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Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2006
Bewertung: Planung
Der Stab stellte dem Board die Fortschrittsübersicht für die
Bewertungsphase des Rahmenkonzept-Projektes vor. (Der Zeitplan zur
Fortschrittsübersicht wurde an die Beobachter nicht ausgegeben).
Während die Mitarbeiter des Stabes die gegenwärtigen Meilensteine
der Bewertungsphase betrachteten und keine organisatorische
Rechtfertigung zur Behandlung grundlegender und schwieriger
Bewertungsfragen lieferten, stellten sie dem Board eine neue
Bewertungsphase auf Grundlage von drei Meilensteinen vor:
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a. Meilenstein I: Definition und Beschreibung der Eigenschaften von Bewertungsbezugsgrößen |
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b. Meilenstein II: Beurteilung von Bewertungsbezugsgrößen unter Verwendung der qualitativen
Charakteristika |
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c. Meilenstein III: Konzeptionelle Schlussfolgerungen und praktische Anwendungen |
Einige Mitglieder des Boards brachten ihre Besorgnis darüber zum
Ausdruck, dass Charakteristika zur Beurteilung einer
Bewertungsbezugsgröße nicht Teil von Meilenstein I der
Bewertungsphase sein sollten, während andere Boardmitglieder die
Auffassung vertraten, dass dies von Beginn an unnötig gewesen sei.
Die Boards stimmten dem Vorschlag des Stabes für eine einzige
Bewertungsphase und der vorgeschlagenen Neuformulierung der
Bewertungsmeilensteine und –sachverhalte zu.
Die Boards wurden um ihre Meinung gebeten, ob sie dem Vorschlag
hinsichtlich öffentlicher Konsultationsrunden für jeden Meilenstein
in der Bewertungsphase zustimmen würden.
Viele Boardmitglieder unterstützen den Vorschlag und äußerten,
dass dies die Möglichkeit einer wechselseitigen Verständigung mit
den Adressaten eröffnen würde. Es wurde außerdem festgehalten, dass
die zu einer größeren Beteiligung der Adressaten im Vergleich zu der
Alternative führen könnte, bei der um Stellungnahmen in der Briefform
gebeten wird.
Die Boards unterstützen den Vorschlag. Der Stab fügte an, dass er
vorhabe, einige Konsultationsrunden vor Jahresende abzuhalten.
Zum Abschluss wurde entschieden, dass die Boards ein Stabspapier
zum Ende des ersten Meilensteins herausgeben würden, ein vorläufiges
Meinungspapier nach gefällten Entscheidungen im zweiten Meilenstein
und einen Entwurf nach gefällten Entscheidungen während des dritten
Meilensteins.
November 2006: Diskussionsrunden von IASB und FASB zum Thema Bewertung
IASB und FASB werden zwischen Januar und Februar 2007 Diskussionsrunden zum Thema Bewertung
hinsichtlich ihres Rahmenkonzept-Projektes an drei Orten abhalten. Die Zielsetzung dieser
Diskussionsrunden sind:
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eine Anhörung zur Sichtweise der Adressaten bezüglich Bewertungsfragen in einer frühen Phase
des Abschnitts Bewertung innerhalb des Rahmenkonzept-Projektes; |
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eine Diskussion darüber, ob die Liste der im Plan zum Abschnitt Bewertung des Rahmenkonzept-Projektes
festgestellten Sachverhalte sachgerecht und im Großen und Ganzen vollständig ist; |
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eine Diskussion darüber, ob der anfängliche Bestand möglicher Bewertungsmaßstäbe, die von den
Mitarbeitern des Projektes erarbeitet wurden, sowie die mit dem Bestand zusammenhängende Terminologie im
Großen und Ganzen vollständig und verständlich ist. |
Im Unterschied zu anderen Diskussionsrunden werden jene zur
Bewertung nicht auf Grundlage des zur Kommentierung stehenden
Dokumentes im Rahmen des Standardsetzungsprozesses
abgehalten, zu dem bereits zur öffentlichen Stellungnahmen
aufgerufen wurde. Die Teilnehmer werden unter denen, die IASB und FASB
gegenüber ihr Interesse bekunden, so ausgewählt, dass eine umfassende
Repräsentierung verschiedener Adressatengruppen gewährleistet ist. Es werden keine Hintergrundinformationen in Bezug auf
das erste der oben genannten Zielsetzungen an die Teilnehmer verteilt.
In begrenztem Umfang werden Hintergrundmaterialien sowie eine kleinere
Anzahl von Diskussionsfragen zur Unterstützung des zweiten
und dritten Ziels vorbereitet. Diese Materialien werden bis Ende
November an die Teilnehmer verteilt sowie auf den Webseiten von IASB
und FASB zugänglich gemacht.
Diskussionsrunden von IASB und FASB zur Bewertung:
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Hong Kong, China: Dienstag, den 16. Januar 2007: 1. Sitzung: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch, den 17. Januar 2007: 2. Sitzung: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Im Institut der Wirtschaftsprüfer
in Hong Kong (Hong Kong Institute of CPAs), 37. Stock, Wu Chung House, 213 Queen's Road East, Wanchai,
Hong Kong |
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London, Großbritannien: Montag, den 29. Januar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
2. Sitzung: 13.30 Uhr – 16.30 Uhr. City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB |
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Norwalk, Connecticut (USA): Donnerstag, den 1. Februar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
2. Sitzung: 13.30 Uhr - 16.30 Uhr In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA |
Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der
Website des IASB.
