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Diskussion auf der IASB-Sitzung im
Januar 2005
- erstes Kommunikationsdokument
Der Board erwog ein „erstes Kommunikationsdokument“ zum gemeinsamen
Rahmenkonzeptprojekt. Dieses Dokument ist ein Arbeitspapier des Stabes,
das für interessierte Parteien die Zielsetzungen und Absichten dieses
Projektes herausstreicht. Der Adressatenkreis dieses Arbeitspapiers sind
diejenigen Gruppen, die normalerweise aktiv durch formelle Kommentare am
Standardentwicklungsprozess teilnehmen. Das Arbeitspapier wird auf der
Internetseite veröffentlicht und an die Abonnenten verschickt. Die
Schlüsselaspekte des Arbeitspapiers werden eine Erörterung der Frage
beinhalten, wie prinzipienbasierte Standards mit Konzepten zusammen
passen, die Schwierigkeit darstellen, gemeinsame Beschlüsse zu
erreichen, wenn die zu Grunde liegenden Konzepte unterschiedlich sind,
und eine Erörterung der Elemente des Rahmenwerks enthalten. Der Board
kam überein, dass das Arbeitspapier deutlich machen solle, dass die
Absicht bestehe, Teile von Rahmenkonzepten von anderen nationalen
Standardsetzern aufzunehmen, wo diese sich als überlegen herausstellen
sollten, und dass die nationalen Standardsetzer aktiv an diesem Projekt
beteiligt werden sollten..
Der Board stimmte zu, dass dieses Dokument gemeinsam als ein
Arbeitspapier des Stabes herausgegeben werden sollte, und zeigte sich
einverstanden, auch zwischen den Sitzungen Entwurfsergänzungen zur
Verfügung zu stellen und das neu entworfene Arbeitspapier vor der
Veröffentlichung durchzusehen. Es wurde auch Übereinkunft bezüglich
eines Dokuments auf höherer Ebene erzielt, dessen Zielgruppe
Finanzleiter sein solle und das von einem professionellen
Wirtschaftsschreiber erstellt werden solle. Allgemeines Material solle
für die Mitglieder des Boards zusammengestellt werden, anhand dessen sie
das Projekt solchem Publikum erklären könnten. Der Board erklärte, dass
ein detaillierter Projektplan für das Projekt derzeit erarbeitet werde,
und deutete die Absicht an, diesen Plan während der Februarsitzung
erörtern zu wollen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
Februar 2005
Der Board diskutierte den folgenden Projektplan:
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Sachverhalt |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
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A |
Zielsetzung
und qualitative Merkmale |
Diskussion und DP |
Entwurff |
endg. |
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B |
Bestandteile, Ansatz und Bewertung I |
Diskussion |
DP |
Entwurf |
endg. |
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C |
Bewertung II |
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DP |
Entwurf |
endg. |
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D |
Berichtseinheit |
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Diskussion |
DP |
Entwurff |
endg. |
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E |
Ausweis und
Angaben, einschließlich Randbereiche der Berichterstattung |
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Diskussion |
DP |
Entwurff |
endg. |
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F |
Zweck und
Stellenwert |
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Diskussion |
DP |
Entwurf |
endg. |
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G |
Anwendbarkeit in nicht gewinnorientierten Bereichen |
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Diskussion |
DP |
Entwurff |
endg. |
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H |
vollständiges Rahmenkonzept |
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Diskussion |
DP |
Entwurf |
endg. |
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Diskussion |
= |
Beginn der Erörterungen |
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DP |
== |
Diskussionspapier mit der vorläufigen
Sichtweise des Boards |
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Entwurf |
= |
Entwurf veröffentlicht |
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endg. |
= |
Textarbeiten abgeschlossen und, sofern
möglich, entsprechende Abschnitte der gegenwärtigen
Rahmenkonzepte ersetzt |
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Es wurden Bedenken hinsichtlich der Länge des
Projektes geäußert, gefolgt von dem Vorschlag, dass der Board eine kürzere
Projektdauer anstreben solle.
Der Stab zeigte die Gründe für diesen schrittweisen
Ansatz und die erwartete Länge des Projektes auf, wobei vor allem das
unbekannte Terrain, das man zu ergründen hätte, die knappen Ressourcen
sowie die Fülle an Themen, die schon jetzt auf der Agenda des Boards
stünden, hervorgehoben wurden.
