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Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2005 erstes Kommunikationsdokument
Der Board erwog ein 'erstes Kommunikationsdokument' zum gemeinsamen Rahmenkonzeptprojekt. Dieses Dokument ist ein
Arbeitspapier des Stabes, das für interessierte Parteien die Zielsetzungen und Absichten dieses Projektes
herausstreicht. Der Adressatenkreis dieses Arbeitspapiers sind diejenigen Gruppen, die normalerweise aktiv durch
formelle Kommentare am Standardentwicklungsprozess teilnehmen. Das Arbeitspapier wird auf der Internetseite
veröffentlicht und an die Abonnenten verschickt. Die Schlüsselaspekte des Arbeitspapieres werden eine Erörterung der
Frage beinhalten, wie prinzipienbasierte Standards mit Konzepten zusammen passen, die Schwierigkeit darstellen,
gemeinsame Beschlüsse zu erreichen, wenn die zu Grunde liegenden Konzepte unterschiedlich sind, und eine Erörterung
der Elemente des Rahmenwerks enthalten. Der Board kam überein, dass das Arbeitspapier deutlich machen solle, dass die
Absicht bestehe, Teile von Rahmenkonzepten von anderen nationalen Standardsetzern aufzunehmen, wo diese sich als
überlegen herausstellen sollten, und dass die nationalen Standardsetzer aktiv an diesem Projekt beteiligt werden sollten.
Der Board verständigte sich darauf, dass dieses Dokument gemeinsam als ein Arbeitspapier des Stabes herausgegeben
werden sollte, und zeigte sich einverstanden, auch zwischen den Sitzungen Entwurfsergänzungen zur Verfügung zu stellen
und das neu entworfene Arbeitspapier vor der Veröffentlichung durchzusehen. Es wurde auch Übereinkunft bezüglich eines
Dokuments auf höherer Ebene erzielt, dessen Zielgruppe Finanzleiter sein solle und das von einem professionellen
Wirtschaftskolumnisten erstellt werden solle. Allgemeines Material solle für die Mitglieder des Boards zusammengestellt
werden, anhand dessen sie das Projekt solchem Publikum erklären könnten. Der Board erklärte, dass ein detaillierter
Projektplan für das Projekt derzeit erarbeitet werde, und deutete die Absicht an, diesen Plan während der Februarsitzung
erörtern zu wollen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Februar 2005
Der Board diskutierte den folgenden Projektplan:
| | Sachverhalt | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| A | Zielsetzung und qualitative Merkmale | Diskussion und DP | Entwurf | endg. | | | |
| B | Abschlussposten, Ansatz und Bewertung I | Diskussion | DP | Entwurf | endg. | | |
| C | Bewertung II | | | DP | Entwurf | endg. | |
| D | Berichtseinheit | | | Diskussion | DP | Entwurf | endg. |
| E | Ausweis und Angaben einschließlich der Grenzen der Berichterstattung | | | Diskussion | DP | Entwurf | endg. |
| F | Zweck und Status | | | Diskussion | DP | Entwurf | endg. |
| G | Anwendbarkeit auf den gemeinnützigen Sektor | | | Diskussion | DP | Entwurf | endg. |
| H | Gesamtes Rahmenkonzept | | | Diskussion | DP | Entwurf | endg. |
Diskussion = Beginn der Erörterungen.
DP = Diskussionspapier mit der vorläufigen Sichtweise des Boards.
Entwurf= Entwurf veröffentlicht.
endg. = Textarbeiten abgeschlossen und, sofern möglich, entsprechende Abschnitte der gegenwärtigen Rahmenkonzepte ersetzt.
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Es wurden Bedenken hinsichtlich der Länge des Projektes geäußert, gefolgt von dem Vorschlag, dass der Board eine
kürzere Projektdauer anstreben solle.
Der Stab zeigte die Gründe für diesen schrittweisen Ansatz und die erwartete Länge des Projektes auf, wobei vor
allem das unbekannte Terrain, das man zu ergründen hätte, die knappen Ressourcen sowie die Fülle an Themen, die schon
jetzt auf der Agenda des Boards stünden, hervorgehoben wurden.