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Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2007
Zusammenfassung der Gesprächsrunden
Der Stab stellte ein Papier vor, das die Kommentare zusammenfasst, die
von den Teilnehmern bei den Gesprächsrunden zum Rahmenkonzeptprojekt –
Bewertung, abgehalten im Januar und Februar 2007zusammen mit Mitgliedern
des Boards und den Stäben des IASB und des FASB, geäußert wurden.
Ein Boardmitglied betonte, dass das Papier auch „absolut absurde
Äußerungen“ enthält und empfahl, dieses Dokument nicht zu
veröffentlichen. Der Vorsitzende des Stabs entgegnete, dass ein
Disclaimer in das Dokument aufgenommen würde, der insbesondere festlegt,
dass die Äußerungen nicht die des Boards sind und nicht die Ansicht des
Boards widerspiegeln.
Der Board entschied, das Dokument zu veröffentlichen, um die den
Teilnehmern gemachten Zusagen zu erfüllen. Allerdings wird ein Anhang
eingefügt, der solche Äußerungen herausstellt, die als nachweislich
falsch erachtet werden.
Plan zur Nutzung der Kommentare aus den Gesprächsrunden
Der Board nahm die folgenden Änderungen am Gesamtprojektplan für diese Phase vor:
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Keine Gesprächsrunden zu Beginn des Meilensteines II
(Beurteilung von Wertmaßstäben unter Nutzung von qualitativen
Merkmalen) und Meilenstein III (Ergebnis und Anwendung)
hauptsächlich, weil während der Gesprächsrunden, die im Januar
und Februar 2007 stattfanden, jeder Aspekt der Bewertungsphase
angesprochen wurde. |
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Eine umfassende Zusammenfassung der Meilensteine am Ende von
Meilenstein I und II zu veröffentlichen, anstatt des
ursprünglich geplanten Meilensteinentwurfs (Meilenstein I) und
des Dokuments mit den vorläufigen Sichtweisen (Meilenstein II).
Die Meilensteinzusammenfassungen werden nicht offiziell zur
Kommentierung freigegeben, aber den Adressaten wird empfohlen,
ihre Ansichten zu äußern. |
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Das Dokument mit den vorläufigen Sichtweisen wird am Ende von
Meilenstein III veröffentlicht. Ein Entwurf wird veröffentlicht,
nachdem der Board die Stellungnahmen zu dem Dokument mit den
vorläufigen Sichtweisen ausgewertet hat. |
Der Board verabschiedete eine Reihe von Vorschlägen des Stabs, die die
nächsten Schritte des Projekts betreffen. Diese schließen die
Vorbereitung von verschiedenen Papieren ein, die sich mit Themen
auseinandersetzen, die bei den Gesprächsrunden angesprochen wurden,
darunter:
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Bereitstellung einer einfacheren und klareren Gruppierung von möglichen Wertmaßstäben |
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Analyse von sehr komplexen Sachverhalten wie Kapitalerhaltung und monetären Einheit vor der
Beurteilung von Wertmaßstäben |
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Allgemeine Erörterung der Entscheidungsnützlichkeit und Beurteilung von Wertmaßstäben durch
Nutzung des Kriteriums der Relevanz vor der Berücksichtigung anderer qualitativer Merkmale |
Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007 Bewertungsmaßstäbe
Bestand an Bewertungsgrundlagen
Die Boards diskutierten eine überarbeitete Analyse des Stabs zur Auswahl
von Bewertungsgrundlagen, die nach Berücksichtigung von Kommentaren und
sonstigen Eingaben der von den Boardmitgliedern und den Teilnehmern der
Diskussionsrunden gemachten Vorschläge abgeleitet wurden. Die Diskussion
konzentrierte sich auf Anhang B in den Notizen der Beobachter 14
(Observer Notes 14). Die Analyse des Stabes gruppierte die Reihe
möglicher Bewertungsgrundlagen von Eingangs- und Verkaufspreisen in die
groben Kategorien von „vergangen“, „gegenwärtig“ und „zukünftig“ neu.
Durch diese Analyse wurden die ursprünglichen 19 auf den
Januar-Februar-Diskussionsrunden vorgestellten Grundlagen neu
vorgestellt plus drei andere Grundlagen: Modifizierter vergangener
Zugangsbetrag, gegenwärtiger Gleichgewichtspreis und Nutzungswert.
Die Boardmitglieder schienen verwirrt hinsichtlich des Analysezwecks
und einige hatten insbesondere Zweifel sowohl hinsichtlich der
Vergangenheits-Gegenwarts-Zukunfts-Aufteilung als auch hinsichtlich
einiger darin enthaltener Posten. Ein Teil der Verwirrung entstammte der
Terminologie. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, dass der „gegenwärtige
Gleichgewichtspreis“ sich nicht wirklich von den Ebene-1-Wertmaßstäben in FAS 157 Fair Value Measurements
unterscheide. Andere kritisierten den Stab, da die Bewertungsgrundlagen für Schulden nicht
berücksichtigt worden waren.
Der Stab antwortete, dass die Auswahl eine Sammlung möglicher
Bewertungsgrundlagen für Eingangsgrößen darstellte. So wie das
Bewertungsprojekt voranschreite, werde diese Sammlung kleiner, da
verschiedene Bewertungsgrundlagen als nicht passend eliminiert werden.
