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Rahmenkonzept Phase C: Bewertung

Chronologie

 

Um einen Überblick über die Chronologie des gesamten Projekts zum Rahmenkonzept zu erlangen, gehen Sie bitte auf unsere Seite zum allgemeinen Ansatz des Projekts.

 

bullet Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2006
bullet Diskussionsrunden von IASB und FASB zum Thema Bewertung im November 2006
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2007
bullet Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2007
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2007
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2008
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2009
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2009
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2009
bullet Diskussion auf der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 4. Mai 2010
bullet Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010

 

 

Zeitplan

 

bullet Klicken Sie hier für den Zeitplan der IASB-Projekte

 

 

Hintergrund

 

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung im Oktober 2004 entschieden der US-amerikanische FASB und der IASB, ein gemeinsames Projekt zur Entwicklung eines allgemeinen Rahmenkonzeptes auf ihre jeweiligen Agenden zu setzen, das sowohl auf dem existierenden IASB-Rahmenkonzept als auch auf dem FASB-Rahmenkonzept basieren bzw. darauf aufbauen soll. Dieses Rahmenkonzept würden beide Boards als Grundlage für ihre Rechnungslegungsstandards heranziehen.

 

Die beiden Boards trafen die folgenden vorläufigen Entscheidungen über die Vorgehensweise bei diesem Projekt:

 

bullet Das Projekt sollte sich zu Beginn auf von Geschäftsunternehmen im privaten Sektor anwendbare Konzepte konzentrieren. Zu einem späteren Zeitpunkt sollten die Boards die Anwendbarkeit der Konzepte auf andere Sektoren in Betracht ziehen, wobei mit nicht-gewinnorientierten Organisationen im privaten Sektor begonnen werden sollte.
bullet Das Projekt sollte in Phasen unterteilt werden, wobei der Schwerpunkt zu Beginn auf der Erreichung von Konvergenz der Rahmenkonzepte und der Verbesserung bestimmter Aspekte der Rahmenkonzepte liegen sollte, die sich mit Zielen, qualitativen Merkmalen, Bestandteilen, Ansatz und Bewertung befassen. Im Zuge der weiteren Konvergenz und Verbesserungen der Rahmenkonzepte sollte allerdings der Behandlung von Sachverhalten, die den beiden Boards kurzfristig Nutzen bringen, die höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden. Damit sind etwa themenübergreifende Sachverhalte gemeint, die eine Vielzahl ihrer Projekte hinsichtlich neuer oder überarbeiteter Standards betreffen.
bullet Das konvergierte Rahmenkonzept sollte das Format eines einzelnen Dokuments annehmen. Es sollte eine Zusammenfassung und Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen enthalten.

 

 

Das Projekt ist in acht Phasen unterteilt

 

Das Projekt zum Rahmenkonzept wird in acht Phasen durchgeführt. Zu jeder Phase haben wir eine eigene IASB-Agendaseite auf IAS PLUS angelegt. Folgen sie den untenstehenden Verknüpfungen zu den einzelnen Projektphasenseiten.

 

bullet Allgemeiner Ansatz der Projekts
bullet Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen (abgeschlossen)
bullet Phase B: Elemente und Ansatz
bullet Phase C: Bewertung (diese Seite)
bullet Phase D: Berichtseinheit
bullet Phase E: Ausweis und Angaben
bullet Phase F: Zweck und Status des Rahmenkonzepts
bullet Phase G: Anwendbarkeit auf nicht-gewinnorientierte Einheiten
bullet Phase H: andere Sachverhalte

 

Phase C: Bewertung

Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2006

 

Bewertung: Planung

 

Der Stab stellte dem Board die Fortschrittsübersicht für die Bewertungsphase des Rahmenkonzept-Projektes vor. (Der Zeitplan zur Fortschrittsübersicht wurde an die Beobachter nicht ausgegeben).

 

Während die Mitarbeiter des Stabes die gegenwärtigen Meilensteine der Bewertungsphase betrachteten und keine organisatorische Rechtfertigung zur Behandlung grundlegender und schwieriger Bewertungsfragen lieferten, stellten sie dem Board eine neue Bewertungsphase auf Grundlage von drei Meilensteinen vor:

 

bullet a. Meilenstein I: Definition und Beschreibung der Eigenschaften von Bewertungsbezugsgrößen
bullet b. Meilenstein II: Beurteilung von Bewertungsbezugsgrößen unter Verwendung der qualitativen Charakteristika
bullet c. Meilenstein III: Konzeptionelle Schlussfolgerungen und praktische Anwendungen

 

Einige Mitglieder des Boards brachten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Charakteristika zur Beurteilung einer Bewertungsbezugsgröße nicht Teil von Meilenstein I der Bewertungsphase sein sollten, während andere Boardmitglieder die Auffassung vertraten, dass dies von Beginn an unnötig gewesen sei.

 

Die Boards stimmten dem Vorschlag des Stabes für eine einzige Bewertungsphase und der vorgeschlagenen Neuformulierung der Bewertungsmeilensteine und –sachverhalte zu.

 

Die Boards wurden um ihre Meinung gebeten, ob sie dem Vorschlag hinsichtlich öffentlicher Konsultationsrunden für jeden Meilenstein in der Bewertungsphase zustimmen würden.

 

Viele Boardmitglieder unterstützen den Vorschlag und äußerten, dass dies die Möglichkeit einer wechselseitigen Verständigung mit den Adressaten eröffnen würde. Es wurde außerdem festgehalten, dass die zu einer größeren Beteiligung der Adressaten im Vergleich zu der Alternative führen könnte, bei der um Stellungnahmen in der Briefform gebeten wird.

 

Die Boards unterstützen den Vorschlag. Der Stab fügte an, dass er vorhabe, einige Konsultationsrunden vor Jahresende abzuhalten.

 

Zum Abschluss wurde entschieden, dass die Boards ein Stabspapier zum Ende des ersten Meilensteins herausgeben würden, ein vorläufiges Meinungspapier nach gefällten Entscheidungen im zweiten Meilenstein und einen Entwurf nach gefällten Entscheidungen während des dritten Meilensteins.