Es wurden Vorschläge, wie man die verschiedenen Phasen des Projektes angehen sollte, diskutiert und festgehalten.
Dazu gehörte auch eine frühere Beschäftigung mit dem Thema "Bestandteile" (z.B. die Unterscheidung in
Eigen- und Fremdkapital) als Teil der Phase A und der Abgrenzung der "Berichtseinheit", weil dies für die
Beschäftigung mit den anderen nachfolgenden Themen unerlässlich sei. Der Stab deutete an, dass es sich als sachgerecht
erweisen könne, das gegenwärtige Rahmenkonzept je nach Art der neuen Vorschrift Stück für Stück zu ergänzen. Dieses
sollte allerdings entsprechend dem Fortgang des Projekts entschieden werden.
Der Board wiederholte noch einmal, dass das Ausarbeiten des Rahmenkonzeptes sowohl einen Top-Down-Ansatz hinsichtlich
der übergeordneten konzeptionellen Sachverhalte als auch einen Bottom-Up-Ansatz bei den detaillierteren Aspekten dieser
Konzepte erfordere. Infolgedessen ermöglichten die Themen, die gegenwärtig auf der Agenda des Boards stehen, es diesem,
die Sachverhalte in diesem Projekt indirekt zu testen oder zu ergründen. Es wurde auch festgehalten, dass diese
Vorgehensweise von denjenigen, die den Board dafür kritisierten, Standards zu entwickeln, die im Widerspruch zum
gegenwärtigen Rahmenkonzept stehen, nicht ausreichend verstanden werde.
Festgehalten wurde auch, dass einige der Themen des Projektplans bereits von nationalen Standardsetzern eingeleitet
und begonnen wurden (z.B. das kanadische Forschungsprojekt zur Erstbewertung), was berücksichtigt werden sollte. Der
Board pflichtete dem bei.
Der Gesamtplan wurde vom Board unter Vorbehalt der vorstehenden Anregungen genehmigt. Der Stab wurde gebeten, diese
einzuarbeiten und sich mit dem FASB abzustimmen, ob dieser ebenfalls einverstanden ist.
Der Board vereinbarte, den Prozess für die Einberufung einer Arbeitsgruppe zu starten, die den Stab bei diesem
Projekt unterstützen solle.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im Oktober 2005 Allgemeiner Ansatz des Projekts
Die Boards prüften ein Diagramm, dass die Wirkungsweise, in der das Rahmenkonzept funktionieren sollte, illustrierte. Es wurde angemerkt, dass
dies zu diesem Zeitpunkt lediglich als Leitlinie für die Standardsetter dienen soll, um diese in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Von
dem Zeitpunkt an, von dem es für die Standardsetter funktioniert, werde es möglich sein, etwas für die Bilanzierer und deren Adressaten zu
entwickeln, das ihnen bei der Einschätzung hilft, welche Vorgehensweise zu wählen ist, wenn in einem bestimmten Fall keine speziellen
Bilanzierungsvorschriften vorliegen. Grob umrissen sah der vorgeschlagene Prozess wie folgt aus:
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Ermittlung jener Ereignisse, die für Bilanzierungssachverhalte relevant sind; |
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Auswahl der relevantesten Ereignisse; |
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Beurteilung, ob die Schilderung eine hinreichend getreue Darstellung des Sachverhaltes ist; |
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Beurteilung, ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend vergleichbarer Finanzberichterstattung führt; |
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Beurteilung, ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend verständlicher Finanzberichterstattung führt. |
Die Boards merkten an, dass bei der Abarbeitung der Prozessschritte eine Reihe an Entscheidungsschleifen aufträten, die die Standardsetter zu
früheren Prozessschritten zurückführen werden, und dass all diese Entscheidungen vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen zu treffen sind.
Eine Minderheit der Boardmitglieder würde es bevorzugen, wenn dieser Prozess nicht bildlich anhand eines Diagramms, sondern verbal
dargestellt würde. Man kam überein, dass der Stab die Version verbal weiterentwickeln solle und eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des
Einbezugs oder der Ausklammerung bildlicher Darstellungen später vorgenommen werde.
