Entwurfs aufzunehmen.
Der Board erörterte dann das vorgeschlagene Datum des
Inkrafttretens des neuen Standards (1. Januar 2014). Der Board
kam vorläufig überein, dieses Datum im Entwurf vorzuschlagen.
Der Board entschied, vollständige Vergleichsinformationen zu
verlangen. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass eine
solche Entscheidung das Datum des Inkrafttretens noch weiter
hinausschieben könne. Der Board entschied, dass eine vorzeitige
Anwendung zulässig sein sollte. Dennoch waren einige
Boardmitglieder hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Daten
zwischen den Berichtseinheiten besorgt, wenn man die lange
Vorlaufzeit bis zur Einführung bedenke.
Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 6. Oktober 2009
Leitlinien für variable Zinssätze
Der Board entschied, Anwendungsleitlinien zu variabel verzinslichen Instrumenten zur Verfügung zu
stellen, bei denen eine Aufholungsanpassung erforderlich ist (eine Methodik, die zur Anwendung kommt, um
sicherzustellen, dass sich der Buchwert eines variabel verzinslichen Instruments über eine erfolgswirksame
Anpassung auf die verbleibenden erwarteten Zahlungsströme auflöst, was zu einer Änderung des Buchwerts
des Instruments führt).
Ausweis und Angaben
Der Board erörterte die Vorschriften zu Ausweis und Angaben ausführlich, die sich infolge eines Wechsels
auf ein Wertminderungsmodell der erwarteten Verluste ergeben. Einige Boardmitglieder brachten ihre Bedenken
zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Angaben eine übermäßig große Belastung darstellten und zu komplex
und zu kostenträchtig in der Umsetzung wären. Andererseits war die Mehrheit der Boardmitglieder der Ansicht,
dass die Angaben für die Entscheidungsnützlichkeit des Abschlusses erforderlich seien.
Der Board entschied, die folgenden Angaben zu fordern:
- Zinserträge auf Grundlage der vertraglichen Zahlungsströme, Anpassung für eine Zuordnung der
ursprünglich erwarteten Verluste und Änderungen bei den Erwartungen erwarteter Verluste unmittelbar
in der Aufstellung über das Gesamteinkommen
- eine Überleitung des Rückstellungsbetrags für Kreditverluste nach Klasse von Finanzinstrumenten
- Informationen zur Altersstruktur finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert werden
- ein Schadendreieck in tabellarischer Form sowie qualitative Informationen zu wesentlichen Änderungen
bei den Schätzungen der Verluste
- eine Aufgliederung der Änderung bei den Erwartungen erwarteter Verluste
- die Annahmen und Methoden der Geschäftsleitung zur Bestimmung erwarteter Verluste
- eine grobe 'Sensitivitätsanalyse' zu den wesentlichen Annahmen und den Auswirkungen möglicher
vernünftiger Alternativen, die zur Anwendung kommen könnten
- Stresstest-Informationen, falls die Geschäftsleitung Stresstests für Zwecke des internen
Risikomanagements durchgeführt hat
- eine Überleitung leistungsgestörter finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert werden
- weitere Angaben zum Übergang vom Modell der eingetretenen zum Modell der erwarteten Verluste
Die bedeutendste Erörterung der Angaben drehte sich um die Vorschrift, Informationen zu Stresstests zur
Verfügung zu stellen (Nr. 8 in der obigen Aufzählung). Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass derartige
Angaben nicht sachgerecht seien, weil sie die Vergleichbarkeit verringern würden (nicht alle Unternehmen würden
Stresstests durchführen) und keine nützlichen Informationen liefern würden (allgemein gehaltene Angaben). Andere
Boardmitglieder widersprachen dem. Sie argumentierten, dass allein die Angabe, dass ein Unternehmen Stresstests
durchgeführt hat, möglicherweise von Nutzen sei. Darüberhinaus könnten die meisten Finanzintermediäre
aufsichtsrechtlich verpflichtet sein, Stresstests durchzuführen.