Es wurden Vorschläge, wie man die verschiedenen
Phasen des Projektes angehen sollte, diskutiert und festgehalten. Dazu
gehörte auch eine frühere Beschäftigung mit dem Thema "Bestandteile"
(z.B. die Unterscheidung in Eigen- und Fremdkapital) als Teil der Phase
A und der Abgrenzung der "Berichtseinheit", weil dies für die
Beschäftigung mit den anderen nachfolgenden Themen unerlässlich sei. Der
Stab deutete an, dass es sich als sachgerecht erweisen könne, das
gegenwärtige Rahmenkonzept je nach Art der neuen Vorschrift Stück für
Stück zu ergänzen. Dieses sollte allerdings entsprechend dem Fortgang
des Projekts entschieden werden..
Der Board wiederholte noch einmal, dass das
Ausarbeiten des Rahmenkonzeptes sowohl einen Top-Down-Ansatz hinsichtlich
der übergeordneten konzeptionellen Sachverhalte als auch einen
Bottom-Up-Ansatz bei den detaillierteren Aspekten dieser Konzepte
erfordere. Infolgedessen ermöglichten die Themen, die gegenwärtig auf der
Agenda des Boards stehen, es diesem, die Sachverhalte in diesem Projekt
indirekt zu testen oder zu ergründen. Es wurde auch festgehalten, dass
diese Vorgehensweise von denjenigen, die den Board dafür kritisierten,
Standards zu entwickeln, die im Widerspruch zum gegenwärtigen
Rahmenkonzept stehen, nicht ausreichend verstanden werde.
Festgehalten wurde auch, dass einige der Themen des
Projektplans bereits von nationalen Standardsetzern eingeleitet und
begonnen wurden (z.B. das kanadische Forschungsprojekt zur
Erstbewertung), was berücksichtigt werden sollte. Der Board pflichtete
dem bei..
Der Gesamtplan wurde vom Board unter Vorbehalt der
vorstehenden Anregungen genehmigt. Der Stab wurde gebeten, diese
einzuarbeiten und sich mit dem FASB abzustimmen, ob dieser ebenfalls
einverstanden ist.
Der Board vereinbarte, den Prozess für die
Einberufung einer Arbeitsgruppe zu starten, die den Stab bei diesem
Projekt unterstützen solle..
Diskussion auf der gemeinsamen
Sitzung von IASB und FASB im Oktober 2005 – Allgemeiner Ansatz des Projekts
Die Boards prüften ein Diagramm, dass die Wirkungsweise, in der das
Rahmenkonzept funktionieren sollte, illustrierte. Es wurde angemerkt,
dass dies zu diesem Zeitpunkt lediglich als Leitlinie für die
Standardsetter dienen soll, um diese in ihrer Entscheidungsfindung zu
unterstützen. Von dem Zeitpunkt an, von dem es für die Standardsetter
funktioniert, werde es möglich sein, etwas für die Bilanzierer und deren
Adressaten zu entwickeln, das ihnen bei der Einschätzung hilft, welche
Vorgehensweise zu wählen ist, wenn in einem bestimmten Fall keine
speziellen Bilanzierungsvorschriften vorliegen. Grob umrissen sah der
vorgeschlagene Prozess wie folgt aus:
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Ermittlung
jener Ereignisse, die für Bilanzierungssachverhalte relevant
sind; |
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Auswahl der
relevantesten Ereignisse; |
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Beurteilung,
ob die Schilderung eine hinreichend getreue Darstellung des
Sachverhaltes ist; |
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Beurteilung,
ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend
vergleichbarer Finanzberichterstattung führt; |
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Beurteilung,
ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend
verständlicher Finanzberichterstattung führt. |
Die Boards merkten an, dass bei der Abarbeitung der Prozessschritte eine
Reihe an Entscheidungsschleifen aufträten, die die Standardsetter zu
früheren Prozessschritten zurückführen werden, und dass all diese
Entscheidungen vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen zu
treffen sind. Eine Minderheit der Boardmitglieder würde es bevorzugen,
wenn dieser Prozess nicht bildlich anhand eines Diagramms, sondern
verbal
dargestellt würde.
Man kam überein, dass der Stab die Version verbal weiterentwickeln solle
und eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Einbezugs oder der
Ausklammerung bildlicher Darstellungen später vorgenommen werde.