 

 

November 2006: Diskussionsrunden von IASB und FASB zum Thema Bewertung

 

IASB und FASB werden zwischen Januar und Februar 2007 Diskussionsrunden zum Thema Bewertung hinsichtlich ihres Rahmenkonzept-Projektes an drei Orten abhalten. Die Zielsetzung dieser Diskussionsrunden sind:

 

bullet eine Anhörung zur Sichtweise der Adressaten bezüglich Bewertungsfragen in einer frühen Phase des Abschnitts Bewertung innerhalb des Rahmenkonzept-Projektes;
bullet eine Diskussion darüber, ob die Liste der im Plan zum Abschnitt Bewertung des Rahmenkonzept-Projektes festgestellten Sachverhalte sachgerecht und im Großen und Ganzen vollständig ist;
bullet eine Diskussion darüber, ob der anfängliche Bestand möglicher Bewertungsmaßstäbe, die von den Mitarbeitern des Projektes erarbeitet wurden, sowie die mit dem Bestand zusammenhängende Terminologie im Großen und Ganzen vollständig und verständlich ist.

 

Im Unterschied zu anderen Diskussionsrunden werden jene zur Bewertung nicht auf Grundlage des zur Kommentierung stehenden Dokumentes im Rahmen des Standardsetzungsprozesses abgehalten, zu dem bereits zur öffentlichen Stellungnahmen aufgerufen wurde. Die Teilnehmer werden unter denen, die IASB und FASB gegenüber ihr Interesse bekunden, so ausgewählt, dass eine umfassende Repräsentierung verschiedener Adressatengruppen gewährleistet ist. Es werden keine Hintergrundinformationen in Bezug auf das erste der oben genannten Zielsetzungen an die Teilnehmer verteilt. In begrenztem Umfang werden Hintergrundmaterialien sowie eine kleinere Anzahl von Diskussionsfragen zur Unterstützung des zweiten und dritten Ziels vorbereitet. Diese Materialien werden bis Ende November an die Teilnehmer verteilt sowie auf den Webseiten von IASB und FASB zugänglich gemacht.

 

Diskussionsrunden von IASB und FASB zur Bewertung:
bullet Hong Kong, China:
Dienstag, den 16. Januar 2007: 1. Sitzung: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch, den 17. Januar 2007: 2. Sitzung: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Im Institut der Wirtschaftsprüfer in Hong Kong (Hong Kong Institute of CPAs), 37. Stock, Wu Chung House, 213 Queen's Road East, Wanchai, Hong Kong
bullet London, Großbritannien:
Montag, den 29. Januar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr – 16.30 Uhr.
City Hotel - Crowne Plaza London, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
bullet Norwalk, Connecticut (USA):
Donnerstag, den 1. Februar 2007: 1. Sitzung: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 2. Sitzung: 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
In den Büroräumen des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA

 

Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der Website des IASB.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2007

 

Zusammenfassung der Gesprächsrunden

 

Der Stab stellte ein Papier vor, das die Kommentare zusammenfasst, die von den Teilnehmern bei den Gesprächsrunden zum Rahmenkonzeptprojekt – Bewertung, abgehalten im Januar und Februar 2007zusammen mit Mitgliedern des Boards und den Stäben des IASB und des FASB, geäußert wurden.

 

Ein Boardmitglied betonte, dass das Papier auch „absolut absurde Äußerungen“ enthält und empfahl, dieses Dokument nicht zu veröffentlichen. Der Vorsitzende des Stabs entgegnete, dass ein Disclaimer in das Dokument aufgenommen würde, der insbesondere festlegt, dass die Äußerungen nicht die des Boards sind und nicht die Ansicht des Boards widerspiegeln.

 

Der Board entschied, das Dokument zu veröffentlichen, um die den Teilnehmern gemachten Zusagen zu erfüllen. Allerdings wird ein Anhang eingefügt, der solche Äußerungen herausstellt, die als nachweislich falsch erachtet werden.

 

Plan zur Nutzung der Kommentare aus den Gesprächsrunden

 

Der Board nahm die folgenden Änderungen am Gesamtprojektplan für diese Phase vor:

 

bullet Keine Gesprächsrunden zu Beginn des Meilensteines II (Beurteilung von Wertmaßstäben unter Nutzung von qualitativen Merkmalen) und Meilenstein III (Ergebnis und Anwendung) hauptsächlich, weil während der Gesprächsrunden, die im Januar und Februar 2007 stattfanden, jeder Aspekt der Bewertungsphase angesprochen wurde.
bullet Eine umfassende Zusammenfassung der Meilensteine am Ende von Meilenstein I und II zu veröffentlichen, anstatt des ursprünglich geplanten Meilensteinentwurfs (Meilenstein I) und des Dokuments mit den vorläufigen Sichtweisen (Meilenstein II). Die Meilensteinzusammenfassungen werden nicht offiziell zur Kommentierung freigegeben, aber den Adressaten wird empfohlen, ihre Ansichten zu äußern.
bullet Das Dokument mit den vorläufigen Sichtweisen wird am Ende von Meilenstein III veröffentlicht. Ein Entwurf wird veröffentlicht, nachdem der Board die Stellungnahmen zu dem Dokument mit den vorläufigen Sichtweisen ausgewertet hat.