Ein Gutteil der Diskussion drehte sich auch um die Angabe zur Altersstruktur und dem Schadendreieck (Nr. 3 und
4). Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass diese Angaben in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis
stünden und auf aggregierter Ebene - wie vorgeschlagen - die beabsichtigte Information nicht lieferten. Sie wiesen
darauf hin, dass die Praxis im Risikomanagement von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein mag und damit
die Qualität des Portfolios nicht nur durch den Zeitpunkt beeinflusst sei, zu dem die Instrumente ausgereicht
wurden, sondern in gehörigem Maße auch durch die Art und die Qualität der Praxis des Risikomanagements des
Unternehmens. Die meisten Boardmitglieder stimmten dem nicht zu. Sie stellten fest, dass diesen Daten in jedem
Unternehmen zur Verfügung stehen sollten, weil sie auf vertraglichen Zahlungsströmen fußten und erforderlich
seien, um das Risikoprofil eines jeden Portfolios für Zwecke des internen Risikomanagements zu beurteilen.
Wechselwirkung mit anderen IFRS (IAS 28 und IFRS 4)
Der Board erwog die Folgeänderungen an IAS 28 und IFRS 4, die sich infolge einer Änderung des
Wertminderungsmodells ergeben.
Der Board entschied, die Wertminderungsindikatoren in IAS 36 zu verwenden, um festzustellen, ob ein
weitergehender Werthaltigkeitstest für eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen erforderlich
ist. Der Board hielt diesen Ansatz für sachgerecht, da der Wertminderungsbetrag in Übereinstimmung mit
IAS 36 gemäß den derzeit geltenden Vorschriften in IAS 28 bemessen wird.
Der Board verständigte sich ferner darauf, die bestehende Vorschrift für Vermögenswerte aus Rückversicherungen
in IFRS 4 beizubehalten, da er der Ansicht war, dass die Abschaffung der Leitlinien für Verlustereignisse in
IAS 39 bei unternehmen, die IFRS 4 auf Vermögenswerte aus Rückversicherungen anwenden, nicht zu einer Änderung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führen würde.
Kommentierungsfrist
Der Board diskutierte kurz die erwartete Frist zur Abgabe von Stellungnahmen. Der Stab bestätigte noch einmal
seine Absicht, den Standardentwurf zu Wertminderungen im Oktober zu veröffentlichen. Der Stab schlug eine
verlängerte 180 Tage dauernde Kommentierungsfrist für den Entwurf vor, so dass das beratende Expertenpanel
hinreichend Zeit hätte, seine Anwendungsleitlinien für die erneuten Erörterungen fertigzustellen. Einige
Boardmitglieder schlugen eine noch längere Kommentierungsfrist vor (neun Monate). Der Board stimmte zu, dass
eine längere Frist zur Abgabe von Stellungnahme angesichts des komplexen Wesens des Vorschlags wünschenswert sei,
verschob ab eine endgültige Entscheidung zur Kommentierungsfrist auf eine künftige Boardsitzung.
Diskussion auf der Sondersitzung des IASB am 15. Oktober 2009
Formulierung des Standardentwurfs und Stellungnahmefrist
Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er die vorläufigen Entscheidungen, die der Board getroffen
hatte, zusammenfasste. Der Board genehmigte dem Stab, mit der Formulierung des Standardentwurf fortzufahren.
Im Rahmen einer formellen Abstimmung deutete ein Boardmitglied an, dass er der Veröffentlichung des Entwurfs
nicht zuzustimmen gedenke, weil er sich mit dem vorgeschlagenen Ansatz nicht einverstanden zeigte.
Der Board verständigte sich darauf, die Stellungnahmefrist für den Standardentwurf auf acht Monate
auszuweiten, um dem beratenden Expertenpanel genügend Zeit einzuräumen, seine Empfehlungen auszusprechen.
Dieser Zeitplan würde den vereinbarten Zeitplan, wonach ein endgültiger IFRS im Dezember 2010 veröffentlicht
würde, nicht gefährden. Der Vorsitzende fragte, ob es nicht sachgerechter sei, eine kürzere Frist zu Abgabe
von Stellungnahmen zu haben und dem beratenden Expertenpanel zuzugestehen, auf die Stellungnahmen einzugehen.