Der FASB merkte an, dass er dabei sei, die Hierarchie in die US GAAP zu
übernehmen, welche zuvor vom AICPA erarbeitet worden war. Der FASB
erklärte, dass eine Änderung der Hierarchie in der Weise, dass das
Rahmenkonzept einbezogen wird, eine wesentliche Änderung darstelle und
eine Vielzahl von Gruppen besorgt darüber seien, dass dies zu kreativer
Buchführung führen werde.
Die Boards prüften ein Papier, das sich mit der Frage beschäftigte, ob
sich die Zielsetzungen und qualitativen Merkmale unterschiedlicher Arten
von Unternehmen unterscheiden sollten. Bei der Erstellung dieses Papiers
hatte der Stab einen umfangreichen Teil der vorhandenen Litertur zu dem
Thema beleuchtet. Es bestand Übereinstimmung, dass zu diesem Zeitpunkt
des Projektes kein Anlass besteht, die qualitativen Merkmale oder
Zielsetzungen der Finanzberichterstattung für bestimmte Arten von
Unternehmen zu ändern.
Der Board merkte an, dass er einen Brief von Ian Mackintosh, dem
Vorsitzenden des britischen Accounting Standard Boards, erhalten habe,
der die Ansichten mehrerer nationaler Standardsetter in Bezug auf ein
angemessenes Bilanzierungsrahmenwerk für nicht gewinnorientierte
Unternehmen beinhaltet. Die Boards stellten fest, dass die Boards im
Hinblick auf diesen Brief gegenwärtig aus rechtlichen Gründen nichts
unternehmen könnten und wiesen darauf hin, dass ein Einbezug dieser Art
von Unternehmen die Entwicklung des Rahmenkonzepts für gewinnorientierte
Unternehmen verlangsamen würde.
Die Boards erwogen einen im Entwurf vorliegenden Abschnitt des
vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes, der sich mit den Ziele der
Finanzberichterstattung befasst, sowie die Grundlage der
Schlussfolgerungen zu diesen Abschnitt. Die Boards wurden allgemein um
Äußerung hinsichtlich der Länge und der Art des Entwurfs gebeten. Die
Boards lobten die hohe Qualität des Entwurfs. Die Boards erörterten, ob
die Verwendung von schwarzer/grauer Schrift sachgerecht sei, um zwischen
den grundlegenden Prinzipien und den unterstützenden Hinweisen zu
unterscheiden. Viele der Boardmitglieder waren hinsichtlich der
Nützlichkeit einer solchen Unterscheidung in einem Konzeptpapier
unsicher. Es bestand Übereinstimmung, dass der Stab das Dokument ohne
diese Unterscheidung entwerfen solle, dass aber bei Vorliegen des
endgültigen Dokuments diese Entscheidung möglicherweise überdacht werde.
Der Stab machte die Boards darauf aufmerksam, dass im Zuge der
Erstellung des Entwurfs eine Menge nützlicher Informationen bezüglich
des die Finanzberichterstattung umgebenen Kontextes, die momentan in den
Concepts Statements des FASB enthaltenen ist, verloren gegangen ist. Er
fragte nach, ob die Boards
diesbezüglich die Entwicklung eines Anhangs wünschen. Die Boards kamen überein, dass
dies zu diesem Zeitpunkt nicht nötig sei, diese Entscheidung allerdings
möglicherweise später überdacht werden mag.
Es wurde angemerkt, dass
die
Erfolgsberichterstattung
im bestehenden
US-GAAP-Rahmenwerk als vorrangiger Zweck der Finanzberichterstattung
festgestellt wird. Es bestand Übereinstimmung, dass dies nicht in die
überarbeiteten Rahmenkonzepte aufzunehmen sei. Jedoch stellten die
Boardmitglieder klar, dass sie nicht der Meinung seien, dass dies einen
Beweis für eine "Bilanzsicht" auf die Finanzberichterstattung darstelle.
Vielmehr merkten sie an, dass wahre Erträge eine robuste Größe sein
sollten, die aufgrund einer Änderung finanzieller Vermögenswerte oder
Schulden entstünden.