Einige Boardmitglieder antworteten bezüglich dieser Klarstellung, indem
Sie ausdrückten, dass die Neudarstellung sinnvoll sein könnte.
Es gab eine kurze Diskussion hinsichtlich des unternehmensspezifischen
Veräußerungspreises (Deprival Value) und des Nutzungswertes. Es schien
eine Übereinstimmung zwischen dem Stab und den Boardmitgliedern zu
bestehen, wonach der unternehmensspezifische Veräußerungswert eher Teil
eines Entscheidungsbaums sei, der dabei hilft, die angemessene
Bewertungsgrundlage zu bestimmen, als die Bewertungsgrundlage selbst.
Die Berücksichtigung bei der Sammlung des Nutzungswertes war ein
Versuch, den Stellungnehmenden zu antworten, von denen viele Willens
sind, ein gemischtes Bewertungsmodell zu akzeptieren, insbesondere für
operative Vermögenswerte.
Definitionen
Der Stab überprüfte die Definitionen (Unterlage 14 für die Beobachter, Anhang
C). Die Boardmitglieder hatten besondere Bedenken hinsichtlich einiger
Aspekte der Definitionen, insbesondere hinsichtlich der Tilgung von
Schulden. Dennoch versuchte der Stab den Boards zu versichern, dass
künftige Sitzungspapiere dabei helfen würden, alle künftigen
Bewertungsgrundlagen in einen Kontext zu setzen; die gegenwärtige Übung
war ein Versuch, die Sammlung logisch anzuordnen und sie etwas zu
straffen.
Einige Boardmitglieder fühlten sich mit einigen der verwandten
Ausdrücke zur Beschreibung und Erläuterung der Grundlagen unwohl,
beispielsweise schien die Identifizierung der „künftigen Kosten/Erlöse“
(siehe Posten 8) die Bewertung mit Schätzungen zu vermengen. Dennoch
bestärkte der Stab die Boards darin, ihnen die Verwendung der Sammlung,
wie vorgestellt, zu erlauben.
Der Board stimmte zu.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2007
Bewertungskonzepte und -prinzipien
Der Stab wies darauf hin, dass der
Board sich am Anfang von Meilenstein II dieser Phase des Projekts zum
Rahmenkonzepts sei und dass er zugestimmt habe, zu diesem Zeitpunkt eine
Diskussion zu Bewertungskonzepten und -prinzipien zu führen. Die Absicht
sei, dass die Bewertungskonzepte und -prinzipien als erste Gruppe von
Merkmalen dienen sollten, um die Kandidaten für die Bewertungsbasis, die
seit Meilenstein I erarbeitet worden seien, zu bewerten.
Der Stab wies darauf hin, dass das
Papier die erste Stufe eines iterativen Prozesses darstelle und nicht
als Grundlage für sofortige Entscheidungen, die im nachfolgenden
Diskussionspapier widergespiegelt würden, angesehen werden sollte. Das
Papier sei dazu gedacht, eine Diskussion in Gang zu bringen. Fürs erste
würde der Board damit gefragt, ob die Definition und der Ansatz als
nützlich und hilfreich erachtet würden.
Die Meinungen gingen klar auseinander. Einige waren der Meinung, der Stab habe richtig gehandelt
indem er die Sachverhalte so zusammengefasst und adressiert habe. Es
gäbe nichts Wesentliches zur Bewertung in den derzeitigen
Rahmenkonzepten von FASB und IASB und es sei notwendig, dieses Thema von
Grund auf zu betrachten. Andere sahen allerdings die Übung als unnötig
wissenschaftlich an und sahen darin ein Mittel, den Entwurf eines
Diskussionspapiers unnötig zu verzögern. Zu seiner Verteidigung führte
der Stab aus, dass viel von den derzeit im Papier dargestellten
Materialien einen Teil der Entscheidungsgrundlage bilden würde. Dies
gelte nicht für die Konzepte selbst.
Die Diskussion war lebhaft, aber es
wurden keine Entscheidungen getroffen. Der Stab wird seine Vorschläge im
Licht der von den
Boardmitgliedern ausgedrückten Meinungen und Bedenken überarbeiten. Der Stab
verfolgte ein Papier zur Bewertung der Kandidaten für die
Bewertungsgrundlage anhand der vorgeschlagenen Bewertungskonzepte und
-kriterien, das den Materialien für die Beobachten hinzugefügt worden
war, nicht weiter.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2007
Der Board erörterte verschiedene Aspekte der Phase zu Bewertung des
Projekts zum Rahmenkonzept. Mitglieder des Stabs nahmen zum Teil
persönlich, zum Teil über Telefon teil.
Zusammenfassung des derzeitigen Standes der Projektphase (s. Agendapapier 3a)
Die Boardmitglieder erörterten die Zusammenfassung des derzeitigen
Standes der Projektphase,
die vom Stab zur Veröffentlichung auf der Internetseite des IASB
ausgearbeitet worden war. Ein Teil der Zusammenfassung besteht aus einem
Anhang, der „Definitionen von Kandidaten für die Bewertungsgrundlage"
auflistet. Dies wurde Gegenstand zahlreicher Kommentaren. einige
Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass der Anhang
„Bewertungsmerkmale" enthalte, die gar keine Merkmale sondern
Zuweisungsmethoden seien (beispielsweise Gebrauchswert); andere äußerten
Bedenken über die Aufnahme von Kandidaten, die, wie aus einem später
vorgestellten Papier deutlich wurde, offensichtlich „Blindgänger" seien.