Der FASB merkte an, dass er dabei sei, die Hierarchie in die US-GAAP zu übernehmen, welche zuvor vom AICPA erarbeitet worden war. Der FASB
erklärte, dass eine Änderung der Hierarchie in der Weise, dass das Rahmenkonzept einbezogen wird, eine wesentliche Änderung darstelle und eine
Vielzahl von Gruppen besorgt darüber seien, dass dies zu kreativer Buchführung führen werde.
Die Boards prüften ein Papier, das sich mit der Frage beschäftigte, ob sich die Zielsetzungen und qualitativen Merkmale unterschiedlicher Arten
von Unternehmen unterscheiden sollten. Bei der Erstellung dieses Papiers hatte der Stab einen umfangreichen Teil der vorhandenen Literatur zu dem
Thema beleuchtet. Es bestand Übereinstimmung, dass zu diesem Zeitpunkt des Projektes kein Anlass besteht, die qualitativen Merkmale oder
Zielsetzungen der Finanzberichterstattung für bestimmte Arten von Unternehmen zu ändern.
Der Board merkte an, dass er einen Brief von Ian Mackintosh, dem Vorsitzenden des britischen Accounting Standard Boards, erhalten habe, der die
Ansichten mehrerer nationaler Standardsetter in Bezug auf ein angemessenes Bilanzierungsrahmenwerk für nicht gewinnorientierte Unternehmen
beinhaltet. Die Boards stellten fest, dass die Boards im Hinblick auf diesen Brief gegenwärtig aus rechtlichen Gründen nichts unternehmen könnten
und wiesen darauf hin, dass ein Einbezug dieser Art von Unternehmen die Entwicklung des Rahmenkonzepts für gewinnorientierte Unternehmen
verlangsamen würde.
Die Boards erwogen einen im Entwurf vorliegenden Abschnitt des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes, der sich mit den Ziele der Finanzberichterstattung
befasst, sowie die Grundlage der Schlussfolgerungen zu diesen Abschnitt. Die Boards wurden allgemein um Äußerung hinsichtlich der Länge und der Art
des Entwurfs gebeten. Die Boards lobten die hohe Qualität des Entwurfs. Die Boards erörterten, ob die Verwendung von schwarzer/grauer Schrift
sachgerecht sei, um zwischen den grundlegenden Prinzipien und den unterstützenden Hinweisen zu unterscheiden. Viele der Boardmitglieder waren
hinsichtlich der Nützlichkeit einer solchen Unterscheidung in einem Konzeptpapier unsicher. Es bestand Übereinstimmung, dass der Stab das Dokument ohne
diese Unterscheidung entwerfen solle, dass aber bei Vorliegen des endgültigen Dokuments diese Entscheidung möglicherweise überdacht werde.
Der Stab machte die Boards darauf aufmerksam, dass im Zuge der Erstellung des Entwurfs eine Menge nützlicher Informationen bezüglich des die
Finanzberichterstattung umgebenen Kontextes, die momentan in den Concepts Statements des FASB enthaltenen ist, verloren gegangen ist. Er fragte
nach, ob die Boards diesbezüglich die Entwicklung eines Anhangs wünschen. Die Boards kamen überein, dass dies zu diesem Zeitpunkt nicht nötig sei,
diese Entscheidung allerdings möglicherweise später überdacht werden mag.
Es wurde angemerkt, dass die Erfolgsberichterstattung im bestehenden US-GAAP-Rahmenwerk als vorrangiger Zweck der Finanzberichterstattung
festgestellt wird. Es bestand Übereinstimmung, dass dies nicht in die überarbeiteten Rahmenkonzepte aufzunehmen sei. Jedoch stellten die
Boardmitglieder klar, dass sie nicht der Meinung seien, dass dies einen Beweis für eine "Bilanzsicht" auf die Finanzberichterstattung darstelle.
Vielmehr merkten sie an, dass wahre Erträge eine robuste Größe sein sollten, die aufgrund einer Änderung finanzieller Vermögenswerte oder Schulden
entstünden.