Das entworfene Rahmenkonzept bezieht sich auf den Umstand, dass
"Standardsetzungsorgane wahrscheinlich die wesentlichen Nutzer des
Rahmenkonzeptes sein werden". Die Boards wurden gefragt, ob sie gezielt
auf die nationalen Standardsetter hinweisen wollten. Die Boards stimmten
überein, dass sie weder Bezug auf nationale Standardsetter noch auf
bestimmte Interpretationsorgane
nehmen
sollten. Es
wurde angemerkt, dass der Ausdruck "wesentliche Nutzer" ungeeignet sei,
da das Rahmenkonzept in den IFRS Teil der Bilanzierungshierarchie ist
und Bilanzierer somit ebenfalls wesentliche Nutzer sind. Es wurde
angemerkt, dass die auch weiterhin solange zu einigen Unannehmlichkeiten
führen werde, bis das Rahmenkonzept in die US-GAAP-Hierarchie eingefügt
wird.
Die Boards prüften die Projektpläne. Sie stimmten überein, dass die
jeweiligen Boards Kosten-Nutzen-Erwägungen und die qualitativen Merkmale
im November erörtern
würden. Es wurde angemerkt, dass das Projekt genau in zwei Phasen
zerfällt, die erste, die die Zielsetzungen und qualitativen Merkmale der
Finanzberichterstattung abdeckt, und die zweite, die die Definitionen
sowohl der Elementen als auch des Unternehmens abdeckt. Es wurde
vorgeschlagen, dass die erste Phase nicht mit der Bitte um Stellungnahme
veröffentlicht werden sollte, da es sich nicht um eine fundamentale
Änderung handele, sondern eher auf der jeweiligen Website als „Entwurf
eines Meilensteins“ veröffentlicht werden sollte. Die Boards merkten an,
dass sich wesentliche Änderungen
nach der Veröffentlichung eines solchen Entwurfs
immer noch als Resultat der nachfolgenden Diskussion ergeben könnten.
Nach einiger Diskussion der jeweiligen Vorzüge baten die Boards den Stab
auf der Grundlage
fortzufahren,
dass die erste Phase bei Abschluss formal mit der Bitte um Stellungnahme
veröffentlicht wird.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007
– Projektplan
Statusbericht
Die Boards erörterten den Fortschritt bei den verschiedenen Phasen des
Projektes zum Rahmenkonzept und sprachen Sachverhalte an, die vom
Mitarbeiterstab herangetragen wurden. Der Mitarbeiterstab berichtete,
dass sechs substanzielle Projekte sowie zwei „Aufgaben“ vorlägen – bei
dem Letztgenannten handele es sich um die Bestimmung des verbindlichen
Status und die Phase der Zusammenführung. Das nächste
Verfahrensdokument, das erwartet wird, betrifft das Kapitel zur
Berichtseinheit, für welches eine Abstimmungsvorlage im Mai 2007,
Restanten im Juni sowie ein endgültiges Diskussionspapier im Juli 2007
erwartet wird.
Die Arbeiten an dem Abschnitt zu Vermögenswerten und Schulden dauern
länger als erwartet; die Boards müssen ihre ersten Beratungen bezüglich
der Definition von Vermögenswerten abschließen und haben jene für
Schulden noch nicht berücksichtigt.
Prozesse des Projektes
Der Mitarbeiterstab
erörterte die Restriktionen, auf welche er derzeit stößt, sowie mögliche
Ansätze zur Beseitigung dieser Restriktionen, um bessere Fortschritte zu
erzielen.
Die wesentlichste
Einschränkung stellt die Verfügbarkeit des Stabs dar. Zurzeit fehlen dem
Stab, der sich mit dem Rahmenkonzept beschäftigt, mindestens zwei bis
drei Vollzeitäquivalente, und geeignete Mitarbeiter sind entweder auf
anderen Projekten tätig oder erst gar nicht verfügbar. Deshalb muss eine
Entscheidung getroffen werden, entweder einen langsameren Fortschritt zu
akzeptieren oder kreativ zu werden.
Ein Vorschlag des Stabs
führte zu größeren Kontroversen. Es wurde vorgeschlagen, dass die
Möglichkeit bestehe, bestimmte Phasen oder Verfahrensdokumente
zusammenzulegen. Mehrere IASB-Mitglieder sagten, dass dies für die
Adressaten des IASB nicht akzeptabel sei. Der IASB sähe sich bereits
beachtlichem Druck ausgesetzt, das Projekt zum Rahmenkonzept zu
verlangsamen und mehr Beratungen auf allen Stufen einzufügen. Es wäre
schlicht nicht möglich, einen Verfahrensschritt zu eliminieren
(insbesondere ein Verfahrensdokument).