Der Stab wird diejenigen möglichen Kandidaten kenntlich machen, zu denen
keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden.
Weitere Planung der Projektphase (s. Agendapapier 3b)
Der Board erörterte eine überarbeitete Planung für die
Bewertungsphase des Projekts bis hin zur Veröffentlichung eines
Diskussionspapiers oder eines Papiers zu vorläufigen Ansichten. In dem
Plan waren Vorschläge für „benachbarte Themen" enthalten, die der Stab
untersuchen könnte. Dies schloss „die Bedeutung der Vermögens- und
Finanzlage und des vollständigen Einkommens" mit ein. Einige
Boardmitglieder drückten eine deutliche Unruhe angesichts dieser
möglichen schleichenden Umfangserweiterung des Projekts aus. Es schien
Übereinstimmung zu herrschen, dass die Projektplanung nicht auf diese
Sachverhalte ausgeweitet werden sollte. Wenn die Planung des Projekts
eingehalten wird, würde ein Diskussionspapier am ende des vierten
Quartals 2008 veröffentlicht.
Entscheidungsbaum für Bewertungsgrundlagen (s. Agendapapier 3c)
Der Stab stellte einen vorgeschlagenen Entscheidungsbaum vor, der bei
der Einschätzung von Kandidaten für die Bewertungsgrundlage zum Einsatz
kommen soll. Dieser Entscheidungsbaum würde zu einem „idealen"
Bewertungskandidaten in einem bestimmten Kontext führen. Der Board wäre
dann in der Lage, diese Kandidaten unter Berücksichtigung weiterer
Entscheidungskriterien einzuschätzen, bevor ein Bewertungsmerkmal in
einen bestimmten Standard aufgenommen wird.
Die Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich einiger Aspekte
des Ansatzes des Stabs, insbesondere hinsichtlich der Vorstellung einer
Suche nach einem „idealen" Bewertungsmerkmal (eine Suche, die ein
Boardmitglied als "übereifrig" bezeichnete). Der Stab sagte daher zu,
auf einer zukünftigen Sitzung (vermutlich im Februar 2008) einige
Beispielen von Einschätzungen von Bewertungsmerkmalen vorzustellen, die
mit Hilfe des Entscheidungsbaumes erreicht worden seien.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2008
Der Board erörterte ein Papier, in dem der Stab des FASB,
der diesem Projekt zugeordnet ist, versucht hat, zu
verdeutlichen, welche Faktoren in Erwägung zu ziehen sind,
wenn eine Bewertungsgrundlage nach erstmaligem Ansatz
gewählt wird. Ein Boardmitglied beschrieb das Papier als
einen Versuch, den Boards dabei zu helfen, die Grundmenge
der Bewertungsattribute und der Kriterien zu identifizieren,
mit deren Hilfe die Boards ein bestimmtes Attribut in eine
bestimmten Standardsetzungssituation auswählen können.
Es wurde deutlich, dass sich die Boardmitglieder
nicht einig waren, was in dem Papier eigentlich
ausgesagt wurde und was eine Zustimmung dazu bedeuten
würde. Die Erörterungen jedoch, die dieser ersten
Uneinigkeit folgten, halfen zumindest etwas, die
Verwirrung aufzuklären.
Der Board schien dem Konzept, dass eine grobe
Kategorisierung in "kapitalflussbestimmende" und
"wertbestimmende" Posten nützlich sei, zuzustimmen
und es zu unterstützen.
 |
Kapitalflussbestimmende Vermögenswerte sind
solche Vermögenswerte, deren gegenwärtiger wert
generell weniger bedeutend ist als die
Kapitalströme, die sie erzeugen. Solche
Vermögenswerte werden oft im Zusammenhang mit
anderen verwendet, um Nutzen für das Unternehmen zu
erzeugen. Wenn solche Vermögenswerte nach
gegenwärtigen Werten bewertet würden, müssten die
Kapitalströme und die Wertveränderungen, die ihnen
zuzurechnen sind, in der Darstellung des
vollständigen Einkommens abgetrennt werden. |
 |
Wertbestimmende Vermögenswerte sind solche
Vermögenswerte, die durch Einzug oder Verkauf
Kapitalströme erzeugen; die erzeugten Kapitalströme
stehen in direktem Zusammenhang zu dem Wert der
Vermögenswerte in den Markttransaktionen. Die
meisten Schulden sind wertbestimmend, weil ihre
Werte in direktem Zusammenhang zu den Kapitalströmen
stehen, die erforderlich sind, um sie zu erfüllen. |
Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass dieses
Konzept ein nützliche Basis für Unterscheidungen bietet.
Ein Boardmitglied wies jedoch darauf hin, dass, sobald
der Board eingestehe, dass es eine Auswahl von
Bewertungsattributen gebe, er sich der frage der Absicht
der Unternehmensführung annehmen müsse. Und hierbei
ginge es nicht um das gegenwärtige Verständnis dieses
Begriffs sondern darum, wie die Unternehmensführung
einen Posten verwenden wolle (beispielsweise ist zu
fragen, ob eine Maschine ein Teil des Inventars sei oder
im Produktionsprozess des Unternehmens eingesetzt wird).
Das hat wichtige Auswirkungen für die Folgebewertung des
Vermögenswertes. Daraus entstehe auch die Frage, was
eine Buchungseinheit sei: der einzelne Vermögenswert
(Inventar) oder eine Gruppe von Vermögenswerten (der
Produktionsprozess)?