Das entworfene Rahmenkonzept bezieht sich auf den Umstand, dass "Standardsetzungsorgane wahrscheinlich die wesentlichen Nutzer des Rahmenkonzeptes
sein werden". Die Boards wurden gefragt, ob sie gezielt auf die nationalen Standardsetter hinweisen wollten. Die Boards stimmten überein, dass sie
weder Bezug auf nationale Standardsetter noch auf bestimmte Interpretationsorgane nehmen sollten. Es wurde angemerkt, dass der Ausdruck "wesentliche
Nutzer" ungeeignet sei, da das Rahmenkonzept in den IFRS Teil der Bilanzierungshierarchie ist und Bilanzierer somit ebenfalls wesentliche Nutzer sind.
Es wurde angemerkt, dass die auch weiterhin solange zu einigen Unannehmlichkeiten führen werde, bis das Rahmenkonzept in die US-GAAP-Hierarchie eingefügt
wird.
Die Boards prüften die Projektpläne. Sie stimmten überein, dass die jeweiligen Boards Kosten-Nutzen-Erwägungen und die qualitativen Merkmale im
November erörtern würden. Es wurde angemerkt, dass das Projekt genau in zwei Phasen zerfällt, die erste, die die Zielsetzungen und qualitativen
Merkmale der Finanzberichterstattung abdeckt, und die zweite, die die Definitionen sowohl der Elementen als auch des Unternehmens abdeckt. Es wurde
vorgeschlagen, dass die erste Phase nicht mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden sollte, da es sich nicht um eine fundamentale Änderung
handele, sondern eher auf der jeweiligen Website als „Entwurf eines Meilensteins“ veröffentlicht werden sollte. Die Boards merkten an, dass sich
wesentliche Änderungen nach der Veröffentlichung eines solchen Entwurfs immer noch als Resultat der nachfolgenden Diskussion ergeben könnten. Nach
einiger Diskussion der jeweiligen Vorzüge baten die Boards den Stab auf der Grundlage fortzufahren, dass die erste Phase bei Abschluss formal mit
der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht wird.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im April 2007
Anwendbarkeit des Rahmenkonzepts auf nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors
Einige Stellungnehmende kritisierten den Plan des Boards, sich mit nicht gewinnorientierten und Unternehmen des öffentlichen Sektors zum
Ende des Rahmenkonzept-Projektes zu befassen, da dann das Risiko bestünde, dass nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des
öffentlichen Sektors nicht angemessen berücksichtigt werden würden; oder dass Änderungen an dem für gewinnorientierte Unternehmen entwickelten
Rahmenkonzept schwerer nachzukommen wäre, um die Bedürfnisse nicht gewinnorientierter Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors voll
und ganz widerzuspiegeln.
Der Board bestätigte seine Entscheidung, Sachverhalte in Bezug auf nicht gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors
zu einem späteren Zeitpunkt zu betrachten und die gegenwärtig verfügbaren Ressourcen weiterhin auf die ersten vier Projektphasen zu konzentrieren.
Es wurden keine Entscheidungen getroffen hinsichtlich des Startzeitpunktes der Beratungen für nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen
des öffentlichen Sektors.
Ein Boardmitglied brachte den Einwand vor, dass insbesondere auf dem Gebiet von Regierungen zahlreiche Sachverhalte existieren können, mit
denen sich der Board nie zuvor beschäftigt hatte, wie etwa die Bilanzierung möglicher Stand Ready-Verpflichtungen von NATO-Mitgliedstaaten zur
Verteidigung anderer Staaten. Daher sollte der Board keine Versprechungen dahingehend machen, alle Sachverhalte in Zusammenhang mit Unternehmen
des öffentlichen Sektors innerhalb dieses Projektes abzudecken.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007 Projektplan
Statusbericht
Die Boards erörterten den Fortschritt bei den verschiedenen Phasen des Projektes zum Rahmenkonzept und sprachen Sachverhalte an, die vom
Mitarbeiterstab herangetragen wurden. Der Mitarbeiterstab berichtete, dass sechs substanzielle Projekte sowie zwei „Aufgaben“ vorlägen bei
dem Letztgenannten handele es sich um die Bestimmung des verbindlichen Status und die Phase der Zusammenführung. Das nächste Verfahrensdokument,
das erwartet wird, betrifft das Kapitel zur Berichtseinheit, für welches eine Abstimmungsvorlage im Mai 2007, Restanten im Juni sowie ein
endgültiges Diskussionspapier im Juli 2007 erwartet wird.