Der Vorschlag, die
Abstimmung zwischen dem für das Rahmenkonzept zuständigen Team und den
Teams, die an den zugehörigen Standards arbeiten, zu verbessern, rief
ebenfalls Kommentare hervor. Mitglieder des Board merkten an, dass ein
Informationsaustausch zwischen den Teams, die an standardbezogenen
Projekten arbeiten, und denen, die am Rahmenkonzept arbeiten, erfolgen
würde. Jedoch wollte keiner, dass standardbezogene Projekte sich
wesentlich verzögern, nur weil das Projekt zum Rahmenkonzept nicht
abgeschlossen sei. Gleichwohl bestünde die Gefahr, dass ein auf einen
Standard bezogenes Projekt zu einem Ansatz kommt, der im Widerspruch zur
derzeitigen Richtung eines verwandten Projektes zum Rahmenkonzept steht.
Mitglieder des Board schlugen vor, dass eine vernünftige Verwendung von
Boardberatern und regulär stattfindende Sitzungen zwischen den
Projektteams eine Möglichkeit darstelle, beide genannten Probleme zu
beseitigen.
Letztlich sicherten die
Boards ihren leitenden Stabmitarbeiter ihre Unterstützung zu, den Stab
und die Projekte so zu organisieren, wie sie es am besten erachteten.
Die Personalrekrutierung würde fortgeführt. Zusätzlich wird erwartet,
dass das für Unternehmenszusammenschlüsse verantwortliche Team in Kürze
seine Arbeit beenden und somit für andere Aufgaben bereit stehen wird.
Die Boards erörterten
auch die nächste Stufe bezüglich Kapitel 1 (Qualitative Merkmale und
Ziele der Finanzberichterstattung).
Nach einiger Diskussion
kam man überein, dass die Boards wie vereinbart zum Entwurf
voranschreiten sollten. Dieses Kapitel würde auch den kommenden
standardbezogenen Projekten helfen und ist somit von entscheidender
Bedeutung für das zukünftige Arbeitsprogramm der beiden Boards.
Es gab eine kurze
Diskussion bezüglich der Berücksichtigung von
nicht-gewinnorientierten
Bilanzierungssachverhalten und dem Projekt zum Rahmenkonzept. Obgleich
man darin überstimmte, dass durch nicht-gewinnorientierte Unternehmen
erhaltene Erkenntnisse oft sehr nützlich seien, könnten sich die Boards
nicht leisten, solche Sachverhalte einer Überprüfung zu unterziehen: Sie
stünden genug unter Druck, das Rahmenkonzept für gewinnorientierte
Unternehmen zu entwickeln.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im
April 2007
Anwendbarkeit des Rahmenkonzepts auf
nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen
Sektors
Einige Stellungnehmende kritisierten den Plan des Boards, sich mit
nicht gewinnorientierten und Unternehmen des öffentlichen Sektors zum
Ende des Rahmenkonzept-Projektes zu befassen, da dann das Risiko
bestünde, dass nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des
öffentlichen Sektors nicht angemessen berücksichtigt werden würden; oder
dass Änderungen an dem für gewinnorientierte Unternehmen entwickelten
Rahmenkonzept schwerer nachzukommen wäre, um die Bedürfnisse
nicht gewinnorientierter Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen
Sektors voll und ganz widerzuspiegeln.