 

Der Board verabschiedete eine Reihe von Vorschlägen des Stabs, die die nächsten Schritte des Projekts betreffen. Diese schließen die Vorbereitung von verschiedenen Papieren ein, die sich mit Themen auseinandersetzen, die bei den Gesprächsrunden angesprochen wurden, darunter:

 

bullet Bereitstellung einer einfacheren und klareren Gruppierung von möglichen Wertmaßstäben
bullet Analyse von sehr komplexen Sachverhalten wie Kapitalerhaltung und monetären Einheit vor der Beurteilung von Wertmaßstäben
bullet Allgemeine Erörterung der Entscheidungsnützlichkeit und Beurteilung von Wertmaßstäben durch Nutzung des Kriteriums der Relevanz vor der Berücksichtigung anderer qualitativer Merkmale

 

 

Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im April 2007 – Bewertungsmaßstäbe

 

Bestand an Bewertungsgrundlagen

 

Die Boards diskutierten eine überarbeitete Analyse des Stabs zur Auswahl von Bewertungsgrundlagen, die nach Berücksichtigung von Kommentaren und sonstigen Eingaben der von den Boardmitgliedern und den Teilnehmern der Diskussionsrunden gemachten Vorschläge abgeleitet wurden. Die Diskussion konzentrierte sich auf Anhang B in den Notizen der Beobachter 14 (Observer Notes 14). Die Analyse des Stabes gruppierte die Reihe möglicher Bewertungsgrundlagen von Eingangs- und Verkaufspreisen in die groben Kategorien von „vergangen“, „gegenwärtig“ und „zukünftig“ neu. Durch diese Analyse wurden die ursprünglichen 19 auf den Januar-Februar-Diskussionsrunden vorgestellten Grundlagen neu vorgestellt plus drei andere Grundlagen: Modifizierter vergangener Zugangsbetrag, gegenwärtiger Gleichgewichtspreis und Nutzungswert.

 

Ausschnitt aus Anhang B der Unterlage 14 für die Beobachter

Kandidaten für Bewertungsmaßstäbe nach Zeitrahmen mit ihren Ausprägungen

VERGANGENHEIT
bullet 1. Vergangener Zugangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten
bullet 2. Modifizierter vergangener Zugangspreis1
bullet a. angehäuft
bullet b. zugeordnet
bullet c. abgeschrieben
bullet d. kombiniert
bullet 3. Vergangener Abgangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten
GEGENWART
bullet 4. Gegenwärtiger Zugangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten2
bullet i. identischer Ersatz
bullet ii. identische Nachbildung
bullet iii. gleichwertiger Ersatz
bullet iv. Ersatz der Produktionskapazität
bullet 5. Gegenwärtiger Abgangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten
bullet 6. Gegenwärtiger Gleichgewichtspreis3
bullet 7. Nutzungswert
ZUKUNFT
bullet 8. Zukünftiger Zugangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten
bullet 9. Zukünftiger Abgangspreis
bullet a. ohne zugehörige Kosten
bullet b. mit zugehörigen Kosten

 

1 Ausprägungen dieses Maßstabs stammen aus vergangenen Zugangspreisen mit zugehörigen Kosten.

2 Die vier Unterfälle dieser Ausprägung beziehen sich nur auf Vermögenswerte und unterstellen den Einbezug der zugehörigen Kosten.

3 Die Bedeutung zugehöriger Kosten trifft bei diesem Maßstab nicht zu.

 

Die Boardmitglieder schienen verwirrt hinsichtlich des Analysezwecks und einige hatten insbesondere Zweifel sowohl hinsichtlich der Vergangenheits-Gegenwarts-Zukunfts-Aufteilung als auch hinsichtlich einiger darin enthaltener Posten. Ein Teil der Verwirrung entstammte der Terminologie. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, dass der „gegenwärtige Gleichgewichtspreis“ sich nicht wirklich von den Ebene-1-Wertmaßstäben in FAS 157 Fair Value Measurements unterscheide. Andere kritisierten den Stab, da die Bewertungsgrundlagen für Schulden nicht berücksichtigt worden waren.

 

Der Stab antwortete, dass die Auswahl eine Sammlung möglicher Bewertungsgrundlagen für Eingangsgrößen darstellte. So wie das Bewertungsprojekt voranschreite, werde diese Sammlung kleiner, da verschiedene Bewertungsgrundlagen als nicht passend eliminiert werden. Einige Boardmitglieder antworteten bezüglich dieser Klarstellung, indem Sie ausdrückten, dass die Neudarstellung sinnvoll sein könnte.

 

Es gab eine kurze Diskussion hinsichtlich des unternehmensspezifischen Veräußerungspreises (Deprival Value) und des Nutzungswertes. Es schien eine Übereinstimmung zwischen dem Stab und den Boardmitgliedern zu bestehen, wonach der unternehmensspezifische Veräußerungswert eher Teil eines Entscheidungsbaums sei, der dabei hilft, die angemessene Bewertungsgrundlage zu bestimmen, als die Bewertungsgrundlage selbst. Die Berücksichtigung bei der Sammlung des Nutzungswertes war ein Versuch, den Stellungnehmenden zu antworten, von denen viele Willens sind, ein gemischtes Bewertungsmodell zu akzeptieren, insbesondere für operative Vermögenswerte.

 

Definitionen

 

Der Stab überprüfte die Definitionen (Unterlage 14 für die Beobachter, Anhang C). Die Boardmitglieder hatten besondere Bedenken hinsichtlich einiger Aspekte der Definitionen, insbesondere hinsichtlich der Tilgung von Schulden. Dennoch versuchte der Stab den Boards zu versichern, dass künftige Sitzungspapiere dabei helfen würden, alle künftigen Bewertungsgrundlagen in einen Kontext zu setzen; die gegenwärtige Übung war ein Versuch, die Sammlung logisch anzuordnen und sie etwas zu straffen.

 

Einige Boardmitglieder fühlten sich mit einigen der verwandten Ausdrücke zur Beschreibung und Erläuterung der Grundlagen unwohl, beispielsweise schien die Identifizierung der „künftigen Kosten/Erlöse“ (siehe Posten 8) die Bewertung mit Schätzungen zu vermengen. Dennoch bestärkte der Stab die Boards darin, ihnen die Verwendung der Sammlung, wie vorgestellt, zu erlauben.