Es wurden keine Entscheidungen gefällt, und der Stab
wird seine Untersuchungen fortsetzen und den Boards zu
einem künftigen Zeitpunkt weitere Ergebnisse vorstellen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2009
Der Board setzte die Erörterung des Kapitals des
Rahmenkonzepts fort, das der Bewertung gewidmet ist.
Es wurden keine formellen Entscheidungen getroffen,
obwohl der Board an einigen Stellen sehr deutlich
seine Sichtweise zum Ausdruck brachte.
Eine sorgfältige Kommunikation dessen, was der Board
mit dem Rahmenkonzept zu erreichen sucht, war auch
Gegenstand der Diskussion. Dies galt insbesondere, da
viele Boardmitglieder missverstanden hatten, was der
Stab im Agendapapier vorgeschlagen hatte.
Reduzierung der Anzahl der möglichen Bewertungsgrundlagen
Der Board erörterte einen Vorschlag, dass einige
Bewertungsgrundlagen, die vorher als mögliche Kandidaten
erwogen worden waren, gestrichen werden sollten. Der Stab
legte nahe, dass eine Reduzierung der Anzahl der
Bewertungsgrundlagen im Rahmenkonzept (unter der Annahme,
dass es ein Modell mit verschiedenen Bewertungsgrundlagen
geben würde) das Rahmenkonzept vereinfachen und daher
verbessern würde. Der Stab schlug vor, die folgenden
Kandidaten zu streichen:
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tatsächliche oder geschätzte vergangene Zugangspreise und geschätzte vergangene Abgangspreise |
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erwartete künftige Preise und erwartete künftige Abgangspreise |
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Nutzungswert |
Viele Boardmitglieder glaubten, dass der Stab mit der
Streichung der "vergangenen Preise" die Bilanzierung
nach dem Anschaffungskostenmodell streichen wolle. Der
Stab erklärte, dass das nicht seine Absicht sei. Ein
Vermögenswert oder eine Schuld würde erstmalig mit einem
gegenwärtigen Preis erfasst. Dieser Anfangswert könne
neu bewertet werden - oder auch nicht. Die Bestimmung
vergangener Preise oder künftiger Preise sei nur eine
unnötige theoretische Übung. Nach dieser Erläuterung und
Klarstellung stimmte der Board der Empfehlung des Stabs zu.
In Bezug auf den Nutzungswert stimmte der Board einem
Vorschlag zu, der vom FASB während einer
Unterrichtseinheit zu einem früheren Zeitpunkt im Januar
gemacht worden war. Danach könne der Nutzungswert als
eine Barwertmethode angesehen und unter die anderen
"nicht preisbasierten" Bewertungsmethoden gezählt werden.
Der Board stimmte überein, dass derzeit die
verschiedenen Kandidaten in zwei große Kategorien
eingeteilt werden können: "tatsächliche Preise" und
"nicht preisgebundene Beträge". Die tatsächlichen Preise
würden tatsächliche oder geschätzte gegenwärtige
Marktzugangspreise und geschätzte gegenwärtige
Marktabgangspreise beinhalten. Nicht preisgebundene
Beträge würden "Beträge aus Sicht des Marktteilnehmers"
(beispielsweise Fair-Value-basierte Beträge (die zum
Beispiel auch in SFAS 123R verwendet werden) und
"unternehmensspezifische Beträge" (beispielsweise
Nutzungswert) beinhalten.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2009
Wahl zwischen einem gegenwärtigen und einem nicht gegenwärtigem Maßstab
Der Board führte eine lebhafte, wenn auch ergebnislose, Diskussion eines Aspekts in dem Kapitel zu Bewertungen des vorgeschlagenen
Rahmenkonzepts. Der Stab ist weiter dabei, Sachverhalte für die Einbeziehung in ein Diskussionspapier zu entwickeln. Nach der letzten
Erörterung dieses Bewertungsaspekts durch den Board (siehe dazu die Mitschrift von IAS PLUS vom November 2008)
hatte der Stab festgestellt, dass eine 'Gewichtung der Bewertungsflusses' der primär zu verwenden Faktor bei der Unterscheidung zwischen
Sachverhalten sei, die zu 'Gegenwartsbeträgen' angesetzt werden, und Posten, die mit einem Transaktionsbetrag aus der Vergangenheit
erfasst würden. Dementsprechend untersuchte der Stab dies weiter und verwendete es, um die Grundgesamtheit an Vermögenswerten und
Schulden in zwei Untergruppen aufzuteilen:
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diejenigen, deren Wert unmittelbar realisiert wird |
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diejenigen, deren Wert mittelbar realisiert wird |
Der Stab stellt auch die Ansicht eines Boardmitglieds dar, der eine alternative Sichtweise vorgeschlagen hatte, für deren Einbezug
in die Tagungsunterlagen es aber zu spät war. Diese Sichtweise drehte sich um die Tatsache, dass zukünftige Zahlungsströme für Anleger
von entscheidender Bedeutung seien und eine bessere Art der Umsetzung dieser Vorstellung bei der Bewertung darin bestünde, die
'erwartete Realisierung oder Erfüllung' in diesen Maßstab einzubauen. Damit würde die Frage beantwortet, ob (a) es einen Markt für den
Posten gebe und (b) das Unternehmen diesen Markt für diesen Vermögenswert aufsuchen würde. Gebe es keinen Markt für den Posten und
bestünden feste oder vertragliche Zahlungsströme, würde der Posten auf Grundlage dieser vertraglichen Zahlungsströme bewertet. Im
Ergebnis würde die Darstellung der Vermögenslage Bewertungen enthalten, die jene Zahlungsströme widerspiegele, die das Unternehmen
erwarte.