Die Arbeiten an dem Abschnitt zu Vermögenswerten und Schulden dauern länger als erwartet; die Boards müssen ihre ersten Beratungen bezüglich
der Definition von Vermögenswerten abschließen und haben jene für Schulden noch nicht berücksichtigt.
Prozesse des Projektes
Der Mitarbeiterstab erörterte die Restriktionen, auf welche er derzeit stößt, sowie mögliche Ansätze zur Beseitigung dieser Restriktionen,
um bessere Fortschritte zu erzielen.
Die wesentlichste Einschränkung stellt die Verfügbarkeit des Stabs dar. Zurzeit fehlen dem Stab, der sich mit dem Rahmenkonzept beschäftigt,
mindestens zwei bis drei Vollzeitäquivalente, und geeignete Mitarbeiter sind entweder auf anderen Projekten tätig oder erst gar nicht verfügbar.
Deshalb muss eine Entscheidung getroffen werden, entweder einen langsameren Fortschritt zu akzeptieren oder kreativ zu werden.
Ein Vorschlag des Stabs führte zu größeren Kontroversen. Es wurde vorgeschlagen, dass die Möglichkeit bestehe, bestimmte Phasen oder
Verfahrensdokumente zusammenzulegen. Mehrere IASB-Mitglieder sagten, dass dies für die Adressaten des IASB nicht akzeptabel sei. Der IASB sähe
sich bereits beachtlichem Druck ausgesetzt, das Projekt zum Rahmenkonzept zu verlangsamen und mehr Beratungen auf allen Stufen einzufügen. Es
wäre schlicht nicht möglich, einen Verfahrensschritt zu eliminieren (insbesondere ein Verfahrensdokument).
Der Vorschlag, die Abstimmung zwischen dem für das Rahmenkonzept zuständigen Team und den Teams, die an den zugehörigen Standards arbeiten,
zu verbessern, rief ebenfalls Kommentare hervor. Mitglieder des Board merkten an, dass ein Informationsaustausch zwischen den Teams, die an
standardbezogenen Projekten arbeiten, und denen, die am Rahmenkonzept arbeiten, erfolgen würde. Jedoch wollte keiner, dass standardbezogene
Projekte sich wesentlich verzögern, nur weil das Projekt zum Rahmenkonzept nicht abgeschlossen sei. Gleichwohl bestünde die Gefahr, dass ein
auf einen Standard bezogenes Projekt zu einem Ansatz kommt, der im Widerspruch zur derzeitigen Richtung eines verwandten Projektes zum
Rahmenkonzept steht. Mitglieder des Board schlugen vor, dass eine vernünftige Verwendung von Boardberatern und regulär stattfindende Sitzungen
zwischen den Projektteams eine Möglichkeit darstelle, beide genannten Probleme zu beseitigen.
Letztlich sicherten die Boards ihren leitenden Stabmitarbeiter ihre Unterstützung zu, den Stab und die Projekte so zu organisieren, wie sie
es am besten erachteten. Die Personalrekrutierung würde fortgeführt. Zusätzlich wird erwartet, dass das für Unternehmenszusammenschlüsse
verantwortliche Team in Kürze seine Arbeit beenden und somit für andere Aufgaben bereit stehen wird.
Die Boards erörterten auch die nächste Stufe bezüglich Kapitel 1 (Qualitative Merkmale und Ziele der Finanzberichterstattung).
Nach einiger Diskussion kam man überein, dass die Boards wie vereinbart zum Entwurf voranschreiten sollten. Dieses Kapitel würde auch den
kommenden standardbezogenen Projekten helfen und ist somit von entscheidender Bedeutung für das zukünftige Arbeitsprogramm der beiden Boards.
Es gab eine kurze Diskussion bezüglich der Berücksichtigung von nicht-gewinnorientierten Bilanzierungssachverhalten und dem Projekt zum
Rahmenkonzept. Obgleich man darin überstimmte, dass durch nicht-gewinnorientierte Unternehmen erhaltene Erkenntnisse oft sehr nützlich seien,
könnten sich die Boards nicht leisten, solche Sachverhalte einer Überprüfung zu unterziehen: Sie stünden genug unter Druck, das Rahmenkonzept
für gewinnorientierte Unternehmen zu entwickeln.