 

Der Board stimmte zu.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2007

 

Bewertungskonzepte und -prinzipien

 

Der Stab wies darauf hin, dass der Board sich am Anfang von Meilenstein II dieser Phase des Projekts zum Rahmenkonzepts sei und dass er zugestimmt habe, zu diesem Zeitpunkt eine Diskussion zu Bewertungskonzepten und -prinzipien zu führen. Die Absicht sei, dass die Bewertungskonzepte und -prinzipien als erste Gruppe von Merkmalen dienen sollten, um die Kandidaten für die Bewertungsbasis, die seit Meilenstein I erarbeitet worden seien, zu bewerten.

 

Der Stab wies darauf hin, dass das Papier die erste Stufe eines iterativen Prozesses darstelle und nicht als Grundlage für sofortige Entscheidungen, die im nachfolgenden Diskussionspapier widergespiegelt würden, angesehen werden sollte. Das Papier sei dazu gedacht, eine Diskussion in Gang zu bringen. Fürs erste würde der Board damit gefragt, ob die Definition und der Ansatz als nützlich und hilfreich erachtet würden.

 

Die Meinungen gingen klar auseinander. Einige waren der Meinung, der Stab habe richtig gehandelt indem er die Sachverhalte so zusammengefasst und adressiert habe. Es gäbe nichts Wesentliches zur Bewertung in den derzeitigen Rahmenkonzepten von FASB und IASB und es sei notwendig, dieses Thema von Grund auf zu betrachten. Andere sahen allerdings die Übung als unnötig wissenschaftlich an und sahen darin ein Mittel, den Entwurf eines Diskussionspapiers unnötig zu verzögern. Zu seiner Verteidigung führte der Stab aus, dass viel von den derzeit im Papier dargestellten Materialien einen Teil der Entscheidungsgrundlage bilden würde. Dies gelte nicht für die Konzepte selbst.

 

Die Diskussion war lebhaft, aber es wurden keine Entscheidungen getroffen. Der Stab wird seine Vorschläge im Licht der von den Boardmitgliedern ausgedrückten Meinungen und Bedenken überarbeiten. Der Stab verfolgte ein Papier zur Bewertung der Kandidaten für die Bewertungsgrundlage anhand der vorgeschlagenen Bewertungskonzepte und -kriterien, das den Materialien für die Beobachten hinzugefügt worden war, nicht weiter.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2007

 

Der Board erörterte verschiedene Aspekte der Phase zu Bewertung des Projekts zum Rahmenkonzept. Mitglieder des Stabs nahmen zum Teil persönlich, zum Teil über Telefon teil.

 

Zusammenfassung des derzeitigen Standes der Projektphase (s. Agendapapier 3a)

 

Die Boardmitglieder erörterten die Zusammenfassung des derzeitigen Standes der Projektphase, die vom Stab zur Veröffentlichung auf der Internetseite des IASB ausgearbeitet worden war. Ein Teil der Zusammenfassung besteht aus einem Anhang, der „Definitionen von Kandidaten für die Bewertungsgrundlage" auflistet. Dies wurde Gegenstand zahlreicher Kommentaren. einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass der Anhang „Bewertungsmerkmale" enthalte, die gar keine Merkmale sondern Zuweisungsmethoden seien (beispielsweise Gebrauchswert); andere äußerten Bedenken über die Aufnahme von Kandidaten, die, wie aus einem später vorgestellten Papier deutlich wurde, offensichtlich „Blindgänger" seien. Der Stab wird diejenigen möglichen Kandidaten kenntlich machen, zu denen keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden.

 

Weitere Planung der Projektphase (s. Agendapapier 3b)

 

Der Board erörterte eine überarbeitete Planung für die Bewertungsphase des Projekts bis hin zur Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder eines Papiers zu vorläufigen Ansichten. In dem Plan waren Vorschläge für „benachbarte Themen" enthalten, die der Stab untersuchen könnte. Dies schloss „die Bedeutung der Vermögens- und Finanzlage und des vollständigen Einkommens" mit ein. Einige Boardmitglieder drückten eine deutliche Unruhe angesichts dieser möglichen schleichenden Umfangserweiterung des Projekts aus. Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass die Projektplanung nicht auf diese Sachverhalte ausgeweitet werden sollte. Wenn die Planung des Projekts eingehalten wird, würde ein Diskussionspapier am ende des vierten Quartals 2008 veröffentlicht.

 

Entscheidungsbaum für Bewertungsgrundlagen (s. Agendapapier 3c)

 

Der Stab stellte einen vorgeschlagenen Entscheidungsbaum vor, der bei der Einschätzung von Kandidaten für die Bewertungsgrundlage zum Einsatz kommen soll. Dieser Entscheidungsbaum würde zu einem „idealen" Bewertungskandidaten in einem bestimmten Kontext führen. Der Board wäre dann in der Lage, diese Kandidaten unter Berücksichtigung weiterer Entscheidungskriterien einzuschätzen, bevor ein Bewertungsmerkmal in einen bestimmten Standard aufgenommen wird.

 

Die Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich einiger Aspekte des Ansatzes des Stabs, insbesondere hinsichtlich der Vorstellung einer Suche nach einem „idealen" Bewertungsmerkmal (eine Suche, die ein Boardmitglied als "übereifrig" bezeichnete). Der Stab sagte daher zu, auf einer zukünftigen Sitzung (vermutlich im Februar 2008) einige Beispielen von Einschätzungen von Bewertungsmerkmalen vorzustellen, die mit Hilfe des Entscheidungsbaumes erreicht worden seien.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im November 2008

 

Der Board erörterte ein Papier, in dem der Stab des FASB, der diesem Projekt zugeordnet ist, versucht hat, zu verdeutlichen, welche Faktoren in Erwägung zu ziehen sind, wenn eine Bewertungsgrundlage nach erstmaligem Ansatz gewählt wird. Ein Boardmitglied beschrieb das Papier als einen Versuch, den Boards dabei zu helfen, die Grundmenge der Bewertungsattribute und der Kriterien zu identifizieren, mit deren Hilfe die Boards ein bestimmtes Attribut in eine bestimmten Standardsetzungssituation auswählen können.

