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Chronologie
Zeitplan
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Hier können Sie den Zeitplan für die IASB-Projekte einsehen |
Hintergrund
Auf der Boardsitzung im Januar 2009 setzte der Stab den Board über ein 'Querschnittsthema' in Kenntnis, das im Zuge der Arbeiten des Stabs an
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben aufgekommen war. Bei dem Sachverhalt geht es darum, ob bestimmte
Angabevorschriften in IFRS 7 auch für Zwischenabschlüsse nach IAS 34 Zwischenberichterstattung
gefordert werden sollten. Der Stab stellte fest, dass eine mögliche Aktualisierung der Angabeerfordernisse in IAS 34 ein Sachverhalt sei, der
auch in anderen Agendaprojekten auftrete und nicht nur bei IFRS 7.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2009
Der Stab führte in das Thema ein, indem er die Boardmitglieder daran erinnerte, warum dieser Sachverhalte aufgebracht worden war. Er hob hervor,
dass einige Adressaten den Board gebeten haben, bestimmte Angaben nach IFRS 7 verpflichtend in Zwischenberichten zu fordern (z.B. beizulegende
Zeitwerte).
Der Stab nannte vier mögliche Handlungsalternativen:
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Ansatz A: nichts tun |
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Ansatz B: Forderung nach bestimmten Informationen, die in Zwischenabschlüssen anzugeben wären |
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Ansatz C: Zurverfügungstellung weiterer Leitlinien, wie man in Überstimmung mit IAS 34 bilanziere |
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Ansatz D: Forderung derselben Angabevorschriften für Zwischen- wie für Jahresabschlüsse |
Der Stab empfahl Ansatz C.
Der Board diskutierte länger über mögliche Wege, die Zwischenberichterstattung kurz- und langfristig zu verbessern. Die Mehrheit der
Boardmitglieder war dafür, mehr Beispiele in IAS 34 als kurzfristige Lösung zur Verfügung zu stellen und stimmte der Vorschlag des Stabs zu.
Viele glaubten, dass eine grundlegende Überprüfung des Angaberahmens und der Zwischenberichterstattung erforderlich sei, dass dies aber nicht
zu diesem Zeitpunkt angegangen werden könne.
Der Stab wurde gebeten, mögliche weitere Beispiele für Angaben im Zwischenabschluss auszuarbeiten und dem Board Rückmeldung zu geben.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Mai 2009
Der Stab führte in das Papier ein, indem er darauf hinwies,
dass IFRIC auf der Sitzung im Mai 2009 zu dem Schluss gekommen
sei, dass IAS 34 genug Leitlinien biete, um Unternehmen in die
Lage zu setzen, zu entscheiden, ob Aktualisierungen ihrer
Fair-Value-Angaben in ihrem Zwischenbericht notwendig seien, und
hatte sich entschlossen, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu
nehmen, da Abweichungen in der Praxis nicht zu erwarten seien.
Die Entscheidung von IFRIC widmet sich nicht weiter anderen
Angaben nach IFRS 7 wie beispielsweise Umklassifizierungen. Es
gilt jedoch die Annahme, dass per Analogieschluss IAS 34 eine
klares Prinzip bietet für die Bestimmung, welche Erläuterungen
in den Zwischenberichtangaben notwendig sind, die Ereignisse und Geschäftsvorfälle
erläutern, die für ein Verständnis von Veränderungen der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens seit dem letzten Bilanzstichtag wesentlich sind. (IAS 34.15)
Der Stab ist der Meinung, dass eine Änderung von IAS 34 im
Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses erfolgen kann. Der
Stab schlug Änderungen an IAS 34 vor, mit denen Leitlinien
hinzugefügt werden, die das bestehende Angabeprinzip
unterstreichen, dass, wenn Erläuterungen zum
Zwischenberichtszeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, Informationen über
Ereignisse und Geschäftsvorfälle von größerem Nutzen sind, die für ein Verständnis von Veränderungen der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens seit dem letzten Bilanzstichtag wesentlich sind.
Die zusätzlichen Beispiele, die vom Stab vorgeschlagen wurden,
zeigen Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden
Zeitwert und auf Umklassifizierungen.
Ein Boardmitglied fragte, ob die Veränderungen in Bezug auf
den beizulegenden Zeitwert, die (wenn wesentlich) die Angabe
bedeutender Ereignisse und Geschäftsvorfälle erfordern, die den
beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und
Schulden beeinflussen, sich nur auf Vermögenswerte beziehen, die
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder auch auf
diejenigen Vermögenswerte, die beispielsweise zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden und für die der beizulegende
Zeitwert angegeben wird. Das Boardmitglied meinte, das beides
gemeint sei. Der Stab stimmte zu, dass beides gemeint sei. Das
Boardmitglied schlug vor, dass die Formulierungen verdeutlicht
würden.
Der Board erörterte Bedenken, dass die Vorschläge in Bezug
auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (für die noch die
Veröffentlichung eines Entwurfs aussteht) einen Vorschlag
enthalten, Angaben zum beizulegenden Zeitwert in
Zwischenberichte aufzunehmen. Einige Boardmitglieder fragten
sich, ob diese Angaben bereits durch IAs 34 gefordert würden
oder nicht. Bedenken wurden auch im Hinblick auf die Menge an
Arbeit geäußert, die Unternehmen entstehen würde, um diese
Anforderungen zu erfüllen. Der Stab wies darauf hin, dass dies
ein Entwurf sei; der Board könne die Vorschläge in Abhängigkeit
der eingegangenen Stellungnahmen überdenken.
Der Board kam überein, den vorgeschlagenen Änderungsentwurf
von IAS 34 (unter Vorbehalt von Formulierungsänderungen) in den
demnächst erscheinenden Entwurf zum jährlichen
Verbesserungsprozess aufzunehmen.
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