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2009
Fertigstellung des Projekts zum Rahmenkonzept
Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er darauf hinwies, das in den meisten Stellungnahmen zum Entwurf zur Zielsetzung und zu den
qualitativen Anforderungen und zum Diskussionspapier zur Berichtseinheit Bedenken hinsichtlich der Tatsache zum Ausdruck gebracht worden seien,
dass die Boards vorgeschlagen hätten, jedes Kapitel des Rahmenkonzepts nach Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft zu setzen. In diesen
Stellungnahmen würden die Boards gedrängt, einen einzigen Entwurf zu veröffentlichen, nachdem alle Kapitel des Rahmenkonzepts veröffentlicht
(aber noch nicht in Kraft gesetzt) seien, so dass die Anwender das neue Rahmenkonzept als Ganzes prüfen und so dazu Stellung nehmen könnten. Die
Boards erörterte diese Fragen und die entsprechenden Empfehlungen des Stabs.
Der IASB vereinbarte, IAS 8.10 zu ändern, wenn das endgültige Kapitel den qualitativen Anforderungen veröffentlicht werde. Die Änderung
würde als separates Projekt behandelt.
Der FASB stimmte allgemein zu, dass er mit Ausnahme der Ersetzung von CON 1 und CON 2 keine weiteren Folgeänderungen an
Konzeptverlautbarungen und keinen Folgeänderungen an anderen Verlautbarungen vornehmen würde.
Der IASB bestätigte seine Zielsetzung, dass das neue Rahmenkonzept innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung für die Anwender
verbindlich sein solle. Es gab einige Diskussion, wie man dies umsetzen wolle, aber die Absichtserklärung blieb bestehen.
Der IASB kam überein, keine Folgeänderungen am Rest des bestehenden Rahmenkonzepts als Folge der Veröffentlichung der neuen Kapitel
vornehmen zu wollen. Eine Ausnahme wären die Folgeänderungen, die im Entwurf zur Zielsetzung vorgeschlagen würden. Die Boards erörterten
außerdem, ob vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der Phase zur Berichtseinheit verschiedene Sachverhalte adressiert würden, von
denen sich einige auf das Zielsetzungskapitel bezögen (beispielsweise die Frage, was eine (Konzern-)Berichtseinheit sei, für die die
Zielsetzung der Finanzberichterstattung gälte), es besser wäre, die Kapital zur Zielsetzung und zur Berichtseinheit gleichzeitig
abzuschließen, möglicherweise als integriertes Kapitel.
Nach einiger Diskussion kamen die Boards überein, dass die Sachverhalte, die in der Phase zur Berichtseinheit erörtert werden, als
unabhängiges Kapitel entworfen werden sollen und dass das Datum des Inkrafttretens für die Kapitel zur Zielsetzung und zu den qualitativen
Anforderungen unabhängig vom Datum des Inkrafttretens des Kapitels zur Berichtseinheit sein solle.
Zweck und Status des Rahmenkonzepts
Der IASB kam überein, dass Zweck und Status des Rahmenkonzepts wie in den Standards des IASB festgeschrieben ausreichend seien. Er wolle
nichts an der Einordnung des Rahmenkonzepts in der Hierarchie ändern.
Der FASB kam überein, dass er zwar eventuell die Hierarchie nach US-GAAP in Bezug auf das Rahmenkonzept im Hinblick auf die Position des
IASB anpassen wolle, dass er damit aber warten wolle, bis das Projekt abgeschlossen sei. FASB-Mitglieder wiesen darauf hin, dass die
Hierarchie nach US-GAAP erst vor kurzem geändert worden sei und dass man die Anwender nicht innerhalb kurzer Zeit zwei Änderungen aussetzen
solle.
Gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen
Nach kurzer Diskussion kamen die Boards überein, dass sie die Erwägung von gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen aufschieben
wollten, bis die ersten vier Phasen des Projekts zum Rahmenkonzept abgeschlossen seien.
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