 

Es wurde deutlich, dass sich die Boardmitglieder nicht einig waren, was in dem Papier eigentlich ausgesagt wurde und was eine Zustimmung dazu bedeuten würde. Die Erörterungen jedoch, die dieser ersten Uneinigkeit folgten, halfen zumindest etwas, die Verwirrung aufzuklären.

 

Der Board schien dem Konzept, dass eine grobe Kategorisierung in "kapitalflussbestimmende" und "wertbestimmende" Posten nützlich sei, zuzustimmen und es zu unterstützen.

 

bullet Kapitalflussbestimmende Vermögenswerte sind solche Vermögenswerte, deren gegenwärtiger wert generell weniger bedeutend ist als die Kapitalströme, die sie erzeugen. Solche Vermögenswerte werden oft im Zusammenhang mit anderen verwendet, um Nutzen für das Unternehmen zu erzeugen. Wenn solche Vermögenswerte nach gegenwärtigen Werten bewertet würden, müssten die Kapitalströme und die Wertveränderungen, die ihnen zuzurechnen sind, in der Darstellung des vollständigen Einkommens abgetrennt werden.
bullet Wertbestimmende Vermögenswerte sind solche Vermögenswerte, die durch Einzug oder Verkauf Kapitalströme erzeugen; die erzeugten Kapitalströme stehen in direktem Zusammenhang zu dem Wert der Vermögenswerte in den Markttransaktionen. Die meisten Schulden sind wertbestimmend, weil ihre Werte in direktem Zusammenhang zu den Kapitalströmen stehen, die erforderlich sind, um sie zu erfüllen.

 

Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass dieses Konzept ein nützliche Basis für Unterscheidungen bietet. Ein Boardmitglied wies jedoch darauf hin, dass, sobald der Board eingestehe, dass es eine Auswahl von Bewertungsattributen gebe, er sich der frage der Absicht der Unternehmensführung annehmen müsse. Und hierbei ginge es nicht um das gegenwärtige Verständnis dieses Begriffs sondern darum, wie die Unternehmensführung einen Posten verwenden wolle (beispielsweise ist zu fragen, ob eine Maschine ein Teil des Inventars sei oder im Produktionsprozess des Unternehmens eingesetzt wird). Das hat wichtige Auswirkungen für die Folgebewertung des Vermögenswertes. Daraus entstehe auch die Frage, was eine Buchungseinheit sei: der einzelne Vermögenswert (Inventar) oder eine Gruppe von Vermögenswerten (der Produktionsprozess)?

 

Es wurden keine Entscheidungen gefällt, und der Stab wird seine Untersuchungen fortsetzen und den Boards zu einem künftigen Zeitpunkt weitere Ergebnisse vorstellen.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Januar 2009

 

Der Board setzte die Erörterung des Kapitals des Rahmenkonzepts fort, das der Bewertung gewidmet ist. Es wurden keine formellen Entscheidungen getroffen, obwohl der Board an einigen Stellen sehr deutlich seine Sichtweise zum Ausdruck brachte.

 

Eine sorgfältige Kommunikation dessen, was der Board mit dem Rahmenkonzept zu erreichen sucht, war auch Gegenstand der Diskussion. Dies galt insbesondere, da viele Boardmitglieder missverstanden hatten, was der Stab im Agendapapier vorgeschlagen hatte.

 

Reduzierung der Anzahl der möglichen Bewertungsgrundlagen

 

Der Board erörterte einen Vorschlag, dass einige Bewertungsgrundlagen, die vorher als mögliche Kandidaten erwogen worden waren, gestrichen werden sollten. Der Stab legte nahe, dass eine Reduzierung der Anzahl der Bewertungsgrundlagen im Rahmenkonzept (unter der Annahme, dass es ein Modell mit verschiedenen Bewertungsgrundlagen geben würde) das Rahmenkonzept vereinfachen und daher verbessern würde. Der Stab schlug vor, die folgenden Kandidaten zu streichen:

 

bullet tatsächliche oder geschätzte vergangene Zugangspreise und geschätzte vergangene Abgangspreise
bullet erwartete künftige Preise und erwartete künftige Abgangspreise
bullet Nutzungswert

 

Viele Boardmitglieder glaubten, dass der Stab mit der Streichung der "vergangenen Preise" die Bilanzierung nach dem Anschaffungskostenmodell streichen wolle. Der Stab erklärte, dass das nicht seine Absicht sei. Ein Vermögenswert oder eine Schuld würde erstmalig mit einem gegenwärtigen Preis erfasst. Dieser Anfangswert könne neu bewertet werden - oder auch nicht. Die Bestimmung vergangener Preise oder künftiger Preise sei nur eine unnötige theoretische Übung. Nach dieser Erläuterung und Klarstellung stimmte der Board der Empfehlung des Stabs zu.

 

In Bezug auf den Nutzungswert stimmte der Board einem Vorschlag zu, der vom FASB während einer Unterrichtseinheit zu einem früheren Zeitpunkt im Januar gemacht worden war. Danach könne der Nutzungswert als eine Barwertmethode angesehen und unter die anderen "nicht preisbasierten" Bewertungsmethoden gezählt werden.

 

Der Board stimmte überein, dass derzeit die verschiedenen Kandidaten in zwei große Kategorien eingeteilt werden können: "tatsächliche Preise" und "nicht preisgebundene Beträge". Die tatsächlichen Preise würden tatsächliche oder geschätzte gegenwärtige Marktzugangspreise und geschätzte gegenwärtige Marktabgangspreise beinhalten. Nicht preisgebundene Beträge würden "Beträge aus Sicht des Marktteilnehmers" (beispielsweise Fair-Value-basierte Beträge (die zum Beispiel auch in SFAS 123R verwendet werden) und "unternehmensspezifische Beträge" (beispielsweise Nutzungswert) beinhalten.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im März 2009

 

Wahl zwischen einem gegenwärtigen und einem nicht gegenwärtigem Maßstab

 