Der Board erörterte dieses alternative Modell für eine Weile (bevor er sich dem vom Stab vorgetragenen Modell zuwandte). Ein
Boardmitglied meinte, dass sein Boardkollege mit dem alternativen Ansatz einen Bewertungsmaßstab vorschlüge, der auf der Absicht der
Geschäftsleitung fuße (oder einem 'Unternehmensmodell', das er als Synonym für die Absicht der Geschäftsleitung ansehe). Andere
Boardmitglieder fühlten sich unwohl dabei, einen alternativen Ansatz ohne vernünftige Darlegung oder Analyse zu diskutieren.
Die Diskussion wandte sich dann wieder dem Papier des Stabs zu. Während der Erörterung stellte der Stab klar, dass Finanzinstrumente
und hier insbesondere finanzielle Verbindlichkeiten seiner Ansicht nach mittels Verwendung einer unmittelbaren
Bewertung bemessen werden sollten.
Ein Boardmitglied stellte fest, dass der 'unmittelbare' Ansatz zu einem 'gegenwärtigen Maßstab' führe, der nicht dem 'beizulegenden
Zeitwert' entspreche, wie ihn der Board in dem in Kürze erscheinenden Standardentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert definiert
habe. Somit würde ein Posten auf der Grundlage gegenwärtiger Inputfaktoren für einige, nicht aber notwendigerweise alle Wertkomponenten
des Postens bestimmt. Er meinte zudem, dass, wenn alle Komponenten der mittelbaren Bewertung richtig erfolgten, der so erhaltene Maßstab
derselbe sein sollte, den man nach der unmittelbaren Methode erhielte. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, hätte der Stab eine
Unterscheidung ohne einen Unterschied vorgeschlagen.
Ein weiteres Boardmitglied erklärte sich mit den Schlussfolgerungen des Stabs nicht einverstanden. Das Mitglied dachte, dass ein
'gegenwärtiger Maßstab' nichts Anderes als der Barwert der erwarteten, zukünftigen Zahlungsströme sein könne und dieser Maßstab immer
besser als ein mittelbarer Maßstab sein solle, der auf Anschaffungskosten basiere. Zudem unterstützte das Boardmitglied die Überlagerung
von Erwägungen eines Geschäftsmodells/Absichten der Geschäftsleitung über die Bewertungsmaßstäbe nicht. Ein anderes Boardmitglied teilte
diese Bedenken, vor allem im Hinblick auf biologische Vermögenswerte (für die mittelbare, auf Anschaffungskosten basierende Bewertungen
bedeutungslos seien) und Renditeimmobilien (die Elemente von unmittelbaren und mittelbaren Maßstäben in sich trügen).
Mindestens ein Boardmitglied stimmte seinen Kollegen nicht zu und fand den vorgeschlagenen Ansatz des Stabs nützlich: Er sein ein
Abbild dessen, wie Anleger einen Geschäftsbetrieb sähen. Posten, die zusammen mit anderen Dingen wie beispielsweise Arbeitnehmern oder
nicht aktivierten immateriellen Vermögenswerten Werte schüfen, würden mittelbar bewertet; diejenigen, die zur Veräußerung oder Realisierung
gehalten würden, würden unmittelbar bewertet.
Nach langer Diskussion griff ein Boardmitglied ein und meinte, dass der Stab seine Vorschläge entlang der folgenden Linien neu
strukturieren müsse:
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Der beste Bewertungsmaßstab für alle Vermögenswerte und Schulden sollte der beizulegende Zeitwert sein, es gibt aber Situationen,
in denen die Nützlichkeit oder Kosten-Nutzen-Erwägungen dergestalt seien, dass der beizulegende Zeitwert Anlegern keine nutzbringende
Information brächte. |
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In dem Maße, wie der beizulegende Zeitwert bestimmbar ist, sollte er verwendet werden. |
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Punktschätzungen für den beizulegenden Zeitwert (vor allem im Hinblick auf einige Schulden) mögen nicht die Art Information zur
Verfügung stellen, die Nutzer wollten oder bräuchten, weil sie z.B. keine Information über die Variabilität des Ergebnisses vermittelten. |
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Zudem wird ein gegenwärtiger Bewertungsmaßstab Anlegern nicht die nützlichste Information übermitteln, daher sei ein anderer
Bewertungsmaßstab (als der beizulegende Zeitwert) notwendig. Es ist wahrscheinlich, dass ein derartiger Bewertungsmaßstab auf den
Anschaffungskosten fuße, mag aber nicht eine 'reine' Bewertung zu Anschaffungskosten sein. |
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Der zu wählende Bewertungsmaßstab müsse so gewählt werden, dass er die Nützlichkeit bei der Bestimmung zukünftiger Zahlungsströme
widerspiegele. |
Der Stab wird auf dieses Thema bei einer späteren Sitzung eingehen und dabei die von Boardmitgliedern zur Kenntnis gebrachten Sichtweisen
zu den Vorschlägen des Stabs sowie den Vorschlag, wie man sie neu strukturieren kann, berücksichtigen.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009
Der Board erörterte den Entwurf eine Kapitals zur Bewertung,
das die Grundlage eines gemeinsamen Diskussionspapiers von IASB
und FASB bilden könnte. der Kapitalentwurf war eher einfach, er
enthielt keine Grundlage für Schlussfolgerungen und keine
anderen begleitenden Materialien, die nachher tatsächlich in das
Kapitel zu Bewertungen aufgenommen werden würden. Darüber hinaus
gab der Stab zu, dass er nicht alle Themen aufgenommen habe, die
die Boards eventuell in das Bewertungskapital des Rahmenkonzepts
aufgenommen haben wollten.