Der Board bestätigte seine Entscheidung, Sachverhalte in Bezug auf
nicht gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen
Sektors zu einem späteren Zeitpunkt zu betrachten und die gegenwärtig
verfügbaren Ressourcen weiterhin auf die ersten vier Projektphasen zu
konzentrieren. Es wurden keine Entscheidungen getroffen hinsichtlich des
Startzeitpunktes der Beratungen für nicht-gewinnorientierte Unternehmen
und Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Ein Boardmitglied brachte den Einwand vor, dass insbesondere auf dem
Gebiet von Regierungen zahlreiche Sachverhalte existieren können, mit
denen sich der Board nie zuvor beschäftigt hatte, wie etwa die
Bilanzierung möglicher Stand Ready-Verpflichtungen von
NATO-Mitgliedstaaten zur Verteidigung anderer Staaten. Daher sollte der
Board keine Versprechungen dahingehend machen, alle Sachverhalte in
Zusammenhang mit Unternehmen des öffentlichen Sektors innerhalb dieses
Projektes abzudecken.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im
März 2009
Fertigstellung des Projekts zum Rahmenkonzept
Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er darauf hinwies,
das in den meisten Stellungnahmen zum Entwurf zur Zielsetzung
und zu den qualitativen Anforderungen und zum Diskussionspapier
zur Berichtseinheit Bedenken hinsichtlich der Tatsache zum
Ausdruck gebracht worden seien, dass die Boards vorgeschlagen
hätten, jedes Kapitel des Rahmenkonzepts nach Verabschiedung und
Veröffentlichung in Kraft zu setzen. In diesen Stellungnahmen
würden die Boards gedrängt, einen einzigen Entwurf zu
veröffentlichen, nachdem alle Kapitel des Rahmenkonzepts
veröffentlicht (aber noch nicht in Kraft gesetzt) seien, sodass
die Anwender das neue Rahmenkonzept als Ganzes prüfen und so
dazu Stellung nehmen könnten. Die Boards erörterte diese Fragen
und die entsprechenden Empfehlungen des Stabs.
Der IASB vereinbarte, IAS 8.10 zu ändern, wenn das endgültige
Kapitel den qualitativen Anforderungen veröffentlicht werde. Die
Änderung würde als separates Projekt behandelt.
Der FASB stimmte allgemein zu, dass er mit Ausnahme der
Ersetzung von CON 1 und CON 2 keine weiteren Folgeänderungen an
Konzeptverlautbarungen und keinen Folgeänderungen an anderen
Verlautbarungen vornehmen würde.
Der IASB bestätigte seine Zielsetzung, dass das neue
Rahmenkonzept innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung
für die Anwender verbindlich sein solle. Es gab einige
Diskussion, wie man dies umsetzen wolle, aber die
Absichtserklärung blieb bestehen.
Der IASB kam überein, keine Folgeänderungen am Rest des
bestehenden Rahmenkonzepts als Folge der Veröffentlichung der
neuen Kapitel vornehmen zu wollen. Eine Ausnahme wären die
Folgeänderungen, die im Entwurf zur Zielsetzung vorgeschlagen
würden. Die Boards erörterten außerdem, ob vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass in der Phase zur Berichtseinheit verschiedene
Sachverhalte adressiert würden, von denen sich einige auf das
Zielsetzungskapitel bezögen (beispielsweise die Frage, was eine
(Konzern-)Berichtseinheit sei, für die die Zielsetzung der
Finanzberichterstattung gälte), es besser wäre, die Kapital zur
Zielsetzung und zur Berichtseinheit gleichzeitig abzuschließen,
möglicherweise als integriertes Kapitel.
Nach einiger Diskussion kamen die Boards überein, dass die
Sachverhalte, die in der Phase zur Berichtseinheit erörtert
werden, als unabhängiges Kapitel entworfen werden sollen und
dass das Datum des Inkrafttretens für die Kapitel zur
Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen unabhängig vom
Datum des Inkrafttretens des Kapitels zur Berichtseinheit sein
solle.
Zweck und Status des Rahmenkonzepts
Der IASB kam überein, dass Zweck und Status des Rahmenkonzepts
wie in den Standards des IASB festgeschrieben ausreichend seien.
Er wolle nichts an der Einordnung des Rahmenkonzepts in der
Hierarchie ändern.
Der FASB kam überein, dass er zwar eventuell die Hierarchie
nach US-GAAP in Bezug auf das Rahmenkonzept im Hinblick auf die
Position des IASB anpassen wolle, dass er damit aber warten
wolle, bis das Projekt abgeschlossen sei. FASB-Mitglieder wiesen
darauf hin, dass die Hierarchie nach US-GAAP erst vor kurzem
geändert worden sei und dass man die Anwender nicht innerhalb
kurzer Zeit zwei Änderungen aussetzen solle.
Gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen
Nach kurzer Diskussion kamen die Boards überein, dass sie die
Erwägung von gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen
aufschieben wollten, bis die ersten vier Phasen des Projekts zum
Rahmenkonzept abgeschlossen seien.
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