Der Board führte eine lebhafte, wenn auch ergebnislose, Diskussion eines Aspekts in dem Kapitel zu Bewertungen des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts. Der Stab ist weiter dabei, Sachverhalte für die Einbeziehung in ein Diskussionspapier zu entwickeln. Nach der letzten Erörterung dieses Bewertungsaspekts durch den Board (siehe dazu die Mitschrift von IAS PLUS vom November 2008) hatte der Stab festgestellt, dass eine 'Gewichtung der Bewertungsflusses' der primär zu verwenden Faktor bei der Unterscheidung zwischen Sachverhalten sei, die zu 'Gegenwartsbeträgen' angesetzt werden, und Posten, die mit einem Transaktionsbetrag aus der Vergangenheit erfasst würden. Dementsprechend untersuchte der Stab dies weiter und verwendete es, um die Grundgesamtheit an Vermögenswerten und Schulden in zwei Untergruppen aufzuteilen:

 

bullet diejenigen, deren Wert unmittelbar realisiert wird
bullet diejenigen, deren Wert mittelbar realisiert wird

 

Der Stab stellt auch die Ansicht eines Boardmitglieds dar, der eine alternative Sichtweise vorgeschlagen hatte, für deren Einbezug in die Tagungsunterlagen es aber zu spät war. Diese Sichtweise drehte sich um die Tatsache, dass zukünftige Zahlungsströme für Anleger von entscheidender Bedeutung seien und eine bessere Art der Umsetzung dieser Vorstellung bei der Bewertung darin bestünde, die 'erwartete Realisierung oder Erfüllung' in diesen Maßstab einzubauen. Damit würde die Frage beantwortet, ob (a) es einen Markt für den Posten gebe und (b) das Unternehmen diesen Markt für diesen Vermögenswert aufsuchen würde. Gebe es keinen Markt für den Posten und bestünden feste oder vertragliche Zahlungsströme, würde der Posten auf Grundlage dieser vertraglichen Zahlungsströme bewertet. Im Ergebnis würde die Darstellung der Vermögenslage Bewertungen enthalten, die jene Zahlungsströme widerspiegele, die das Unternehmen erwarte.

 

Der Board erörterte dieses alternative Modell für eine Weile (bevor er sich dem vom Stab vorgetragenen Modell zuwandte). Ein Boardmitglied meinte, dass sein Boardkollege mit dem alternativen Ansatz einen Bewertungsmaßstab vorschlüge, der auf der Absicht der Geschäftsleitung fuße (oder einem 'Unternehmensmodell', das er als Synonym für die Absicht der Geschäftsleitung ansehe). Andere Boardmitglieder fühlten sich unwohl dabei, einen alternativen Ansatz ohne vernünftige Darlegung oder Analyse zu diskutieren.

 

Die Diskussion wandte sich dann wieder dem Papier des Stabs zu. Während der Erörterung stellte der Stab klar, dass Finanzinstrumente – und hier insbesondere finanzielle Verbindlichkeiten – seiner Ansicht nach mittels Verwendung einer unmittelbaren Bewertung bemessen werden sollten.

 

Ein Boardmitglied stellte fest, dass der 'unmittelbare' Ansatz zu einem 'gegenwärtigen Maßstab' führe, der nicht dem 'beizulegenden Zeitwert' entspreche, wie ihn der Board in dem in Kürze erscheinenden Standardentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert definiert habe. Somit würde ein Posten auf der Grundlage gegenwärtiger Inputfaktoren für einige, nicht aber notwendigerweise alle Wertkomponenten des Postens bestimmt. Er meinte zudem, dass, wenn alle Komponenten der mittelbaren Bewertung richtig erfolgten, der so erhaltene Maßstab derselbe sein sollte, den man nach der unmittelbaren Methode erhielte. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, hätte der Stab eine Unterscheidung ohne einen Unterschied vorgeschlagen.

 

Ein weiteres Boardmitglied erklärte sich mit den Schlussfolgerungen des Stabs nicht einverstanden. Das Mitglied dachte, dass ein 'gegenwärtiger Maßstab' nichts Anderes als der Barwert der erwarteten, zukünftigen Zahlungsströme sein könne und dieser Maßstab immer besser als ein mittelbarer Maßstab sein solle, der auf Anschaffungskosten basiere. Zudem unterstützte das Boardmitglied die Überlagerung von Erwägungen eines Geschäftsmodells/Absichten der Geschäftsleitung über die Bewertungsmaßstäbe nicht. Ein anderes Boardmitglied teilte diese Bedenken, vor allem im Hinblick auf biologische Vermögenswerte (für die mittelbare, auf Anschaffungskosten basierende Bewertungen bedeutungslos seien) und Renditeimmobilien (die Elemente von unmittelbaren und mittelbaren Maßstäben in sich trügen).

 

Mindestens ein Boardmitglied stimmte seinen Kollegen nicht zu und fand den vorgeschlagenen Ansatz des Stabs nützlich: Er sein ein Abbild dessen, wie Anleger einen Geschäftsbetrieb sähen. Posten, die zusammen mit anderen Dingen wie beispielsweise Arbeitnehmern oder nicht aktivierten immateriellen Vermögenswerten Werte schüfen, würden mittelbar bewertet; diejenigen, die zur Veräußerung oder Realisierung gehalten würden, würden unmittelbar bewertet.