Es wurde um keine Entscheidungen gebeten, aber die
Boardmitglieder äußerten einige allgemeine Anmerkungen:
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Es sollte eine Erörterung der Bewertung als Teil der
Finanzberichterstattung geben; wie die verschiedenen
Bewertungsalternativen im Hinblick auf einen bestimmten
Vermögenswert oder eine bestimmte Schuld eingeschätzt
werden; und wie Bewertung sich auf die Bestimmung von
Aufwänden und Erträgen bezieht. |
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Die Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass die
Erörterung der Bewertung von Finanzinstrumenten im
Widerspruch zu den meisten jüngeren Entscheidungen zu
diesen Posten stehen könnte, insbesondere im Hinblick
auf Posten, die nach den demnächst erscheinenden
Vorschlägen des Boards in Hinblick auf Klassifizierung
und Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert werden könnten. |
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Es gibt keine implizite Reihenfolge der
Bewertungsalternativen, was den Ersteller, der das
Bewertungskapitel über IAS 8 zu Rate zieht, ohne
Leitlinien lässt, welcher der Bewertungsansätze der
angemessenste unter bestimmten Umständen sei. |
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In das Bewertungskapital sollten kein Ideen aus
einzelnen IFRS importiert werden; also anstatt auf Daten
der "zweiten Ebene" zu verweisen, sollte beschrieben
werden, wie solche Daten aussehen. |
Insgesamt war der Board der Meinung, dass das Probekapitel
ein gute Ausgangspunkt sei, aber es könnte noch knapper und
direkter formuliert werden.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2009
Die Boards erörterten einen aktualisierten Entwurf des neuen
Kapitels zu Bewertungen. Die Boards erörterten die Konzepte, die
in eine Diskussionspapier aufgenommen werden könnten. Einige
Boardmitglieder schlugen die Klarstellung der
Bewertungsattribute, einschließlich Leitlinien zur Annahme der
Unternehmensfortführung sowie zur Verwendung von alternativen
Bewertungsattributen und die Verbesserung der Formulierung der
Bewertungskonzepte und ihrer Anwendung auf Standardebene vor.
Ein Boardmitglied schlug vor, dass das Diskussionspapier nicht
in der Form eines Kapitelentwurfs des Rahmenkonzepts entworfen
werden sollte sondern in Form von Fragen an die Anwender
hinsichtlich der vorgeschlagenen erreichten Schlussfolgerungen.
Die Boards kamen auch überein, eine allgemeine Erwägung des
Kreditrisikos in der Bewertung von Schulden in den
Kapitelentwurf zu Bewertungen aufzunehmen.
Diskussion auf der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 4. Mai 2010
Die Boards erörterten den nächsten Schritt bei dem Bewertungskapitel des Rahmenkonzepts. Die Boards waren sich
völlig einig in ihrer Ablehnung des vom Stab unterbreiteten Vorschlags, ein neutrales Diskussionspapier zu entwickeln.
Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Sachverhalte und ihrer Relevanz für die Adressaten entschieden die Boards,
ein Papier mit vorläufigen Sichtweisen auszuarbeiten und die Fragen zu erörtern. Ohne irgendeine Frage in der Sitzung
zu diskutieren baten die Boards den Stab, die Agendapapiere für die Erörterung auf Grundlage der Liste an Sachverhalten
aufzubauen, die in dem Papier des Stabs identifiziert worden waren.
Ein IASB-Mitglied meinte, dass die Fragen an die Adressaten auf Grundlage der Sachverhalte gestellt werden sollten,
bei denen die Boards keine Einigkeit würden erzielen können, zusammen mit alternativen Sichtweisen. Zudem schlug er
vor, dass die Fragen an die Adressaten sich auch auf die Nutzung bestimmter Bewertungsmaßstäbe beziehen sollten
(beizulegender Zeitwert, fortgeführte Anschaffungskosten, Erwartungswert), bei denen die Boards damit kämpften, sie
einheitlich auf Ebene der Standards zu verwenden. Dem stimmten die Boards zu.
Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010
Auf der gemeinsamen Sitzung im Mai 2010 hatten die Boards beschlossen, mit der Entwicklung vorläufiger Sichtweisen zur Abschnitt
Bewertung des Projekts zum Rahmenkonzept fortzufahren, statt ein neutrales Diskussionspapier auszuarbeiten. Dem Board wurde mit drei
Fragen konfrontiert, die in das Papier vom Mai enthalten waren, weil der Stab der Ansicht war, dass diese Fragen die wichtigsten seien.
[Der Stab hatte vor der Sitzung mit dem IASB getrennt davon mit dem FASB getagt, um diese Frage zu erwägen, und die Ansichten
des FASB dazu wurden während der Diskussion hervorgehoben.]