Der Stab entgegnete, dass er ein solches Vorgehen nicht empfehlen würde, weil die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen in diesem Fall mit der Hochzeit der Abschlusserstellung zusammenfallen würde. Darüber hinaus
betonte der Stab, dass die erweiterte Kommentierungsfrist auch dazu diene, Adressaten, die üblicherweise
nicht zu den Vorschlägen des Boards Stellung nehmen, die Möglichkeit einzuräumen, genügend Zeit zu verschaffen,
um ihre Sichtweise zum Ausdruck zu bringen.
November 2009: IASB veröffentlicht
Entwurf zur Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen
Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten
Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher
Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge bilden den zweiten Teil
eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von
IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente
heißen soll. Vorschläge zur
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren
bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard
wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur
Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen
Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die
folgenden:
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Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste:
Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste
angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird
angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange
es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten
Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes
Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte
Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen
niedrigeren Wert abgeschrieben. |
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Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten
Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein
Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden
erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines
anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst,
wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das
Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als
Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der
eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der
Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten
Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der
Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das
Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells
der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses
die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem
vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste
würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die
Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage
der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument
(einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von
Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften
würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche
Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.
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In der
Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:
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Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen
Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der
erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein
Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im
Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird.
Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit
ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen
einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.
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Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Dokumente in englischer Sprache:
November 2009: IASB-Entwurf zu Wertminderungsvorschriften
für finanzielle Vermögenswerte - Beispiele
Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge des
IASB in seinem Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten
Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung, die ein Modell der erwarteten Verluste und nicht mehr wie
bisher ein Modell der eingetretenen Verluste vorsehen, werden durch
Beispiele erläutert, die der Stab des IASB erarbeitet hat und
die nur auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.
November 2009: Aufzeichnung des IASB-Webcasts zu
fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei
Finanzinstrumenten
Am 5. November 2009 hielt der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum
am selben Tag veröffentlichten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten ab.
Die Aufzeichnung des Webcasts steht jetzt auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2010
Aktueller Stand bei den Erkundungsaktivitäten
Der Stab vermittelte einen kurzen Überblick über die Diskussionen des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP). Das
EAP erörterte verschiedene Vereinfachung der Zuordnung ursprünglich erwarteter Verluste und entschied, mehrere Ansätze zu untersuchen
(z.B. auf Grundlage einer Anpassung der vertraglichen Zinserträge im Bilanzierungssystem unter Verwendung eines Zuordnungsprofils für
erwartete Verluste, die aus den Daten über erwartete Verluste in den Risikosystemen abgeleitet würden).
Das EAP erörterte zudem die mögliche Verwendung von Basel-II-Daten zu erwarteten Verlusten und die erforderlichen Anpassungen an
diese Daten, damit diese für das vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste verwendet werden können.
Der Stab stellte klar, dass das EAP drei weitere Modelle erörtern würde: das Modell des FASB, das Modell des Baseler Ausschusses
und das vom europäischen Bankenverband vorgeschlagene Modell.
Der Stab fasste zusammen, dass ungeachtet der Tatsache, dass die Bilanzierer weiterhin Bedenken hinsichtlich der Operationalisierung
und der Umsetzungskosten haben, insgesamt breite Einigkeit besteht, dass jedwedes Modell das Thema der Vorziehung von Zinserträgen durch
das Modell der eingetretenen Verluste behandeln müsse.
Der Stab meinte ferner, dass einige Adressaten das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten insgesamt als kompliziert empfänden,
weil es eine Barwertberechnung beinhalte und auf abgezinsten Zahlungsströmen fuße. Nichtsdestotrotz seien dies Eigenschaften auch des
gegenwärtig verwendeten Modells fortgeführter Anschaffungskosten.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Der Stab stellte dem Board eine Auswertung der zum Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte
Anschaffungskosten und Wertminderungen eingegangenen Stellungnahmen vor. Der Board erörterte keinen der Sachverhalte
im Detail, noch fällte er auf dieser Sitzung irgendwelche Entscheidungen. Der Board wird den Prozess der erneuten Erörterungen
auf einer der nächsten Sitzungen beginnen.