 

Nach langer Diskussion griff ein Boardmitglied ein und meinte, dass der Stab seine Vorschläge entlang der folgenden Linien neu strukturieren müsse:

 

bullet Der beste Bewertungsmaßstab für alle Vermögenswerte und Schulden sollte der beizulegende Zeitwert sein, es gibt aber Situationen, in denen die Nützlichkeit oder Kosten-Nutzen-Erwägungen dergestalt seien, dass der beizulegende Zeitwert Anlegern keine nutzbringende Information brächte.
bullet In dem Maße, wie der beizulegende Zeitwert bestimmbar ist, sollte er verwendet werden.
bullet Punktschätzungen für den beizulegenden Zeitwert (vor allem im Hinblick auf einige Schulden) mögen nicht die Art Information zur Verfügung stellen, die Nutzer wollten oder bräuchten, weil sie z.B. keine Information über die Variabilität des Ergebnisses vermittelten.
bullet Zudem wird ein gegenwärtiger Bewertungsmaßstab Anlegern nicht die nützlichste Information übermitteln, daher sei ein anderer Bewertungsmaßstab (als der beizulegende Zeitwert) notwendig. Es ist wahrscheinlich, dass ein derartiger Bewertungsmaßstab auf den Anschaffungskosten fuße, mag aber nicht eine 'reine' Bewertung zu Anschaffungskosten sein.
bullet Der zu wählende Bewertungsmaßstab müsse so gewählt werden, dass er die Nützlichkeit bei der Bestimmung zukünftiger Zahlungsströme widerspiegele.

 

Der Stab wird auf dieses Thema bei einer späteren Sitzung eingehen und dabei die von Boardmitgliedern zur Kenntnis gebrachten Sichtweisen zu den Vorschlägen des Stabs sowie den Vorschlag, wie man sie neu strukturieren kann, berücksichtigen.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juni 2009

 

Der Board erörterte den Entwurf eine Kapitals zur Bewertung, das die Grundlage eines gemeinsamen Diskussionspapiers von IASB und FASB bilden könnte. der Kapitalentwurf war eher einfach, er enthielt keine Grundlage für Schlussfolgerungen und keine anderen begleitenden Materialien, die nachher tatsächlich in das Kapitel zu Bewertungen aufgenommen werden würden. Darüber hinaus gab der Stab zu, dass er nicht alle Themen aufgenommen habe, die die Boards eventuell in das Bewertungskapital des Rahmenkonzepts aufgenommen haben wollten.

 

Es wurde um keine Entscheidungen gebeten, aber die Boardmitglieder äußerten einige allgemeine Anmerkungen:

 

bullet Es sollte eine Erörterung der Bewertung als Teil der Finanzberichterstattung geben; wie die verschiedenen Bewertungsalternativen im Hinblick auf einen bestimmten Vermögenswert oder eine bestimmte Schuld eingeschätzt werden; und wie Bewertung sich auf die Bestimmung von Aufwänden und Erträgen bezieht.
bullet Die Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass die Erörterung der Bewertung von Finanzinstrumenten im Widerspruch zu den meisten jüngeren Entscheidungen zu diesen Posten stehen könnte, insbesondere im Hinblick auf Posten, die nach den demnächst erscheinenden Vorschlägen des Boards in Hinblick auf Klassifizierung und Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden könnten.
bullet Es gibt keine implizite Reihenfolge der Bewertungsalternativen, was den Ersteller, der das Bewertungskapitel über IAS 8 zu Rate zieht, ohne Leitlinien lässt, welcher der Bewertungsansätze der angemessenste unter bestimmten Umständen sei.
bullet In das Bewertungskapital sollten kein Ideen aus einzelnen IFRS importiert werden; also anstatt auf Daten der "zweiten Ebene" zu verweisen, sollte beschrieben werden, wie solche Daten aussehen.

 

Insgesamt war der Board der Meinung, dass das Probekapitel ein gute Ausgangspunkt sei, aber es könnte noch knapper und direkter formuliert werden.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Dezember 2009

 

Die Boards erörterten einen aktualisierten Entwurf des neuen Kapitels zu Bewertungen. Die Boards erörterten die Konzepte, die in eine Diskussionspapier aufgenommen werden könnten. Einige Boardmitglieder schlugen die Klarstellung der Bewertungsattribute, einschließlich Leitlinien zur Annahme der Unternehmensfortführung sowie zur Verwendung von alternativen Bewertungsattributen und die Verbesserung der Formulierung der Bewertungskonzepte und ihrer Anwendung auf Standardebene vor. Ein Boardmitglied schlug vor, dass das Diskussionspapier nicht in der Form eines Kapitelentwurfs des Rahmenkonzepts entworfen werden sollte sondern in Form von Fragen an die Anwender hinsichtlich der vorgeschlagenen erreichten Schlussfolgerungen.

 

Die Boards kamen auch überein, eine allgemeine Erwägung des Kreditrisikos in der Bewertung von Schulden in den Kapitelentwurf zu Bewertungen aufzunehmen.

 

 

Diskussion auf der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 4. Mai 2010

 

Die Boards erörterten den nächsten Schritt bei dem Bewertungskapitel des Rahmenkonzepts. Die Boards waren sich völlig einig in ihrer Ablehnung des vom Stab unterbreiteten Vorschlags, ein neutrales Diskussionspapier zu entwickeln. Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Sachverhalte und ihrer Relevanz für die Adressaten entschieden die Boards, ein Papier mit vorläufigen Sichtweisen auszuarbeiten und die Fragen zu erörtern. Ohne irgendeine Frage in der Sitzung zu diskutieren baten die Boards den Stab, die Agendapapiere für die Erörterung auf Grundlage der Liste an Sachverhalten aufzubauen, die in dem Papier des Stabs identifiziert worden waren.

 

Ein IASB-Mitglied meinte, dass die Fragen an die Adressaten auf Grundlage der Sachverhalte gestellt werden sollten, bei denen die Boards keine Einigkeit würden erzielen können, zusammen mit alternativen Sichtweisen. Zudem schlug er vor, dass die Fragen an die Adressaten sich auch auf die Nutzung bestimmter Bewertungsmaßstäbe beziehen sollten (beizulegender Zeitwert, fortgeführte Anschaffungskosten, Erwartungswert), bei denen die Boards damit kämpften, sie einheitlich auf Ebene der Standards zu verwenden. Dem stimmten die Boards zu.

 

 

Diskussion auf der IASB-Sitzung im Juli 2010

 

Auf der gemeinsamen Sitzung im Mai 2010 hatten die Boards beschlossen, mit der Entwicklung vorläufiger Sichtweisen zur Abschnitt Bewertung des Projekts zum Rahmenkonzept fortzufahren, statt ein neutrales Diskussionspapier auszuarbeiten. Dem Board wurde mit drei Fragen konfrontiert, die in das Papier vom Mai enthalten waren, weil der Stab der Ansicht war, dass diese Fragen die wichtigsten seien.