1. Was sind die Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung?
Der Board wurde daran erinnert, dass die Zielsetzung der Rechnungslegung die Grundlage des Rahmenkonzepts darstellt und sich somit
die Konzepte und Leitlinien im Abschnitt zur Bewertung logisch aus dieser ergeben sollten.
Der Stab stellte drei mögliche Sichtweisen der Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung vor. Diese
Sichtweisen wurden so formuliert, dass gefragt wurde, was die beste Art und Weise sei, den Informationsgehalt für Anlage- und
Kreditentscheidungen zu maximieren:
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Sichtweise A: die Bilanzsicht die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die den Wert des
Unternehmen im Hinblick auf diese Vermögenswerte und Schulden getreulich wiedergibt; |
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Sichtweise B: die GuV-Sicht die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die zu durchgehenden
Information über Zahlungsströme auf Grundlage der Periodenabgrenzung in der Gesamtergebnisrechnung führen; |
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Sichtweise C: die holistische Sicht die Erwägung von Informationen, die in beiden Abschlussbestandteilen dazu
führen würde, dass man eine bestimmte Bewertung für einen Vermögenswert oder eine Schuld bzw. Gruppen von ihnen wählt. |
Eine große Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte Sichtweise C, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Im Großen und Ganzen
hielten diese Boardmitglieder Sichtweise C für im Einklang stehend mit der Sichtweise des Boards im Abschnitt zur Zielsetzung,
wonach die Vermögensaufstellung und die Gesamtergebnisrechnung gleich wichtig sind und nicht eine Vorrang vor der jeweils anderen
habe.
Mehrere Boardmitglieder waren der Ansicht, dass die Sichtweise nicht gut formuliert worden seien und Beschreibungen und
Erklärungen der alternativen Sichtweisen nicht neutral und objektiv wären. Der Stab konzedierte, dass die Sichtweisen lediglich mit
der Absicht formuliert worden seien, erste vorläufige Gedanken zu erhalten und man sie auf Grundlage der erhaltenen Kommentare vom
Board weiter entwickeln werden.
Der Stab deutete an, dass sich der FASB einig in der Unterstützung für Sichtweise C gewesen sei.
2. Was sind die allgemeinen Auswirkungen der grundlegenden qualitativen Eigenschaften nützlicher Information für die Bewertung?
Die Board erwogen zwei Alternativen für den Abschnitt zur Bewertung, um auf den grundlegenden qualitativen Eigenschaften von
Relevanz und getreulicher Darstellung aufzubauen.
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Sichtweise A: Es bedarf keiner weiteren Diskussion darüber, was die qualitativen Eigenschaften für die Bewertung
bedeuten können |
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Sichtweise B: Eine Erklärung, welche Beziehung zwischen Relevanz und getreulicher Darstellung und der Bewertung
besteht, wäre nützlich |
Die Boardmitglieder sprachen sich deutlich für Sichtweise B aus, obgleich nicht alle die im Agendapapier aufgeführten Erläuterungen
unterstützten. Man verständigte sich darauf, Formulierungsvorschläge außerhalb der Sitzung mit dem Stab zu diskutieren.
Der Stab deutete an, dass der FASB ebenfalls Sichtweise B unterstützte. Der Stab wies zudem darauf hin, dass sich der FASB besorg
gezeigt hätte, dass eine der Erläuterungen den Eindruck vermitteln könnte, dass die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe in Abhängigkeit vom
Geschäftsmodell eines Unternehmens erfolge. Der Board stimmte zu, dass dieser Punkt klargestellt werden sollte.
3. Was soll mit dem Abschnitt zur Bewertung erreicht werden?
Dem Board wurden fünf Alternativen vorgestellt, wobei Sichtweise A die grundlegendste Spezifizierung darstellte und jede andere
Alternative auf den Spezifika der jeweils vorangehenden aufbaute.
Ein Boardmitglied setzte die Diskussion mit der Feststellung in Gang, dass der Abschnitt zur Bewertung nicht neutral sein solle
(Sichtweise A), gleichfalls aber nicht vorschreiben solle, welche Vermögenswerte und Schulden welchen speziellen Bewertungsmaßstab
bekommen sollten (Sichtweise E). Die meisten Boardmitglieder unterstützten entweder Sichtweise B (Erörterung der Beziehung zwischen
den qualitativen Eigenschaften und den Bewertungsmaßstäben auf konzeptioneller Ebene) oder Sichtweise C (aufbauend auf Sichtweise B
eine Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe vorschreibend) unterstützten. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass Sichtweise C den
Board im Hinblick auf zukünftige Vermögenswerte und Schulden sowie die Frage, wie diese bewertet werden sollten, 'einengen' würde.
Andere Boardmitglieder stimmten zu, dass die Bewertung auf Prinzipien fußen und der Abschnitt zur Bewertung nicht zu deskriptiv sein
sollte. Das war die wesentliche Ablehnung gegenüber Sichtweise C.
Der Vorsitzende brachte die Diskussion mit einer Zusammenfassung zu einem Ende, dass alle Boardmitglieder vollends mit Sichtweise B
einverstanden seien, sich jedoch Sichtweise C annäherten. Der Stab deutete an, dass sich der FASB in derselben Situation sähe.
Der Stab deutete an, dass man alle Kommentare und Empfehlungen verarbeiten und Sichtweise B als Ausgangspunkt für den Abschnitt zur
Bewertung nehmen werde. Dabei werde man einige der 'guten' Punkte der anderen Sichtweisen (vor allem aus Sichtweise C) in die
Untersuchung einbauen.
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