Der Auswertung zufolge unterstützten die meisten Adressaten den Schritt in Richtung eines Modells der erwarteten Verluste für
Wertminderungen. Nichtsdestotrotz wurde einige Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit zur Gewinnsteuerung zum Ausdruck gebracht.
Einige Boardmitglieder meinten, dass diese Bedenken über ein vorgeschlagenes Angabenpaket adressiert werden sollten. Der Board
erörterte zudem kurz die Bedenken, die hinsichtlich der Prozyklizität der Vorschläge zum Ausdruck gebracht wurden und meinte,
dass die Bilanzierung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Situation zum Jahresende liefern und damit
die Auswirkungen des Zyklus widerspiegeln sollte. Nach Ansicht einiger Boardmitglieder würde dies nicht bedeuten, dass die
Vorschläge notwendigerweise prozyklisch sind.
Einige Adressaten meinten, dass die Formulierung im Standardentwurf dahingehend unklar sei, ob der Ansatz die Erwägung zukünftiger
Erwartungen erfordere, wenn man die erwarteten Zahlungsströme schätze. Die Boardmitglieder meinten, dass sie keine großen
Unterschiede zwischen den Zielsetzungen der vorgeschlagenen Ansätze von IASB und FASB sähen. Nichtsdestotrotz gestanden sie ein,
dass keiner der Vorschläge klar formuliert sei und dass die endgültigen Leitlinien wahrscheinlich irgendwo in der Mitte beider
Vorschläge lägen.
Die Adressaten brachten einige Bedenken hinsichtlich der Operationalität des Vorschlags zum Ausdruck und wiesen auf die
Arbeiten des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP) zu Wertminderungen auf den Gebieten offener Portfolien, dem
Fehlen historischer Daten, der Berechnung des Effektivzinses und der Nachverfolgung von Verlusten und dem damit einhergehenden
Erfordernis zur Vorhaltung von Daten hin.
Weitergehend wurden Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen sofortigen Anpassung (Schätzungsänderungen erwarteter Verluste
gehen unmittelbar erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst), deren Konsistenz mit dem Modell insgesamt sowie der operationellen
Herausforderungen laut. Die Board meinten zudem, dass Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnittsmethode
für die Berechnung erwarteter Verluste geäußert wurden (ähnlich den in anderen Projekten geäußerten Bedenken zu
wahrscheinlichkeitsgewichteten Methoden, z.B. die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37).
Schließlich meinte der Stab, dass die Adressaten auch Bedenken hinsichtlich der praktischen Erleichterungen, der Darstellungs-
und Angabenvorschriften, die als zu belastend wahrgenommen würden, sowie zur Anwendung der Vorschläge für Nichtfinanzinstitute und
nicht zinstragende Finanzinstrumente geäußert hätten.
Viele Adressaten äußerten ihre Bedenken zum Standardsetzungsverfahren hinsichtlich der Arbeit des EAP und der Möglichkeit,
Stellung zum endgültigen Standard, der sich aus den Empfehlungen des EAP und den erneuten Beratungen des Boards ergäbe, zu nehmen.
Zusammenfassung der Arbeiten des beratenden Expertenpanels (EAP)
Der Stab stellte dem Board eine Zusammenfassung der Erörterungen des EAP vor, die von den Mitgliedern des Boards und des Stabs, die
an den Sitzungen teilgenommen hatten, erstellt worden ist. Es wurden auf dieser Sitzungen keine Entscheidungen gefällt. Der Stab
meinte, dass die drei wichtigsten Sachverhalte zu Erleichterungen in Folgendem bestünden:
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Verwendung des geschätzten erwarteten Verlusts über die Laufzeit |
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Entkopplung der Berechnung des vertraglichen Effektivzinses von der Berechnung erwarteter Verluste (z.B. durch einen
Annuitätenansatz oder einen Bausteinansatz) |
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Anwendung der Leitlinien auf offene Portfolien mittels Anwendung mehrerer möglicher Ansätze zu der Frage, wie die
Leitlinien auf Portfolien 'guter Bücher' und 'schlechter Bücher' anzuwenden sind. |
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