 

[Der Stab hatte vor der Sitzung mit dem IASB getrennt davon mit dem FASB getagt, um diese Frage zu erwägen, und die Ansichten des FASB dazu wurden während der Diskussion hervorgehoben.]

 

1. Was sind die Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung?

 

Der Board wurde daran erinnert, dass die Zielsetzung der Rechnungslegung die Grundlage des Rahmenkonzepts darstellt und sich somit die Konzepte und Leitlinien im Abschnitt zur Bewertung logisch aus dieser ergeben sollten.

 

Der Stab stellte drei mögliche Sichtweisen der Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung vor. Diese Sichtweisen wurden so formuliert, dass gefragt wurde, was die beste Art und Weise sei, den Informationsgehalt für Anlage- und Kreditentscheidungen zu maximieren:

 

bullet Sichtweise A: die Bilanzsicht – die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die den Wert des Unternehmen im Hinblick auf diese Vermögenswerte und Schulden getreulich wiedergibt;
bullet Sichtweise B: die GuV-Sicht – die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die zu durchgehenden Information über Zahlungsströme auf Grundlage der Periodenabgrenzung in der Gesamtergebnisrechnung führen;
bullet Sichtweise C: die holistische Sicht – die Erwägung von Informationen, die in beiden Abschlussbestandteilen dazu führen würde, dass man eine bestimmte Bewertung für einen Vermögenswert oder eine Schuld bzw. Gruppen von ihnen wählt.

 

Eine große Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte Sichtweise C, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Im Großen und Ganzen hielten diese Boardmitglieder Sichtweise C für im Einklang stehend mit der Sichtweise des Boards im Abschnitt zur Zielsetzung, wonach die Vermögensaufstellung und die Gesamtergebnisrechnung gleich wichtig sind und nicht eine Vorrang vor der jeweils anderen habe.

 

Mehrere Boardmitglieder waren der Ansicht, dass die Sichtweise nicht gut formuliert worden seien und Beschreibungen und Erklärungen der alternativen Sichtweisen nicht neutral und objektiv wären. Der Stab konzedierte, dass die Sichtweisen lediglich mit der Absicht formuliert worden seien, erste vorläufige Gedanken zu erhalten und man sie auf Grundlage der erhaltenen Kommentare vom Board weiter entwickeln werden.

 

Der Stab deutete an, dass sich der FASB einig in der Unterstützung für Sichtweise C gewesen sei.

 

2. Was sind die allgemeinen Auswirkungen der grundlegenden qualitativen Eigenschaften nützlicher Information für die Bewertung?

 

Die Board erwogen zwei Alternativen für den Abschnitt zur Bewertung, um auf den grundlegenden qualitativen Eigenschaften von Relevanz und getreulicher Darstellung aufzubauen.

 

bullet Sichtweise A: Es bedarf keiner weiteren Diskussion darüber, was die qualitativen Eigenschaften für die Bewertung bedeuten können
bullet Sichtweise B: Eine Erklärung, welche Beziehung zwischen Relevanz und getreulicher Darstellung und der Bewertung besteht, wäre nützlich

 

Die Boardmitglieder sprachen sich deutlich für Sichtweise B aus, obgleich nicht alle die im Agendapapier aufgeführten Erläuterungen unterstützten. Man verständigte sich darauf, Formulierungsvorschläge außerhalb der Sitzung mit dem Stab zu diskutieren.

 

Der Stab deutete an, dass der FASB ebenfalls Sichtweise B unterstützte. Der Stab wies zudem darauf hin, dass sich der FASB besorg gezeigt hätte, dass eine der Erläuterungen den Eindruck vermitteln könnte, dass die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell eines Unternehmens erfolge. Der Board stimmte zu, dass dieser Punkt klargestellt werden sollte.

3. Was soll mit dem Abschnitt zur Bewertung erreicht werden?

 

Dem Board wurden fünf Alternativen vorgestellt, wobei Sichtweise A die grundlegendste Spezifizierung darstellte und jede andere Alternative auf den Spezifika der jeweils vorangehenden aufbaute.

 

Ein Boardmitglied setzte die Diskussion mit der Feststellung in Gang, dass der Abschnitt zur Bewertung nicht neutral sein solle (Sichtweise A), gleichfalls aber nicht vorschreiben solle, welche Vermögenswerte und Schulden welchen speziellen Bewertungsmaßstab bekommen sollten (Sichtweise E). Die meisten Boardmitglieder unterstützten entweder Sichtweise B (Erörterung der Beziehung zwischen den qualitativen Eigenschaften und den Bewertungsmaßstäben auf konzeptioneller Ebene) oder Sichtweise C (aufbauend auf Sichtweise B eine Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe vorschreibend) unterstützten. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass Sichtweise C den Board im Hinblick auf zukünftige Vermögenswerte und Schulden sowie die Frage, wie diese bewertet werden sollten, 'einengen' würde. Andere Boardmitglieder stimmten zu, dass die Bewertung auf Prinzipien fußen und der Abschnitt zur Bewertung nicht zu deskriptiv sein sollte. Das war die wesentliche Ablehnung gegenüber Sichtweise C.

 

Der Vorsitzende brachte die Diskussion mit einer Zusammenfassung zu einem Ende, dass alle Boardmitglieder vollends mit Sichtweise B einverstanden seien, sich jedoch Sichtweise C annäherten. Der Stab deutete an, dass sich der FASB in derselben Situation sähe.

 

Der Stab deutete an, dass man alle Kommentare und Empfehlungen verarbeiten und Sichtweise B als Ausgangspunkt für den Abschnitt zur Bewertung nehmen werde. Dabei werde man einige der 'guten' Punkte der anderen Sichtweisen (vor allem aus Sichtweise C) in die Untersuchung einbauen.

 

 

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